Schweitenkirchener R u n d s c h a u - Gemeinde Schweitenkirchen
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Seite 4 <strong><strong>Schweitenkirchen</strong>er</strong> Rundschau März 2003<br />
Damit und mit dem Abschluss einer diesbezüglichen 2. Zusatzvereinbarung<br />
mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) Pfaffenhofen<br />
bestand ohne Gegenstimme Einverständnis.<br />
Bekanntgaben und Anregungen.<br />
a) Wie der Bürgermeister erläuterte, wollte man lt. Mitt. des Bayer.<br />
Gde. Tages ursprünglich die Aufgaben aufgrund des Ausführungsgesetzes<br />
zum Grundsicherungsgesetz den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
im eigenen Wirkungskreis aufbürden. Nach Intervention<br />
der Fachbehörde wird diese Aufgabe nun den Kommunen im<br />
übertragenen Wirkungskreis zugeordnet.<br />
Obiges Gesetz setzt Bedürftigkeit einer über 65-jährigen Person<br />
voraus. Die Grundsicherungsleistung ist in der Regel so<br />
hoch wie die Sozialhilfe. Kostenträger sind die Landkreise.<br />
Die Grundsicherung wird somit auch über die Kreisumlage<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong>n finanziert.<br />
Wieder ein Beispiel, so der Vorsitzende, für die laufende Mehrbelastung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n von oben herab.<br />
b) Ein in Mainburg lebender Gymnasiallehrer i.R. hat bezüglich<br />
der Windkraftanlagen ein nach den Worten des Bürgermeisters<br />
sehr emotionales, einseitiges und negatives Rundschreiben<br />
an alle Holledauer <strong>Gemeinde</strong>n sowie den Kreisverband<br />
Naturschutz erlassen. Dies dürfte, so Fr. GRätin Lemle vorrangig<br />
daher rühren, dass bei Rudelzhausen und Au weitere<br />
Anträge auf Errichtung von derartigen Anlagen laufen.<br />
Bei Interesse können Gremiumsmitglieder eine Kopie des<br />
Schreibens bei der Verwaltung anfordern.<br />
c) Die Güntersdorfer „Streetfighter“ haben Antrag auf Genehmigung<br />
eines weiteren Treffens im Sommer 2003 gestellt.<br />
Darüber wird das Gremium in einer der nächsten Sitzungen<br />
zu entscheiden haben.<br />
d) Zwei bei der <strong>Gemeinde</strong> eingegangene Schreiben betreffen die<br />
Schüler-Mittagsbetreuung:<br />
Zum einen wird von den Aufsichtspersonen wegen der derzeitigen,<br />
nicht gerade komfortablen Unterbringung im OG der<br />
Schule Antrag auf Überlassung des ehem. Vereinsheimes gestellt,<br />
zum anderen beschwert sich eine Mutter in, wie der Bürgermeister<br />
meint, „polemischer Weise“ über angeblich unzureichende<br />
Information der Eltern.<br />
Zu ersterem Antrag hält der Vorsitzende zuerst eine Begehung<br />
vor Ort mit allen Verantwortlichen (Schulleitung u. Mittagsbetreuung)<br />
für notwendig und hat auch schon die nötigen Schritte<br />
hierfür eingeleitet.<br />
Zu einer „Extra-Informarion der Eltern“ lt. dem zweitgenannten<br />
Schreiben sieht der Vorsitzende keine Notwendigkeit, nachdem<br />
die Vorankündigung des Vorhabens sowie der nachfolgende<br />
zustimmende Beschluss des Gremiums bereits hinreichend<br />
bekannt gemacht worden seien. Diese 5-fache Information<br />
hält der Bürgermeister für mündige Bürger als für ausreichend<br />
genug.<br />
Dieser Meinung schloss sich das Gremium einstimmig an.<br />
e) Fr. Frühtrunk berichtigte, dass die von ihr beantragte zusätzliche<br />
Straßenlampe nicht in Groß-, sondern in Kleinarreshausen<br />
aufgestellt werden soll (TOP.150.h).<br />
Zum letzten Mal im vergangenen Jahr trat der <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />
seiner Jahres-Schlusssitzung am 17. Dezember zusammen. Bevor<br />
man zu den allgemeinen guten Wünschen kam, hatte man arbeitsmäßig<br />
noch Folgendes zu erledigen:<br />
Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Jetzelmaierhöfe;<br />
Billigungs- und Auslegungsbeschluss,<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt brachte der Vorsitzende die Vorgeschichte<br />
dieser Angelegenheit dem Gremium in Erinnerung.<br />
Die Bausachbearbeiterin Frau Müller verlas die Festsetzungen<br />
