Luzerner Wirtschaft 3 2020 inhalt
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Highlight<br />
WIR SIND ALLE GLEICH – ODER?<br />
Eine Familie mit ausländisch klingendem Namen erhält keinen Termin für<br />
eine Wohnungsbesichtigung. Ein Hotel verweigert einer sehbehinderten Frau,<br />
angeblich aus Sicherheitsgründen, die Übernachtung. Ein Schweizer mit dunkler<br />
Hautfarbe wird ständig von der Polizei kontrolliert.<br />
Ein gleichgeschlechtliches Paar darf kein Kind adoptieren<br />
oder Fortpflanzungsmedizin nutzen. Eine Transfrau wird tätlich<br />
angegriffen, die Tat jedoch nicht als Hassverbrechen<br />
registriert. Eine jüdische Familie wird auf offener Strasse<br />
beschimpft. Eine fahrende Roma-Gemeinschaft hat Mühe,<br />
in der Schweiz einen Stellplatz zu finden. Ein Mädchen mit<br />
Kopftuch wird an einer Ladenkasse übersehen«.<br />
Die Beispiele für Diskriminierung und Rassismus sind zahlreich.<br />
Wo steht die Schweiz, was den Schutz davor angeht?<br />
Auf dem Papier hat sie Fortschritte gemacht. Aber<br />
es gibt noch viele Lücken, auch wenn in der Bundesverfassung<br />
ein Gleichheitsgebot und ein Diskriminierungsverbot<br />
existieren. Letzteres fand mit der Verfassungsrevision von<br />
1999 Eingang und lautet: «Niemand darf diskriminiert werden,<br />
namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des<br />
Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung,<br />
der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen<br />
Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen<br />
oder psychischen Behinderung.» Die Liste ist absichtlich<br />
nicht abschliessend, damit auf Veränderungen reagiert<br />
werden kann. Ebenfalls in der Verfassung festgehalten ist<br />
die Gleichstellung von Mann und Frau. Daneben existieren<br />
auf Bundesebene die Rassismus-Strafnorm und das Bundesgesetz<br />
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.<br />
Gesetz gefordert<br />
Was aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen aber eindeutig<br />
fehlt, ist ein allgemeines Anti-Diskriminierungsgesetz.<br />
Denn das in der Verfassung festgehaltene Diskriminierungsverbot<br />
ist vor Gericht bis jetzt erfahrungsgemäss schwierig<br />
durchzusetzen. Ein umfassendes Gesetz würde Betroffenen<br />
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