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Tassilo, Ausgabe März/April 2019 - Das Magazin rund um Weilheim und die Seen

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Die Arbeit motivierter Meister im Handwerk ist stark gefragt — <strong>und</strong> darf<br />

nicht durch Scheinselbstständigkeiten an Wert verlieren.<br />

100 Prozent, übernehmen Kosten<br />

<strong>und</strong> stellen ihren Schützling frei<br />

mit dem Ziel, ihn hinterher wieder<br />

als Meister weiter zu beschäftigen.<br />

Andere lassen das Arbeitsverhältnis<br />

ruhen, wonach der Absolvent<br />

sich für <strong>die</strong> Schulzeit selbst zu<br />

versichern hat, danach jedoch im<br />

„alten“ Betrieb wieder herzlich<br />

willkommen ist. Wieder<strong>um</strong> andere<br />

verlangen eine Kündigung.<br />

Probleme mit „Holz- <strong>und</strong><br />

Bautenschutz“<br />

Wohin der Weg frischgebackener<br />

Meister im Handwerk letztlich<br />

auch führt – ein Problem für alle<br />

erfolgreichen Absolventen sind<br />

<strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> das Meisterrecht<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Privilegien<br />

mit Füßen treten. Stichwort<br />

„Holz- <strong>und</strong> Bautenschutz“: <strong>Das</strong> ist<br />

ein legales Recht, das Handwerker<br />

auch ohne Meisterbrief für sich<br />

beanspruchen können – <strong>und</strong> sich<br />

damit sogar selbstständig machen<br />

dürfen. Erlaubt sind im Rahmen<br />

<strong>die</strong>ser Genehmigung allerdings<br />

nur „Schutzmaßnahmen“ an <strong>und</strong><br />

in Gebäuden wie z<strong>um</strong> Beispiel<br />

Verfugen oder Wände nach einem<br />

Wasserschaden trocken legen.<br />

Doch daran halten sich viele<br />

nicht. „Viele sehen das Recht auf<br />

Holz- <strong>und</strong> Bautenschutz als Freibrief<br />

<strong>und</strong> meinen, damit alles machen<br />

zu können.“ Ein klassisches<br />

Paradebeispiel, was laut Roland<br />

Streim sehr häufig vorkommt,<br />

aber definitiv nicht Rechtens ist:<br />

Die Aufstellung von Carports. Laut<br />

Streim gebe es auch Handwerker<br />

ohne Meisterbrief, <strong>die</strong> sich in der<br />

Öffentlichkeit als Schreinerbetrieb<br />

verkaufen, sogar damit werben,<br />

hochwertige Dinge wie Küchen<br />

aus eigener Hand zu fertigen.<br />

„Alles nicht erlaubt!“ Um beim<br />

Beispiel Schreiner zu bleiben: Der<br />

darf nur dann Küchen produzieren<br />

<strong>und</strong> beim K<strong>und</strong>en maßgeschneidert<br />

einbauen, wenn er den Meisterbrief<br />

in der Tasche hat.<br />

Scheinselbstständigkeit<br />

<strong>und</strong> Schwarzarbeit<br />

Hier höre sich laut Roland Streim<br />

der Spaß auf. „Wir haben sehr<br />

viele Meister, <strong>die</strong> ihre Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten nach bestem Gewissen<br />

erfüllen <strong>und</strong> nach hohen Standards<br />

tolle Arbeit leisten, während<br />

viel zu viele Scheinselbstständige<br />

<strong>die</strong>ses Recht mit Füßen treten.“<br />

Ein Problem sei auch <strong>die</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Preisdrückerei, weil<br />

ein Scheinselbstständiger in der<br />

Regel wesentlich weniger Geld<br />

verlange. Allein der Kreishandwerkerschaft<br />

Oberland werden<br />

Jahr für Jahr mindestens 20 Fälle<br />

von Scheinselbstständigkeit <strong>und</strong><br />

damit Schwarzarbeit im großen<br />

Stile gemeldet – alles Fälle aus<br />

der Region <strong>Weilheim</strong>-Schongau,<br />

Landsberg, Garmisch-Partenkirchen<br />

oder Starnberg. „Wobei <strong>die</strong><br />

Zahl noch viel höher ist“, sagt er.<br />

Von einer schwer abschätzbaren<br />

Dunkelziffer mal abgesehen, gehen<br />

viele Hinweise direkt bei der<br />

Handwerkskammer oder dem<br />

jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsamt<br />

ein. „Davon bekomme<br />

ich meistens gar nichts mit“, sagt<br />

Streim, der an <strong>die</strong>ser Stelle nicht<br />

nur <strong>die</strong> „sauberen“ Meisterbetriebe,<br />

sondern auch K<strong>und</strong>en sensibilisieren<br />

möchte: „Erk<strong>und</strong>igt euch<br />

im Vorfeld nach der rechtmäßigen<br />

Firmeneintragung, damit das alles<br />

Hand <strong>und</strong> Fuß hat.“ Schließlich<br />

ist das Deutsche Meisterrecht ein<br />

europaweit angesehenes Qualitätsmerkmal,<br />

„das durch Scheinselbstständigkeit<br />

nicht zerstört<br />

werden darf“. Wobei Scheinselbstständigkeit<br />

<strong>und</strong> der nicht<br />

rechtmäßige Umgang mit <strong>die</strong>sem<br />

„Holz- <strong>und</strong> Bautenschutz“ nicht<br />

<strong>die</strong> einzigen Probleme sind.<br />

Zulassungsfreie<br />

Handwerksberufe<br />

Zwar obliegen 41 Handwerksberufe<br />

– vom Maurer über Bäcker bis<br />

z<strong>um</strong> Zahntechniker – dem Meisterrecht,<br />

53 (!) weitere – vom Fliesenleger<br />

<strong>und</strong> Holzbildhauer bis<br />

z<strong>um</strong> Instr<strong>um</strong>entenbauer – sind jedoch<br />

seit 2004 als zulassungsfreie<br />

Berufe eingestuft, in denen auch<br />

ohne Meisterprüfung eine Selbstständigkeit<br />

erlaubt ist. Roland<br />

Streim wünscht sich dennoch,<br />

dass in Zukunft viele junge Handwerker<br />

sich den Meister zutrauen.<br />

Zwar sei das „echte“ Handwerk<br />

im <strong>Tassilo</strong>land verhältnismäßig<br />

gut aufgestellt. „Allerdings stehen<br />

in den kommenden Jahren sehr<br />

viele Generationenwechsel ohne<br />

Nachfolger aus den hauseigenen<br />

Reihen an.“ Meister-Töchter <strong>und</strong><br />

-Söhne schlagen oft eine andere<br />

berufliche Laufbahn ein, weshalb<br />

<strong>die</strong> in Rente gehenden Selbstständigen<br />

gerne an einen ihrer<br />

motivierten Gesellen übergeben<br />

möchten.<br />

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