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Hänicher Bote - Ausgabe 02 - Jahrgang 2019

Hänicher Bote vom 20. Februar 2019 Gewerbliches Sonderthema: "Steuern & Recht"

Hänicher Bote vom 20. Februar 2019
Gewerbliches Sonderthema: "Steuern & Recht"

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20. Februar <strong>2019</strong> Steuern & Recht<br />

Dr. oec. Gerlinde Hanke Dipl.-Kfm. Göran Hanke<br />

Steuerberater<br />

Steuerkanzlei Hanke & Hanke<br />

Hauptstr. 5 OT Gossa<br />

06774 Muldestausee<br />

Tel.: 034955/21404<br />

E-Mail: gerlinde.hanke@datevnet.de<br />

goeran.hanke@datevnet.de<br />

Beratungsstellenleiter:<br />

weitere Beratungsstelle:<br />

Parkstr. 24<br />

06773 Gräfenhainichen<br />

Tel.: 034953/25430<br />

Göran Hanke<br />

Diplomkaufmann/Steuerberater<br />

<strong>Hänicher</strong> <strong>Bote</strong><br />

<strong>Bote</strong><br />

17<br />

Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

- Steuerberatung - Existenzgründungsberatung<br />

- laufende Lohn- u. Bilanzbuchführung - Nachlassplanung<br />

- Jahresabschlusserstellung - private und betriebliche<br />

- betriebswirtschaftliche Beratung Vorsorgeplanung<br />

- Finanzierungsberatung - Unternehmensnachfolgeplanung<br />

Anzeige<br />

Was sich <strong>2019</strong> für Steuerzahler<br />

und Rentner ändert<br />

(HäBo). Mehr Zeit für die Steuererklärung<br />

– viele Steuerzahler hatten sich das immer<br />

schon gewünscht. Der neue „Stichtag“<br />

für die Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />

ist ab diesem Jahr der 31. Juli.<br />

Weitere Änderungen gibt es für Rentner,<br />

Familien und für Arbeitnehmer, die auf den<br />

Nahverkehr bzw. auf Elektro-Fahrzeuge<br />

setzen.<br />

Neue Abgabefrist für Steuererklärungen<br />

und Zuschläge für „Steuertrödler“<br />

Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung<br />

– diese Verlängerung gilt ab<br />

<strong>2019</strong> auch für Lohnsteuerhilfevereine oder<br />

Steuerberater. „Wer also Mitglied in einem<br />

Lohnsteuerhilfeverein ist, der muss seine<br />

Einkommensteuererklärung 2018 nicht<br />

schon am 31. Dezember sondern spätestens<br />

Ende Februar 2<strong>02</strong>0 einreichen“, sagt<br />

Renate Bauer von der Lohnsteuerhilfe für<br />

Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein,<br />

Beratungsstelle Gräfenhainichen.<br />

Die Kehrseite: Wer nunmehr zu spät seine<br />

Steuererklärung abgibt, der muss mit<br />

einem Verspätungszuschlag für jeden<br />

angefangenen Monat von 0,25 Prozent<br />

der festgesetzten Steuernachzahlungen<br />

rechnen. Der Zuschlag liegt bei mindestens<br />

bei 25 Euro pro Verspätungsmonat.<br />

Mehr Geld<br />

<strong>2019</strong> wird das Kindergeld pro Monat um<br />

10 Euro erhöht. Die Änderung gilt ab dem<br />

1. Juli <strong>2019</strong>. Bereits zum 1. Januar <strong>2019</strong><br />

wurde der Kinderfreibetrag um 192 Euro<br />

von 7.428 Euro auf 7.620 Euro angehoben.<br />

Auch der sogenannte „Grundfreibetrag“<br />

wurde zum 1.1.<strong>2019</strong> um 168 Euro auf 9.168<br />

Euro angehoben.<br />

Jobticket steuerfrei, stärkere Förderung<br />

von Elektro-Dienstwagen<br />

Stellt der Arbeitgeber das Ticket für die<br />

Fahrt zur Arbeit, dann ist die künftig<br />

steuerfrei. Das gilt auch für die private<br />

Nutzung des Jobtickets. Im Gegenzug wird<br />

das Jobticket auf die Entfernungspauschale<br />

angerechnet. „Bei der Förderung der<br />

Elektro-Mobilität gibt es immerhin weitere<br />

Steuererleichterungen im Detail“, so<br />

Steuerfachfrau Renate Bauer. Begünstigt<br />

werden jetzt Fahrzeuge, die nach dem<br />

31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar<br />

2<strong>02</strong>2 angeschafft oder geleast werden:<br />

Wer ein entsprechendes Elektro- oder<br />

extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug<br />

