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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN
Fortsetzung von Seite 21
Vor schwieriger Entscheidung
Im Hinblick auf die erneute Möglichkeit, einen eigentlich
fälligen Insolvenzantrag bis Ende Dezember 2020 auszusetzen,
macht es sich Prof. Dr. Peter Neu nicht leicht. Denn:
Prof. Dr. Peter Neu
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für
Insolvenzrecht
„Zunächst muss man in diesem Zusammenhang
darauf hinweisen, dass die Suspendierung
der Insolvenzantragspflicht bis zum
30.09.2020 praktisch nur für Unternehmen
galt, die nicht bereits Ende des Jahres 2019
zahlungsunfähig waren. Nunmehr – seit dem
01.10.2020 – gilt die Suspendierung zudem
nur noch für den Insolvenzantragsgrund der
Überschuldung, nicht für den der Zahlungsunfähigkeit.
Schon die Differenzierung zwischen
beiden Antragsgründen ist schwieriger vorzunehmen,
als landläufig angenommen. Man
kann Unternehmen in der Krise nur dringend
raten, sich frühzeitig über das Vorliegen/
Nichtvorliegen der Antragsvoraussetzungen
fachkundigen Rat einzuladen. Gleiches gilt
natürlich im Hinblick auf die Krise an sich.
Auch hier gilt der Dreisatz einer erfolgreichen
Sanierung: Früh, schnell und still – am besten
mit fachkundiger Beratung.“
Klein und gar nicht mehr oho
Aber gerade auch die Kleineren trifft es hart. Viele
Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibend
und Mittelständler mit einem Umsatz von bis zu
15 Millionen Euro stecken bereits tief in den roten
Zahlen und habe ihre Reserven aufgebraucht. Wie
eine aktuelle Umfrage der Commerzbank ergab,
Gerade die Kleinen trifft es hart. Freiberufler,
Handwerker und Mittelständler mit einem Umsatz
bis zu 15 Millionen stecken bereits tief in
den roten Zahlen.
führt die Corona-Krise innerhalb dieser Wirtschaftsgruppe
bereits verstärkt zum Abbau von
Mitarbeitern. So sparen 35 Prozent der Unternehmen
an Personal, mehr als ein Viertel hat die Belegschaft
in Kurzarbeit geschickt und acht Prozent
waren sogar gezwungen, inzwischen Kündigungen
auszusprechen. Generell erklärte knapp ein
Viertel der 3.500 befragten Unternehmer, bedingt
durch die Auswirkungen der Pandemie in Existenznot
zu sein.
Expertenmeinung im Städte-Dreieck
Zurzeit ist die zunächst befürchtete Insolvenzwelle
in Remscheid, Solingen und Wuppertal ausgeblieben,
berichtet Prof. Dr. Peter Neu aus der
Kanzlei D’Avoine Teubler Neu. Die staatlichen
26 www.bvg-menzel.de