2021/03 |Unternehmen #76 | Ausgabe März 2021 | NIE LÖSCHEN! Verknüpft mit Archiv
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unternehmen [!]<br />
FINANZIEREN 7<br />
und eine Sanierung anstelle einer<br />
Schließung durchsetzen.<br />
Peer-Robin Paulus, Geschäftsleitungs<strong>mit</strong>glied<br />
des Verbandes Die Familienunternehmer,<br />
begrüßt, dass<br />
eine Blockade durch „einzelne Akkordstörer“<br />
nun nicht mehr möglich<br />
ist. „Im Ergebnis bedeutet dies auch,<br />
dass ein Schuldner-Unternehmen<br />
auf seine Gläubiger erheblichen<br />
Druck ausüben kann, einer außergerichtlichen<br />
und frühzeitigen<br />
Schuldenreduzierung zuzustimmen“,<br />
ist Paulus überzeugt.<br />
Das neue Gesetz hilft Experten zufolge hauptsächlich großen Firmen aus der Misere.<br />
Lücke geschlossen<br />
Das StaRUG schließt die Lücke zwischen<br />
einem Insolvenzverfahren<br />
und einer außergerichtlichen Sanierung.<br />
Der Werkzeugkasten, den das<br />
Gesetz nun zur Verfügung stellt, da<strong>mit</strong><br />
ein Insolvenzverfahren abgewendet<br />
werden kann, ist aber nicht<br />
für jeden Betrieb geeignet. Das beklagt<br />
beispielsweise Klaus-Heiner<br />
Röhl, Senior Economist beim Institut<br />
der deutschen Wirtschaft (IW)<br />
in Köln: „Das relativ komplexe Gesetz<br />
eignet sich für größere Unternehmen<br />
<strong>mit</strong> höheren Schulden bei<br />
mehreren Gläubigern“. Für für den<br />
überschuldeten kleinen Laden um<br />
die Ecke, der wegen des Lockdowns<br />
keine Einnahmen mehr hat und existenziell<br />
bedroht ist, ist es Röhl zufolge<br />
aber nicht geeignet.<br />
Diese Einschätzung teilen auch<br />
andere Experten wie etwa Peter<br />
Kranzusch, wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />
im Institut für Mittelstandsforschung<br />
(IfM) in Bonn. Ihm zufolge<br />
sei das StaRUG zwar geeignet für<br />
finanzielle Krisenfälle <strong>mit</strong> hoher<br />
Fremdkapitalbelastung, „aber sind<br />
die Krisenursachen eher durch den<br />
Sind die Ursachen<br />
eher durch eine<br />
Pandemie verursacht,<br />
passt das<br />
Instrument weniger.<br />
Peter Kranzusch<br />
Institut für Mittelstandsforschung<br />
Markt oder wie aktuell durch eine<br />
Pandemie verursacht, passt das Instrument<br />
weniger“, sagt Kranzusch.<br />
Auch er sieht das Verfahren eher<br />
auf Großbetriebe zugeschnitten als<br />
für kleinere Firmen geeignet. Der<br />
Grund: Das Verfahren ist relativ teuer.<br />
„Bis September 2020 wurde die<br />
Eigenverwaltung 286 mal von Insolvenzgerichten<br />
angeordnet, meisten<br />
bei großen Unternehmen“, berichtet<br />
der IfM-Experte. „Das ist häufiger<br />
als in den Vorjahren, entspricht<br />
aber nur einem Anteil von drei Prozent<br />
aller Insolvenzverfahren.“<br />
Trotz zahlreicher Kritik an Details<br />
wird das neue Gesetz von den<br />
meisten Verbänden und Organisationen<br />
begrüßt. Gelobt wird grundsätzlich<br />
die Einführung der weiteren<br />
außergerichtlichen Sanierungsmöglichkeit<br />
für Unternehmen. Allerdings<br />
wird es voraussichtlich<br />
noch einige Monate dauern, bis das<br />
StaRUG seine Wirkung entfaltet.<br />
Auch deswegen hat der Gesetzgeber<br />
die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht<br />
für den Tatbestand der<br />
Überschuldung für Betriebe, die<br />
eine staatliche Hilfe beantragt haben,<br />
noch einmal bis Ende April verlängert.<br />
Voraussetzung: Die Aussetzung<br />
ist geeignet, den Insolvenzgrund zu<br />
beseitigen. „Unternehmen sollen<br />
Zeit gewinnen, bis das neue Gesetz<br />
greifen kann“, so IW-Experte Röhl.<br />
Schließlich müssten sich die Gläubiger<br />
abstimmen und gemeinsam<br />
<strong>mit</strong> dem Betrieb müsse dann ein Sanierer<br />
gefunden oder ein Plan für<br />
eine interne Sanierung erarbeitet<br />
werden.<br />
Vorgesehen ist im StaRUG, dass<br />
die Geschäftsleitung die Restrukturierung<br />
des Betriebes in Eigenregie