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Beton – Herstellung nach Norm - Betonshop

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Sonderbetone und besondere Anwendungen 8<br />

Die Werte L1 und L2 unterscheiden sich in der Praxis um ca. 0,3 (N/mm²)<br />

bis 0,6 (N/mm²), so dass sich Leistungsklassen ergeben können von z.B.<br />

L1,2/0,9 oder gar L 2,7/2,1.<br />

Bezeichnungsbeispiel <strong>nach</strong> DIN EN 206-1 und DIN 1045-2:<br />

Stahlfaserbeton C20/25, L1,8/1,5, XC2, WF<br />

Bei dieser Vorgabe kennt der Planer weder Menge noch Art der Fasern.<br />

8.4.2 Hinweise zur <strong>Herstellung</strong> und Qualitätssicherung von Stahlfaserbeton<br />

Auf dem Lieferschein für „<strong>Beton</strong> <strong>nach</strong> Eigenschaften“ muss neben den oben<br />

genannten Angaben und der Leistungsklasse auch die Art und Menge der<br />

Fasern angegeben sein. Letztere wird i.d.R. bei der Konformitätsprüfung<br />

untersucht (z.B. mit Auswaschversuch). Unter Art wird der Typ sowie die<br />

Bezeichnung der Stahlfaser verstanden, die vom Hersteller angegeben wird.<br />

Der alleinige Bezug auf DIN EN 14889-1 ist nicht ausreichend.<br />

Aus der Angabe L1 der Leistungsklasse (im Bezeichnungsbeispiel „1,8“) folgt<br />

zwangsläufig die Zuordnung zur Überwachungsklasse 2 bei der Qualitätssicherung<br />

auf der Baustelle, denn es gilt:<br />

■ Ist L1 ≤ 1,2 folgt: Überwachungsklasse 1, falls nicht höher wegen anderer<br />

Eigenschaften.<br />

■ Ist L1 > 1,2 folgt: Überwachungsklasse 2 erforderlich mit Beteiligung einer<br />

anerkannten Überwachungsstelle (Fremdüberwachung). Zusätzlich zu<br />

DIN 1045-3 regelt die Richtlinie Stahlfaserbeton im Teil 3 die Aufgaben der<br />

Baustelle bei der Annahmeprüfung des <strong>Beton</strong>s insbesondere hinsichtlich<br />

des Fasergehaltes.<br />

Anforderungen an die im Herstellwerk unterzumischenden Fasern:<br />

■ Gestalt mit formschlüssiger, mechanischer Verankerung (i.d.R. gewellte<br />

oder gekröpfte Fasern mit Endverankerung)<br />

■ Lose (vereinzelte) Stahlfasern <strong>nach</strong> DIN EN 14889 Fasern für <strong>Beton</strong>,<br />

Teil 1<br />

■ CE-Kennzeichnung der Faser-Gebinde<br />

■ Verklebte Fasern oder Fasern in Dosierbeuteln benötigen weiterhin eine<br />

allgemeine bauaufsichtliche Zulassung<br />

Bei der Stahlfaserbeton-Anwendung sind technologisch zu berücksichtigen:<br />

■ zusätzlicher Dosiervorgang in den Mischer<br />

■ Mischzeit ≥ 1 min, im Fahrmischer ≥ 1 min/m 3<br />

■ Faservereinzelung muss gesichert sein<br />

8.4.2

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