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2021/03 |Unternehmen #76 | Ausgabe März 2021 | NIE LÖSCHEN! Verknüpft mit Archiv

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unternehmen [!]<br />

FINANZIEREN 7<br />

und eine Sanierung anstelle einer<br />

Schließung durchsetzen.<br />

Peer-Robin Paulus, Geschäftsleitungs<strong>mit</strong>glied<br />

des Verbandes Die Familienunternehmer,<br />

begrüßt, dass<br />

eine Blockade durch „einzelne Akkordstörer“<br />

nun nicht mehr möglich<br />

ist. „Im Ergebnis bedeutet dies auch,<br />

dass ein Schuldner-Unternehmen<br />

auf seine Gläubiger erheblichen<br />

Druck ausüben kann, einer außergerichtlichen<br />

und frühzeitigen<br />

Schuldenreduzierung zuzustimmen“,<br />

ist Paulus überzeugt.<br />

Das neue Gesetz hilft Experten zufolge hauptsächlich großen Firmen aus der Misere.<br />

Lücke geschlossen<br />

Das StaRUG schließt die Lücke zwischen<br />

einem Insolvenzverfahren<br />

und einer außergerichtlichen Sanierung.<br />

Der Werkzeugkasten, den das<br />

Gesetz nun zur Verfügung stellt, da<strong>mit</strong><br />

ein Insolvenzverfahren abgewendet<br />

werden kann, ist aber nicht<br />

für jeden Betrieb geeignet. Das beklagt<br />

beispielsweise Klaus-Heiner<br />

Röhl, Senior Economist beim Institut<br />

der deutschen Wirtschaft (IW)<br />

in Köln: „Das relativ komplexe Gesetz<br />

eignet sich für größere Unternehmen<br />

<strong>mit</strong> höheren Schulden bei<br />

mehreren Gläubigern“. Für für den<br />

überschuldeten kleinen Laden um<br />

die Ecke, der wegen des Lockdowns<br />

keine Einnahmen mehr hat und existenziell<br />

bedroht ist, ist es Röhl zufolge<br />

aber nicht geeignet.<br />

Diese Einschätzung teilen auch<br />

andere Experten wie etwa Peter<br />

Kranzusch, wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

im Institut für Mittelstandsforschung<br />

(IfM) in Bonn. Ihm zufolge<br />

sei das StaRUG zwar geeignet für<br />

finanzielle Krisenfälle <strong>mit</strong> hoher<br />

Fremdkapitalbelastung, „aber sind<br />

die Krisenursachen eher durch den<br />

Sind die Ursachen<br />

eher durch eine<br />

Pandemie verursacht,<br />

passt das<br />

Instrument weniger.<br />

Peter Kranzusch<br />

Institut für Mittelstandsforschung<br />

Markt oder wie aktuell durch eine<br />

Pandemie verursacht, passt das Instrument<br />

weniger“, sagt Kranzusch.<br />

Auch er sieht das Verfahren eher<br />

auf Großbetriebe zugeschnitten als<br />

für kleinere Firmen geeignet. Der<br />

Grund: Das Verfahren ist relativ teuer.<br />

„Bis September 2020 wurde die<br />

Eigenverwaltung 286 mal von Insolvenzgerichten<br />

angeordnet, meisten<br />

bei großen Unternehmen“, berichtet<br />

der IfM-Experte. „Das ist häufiger<br />

als in den Vorjahren, entspricht<br />

aber nur einem Anteil von drei Prozent<br />

aller Insolvenzverfahren.“<br />

Trotz zahlreicher Kritik an Details<br />

wird das neue Gesetz von den<br />

meisten Verbänden und Organisationen<br />

begrüßt. Gelobt wird grundsätzlich<br />

die Einführung der weiteren<br />

außergerichtlichen Sanierungsmöglichkeit<br />

für Unternehmen. Allerdings<br />

wird es voraussichtlich<br />

noch einige Monate dauern, bis das<br />

StaRUG seine Wirkung entfaltet.<br />

Auch deswegen hat der Gesetzgeber<br />

die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht<br />

für den Tatbestand der<br />

Überschuldung für Betriebe, die<br />

eine staatliche Hilfe beantragt haben,<br />

noch einmal bis Ende April verlängert.<br />

Voraussetzung: Die Aussetzung<br />

ist geeignet, den Insolvenzgrund zu<br />

beseitigen. „Unternehmen sollen<br />

Zeit gewinnen, bis das neue Gesetz<br />

greifen kann“, so IW-Experte Röhl.<br />

Schließlich müssten sich die Gläubiger<br />

abstimmen und gemeinsam<br />

<strong>mit</strong> dem Betrieb müsse dann ein Sanierer<br />

gefunden oder ein Plan für<br />

eine interne Sanierung erarbeitet<br />

werden.<br />

Vorgesehen ist im StaRUG, dass<br />

die Geschäftsleitung die Restrukturierung<br />

des Betriebes in Eigenregie

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