Entscheidung des BFH - Haufe.de
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KANZLEI & PERSÖNLICHES Finanzen<br />
<strong>de</strong>r Versicherung absolvieren muss.<br />
BDS-Geschäftsführer Ralf-Michael Löttgen<br />
weiß zu<strong>de</strong>m von einer Reihe von Mitglie<strong>de</strong>rn,<br />
die nach einer langjährigen Pflichtmitgliedschaft<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />
weiterhin die Treue halten. Begrün<strong>de</strong>t wird<br />
dies auch damit, dass sich die Selbstständigen<br />
eine Tür offen halten wollen, die für<br />
So zahlen Selbstständige Beiträge<br />
in die gesetzliche Rentenversicherung<br />
Freiwillige Beiträge<br />
Die Zahlungen können per Einmalbetrag o<strong>de</strong>r in Raten geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tbeitrag für 2009: 79,60 Euro<br />
Höchstbeitrag für 2009: 1.074,60 Euro<br />
Regelbeiträge<br />
Der Regelbeitrag richtet sich nicht nach <strong>de</strong>m tatsächlichen Arbeitseinkommen.<br />
Im Jahr 2009 beträgt <strong>de</strong>r monatliche Regelbeitrag<br />
501,48 Euro in <strong>de</strong>n alten Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />
424,87 Euro in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />
jüngere Selbstständige längst zugeschlagen<br />
ist. So können langjährig Erwerbstätige, Jahrgang<br />
1947 o<strong>de</strong>r jünger, abschlagsfrei mit 65<br />
Jahren in <strong>de</strong>n Ruhestand samt Altersrente<br />
gehen, wenn sie über 45 Pflichtbeitragsjahre<br />
verfügen. Fehlen nach <strong>de</strong>m Wechsel ins<br />
Unternehmertum nur noch einige Jahre auf<br />
<strong>de</strong>m Rentenkonto, dürfte dies für manchen<br />
Einsteiger haben nach <strong>de</strong>m ersten Jahr <strong>de</strong>r Aufnahme ihrer Selbstständigkeit<br />
die Möglichkeit, innerhalb <strong>de</strong>r ersten drei Kalen<strong>de</strong>rjahre nur <strong>de</strong>n halben Regelbeitrag<br />
zu entrichten. Im Jahr 2009 beträgt <strong>de</strong>r monatliche<br />
halbe Regelbeitrag für Einsteiger<br />
250,74 Euro in <strong>de</strong>n alten Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />
212,43 Euro in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>län<strong>de</strong>rn<br />
Einkommensgerechter Beitrag<br />
Der einkommensgerechte Beitrag wird auf Basis <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitseinkommens<br />
berechnet. Dieser Gewinn aus <strong>de</strong>r selbstständigen Tätigkeit kann auf zwei Wegen<br />
berechnet wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Differenzbetrag zwischen <strong>de</strong>m Betriebsvermögen am En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> abgelaufenen<br />
gegenüber <strong>de</strong>m vorangegangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />
2. Überschuss <strong>de</strong>r Betriebseinnahmen gegenüber <strong>de</strong>n Betriebsausgaben.<br />
Maßgeblich ist <strong>de</strong>r letzte Einkommensteuerbescheid. Liegt dieser noch nicht<br />
vor, kann das jährliche Arbeitseinkommen auch geschätzt wer<strong>de</strong>n. Das nachgewiesene<br />
Arbeitseinkommen wird jährlich dynamisiert, um es <strong>de</strong>r Preisentwicklung<br />
anzupassen.<br />
Die Formel zur Ermittlung <strong><strong>de</strong>s</strong> monatlichen Beitrags:<br />
Jährliches<br />
X<br />
Dynamisie-<br />
X<br />
Beitrags-<br />
:<br />
12<br />
Arbeitseinkommen rungsfaktor satz Monate<br />
Beispielrechnung:<br />
Der Agenturinhaber Klaus H. erzielte im Jahr 2007 ein Arbeitseinkommen laut<br />
Einkommensteuer-Bescheid in Höhe von 42.000 Euro. Für das Jahr 2009 beträgt<br />
<strong>de</strong>r Dynamisierungsfaktor 1,0310 und <strong>de</strong>r Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
19,9 Prozent.<br />
42.000 x 1,0310 x 19,9 : 12<br />
