31.01.2019 Aufrufe

Das Stadtgespräch Februar 2019

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

anzeigen<br />

55<br />

Klaus Dammann<br />

Foto: Jan Duefelsiek<br />

Betriebliche<br />

Gesundheitsvorsorge<br />

Am Freitag und Samstag (15. und<br />

16.2.<strong>2019</strong>) werden in Güterloh,<br />

Spexarder Bahnhof 9, bei der Firma<br />

Nähmaschinen Handwerk die<br />

Aktionstage <strong>2019</strong> durchgeführt.<br />

Präsentiert werden die neuesten<br />

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

sollen die arbeitsbedingten<br />

Belastungen der<br />

Arbeitnehmer abgemildert und<br />

die Arbeitskraft der Beschäftigten<br />

erhalten werden. Zur betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung<br />

gehören daher u.a. Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von gesundheitlichen<br />

Risiken durch Bewegungsprogramme,<br />

zur Vermeidung einer<br />

Fehlernährung sowie zur Stressbewältigung.<br />

Zu diesem Zweck bleiben Leistungen<br />

des Arbeitgebers zur<br />

Verbesserung des allgemeinen<br />

Gesundheitszustands des Arbeitnehmers<br />

oder der betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung bis<br />

zu EUR 500,00 im Kalenderjahr<br />

je Arbeitnehmer lohnsteuer- und<br />

sozialversicherungsfrei, sofern die<br />

Leistungen zusätzlich zum ohnehin<br />

geschuldeten Arbeitslohn gewährt<br />

werden.<br />

Ab dem 1. Januar <strong>2019</strong> ist darüber<br />

hinaus durch das Jahressteuergesetz<br />

2018 eine Verschärfung der<br />

Befreiungsregelung eingetreten,<br />

als nur noch Gesundheitsmaßnahmen<br />

befreit sind, die hinsichtlich<br />

Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit<br />

und Zertifizierung<br />

den Anforderungen der §§ 20 und<br />

20b SGB V genügen. Dies bedeutet,<br />

dass im Jahr <strong>2019</strong> begonnene<br />

Gesundheitsmaßnahmen zertifiziert<br />

sein müssen.<br />

Für bereits vor dem 1. Januar <strong>2019</strong><br />

begonnene, nicht zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen<br />

gilt eine<br />

Übergangsregelung. Eine Zertifizierung<br />

ist insofern erstmals erforderlich<br />

für Leistungen, die nach<br />

dem 31. Dezember <strong>2019</strong> gewährt<br />

werden. Informationen zu zertifizierten<br />

Kursen können bei den<br />

Krankenkassen bzw. beim GKV-<br />

Spitzenverband erfragt werden.<br />

Der Höchstbetrag von EUR 500,00<br />

ist jahresbezogen und gilt pro<br />

Dienstverhältnis. Übersteigende<br />

Leistungen gehören zum steuerund<br />

sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitslohn.<br />

Arbeitgeber sollten berücksichtigen,<br />

dass die Steuerbefreiung<br />

der Arbeitgeberleistungen zur<br />

Gesundheitsförderung nicht für<br />

die Umsatzsteuer gilt. Bei der<br />

Umsatzsteuer bleiben die allgemeinen<br />

Regelungen anwendbar,<br />

so dass für die Leistungen regelmäßig<br />

Umsatzsteuer entsteht.<br />

Klaus Dammann<br />

Der Autor ist Steuerberater und<br />

Fachberater für Internationales<br />

Steuerrecht in der Kanzlei Wortmann<br />

& Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

·<br />

Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Rheda-Wiedenbrück<br />

Aktionstage mit Nähmaschinen<br />

Näh-, Stick- und Kettelmaschinen<br />

verschiedener Hersteller. Vorführungen<br />

finden ganztägig von<br />

9 bis 18 Uhr statt. Weitere Infos<br />

gibt es im Internet unter www.<br />

nhgt.de<br />

IMPRESSUM:<br />

Verlag/Herausgeber:<br />

M.E. Verlag GmbH & Co. KG<br />

Michael Ebeling<br />

Anschrift für Redaktion und Verlag:<br />

Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück,<br />

Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150<br />

info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de<br />

Mitarbeiter an dieser Ausgabe:<br />

Birgit Ebeling, Eva Lange,<br />

Thomas Beller, Sarina Schiller, Louisa Kok<br />

Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller<br />

Titelbild: Thomas Beller<br />

Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26,<br />

33100 Paderborn<br />

Verteilung: durch Boten<br />

Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte<br />

in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile),<br />

kostenlos<br />

Druckauflage: 22.750 Exemplare<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Es gilt die Preisliste 02/2017<br />

Preise unverändert seit 07/2011<br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong> wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr<br />

für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich<br />

gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt<br />

eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung<br />

und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur<br />

mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen.<br />

Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur<br />

Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser<br />

Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses<br />

Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken<br />

und die Vervielfältigung auf CD-Rom.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!