Entscheidung des BFH - Haufe.de
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zuständigen Amtsgericht einzureichen. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 6 GKG<br />
soll die Zustellung <strong><strong>de</strong>s</strong> Klageformblatts an <strong>de</strong>n Gegner sogar vor Einzahlung<br />
eines Gerichtskostenvorschusses erfolgen, was freilich in <strong>de</strong>r<br />
Praxis noch nicht überall Beachtung fin<strong>de</strong>t. Es folgt daher zunächst<br />
die Auffor<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts zur Bezahlung <strong>de</strong>r Gerichtskosten. Die<br />
im Klageformblatt vorgesehene Möglichkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Bankeinzugs gehört<br />
hingegen zu <strong>de</strong>n pathologischen Klauseln, da die <strong>de</strong>utsche Justiz weitestgehend<br />
von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch macht.<br />
» 3. Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens<br />
Für <strong>de</strong>n weiteren Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens hat sich die SCV hehre<br />
Ziele gesteckt. So ist das Gericht dazu verpflichtet, nach Eingang<br />
innerhalb von 14 Tagen das Klageformblatt an <strong>de</strong>n Beklagten in das<br />
Ausland zu versen<strong>de</strong>n. Der Beklagte selbst muss dann innerhalb<br />
von 30 Tagen nach Zustellung <strong>de</strong>r Klage ebenfalls in einem standardisierten<br />
Formblatt (C) Stellung nehmen und kann bei Gericht<br />
entwe<strong>de</strong>r die Klageabweisung beantragen o<strong>de</strong>r die geltend gemachte<br />
For<strong>de</strong>rung anerkennen. Auch besteht die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Beklagten,<br />
eine Wi<strong>de</strong>rklage zu erheben. Nach Erhalt <strong><strong>de</strong>s</strong> Antwortformblatts<br />
hat das Gericht innerhalb von 30 Tagen zu entschei<strong>de</strong>n, ob es eine<br />
Beweisaufnahme o<strong>de</strong>r eine mündliche Verhandlung durchführt,<br />
weitere Erklärungen <strong>de</strong>r Parteien benötigt (Formblatt B) o<strong>de</strong>r ob es<br />
ein abschließen<strong><strong>de</strong>s</strong> Urteil erlässt. Reagiert <strong>de</strong>r Beklagte nicht auf<br />
die Klage, so kann das Gericht auch ein Versäumnisurteil erlassen.<br />
Bei Einhaltung <strong>de</strong>r vorgesehenen Fristen und einem Zuschlag für<br />
die Dauer <strong>de</strong>r Zustellungen könnte eine <strong>Entscheidung</strong> somit frühestens<br />
nach zwölf Wochen ergehen. Wird eine Beweisaufnahme<br />
angeordnet, die nach <strong>de</strong>r etwas utopischen Vorstellung <strong>de</strong>r Verordnung<br />
ebenso wie die mündliche Verhandlung auch als Vi<strong>de</strong>okonferenz<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n kann, sollte sich das Verfahren um<br />
nicht mehr als 30 Tage verzögern. Zuzüglich eines Aufschlages für<br />
die Zustellungen wäre somit eine <strong>Entscheidung</strong> spätestens nach<br />
insgesamt 17 Wochen zu erwarten. Das Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV<br />
stellt sich somit in <strong>de</strong>r Theorie als <strong>de</strong>r „Turbo“ unter <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />
Gerichtsverfahren dar.<br />
» 4. Internationale Vollstreckbarkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Urteils<br />
Streitige <strong>Entscheidung</strong>en <strong>de</strong>utscher Gerichte, die in einem konventionellen<br />
Verfahren ergangen sind, müssen im Ausland erst noch<br />
in einem eigenen Verfahren für vollstreckbar erklärt wer<strong>de</strong>n. Titel<br />
über unbestrittene For<strong>de</strong>rungen, wie beispielsweise Versäumnisurteile<br />
o<strong>de</strong>r Vollstreckungsbeschei<strong>de</strong>, können hingegen im Inland<br />
vereinfacht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Es war folglich bislang die Regel, dass eine <strong>de</strong>utsche <strong>Entscheidung</strong><br />
nur dann im Ausland vollstreckt wer<strong>de</strong>n kann, wenn ein mehr o<strong>de</strong>r<br />
weniger aufwändiges und kostenauslösen<strong><strong>de</strong>s</strong> weiteres Verfahren<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Dr. Christian Strasser<br />
ist Rechtsanwalt im Münchner Büro von Heuking<br />
Kühn Lüer Wojtek (www.heuking.<strong>de</strong>) und<br />
auf Internationales Zivilverfahrensrecht spezialisiert.<br />
