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Beton – Herstellung nach Norm - Betonshop

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4.8 Überwachung und Konformität<br />

Gesteinskörnungen (Zuschlag) 4<br />

Gesteinskörnungen <strong>nach</strong> DIN EN 12620 bzw. DIN EN 13055-1 werden im<br />

Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers (WPK)<br />

regelmäßig überwacht und geprüft. Die WPK wird durch eine anerkannte<br />

Überwachungsstelle <strong>nach</strong> einer Erstüberwachung mindestens jährlich durch<br />

Regelüberwachungen und ggf. Sonderüberwachungen überprüft (Fremdüberwachung).<br />

Nach bestandener Erstüberwachung erhält der Hersteller<br />

von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (notifizierte Stelle) ein Zertifikat<br />

über die werkseigene Produktionskontrolle. Die Bestätigung der Konformität<br />

(Übereinstimmung) mit den entsprechenden <strong>Norm</strong>en erfolgt durch die EG-<br />

Konformitätserklärung des Herstellers. Zur CE-Kennzeichnung gehören neben<br />

dem CE-Zeichen die Kennnummer der notifizierten Stelle, alle Angaben zu den<br />

Eigenschaften der Gesteinskörnungen sowie weitere Herstellerangaben wie<br />

Produktbezeichnung, Adresse und Werksname. Das CE-Zeichen erscheint<br />

im Allgemeinen auf dem Lieferschein, die Begleitinformationen auf dem Lieferschein<br />

oder dem Sortenverzeichnis.<br />

EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen) und Verbandszeichen der Zertifizierungsstellen für<br />

normale und leichte Gesteinskörnungen<br />

4.8<br />

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