Haushalt 2021 - Dezernat II
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Produkt 02.03.01<br />
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />
Teilprodukt 932130 "Aufgaben nach der Gewerbeordnung ("Bewachungsgewerbe": § 34a GewO)":<br />
Das Land NRW hat die Zuständigkeit für die Durchführung des § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) seit dem 01.08.2017 von den<br />
örtlichen Ordnungsbehörden auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der<br />
individuellen Antragsstellung und andererseits die neuen sicherheitrelevanten Überprüfungen des eingesetzten (Wach-)<br />
Personals und der Gewerbetreibenden. Die Gewerbetreibenden sollen zudem spätestens alle 3 Jahre vor Ort überprüft werden.<br />
Das Land NRW hat zudem mit Erlass vom 31.05.2017 darauf hingewiesen, dass mit dem o.a. Aufgabenübertragung im<br />
Bewachungsgewerbe auch Aufgaben im Vollzugs- und Außendienst wahrzunehmen sind.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />
• Migewa Modul Bewachung (regio iT) 4.000,00 €<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (Projekte)" <strong>2021</strong><br />
• Anbindung des migewa-Moduls "Makler §34c GewO" an Infoma 3.728,00 €<br />
• Einführung des migewa-Moduls "eAkte" 2.764,00 €<br />
insgesamt 6.492,00 €