Er ist regelmäßig als Referent in <strong>de</strong>r<br />
Rechtsanwaltsfortbildung tätig und member of<br />
faculty am ZWW <strong>de</strong>r Universität Augsburg<br />
(www.zww.uni-augsburg.<strong>de</strong>).<br />
vorgeschaltet wur<strong>de</strong>. Die SCV geht nun einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schritt<br />
weiter. Urteile, die in diesem Verfahren ergangen sind, können<br />
unabhängig, ob die For<strong>de</strong>rung bestritten wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nicht, ohne<br />
zusätzliche Kosten direkt mittels eines Formblatts (D) als solche<br />
bestätigt wer<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>m Urteil nach <strong>de</strong>r SCV kann dann direkt<br />
im Ausland bei <strong>de</strong>n dortigen Behör<strong>de</strong>n die Zwangsvollstreckung<br />
beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
» 5. Bewertung <strong><strong>de</strong>s</strong> Small-Claims-Verfahrens<br />
Die Zielsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> neuen Verfahrens ist zu begrüßen. Durch seinen<br />
formalisierten Ablauf und <strong>de</strong>n straffen Zeitplan verspricht es<br />
Verbesserungen bei <strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungsdurchsetzung.<br />
Gera<strong>de</strong> für Honorarklagen von Steuerberatern, aber auch<br />
bei <strong>de</strong>r Realisierung von Mandantenansprüchen, die aus grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />
Dienstverträgen mit <strong>de</strong>utschem Erfüllungsort<br />
herrühren, bietet sich das Verfahren als günstige Alternative an.<br />
Ein erster Praxistest zeigt jedoch auch, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
straffen Fristen von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Justiz noch nicht gewährleistet<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Die Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV erhalten weiterhin ein<br />
reguläres Aktenzeichen und wer<strong>de</strong>n nicht bevorzugt behan<strong>de</strong>lt.<br />
Je nach Auslastung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts verstreicht die 14tägige Zustellungsfrist<br />
somit oftmals ereignislos. Auch entspricht das <strong>de</strong>utsche<br />
Gebührenrecht nicht <strong>de</strong>n Erwägungsgrün<strong>de</strong>n4 <strong>de</strong>r Verordnung und<br />
sieht keine Privilegierung für das Verfahren vor. So sind nach <strong>de</strong>m<br />
GKG für eine Klage nach <strong>de</strong>r SCV dieselben 3 Gerichtsgebühren zu<br />
entrichten, wie für ein konventionelles streitiges Verfahren. Je nach<br />
Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Streitwerts fallen somit zwischen 75,00 Euro (für Beträge<br />
unter 300 Euro) und 219 Euro (für Beträge bis zu 2.000 Euro)<br />
Gerichtkosten an, zu <strong>de</strong>nen sich noch eine Prüfgebühr in Höhe von<br />
20 Euro gesellt. Verglichen mit <strong>de</strong>n Gerichtsgebühren im Auslandsmahnverfahren<br />
(0,5 Gebühr in Abhängigkeit vom Streitwert) ist<br />
<strong>de</strong>m Mahnverfahren daher immer dann <strong>de</strong>r Vorzug zu geben, wenn<br />
mit einem Bestreiten <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung nicht zu rechnen ist. Ist jedoch<br />
Gegenwehr zu erwarten, so bietet sich auch wegen <strong><strong>de</strong>s</strong> beschränkten<br />
Prüfungsumfangs das Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV an. Die zunächst<br />
vorgestreckten Gerichtskosten sind auch hier ersatzfähig. Vor allem<br />
die unmittelbare Vollstreckungsmöglichkeit im Ausland wird sich<br />
als Vorteil <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens erweisen. Sobald auch an <strong>de</strong>n Gerichten<br />
die notwendige Routine einen reibungslosen Ablauf gewährleistet,<br />
bleibt zu hoffen, dass sich die alte Weisheit „Kleinvieh macht auch<br />
Mist“ bewahrheiten wird.<br />
» Hinweis <strong>de</strong>r Redaktion:<br />
Weitere Informationen zur SCV sowie Formblätter und<br />
Hinweise fin<strong>de</strong>n Sie im Europäischen Gerichtsatlas für<br />
Zivilsachen unter:<br />
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/<br />
html/sc_information_<strong>de</strong>.htm<br />
1) VO 861/2007/EG.<br />
2) BGH, NJW 2006, 1806.<br />
3) EuGH, NJW 2008, 1721.<br />
4) Insbeson<strong>de</strong>re EW 8, wonach die Kostenverringerung als Ziel genannt wur<strong>de</strong>.<br />
6 _ 09 SteuerConsultant 31