Belu_BAThesis
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Universität Luzern
Florin Belu
so verfestigt er sich zu einem manifesten Konfliktzustand. Die Manifestation von Konflikten
verläuft nach Dahrendorf (1961) über folgende Etappen: zuerst bildet sich ein Gegensatz
zwischen Akteuren heraus, welcher die Konfliktursache ausmacht, wodurch bei den
involvierten Parteien ein Bewusstsein hinsichtlich einer Interessendivergenz entsteht. In der
Folge organisieren sich die Akteure in jeweiligen Konfliktgruppierungen, welche sich dann
gegenüberstehen. Wenn weiterführend keine Regulierungsmaßnahmen vollzogen werden,
entsteht ein offener Ausbruch des Konfliktes (vgl. Dahrendorf 1961). Eine Untergruppe von
Konflikten bilden sogenannte institutionalisierte Konflikte, welche sich auf bereits beim
Entstehen eines Konfliktgeschehens etablierte Gruppierungen und institutionelle Regelungen
stützen können. Damit ist ein Typus von Konflikt gemeint, welcher als „[…] Mittel zur
Erreichung eines bestimmten Ziels und in seinem Ablauf sozial anerkannt, durch verlässliche
Routine geregelt und im Rahmen allgemein akzeptierter Normen ausgetragen wird“ (vgl.
Bornschier 2007: 16). Diese Formen des manifesten Konfliktes werden in der Regel als
„funktional“ anerkannt (vgl. Nollmann 1997). Als Beispiel für solche institutionalisierten
Konflikte erwähnt Bornschier (2007) die Konkurrenz zwischen Wirtschaftsorganisationen,
politische Wahlen und wissenschaftliche Diskurse. Die Funktionalität solcher
institutionalisierten Konflikte wird bei der Behandlung institutioneller Wandlungsprozesse im
späteren Verlauf weiter hervorgebracht.
3.3 Konfliktprozess
Nachdem soziale Konflikte zu allgemeinen Konflikten abgegrenzt und die Formen der
Konfliktwahrnehmung dargeboten wurden, wird nun anschließend der Konfliktprozess
detailliert beschrieben. Dahrendorf (1961) zufolge sind Konflikte keine statischen sozialen
Tatbestände, sondern sie beschreiben einen dynamischen Vorgang, in dem sich die
involvierten Sachverhalte laufend verändern. Der Konfliktprozess zielt darauf ab,
Unvereinbarkeiten zwischen gegnerischen Parteien zu regeln, wodurch ihm eine
stabilisierende und integrative Funktion für soziale Beziehungen zugesprochen werden kann
(vgl. Dahrendorf 1961). Im konflikttheoretischen Kontext wird dabei vermieden, von
Konfliktlösungen zu sprechen, da der Konflikt selbst als Prozess nicht lösbar ist. Vielmehr
geht es um die Regulierung der Austragungsform, um das innewohnende Gewaltpotential zu
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