Für Klaus H. ergibt sich ein monatlicher Beitragsaufwand in Höhe von 718,09 Euro.<br />
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2009<br />
Grund genug sein, weiterhin Pflichtbeiträge<br />
zu bezahlen. Selbstständige <strong>de</strong>r Geburtsjahrgänge<br />
bis 1951 etwa können sich durch einen<br />
Verbleib im Rentensystem <strong>de</strong>n Zugriff auf die<br />
„Altersrente für Frauen“ und die „Altersrente<br />
wegen Arbeitslosigkeit“ sichern – allerdings<br />
mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent.<br />
Schließlich gibt es neuerdings die „Altersrente<br />
für beson<strong>de</strong>rs langjährig Versicherte“.<br />
Der Staat führte diese Rentenart im Zuge <strong>de</strong>r<br />
Anhebung <strong><strong>de</strong>s</strong> Rentenalters auf 67 Jahre ein.<br />
Arbeitnehmer beziehungsweise Versicherte<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung können<br />
diese Rente im Alter von 65 Jahren in<br />
Anspruch nehmen, vorausgesetzt, sie erfüllen<br />
eine Wartezeit von 45 Jahren. Hierzu zählen<br />
neben <strong>de</strong>n erwerbsbedingten Pflichtbeitragszeiten<br />
auch Kin<strong>de</strong>rerziehungszeiten. Auch<br />
für Personen dieser Gruppe könnte daher<br />
gelten: Augen zu und durch.<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r Heraufsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Rentenalters<br />
auf 67 Jahre wird auch die Altersgrenze<br />
für <strong>de</strong>n Bezug <strong>de</strong>r großen Witwenrente,<br />
in Abhängigkeit vom To<strong><strong>de</strong>s</strong>jahr <strong><strong>de</strong>s</strong> Versicherten,<br />
angehoben. Um ein Zugriffsrecht<br />
auf diese Leistungen zu erhalten, muss <strong>de</strong>r<br />
Selbstständige jedoch keine Pflichtbeitragszeiten<br />
nachweisen.<br />
Fünf Jahre Beiträge reichen<br />
für die große Witwenrente<br />
Hier reicht es, dass er für min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens fünf<br />
Jahre, auch freiwillig, Beiträge gezahlt hat.<br />
„Bei <strong>de</strong>r freiwilligen Versicherung ist es für<br />
<strong>de</strong>n Selbstständigen gegenüber <strong>de</strong>r Pflichtmitgliedschaft<br />
vorteilhaft, dass er <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Beitragszahlung selbst bestimmen<br />
kann“, sagt Keller. Der Stichtag für das jeweilige<br />
Geschäftsjahr ist hier <strong>de</strong>r 31. März <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Folgejahres.<br />
Die Laufzeit ist frei gestaltbar und kann je<strong>de</strong>rzeit<br />
unterbrochen beziehungsweise been<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. „Selbstständige sollten aber be<strong>de</strong>nken,<br />
dass freiwillige Beitragszahlungen in<br />
<strong>de</strong>r Regel we<strong>de</strong>r einen Anspruch auf eine<br />
staatliche För<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>r Riester-Rente<br />
noch einen Anspruch auf eine Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente<br />
begrün<strong>de</strong>n“, erklärt Thiemann<br />
von <strong>de</strong>r GRV. Im Mandantengespräch gilt es<br />
also nicht nur zu klären, ob ein Eintritt in die<br />
GRV sinnvoll ist, son<strong>de</strong>rn auch in welcher<br />
Form dies dann geschehen soll. Der höheren<br />
Flexibilität bei freiwilligen Beitragszahlungen<br />
steht ein Leistungsverzicht gegenüber.<br />
Fällt die <strong>Entscheidung</strong> für eine Pflichtversicherung,<br />
dann muss diese innerhalb von<br />
fünf Jahren nach Beginn <strong>de</strong>r selbstständigen<br />
Tätigkeit beantragt wer<strong>de</strong>n. Hier besteht dann<br />
die Möglichkeit, einen Regelbeitrag zu zahlen<br />
o<strong>de</strong>r die Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Beitrags am Arbeitsein-<br />
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