Newsletter - Point of Shoes kommt gut an
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Neue Richtlinie<br />
Verbot von Cadmium<br />
in Modeschmuck<br />
Ab J<strong>an</strong>uar 2012 werden die bereits bestehenden Beschränkungsmaßnahmen<br />
für Cadmium im Rahmen<br />
der europäischen Chemikalienverordnung REACH auf<br />
Grund seiner hohen Toxizität deutlich verschärft: Das<br />
Amtsblatt der EU hat die Verordnung (EU) Nr. 494/2011<br />
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
(REACH) hinsichtlich Anh<strong>an</strong>g XVII (Cadmium) sowie<br />
eine Berichtigung dieser Änderungsverordnung veröffentlicht.<br />
Die Verordnung trat am 10. Juni 2011 in Kraft<br />
und gilt ab dem 10. Dezember 2011. Eine Umsetzung in<br />
nationales Recht ist nicht erforderlich.<br />
Cadmium ist krebserregend und für Gewässer giftig.<br />
Bereits 1988 wurden Maßnahmen zur Bekämpfung der<br />
Umweltverschmutzung durch Cadmium beschlossen.<br />
Früher wurde Cadmium als Farbst<strong>of</strong>f oder Stabilisator in<br />
Kunstst<strong>of</strong>fmaterialien benutzt. Seit 1992 ist seine Verwendung<br />
in Kunstst<strong>of</strong>fartikeln verboten, mit Ausnahme<br />
einiger Hart-PVC-Arten, da es hierfür keinen Ersatz gab.<br />
Seitdem jedoch Alternativen existieren, hat die europäische<br />
PVC-Industrie im Rahmen des Programms „Vinyl<br />
2010“ beschlossen, die Verwendung von Cadmium in<br />
PVC nach und nach einzustellen. Für die Verwendung<br />
von Cadmium in Batterien und elektronischen Produkten<br />
gelten seit 2004 ebenfalls Einschränkungen.<br />
Cadmium ab Dezember 2011 verboten<br />
Seit geraumer Zeit wurde das gesundheitsschädliche<br />
Schwermetall in beträchtlichen Mengen auch in Modeschmuck<br />
nachgewiesen. Beschlagnahmte Schmucklieferungen<br />
aus dem Ausl<strong>an</strong>d wiesen zum Teil sogar deutlich<br />
erhöhte Cadmiumwerte auf. Durch das Tragen auf<br />
der Haut kommen Konsumenten mit dem Schadst<strong>of</strong>f in<br />
Berührung. Auch die Dämpfe, die beispielsweise beim<br />
Löten von Metall mit Cadmiumgehalt eingeatmet werden<br />
können, gelten als hochgradig gefährlich. Deshalb<br />
darf Cadmium ab Dezember 2011 nicht mehr als Material<br />
in Modeschmuck verwendet werden.<br />
02.2011<br />
Magazin des Prüf- und Forschungsinstituts Pirmasens e. V.<br />
Das Cadmium-Verbot gilt zudem für jede Art von Kunstst<strong>of</strong>f.<br />
Ausnahmen gelten lediglich bei Recycling-PVC,<br />
wenn zur Wiederverwendung PVC-Abfall mit niedrigem<br />
Cadmiumgehalt eingesetzt wird. Das Recycling-PVC<br />
muss d<strong>an</strong>n durch eine entsprechende Aufschrift oder<br />
ein Piktogramm gekennzeichnet sein.<br />
Sobald das Verbot in Anh<strong>an</strong>g XVII der REACH-Verordnung<br />
aufgenommen ist (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />
chemischer St<strong>of</strong>fe), darf ab J<strong>an</strong>uar 2012 innerhalb<br />
der EU kein Schmuck (einschließlich Modeschmuck) mehr<br />
in den H<strong>an</strong>del kommen, dessen Metallteile mehr als 0,01<br />
Massenprozent Cadmium<br />
enthalten. Ausnahmen von<br />
der Regelung gelten lediglich<br />
für Schmuckstücke, die<br />
bereits vor Inkrafttreten der<br />
Richtlinie in den H<strong>an</strong>del gekommen<br />
sind oder älter als<br />
50 Jahre sind („Antiquitäten-Ausnahme“).<br />
Kontrolle<br />
ist besser…<br />
Schuhhersteller sollten deshalb frühzeitig reagieren<br />
und abklären, ob ihre Modelle Schmuckteile aufweisen,<br />
die möglicherweise von dieser neuen gesetzlichen<br />
Regelung betr<strong>of</strong>fen sind. Auch Schuhimporteure<br />
sollten im Vorfeld mögliche Cadmium-Belastungen in<br />
Schmuckteilen kontrollieren. Entsprechende Untersuchungen<br />
können sowohl das PFI-Labor in Hongkong<br />
als auch in Pirmasens durchführen.<br />
Kontakt:<br />
Dr. Kerstin Schulte<br />
Abteilungsleiterin Chemische Analyse und Forschung<br />
Telefon: +49 (0)6331 2490 33<br />
E-Mail: kerstin.schulte@pfi-germ<strong>an</strong>y.de<br />
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