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Belu_BAThesis

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Universität Luzern

Florin Belu

eine Konfliktgenerierung vollzieht; diese steht dabei in Abhängigkeit zu den institutionellen

Regulierungsmechanismen, welche eine institutionelle Austragung des Konfliktes im Sinne

der Funktionalität gewährleisten. Durch die Wahrnehmung und Artikulation eines Konfliktes

durch mehr als eine soziale Entität, generiert sich somit ein manifester-institutionalisierter

Konflikt. Im Rahmen der Organisationswissenschaften ist die Konfliktbearbeitung somit als

die institutionalisierte Austragung von immanenten Unvereinbarkeiten innerhalb einer

Organisation zu betrachten. Sollten die institutionellen Regulierungsmechanismen nicht

ausreichend für eine Konfliktbewältigung sein, tritt an dieser Stelle die Konfliktmanagement

Beratung auf die Bühne, um eine drohende Konflikteskalierung zu vermeiden (vgl. Giegel

1998).

3.4 Konfliktparteien und Konfliktpotentiale organisatorischer Subsysteme

Im Rahmen der organisationswissenschaftlichen Praxis unterscheidet Friedrich Glasl (2013)

zwischen sogennanten „Stakeholders“ und „Konfliktparteien“. Dabei sind die Stakeholders in

einer Organisation Personen oder Gruppen, die durchaus ein Interesse daran haben, wie ein

Konflikt verläuft und welchen Zielpunkt der Prozess erreicht, jedoch ohne (zunächst) aktiv in

den Konflikt einzugreifen. Die eigentlichen Konfliktparteien umfassen hingegen Personen

oder Gruppen, die bewusst die Entscheidung treffen, sich in einen Konflikt verwickeln zu

lassen, um mögliche Resultate oder Konsequenzen beeinflussen zu können. Bei Konflikten

innerhalb von Organisationen bestehen in der Regel Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den

jeweiligen Parteien. Potential zu Konflikten besteht in der Hinsicht, dass die Handlungs- und

Verhaltensmuster der Individuen wechselseitig aufeinander einwirken. Dabei wird von jeder

Partei eine Position eingenommen, wodurch die vorbestehenden gegenseitigen und

wechselwirkenden Beziehungen der jeweiligen Akteure in vielerlei Hinsicht beeinflusst

werden (vgl. Glasl 2013). Diese Positionen und Beziehungen zwischen den Akteuren können

entweder formeller Art sein, wenn sie beispielsweise durch „[…] Konstitution, Statuten,

Geschäftsordnung, Organigramm und andere Normen ausdrücklich geregelt sind“ (Glasl

2013: 120), oder sie können unabhängig von formellen Vorgaben, also informeller Art sein.

Organisationen geben formelle Positionen und Beziehungen zwischen Mitarbeitern,

Abteilungen und anderen organisatorischen Einheiten vor, wobei diese Hierarchiestrukturen,

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