Hänicher Bote - Ausgabe 02 - Jahrgang 2019
Hänicher Bote vom 20. Februar 2019 Gewerbliches Sonderthema: "Steuern & Recht"
Hänicher Bote vom 20. Februar 2019
Gewerbliches Sonderthema: "Steuern & Recht"
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20. Februar <strong>2019</strong> Steuern & Recht<br />
Dr. oec. Gerlinde Hanke Dipl.-Kfm. Göran Hanke<br />
Steuerberater<br />
Steuerkanzlei Hanke & Hanke<br />
Hauptstr. 5 OT Gossa<br />
06774 Muldestausee<br />
Tel.: 034955/21404<br />
E-Mail: gerlinde.hanke@datevnet.de<br />
goeran.hanke@datevnet.de<br />
Beratungsstellenleiter:<br />
weitere Beratungsstelle:<br />
Parkstr. 24<br />
06773 Gräfenhainichen<br />
Tel.: 034953/25430<br />
Göran Hanke<br />
Diplomkaufmann/Steuerberater<br />
<strong>Hänicher</strong> <strong>Bote</strong><br />
<strong>Bote</strong><br />
17<br />
Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
- Steuerberatung - Existenzgründungsberatung<br />
- laufende Lohn- u. Bilanzbuchführung - Nachlassplanung<br />
- Jahresabschlusserstellung - private und betriebliche<br />
- betriebswirtschaftliche Beratung Vorsorgeplanung<br />
- Finanzierungsberatung - Unternehmensnachfolgeplanung<br />
Anzeige<br />
Was sich <strong>2019</strong> für Steuerzahler<br />
und Rentner ändert<br />
(HäBo). Mehr Zeit für die Steuererklärung<br />
– viele Steuerzahler hatten sich das immer<br />
schon gewünscht. Der neue „Stichtag“<br />
für die Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />
ist ab diesem Jahr der 31. Juli.<br />
Weitere Änderungen gibt es für Rentner,<br />
Familien und für Arbeitnehmer, die auf den<br />
Nahverkehr bzw. auf Elektro-Fahrzeuge<br />
setzen.<br />
Neue Abgabefrist für Steuererklärungen<br />
und Zuschläge für „Steuertrödler“<br />
Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung<br />
– diese Verlängerung gilt ab<br />
<strong>2019</strong> auch für Lohnsteuerhilfevereine oder<br />
Steuerberater. „Wer also Mitglied in einem<br />
Lohnsteuerhilfeverein ist, der muss seine<br />
Einkommensteuererklärung 2018 nicht<br />
schon am 31. Dezember sondern spätestens<br />
Ende Februar 2<strong>02</strong>0 einreichen“, sagt<br />
Renate Bauer von der Lohnsteuerhilfe für<br />
Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein,<br />
Beratungsstelle Gräfenhainichen.<br />
Die Kehrseite: Wer nunmehr zu spät seine<br />
Steuererklärung abgibt, der muss mit<br />
einem Verspätungszuschlag für jeden<br />
angefangenen Monat von 0,25 Prozent<br />
der festgesetzten Steuernachzahlungen<br />
rechnen. Der Zuschlag liegt bei mindestens<br />
bei 25 Euro pro Verspätungsmonat.<br />
Mehr Geld<br />
<strong>2019</strong> wird das Kindergeld pro Monat um<br />
10 Euro erhöht. Die Änderung gilt ab dem<br />
1. Juli <strong>2019</strong>. Bereits zum 1. Januar <strong>2019</strong><br />
wurde der Kinderfreibetrag um 192 Euro<br />
von 7.428 Euro auf 7.620 Euro angehoben.<br />
Auch der sogenannte „Grundfreibetrag“<br />
wurde zum 1.1.<strong>2019</strong> um 168 Euro auf 9.168<br />
Euro angehoben.<br />
Jobticket steuerfrei, stärkere Förderung<br />
von Elektro-Dienstwagen<br />
Stellt der Arbeitgeber das Ticket für die<br />
Fahrt zur Arbeit, dann ist die künftig<br />
steuerfrei. Das gilt auch für die private<br />
Nutzung des Jobtickets. Im Gegenzug wird<br />
das Jobticket auf die Entfernungspauschale<br />
angerechnet. „Bei der Förderung der<br />
Elektro-Mobilität gibt es immerhin weitere<br />
Steuererleichterungen im Detail“, so<br />
Steuerfachfrau Renate Bauer. Begünstigt<br />
werden jetzt Fahrzeuge, die nach dem<br />
31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar<br />
2<strong>02</strong>2 angeschafft oder geleast werden:<br />
Wer ein entsprechendes Elektro- oder<br />
extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug<br />
als Dienstwagen fährt, und dieses<br />
Fahrzeug auch privat nutzt, der kann<br />
nun den Vorteil aus der privaten Nutzung<br />
des E-Dienstwagens nach der 1-Prozent-<br />
Methode berechnen, allerdings wird davon<br />
nur die Hälfte besteuert.<br />
Die private Nutzung eines Dienstrads<br />
bzw. eines Elektrofahrrads ist künftig<br />
steuerfrei. Der geldwerte Vorteil muss also<br />
nicht versteuert werden. Die Einschränkung:<br />
Das gilt nicht für Elektrofahrräder,<br />
die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge<br />
einzuordnen sind, weil sie zum Beispiel<br />
für Geschwindigkeiten über 25 km/h<br />
zugelassen sind. Die private Nutzung eines<br />
„schnellen“ E-Bikes muss weiterhin nach<br />
der 1-Prozent-Methode versteuert werden.<br />
Rentenerhöhung <strong>2019</strong><br />
Für den Sommer <strong>2019</strong> ist wieder eine<br />
Rentenerhöhung angekündigt, die voraussichtlich<br />
über drei Prozent liegen soll.<br />
Die Schattenseite der Rentenerhöhung:<br />
„Bundesweit werden rund 48.000 Rentner<br />
erstmals steuerpflichtig, also auch viele<br />
Ruheständler in Gräfenhainichen“, sagt<br />
Steuerexpertin Renate Bauer. Ihr Rat: „Bei<br />
all diesen zum Teil komplizierten Detailregelungen<br />
zeigt sich: Wer alle in Frage<br />
kommenden Steuervorteile ausschöpfen<br />
möchte, der sollte sich an einen Lohnsteuerhilfeverein<br />
wenden.“<br />
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.<br />
Lohnsteuerhilfeverein<br />
Beratungsstelle Gräfenhainichen<br />
Anzeige<br />
Zusätzliche Sonderausgaben für Kinder<br />
(HäBo). Jeder der Kinder hat, wird das bestätigen<br />
können. Kinder kosten viel Geld.<br />
Die staatlichen Unterstützungen z.B. durch<br />
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind<br />
hilfreich, aber längst nicht ausreichend.<br />
Der Bundesfinanzhof hat in einem interessanten<br />
Urteil vom 13. März 2018 entschieden,<br />
dass Eltern unter bestimmten<br />
Voraussetzungen für ihre Kinder zusätzliche<br />
Sonderausgaben geltend machen<br />
können. Sofern die Eltern gegenüber<br />
ihren steuerlich zu berücksichtigenden<br />
Kindern unterhaltsverpflichtet sind und<br />
sie deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge<br />
zahlen, können diese<br />
Aufwendungen die Einkommensteuerbelastung<br />
der Eltern mindern.<br />
Eine Voraussetzung ist, dass die Eltern<br />
durch die Beitragszahlung zur Kranken-<br />
und Pflegeversicherung der Kinder<br />
tatsächlich und endgültig wirtschaftlich<br />
belastet sind. Beispielsweise können die<br />
Eltern den Kindern auch den von der<br />
Ausbildungsvergütung einbehaltenen Teil<br />
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge<br />
erstatten. Es reicht<br />
jedoch nicht aus, dass Naturalunterhalt<br />
(z.B. durch Wohnraumgestellung, Verpflegung<br />
usw.) geleistet wurde.<br />
Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass<br />
eine entsprechende Unterhaltsbedürftigkeit<br />
der Kinder vorliegt. Dies richtet<br />
sich nach den Regelbedarfssätzen. Die<br />
Ausbildungsvergütung ist für die Berechnung<br />
um die berufsbedingten Mehraufwendungen,<br />
z.B. Fahrkosten, zu mindern.<br />
Fazit: Wenn die Eltern die Kranken- und<br />
Pflegeversicherungsbeiträge direkt tragen<br />
oder den Kindern erstatten, können<br />
sie diese auch selbst abziehen. Ein Abzug<br />
bei den Kindern scheidet dann aber aus.<br />
Künftig ist also den Eltern von Kindern,<br />
die sich in Ausbildung befinden und deren<br />
Einkommen entsprechend gering ist,<br />
zu raten, die Beiträge zur Kranken- und<br />
Pflegeversicherung des Kindes zu tragen.<br />
Wir beraten Sie gern. Ihr Team der<br />
Steuerberaterin Annett Janke