AUTOINSIDE Ausgabe 1 – Januar 2021
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VERBAND & SEKTIONEN<br />
Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) und Nachkontroll-Verfahren (NK)<br />
Chance für viele Garagisten<br />
Hinter den simplen Kürzeln RBV und NK steckt grosses Potenzial für die Garagisten. Denn je nach Kanton<br />
müssen Autofahrer für eine Reparaturbestätigung oder eine Nachkontrolle nicht extra nochmals zum Strassenverkehrsamt,<br />
sondern können diese Verfahren auch bei ihrem Garagisten durchführen lassen. Eine kantonale<br />
Anerkennung unterstreicht nicht nur die Qualität der erbrachten Dienstleistungen der Garagisten, sondern bietet<br />
auch die Möglichkeit für einen Zusatzverdienst. Jürg A. Stettler<br />
Der Garagist hat dank des RBV und der Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt die Möglichkeit, sich ein weiteres Geschäftfeld zu erschliessen. Quelle: AGVS-Medien<br />
Alle paar Jahre wird der Fahrzeughalter vom<br />
Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugprüfung<br />
geladen. Bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle<br />
prüft der Kanton, ob ein Fahrzeug<br />
noch den Mindestanforderungen in<br />
Sachen Verkehrs- und Betriebssicherheit genügt.<br />
Diese Kontrolle findet in der Regel bei<br />
den jeweiligen Strassenverkehrsämtern, teilweise<br />
aber auch bei zertifizierten Garagisten<br />
oder externen Prüfdiensten wie beispielsweise<br />
technischen Zentren des TCS statt.<br />
Nicht in jedem Fall muss der Fahrzeughalter<br />
bei Mängeln danach für die Reparaturbestätigung<br />
oder die Nachkontrolle wieder<br />
zum Strassenverkehrsamt. Möglich machen<br />
dies ein mit den kantonalen Ämtern und<br />
dem Fürstentum Liechtenstein vereinbartes,<br />
klar geregeltes Verfahren. In vielen Kantonen<br />
der Schweiz haben sich dabei die einzelnen<br />
AGVS-Sektionen gegenüber den Behörden<br />
stark gemacht, damit ihre Mitglieder<br />
die Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)<br />
oder Nachkontroll-Verfahren (NK) durchführen<br />
können, wenn bestimmte Mindestanforderungen<br />
erfüllt sind. Bereits seit über<br />
23 Jahren macht der Kanton Graubünden damit<br />
gute Erfahrungen, rund 18 000 Bestätigungen<br />
erfolgen jährlich direkt von den Garagisten.<br />
Auch im Kanton Zürich wird dies<br />
in Kürze möglich sein <strong>–</strong> und zwar von Autos<br />
über leichte Motorwagen bis 3,5 t, schwere<br />
Fahrzeuge sowie Anhänger bis hin zu Motorrädern.<br />
«Es lag uns sehr viel daran, mit<br />
dem RBV unseren Mitgliedern eine weitere<br />
Dienstleistung mit einem klaren Mehrwert<br />
anbieten zu können», verrät Christian Müller,<br />
Präsident der AGVS-Sektion Zürich. «Der<br />
Garagist profitiert nur schon durch das Wegfallen<br />
der Hin- und Herfahrten zu den Prüfstellen.<br />
Das ist Zeit, die er nun anders nutzen<br />
kann. Zudem generiert das RBV in den<br />
22<br />
<strong>Januar</strong> <strong>2021</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>