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Wirtschaftsbroschuere Pinneberg 2019

Wirtschaftsbroschuere Pinneberg - Wirtschaft - Leben - Gewerbegebiete - Infrastruktur - Wirtschaftsentwicklung - Wirtschaftsförderung - Pinneberger Standort

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FIRMENPORTRAIT<br />

der Weg<br />

zur eigenen marke<br />

unternehmenSnachfolge<br />

richtig geStalten<br />

Eine Marke bietet ihrem Inhaber doppelten Schutz: Davor,<br />

dass andere die Marke unerlaubt verwenden sowie davor,<br />

dass sich ein Mitbewerber diese schützen lässt und einem<br />

später seinerseits die Benutzung untersagt.<br />

Wie aber erlangt man den begehrten Markenschutz? Zuerst<br />

muss man sich überlegen, welche Art von Marke man haben<br />

möchte. Die geläufigsten Arten sind Wortmarken, Bildmarken<br />

(Logos) und Wort-/Bildmarken (eine Kombination aus<br />

beidem). Dann gibt es 45 verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen,<br />

aus denen man wählen kann. Ganz wichtig<br />

ist, dass die gewählte Bezeichnung hinreichende Kennzeichnungskraft<br />

haben muss, d.h. sie darf nicht rein beschreibend<br />

sein (z.B. „Bäckerei“). Als nächstes stellt sich die Frage nach<br />

dem Wo, denn Marken gelten nur dort, wo man sie eintragen<br />

lässt. So gibt es nationale Marken (z.B. für Deutschland<br />

oder für Frankreich), Unionsmarken für sämtliche EU-Länder<br />

zusammen oder sog. IR-Marken für diverse Länder auf der<br />

ganzen Welt.<br />

Eine durchschnittliche deutsche Marke kostet EUR 300,00 an<br />

Amtsgebühren und eine Unionsmarke EUR 900,00. IR-Marken<br />

sind je nach Ausdehnung deutlich teurer.<br />

Vor der Anmeldung sollte man sicher sein, dass es keine bereits<br />

bestehenden Marken gibt, die man verletzen könnte,<br />

denn dann drohen u.a. Widerspruch und Abmahnung. Identische<br />

Marken kann man noch recht einfach selbst ermitteln,<br />

die Markenregister sind öffentlich und im Internet abrufbar.<br />

Aber auch verwechselbare ähnliche Marken sind zu berücksichtigen.<br />

So ist es ratsam, vor der Anmeldung eine umfassende Recherche<br />

durch einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt<br />

durchführen zu lassen. Dabei werden etwaige Konfliktmarken<br />

ermittelt und das Risiko einer Anmeldung beurteilt. Dies<br />

sollte im Übrigen auch jeder tun, der eine Bezeichnung zum<br />

Beispiel als Firma verwendet oder ins Handelsregister eintragen<br />

lässt, weil auch damit eine Markenrechtsverletzung<br />

ausgelöst werden kann.<br />

Die Fortführung eines Unternehmens ist gerade für Mittelständler<br />

ein besonderes Anliegen und erfordert eine professionelle<br />

Planung. Es gilt, dafür zu sorgen, Ihr Lebenswerk<br />

nach Ihren Vorstellungen zu erhalten. Werden beispielsweise<br />

keine Regelungen für den Todesfall eines Unternehmers einer<br />

Personengesellschaft getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge<br />

ein, in deren Rahmen auch das Unternehmen übergeht.<br />

Sind - wie so oft - mehrere Erben vorhanden, so ist die<br />

Zustimmung aller Mitglieder dieser Erbengemeinschaft erforderlich,<br />

um den Nachlass und damit das Unternehmen<br />

effektiv zu verwalten. Bei Streit unter den Erben droht dem<br />

Unternehmen daher Stillstand oder gar Handlungsunfähigkeit.<br />

Und auch bei einer GmbH kann das Nachrücken branchenfremder<br />

Erben in die Gesellschafterposition zu erheblichen<br />

Pro- blemen führen.<br />

Um hier keine unnötigen Nachteile zu provozieren oder<br />

bei unerwartetem Todesfall nicht den Bestand des Unternehmens<br />

zu gefährden, sollte möglichst frühzeitig mit der entsprechenden<br />

Planung begonnen werden. Hierzu zählt etwa<br />

die Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament oder Erbvertrag)<br />

oder die Übertragung von Vermögensbestandteilen<br />

zu Lebzeiten (sog. vorweggenommene Erbfolge).<br />

Weiterhin ist bei Bedarf auch die Aufnahme von Nachfolgeklauseln<br />

in die bestehenden Gesellschaftsverträge ratsam.<br />

Stets dabei zu berücksichtigen sind natürlich die steuerrechtlichen<br />

Aspekte, um eine unnötige Steuerlast zu vermeiden.<br />

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen Ihnen unsere<br />

Fachanwälte und spezialisiert tätigen Notare zur Verfügung.<br />

Diese entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Sie<br />

optimale Gestaltung unter Berücksichtigung der relevanten<br />

erbrechtlichen (bspw. Pflichtteils- und Ausgleichungsansprüche),<br />

gesellschaftsrechtlichen (bspw. Bestimmung der Fortführung,<br />

Abfindung ausscheidender Erben) und steuerrechtlichen<br />

Problemstellungen, insbesondere hinsichtlich der<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommensteuer<br />

(bspw. Begünstigungen von Betriebsvermögen und<br />

Reduzierung der Steuerlast, Vermeidung von Aufdeckung<br />

stiller Reserven).<br />

IHRE WIRTSCHAFTSKANZLEI IM NORDEN<br />

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IT- und<br />

Medienrecht<br />

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Gesellschaftsrecht<br />

Eine Übersicht der weiteren Kompetenzen finden Sie auf unserer Internetseite.<br />

Rübekamp 14-16 25421 <strong>Pinneberg</strong> Telefon: 0 41 01 / 5 60 - 0 www.kanzlei-poppe.eu<br />

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