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2021/03 |Unternehmen #76 | Ausgabe März 2021 | NIE LÖSCHEN! Verknüpft mit Archiv

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8<br />

FINANZIEREN unternehmen [!]<br />

Das sollten Firmenchefs wissen<br />

konzept aufgestellt und diskutiert<br />

werden.“ Wichtig sei es, die Ursachen<br />

der Krise zu analysieren und<br />

mögliche Maßnahmen zu erörtern.<br />

„Gegebenenfalls sind auch Sanierungsalternativen<br />

zu besprechen“,<br />

gibt Rendels zu bedenken.<br />

Rendels unterstreicht, dass der<br />

Rettungsplan im präventiven Restrukturierungsrahmen<br />

ein kompliziertes<br />

Gebilde ist: „Das Verfahren<br />

ist in betriebswirtschaftlicher und<br />

juristischer Hinsicht extrem anspruchsvoll.<br />

Ohne sanierungs- und<br />

insolvenzerfahrene Berater sind weder<br />

die präventive Restrukturierung<br />

noch eine Insolvenz in Eigenverwaltung<br />

denkbar.“ Ins gleiche Horn<br />

stößt auch Kranzusch: „Gerade kleinere<br />

Betriebe verfügen nur selten intern<br />

über ausreichende Rechtskenntnisse<br />

für das komplexe Verfahren.“<br />

Sich dieses Know-how von<br />

kompetenten Beratern zu holen, ist<br />

jedoch nicht ganz billig.<br />

Die Alternative ist dann eben<br />

doch die Insolvenz. Erst jüngst wurde<br />

die Phase der Restschuldbefreiung<br />

für Selbstständige auf drei Jahre<br />

verkürzt. Doch das reicht nach<br />

Ansicht von Kranzusch nicht: „Für<br />

Selbstständige, die durch die pandemiebedingten<br />

Berufsausübungsverbote<br />

zahlungsunfähig sind und keine<br />

Fördermaßnahmen erhalten,<br />

könnte eine noch schnellere Restschuldenlösung<br />

sinnvoll sein.“ Das<br />

ließe sich beispielsweise in einem<br />

Insolvenzplan festlegen.<br />

Wenn die Betriebe<br />

nicht zügig die<br />

zugesagten Hilfen<br />

erhalten, droht ein<br />

Massensterben.<br />

Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, gilt es sich schnell von Experten beraten zu lassen.<br />

Was ist zu tun, wenn trotz aller<br />

Hilfen einem Unternehmen<br />

die Zahlungsunfähigkeit droht?<br />

Das IfM Bonn empfiehlt, sich zunächst<br />

über die Sanierungslösungen<br />

bei einem Restrukturierungsverfahren<br />

und bei einem<br />

Insolvenzplanverfahren zu informieren.<br />

Sanierungsexperten und<br />

betreibt. Allerdings steht diese Möglichkeit<br />

im StaRUG-Verfahren ausschließlich<br />

Unternehmen zur Verfügung,<br />

die „drohend zahlungsunfähig“<br />

sind. Ist das Unternehmen<br />

schon illiquide muss wie bisher ein<br />

Insolvenzantrag gestellt werden. Für<br />

Zahlungsunfähigkeit war die Insolvenzantragspflicht<br />

in der Pandemie<br />

nur bis Ende September 2020 ausgesetzt.<br />

Dietmar Rendels, der als geschäftsführender<br />

Gesellschafter der<br />

RST Beratung in Köln tätig und Mitglied<br />

im Verband Die Familienunternehmer<br />

ist, rät finanziell trudelnden<br />

Betrieben, zunächst ihre Finanzbuchhaltung<br />

zu aktualisieren und<br />

eine fundierte Unternehmensplanung<br />

aufzusetzen: „Zudem sollte<br />

sehr frühzeitig ein Sanierungsgrob-<br />

auf Insolvenzrecht spezialisierte<br />

Rechtsanwälte sind erste Adressen<br />

dafür. Für kleinere Betriebe<br />

ist das unerprobte Restrukturierungsverfahren<br />

nicht ohne Risiko.<br />

Kostenlose Informationen<br />

bekommen Selbstständige, die<br />

privat haften, bei den Schuldnerberatungen.<br />

Hilfreich kann<br />

Zur Person<br />

Dr. Klaus-Heiner<br />

Röhl studierte Volkswirtschaft.<br />

Am Institut<br />

der deutschen<br />

Wirtschaft beschäftigt<br />

er sich schwerpunktmäßig<br />

unter anderem<br />

<strong>mit</strong> Gründungen<br />

und Schließungen<br />

von Unternehmen.<br />

auch das Angebot der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Schuldnerberatung<br />

sein. Informationen<br />

geben auch Selbsthilfegruppen<br />

und regionale Modellprojekte,<br />

wie beispielsweise am Steinbeis-Europa-Zentrum<br />

in Baden-<br />

Württemberg und die Fachberater<br />

der regionalen IHKs.<br />

Klaus-Heiner Röhl<br />

Institut der deutschen Wirtschaft<br />

Der Verband Die Familienunternehmer<br />

fordert, das Steuerrecht an<br />

vielen Stellen besser <strong>mit</strong> dem Sanierungs-<br />

und Insolvenzrecht zu synchronisieren.<br />

„Da gibt es viel Potential“,<br />

ist Verbandsgeschäftsführer<br />

Paulus überzeugt. Als Stichworte<br />

nennt er die Nichtbesteuerung des<br />

Sanierungsgewinns und schnellere<br />

verbindliche Auskünfte. Experte<br />

Röhl hofft hingegen, dass die Politik<br />

zur Kenntnis nimmt, dass die neue<br />

Regeln kleineren Firmen, die aufgrund<br />

der Krise in Schwierigkeiten<br />

sind, wenig bringen. „Wenn diese<br />

Betriebe nicht zügig die zugesagten<br />

Hilfszahlungen erhalten, droht ein<br />

Firmen-Massensterben“, ist Röhl<br />

überzeugt.<br />

Der IW-Volkswirt bringt zudem<br />

die Frage des Unternehmereinkommens<br />

auf die Agenda: „Derzeit sind<br />

Einzelunternehmer und Selbstständige<br />

gegenüber GmbHs massiv benachteiligt,<br />

weil ihr Lebensunterhalt,<br />

anders als das GmbH-Geschäftsführergehalt,<br />

nicht zu den<br />

Kosten zählt, für die Hilfe ausgezahlt<br />

wird.“ Zwar würden Kosten für das<br />

Unternehmereinkommen bis zum<br />

nicht pfändbaren Lebensunterhalt<br />

anerkannt, „das ist jedoch nur ein<br />

sehr niedriger Betrag: 1179 Euro pro<br />

Monat.“ [!] Jürgen Hoffmann

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