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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

Fortsetzung von Seite 21

Vor schwieriger Entscheidung

Im Hinblick auf die erneute Möglichkeit, einen eigentlich

fälligen Insolvenzantrag bis Ende Dezember 2020 auszusetzen,

macht es sich Prof. Dr. Peter Neu nicht leicht. Denn:

Prof. Dr. Peter Neu

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für

Insolvenzrecht

„Zunächst muss man in diesem Zusammenhang

darauf hinweisen, dass die Suspendierung

der Insolvenzantragspflicht bis zum

30.09.2020 praktisch nur für Unternehmen

galt, die nicht bereits Ende des Jahres 2019

zahlungsunfähig waren. Nunmehr – seit dem

01.10.2020 – gilt die Suspendierung zudem

nur noch für den Insolvenzantragsgrund der

Überschuldung, nicht für den der Zahlungsunfähigkeit.

Schon die Differenzierung zwischen

beiden Antragsgründen ist schwieriger vorzunehmen,

als landläufig angenommen. Man

kann Unternehmen in der Krise nur dringend

raten, sich frühzeitig über das Vorliegen/

Nichtvorliegen der Antragsvoraussetzungen

fachkundigen Rat einzuladen. Gleiches gilt

natürlich im Hinblick auf die Krise an sich.

Auch hier gilt der Dreisatz einer erfolgreichen

Sanierung: Früh, schnell und still – am besten

mit fachkundiger Beratung.“

Klein und gar nicht mehr oho

Aber gerade auch die Kleineren trifft es hart. Viele

Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibend

und Mittelständler mit einem Umsatz von bis zu

15 Millionen Euro stecken bereits tief in den roten

Zahlen und habe ihre Reserven aufgebraucht. Wie

eine aktuelle Umfrage der Commerzbank ergab,

Gerade die Kleinen trifft es hart. Freiberufler,

Handwerker und Mittelständler mit einem Umsatz

bis zu 15 Millionen stecken bereits tief in

den roten Zahlen.

führt die Corona-Krise innerhalb dieser Wirtschaftsgruppe

bereits verstärkt zum Abbau von

Mitarbeitern. So sparen 35 Prozent der Unternehmen

an Personal, mehr als ein Viertel hat die Belegschaft

in Kurzarbeit geschickt und acht Prozent

waren sogar gezwungen, inzwischen Kündigungen

auszusprechen. Generell erklärte knapp ein

Viertel der 3.500 befragten Unternehmer, bedingt

durch die Auswirkungen der Pandemie in Existenznot

zu sein.

Expertenmeinung im Städte-Dreieck

Zurzeit ist die zunächst befürchtete Insolvenzwelle

in Remscheid, Solingen und Wuppertal ausgeblieben,

berichtet Prof. Dr. Peter Neu aus der

Kanzlei D’Avoine Teubler Neu. Die staatlichen

26 www.bvg-menzel.de

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