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Schweitenkirchener R u n d s c h a u - Gemeinde Schweitenkirchen

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Seite 4 <strong><strong>Schweitenkirchen</strong>er</strong> Rundschau März 2003<br />

Damit und mit dem Abschluss einer diesbezüglichen 2. Zusatzvereinbarung<br />

mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) Pfaffenhofen<br />

bestand ohne Gegenstimme Einverständnis.<br />

Bekanntgaben und Anregungen.<br />

a) Wie der Bürgermeister erläuterte, wollte man lt. Mitt. des Bayer.<br />

Gde. Tages ursprünglich die Aufgaben aufgrund des Ausführungsgesetzes<br />

zum Grundsicherungsgesetz den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im eigenen Wirkungskreis aufbürden. Nach Intervention<br />

der Fachbehörde wird diese Aufgabe nun den Kommunen im<br />

übertragenen Wirkungskreis zugeordnet.<br />

Obiges Gesetz setzt Bedürftigkeit einer über 65-jährigen Person<br />

voraus. Die Grundsicherungsleistung ist in der Regel so<br />

hoch wie die Sozialhilfe. Kostenträger sind die Landkreise.<br />

Die Grundsicherung wird somit auch über die Kreisumlage<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>n finanziert.<br />

Wieder ein Beispiel, so der Vorsitzende, für die laufende Mehrbelastung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n von oben herab.<br />

b) Ein in Mainburg lebender Gymnasiallehrer i.R. hat bezüglich<br />

der Windkraftanlagen ein nach den Worten des Bürgermeisters<br />

sehr emotionales, einseitiges und negatives Rundschreiben<br />

an alle Holledauer <strong>Gemeinde</strong>n sowie den Kreisverband<br />

Naturschutz erlassen. Dies dürfte, so Fr. GRätin Lemle vorrangig<br />

daher rühren, dass bei Rudelzhausen und Au weitere<br />

Anträge auf Errichtung von derartigen Anlagen laufen.<br />

Bei Interesse können Gremiumsmitglieder eine Kopie des<br />

Schreibens bei der Verwaltung anfordern.<br />

c) Die Güntersdorfer „Streetfighter“ haben Antrag auf Genehmigung<br />

eines weiteren Treffens im Sommer 2003 gestellt.<br />

Darüber wird das Gremium in einer der nächsten Sitzungen<br />

zu entscheiden haben.<br />

d) Zwei bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangene Schreiben betreffen die<br />

Schüler-Mittagsbetreuung:<br />

Zum einen wird von den Aufsichtspersonen wegen der derzeitigen,<br />

nicht gerade komfortablen Unterbringung im OG der<br />

Schule Antrag auf Überlassung des ehem. Vereinsheimes gestellt,<br />

zum anderen beschwert sich eine Mutter in, wie der Bürgermeister<br />

meint, „polemischer Weise“ über angeblich unzureichende<br />

Information der Eltern.<br />

Zu ersterem Antrag hält der Vorsitzende zuerst eine Begehung<br />

vor Ort mit allen Verantwortlichen (Schulleitung u. Mittagsbetreuung)<br />

für notwendig und hat auch schon die nötigen Schritte<br />

hierfür eingeleitet.<br />

Zu einer „Extra-Informarion der Eltern“ lt. dem zweitgenannten<br />

Schreiben sieht der Vorsitzende keine Notwendigkeit, nachdem<br />

die Vorankündigung des Vorhabens sowie der nachfolgende<br />

zustimmende Beschluss des Gremiums bereits hinreichend<br />

bekannt gemacht worden seien. Diese 5-fache Information<br />

hält der Bürgermeister für mündige Bürger als für ausreichend<br />

genug.<br />

Dieser Meinung schloss sich das Gremium einstimmig an.<br />

e) Fr. Frühtrunk berichtigte, dass die von ihr beantragte zusätzliche<br />

Straßenlampe nicht in Groß-, sondern in Kleinarreshausen<br />

aufgestellt werden soll (TOP.150.h).<br />

Zum letzten Mal im vergangenen Jahr trat der <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />

seiner Jahres-Schlusssitzung am 17. Dezember zusammen. Bevor<br />

man zu den allgemeinen guten Wünschen kam, hatte man arbeitsmäßig<br />

noch Folgendes zu erledigen:<br />

Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Jetzelmaierhöfe;<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss,<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt brachte der Vorsitzende die Vorgeschichte<br />

dieser Angelegenheit dem Gremium in Erinnerung.<br />

Die Bausachbearbeiterin Frau Müller verlas die Festsetzungen<br />

dieser Satzung.<br />

Danach wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> billigt den Entwurf<br />

