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Belu_BAThesis

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Universität Luzern

Florin Belu

so verfestigt er sich zu einem manifesten Konfliktzustand. Die Manifestation von Konflikten

verläuft nach Dahrendorf (1961) über folgende Etappen: zuerst bildet sich ein Gegensatz

zwischen Akteuren heraus, welcher die Konfliktursache ausmacht, wodurch bei den

involvierten Parteien ein Bewusstsein hinsichtlich einer Interessendivergenz entsteht. In der

Folge organisieren sich die Akteure in jeweiligen Konfliktgruppierungen, welche sich dann

gegenüberstehen. Wenn weiterführend keine Regulierungsmaßnahmen vollzogen werden,

entsteht ein offener Ausbruch des Konfliktes (vgl. Dahrendorf 1961). Eine Untergruppe von

Konflikten bilden sogenannte institutionalisierte Konflikte, welche sich auf bereits beim

Entstehen eines Konfliktgeschehens etablierte Gruppierungen und institutionelle Regelungen

stützen können. Damit ist ein Typus von Konflikt gemeint, welcher als „[…] Mittel zur

Erreichung eines bestimmten Ziels und in seinem Ablauf sozial anerkannt, durch verlässliche

Routine geregelt und im Rahmen allgemein akzeptierter Normen ausgetragen wird“ (vgl.

Bornschier 2007: 16). Diese Formen des manifesten Konfliktes werden in der Regel als

„funktional“ anerkannt (vgl. Nollmann 1997). Als Beispiel für solche institutionalisierten

Konflikte erwähnt Bornschier (2007) die Konkurrenz zwischen Wirtschaftsorganisationen,

politische Wahlen und wissenschaftliche Diskurse. Die Funktionalität solcher

institutionalisierten Konflikte wird bei der Behandlung institutioneller Wandlungsprozesse im

späteren Verlauf weiter hervorgebracht.

3.3 Konfliktprozess

Nachdem soziale Konflikte zu allgemeinen Konflikten abgegrenzt und die Formen der

Konfliktwahrnehmung dargeboten wurden, wird nun anschließend der Konfliktprozess

detailliert beschrieben. Dahrendorf (1961) zufolge sind Konflikte keine statischen sozialen

Tatbestände, sondern sie beschreiben einen dynamischen Vorgang, in dem sich die

involvierten Sachverhalte laufend verändern. Der Konfliktprozess zielt darauf ab,

Unvereinbarkeiten zwischen gegnerischen Parteien zu regeln, wodurch ihm eine

stabilisierende und integrative Funktion für soziale Beziehungen zugesprochen werden kann

(vgl. Dahrendorf 1961). Im konflikttheoretischen Kontext wird dabei vermieden, von

Konfliktlösungen zu sprechen, da der Konflikt selbst als Prozess nicht lösbar ist. Vielmehr

geht es um die Regulierung der Austragungsform, um das innewohnende Gewaltpotential zu

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