Haushalt 2021 - Dezernat II
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Produkt 02.03.01<br />
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />
Erläuterungen:<br />
Teilprodukt 932100 "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten":<br />
a) Im Bereich der Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in der StädteRegion (ohne Stadt<br />
Aachen) geht es vornehmlich um eine koordinierende und ausgleichende Tätigkeit. Ziel ist es hierbei, durch die Erarbeitung und<br />
Verwendung von Richtlinien eine einheitliche Abwicklung ordnungsbehördlicher Aufgaben zu gewährleisten. Als Fachaufsichtsbehörde<br />
können ortsrechtliche Angelegenheiten der Städte und Gemeinden überprüft bzw. Rahmenvorgaben entwickelt werden.<br />
b) Im Bereich der Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten sind neben der (präventiven) Beratung von Gewerbetreibenden,<br />
deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, Handwerks- und Gewerbeuntersagungen durchzuführen. Diese Verfahren werden in erster<br />
Linie durch das Finanzamt, Krankenkassen, private Pflegeversicherungen oder Genossenschaften initiiert. Ziel ist es, geeignete Hilfestellungen<br />
zur Wiederherstellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere der Schutz der im<br />
Betrieb Beschäftigten und deren Existenz zu berücksichtigen.<br />
c) Das Prostituiertenschutzgesetz ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden<br />
schutzwürdige Rechte und Pflichten für Prostituierte und für Gewerbebetriebe im Bereich der Prostitution festgeschrieben. Zuständig<br />
für die Umsetzung sind nach der entsprechenden Durchführungsverordnung des Landes NRW die Kreise und kreisfreien Städte.<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden in erster Linie für die Anmeldungen und notwendigen Dolmetscherdienste benötigt.<br />
Für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Fachaufsicht" (mit einem Anteil von 40%) und "Prostitutionsschutzgesetz" (mit einem Anteil<br />
von 60%) ist im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> 2019 eine zusätzliche Stelle mit 50.000 € bewilligt<br />
worden.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />
• migewa view (regio iT) 2.600,00 €<br />
Teilprodukt 932110 "Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten":<br />
Die Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz werden städteregional und (gegen Erstattung der anteiligen Personal- und Sachkosten)<br />
auch für den Kreis Düren von hier wahrgenommen. Die Zahl der Erlaubnisinhaber lag zum Stichtag 31.12.2019 bei 474. Hiervon<br />
entfallen auf die StädteRegion Aachen 257 Inhaber (ehemals Kreis Aachen: 179, Stadt Aachen: 77) und auf den Kreis Düren 218.<br />
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsaufgaben wird angestrebt, jährlich ca. 95 Erlaubnisinhaber vor Ort zu<br />
überprüfen, damit in einem Turnus von fünf Jahren alle Erlaubnisinhaber mindestens einmal überprüft werden. Die zu berücksichtigenden<br />
sicherheitsrelevanten Anforderungen zur Erlaubniserteilung wurden in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht.<br />
In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Software eingesetzt, die es ermöglicht, während eines laufenden Antragsverfahrens<br />
elektronisch eine Anfrage bei der ZStV im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit zu stellen.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />
• Condition, Registerauskunft (Condition) 890,00 €<br />
• Condition - MS SQL-Datenbank 1.060,00 €<br />
insgesamt 1.950,00 €<br />
Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte):<br />
Die Firma Condition wird die technische Unterstützung der Datenbankplattform "Microsoft Access" <strong>2021</strong><br />
zum 31.12.2019 einstellen und empfiehlt die Umstellung auf eine MS-SQL-Datenbank 2.130,00 €<br />
Teilprodukt 932120 "Aufgaben nach der Gewerbeordnung ("Makler und Bauträgerwesen": § 34c GewO)":<br />
Die StädteRegion Aachen ist für die Durchführung der Aufgaben nach § 34 c Gewerbeordnung für das gesamte Gebiet der StädteRegion<br />
("Makler- und Bauträgerwesen") zuständig. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der individuellen Antragstellung und<br />
andererseits die Überwachung der Vorlagepflicht für die jährlich einzureichenden Prüfberichte/"Negativerklärungen". Zum Stichtag<br />
31.12.2019 kamen 900 Gewerbetreibende nach § 34 c aus der Stadt Aachen und 806 aus dem ehemaligen Kreisgebiet (zum 01.01.2010<br />
Stadt: 981 und ehem. Kreis: 604). Dazu müssen noch ca. 1.600 Erlaubnisinhaber (Stadt: ca. 1.000 und Kreis: ca. 600) gerechnet<br />
werden, die aber derzeit kein Gewerbe ausüben. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche<br />
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017 wurde die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit der Wohnimmobilienverwalter<br />
erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht betrifft sowohl Verwalter von Gemeinschaftseigentum nach dem Wohneigentumsgesetz als auch<br />
Verwalter, die für Dritte Mietwohnräume, die vermietet sind oder vermietet werden sollen, verwalten.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />
• Open FT-Server (regio iT) 450,00 €<br />
• migewa Basis und MAS (regioIT) 4.600,00 €<br />
insgesamt 5.050,00 €<br />
Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": <strong>2021</strong><br />
• Anbindung des migewa-Moduls "Makler § 34c GewO" an Infoma 3.728,00 €<br />
• Einführung des migewa-Moduls "eAkte" 2.764,00 €<br />
• Dokumentenscanner 530,00 €<br />
insgesamt 7.022,00 €