dieser Satzung.<br />
Danach wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> billigt den Entwurf<br />
der Planungsunterlagen des Architekten Manfred Kettner<br />
in der Fassung vom 10.12.2002 und beschließt, die Einbeziehungssatzung<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Jetzelmaierhöfe<br />
in der Zeit vom 27.12.2002 bis 28.01.2003 im Rathaus,<br />
Zimmer Nr. 12, öffentlich auszulegen.<br />
Gleichzeitig werden neben der Bürgerbeteiligung auch die Träger<br />
öffentlicher Belangs am Aufstellungsverfahren beteiligt.<br />
Abwassertechnische Entsorgung der Ortsteile <strong>Schweitenkirchen</strong>s<br />
durch Kleinkläranlagen.<br />
Bürgermeister Vogler informierte zu diesem Sachverhalt das Gremium<br />
über ein Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen vom<br />
22.11.02. Mit diesem Schreiben werden die <strong>Gemeinde</strong>n aufgefordert,<br />
alle Betreiber von Kleinkläranlagen mitzuteilen. Dies bedeutet,<br />
dass man sich nun grundsätzlich entscheiden muss, ob<br />
man die Ortsteile Loipertshausen und Weikenhausen an das öffentliche<br />
Entwässerungssystem anschließen will. Mittels 2 Info-<br />
Veranstaltungen wurden die betroffenen Bürger über die Problematik<br />
der Einführung der „Technischen Regeln für den Bau<br />
und Betrieb von Kleinkläranlagen – TKKleinkläranlagen“ informiert.<br />
Hierbei entschieden sich die alle Bürger der beiden Ortsteile<br />
für einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Die Bausachbearbeiterin<br />
Frau Müller verlas einen Ausschnitt aus dem<br />
Protokoll einer solchen Info-Veranstaltung vom 25.11.02, bei dem<br />
das WWA Ingolstadt mit Frau Blau und das Planungsbüro Wipfler<br />
mit Herrn Wilhelm Wipfler vertreten war. Aus diesem Ausschnitt<br />
geht folgende weitere mögliche Vorgehensweise hervor:<br />
• RZWas bis 31.12.2006 gültig<br />
• Planung Jan./Feb. 2003 von Planungsbüro Wipfler<br />
• Nach Vorlage der Planung samt Kosten Beschlussfassung im<br />
Jahr 2003<br />
• Antrag zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste im Oktober 2003<br />
• Bau der Kanalisation 2005/2006<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss den Anschluss der Ortsteile Weikenhausen<br />
und Loipertshausen an das öffentliche Kanalnetz und<br />
war mit der weiteren Vorgehensweise einverstanden.<br />
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.<br />
Das Schreiben des LRA vom 22.11.02 wird dahingehend beantwortet.<br />
Dorferneuerung Sünzhausen;<br />
Abschluss einer Vereinbarung wegen Kostenbeteiligung an<br />
der Bestandsvermessung Obere u. Untere Dorfstraße.<br />
Der Vorsitzender informierte das Gremium über den notwendigen<br />
Abschluss einer Vereinbarung i.S. Bestandsvermessung für<br />
die Dorferneuerung Sünzhausen. Die Vereinbarung wird zwischen<br />
der Teilnehmergemeinschaft Sünzhausen, dem Planungsbüro<br />
Martin Huber und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> geschlossen.<br />
Als Honorar für das Planungsbüro wird ein Pauschalpreis in Höhe<br />
von 4.600 € zzgl. MWSt. festgelegt. Die Kosten aus dieser<br />
Vereinbarung werden mit 60 % zu Lasten der Teilnehmergemeinschaft<br />
und mit 40 % zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
geregelt.<br />
Das Gremium stimmte dem Abschluss dieser Vereinbarung ohne<br />
Gegenstimme zu.<br />
Bekanntgaben und Anregungen.<br />
a) Über einen Antrag auf „Ausbau der Staatsstraße 2045 von Pfaffenhofen<br />
nach <strong>Schweitenkirchen</strong>“ von der Stadt Pfaffenhofen<br />
an das Straßenbauamt Ingolstadt wurde das Gremium von Bürgermeister<br />
Vogler in Kenntnis gesetzt. Dieser Antrag hat u.a.<br />
den Ausbau der Staatsstraße mit der Erstellung eines Radweges<br />
von Pfaffenhofen nach <strong>Schweitenkirchen</strong> zum Inhalt. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat nahm von diesem, auch aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schweitenkirchen</strong>, positiven Antrag Kenntnis.