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Gemeindejournal - VG Berlstedt / VG Buttelstedt -<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />
Gotha, 16.04.2010<br />
Hans-C.-Wirz-Str. 2<br />
99867 Gotha<br />
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Buttelstedt;<br />
Az.: 1-4-0347<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrags I zum Zusammenle gungsplan<br />
und zum Anhörungstermin über den Nachtrag I<br />
zum Zusammenlegungsplan gemäß § 59 FlurbG<br />
Der Nachtrag I des Zusammenlegungsplans zum o.g. Verfahren ist durch das Amt<br />
für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha erstellt worden. Gemäß § 59<br />
des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt<br />
geän dert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. I S.2794) ist der<br />
Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan den Beteiligten bekannt zu geben und eine<br />
Anhörung der Beteiligten durchzuführen.<br />
Die Beteiligten werden hiermit zur Bekanntgabe des Nachtrags I zum<br />
Zusammenlegungsplan und zur Anhörung über den Inhalt des Nachtrags I zum<br />
Zusammenlegungsplan<br />
am Mittwoch, den 16.06.2010 um 13.00 Uhr im Rathaussaal (Anbau) der<br />
Stadtverwaltung Buttelstedt, Markt 14, 99439 Buttelstedt<br />
eingeladen.<br />
Die Beteiligten werden hiermit geladen als<br />
a) Eigentümer ihrer dem Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan unterliegenden<br />
Grundstücke,<br />
b) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Nachtrag I des Beschleunigten<br />
Zusammenlegungsverfahrens unterliegen.<br />
Der Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan wird in diesem Termin den Beteiligten<br />
bekannt gegeben.<br />
Anschließend besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die dem Nachtrag I zum<br />
Zusammenlegungsplan zu Grunde liegenden Unterlagen sowie zur Erläuterung<br />
derselben und Auskunftserteilung über diese. Im Anschluss an die Bekanntgabe und<br />
Erläuterung können die Beteiligten Widersprüche gegen den Inhalt des Nachtrages<br />
I zum Zusammenlegungsplan entweder zur Anhörung vorbringen oder innerhalb<br />
einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 17.06.2010, schriftlich oder zur<br />
Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Hans-C.-Wirz-<br />
Straße 2, 99867 Gotha, erheben. Die Widersprüche müs sen dort innerhalb der<br />
zweiwöchigen Frist beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />
eingegan gen sein.<br />
Widersprüche, die vor dem Anhörungstermin erhoben werden, können nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich<br />
durch <strong>einen</strong> Bevollmächtig ten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine<br />
Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch<br />
nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Ehepartner, die sich gegenseitig<br />
vertreten. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />
Gotha abgefordert werden. Sie enthalten alle für die Bevollmächtigung<br />
notwendigen Angaben.<br />
Die Unterschrift auf der Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle<br />
(z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde)<br />
beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.<br />
Jeder Teilnehmer erhält zu diesem Termin eine schriftliche Einladung und<br />
<strong>einen</strong> Auszug aus dem Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan. Dieser Auszug<br />
soll den Beteiligten, unabhängig von der Erläuterung des Nachtrags I zum<br />
Zusammenlegungsplan im Bekanntgabetermin, ermöglichen ihre Abfindung<br />
zu prüfen. Dieser Auszug ist sowohl zur Bekannt gabe des Nachtrags I zum<br />
Zusammenlegungsplan als auch zum Anhörungstermin über den<br />
Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan mit zubringen.<br />
In Vertretung<br />
Volker Hartmann<br />
Stellvertretender Amtsleiter<br />
SiT<br />
Suchthilfe in Thüringen<br />
gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />
Psychologische Beratungsstelle für Alkohol- und<br />
Drogenprobleme<br />
Sprechstunde jeweils am 3. Donnerstag im Monat<br />
von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gebäude der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt.<br />
Die nächste Sprechstunde fi ndet am<br />
Donnerstag, den 20.05.2010<br />
Tel. 03644/556061 statt.<br />
- 7 -<br />
Nichtamtliches<br />
Fundsache<br />
04. Ausgabe, 29. April 2010<br />
Am 17.03.2010 wurde von der Gemeinschaftsversammlung der VGem Buttelstedt<br />
die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 beschlossen.<br />
Mit Schreiben vom 06.04.2010 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des<br />
Landratsamtes Weimarer Land die Haushaltssatzung genehmigt.<br />
Als genehmigungspfl ichtigen Teil enthält die Haushaltssatzung <strong>einen</strong> zweckgebundene<br />
Kreditaufnahme zur Sanierung des Kindertagesstättengebäudes in Großobringen<br />
in Höhe von 182.500,00 Euro. Weitere genehmigungspfl ichtige Teile enthält<br />
die Haushaltssatzung nicht. Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen liegt in<br />
der Zeit vom 03.05. – 14.05.2010 zu den üblichen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Buttelstedt, Markt 2, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus.<br />
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres<br />
nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme<br />
in den Haushaltsplan ebenso während der üblichen Dienststunden in den o. g.<br />
Räumen.<br />
HAUSHALTSSATZUNG<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Landkreis Weimarer<br />
Land für das Haushaltsjahr 2010<br />
Aufgrund der §§ 19, Abs. 1, Satz 1 und 55 der ThürKo erläßt die Verwaltungsgemeinschaft<br />
Buttelstedt folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />
hiermit festgesetzt,<br />
er schließt im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen<br />
und den Ausgaben mit 1.714.800,00 €<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen<br />
und den Ausgaben mit 212.000,00 € ab.<br />
§ 2<br />
Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden auf 182.500,00 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpfl ichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Verwaltungskostenumlage<br />
Gemäß § 50, Abs.1, Satz 1-2 ThürKo wird zur Deckung des Finanzbedarfes<br />
folgender Umlagesatz festgesetzt:<br />
Umlagesoll: 514.550,00 €<br />
Einwohnerstand zum 31.12.2008: 4161<br />
Umlagesatz: 123,660 €/EW<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird auf 285.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Der Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und ist zwingend<br />
einzuhalten<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.<br />
Buttelstedt, den 12.04.2011<br />
Hans Wagner<br />
Vorsitzender der VGem Buttelstedt<br />
Im März wurde in der Stadt Buttelstedt ein Fahrrad aufgefunden.<br />
Der Eigentümer des Fahrrades kann sein Eigentum im Ordnungsamt der<br />
VG Buttelstedt, Markt 2 in 99439 Buttelstedt zurück fordern.<br />
Ein Eigentumnachweis in geeigneter Form ist erforderlich.<br />
Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung<br />
Die nächste Sprechstunde des Versichertenberaters Ingo Torborg<br />
fi ndet im Bereich der VG Buttelstedt wie folgt statt:<br />
Dienstag, den 11.Mai 2010 in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr im<br />
Hause der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt<br />
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen gebührenfrei<br />
Auskunft zu rentenrechtlichen Fragen und Hilfe bei Anträgen auf Klärung<br />
des Rentenkontos oder auf jegliche Art Rente.<br />
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten wird dringend empfohlen,<br />
Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren.<br />
Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar:<br />
Telefon: 03644-563660 (Mo. - Do. 19:30 bis 20:30 Uhr)<br />
Telefax: 03644-563662, E-mail: ingo.torborg@gmx.de