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KAV Magazin Ausgabe 03-2020

Das Magazin des Kölner Anwaltverein e.V. www.koelner-anwaltverein.de

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Editorial |<br />

3<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

am 04.09.<strong>2020</strong> fand die Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen Anwaltvereins<br />

statt. Die Präsidentin berichtete, dass die<br />

lange diskutierte Erhöhung unserer Gebühren<br />

mit Glück noch in dieser Legislaturperiode<br />

vom Bundestag verabschiedet<br />

wird. Es wurde lange um diese Erhöhung<br />

gerungen. Der Deutsche Anwaltverein<br />

und die Bundesrechtsanwaltskammer<br />

haben sich seit Jahren dafür eingesetzt.<br />

Man könnte die Erhöhung, die nun endlich<br />

kommt, also als Erfolg sehen.<br />

Sollte man aber nicht.<br />

Die Anwaltschaft ist Organ der Rechtspflege<br />

und leistet einen großen Beitrag<br />

zum Funktionieren unseres Rechtsstaats.<br />

Alleine dass wir wie eine Art Bittsteller<br />

immer wieder an die Regierung herantreten<br />

müssen, um dann nach Jahren<br />

eine Erhöhung zu erhalten, ist eine Missachtung<br />

der Arbeit und der wichtigen<br />

Rolle der Anwaltschaft.<br />

Wesentlicher Kernpunkt der Erhöhung ist<br />

die lineare Erhöhung der Gebühren um<br />

zehn Prozent. Wenn man dagegensetzt,<br />

dass wir seit über sieben Jahren keine<br />

Erhöhung der Gebühren erhalten haben,<br />

aber z. B. die Besoldung der Richterschaft<br />

in NRW in der gleichen Zeit um deutlich<br />

mehr als zehn Prozent gestiegen ist<br />

(alleine von 2017 bis Januar 2021, also in<br />

nur vier Jahren, um 12,15 Prozent), dann<br />

drängt sich nur zu deutlich auf, dass hier<br />

mit zweierlei Maß gemessen wird.<br />

Es steht zu befürchten, dass die erzielte<br />

Erhöhung – wie bereits die Erhöhungen<br />

des RVG zuvor – noch nicht einmal die<br />

Inflation ausgleichen wird. Alles lobt den<br />

Rechtsstaat und jeder Politiker ist auf<br />

unseren Rechtsstaat stolz. Im Kleinen<br />

aber wird der Rechtsstaat hier mit Füßen<br />

getreten. Gerade in den Bereichen, in<br />

denen die Anwaltschaft dem Bürger<br />

in seinen vielen kleinen und größeren<br />

Alltagsproblemen zum Recht verhilft,<br />

wird die anwaltliche Vertretung zu Tode<br />

gespart. Wir reden hier nicht von Mandanten,<br />

die problemlos eine Honorarvereinbarung<br />

bezahlen können, sondern<br />

von den Menschen, die mit einem Durchschnittseinkommen<br />

Hilfe im Rechtsstaat<br />

suchen. Wenn das so weitergeht, werden<br />

diese Menschen bald keinen Anwalt und<br />

keine Anwältin mehr finden, die sie vertreten.<br />

Kann man das als Erfolg sehen?<br />

Ich meine, nein.<br />

Die nächste Erhöhung muss schnell kommen<br />

und sie muss deutlich höher sein.<br />

Ansonsten sollten wir das RVG besser<br />

heute als morgen aufgeben und den<br />

Markt die Sache bereinigen lassen. Damit<br />

allerdings würden noch mehr Rechtsstreite<br />

ohne unsere gute Gerichtsbarkeit<br />

erledigt. Die ausgewogenen Kostenregelungen<br />

unserer Gesetze würden sinnlos<br />

und der „kleine Mann“ und die „kleine<br />

Frau“ werden lange nach jemandem<br />

suchen müssen, der ihren Fall betreut<br />

und vor Gericht vertritt. Denn nur wir als<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

garantieren die Durchsetzung des Rechts<br />

bei und mit den staatlichen Organen auf<br />

Augenhöhe.<br />

Damit sind wir bei der hohen Qualifikation<br />

der Anwaltschaft. Ich freue<br />

mich, dass der Kölner Anwaltverein sein<br />

Fortbildungsangebot schon in diesem<br />

Jahr wieder hochgefahren hat und eine<br />

Vielzahl von Seminaren online anbietet.<br />

Präsenzveranstaltungen in der Fortbildung<br />

wird es im Jahre <strong>2020</strong> nicht mehr<br />

geben – zu ungewiss ist die Pandemielage.<br />

Aber in 2021 hoffen wir, zumindest<br />

teilweise auch zu unseren Präsenzveranstaltungen<br />

zurückkehren zu können. Ich<br />

bitte Sie zu bedenken, dass wir möglichst<br />

Vielen die Teilnahme an unseren<br />

Seminaren ermöglichen wollen. Bei<br />

Präsenzveranstaltungen unter Beachtung<br />

der Hygienevorschriften müssten wir die<br />

Teilnehmerzahlen drastisch beschränken.<br />

Wir könnten dann nicht jedem Mitglied<br />

„sein“ Seminar garantieren. Das digitale<br />

Seminar bietet dafür die Lösung.<br />

Unsere Arbeitskreise und Ausschüsse<br />

haben ihre Arbeit auch schon wieder<br />

aufgenommen und ich konnte bereits<br />

an einigen Treffen teilnehmen, die unter<br />

Beachtung der Hygienevorschriften stattgefunden<br />

haben. Es ist anders, aber es<br />

geht. Ich bin sehr froh, dass wieder der<br />

Kontakt untereinander stattfindet und<br />

bedanke mich bei den Sprecherinnen<br />

und Sprechern sowie den Mitgliedern<br />

der Ausschüsse und Arbeitskreise, dass<br />

sie trotz dieser Beschränkungen wieder<br />

Netzwerkveranstaltungen planen und<br />

durchführen, was wegen der geltenden<br />

Hygienevorschriften einen hohen Aufwand<br />

bedeutet.<br />

Wenn die Vorschriften es zulassen, wird<br />

auch der Verein schon in diesem Jahr<br />

wieder erste Schritte in diese Richtung<br />

gehen und ggf. kleinere, in der Teilnehmerzahl<br />

beschränkte Veranstaltungen<br />

anbieten.<br />

Bleiben Sie gesund!<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender

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