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Newsletter - Point of Shoes kommt gut an

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Duftst<strong>of</strong>fe<br />

Neu hinzugekommen ist ein Verbot von 55 Duftst<strong>of</strong>fen<br />

mit allergenem Potential. Diese dürfen eine Konzentration<br />

von 100 mg/kg nicht überschreiten. Für elf<br />

weitere Duftst<strong>of</strong>fe ist bei Überschreitung des Grenzwertes<br />

von 100 mg/kg ein Hinweis am Spielzeug oder<br />

der Verpackung erforderlich. Vom Verbot ausgenommen<br />

sind einige Duftst<strong>of</strong>fe für Spiele mit Geruchs- und<br />

Geschmacksinn, sowie für Kosmetikk<strong>of</strong>fer, wenn diese<br />

für Kinder unter 36 Monaten nicht verwendet werden<br />

dürfen. Dies ist mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.<br />

Diese Maßnahme soll der steigenden Zahl <strong>an</strong><br />

allergischen Erkr<strong>an</strong>kungen entgegenwirken. Gerade<br />

Kinder, deren Immunsystem sich noch in der Entwicklung<br />

befindet, können durch St<strong>of</strong>fe mit allergenem<br />

Potential so sensibilisiert werden, dass sie lebensl<strong>an</strong>g<br />

unter den allergischen Reaktionen leiden. Die Aufnahme<br />

von Duftst<strong>of</strong>fen ist zudem leicht über die Raumluft<br />

möglich, so dass schon eine Gefahr von dem Spielzeug<br />

ausgehen k<strong>an</strong>n, wenn sich das Kind in dem Raum aufhält,<br />

in dem das Spielzeug aufbewahrt wird.<br />

Harmonisierte Normen für die<br />

Umsetzung der Spielzeugrichtlinie<br />

Die neue Spielzeugrichtlinie wird in Deutschl<strong>an</strong>d mit<br />

dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in<br />

nationales Recht umgesetzt. Die Spielzeugrichtlinie<br />

regelt zudem, dass die zu prüfenden Anforderungen<br />

und Grenzwerte in harmonisierten Normen festgelegt<br />

werden. Die harmonisierten Normen der Normenreihe<br />

DIN EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ spezifizieren<br />

die allgemein gefassten Anforderungen der Spielzeugrichtlinie<br />

und beinhalten die technische Umsetzung<br />

sowie die Analyseverfahren.<br />

02.2011<br />

Magazin des Prüf- und Forschungsinstituts Pirmasens e. V.<br />

Für die chemischen Anforderungen sind das im Wesentlichen<br />

die DIN EN 71-3 „Migration bestimmter<br />

Elemente“ und die DIN EN 71-9 „Org<strong>an</strong>isch-chemische<br />

Anforderungen“. Bei den org<strong>an</strong>isch-chemischen<br />

Anforderungen wurden die Lösemittel, Konservierungsst<strong>of</strong>fe,<br />

Weichmacher (ausgenommen sind Phthalatweichmacher),<br />

Flammschutzmittel, Monomere,<br />

Biozide (Holzschutzmittel), Verarbeitungshilfsmittel,<br />

Farbmittel und Formaldehyd berücksichtigt. Die Anforderungen<br />

variieren hierbei abhängig von der Art<br />

des Spielzeugs, den vorh<strong>an</strong>denen Materialien und der<br />

Altersgrenze unter oder über drei Jahre. D<strong>an</strong>eben<br />

gibt es weitere Normen für Experimentierkästen, chemisches<br />

Spielzeug und Fingermalfarben. In Vorbereitung<br />

ist auch eine weitere Norm im Hinblick auf die<br />

Verwendung von allergenen Duftst<strong>of</strong>fen und deren<br />

Kennzeichnung, und zwar für Spiele, die den Geruchsund<br />

Geschmacksinn <strong>an</strong>sprechen. Des Weiteren ist eine<br />

Norm gepl<strong>an</strong>t, die strengere Nitrosamin-Grenzwerte<br />

vorsieht. Lösungs<strong>an</strong>sätze zu Defiziten hinsichtlich<br />

der chemischen Anforderungen in der neuen Spielzeugrichtlinie<br />

sollen in einer Arbeitsgruppe erarbeitet<br />

werden, bevor die Anforderungen ab 20. Juli 2013 <strong>an</strong>zuwenden<br />

sind.<br />

Weitere Informationen:<br />

Dr. Kerstin Schulte<br />

Abteilungsleiterin Chemische Analyse und Forschung<br />

Telefon: +49 (0)6331 2490 33<br />

E-Mail: kerstin.schulte@pfi-germ<strong>an</strong>y.de<br />

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