Doktor - DGB-Jugend
Doktor - DGB-Jugend
Doktor - DGB-Jugend
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
ZU AUSBILDUNGSFREMDEN TÄTIGKEITEN<br />
Für jeden Ausbildungberuf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, der genau<br />
vorschreibt, was der Azubi wann lernen soll. Das Berufsbildungsgesetz<br />
schreibt außerdem vor, das Azubi und Ausbilder bei Vertragsabschluss<br />
eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung erstellen<br />
müssen, die Teil des Ausbildungsvertrages ist. Werden Auszubildende mit<br />
Tätigkeiten beschäftigt, die nicht dem Ausbildungziel dienen, nennt man<br />
diese »ausbildungsfremde Tätigkeiten«. Müssen sie eine Tätigkeit ständig<br />
wiederholen, handelt es sich um »ausbildungsfremde Routinearbeiten«.<br />
Nehmen die ausbildungsfremden Tätigkeiten Überhand, kann der Betrieb<br />
auf Schadensersatz verklagt werden. Ein wichtiger Nachweis bei einer<br />
solchen Klage ist das Berichtsheft – deshalb wollen viele Ausbilder<br />
nicht, dass die Azubis die Wahrheit in ihr Berichtsheft schreiben.<br />
Eine Klage auf Schadensersatz ist auch dann möglich, wenn während<br />
der Ausbildung kein Ausbilder anwesend ist oder die Ausbilderpflichten<br />
an eine ungeeignete Person wie z.B. einen Hilfsarbeiter übertragen werden<br />
– denn ohne geeigneten Ausbilder kann nun mal keine Ausbildung<br />
stattfinden! t<br />
Schwarzbuch <strong>Doktor</strong> Azubi 31