Doktor - DGB-Jugend
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ZU SEXUELLER<br />
BELÄSTIGUNG UND ARBEITSSCHUTZ<br />
Zu den erzieherischen Pflichten des Ausbilders gehört, darauf zu achten,<br />
dass die Azubis weder körperlich noch sittlich gefährdet werden. Sie müssen<br />
die Auszubildenden also vor körperlicher Gewalt und sexueller Belästigung<br />
in Schutz nehmen. Tun sie dies nicht, können ihnen hohe Bußgelder<br />
drohen. Sind sie selbst TäterIn, kann und sollte dies den Entzug der<br />
Ausbildereignung zur Folge haben.<br />
Außerdem gilt natürlich auch für Auszubildende die Arbeitstättenverordnung<br />
– und der Betrieb muss Sicherheitsvorschriften einhalten und die<br />
vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen herstellen.<br />
Azubis sollten unbedingt gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft gegen<br />
Betriebe vorgehen, wenn sie Opfer von Übergriffen oder schädigenden<br />
Arbeitsbedingungen werden – denn langfristig zählt die körperliche und<br />
psychische Gesundheit mehr als ein Ausbildungsplatz. t<br />
Schwarzbuch <strong>Doktor</strong> Azubi 67