22.12.2012 Aufrufe

Doktor - DGB-Jugend

Doktor - DGB-Jugend

Doktor - DGB-Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN ZU SEXUELLER<br />

BELÄSTIGUNG UND ARBEITSSCHUTZ<br />

Zu den erzieherischen Pflichten des Ausbilders gehört, darauf zu achten,<br />

dass die Azubis weder körperlich noch sittlich gefährdet werden. Sie müssen<br />

die Auszubildenden also vor körperlicher Gewalt und sexueller Belästigung<br />

in Schutz nehmen. Tun sie dies nicht, können ihnen hohe Bußgelder<br />

drohen. Sind sie selbst TäterIn, kann und sollte dies den Entzug der<br />

Ausbildereignung zur Folge haben.<br />

Außerdem gilt natürlich auch für Auszubildende die Arbeitstättenverordnung<br />

– und der Betrieb muss Sicherheitsvorschriften einhalten und die<br />

vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen herstellen.<br />

Azubis sollten unbedingt gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft gegen<br />

Betriebe vorgehen, wenn sie Opfer von Übergriffen oder schädigenden<br />

Arbeitsbedingungen werden – denn langfristig zählt die körperliche und<br />

psychische Gesundheit mehr als ein Ausbildungsplatz. t<br />

Schwarzbuch <strong>Doktor</strong> Azubi 67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!