Newsletter - Point of Shoes kommt gut an
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<strong>Newsletter</strong><br />
Erhöhte Sicherheits<strong>an</strong>forderungen<br />
Neue Spielzeugrichtlinie<br />
Neue Spielzeugtrends und neue Herstellungsverfahren<br />
machten eine Angleichung der Rechtsvorschriften<br />
notwendig: Die neue Richtlinie über die Sicherheit<br />
von Spielzeug sieht strengere Sicherheits<strong>an</strong>forderungen<br />
vor, um zu gewährleisten, dass Kinder unbeschadet<br />
mit dem Spielzeug spielen und Unfälle vermieden<br />
werden können. Erweiterte chemische Anforderungen<br />
und Grenzwerte sollen die Schadst<strong>of</strong>fbelastung<br />
durch Spielzeug senken und damit das Risiko einer<br />
möglichen Gesundheitsgefährdung verringern.<br />
Die neue Spielzeugrichtlinie verfolgt im Wesentlichen<br />
zwei Ziele: einheitliche Sicherheitsst<strong>an</strong>dards für die in<br />
der EU vertriebenen Spielzeuge und Gewährleistung<br />
eines reibungslosen Warenverkehrs innerhalb des Europäischen<br />
Binnenmarktes.<br />
CHEMIE<br />
Chemische Anforderungen:<br />
Überg<strong>an</strong>g bis Juli 2013<br />
Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit<br />
von Spielzeug trat bereits am 20. Juli 2009 in Kraft.<br />
Zur Anpassung <strong>an</strong> die neue Richtlinie wurden den Herstellern<br />
und Händlern Überg<strong>an</strong>gszeiträume gewährt,<br />
in denen noch Produkte in den Verkehr gebracht<br />
werden durften bzw. dürfen, die lediglich den weniger<br />
strengen Anforderungen der Vorgängerrichtlinie<br />
genügten. Die allgemeinen Bestimmungen der neuen<br />
Spielzeugrichtlinie gelten seit dem 20. Juli 2011 in der<br />
gesamten Europäischen Union. Mit Ablauf eines zweijährigen<br />
Überg<strong>an</strong>gszeitraums wurde die alte Richtlinie<br />
88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung<br />
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über<br />
die Sicherheit von Spielzeug damit abgelöst. Für den<br />
Bereich der chemischen Anforderungen wurde eine<br />
verlängerte Überg<strong>an</strong>gsfrist von vier Jahren vereinbart.<br />
Dieser Bereich ist hinsichtlich der Materialvielfalt sehr<br />
komplex und entsprechende Umstellungen sind zeitintensiv.<br />
Deshalb gelten hier noch bis zum 19. Juli 2013<br />
die Anforderungen der alten Spielzeugrichtlinie.