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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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zuständigen Amtsgericht einzureichen. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 6 GKG<br />

soll die Zustellung <strong><strong>de</strong>s</strong> Klageformblatts an <strong>de</strong>n Gegner sogar vor Einzahlung<br />

eines Gerichtskostenvorschusses erfolgen, was freilich in <strong>de</strong>r<br />

Praxis noch nicht überall Beachtung fin<strong>de</strong>t. Es folgt daher zunächst<br />

die Auffor<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts zur Bezahlung <strong>de</strong>r Gerichtskosten. Die<br />

im Klageformblatt vorgesehene Möglichkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Bankeinzugs gehört<br />

hingegen zu <strong>de</strong>n pathologischen Klauseln, da die <strong>de</strong>utsche Justiz weitestgehend<br />

von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch macht.<br />

» 3. Durchführung <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens<br />

Für <strong>de</strong>n weiteren Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens hat sich die SCV hehre<br />

Ziele gesteckt. So ist das Gericht dazu verpflichtet, nach Eingang<br />

innerhalb von 14 Tagen das Klageformblatt an <strong>de</strong>n Beklagten in das<br />

Ausland zu versen<strong>de</strong>n. Der Beklagte selbst muss dann innerhalb<br />

von 30 Tagen nach Zustellung <strong>de</strong>r Klage ebenfalls in einem standardisierten<br />

Formblatt (C) Stellung nehmen und kann bei Gericht<br />

entwe<strong>de</strong>r die Klageabweisung beantragen o<strong>de</strong>r die geltend gemachte<br />

For<strong>de</strong>rung anerkennen. Auch besteht die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Beklagten,<br />

eine Wi<strong>de</strong>rklage zu erheben. Nach Erhalt <strong><strong>de</strong>s</strong> Antwortformblatts<br />

hat das Gericht innerhalb von 30 Tagen zu entschei<strong>de</strong>n, ob es eine<br />

Beweisaufnahme o<strong>de</strong>r eine mündliche Verhandlung durchführt,<br />

weitere Erklärungen <strong>de</strong>r Parteien benötigt (Formblatt B) o<strong>de</strong>r ob es<br />

ein abschließen<strong><strong>de</strong>s</strong> Urteil erlässt. Reagiert <strong>de</strong>r Beklagte nicht auf<br />

die Klage, so kann das Gericht auch ein Versäumnisurteil erlassen.<br />

Bei Einhaltung <strong>de</strong>r vorgesehenen Fristen und einem Zuschlag für<br />

die Dauer <strong>de</strong>r Zustellungen könnte eine <strong>Entscheidung</strong> somit frühestens<br />

nach zwölf Wochen ergehen. Wird eine Beweisaufnahme<br />

angeordnet, die nach <strong>de</strong>r etwas utopischen Vorstellung <strong>de</strong>r Verordnung<br />

ebenso wie die mündliche Verhandlung auch als Vi<strong>de</strong>okonferenz<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n kann, sollte sich das Verfahren um<br />

nicht mehr als 30 Tage verzögern. Zuzüglich eines Aufschlages für<br />

die Zustellungen wäre somit eine <strong>Entscheidung</strong> spätestens nach<br />

insgesamt 17 Wochen zu erwarten. Das Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV<br />

stellt sich somit in <strong>de</strong>r Theorie als <strong>de</strong>r „Turbo“ unter <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Gerichtsverfahren dar.<br />

» 4. Internationale Vollstreckbarkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Urteils<br />

Streitige <strong>Entscheidung</strong>en <strong>de</strong>utscher Gerichte, die in einem konventionellen<br />

Verfahren ergangen sind, müssen im Ausland erst noch<br />

in einem eigenen Verfahren für vollstreckbar erklärt wer<strong>de</strong>n. Titel<br />

über unbestrittene For<strong>de</strong>rungen, wie beispielsweise Versäumnisurteile<br />

o<strong>de</strong>r Vollstreckungsbeschei<strong>de</strong>, können hingegen im Inland<br />

vereinfacht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es war folglich bislang die Regel, dass eine <strong>de</strong>utsche <strong>Entscheidung</strong><br />

nur dann im Ausland vollstreckt wer<strong>de</strong>n kann, wenn ein mehr o<strong>de</strong>r<br />

weniger aufwändiges und kostenauslösen<strong><strong>de</strong>s</strong> weiteres Verfahren<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Dr. Christian Strasser<br />

