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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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Übersteuert<br />

Aufruf: Übergangsregelung<br />

bei <strong>de</strong>r Erbschaftsteuer verlängern!<br />

Nach <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Rechtslage kann bis zum 30.6.2009<br />

bei Erbschaften in <strong>de</strong>n Jahren 2007 und 2008 zwischen einer<br />

Besteuerung nach <strong>de</strong>m bisherigen und <strong>de</strong>m neuen Recht,<br />

welches grundsätzlich ab <strong>de</strong>m 1.1.2009 gilt, gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das neue Recht fin<strong>de</strong>t nur auf Antrag Anwendung. Wird<br />

zum neuen Recht optiert, so gelten die neuen - und damit<br />

höheren - Werte, jedoch die alten niedrigen Freibeträge. Die<br />

<strong>Entscheidung</strong> ist in <strong>de</strong>r Praxis außeror<strong>de</strong>ntlich schwierig,<br />

<strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Antrag ist unwi<strong>de</strong>rruflich. Dies auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund,<br />

dass die Beschei<strong>de</strong> für Erbfälle in <strong>de</strong>n Jahren 2007<br />

und 2008 oftmals noch gar nicht ergangen sind. Weiterhin<br />

sind die neuen ErbSt-Richtlinien bzw. ein Anwendungserlass<br />

zur ErbSt noch nicht veröffentlicht. Somit besteht keine Planungssicherheit,<br />

die für eine solche unwi<strong>de</strong>rrufliche <strong>Entscheidung</strong><br />

notwendig ist. Im Übrigen muss ein solcher Antrag<br />

selbst in <strong>de</strong>n Fällen gestellt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>nen noch gar keine<br />

ErbSt-Erklärung abgegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Deswegen wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Literatur (Neufang/Merz/Brey,<br />

Stbg 2009 S. 129) sowie vom Deutschen Steuerberaterverband<br />

eine Verlängerung <strong>de</strong>r Frist gefor<strong>de</strong>rt. Der Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>rat<br />

hat diese Auffassung geteilt und in seiner Stellungnahme<br />

zum Bürgerentlastungsgesetz eine Verlängerung <strong>de</strong>r Frist<br />

zum 31.12.2009 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wur<strong>de</strong><br />

nunmehr von <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>regierung abgelehnt. Die Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>regierung ist we<strong>de</strong>r sachgerecht noch<br />

akzeptabel, <strong>de</strong>nn sie macht die gerechte Steuererhebung<br />

zum Lotteriespiel.<br />

Setzen auch Sie sich für eine bessere Regelung ein! For<strong>de</strong>rn<br />

Sie die Abgeordneten im Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>rat sowie in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

auf, aktiv zu wer<strong>de</strong>n. Ein Musteranschreiben fin<strong>de</strong>n Sie unter<br />

www.neufang-steuer-aka<strong>de</strong>mie.<strong>de</strong> unter „Download“.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberatung KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />

Prof. Bernd Neufang, Calw,<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r Neufang GmbH Aka<strong>de</strong>mie<br />

für Deutsche Steuerberater<br />

Verlustrücktrag zulassen!<br />

Dr. Herbert Müller,<br />

Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r<br />

IHK Region Stuttgart<br />

In <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Monaten droht eine Reihe von Insolvenzen.<br />

Ursache <strong>de</strong>r Insolvenzen wer<strong>de</strong>n vielfach nicht (nur)<br />

fehlen<strong>de</strong> Aufträge und Einnahmen sein, son<strong>de</strong>rn vor allem<br />

auch <strong>de</strong>r Zugriff <strong><strong>de</strong>s</strong> Fiskus im Verbund mit einer ausufern<strong>de</strong>n<br />

Substanzbesteuerung. Ein Kernproblem ist die Versagung<br />

steuerlichen Verlustrücktrags. Dadurch entzieht <strong>de</strong>r Staat<br />

<strong>de</strong>n Betrieben in Krisenzeiten dringend notwendige Liquidität.<br />

Dies wirkt in <strong>de</strong>r aktuellen Rezession wie ein Brandbeschleuniger.<br />

Die jetzt zur Zahlung anstehen<strong>de</strong>n hohen<br />

Steuern auf die Gewinne aus <strong>de</strong>n Vorjahren sind für viele<br />

Unternehmen nicht mehr verkraftbar. Beim Verlustrücktrag<br />

könnten Unternehmen die aktuellen Verluste mit früheren<br />

Gewinnen verrechnen. Die Zufälligkeit <strong>de</strong>r Abschnittsbesteuerung<br />

ist ungerecht, was gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r aktuellen Phase<br />

einer teilweise dramatischen Wirtschaftskrise über<strong>de</strong>utlich<br />

wird. Eine einfache Gegenmaßnahme ist die Ausweitung <strong>de</strong>r<br />

Verlustrücktragsmöglichkeit auf zwei Jahre. Zu<strong>de</strong>m sollte <strong>de</strong>r<br />

Rücktrag <strong>de</strong>r Höhe nach unbeschränkt zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Damit das schnell Wirkung entfaltet, sollte im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

quartalsweisen Steuervorauszahlung während <strong>de</strong>r dramatischen<br />

Krisensituation eine Steuererstattung auf <strong>de</strong>n prognostizierten<br />

Verlust gewährt wer<strong>de</strong>n. Berechnungsgrundlage<br />

hierfür wäre die berechnete Steuererstattung aus <strong>de</strong>r<br />

erweiterten Rücktragsmöglichkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Verlusts in die bei<strong>de</strong>n<br />

Vorjahre.<br />

6 _ 09 SteuerConsultant 55

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