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Newsletter - Point of Shoes kommt gut an

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<strong>Newsletter</strong><br />

Migrationsgrenzwerte<br />

für 19 Elemente<br />

Für 19 Elemente gibt es konkrete Migrationsgrenzwerte<br />

in der neuen Spielzeugrichtlinie. In der alten<br />

Spielzeugrichtlinie waren nur acht Elemente geregelt.<br />

Die Migration simuliert hierbei die Aufnahmewahrscheinlichkeit<br />

und Aufnahmemengen des „Elements“<br />

aus dem Spielzeugmaterial. Dabei wird unterschieden,<br />

ob es sich um flüssige, trockene und geschmeidige<br />

oder abgeschabte Spielzeugmaterialien h<strong>an</strong>delt.<br />

Ausgenommen ist Spielzeug und dessen Best<strong>an</strong>dteile<br />

unter Berücksichtigung des kindlichen Verhaltens, das<br />

beim bestimmungsgemäßen Gebrauch aufgrund von<br />

Zugänglichkeit, Funktion, Volumen oder Masse jegliche<br />

Gefährdung durch Saugen, Lecken, Verschlucken<br />

oder längeren Hautkontakt eindeutig ausschließt. Auf<br />

Grundlage toxikologischer Neubewertungen erwägt<br />

die Europäische Kommission allerdings derzeit eine<br />

Anpassung der Grenzwerte einiger Elemente wie Blei<br />

und Cadmium.<br />

CHEMIE<br />

Erhöhte Sicherheits<strong>an</strong>forderungen<br />

Neue Spielzeugrichtlinie<br />

Bei der Umsetzung der neuen Spielzeugrichtlinie in<br />

deutsches Recht wird es voraussichtlich inhaltliche<br />

Abweichungen geben. Für die Elemente Barium, Blei,<br />

Antimon, Arsen und Quecksilber sind die Grenzwerte<br />

der neuen Spielzeugrichtlinie höher als nach der alten<br />

Rechtslage, so dass ein nationaler Gesetzesentwurf<br />

möglicherweise die strengeren Grenzwerte der alten<br />

Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG vorsieht.<br />

KEF-St<strong>of</strong>fe<br />

Eine weitere Neuerung der Richtlinie 2009/48/EG ist<br />

das Verbot der Verwendung von sogen<strong>an</strong>nten KEF-<br />

St<strong>of</strong>fen, das sind Subst<strong>an</strong>zen mit krebserzeugendem,<br />

erb<strong>gut</strong>veränderndem oder fortpfl<strong>an</strong>zungsgefährdendem<br />

Potential. KEF-St<strong>of</strong>fe dürfen nicht in Materialien<br />

enthalten sein, die für Kinder zugänglich sind. Einzelne<br />

KEF-St<strong>of</strong>fe können jedoch nachträglich für bestimmte<br />

Verwendungen erlaubt werden. So ist die Verwendung<br />

von Nickel in nicht rostendem Stahl möglich.<br />

Nitrosamine<br />

Nitrosamine sind krebserregend und entstehen bei der<br />

Produktion von Gummi. Demzufolge können Spielzeuge<br />

aus Gummi, wie Luftballons oder Gummibälle,<br />

Nitrosamine enthalten. Eine besondere Gefährdung<br />

besteht für Kinder unter 36 Monaten. Für Spielzeug,<br />

das für diese Altersgruppe konzipiert ist, und ebenso<br />

für Spielzeug, das in den Mund gesteckt werden soll<br />

– unabhängig vom Alter –, gilt ein Nitrosamin-Migrationsgrenzwert<br />

von 0,05 mg/kg. Für die Vorläufersubst<strong>an</strong>zen<br />

der Nitrosamine, das heißt für N-nitrosierbare<br />

St<strong>of</strong>fe, gilt ein Migrationsgrenzwert von 1 mg/kg.

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