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Newsletter - Point of Shoes kommt gut an

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18<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

Erhöhte Sicherheits<strong>an</strong>forderungen<br />

Neue Spielzeugrichtlinie<br />

Neue Spielzeugtrends und neue Herstellungsverfahren<br />

machten eine Angleichung der Rechtsvorschriften<br />

notwendig: Die neue Richtlinie über die Sicherheit<br />

von Spielzeug sieht strengere Sicherheits<strong>an</strong>forderungen<br />

vor, um zu gewährleisten, dass Kinder unbeschadet<br />

mit dem Spielzeug spielen und Unfälle vermieden<br />

werden können. Erweiterte chemische Anforderungen<br />

und Grenzwerte sollen die Schadst<strong>of</strong>fbelastung<br />

durch Spielzeug senken und damit das Risiko einer<br />

möglichen Gesundheitsgefährdung verringern.<br />

Die neue Spielzeugrichtlinie verfolgt im Wesentlichen<br />

zwei Ziele: einheitliche Sicherheitsst<strong>an</strong>dards für die in<br />

der EU vertriebenen Spielzeuge und Gewährleistung<br />

eines reibungslosen Warenverkehrs innerhalb des Europäischen<br />

Binnenmarktes.<br />

CHEMIE<br />

Chemische Anforderungen:<br />

Überg<strong>an</strong>g bis Juli 2013<br />

Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit<br />

von Spielzeug trat bereits am 20. Juli 2009 in Kraft.<br />

Zur Anpassung <strong>an</strong> die neue Richtlinie wurden den Herstellern<br />

und Händlern Überg<strong>an</strong>gszeiträume gewährt,<br />

in denen noch Produkte in den Verkehr gebracht<br />

werden durften bzw. dürfen, die lediglich den weniger<br />

strengen Anforderungen der Vorgängerrichtlinie<br />

genügten. Die allgemeinen Bestimmungen der neuen<br />

Spielzeugrichtlinie gelten seit dem 20. Juli 2011 in der<br />

gesamten Europäischen Union. Mit Ablauf eines zweijährigen<br />

Überg<strong>an</strong>gszeitraums wurde die alte Richtlinie<br />

88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung<br />

der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über<br />

die Sicherheit von Spielzeug damit abgelöst. Für den<br />

Bereich der chemischen Anforderungen wurde eine<br />

verlängerte Überg<strong>an</strong>gsfrist von vier Jahren vereinbart.<br />

Dieser Bereich ist hinsichtlich der Materialvielfalt sehr<br />

komplex und entsprechende Umstellungen sind zeitintensiv.<br />

Deshalb gelten hier noch bis zum 19. Juli 2013<br />

die Anforderungen der alten Spielzeugrichtlinie.

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