als Dienstwagen fährt, und dieses<br />

Fahrzeug auch privat nutzt, der kann<br />

nun den Vorteil aus der privaten Nutzung<br />

des E-Dienstwagens nach der 1-Prozent-<br />

Methode berechnen, allerdings wird davon<br />

nur die Hälfte besteuert.<br />

Die private Nutzung eines Dienstrads<br />

bzw. eines Elektrofahrrads ist künftig<br />

steuerfrei. Der geldwerte Vorteil muss also<br />

nicht versteuert werden. Die Einschränkung:<br />

Das gilt nicht für Elektrofahrräder,<br />

die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge<br />

einzuordnen sind, weil sie zum Beispiel<br />

für Geschwindigkeiten über 25 km/h<br />

zugelassen sind. Die private Nutzung eines<br />

„schnellen“ E-Bikes muss weiterhin nach<br />

der 1-Prozent-Methode versteuert werden.<br />

Rentenerhöhung <strong>2019</strong><br />

Für den Sommer <strong>2019</strong> ist wieder eine<br />

Rentenerhöhung angekündigt, die voraussichtlich<br />

über drei Prozent liegen soll.<br />

Die Schattenseite der Rentenerhöhung:<br />

„Bundesweit werden rund 48.000 Rentner<br />

erstmals steuerpflichtig, also auch viele<br />

Ruheständler in Gräfenhainichen“, sagt<br />

Steuerexpertin Renate Bauer. Ihr Rat: „Bei<br />

all diesen zum Teil komplizierten Detailregelungen<br />

zeigt sich: Wer alle in Frage<br />

kommenden Steuervorteile ausschöpfen<br />

möchte, der sollte sich an einen Lohnsteuerhilfeverein<br />

wenden.“<br />

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.<br />

Lohnsteuerhilfeverein<br />

Beratungsstelle Gräfenhainichen<br />

Anzeige<br />

Zusätzliche Sonderausgaben für Kinder<br />

(HäBo). Jeder der Kinder hat, wird das bestätigen<br />

können. Kinder kosten viel Geld.<br />

Die staatlichen Unterstützungen z.B. durch<br />

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind<br />

hilfreich, aber längst nicht ausreichend.<br />

Der Bundesfinanzhof hat in einem interessanten<br />

Urteil vom 13. März 2018 entschieden,<br />

dass Eltern unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für ihre Kinder zusätzliche<br />

Sonderausgaben geltend machen<br />

können. Sofern die Eltern gegenüber<br />

ihren steuerlich zu berücksichtigenden<br />

Kindern unterhaltsverpflichtet sind und<br />

sie deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge<br />

zahlen, können diese<br />

Aufwendungen die Einkommensteuerbelastung<br />

der Eltern mindern.<br />

Eine Voraussetzung ist, dass die Eltern<br />

durch die Beitragszahlung zur Kranken-<br />

und Pflegeversicherung der Kinder<br />

tatsächlich und endgültig wirtschaftlich<br />

belastet sind. Beispielsweise können die<br />

Eltern den Kindern auch den von der<br />

Ausbildungsvergütung einbehaltenen Teil<br />

der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge<br />

erstatten. Es reicht<br />

jedoch nicht aus, dass Naturalunterhalt<br />

(z.B. durch Wohnraumgestellung, Verpflegung<br />

usw.) geleistet wurde.<br />

Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass<br />

eine entsprechende Unterhaltsbedürftigkeit<br />

der Kinder vorliegt. Dies richtet<br />

sich nach den Regelbedarfssätzen. Die<br />

Ausbildungsvergütung ist für die Berechnung<br />

um die berufsbedingten Mehraufwendungen,<br />

z.B. Fahrkosten, zu mindern.<br />

Fazit: Wenn die Eltern die Kranken- und<br />

Pflegeversicherungsbeiträge direkt tragen<br />

oder den Kindern erstatten, können<br />

sie diese auch selbst abziehen. Ein Abzug<br />

bei den Kindern scheidet dann aber aus.<br />

Künftig ist also den Eltern von Kindern,<br />

die sich in Ausbildung befinden und deren<br />

Einkommen entsprechend gering ist,<br />

zu raten, die Beiträge zur Kranken- und<br />

Pflegeversicherung des Kindes zu tragen.<br />

Wir beraten Sie gern. Ihr Team der<br />

Steuerberaterin Annett Janke

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