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Doktor - DGB-Jugend

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Thema: Vergütung Rechte und Pflichten<br />

Von: Jasmin<br />

Datum: 01.02.2005 19:07:48<br />

Ich mache eine Ausbildung als Verkäuferin an einer Tankstelle und bin im ersten<br />

Lehrjahr. Ich glaube, dass wir von vorne bis hinten über den tisch gezogen werden.<br />

wir sind in der ganzen tankstelle 5 azubis und sonst nur unser Chef und noch<br />

ein mittarbeiter, wir machen am wochenende den laden auf und abends wieder<br />

zu und das ohne aufsicht. und es stimmt auch was nicht mit unserem gehalt. so<br />

kommt es mir zumindestens vor. Er zieht uns, wo er nur kann, das geld ab, ob bei<br />

kassenminus oder einem wegfahrer, obwohl er das nicht darf. was er uns auch<br />

schon gesagt hat. Jedoch setzt er uns unter druck. ich wüsste gerne, wie hoch<br />

und was er uns alles überhaupt abziehen darf vom lohn. und auch welche rechte<br />

wir haben, die wir nutzen können. Danke. t<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

ZU LOHN- UND GEHALTSZAHLUNGEN<br />

Die Ausbildungsvergütung wird normalerweise durch Tarifverträge geregelt<br />

und im Ausbildungsvertrag festgelegt. Bis zu 75 Prozent der Bruttovergütung<br />

können dabei als Sachbezugswerte angerechnet werden.<br />

Überstunden müssen gesondert vergütet werden. Die Ausbildungsvergütung<br />

muss bis zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Ist<br />

dies nicht der Fall, muss der Ausbilder für den Schaden wie z.B. Verzugszinsen<br />

aufkommen. Auch Auszubildende haben natürlich Anspruch auf<br />

sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn sie krank sind. Falls die Vergütung<br />

in bar gezahlt wird, sollten Azubis unbedingt auf einem Nachweis bestehen,<br />

der belegt, wann wieviel gezahlt wurde. Außerdem sollten Azubis<br />

bei Barzahlung überprüfen, ob der Arbeitgeber Sozialversicherungen abführt.<br />

t<br />

Schwarzbuch <strong>Doktor</strong> Azubi 61

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