ist Rechtsanwalt im Münchner Büro von Heuking<br />

Kühn Lüer Wojtek (www.heuking.<strong>de</strong>) und<br />

auf Internationales Zivilverfahrensrecht spezialisiert.<br />

Er ist regelmäßig als Referent in <strong>de</strong>r<br />

Rechtsanwaltsfortbildung tätig und member of<br />

faculty am ZWW <strong>de</strong>r Universität Augsburg<br />

(www.zww.uni-augsburg.<strong>de</strong>).<br />

vorgeschaltet wur<strong>de</strong>. Die SCV geht nun einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schritt<br />

weiter. Urteile, die in diesem Verfahren ergangen sind, können<br />

unabhängig, ob die For<strong>de</strong>rung bestritten wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nicht, ohne<br />

zusätzliche Kosten direkt mittels eines Formblatts (D) als solche<br />

bestätigt wer<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>m Urteil nach <strong>de</strong>r SCV kann dann direkt<br />

im Ausland bei <strong>de</strong>n dortigen Behör<strong>de</strong>n die Zwangsvollstreckung<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

» 5. Bewertung <strong><strong>de</strong>s</strong> Small-Claims-Verfahrens<br />

Die Zielsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> neuen Verfahrens ist zu begrüßen. Durch seinen<br />

formalisierten Ablauf und <strong>de</strong>n straffen Zeitplan verspricht es<br />

Verbesserungen bei <strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungsdurchsetzung.<br />

Gera<strong>de</strong> für Honorarklagen von Steuerberatern, aber auch<br />

bei <strong>de</strong>r Realisierung von Mandantenansprüchen, die aus grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />

Dienstverträgen mit <strong>de</strong>utschem Erfüllungsort<br />

herrühren, bietet sich das Verfahren als günstige Alternative an.<br />

Ein erster Praxistest zeigt jedoch auch, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

straffen Fristen von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Justiz noch nicht gewährleistet<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Die Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV erhalten weiterhin ein<br />

reguläres Aktenzeichen und wer<strong>de</strong>n nicht bevorzugt behan<strong>de</strong>lt.<br />

Je nach Auslastung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts verstreicht die 14tägige Zustellungsfrist<br />

somit oftmals ereignislos. Auch entspricht das <strong>de</strong>utsche<br />

Gebührenrecht nicht <strong>de</strong>n Erwägungsgrün<strong>de</strong>n4 <strong>de</strong>r Verordnung und<br />

sieht keine Privilegierung für das Verfahren vor. So sind nach <strong>de</strong>m<br />

GKG für eine Klage nach <strong>de</strong>r SCV dieselben 3 Gerichtsgebühren zu<br />

entrichten, wie für ein konventionelles streitiges Verfahren. Je nach<br />

Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Streitwerts fallen somit zwischen 75,00 Euro (für Beträge<br />

unter 300 Euro) und 219 Euro (für Beträge bis zu 2.000 Euro)<br />

Gerichtkosten an, zu <strong>de</strong>nen sich noch eine Prüfgebühr in Höhe von<br />

20 Euro gesellt. Verglichen mit <strong>de</strong>n Gerichtsgebühren im Auslandsmahnverfahren<br />

(0,5 Gebühr in Abhängigkeit vom Streitwert) ist<br />

<strong>de</strong>m Mahnverfahren daher immer dann <strong>de</strong>r Vorzug zu geben, wenn<br />

mit einem Bestreiten <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung nicht zu rechnen ist. Ist jedoch<br />

Gegenwehr zu erwarten, so bietet sich auch wegen <strong><strong>de</strong>s</strong> beschränkten<br />

Prüfungsumfangs das Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV an. Die zunächst<br />

vorgestreckten Gerichtskosten sind auch hier ersatzfähig. Vor allem<br />

die unmittelbare Vollstreckungsmöglichkeit im Ausland wird sich<br />

als Vorteil <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens erweisen. Sobald auch an <strong>de</strong>n Gerichten<br />

die notwendige Routine einen reibungslosen Ablauf gewährleistet,<br />

bleibt zu hoffen, dass sich die alte Weisheit „Kleinvieh macht auch<br />

Mist“ bewahrheiten wird.<br />

» Hinweis <strong>de</strong>r Redaktion:<br />

Weitere Informationen zur SCV sowie Formblätter und<br />

Hinweise fin<strong>de</strong>n Sie im Europäischen Gerichtsatlas für<br />

Zivilsachen unter:<br />

http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/<br />

html/sc_information_<strong>de</strong>.htm<br />

1) VO 861/2007/EG.<br />

2) BGH, NJW 2006, 1806.<br />

3) EuGH, NJW 2008, 1721.<br />

4) Insbeson<strong>de</strong>re EW 8, wonach die Kostenverringerung als Ziel genannt wur<strong>de</strong>.<br />

6 _ 09 SteuerConsultant 31

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