Beton – Herstellung nach Norm - Betonshop
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4.8 Überwachung und Konformität<br />
Gesteinskörnungen (Zuschlag) 4<br />
Gesteinskörnungen <strong>nach</strong> DIN EN 12620 bzw. DIN EN 13055-1 werden im<br />
Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers (WPK)<br />
regelmäßig überwacht und geprüft. Die WPK wird durch eine anerkannte<br />
Überwachungsstelle <strong>nach</strong> einer Erstüberwachung mindestens jährlich durch<br />
Regelüberwachungen und ggf. Sonderüberwachungen überprüft (Fremdüberwachung).<br />
Nach bestandener Erstüberwachung erhält der Hersteller<br />
von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (notifizierte Stelle) ein Zertifikat<br />
über die werkseigene Produktionskontrolle. Die Bestätigung der Konformität<br />
(Übereinstimmung) mit den entsprechenden <strong>Norm</strong>en erfolgt durch die EG-<br />
Konformitätserklärung des Herstellers. Zur CE-Kennzeichnung gehören neben<br />
dem CE-Zeichen die Kennnummer der notifizierten Stelle, alle Angaben zu den<br />
Eigenschaften der Gesteinskörnungen sowie weitere Herstellerangaben wie<br />
Produktbezeichnung, Adresse und Werksname. Das CE-Zeichen erscheint<br />
im Allgemeinen auf dem Lieferschein, die Begleitinformationen auf dem Lieferschein<br />
oder dem Sortenverzeichnis.<br />
EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen) und Verbandszeichen der Zertifizierungsstellen für<br />
normale und leichte Gesteinskörnungen<br />
4.8<br />
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