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Luzerner Wirtschaft 3 2020 inhalt

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Highlight<br />

WIR SIND ALLE GLEICH – ODER?<br />

Eine Familie mit ausländisch klingendem Namen erhält keinen Termin für<br />

eine Wohnungsbesichtigung. Ein Hotel verweigert einer sehbehinderten Frau,<br />

angeblich aus Sicherheitsgründen, die Übernachtung. Ein Schweizer mit dunkler<br />

Hautfarbe wird ständig von der Polizei kontrolliert.<br />

Ein gleichgeschlechtliches Paar darf kein Kind adoptieren<br />

oder Fortpflanzungsmedizin nutzen. Eine Transfrau wird tätlich<br />

angegriffen, die Tat jedoch nicht als Hassverbrechen<br />

registriert. Eine jüdische Familie wird auf offener Strasse<br />

beschimpft. Eine fahrende Roma-Gemeinschaft hat Mühe,<br />

in der Schweiz einen Stellplatz zu finden. Ein Mädchen mit<br />

Kopftuch wird an einer Ladenkasse übersehen«.<br />

Die Beispiele für Diskriminierung und Rassismus sind zahlreich.<br />

Wo steht die Schweiz, was den Schutz davor angeht?<br />

Auf dem Papier hat sie Fortschritte gemacht. Aber<br />

es gibt noch viele Lücken, auch wenn in der Bundesverfassung<br />

ein Gleichheitsgebot und ein Diskriminierungsverbot<br />

existieren. Letzteres fand mit der Verfassungsrevision von<br />

1999 Eingang und lautet: «Niemand darf diskriminiert werden,<br />

namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des<br />

Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung,<br />

der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen<br />

Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen<br />

oder psychischen Behinderung.» Die Liste ist absichtlich<br />

nicht abschliessend, damit auf Veränderungen reagiert<br />

werden kann. Ebenfalls in der Verfassung festgehalten ist<br />

die Gleichstellung von Mann und Frau. Daneben existieren<br />

auf Bundesebene die Rassismus-Strafnorm und das Bundesgesetz<br />

zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.<br />

Gesetz gefordert<br />

Was aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen aber eindeutig<br />

fehlt, ist ein allgemeines Anti-Diskriminierungsgesetz.<br />

Denn das in der Verfassung festgehaltene Diskriminierungsverbot<br />

ist vor Gericht bis jetzt erfahrungsgemäss schwierig<br />

durchzusetzen. Ein umfassendes Gesetz würde Betroffenen<br />

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