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Berliner Kurier 12.03.2019

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SEITE5<br />

BERLINER KURIER, Dienstag, 12. März2019<br />

Der Häuserblock in der<br />

Cunostraße wurde vor<br />

knapp 15 Jahren<br />

verkauft.Alle Mieter<br />

sollten vorEigenbedarfskündigungen<br />

geschützt<br />

sein. So hatte es das<br />

Parlament beschlossen.<br />

Aranka Barfusssitzt vor<br />

dem elektrischen Kamin<br />

in ihrer Wohnung. Hier<br />

möchte sie bleiben.<br />

Fotos: Sabeth Stickforth<br />

C85/18) entschied noch im vergangenen<br />

Jahr, dassder Vermieter<br />

die Räumung der Wohnung<br />

nicht verlangenkann.<br />

Der Vermieter will das Urteil<br />

nicht akzeptieren. Er ist in Berufung<br />

gegangen. Eine Entscheidungder<br />

nächsten Instanzsteht<br />

aus. Für Aranka Barfuss heißt<br />

das: Die Unsicherheit geht weiter.Fürdie60-Jährigeeineungeheure<br />

Belastung. Ihr Fall zeigt,<br />

wie sich die Privatisierungspolitik<br />

vergangener Jahre auf die<br />

Mieter auswirkt. Und dass die<br />

Ankündigung für einen umfassenden<br />

Mieterschutz –zumindest<br />

in ihrem Fall–ein bisheruneingelöstes<br />

Versprechen geblieben<br />

ist. Das <strong>Berliner</strong> Abgeordnetenhaus<br />

hatte am14. September<br />

2000 den Beschluss für einen<br />

umfassenden Mieterschutz gefasst.Darin<br />

wird der Senat aufgefordert,<br />

„bei Verkäufen von landeseigenen<br />

Wohnungen durchzusetzen,<br />

dass alle Mieterinnen<br />

und Mieter automatisch eine<br />

Vertragsergänzung zum Mietvertrag<br />

erhalten,die ihre Rechte<br />

absichern.“ In den Verträgen<br />

sollten „ein dauerhafter Kündigungsschutz“<br />

und „der Schutz<br />

vor unangemessenen Modernisierungsmaßnahmen“<br />

sichergestellt<br />

werden. Das hörte sich damals<br />

zunächst alles gut an, entpupptesich<br />

später jedoch als bloße<br />

Willensbekundung.<br />

So berichtete der damalige<br />

Stadtentwicklungssenator Peter<br />

Strieder (SPD) am 19. Februar<br />

2001ineinem Berichtandas Parlament,<br />

dass „nur ein Teil“ der<br />

städtischen Wohnungsbaugesellschaften<br />

den betroffenen<br />

Mietern die gewünschten Mietvertragsergänzungen<br />

vor dem<br />

Verkauf der Wohnungen an<br />

Dritte gewähre.<br />

Bei den übrigen Gesellschaften<br />

würden die Mieterschutzrechte<br />

–wie im Fallvon Aranka Barfuss<br />

–imKaufvertragmit dem Erwerber<br />

verankert –oder der Erwerber<br />

werde verpflichtet,den Mietern<br />

die Mietvertragsergänzungen<br />

zu gewähren. Aranka Barfuss<br />

ist entsetzt über den laxen<br />

Umgang mit den Rechten der<br />

Mieter. Sie will erreichen, dass<br />

sich das Abgeordnetenhaus erneut<br />

zu seinem Beschluss für einen<br />

umfassenden Mieterschutz<br />

bekennt.<br />

Immerhin: Grund zur Hoffnung<br />

gibt der 60-Jährigen ein<br />

Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

(BGH) vom 14. November 2018.<br />

Darin entschieden die Richter,<br />

dass sich die Mieter eines ehemals<br />

städtischen Hauses in Bochumnach<br />

dem Verkauf der Immobilie<br />

auf eine Kündigungsschutzklausel<br />

im Kaufvertragberufen<br />

können. Die Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung<br />

verweist auf das BGH-Urteil<br />

und bekräftigt außerdem:<br />

Der Käufer einerWohnung ist an<br />

sämtliche aus dem Kaufvertrag<br />

folgende Pflichtengebunden, also<br />

auch andie vereinbarte Weitergabe<br />

der mieterschützenden<br />

Regelungen im Falle einer Weiterveräußerung.“<br />

Was passiert,<br />

wenn der Mieterschutz nicht<br />

weitergegeben werde, hänge<br />

vom Einzelfall ab. Soll heißen:<br />

Wie es für Aranka Barfuss ausgeht,<br />

werdenamEndedie Richter<br />

entscheiden.<br />

Der Vermieter wollte sich auf<br />

Anfrage nicht äußern. Aranka<br />

Barfuss schwant unterdessen<br />

nichts Gutes. Sollte der Mieterschutz<br />

keinen Bestand haben,<br />

sagt sie, „würden hier viele und<br />

besonders ältere Menschen ihre<br />

Wohnungverlieren“.

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