Belu_BAThesis
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Universität Luzern
Florin Belu
eine Konfliktgenerierung vollzieht; diese steht dabei in Abhängigkeit zu den institutionellen
Regulierungsmechanismen, welche eine institutionelle Austragung des Konfliktes im Sinne
der Funktionalität gewährleisten. Durch die Wahrnehmung und Artikulation eines Konfliktes
durch mehr als eine soziale Entität, generiert sich somit ein manifester-institutionalisierter
Konflikt. Im Rahmen der Organisationswissenschaften ist die Konfliktbearbeitung somit als
die institutionalisierte Austragung von immanenten Unvereinbarkeiten innerhalb einer
Organisation zu betrachten. Sollten die institutionellen Regulierungsmechanismen nicht
ausreichend für eine Konfliktbewältigung sein, tritt an dieser Stelle die Konfliktmanagement
Beratung auf die Bühne, um eine drohende Konflikteskalierung zu vermeiden (vgl. Giegel
1998).
3.4 Konfliktparteien und Konfliktpotentiale organisatorischer Subsysteme
Im Rahmen der organisationswissenschaftlichen Praxis unterscheidet Friedrich Glasl (2013)
zwischen sogennanten „Stakeholders“ und „Konfliktparteien“. Dabei sind die Stakeholders in
einer Organisation Personen oder Gruppen, die durchaus ein Interesse daran haben, wie ein
Konflikt verläuft und welchen Zielpunkt der Prozess erreicht, jedoch ohne (zunächst) aktiv in
den Konflikt einzugreifen. Die eigentlichen Konfliktparteien umfassen hingegen Personen
oder Gruppen, die bewusst die Entscheidung treffen, sich in einen Konflikt verwickeln zu
lassen, um mögliche Resultate oder Konsequenzen beeinflussen zu können. Bei Konflikten
innerhalb von Organisationen bestehen in der Regel Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den
jeweiligen Parteien. Potential zu Konflikten besteht in der Hinsicht, dass die Handlungs- und
Verhaltensmuster der Individuen wechselseitig aufeinander einwirken. Dabei wird von jeder
Partei eine Position eingenommen, wodurch die vorbestehenden gegenseitigen und
wechselwirkenden Beziehungen der jeweiligen Akteure in vielerlei Hinsicht beeinflusst
werden (vgl. Glasl 2013). Diese Positionen und Beziehungen zwischen den Akteuren können
entweder formeller Art sein, wenn sie beispielsweise durch „[…] Konstitution, Statuten,
Geschäftsordnung, Organigramm und andere Normen ausdrücklich geregelt sind“ (Glasl
2013: 120), oder sie können unabhängig von formellen Vorgaben, also informeller Art sein.
Organisationen geben formelle Positionen und Beziehungen zwischen Mitarbeitern,
Abteilungen und anderen organisatorischen Einheiten vor, wobei diese Hierarchiestrukturen,
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