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Klaus Dammann<br />
Foto: Jan Duefelsiek<br />
Betriebliche<br />
Gesundheitsvorsorge<br />
Am Freitag und Samstag (15. und<br />
16.2.<strong>2019</strong>) werden in Güterloh,<br />
Spexarder Bahnhof 9, bei der Firma<br />
Nähmaschinen Handwerk die<br />
Aktionstage <strong>2019</strong> durchgeführt.<br />
Präsentiert werden die neuesten<br />
Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
sollen die arbeitsbedingten<br />
Belastungen der<br />
Arbeitnehmer abgemildert und<br />
die Arbeitskraft der Beschäftigten<br />
erhalten werden. Zur betrieblichen<br />
Gesundheitsförderung<br />
gehören daher u.a. Maßnahmen<br />
zur Vermeidung von gesundheitlichen<br />
Risiken durch Bewegungsprogramme,<br />
zur Vermeidung einer<br />
Fehlernährung sowie zur Stressbewältigung.<br />
Zu diesem Zweck bleiben Leistungen<br />
des Arbeitgebers zur<br />
Verbesserung des allgemeinen<br />
Gesundheitszustands des Arbeitnehmers<br />
oder der betrieblichen<br />
Gesundheitsförderung bis<br />
zu EUR 500,00 im Kalenderjahr<br />
je Arbeitnehmer lohnsteuer- und<br />
sozialversicherungsfrei, sofern die<br />
Leistungen zusätzlich zum ohnehin<br />
geschuldeten Arbeitslohn gewährt<br />
werden.<br />
Ab dem 1. Januar <strong>2019</strong> ist darüber<br />
hinaus durch das Jahressteuergesetz<br />
2018 eine Verschärfung der<br />
Befreiungsregelung eingetreten,<br />
als nur noch Gesundheitsmaßnahmen<br />
befreit sind, die hinsichtlich<br />
Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit<br />
und Zertifizierung<br />
den Anforderungen der §§ 20 und<br />
20b SGB V genügen. Dies bedeutet,<br />
dass im Jahr <strong>2019</strong> begonnene<br />
Gesundheitsmaßnahmen zertifiziert<br />
sein müssen.<br />
Für bereits vor dem 1. Januar <strong>2019</strong><br />
begonnene, nicht zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen<br />
gilt eine<br />
Übergangsregelung. Eine Zertifizierung<br />
ist insofern erstmals erforderlich<br />
für Leistungen, die nach<br />
dem 31. Dezember <strong>2019</strong> gewährt<br />
werden. Informationen zu zertifizierten<br />
Kursen können bei den<br />
Krankenkassen bzw. beim GKV-<br />
Spitzenverband erfragt werden.<br />
Der Höchstbetrag von EUR 500,00<br />
ist jahresbezogen und gilt pro<br />
Dienstverhältnis. Übersteigende<br />
Leistungen gehören zum steuerund<br />
sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitslohn.<br />
Arbeitgeber sollten berücksichtigen,<br />
dass die Steuerbefreiung<br />
der Arbeitgeberleistungen zur<br />
Gesundheitsförderung nicht für<br />
die Umsatzsteuer gilt. Bei der<br />
Umsatzsteuer bleiben die allgemeinen<br />
Regelungen anwendbar,<br />
so dass für die Leistungen regelmäßig<br />
Umsatzsteuer entsteht.<br />
Klaus Dammann<br />
Der Autor ist Steuerberater und<br />
Fachberater für Internationales<br />
Steuerrecht in der Kanzlei Wortmann<br />
& Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
·<br />
Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Rheda-Wiedenbrück<br />
Aktionstage mit Nähmaschinen<br />
Näh-, Stick- und Kettelmaschinen<br />
verschiedener Hersteller. Vorführungen<br />
finden ganztägig von<br />
9 bis 18 Uhr statt. Weitere Infos<br />
gibt es im Internet unter www.<br />
nhgt.de<br />
IMPRESSUM:<br />
Verlag/Herausgeber:<br />
M.E. Verlag GmbH & Co. KG<br />
Michael Ebeling<br />
Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />
Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück,<br />
Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150<br />
info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de<br />
Mitarbeiter an dieser Ausgabe:<br />
Birgit Ebeling, Eva Lange,<br />
Thomas Beller, Sarina Schiller, Louisa Kok<br />
Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller<br />
Titelbild: Thomas Beller<br />
Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />
33100 Paderborn<br />
Verteilung: durch Boten<br />
Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />
in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile),<br />
kostenlos<br />
Druckauflage: 22.750 Exemplare<br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Es gilt die Preisliste 02/2017<br />
Preise unverändert seit 07/2011<br />
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