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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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KANZLEI & PERSÖNLICHES Finanzen<br />

<strong>de</strong>r Versicherung absolvieren muss.<br />

BDS-Geschäftsführer Ralf-Michael Löttgen<br />

weiß zu<strong>de</strong>m von einer Reihe von Mitglie<strong>de</strong>rn,<br />

die nach einer langjährigen Pflichtmitgliedschaft<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />

weiterhin die Treue halten. Begrün<strong>de</strong>t wird<br />

dies auch damit, dass sich die Selbstständigen<br />

eine Tür offen halten wollen, die für<br />

So zahlen Selbstständige Beiträge<br />

in die gesetzliche Rentenversicherung<br />

Freiwillige Beiträge<br />

Die Zahlungen können per Einmalbetrag o<strong>de</strong>r in Raten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tbeitrag für 2009: 79,60 Euro<br />

Höchstbeitrag für 2009: 1.074,60 Euro<br />

Regelbeiträge<br />

Der Regelbeitrag richtet sich nicht nach <strong>de</strong>m tatsächlichen Arbeitseinkommen.<br />

Im Jahr 2009 beträgt <strong>de</strong>r monatliche Regelbeitrag<br />

501,48 Euro in <strong>de</strong>n alten Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />

424,87 Euro in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />

jüngere Selbstständige längst zugeschlagen<br />

ist. So können langjährig Erwerbstätige, Jahrgang<br />

1947 o<strong>de</strong>r jünger, abschlagsfrei mit 65<br />

Jahren in <strong>de</strong>n Ruhestand samt Altersrente<br />

gehen, wenn sie über 45 Pflichtbeitragsjahre<br />

verfügen. Fehlen nach <strong>de</strong>m Wechsel ins<br />

Unternehmertum nur noch einige Jahre auf<br />

<strong>de</strong>m Rentenkonto, dürfte dies für manchen<br />

Einsteiger haben nach <strong>de</strong>m ersten Jahr <strong>de</strong>r Aufnahme ihrer Selbstständigkeit<br />

die Möglichkeit, innerhalb <strong>de</strong>r ersten drei Kalen<strong>de</strong>rjahre nur <strong>de</strong>n halben Regelbeitrag<br />

zu entrichten. Im Jahr 2009 beträgt <strong>de</strong>r monatliche<br />

halbe Regelbeitrag für Einsteiger<br />

250,74 Euro in <strong>de</strong>n alten Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />

212,43 Euro in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />

Einkommensgerechter Beitrag<br />

Der einkommensgerechte Beitrag wird auf Basis <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitseinkommens<br />

berechnet. Dieser Gewinn aus <strong>de</strong>r selbstständigen Tätigkeit kann auf zwei Wegen<br />

berechnet wer<strong>de</strong>n:<br />

1. Differenzbetrag zwischen <strong>de</strong>m Betriebsvermögen am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> abgelaufenen<br />

gegenüber <strong>de</strong>m vorangegangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

2. Überschuss <strong>de</strong>r Betriebseinnahmen gegenüber <strong>de</strong>n Betriebsausgaben.<br />

Maßgeblich ist <strong>de</strong>r letzte Einkommensteuerbescheid. Liegt dieser noch nicht<br />

vor, kann das jährliche Arbeitseinkommen auch geschätzt wer<strong>de</strong>n. Das nachgewiesene<br />

Arbeitseinkommen wird jährlich dynamisiert, um es <strong>de</strong>r Preisentwicklung<br />

anzupassen.<br />

Die Formel zur Ermittlung <strong><strong>de</strong>s</strong> monatlichen Beitrags:<br />

Jährliches<br />

X<br />

Dynamisie-<br />

X<br />

Beitrags-<br />

:<br />

12<br />

Arbeitseinkommen rungsfaktor satz Monate<br />

Beispielrechnung:<br />

Der Agenturinhaber Klaus H. erzielte im Jahr 2007 ein Arbeitseinkommen laut<br />

Einkommensteuer-Bescheid in Höhe von 42.000 Euro. Für das Jahr 2009 beträgt<br />

<strong>de</strong>r Dynamisierungsfaktor 1,0310 und <strong>de</strong>r Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