der Planungsunterlagen des Architekten Manfred Kettner<br />

in der Fassung vom 10.12.2002 und beschließt, die Einbeziehungssatzung<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Jetzelmaierhöfe<br />

in der Zeit vom 27.12.2002 bis 28.01.2003 im Rathaus,<br />

Zimmer Nr. 12, öffentlich auszulegen.<br />

Gleichzeitig werden neben der Bürgerbeteiligung auch die Träger<br />

öffentlicher Belangs am Aufstellungsverfahren beteiligt.<br />

Abwassertechnische Entsorgung der Ortsteile <strong>Schweitenkirchen</strong>s<br />

durch Kleinkläranlagen.<br />

Bürgermeister Vogler informierte zu diesem Sachverhalt das Gremium<br />

über ein Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen vom<br />

22.11.02. Mit diesem Schreiben werden die <strong>Gemeinde</strong>n aufgefordert,<br />

alle Betreiber von Kleinkläranlagen mitzuteilen. Dies bedeutet,<br />

dass man sich nun grundsätzlich entscheiden muss, ob<br />

man die Ortsteile Loipertshausen und Weikenhausen an das öffentliche<br />

Entwässerungssystem anschließen will. Mittels 2 Info-<br />

Veranstaltungen wurden die betroffenen Bürger über die Problematik<br />

der Einführung der „Technischen Regeln für den Bau<br />

und Betrieb von Kleinkläranlagen – TKKleinkläranlagen“ informiert.<br />

Hierbei entschieden sich die alle Bürger der beiden Ortsteile<br />

für einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Die Bausachbearbeiterin<br />

Frau Müller verlas einen Ausschnitt aus dem<br />

Protokoll einer solchen Info-Veranstaltung vom 25.11.02, bei dem<br />

das WWA Ingolstadt mit Frau Blau und das Planungsbüro Wipfler<br />

mit Herrn Wilhelm Wipfler vertreten war. Aus diesem Ausschnitt<br />

geht folgende weitere mögliche Vorgehensweise hervor:<br />

• RZWas bis 31.12.2006 gültig<br />

• Planung Jan./Feb. 2003 von Planungsbüro Wipfler<br />

• Nach Vorlage der Planung samt Kosten Beschlussfassung im<br />

Jahr 2003<br />

• Antrag zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste im Oktober 2003<br />

• Bau der Kanalisation 2005/2006<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss den Anschluss der Ortsteile Weikenhausen<br />

und Loipertshausen an das öffentliche Kanalnetz und<br />

war mit der weiteren Vorgehensweise einverstanden.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.<br />

Das Schreiben des LRA vom 22.11.02 wird dahingehend beantwortet.<br />

Dorferneuerung Sünzhausen;<br />

Abschluss einer Vereinbarung wegen Kostenbeteiligung an<br />

der Bestandsvermessung Obere u. Untere Dorfstraße.<br />

Der Vorsitzender informierte das Gremium über den notwendigen<br />

Abschluss einer Vereinbarung i.S. Bestandsvermessung für<br />

die Dorferneuerung Sünzhausen. Die Vereinbarung wird zwischen<br />

der Teilnehmergemeinschaft Sünzhausen, dem Planungsbüro<br />

Martin Huber und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> geschlossen.<br />

Als Honorar für das Planungsbüro wird ein Pauschalpreis in Höhe<br />

von 4.600 € zzgl. MWSt. festgelegt. Die Kosten aus dieser<br />

Vereinbarung werden mit 60 % zu Lasten der Teilnehmergemeinschaft<br />

und mit 40 % zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

geregelt.<br />

Das Gremium stimmte dem Abschluss dieser Vereinbarung ohne<br />

Gegenstimme zu.<br />

Bekanntgaben und Anregungen.<br />

a) Über einen Antrag auf „Ausbau der Staatsstraße 2045 von Pfaffenhofen<br />

nach <strong>Schweitenkirchen</strong>“ von der Stadt Pfaffenhofen<br />

an das Straßenbauamt Ingolstadt wurde das Gremium von Bürgermeister<br />

Vogler in Kenntnis gesetzt. Dieser Antrag hat u.a.<br />

den Ausbau der Staatsstraße mit der Erstellung eines Radweges<br />

von Pfaffenhofen nach <strong>Schweitenkirchen</strong> zum Inhalt. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat nahm von diesem, auch aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schweitenkirchen</strong>, positiven Antrag Kenntnis.

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