Entscheidung des BFH - Haufe.de
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FAKTEN & NACHRICHTEN Private Verkäufe<br />
Checkliste: Beratungsanlässe – Private Verkäufe von Wirtschaftsgütern I<br />
(Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte)<br />
» Überblick über die wichtigsten Details <strong>de</strong>r Regelungen und betroffene Mandantengruppen<br />
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig. Die Definition <strong>de</strong>r früher „Spekulationsgeschäfte“<br />
genannten Verkäufe erfolgt in § 22 Nr. 2 EStG. Bei Immobilien wur<strong>de</strong> übergangslos die 10-Jahresfrist eingeführt. Ob dies<br />
rechtens ist, muss das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verfassungsgericht (2 BvL 2/04) nach einer Vorlage <strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>finanzhofs vom 16.12.2003,<br />
IX R 46/02 prüfen. Wer innerhalb von 5 Jahren min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens 4 Objekte verkauft, läuft Gefahr, als „gewerblicher Grundstückshändler“<br />
angesehen zu wer<strong>de</strong>n. Die Einzelheiten <strong>de</strong>r 3-Objekt-Grenze sind im BMF-Schreiben vom 26.03.2004,<br />
BStBl. 2004 I, S. 434 geregelt (siehe dazu auch Kensbock, StC 6/2009, S.23, in diesem Heft).<br />
Diese Tabelle steht für Sie auch als Arbeitsvorlage unter www.steuer-consultant.<strong>de</strong> zur Verfügung. Sie ist dort um die Spalten<br />
für Termine und Zuständigkeiten ergänzt, so dass Sie damit individuell in Ihrer Kanzlei arbeiten können.<br />
Regelung Betroffene Mandanten<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Zu <strong>de</strong>n Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zählen neben <strong>de</strong>r<br />
Anschaffung und Veräußerung bebauter Grundstücke auch <strong>de</strong>r Verkauf von<br />
Gebäu<strong>de</strong>n, auch wenn dieses erst innerhalb <strong><strong>de</strong>s</strong> 10-Jahreszeitraums fertig gestellt<br />
wor<strong>de</strong>n ist, von Eigentumswohnungen, von bebauten Erbbaurechten, von<br />
geschlossenen Immobilienfonds und Ähnlichem.<br />
Ausnahmen<br />
Nicht von <strong>de</strong>r „Spekulationsteuer“ erfasst wer<strong>de</strong>n solche Wirtschaftsgüter, die<br />
– nach <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Fertigstellung bis zur Veräußerung ausschließlich<br />
zu eigenen Wohnzwecken o<strong>de</strong>r<br />
– im Jahr <strong>de</strong>r Veräußerung und in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n vorangegangenen Jahren zu<br />
eigenen Wohnzwecken genutzt wur<strong>de</strong>n. Eine entsprechen<strong>de</strong> Nutzung über<br />
volle drei Jahre ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich (BMF vom 05.10.2000, BStBl. 2000 I,<br />
S. 1383, Tz: 16 – 27).<br />
Eintritt in die Rechtsstellung <strong><strong>de</strong>s</strong> Erblassers/Schenkers<br />
Beim unentgeltlichen Erwerb durch Schenkung o<strong>de</strong>r Erbe ist die Nutzung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Erblassers/Schenkers entschei<strong>de</strong>nd für die Frage, ob ein Verkauf steuerbar ist o<strong>de</strong>r<br />
nicht.<br />
Ausgleichszahlungen bei Schenkungen/Erbe<br />
Wer<strong>de</strong>n im Schenkungsvertrag o<strong>de</strong>r im Testament Ausgleichszahlungen<br />
vom Erben/Beschenkten verlangt, liegt ein Erwerbsvorgang vor, <strong>de</strong>r zu einem<br />
(anteiligen) Aufleben <strong>de</strong>r 10-Jahresfrist führt.<br />
Verkauf wegen unvorhergesehener Ereignisse<br />
Für die Annahme <strong>de</strong>r steuerbefreien<strong>de</strong>n Selbstnutzung ist es nicht notwendig,<br />
<strong>de</strong>n gesamten Hausstand und die Immoblie ständig selbst zu nutzen (BHF-Urteil<br />
vom 18.01.2006, IX R 18/03).<br />
Verlustnutzung<br />
Veräußerungsverluste wer<strong>de</strong>n im gleichen Jahr nur mit eventuellen –gewinnen<br />
verrechnet. Überschießen<strong>de</strong> Verluste können zurück- o<strong>de</strong>r vorgetragen und mit<br />
möglichen Veräußerungsgewinnen verrechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Mandanten, die<br />
Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung haben;<br />
Grundstücke und/o<strong>de</strong>r grundstücksgleiche<br />
Rechte angeschafft und innerhalb<br />
von 10 Jahren verkauft haben.<br />
Mandanten, die die Immobilie<br />
ausschließlich selbst bewohnen o<strong>de</strong>r<br />
bewohnt haben haben.<br />
Mandanten, die Grundstücke und<br />
grundstücksgleiche Rechte geschenkt<br />
erhielten o<strong>de</strong>r geerbt haben.<br />
Mandanten, die zu Ausgleichszahlungen<br />
an Miterben verpflichtet wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Mandanten, die krank wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Arbeitsplatz gewechselt haben.<br />
Mandanten, die mit Verlust verkauft<br />
haben.<br />
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