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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />

» RA Dr. Christian Strasser, München<br />

Grenzüberschreiten<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungseinzug<br />

nach <strong>de</strong>r Small-Claims-Verordnung<br />

(Honorar-) For<strong>de</strong>rungen im Ausland einziehen<br />

Wer Mandanten aus <strong>de</strong>m Ausland betreut, ist gut beraten, Leistungen gegen Kostenvorschuss zu erbringen.<br />

Nicht immer stößt dies aber auf Gegenliebe beim Klienten und im Vertrauen auf die entstehen<strong>de</strong> Geschäftsbeziehung<br />

tritt <strong>de</strong>r Berater in Vorleistung. Muss dann <strong>de</strong>r eigene Honoraranspruch gegen <strong>de</strong>n ausländischen<br />

Vertragspartner gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, kommt <strong>de</strong>r Kampf mit <strong>de</strong>r Justiz hinzu. Obwohl eine<br />

Vielzahl von EU-Verordnungen Erleichterung im internationalen Rechtsverkehr schaffen sollen, muss man<br />

sich in <strong>de</strong>r Realität bei internationalen Prozessen auf langwierige Verfahren einstellen. Der Auswahl <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

international erfahrenen Prozessbevollmächtigten kommt wegen <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong><strong>de</strong>s</strong> grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />

Verfahrens beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu. Während sich bei hohen Gegenstandswerten <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>ne<br />

Kostenaufwand bezahlt machen kann, wer<strong>de</strong>n geringwertigere For<strong>de</strong>rungen oftmals vorschnell ausgebucht.<br />

Neben <strong>de</strong>r Möglichkeit eines Auslandsmahnverfahrens (siehe hierzu Strasser in: SteuerConsultant 07/2007)<br />

ist zum 01.01.2009 die Europäische Verordnung zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige<br />

For<strong>de</strong>rungen 1 (Small-Claims-Verordnung = SCV) getreten. Hierin liegt eine echte Chance, Honoraransprüche<br />

unter 2.000,00 Euro auch im Ausland mit geringem Aufwand einbringlich zu machen.<br />

» 1. Anwendungsbereich<br />

Die SCV ist in allen Mitgliedsstaaten <strong>de</strong>r EU mit Ausnahme Dänemarks<br />

direkt anwendbar. In Deutschland sind zusätzlich die<br />

§§ 1097 ff. ZPO zu beachten. Sofern für <strong>de</strong>n geltend zu machen<strong>de</strong>n<br />

Anspruch ein Gerichtsstand in Deutschland gegeben ist, kann das<br />

Verfahren beim zuständigen <strong>de</strong>utschen Amtsgericht eingeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Für Honorarklagen von Rechtsanwälten und Steuerberatern<br />

ist nach Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO die internationale und örtliche<br />

Zuständigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts immer dann am Kanzleisitz gegeben,<br />

wenn wie üblich <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>de</strong>r Beratungsleistung von diesem<br />

aus erbracht wur<strong>de</strong>. 2 Wer beispielsweise einen Österreicher<br />

bei einem <strong>de</strong>utschen Erbfall beraten o<strong>de</strong>r die Steuererklärung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Pensionisten auf Mallorca für die <strong>de</strong>utschen Behör<strong>de</strong>n erstellt hat,<br />

kann seinen Honoraranspruch in Deutschland geltend machen<br />

und muss nicht vor die ausländischen Gerichte ziehen. Liegt <strong>de</strong>r<br />

Streitwert ohne Zinsen, Kosten und Auslagen unter 2.000,00 Euro<br />

und hat <strong>de</strong>r Prozessgegner seinen Wohn- o<strong>de</strong>r Geschäftssitz im<br />

europäischen Ausland, so ist <strong>de</strong>r Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Small-<br />

Claims-Verordnung eröffnet.<br />

» 2. Einleitung <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens<br />

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist im SCV nicht vorgeschrieben.<br />

Da das Verfahren nach <strong>de</strong>r SCV standardisiert ist und sich<br />

weitestgehend durch Verwendung einheitlicher Formblätter vollzieht,<br />

ist die anwaltliche Vertretung auch entbehrlich. Das Verfahren ist<br />

ähnlich wie ein <strong>de</strong>utsches Mahnverfahren gera<strong>de</strong> auch für die selbstständige<br />

Bearbeitung durch Kanzleimitarbeiter geeignet. Es beginnt<br />

mit <strong>de</strong>r Einreichung eines selbsterklären<strong>de</strong>n Klageformblatts (A). In<br />

diesem sind durch Ankreuzen o<strong>de</strong>r Ausfüllen vorgegebener Textfel<strong>de</strong>r<br />

Kläger, Beklagter, Klagefor<strong>de</strong>rung und weitere notwendige Angaben<br />

zum Sachverhalt zu erklären. Die Vordrucke können kostenfrei im<br />

Internet abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Angaben im Formblatt sind grundsätzlich in <strong>de</strong>r Sprache <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

angerufenen Gerichts, folglich auf Deutsch, zu machen. Verweigert<br />

<strong>de</strong>r Beklagte jedoch die Annahme <strong>de</strong>r ihm zugestellten Klage mit<br />

<strong>de</strong>r Begründung, dieses sei we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Amtssprache seines Heimatstaates<br />

verfasst noch in einer Sprache, die er verstehe, so hat auf<br />

Anordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichts eine Übersetzung zu erfolgen. Nach <strong>de</strong>r gefestigten<br />

Rechtsprechung <strong><strong>de</strong>s</strong> Europäischen Gerichtshofes ist jedoch<br />

immer dann davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r Beklagte über ausreichen<strong>de</strong><br />

Sprachkenntnisse verfügt, wenn die Sprache <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichtsverfahrens<br />

auch die Vertragssprache war. 3 Erfolgte die steuerliche Beratung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Mandanten daher auf Deutsch und wur<strong>de</strong> die Korrespon<strong>de</strong>nz auch so<br />

geführt, kann sich <strong>de</strong>r Gegner nicht auf mangeln<strong>de</strong> Sprachkenntnisse<br />

berufen. Die Übersetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Formblattes ist dann nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

und <strong>de</strong>r Beklagte hat auch kein Annahmeverweigerungsrecht.<br />

Die Klage nach <strong>de</strong>r SCV ist entwe<strong>de</strong>r im Original o<strong>de</strong>r per Fax beim<br />

30 SteuerConsultant 6 _ 09 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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