Entscheidung des BFH - Haufe.de
Entscheidung des BFH - Haufe.de
Entscheidung des BFH - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />
» RA Dr. Christian Strasser, München<br />
Grenzüberschreiten<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungseinzug<br />
nach <strong>de</strong>r Small-Claims-Verordnung<br />
(Honorar-) For<strong>de</strong>rungen im Ausland einziehen<br />
Wer Mandanten aus <strong>de</strong>m Ausland betreut, ist gut beraten, Leistungen gegen Kostenvorschuss zu erbringen.<br />
Nicht immer stößt dies aber auf Gegenliebe beim Klienten und im Vertrauen auf die entstehen<strong>de</strong> Geschäftsbeziehung<br />
tritt <strong>de</strong>r Berater in Vorleistung. Muss dann <strong>de</strong>r eigene Honoraranspruch gegen <strong>de</strong>n ausländischen<br />
Vertragspartner gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, kommt <strong>de</strong>r Kampf mit <strong>de</strong>r Justiz hinzu. Obwohl eine<br />
Vielzahl von EU-Verordnungen Erleichterung im internationalen Rechtsverkehr schaffen sollen, muss man<br />
sich in <strong>de</strong>r Realität bei internationalen Prozessen auf langwierige Verfahren einstellen. Der Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
international erfahrenen Prozessbevollmächtigten kommt wegen <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong><strong>de</strong>s</strong> grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />
Verfahrens beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu. Während sich bei hohen Gegenstandswerten <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>ne<br />
Kostenaufwand bezahlt machen kann, wer<strong>de</strong>n geringwertigere For<strong>de</strong>rungen oftmals vorschnell ausgebucht.<br />
Neben <strong>de</strong>r Möglichkeit eines Auslandsmahnverfahrens (siehe hierzu Strasser in: SteuerConsultant 07/2007)<br />
ist zum 01.01.2009 die Europäische Verordnung zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige<br />
For<strong>de</strong>rungen 1 (Small-Claims-Verordnung = SCV) getreten. Hierin liegt eine echte Chance, Honoraransprüche<br />
unter 2.000,00 Euro auch im Ausland mit geringem Aufwand einbringlich zu machen.<br />
» 1. Anwendungsbereich<br />
Die SCV ist in allen Mitgliedsstaaten <strong>de</strong>r EU mit Ausnahme Dänemarks<br />
direkt anwendbar. In Deutschland sind zusätzlich die<br />
§§ 1097 ff. ZPO zu beachten. Sofern für <strong>de</strong>n geltend zu machen<strong>de</strong>n<br />
Anspruch ein Gerichtsstand in Deutschland gegeben ist, kann das<br />
Verfahren beim zuständigen <strong>de</strong>utschen Amtsgericht eingeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n. Für Honorarklagen von Rechtsanwälten und Steuerberatern<br />
ist nach Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO die internationale und örtliche<br />
Zuständigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts immer dann am Kanzleisitz gegeben,<br />
wenn wie üblich <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>de</strong>r Beratungsleistung von diesem<br />
aus erbracht wur<strong>de</strong>. 2 Wer beispielsweise einen Österreicher<br />
bei einem <strong>de</strong>utschen Erbfall beraten o<strong>de</strong>r die Steuererklärung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Pensionisten auf Mallorca für die <strong>de</strong>utschen Behör<strong>de</strong>n erstellt hat,<br />
kann seinen Honoraranspruch in Deutschland geltend machen<br />
und muss nicht vor die ausländischen Gerichte ziehen. Liegt <strong>de</strong>r<br />
Streitwert ohne Zinsen, Kosten und Auslagen unter 2.000,00 Euro<br />
und hat <strong>de</strong>r Prozessgegner seinen Wohn- o<strong>de</strong>r Geschäftssitz im<br />
europäischen Ausland, so ist <strong>de</strong>r Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Small-<br />
Claims-Verordnung eröffnet.<br />
» 2. Einleitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens<br />
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist im SCV nicht vorgeschrieben.<br />
Da das Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV standardisiert ist und sich<br />
weitestgehend durch Verwendung einheitlicher Formblätter vollzieht,<br />
ist die anwaltliche Vertretung auch entbehrlich. Das Verfahren ist<br />
ähnlich wie ein <strong>de</strong>utsches Mahnverfahren gera<strong>de</strong> auch für die selbstständige<br />
Bearbeitung durch Kanzleimitarbeiter geeignet. Es beginnt<br />
mit <strong>de</strong>r Einreichung eines selbsterklären<strong>de</strong>n Klageformblatts (A). In<br />
diesem sind durch Ankreuzen o<strong>de</strong>r Ausfüllen vorgegebener Textfel<strong>de</strong>r<br />
Kläger, Beklagter, Klagefor<strong>de</strong>rung und weitere notwendige Angaben<br />
zum Sachverhalt zu erklären. Die Vordrucke können kostenfrei im<br />
Internet abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Angaben im Formblatt sind grundsätzlich in <strong>de</strong>r Sprache <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
angerufenen Gerichts, folglich auf Deutsch, zu machen. Verweigert<br />
<strong>de</strong>r Beklagte jedoch die Annahme <strong>de</strong>r ihm zugestellten Klage mit<br />
<strong>de</strong>r Begründung, dieses sei we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Amtssprache seines Heimatstaates<br />
verfasst noch in einer Sprache, die er verstehe, so hat auf<br />
Anordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts eine Übersetzung zu erfolgen. Nach <strong>de</strong>r gefestigten<br />
Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> Europäischen Gerichtshofes ist jedoch<br />
immer dann davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r Beklagte über ausreichen<strong>de</strong><br />
Sprachkenntnisse verfügt, wenn die Sprache <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichtsverfahrens<br />
auch die Vertragssprache war. 3 Erfolgte die steuerliche Beratung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Mandanten daher auf Deutsch und wur<strong>de</strong> die Korrespon<strong>de</strong>nz auch so<br />
geführt, kann sich <strong>de</strong>r Gegner nicht auf mangeln<strong>de</strong> Sprachkenntnisse<br />
berufen. Die Übersetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Formblattes ist dann nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
und <strong>de</strong>r Beklagte hat auch kein Annahmeverweigerungsrecht.<br />
Die Klage nach <strong>de</strong>r SCV ist entwe<strong>de</strong>r im Original o<strong>de</strong>r per Fax beim<br />
30 SteuerConsultant 6 _ 09 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>