Tassilo, Ausgabe März/April 2019 - Das Magazin rund um Weilheim und die Seen
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Die Arbeit motivierter Meister im Handwerk ist stark gefragt — <strong>und</strong> darf<br />
nicht durch Scheinselbstständigkeiten an Wert verlieren.<br />
100 Prozent, übernehmen Kosten<br />
<strong>und</strong> stellen ihren Schützling frei<br />
mit dem Ziel, ihn hinterher wieder<br />
als Meister weiter zu beschäftigen.<br />
Andere lassen das Arbeitsverhältnis<br />
ruhen, wonach der Absolvent<br />
sich für <strong>die</strong> Schulzeit selbst zu<br />
versichern hat, danach jedoch im<br />
„alten“ Betrieb wieder herzlich<br />
willkommen ist. Wieder<strong>um</strong> andere<br />
verlangen eine Kündigung.<br />
Probleme mit „Holz- <strong>und</strong><br />
Bautenschutz“<br />
Wohin der Weg frischgebackener<br />
Meister im Handwerk letztlich<br />
auch führt – ein Problem für alle<br />
erfolgreichen Absolventen sind<br />
<strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> das Meisterrecht<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Privilegien<br />
mit Füßen treten. Stichwort<br />
„Holz- <strong>und</strong> Bautenschutz“: <strong>Das</strong> ist<br />
ein legales Recht, das Handwerker<br />
auch ohne Meisterbrief für sich<br />
beanspruchen können – <strong>und</strong> sich<br />
damit sogar selbstständig machen<br />
dürfen. Erlaubt sind im Rahmen<br />
<strong>die</strong>ser Genehmigung allerdings<br />
nur „Schutzmaßnahmen“ an <strong>und</strong><br />
in Gebäuden wie z<strong>um</strong> Beispiel<br />
Verfugen oder Wände nach einem<br />
Wasserschaden trocken legen.<br />
Doch daran halten sich viele<br />
nicht. „Viele sehen das Recht auf<br />
Holz- <strong>und</strong> Bautenschutz als Freibrief<br />
<strong>und</strong> meinen, damit alles machen<br />
zu können.“ Ein klassisches<br />
Paradebeispiel, was laut Roland<br />
Streim sehr häufig vorkommt,<br />
aber definitiv nicht Rechtens ist:<br />
Die Aufstellung von Carports. Laut<br />
Streim gebe es auch Handwerker<br />
ohne Meisterbrief, <strong>die</strong> sich in der<br />
Öffentlichkeit als Schreinerbetrieb<br />
verkaufen, sogar damit werben,<br />
hochwertige Dinge wie Küchen<br />
aus eigener Hand zu fertigen.<br />
„Alles nicht erlaubt!“ Um beim<br />
Beispiel Schreiner zu bleiben: Der<br />
darf nur dann Küchen produzieren<br />
<strong>und</strong> beim K<strong>und</strong>en maßgeschneidert<br />
einbauen, wenn er den Meisterbrief<br />
in der Tasche hat.<br />
Scheinselbstständigkeit<br />
<strong>und</strong> Schwarzarbeit<br />
Hier höre sich laut Roland Streim<br />
der Spaß auf. „Wir haben sehr<br />
viele Meister, <strong>die</strong> ihre Rechte <strong>und</strong><br />
Pflichten nach bestem Gewissen<br />
erfüllen <strong>und</strong> nach hohen Standards<br />
tolle Arbeit leisten, während<br />
viel zu viele Scheinselbstständige<br />
<strong>die</strong>ses Recht mit Füßen treten.“<br />
Ein Problem sei auch <strong>die</strong> damit<br />
verb<strong>und</strong>ene Preisdrückerei, weil<br />
ein Scheinselbstständiger in der<br />
Regel wesentlich weniger Geld<br />
verlange. Allein der Kreishandwerkerschaft<br />
Oberland werden<br />
Jahr für Jahr mindestens 20 Fälle<br />
von Scheinselbstständigkeit <strong>und</strong><br />
damit Schwarzarbeit im großen<br />
Stile gemeldet – alles Fälle aus<br />
der Region <strong>Weilheim</strong>-Schongau,<br />
Landsberg, Garmisch-Partenkirchen<br />
oder Starnberg. „Wobei <strong>die</strong><br />
Zahl noch viel höher ist“, sagt er.<br />
Von einer schwer abschätzbaren<br />
Dunkelziffer mal abgesehen, gehen<br />
viele Hinweise direkt bei der<br />
Handwerkskammer oder dem<br />
jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsamt<br />
ein. „Davon bekomme<br />
ich meistens gar nichts mit“, sagt<br />
Streim, der an <strong>die</strong>ser Stelle nicht<br />
nur <strong>die</strong> „sauberen“ Meisterbetriebe,<br />
sondern auch K<strong>und</strong>en sensibilisieren<br />
möchte: „Erk<strong>und</strong>igt euch<br />
im Vorfeld nach der rechtmäßigen<br />
Firmeneintragung, damit das alles<br />
Hand <strong>und</strong> Fuß hat.“ Schließlich<br />
ist das Deutsche Meisterrecht ein<br />
europaweit angesehenes Qualitätsmerkmal,<br />
„das durch Scheinselbstständigkeit<br />
nicht zerstört<br />
werden darf“. Wobei Scheinselbstständigkeit<br />
<strong>und</strong> der nicht<br />
rechtmäßige Umgang mit <strong>die</strong>sem<br />
„Holz- <strong>und</strong> Bautenschutz“ nicht<br />
<strong>die</strong> einzigen Probleme sind.<br />
Zulassungsfreie<br />
Handwerksberufe<br />
Zwar obliegen 41 Handwerksberufe<br />
– vom Maurer über Bäcker bis<br />
z<strong>um</strong> Zahntechniker – dem Meisterrecht,<br />
53 (!) weitere – vom Fliesenleger<br />
<strong>und</strong> Holzbildhauer bis<br />
z<strong>um</strong> Instr<strong>um</strong>entenbauer – sind jedoch<br />
seit 2004 als zulassungsfreie<br />
Berufe eingestuft, in denen auch<br />
ohne Meisterprüfung eine Selbstständigkeit<br />
erlaubt ist. Roland<br />
Streim wünscht sich dennoch,<br />
dass in Zukunft viele junge Handwerker<br />
sich den Meister zutrauen.<br />
Zwar sei das „echte“ Handwerk<br />
im <strong>Tassilo</strong>land verhältnismäßig<br />
gut aufgestellt. „Allerdings stehen<br />
in den kommenden Jahren sehr<br />
viele Generationenwechsel ohne<br />
Nachfolger aus den hauseigenen<br />
Reihen an.“ Meister-Töchter <strong>und</strong><br />
-Söhne schlagen oft eine andere<br />
berufliche Laufbahn ein, weshalb<br />
<strong>die</strong> in Rente gehenden Selbstständigen<br />
gerne an einen ihrer<br />
motivierten Gesellen übergeben<br />
möchten.<br />
js<br />
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