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AUTOINSIDE Ausgabe 1 – Januar 2021

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VERBAND & SEKTIONEN<br />

Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) und Nachkontroll-Verfahren (NK)<br />

Chance für viele Garagisten<br />

Hinter den simplen Kürzeln RBV und NK steckt grosses Potenzial für die Garagisten. Denn je nach Kanton<br />

müssen Autofahrer für eine Reparaturbestätigung oder eine Nachkontrolle nicht extra nochmals zum Strassenverkehrsamt,<br />

sondern können diese Verfahren auch bei ihrem Garagisten durchführen lassen. Eine kantonale<br />

Anerkennung unterstreicht nicht nur die Qualität der erbrachten Dienstleistungen der Garagisten, sondern bietet<br />

auch die Möglichkeit für einen Zusatzverdienst. Jürg A. Stettler<br />

Der Garagist hat dank des RBV und der Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt die Möglichkeit, sich ein weiteres Geschäftfeld zu erschliessen. Quelle: AGVS-Medien<br />

Alle paar Jahre wird der Fahrzeughalter vom<br />

Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugprüfung<br />

geladen. Bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle<br />

prüft der Kanton, ob ein Fahrzeug<br />

noch den Mindestanforderungen in<br />

Sachen Verkehrs- und Betriebssicherheit genügt.<br />

Diese Kontrolle findet in der Regel bei<br />

den jeweiligen Strassenverkehrsämtern, teilweise<br />

aber auch bei zertifizierten Garagisten<br />

oder externen Prüfdiensten wie beispielsweise<br />

technischen Zentren des TCS statt.<br />

Nicht in jedem Fall muss der Fahrzeughalter<br />

bei Mängeln danach für die Reparaturbestätigung<br />

oder die Nachkontrolle wieder<br />

zum Strassenverkehrsamt. Möglich machen<br />

dies ein mit den kantonalen Ämtern und<br />

dem Fürstentum Liechtenstein vereinbartes,<br />

klar geregeltes Verfahren. In vielen Kantonen<br />

der Schweiz haben sich dabei die einzelnen<br />

AGVS-Sektionen gegenüber den Behörden<br />

stark gemacht, damit ihre Mitglieder<br />

die Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)<br />

oder Nachkontroll-Verfahren (NK) durchführen<br />

können, wenn bestimmte Mindestanforderungen<br />

erfüllt sind. Bereits seit über<br />

23 Jahren macht der Kanton Graubünden damit<br />

gute Erfahrungen, rund 18 000 Bestätigungen<br />

erfolgen jährlich direkt von den Garagisten.<br />

Auch im Kanton Zürich wird dies<br />

in Kürze möglich sein <strong>–</strong> und zwar von Autos<br />

über leichte Motorwagen bis 3,5 t, schwere<br />

Fahrzeuge sowie Anhänger bis hin zu Motorrädern.<br />

«Es lag uns sehr viel daran, mit<br />

dem RBV unseren Mitgliedern eine weitere<br />

Dienstleistung mit einem klaren Mehrwert<br />

anbieten zu können», verrät Christian Müller,<br />

Präsident der AGVS-Sektion Zürich. «Der<br />

Garagist profitiert nur schon durch das Wegfallen<br />

der Hin- und Herfahrten zu den Prüfstellen.<br />

Das ist Zeit, die er nun anders nutzen<br />

kann. Zudem generiert das RBV in den<br />

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<strong>Januar</strong> <strong>2021</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>

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