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Gemeindejournal - VG Berlstedt / VG Buttelstedt -<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />

Gotha, 16.04.2010<br />

Hans-C.-Wirz-Str. 2<br />

99867 Gotha<br />

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Buttelstedt;<br />

Az.: 1-4-0347<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrags I zum Zusammenle gungsplan<br />

und zum Anhörungstermin über den Nachtrag I<br />

zum Zusammenlegungsplan gemäß § 59 FlurbG<br />

Der Nachtrag I des Zusammenlegungsplans zum o.g. Verfahren ist durch das Amt<br />

für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha erstellt worden. Gemäß § 59<br />

des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt<br />

geän dert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. I S.2794) ist der<br />

Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan den Beteiligten bekannt zu geben und eine<br />

Anhörung der Beteiligten durchzuführen.<br />

Die Beteiligten werden hiermit zur Bekanntgabe des Nachtrags I zum<br />

Zusammenlegungsplan und zur Anhörung über den Inhalt des Nachtrags I zum<br />

Zusammenlegungsplan<br />

am Mittwoch, den 16.06.2010 um 13.00 Uhr im Rathaussaal (Anbau) der<br />

Stadtverwaltung Buttelstedt, Markt 14, 99439 Buttelstedt<br />

eingeladen.<br />

Die Beteiligten werden hiermit geladen als<br />

a) Eigentümer ihrer dem Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan unterliegenden<br />

Grundstücke,<br />

b) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Nachtrag I des Beschleunigten<br />

Zusammenlegungsverfahrens unterliegen.<br />

Der Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan wird in diesem Termin den Beteiligten<br />

bekannt gegeben.<br />

Anschließend besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die dem Nachtrag I zum<br />

Zusammenlegungsplan zu Grunde liegenden Unterlagen sowie zur Erläuterung<br />

derselben und Auskunftserteilung über diese. Im Anschluss an die Bekanntgabe und<br />

Erläuterung können die Beteiligten Widersprüche gegen den Inhalt des Nachtrages<br />

I zum Zusammenlegungsplan entweder zur Anhörung vorbringen oder innerhalb<br />

einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 17.06.2010, schriftlich oder zur<br />

Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Hans-C.-Wirz-<br />

Straße 2, 99867 Gotha, erheben. Die Widersprüche müs sen dort innerhalb der<br />

zweiwöchigen Frist beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />

eingegan gen sein.<br />

Widersprüche, die vor dem Anhörungstermin erhoben werden, können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich<br />

durch <strong>einen</strong> Bevollmächtig ten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine<br />

Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch<br />

nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Ehepartner, die sich gegenseitig<br />

vertreten. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />

Gotha abgefordert werden. Sie enthalten alle für die Bevollmächtigung<br />

notwendigen Angaben.<br />

Die Unterschrift auf der Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle<br />

(z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde)<br />

beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.<br />

Jeder Teilnehmer erhält zu diesem Termin eine schriftliche Einladung und<br />

<strong>einen</strong> Auszug aus dem Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan. Dieser Auszug<br />

soll den Beteiligten, unabhängig von der Erläuterung des Nachtrags I zum<br />

Zusammenlegungsplan im Bekanntgabetermin, ermöglichen ihre Abfindung<br />

zu prüfen. Dieser Auszug ist sowohl zur Bekannt gabe des Nachtrags I zum<br />

Zusammenlegungsplan als auch zum Anhörungstermin über den<br />

Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan mit zubringen.<br />

In Vertretung<br />

Volker Hartmann<br />

Stellvertretender Amtsleiter<br />

SiT<br />

Suchthilfe in Thüringen<br />

gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />

Psychologische Beratungsstelle für Alkohol- und<br />

Drogenprobleme<br />

Sprechstunde jeweils am 3. Donnerstag im Monat<br />

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gebäude der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt.<br />

Die nächste Sprechstunde fi ndet am<br />

Donnerstag, den 20.05.2010<br />

Tel. 03644/556061 statt.<br />

- 7 -<br />

Nichtamtliches<br />

Fundsache<br />

04. Ausgabe, 29. April 2010<br />

Am 17.03.2010 wurde von der Gemeinschaftsversammlung der VGem Buttelstedt<br />

die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 beschlossen.<br />

Mit Schreiben vom 06.04.2010 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des<br />

Landratsamtes Weimarer Land die Haushaltssatzung genehmigt.<br />

Als genehmigungspfl ichtigen Teil enthält die Haushaltssatzung <strong>einen</strong> zweckgebundene<br />

Kreditaufnahme zur Sanierung des Kindertagesstättengebäudes in Großobringen<br />

in Höhe von 182.500,00 Euro. Weitere genehmigungspfl ichtige Teile enthält<br />

die Haushaltssatzung nicht. Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen liegt in<br />

der Zeit vom 03.05. – 14.05.2010 zu den üblichen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Buttelstedt, Markt 2, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus.<br />

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres<br />

nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme<br />

in den Haushaltsplan ebenso während der üblichen Dienststunden in den o. g.<br />

Räumen.<br />

HAUSHALTSSATZUNG<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Landkreis Weimarer<br />

Land für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund der §§ 19, Abs. 1, Satz 1 und 55 der ThürKo erläßt die Verwaltungsgemeinschaft<br />

Buttelstedt folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

hiermit festgesetzt,<br />

er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen<br />

und den Ausgaben mit 1.714.800,00 €<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen<br />

und den Ausgaben mit 212.000,00 € ab.<br />

§ 2<br />

Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden auf 182.500,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpfl ichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Verwaltungskostenumlage<br />

Gemäß § 50, Abs.1, Satz 1-2 ThürKo wird zur Deckung des Finanzbedarfes<br />

folgender Umlagesatz festgesetzt:<br />

Umlagesoll: 514.550,00 €<br />

Einwohnerstand zum 31.12.2008: 4161<br />

Umlagesatz: 123,660 €/EW<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird auf 285.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Der Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und ist zwingend<br />

einzuhalten<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

Buttelstedt, den 12.04.2011<br />

Hans Wagner<br />

Vorsitzender der VGem Buttelstedt<br />

Im März wurde in der Stadt Buttelstedt ein Fahrrad aufgefunden.<br />

Der Eigentümer des Fahrrades kann sein Eigentum im Ordnungsamt der<br />

VG Buttelstedt, Markt 2 in 99439 Buttelstedt zurück fordern.<br />

Ein Eigentumnachweis in geeigneter Form ist erforderlich.<br />

Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung<br />

Die nächste Sprechstunde des Versichertenberaters Ingo Torborg<br />

fi ndet im Bereich der VG Buttelstedt wie folgt statt:<br />

Dienstag, den 11.Mai 2010 in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr im<br />

Hause der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt<br />

Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen gebührenfrei<br />

Auskunft zu rentenrechtlichen Fragen und Hilfe bei Anträgen auf Klärung<br />

des Rentenkontos oder auf jegliche Art Rente.<br />

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten wird dringend empfohlen,<br />

Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren.<br />

Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar:<br />

Telefon: 03644-563660 (Mo. - Do. 19:30 bis 20:30 Uhr)<br />

Telefax: 03644-563662, E-mail: ingo.torborg@gmx.de

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