Das Stadtgespräch Ausgabe April 2021 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
Das Stadtgespräch Ausgabe April 2021 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
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S<br />
Sie sind über uns<br />
Kleine Drohnen im Privatgebrauch<br />
(bew) Sonnenschein, Vogelgezwitscher, Gartengenuss ... wer konnte<br />
schon so zeitig im Jahr mit diesem Vorfrühling rechnen. Doch kaum<br />
hat man es sich im Liegestuhl bequem gemacht, ist <strong>auf</strong> einmal dieses<br />
hohe Sirren – bssssssssssss – zu hören. Ein bisschen früh für den Angriff<br />
der Stechmücken und schnell wird klar, dass dort eine kleine Drohne<br />
ihre Runden über das Wohngebiet dreht und dabei teils sekundenlang<br />
über den Gärten verharrt.<br />
Einerseits sind Luftbild<strong>auf</strong>nahmen eine tolle Sache. Haus und Garten<br />
oder Landschafts<strong>auf</strong>nahmen aus der Vogelperspektive haben ihren<br />
Reiz. Videos im so genannten Follow-Me-Modus gedreht, bei dem die<br />
Drohne einem beweglichen Objekt folgt, sind spektakulär. Andererseits,<br />
wenn ich nicht weiß, wer die kleinen Flugobjekte steuert, die nahezu<br />
alle serienmäßig mit einer Kamera ausgestattet sind, kriegt das Ganze<br />
auch einen etwas unheimlichen Touch. Wer beobachtet mich oder mein<br />
Grundstück denn da? Und warum? Dürfen die das? Kurz vorab: Ohne<br />
die Einwilligung des Eigentümers nicht! Auch Audio-Aufnahmen sind<br />
nicht erlaubt.<br />
Die Privatsphäre jedes Einzelnen ist ein hohes Gut und entsprechend<br />
juristisch geschützt. Seit dem 1. Januar <strong>2021</strong> gilt eine neue EU-Drohnenverordnung.<br />
Sollte dort etwas nicht explizit geregelt sein, greift<br />
zusätzlich das deutsche Luftverkehrsgesetz.<br />
Wichtige Regeln für Drohnen unter 250 g<br />
• die Gebrauchsanweisung/Handbuch/Tutorials müssen gelesen und<br />
beachtet werden<br />
• nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall/Katastrophe/Brand)<br />
fliegen<br />
• Mindestalter des Piloten 16 Jahre, Kinder nur unter Aufsicht<br />
• Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight), Ausnahme:<br />
Follow-Me-Modus oder wenn ein weiterer Beobachter dem Piloten<br />
assistiert.<br />
• 120 Meter Maximalflughöhe<br />
• 1,5 Kilometer Abstand zu Flugplätzen<br />
• 100 Meter Abstand zu Autobahnen, Bundesfernstraßen, Wasserwegen,<br />
Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken, Unglücksorten<br />
etc.<br />
• kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung<br />
des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250 g und<br />
ohne Kamera.<br />
• sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so<br />
muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden<br />
Es handelt sich um Auszüge aus EU-Drohnen-Gesetz und dt. Luftverkehrsgesetz.<br />
Dieser Text erhebt keinen Anspruch <strong>auf</strong> Vollständigkeit<br />
und ersetzt keine juristische Beratung.<br />
Drohnen unter 250 Gramm<br />
Explizit soll es hier um die Regelungen für die beliebten Drohnen unter<br />
250 Gramm gehen, wie zum Beispiel die DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2.<br />
Alles was darüber liegt, darf nur mit einem Drohnenführerschein geflogen<br />
werden und da ist die grobe Kenntnis der Rechtslage bei den<br />
Piloten Voraussetzung.<br />
Bestands-Drohnen ohne EU-Drohnen-Klassifizierung unter 250 Gramm<br />
können also ohne EU-Drohnenführerschein in der neuen Kategorie<br />
OPEN A1 geflogen werden. <strong>Das</strong> bedeutet unter anderem, dass sie auch<br />
nahe an Menschen benutzt werden dürfen, aber nicht über Menschenansammlungen,<br />
wie Demonstrationen. Auch in der Nähe von oder in<br />
Wohngebieten, zum Beispiel entlang der Straßen, darf geflogen werden.<br />
Jedoch wegen der deutschen Regelung (LuftVO §21b) nicht ohne<br />
Erlaubnis über Privatgrundstücken.<br />
Desweiteren dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die Drohne<br />
nur unter Aufsicht eines Erwachsenen steuern. Der Flug darf nur in<br />
Sichtweite erfolgen, es sei denn, die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus<br />
oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten. Die maximal erlaubte<br />
Flughöhe beträgt 120 Meter.<br />
Registrieren, Versichern, Informieren<br />
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung ist für den Flug mit nahezu<br />
allen gängigen Drohnen ab diesem Jahr eine Registrierung des Drohnen-Piloten<br />
in seinem Herkunftsland erforderlich. In Deutschland kann<br />
man diese Registrierung online über die Webseite des Luftfahrtbundesamtes<br />
durchführen. In jedem Fall ist auch eine Haftpflichtversicherung<br />
für die Drohnen vorgeschrieben. Eine gültige Versicherungsnummer<br />
muss bei der Registrierung des Drohnen-Piloten und zur Erteilung der<br />
Drohnen-Betreiber-Identität (eID) angegeben werden.<br />
Und dann ist da noch die Sache mit dem Flugverbotszonen über dies<br />
sich jeder Drohnenpilot informieren sollte. Aktuell veröffentlicht die<br />
Deutsche Flugsicherung die jeweiligen Flugverbotszonen, GEO-Zonen,<br />
No-Fly-Zonen und Fly-Safe-Zonen in ihrer DRONIQ-App. Diese kann<br />
man sich kostenlos herunterladen.<br />
Ein Vorschlag zur Güte: Wer seine Drohne in Wohngebieten starten<br />
möchte, sollte den Flug nach Möglichkeit mit den Nachbarn absprechen.<br />
Es erspart unschöne Diskussionen und viel Unsicherheit <strong>auf</strong><br />
beiden Seiten. Die Anwohner haben gleich ein besseres Gefühl, wenn<br />
sie wissen, wem das kleine UFO über ihrem Garten gehört. Vielleicht<br />
entsteht ja <strong>auf</strong> diese Weise sogar das ein oder andere faszinierende<br />
Luftbild fürs Fotoalbum.<br />
Foto: © StockSnap, pixabay<br />
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<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>