Newsletter - Point of Shoes kommt gut an
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Duftst<strong>of</strong>fe<br />
Neu hinzugekommen ist ein Verbot von 55 Duftst<strong>of</strong>fen<br />
mit allergenem Potential. Diese dürfen eine Konzentration<br />
von 100 mg/kg nicht überschreiten. Für elf<br />
weitere Duftst<strong>of</strong>fe ist bei Überschreitung des Grenzwertes<br />
von 100 mg/kg ein Hinweis am Spielzeug oder<br />
der Verpackung erforderlich. Vom Verbot ausgenommen<br />
sind einige Duftst<strong>of</strong>fe für Spiele mit Geruchs- und<br />
Geschmacksinn, sowie für Kosmetikk<strong>of</strong>fer, wenn diese<br />
für Kinder unter 36 Monaten nicht verwendet werden<br />
dürfen. Dies ist mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.<br />
Diese Maßnahme soll der steigenden Zahl <strong>an</strong><br />
allergischen Erkr<strong>an</strong>kungen entgegenwirken. Gerade<br />
Kinder, deren Immunsystem sich noch in der Entwicklung<br />
befindet, können durch St<strong>of</strong>fe mit allergenem<br />
Potential so sensibilisiert werden, dass sie lebensl<strong>an</strong>g<br />
unter den allergischen Reaktionen leiden. Die Aufnahme<br />
von Duftst<strong>of</strong>fen ist zudem leicht über die Raumluft<br />
möglich, so dass schon eine Gefahr von dem Spielzeug<br />
ausgehen k<strong>an</strong>n, wenn sich das Kind in dem Raum aufhält,<br />
in dem das Spielzeug aufbewahrt wird.<br />
Harmonisierte Normen für die<br />
Umsetzung der Spielzeugrichtlinie<br />
Die neue Spielzeugrichtlinie wird in Deutschl<strong>an</strong>d mit<br />
dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in<br />
nationales Recht umgesetzt. Die Spielzeugrichtlinie<br />
regelt zudem, dass die zu prüfenden Anforderungen<br />
und Grenzwerte in harmonisierten Normen festgelegt<br />
werden. Die harmonisierten Normen der Normenreihe<br />
DIN EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ spezifizieren<br />
die allgemein gefassten Anforderungen der Spielzeugrichtlinie<br />
und beinhalten die technische Umsetzung<br />
sowie die Analyseverfahren.<br />
02.2011<br />
Magazin des Prüf- und Forschungsinstituts Pirmasens e. V.<br />
Für die chemischen Anforderungen sind das im Wesentlichen<br />
die DIN EN 71-3 „Migration bestimmter<br />
Elemente“ und die DIN EN 71-9 „Org<strong>an</strong>isch-chemische<br />
Anforderungen“. Bei den org<strong>an</strong>isch-chemischen<br />
Anforderungen wurden die Lösemittel, Konservierungsst<strong>of</strong>fe,<br />
Weichmacher (ausgenommen sind Phthalatweichmacher),<br />
Flammschutzmittel, Monomere,<br />
Biozide (Holzschutzmittel), Verarbeitungshilfsmittel,<br />
Farbmittel und Formaldehyd berücksichtigt. Die Anforderungen<br />
variieren hierbei abhängig von der Art<br />
des Spielzeugs, den vorh<strong>an</strong>denen Materialien und der<br />
Altersgrenze unter oder über drei Jahre. D<strong>an</strong>eben<br />
gibt es weitere Normen für Experimentierkästen, chemisches<br />
Spielzeug und Fingermalfarben. In Vorbereitung<br />
ist auch eine weitere Norm im Hinblick auf die<br />
Verwendung von allergenen Duftst<strong>of</strong>fen und deren<br />
Kennzeichnung, und zwar für Spiele, die den Geruchsund<br />
Geschmacksinn <strong>an</strong>sprechen. Des Weiteren ist eine<br />
Norm gepl<strong>an</strong>t, die strengere Nitrosamin-Grenzwerte<br />
vorsieht. Lösungs<strong>an</strong>sätze zu Defiziten hinsichtlich<br />
der chemischen Anforderungen in der neuen Spielzeugrichtlinie<br />
sollen in einer Arbeitsgruppe erarbeitet<br />
werden, bevor die Anforderungen ab 20. Juli 2013 <strong>an</strong>zuwenden<br />
sind.<br />
Weitere Informationen:<br />
Dr. Kerstin Schulte<br />
Abteilungsleiterin Chemische Analyse und Forschung<br />
Telefon: +49 (0)6331 2490 33<br />
E-Mail: kerstin.schulte@pfi-germ<strong>an</strong>y.de<br />
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