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Haushalt 2021 - Dezernat II

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Produkt 02.03.01<br />

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten<br />

Teilprodukt 932130 "Aufgaben nach der Gewerbeordnung ("Bewachungsgewerbe": § 34a GewO)":<br />

Das Land NRW hat die Zuständigkeit für die Durchführung des § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) seit dem 01.08.2017 von den<br />

örtlichen Ordnungsbehörden auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der<br />

individuellen Antragsstellung und andererseits die neuen sicherheitrelevanten Überprüfungen des eingesetzten (Wach-)<br />

Personals und der Gewerbetreibenden. Die Gewerbetreibenden sollen zudem spätestens alle 3 Jahre vor Ort überprüft werden.<br />

Das Land NRW hat zudem mit Erlass vom 31.05.2017 darauf hingewiesen, dass mit dem o.a. Aufgabenübertragung im<br />

Bewachungsgewerbe auch Aufgaben im Vollzugs- und Außendienst wahrzunehmen sind.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2021</strong><br />

• Migewa Modul Bewachung (regio iT) 4.000,00 €<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (Projekte)" <strong>2021</strong><br />

• Anbindung des migewa-Moduls "Makler §34c GewO" an Infoma 3.728,00 €<br />

• Einführung des migewa-Moduls "eAkte" 2.764,00 €<br />

insgesamt 6.492,00 €

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