19,9 Prozent.<br />

42.000 x 1,0310 x 19,9 : 12<br />

Für Klaus H. ergibt sich ein monatlicher Beitragsaufwand in Höhe von 718,09 Euro.<br />

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2009<br />

Grund genug sein, weiterhin Pflichtbeiträge<br />

zu bezahlen. Selbstständige <strong>de</strong>r Geburtsjahrgänge<br />

bis 1951 etwa können sich durch einen<br />

Verbleib im Rentensystem <strong>de</strong>n Zugriff auf die<br />

„Altersrente für Frauen“ und die „Altersrente<br />

wegen Arbeitslosigkeit“ sichern – allerdings<br />

mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent.<br />

Schließlich gibt es neuerdings die „Altersrente<br />

für beson<strong>de</strong>rs langjährig Versicherte“.<br />

Der Staat führte diese Rentenart im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Anhebung <strong><strong>de</strong>s</strong> Rentenalters auf 67 Jahre ein.<br />

Arbeitnehmer beziehungsweise Versicherte<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung können<br />

diese Rente im Alter von 65 Jahren in<br />

Anspruch nehmen, vorausgesetzt, sie erfüllen<br />

eine Wartezeit von 45 Jahren. Hierzu zählen<br />

neben <strong>de</strong>n erwerbsbedingten Pflichtbeitragszeiten<br />

auch Kin<strong>de</strong>rerziehungszeiten. Auch<br />

für Personen dieser Gruppe könnte daher<br />

gelten: Augen zu und durch.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Heraufsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Rentenalters<br />

auf 67 Jahre wird auch die Altersgrenze<br />

für <strong>de</strong>n Bezug <strong>de</strong>r großen Witwenrente,<br />

in Abhängigkeit vom To<strong><strong>de</strong>s</strong>jahr <strong><strong>de</strong>s</strong> Versicherten,<br />

angehoben. Um ein Zugriffsrecht<br />

auf diese Leistungen zu erhalten, muss <strong>de</strong>r<br />

Selbstständige jedoch keine Pflichtbeitragszeiten<br />

nachweisen.<br />

Fünf Jahre Beiträge reichen<br />

für die große Witwenrente<br />

Hier reicht es, dass er für min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens fünf<br />

Jahre, auch freiwillig, Beiträge gezahlt hat.<br />

„Bei <strong>de</strong>r freiwilligen Versicherung ist es für<br />

<strong>de</strong>n Selbstständigen gegenüber <strong>de</strong>r Pflichtmitgliedschaft<br />

vorteilhaft, dass er <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Beitragszahlung selbst bestimmen<br />

kann“, sagt Keller. Der Stichtag für das jeweilige<br />

Geschäftsjahr ist hier <strong>de</strong>r 31. März <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Folgejahres.<br />

Die Laufzeit ist frei gestaltbar und kann je<strong>de</strong>rzeit<br />

unterbrochen beziehungsweise been<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. „Selbstständige sollten aber be<strong>de</strong>nken,<br />

dass freiwillige Beitragszahlungen in<br />

<strong>de</strong>r Regel we<strong>de</strong>r einen Anspruch auf eine<br />

staatliche För<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>r Riester-Rente<br />

noch einen Anspruch auf eine Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente<br />

begrün<strong>de</strong>n“, erklärt Thiemann<br />

von <strong>de</strong>r GRV. Im Mandantengespräch gilt es<br />

also nicht nur zu klären, ob ein Eintritt in die<br />

GRV sinnvoll ist, son<strong>de</strong>rn auch in welcher<br />

Form dies dann geschehen soll. Der höheren<br />

Flexibilität bei freiwilligen Beitragszahlungen<br />

steht ein Leistungsverzicht gegenüber.<br />

Fällt die <strong>Entscheidung</strong> für eine Pflichtversicherung,<br />

dann muss diese innerhalb von<br />

fünf Jahren nach Beginn <strong>de</strong>r selbstständigen<br />

Tätigkeit beantragt wer<strong>de</strong>n. Hier besteht dann<br />

die Möglichkeit, einen Regelbeitrag zu zahlen<br />

o<strong>de</strong>r die Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Beitrags am Arbeitsein-<br />

34 SteuerConsultant 6 _ 09 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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