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Zukunftsprojekt Mitbestimmung? - tuprints - Technische Universität ...

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15 %). Im Gegensatz zu den Betrieben der Hardwareindustrie (Typ A), die alle bereits innerbetriebliche<br />

Auseinandersetzungen durchgemacht hatten, verfügten die Beschäftigten der<br />

Softwarebetriebe (Typ B) über keine betrieblich-kollektiven Krisenerfahrungen (ebd.,<br />

S. 110 ff.). Diese Spaltung in der Kultur der IT-Industrie hat, wie die Autorin weiter referiert,<br />

tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen in den Unternehmen. 9<br />

Insgesamt konstatiert die Autorin für die traditionellen Hardwareunternehmen zum Untersuchungszeitpunkt<br />

einen deutlichen Deregulierungstrend hinsichtlich formaler <strong>Mitbestimmung</strong>smöglichkeiten<br />

und kollektivvertraglicher Absicherungen. Die Entwicklung des betrieblichen<br />

Sozialgefüges in den Hardwareunternehmen sei davon geprägt gewesen, daß in Abkehr<br />

von den traditionell-bürokratischen Strukturen der Mutterkonzerne in diesen Tochterunternehmen<br />

versucht worden sei, „flachere Hierarchien“ mit neuen Managementkonzepten<br />

zu etablieren. Dabei seien bestehende tarifvertragliche Bindungen verstärkt in Frage<br />

gestellt worden, 10 ohne daß endgültig absehbar gewesen sei, wohin sich die Regulationsformen<br />

in diesen Unternehmen entwickeln würden. „Das betriebliche Sozialgefüge befindet<br />

sich folglich im Übergang von tradierten, festen Strukturen und verläßlichen Traditionen in<br />

den industriellen Beziehungen zu neuen Gegebenheiten, die – so Managementaussagen –<br />

‚dienstleistungsgemäßer‘ sind. Die Karten im Herrschaftsgefüge werden neu gemischt, aber<br />

noch ist nicht eindeutig erkennbar, wie die neuen Spielregeln am vorläufigen Ende des Umstrukturierungsprozesses<br />

lauten werden“ (ebd., S. 109).<br />

1.1.2 Der Umbruch der Produktions- und Arbeitsstrukturen<br />

Die vorliegenden Analysen zum Wandel der Arbeitsbeziehungen in der IT-Industrie verweisen<br />

auf eine grundlegende Verschiebung zentraler Einflußgrößen bei der Ausgestaltung der<br />

Formen und Praxen des Interessenaustauschs. Dies sind die Restrukturierungsprozesse im<br />

Bereich der Produktions- und Arbeitsformen sowie die Ausbreitung hochqualifizierter Be-<br />

9 In den von ihr untersuchten Betrieben des Typs A liegt der gewerkschaftliche Organisationsgrad<br />

der Beschäftigten zwischen knapp 5 und 30 %. Eine tarifvertragliche Bindung war realisiert oder<br />

Gegenstand aktueller betrieblicher Auseinandersetzungen. In allen fünf Betrieben bestand ein gewählter<br />

Betriebsrat (ebd., S. 107ff.). Anders verhält es sich mit den Unternehmen des Typs B. Nur<br />

die Hälfte der untersuchten sechs Betriebe wies einen Betriebsrat auf. Nur einer verfügte über einen<br />

Haustarifvertrag, die übrigen fünf Betriebe waren nicht tarifgebunden. In dem Segment der<br />

Softwareindustrie existierte kein eigenständiger Arbeitgeberverband. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad<br />

der Beschäftigten lag bei weniger als 3 % (Trautwein-Kalms 1995, S. 110f.). „Die<br />

meist jungen Beschäftigten denken und handeln individualistisch. Ihre beruflichen Aufstiegsperspektiven<br />

liegen jenseits des gegenwärtigen Arbeitsverhältnisses, das für sie häufig nur ein<br />

Durchgangsstadium darstellt. Die relativ kurze Firmengeschichte, die kleinbetriebliche Struktur und<br />

die homogene Belegschaftsstruktur von Hochqualifizierten sowie die geringe Konflikt- und Krisenerfahrung<br />

im Betrieb prägen das spezifische betriebliche Sozialgefüge, das sich gegen traditionelle<br />

Gewerkschaftspolitik verschießt. Interessenpolitisch scheint sich in der letzten Zeit jedoch<br />

eher ein Trend zu verlässlicheren Strukturen und zur Annäherung an gewerkschaftliche Positionen<br />

abzuzeichnen.“ (Ebd., S. 114)<br />

10 „Die Unternehmens-Umstrukturierung ist mit dem Versuch der Deregulierung als Ab- und Umbau<br />

tariflicher und anderer Regelungsstrukturen, neuen Anforderungen an die Interessenvertretung<br />

und insgesamt mit der Veränderung des betrieblichen Sozialgefüges einschließlich der Infragestellung<br />

tradierter 'betrieblicher Übungen' im betrieblichen Herrschaftsgefüge verbunden. Die gewohnte<br />

Berechenbarkeit der individuellen betrieblichen Arbeitsperspektive geht der Belegschaft<br />

verloren.“ (Ebd., S. 114)<br />

Seite 12 von 287 Andreas Boes: <strong>Zukunftsprojekt</strong> <strong>Mitbestimmung</strong>?

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