Entscheidung des BFH - Haufe.de
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Übersteuert<br />
Aufruf: Übergangsregelung<br />
bei <strong>de</strong>r Erbschaftsteuer verlängern!<br />
Nach <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Rechtslage kann bis zum 30.6.2009<br />
bei Erbschaften in <strong>de</strong>n Jahren 2007 und 2008 zwischen einer<br />
Besteuerung nach <strong>de</strong>m bisherigen und <strong>de</strong>m neuen Recht,<br />
welches grundsätzlich ab <strong>de</strong>m 1.1.2009 gilt, gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das neue Recht fin<strong>de</strong>t nur auf Antrag Anwendung. Wird<br />
zum neuen Recht optiert, so gelten die neuen - und damit<br />
höheren - Werte, jedoch die alten niedrigen Freibeträge. Die<br />
<strong>Entscheidung</strong> ist in <strong>de</strong>r Praxis außeror<strong>de</strong>ntlich schwierig,<br />
<strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Antrag ist unwi<strong>de</strong>rruflich. Dies auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund,<br />
dass die Beschei<strong>de</strong> für Erbfälle in <strong>de</strong>n Jahren 2007<br />
und 2008 oftmals noch gar nicht ergangen sind. Weiterhin<br />
sind die neuen ErbSt-Richtlinien bzw. ein Anwendungserlass<br />
zur ErbSt noch nicht veröffentlicht. Somit besteht keine Planungssicherheit,<br />
die für eine solche unwi<strong>de</strong>rrufliche <strong>Entscheidung</strong><br />
notwendig ist. Im Übrigen muss ein solcher Antrag<br />
selbst in <strong>de</strong>n Fällen gestellt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>nen noch gar keine<br />
ErbSt-Erklärung abgegeben wur<strong>de</strong>.<br />
Deswegen wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Literatur (Neufang/Merz/Brey,<br />
Stbg 2009 S. 129) sowie vom Deutschen Steuerberaterverband<br />
eine Verlängerung <strong>de</strong>r Frist gefor<strong>de</strong>rt. Der Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>rat<br />
hat diese Auffassung geteilt und in seiner Stellungnahme<br />
zum Bürgerentlastungsgesetz eine Verlängerung <strong>de</strong>r Frist<br />
zum 31.12.2009 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wur<strong>de</strong><br />
nunmehr von <strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>regierung abgelehnt. Die Auffassung<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>regierung ist we<strong>de</strong>r sachgerecht noch<br />
akzeptabel, <strong>de</strong>nn sie macht die gerechte Steuererhebung<br />
zum Lotteriespiel.<br />
Setzen auch Sie sich für eine bessere Regelung ein! For<strong>de</strong>rn<br />
Sie die Abgeordneten im Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>rat sowie in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
auf, aktiv zu wer<strong>de</strong>n. Ein Musteranschreiben fin<strong>de</strong>n Sie unter<br />
www.neufang-steuer-aka<strong>de</strong>mie.<strong>de</strong> unter „Download“.<br />
www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />
Merkwürdigkeiten <strong>de</strong>r Steuerberatung KANZLEI & PERSÖNLICHES<br />
Prof. Bernd Neufang, Calw,<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r Neufang GmbH Aka<strong>de</strong>mie<br />
für Deutsche Steuerberater<br />
Verlustrücktrag zulassen!<br />
Dr. Herbert Müller,<br />
Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r<br />
IHK Region Stuttgart<br />
In <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Monaten droht eine Reihe von Insolvenzen.<br />
Ursache <strong>de</strong>r Insolvenzen wer<strong>de</strong>n vielfach nicht (nur)<br />
fehlen<strong>de</strong> Aufträge und Einnahmen sein, son<strong>de</strong>rn vor allem<br />
auch <strong>de</strong>r Zugriff <strong><strong>de</strong>s</strong> Fiskus im Verbund mit einer ausufern<strong>de</strong>n<br />
Substanzbesteuerung. Ein Kernproblem ist die Versagung<br />
steuerlichen Verlustrücktrags. Dadurch entzieht <strong>de</strong>r Staat<br />
<strong>de</strong>n Betrieben in Krisenzeiten dringend notwendige Liquidität.<br />
Dies wirkt in <strong>de</strong>r aktuellen Rezession wie ein Brandbeschleuniger.<br />
Die jetzt zur Zahlung anstehen<strong>de</strong>n hohen<br />
Steuern auf die Gewinne aus <strong>de</strong>n Vorjahren sind für viele<br />
Unternehmen nicht mehr verkraftbar. Beim Verlustrücktrag<br />
könnten Unternehmen die aktuellen Verluste mit früheren<br />
Gewinnen verrechnen. Die Zufälligkeit <strong>de</strong>r Abschnittsbesteuerung<br />
ist ungerecht, was gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r aktuellen Phase<br />
einer teilweise dramatischen Wirtschaftskrise über<strong>de</strong>utlich<br />
wird. Eine einfache Gegenmaßnahme ist die Ausweitung <strong>de</strong>r<br />
Verlustrücktragsmöglichkeit auf zwei Jahre. Zu<strong>de</strong>m sollte <strong>de</strong>r<br />
Rücktrag <strong>de</strong>r Höhe nach unbeschränkt zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />
Damit das schnell Wirkung entfaltet, sollte im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
quartalsweisen Steuervorauszahlung während <strong>de</strong>r dramatischen<br />
Krisensituation eine Steuererstattung auf <strong>de</strong>n prognostizierten<br />
Verlust gewährt wer<strong>de</strong>n. Berechnungsgrundlage<br />
hierfür wäre die berechnete Steuererstattung aus <strong>de</strong>r<br />
erweiterten Rücktragsmöglichkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Verlusts in die bei<strong>de</strong>n<br />
Vorjahre.<br />
6 _ 09 SteuerConsultant 55