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Das Stadtgespräch Ausgabe April 2021 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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S<br />

Sie sind über uns<br />

Kleine Drohnen im Privatgebrauch<br />

(bew) Sonnenschein, Vogelgezwitscher, Gartengenuss ... wer konnte<br />

schon so zeitig im Jahr mit diesem Vorfrühling rechnen. Doch kaum<br />

hat man es sich im Liegestuhl bequem gemacht, ist <strong>auf</strong> einmal dieses<br />

hohe Sirren – bssssssssssss – zu hören. Ein bisschen früh für den Angriff<br />

der Stechmücken und schnell wird klar, dass dort eine kleine Drohne<br />

ihre Runden über das Wohngebiet dreht und dabei teils sekundenlang<br />

über den Gärten verharrt.<br />

Einerseits sind Luftbild<strong>auf</strong>nahmen eine tolle Sache. Haus und Garten<br />

oder Landschafts<strong>auf</strong>nahmen aus der Vogelperspektive haben ihren<br />

Reiz. Videos im so genannten Follow-Me-Modus gedreht, bei dem die<br />

Drohne einem beweglichen Objekt folgt, sind spektakulär. Andererseits,<br />

wenn ich nicht weiß, wer die kleinen Flugobjekte steuert, die nahezu<br />

alle serienmäßig mit einer Kamera ausgestattet sind, kriegt das Ganze<br />

auch einen etwas unheimlichen Touch. Wer beobachtet mich oder mein<br />

Grundstück denn da? Und warum? Dürfen die das? Kurz vorab: Ohne<br />

die Einwilligung des Eigentümers nicht! Auch Audio-Aufnahmen sind<br />

nicht erlaubt.<br />

Die Privatsphäre jedes Einzelnen ist ein hohes Gut und entsprechend<br />

juristisch geschützt. Seit dem 1. Januar <strong>2021</strong> gilt eine neue EU-Drohnenverordnung.<br />

Sollte dort etwas nicht explizit geregelt sein, greift<br />

zusätzlich das deutsche Luftverkehrsgesetz.<br />

Wichtige Regeln für Drohnen unter 250 g<br />

• die Gebrauchsanweisung/Handbuch/Tutorials müssen gelesen und<br />

beachtet werden<br />

• nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall/Katastrophe/Brand)<br />

fliegen<br />

• Mindestalter des Piloten 16 Jahre, Kinder nur unter Aufsicht<br />

• Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight), Ausnahme:<br />

Follow-Me-Modus oder wenn ein weiterer Beobachter dem Piloten<br />

assistiert.<br />

• 120 Meter Maximalflughöhe<br />

• 1,5 Kilometer Abstand zu Flugplätzen<br />

• 100 Meter Abstand zu Autobahnen, Bundesfernstraßen, Wasserwegen,<br />

Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken, Unglücksorten<br />

etc.<br />

• kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung<br />

des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250 g und<br />

ohne Kamera.<br />

• sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so<br />

muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden<br />

Es handelt sich um Auszüge aus EU-Drohnen-Gesetz und dt. Luftverkehrsgesetz.<br />

Dieser Text erhebt keinen Anspruch <strong>auf</strong> Vollständigkeit<br />

und ersetzt keine juristische Beratung.<br />

Drohnen unter 250 Gramm<br />

Explizit soll es hier um die Regelungen für die beliebten Drohnen unter<br />

250 Gramm gehen, wie zum Beispiel die DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2.<br />

Alles was darüber liegt, darf nur mit einem Drohnenführerschein geflogen<br />

werden und da ist die grobe Kenntnis der Rechtslage bei den<br />

Piloten Voraussetzung.<br />

Bestands-Drohnen ohne EU-Drohnen-Klassifizierung unter 250 Gramm<br />

können also ohne EU-Drohnenführerschein in der neuen Kategorie<br />

OPEN A1 geflogen werden. <strong>Das</strong> bedeutet unter anderem, dass sie auch<br />

nahe an Menschen benutzt werden dürfen, aber nicht über Menschenansammlungen,<br />

wie Demonstrationen. Auch in der Nähe von oder in<br />

Wohngebieten, zum Beispiel entlang der Straßen, darf geflogen werden.<br />

Jedoch wegen der deutschen Regelung (LuftVO §21b) nicht ohne<br />

Erlaubnis über Privatgrundstücken.<br />

Desweiteren dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die Drohne<br />

nur unter Aufsicht eines Erwachsenen steuern. Der Flug darf nur in<br />

Sichtweite erfolgen, es sei denn, die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus<br />

oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten. Die maximal erlaubte<br />

Flughöhe beträgt 120 Meter.<br />

Registrieren, Versichern, Informieren<br />

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung ist für den Flug mit nahezu<br />

allen gängigen Drohnen ab diesem Jahr eine Registrierung des Drohnen-Piloten<br />

in seinem Herkunftsland erforderlich. In Deutschland kann<br />

man diese Registrierung online über die Webseite des Luftfahrtbundesamtes<br />

durchführen. In jedem Fall ist auch eine Haftpflichtversicherung<br />

für die Drohnen vorgeschrieben. Eine gültige Versicherungsnummer<br />

muss bei der Registrierung des Drohnen-Piloten und zur Erteilung der<br />

Drohnen-Betreiber-Identität (eID) angegeben werden.<br />

Und dann ist da noch die Sache mit dem Flugverbotszonen über dies<br />

sich jeder Drohnenpilot informieren sollte. Aktuell veröffentlicht die<br />

Deutsche Flugsicherung die jeweiligen Flugverbotszonen, GEO-Zonen,<br />

No-Fly-Zonen und Fly-Safe-Zonen in ihrer DRONIQ-App. Diese kann<br />

man sich kostenlos herunterladen.<br />

Ein Vorschlag zur Güte: Wer seine Drohne in Wohngebieten starten<br />

möchte, sollte den Flug nach Möglichkeit mit den Nachbarn absprechen.<br />

Es erspart unschöne Diskussionen und viel Unsicherheit <strong>auf</strong><br />

beiden Seiten. Die Anwohner haben gleich ein besseres Gefühl, wenn<br />

sie wissen, wem das kleine UFO über ihrem Garten gehört. Vielleicht<br />

entsteht ja <strong>auf</strong> diese Weise sogar das ein oder andere faszinierende<br />

Luftbild fürs Fotoalbum.<br />

Foto: © StockSnap, pixabay<br />

28<br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>

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