Wirtschaftsbroschuere Pinneberg 2019
Wirtschaftsbroschuere Pinneberg - Wirtschaft - Leben - Gewerbegebiete - Infrastruktur - Wirtschaftsentwicklung - Wirtschaftsförderung - Pinneberger Standort
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FIRMENPORTRAIT<br />
der Weg<br />
zur eigenen marke<br />
unternehmenSnachfolge<br />
richtig geStalten<br />
Eine Marke bietet ihrem Inhaber doppelten Schutz: Davor,<br />
dass andere die Marke unerlaubt verwenden sowie davor,<br />
dass sich ein Mitbewerber diese schützen lässt und einem<br />
später seinerseits die Benutzung untersagt.<br />
Wie aber erlangt man den begehrten Markenschutz? Zuerst<br />
muss man sich überlegen, welche Art von Marke man haben<br />
möchte. Die geläufigsten Arten sind Wortmarken, Bildmarken<br />
(Logos) und Wort-/Bildmarken (eine Kombination aus<br />
beidem). Dann gibt es 45 verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen,<br />
aus denen man wählen kann. Ganz wichtig<br />
ist, dass die gewählte Bezeichnung hinreichende Kennzeichnungskraft<br />
haben muss, d.h. sie darf nicht rein beschreibend<br />
sein (z.B. „Bäckerei“). Als nächstes stellt sich die Frage nach<br />
dem Wo, denn Marken gelten nur dort, wo man sie eintragen<br />
lässt. So gibt es nationale Marken (z.B. für Deutschland<br />
oder für Frankreich), Unionsmarken für sämtliche EU-Länder<br />
zusammen oder sog. IR-Marken für diverse Länder auf der<br />
ganzen Welt.<br />
Eine durchschnittliche deutsche Marke kostet EUR 300,00 an<br />
Amtsgebühren und eine Unionsmarke EUR 900,00. IR-Marken<br />
sind je nach Ausdehnung deutlich teurer.<br />
Vor der Anmeldung sollte man sicher sein, dass es keine bereits<br />
bestehenden Marken gibt, die man verletzen könnte,<br />
denn dann drohen u.a. Widerspruch und Abmahnung. Identische<br />
Marken kann man noch recht einfach selbst ermitteln,<br />
die Markenregister sind öffentlich und im Internet abrufbar.<br />
Aber auch verwechselbare ähnliche Marken sind zu berücksichtigen.<br />
So ist es ratsam, vor der Anmeldung eine umfassende Recherche<br />
durch einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt<br />
durchführen zu lassen. Dabei werden etwaige Konfliktmarken<br />
ermittelt und das Risiko einer Anmeldung beurteilt. Dies<br />
sollte im Übrigen auch jeder tun, der eine Bezeichnung zum<br />
Beispiel als Firma verwendet oder ins Handelsregister eintragen<br />
lässt, weil auch damit eine Markenrechtsverletzung<br />
ausgelöst werden kann.<br />
Die Fortführung eines Unternehmens ist gerade für Mittelständler<br />
ein besonderes Anliegen und erfordert eine professionelle<br />
Planung. Es gilt, dafür zu sorgen, Ihr Lebenswerk<br />
nach Ihren Vorstellungen zu erhalten. Werden beispielsweise<br />
keine Regelungen für den Todesfall eines Unternehmers einer<br />
Personengesellschaft getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge<br />
ein, in deren Rahmen auch das Unternehmen übergeht.<br />
Sind - wie so oft - mehrere Erben vorhanden, so ist die<br />
Zustimmung aller Mitglieder dieser Erbengemeinschaft erforderlich,<br />
um den Nachlass und damit das Unternehmen<br />
effektiv zu verwalten. Bei Streit unter den Erben droht dem<br />
Unternehmen daher Stillstand oder gar Handlungsunfähigkeit.<br />
Und auch bei einer GmbH kann das Nachrücken branchenfremder<br />
Erben in die Gesellschafterposition zu erheblichen<br />
Pro- blemen führen.<br />
Um hier keine unnötigen Nachteile zu provozieren oder<br />
bei unerwartetem Todesfall nicht den Bestand des Unternehmens<br />
zu gefährden, sollte möglichst frühzeitig mit der entsprechenden<br />
Planung begonnen werden. Hierzu zählt etwa<br />
die Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament oder Erbvertrag)<br />
oder die Übertragung von Vermögensbestandteilen<br />
zu Lebzeiten (sog. vorweggenommene Erbfolge).<br />
Weiterhin ist bei Bedarf auch die Aufnahme von Nachfolgeklauseln<br />
in die bestehenden Gesellschaftsverträge ratsam.<br />
Stets dabei zu berücksichtigen sind natürlich die steuerrechtlichen<br />
Aspekte, um eine unnötige Steuerlast zu vermeiden.<br />
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen Ihnen unsere<br />
Fachanwälte und spezialisiert tätigen Notare zur Verfügung.<br />
Diese entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Sie<br />
optimale Gestaltung unter Berücksichtigung der relevanten<br />
erbrechtlichen (bspw. Pflichtteils- und Ausgleichungsansprüche),<br />
gesellschaftsrechtlichen (bspw. Bestimmung der Fortführung,<br />
Abfindung ausscheidender Erben) und steuerrechtlichen<br />
Problemstellungen, insbesondere hinsichtlich der<br />
Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommensteuer<br />
(bspw. Begünstigungen von Betriebsvermögen und<br />
Reduzierung der Steuerlast, Vermeidung von Aufdeckung<br />
stiller Reserven).<br />
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