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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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FACHBEITRÄGE Einkommensteuer<br />

» RA Heinz-Josef Heger, Thomas Weppler , Wiesba<strong>de</strong>n<br />

Steuerliche Fallstricke<br />

in <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung<br />

Fallstricke o<strong>de</strong>r Fallen in <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung <strong>de</strong>uten auf Schwierigkeiten im Umgang mit<br />

<strong>de</strong>n steuerlichen Vorschriften hin. Dass die Umsetzung steuerlicher Vorschriften schwierig, zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t aufwändig<br />

ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung: Letztlich beschäftigt sich damit eine ganze Berufsgruppe.<br />

Nachfolgend geht es um die praktische Umsetzung bestehen<strong>de</strong>r Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung,<br />

nicht um die seit Jahren erhobene politische For<strong>de</strong>rung zur Vereinfachung <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerrechts.<br />

» 1. Einleitung<br />

Zunächst ist feststellen, dass die betriebliche Altersversorgung in<br />

Deutschland eigentlich eine gute Ausgangsposition hat.<br />

Eine betriebliche Altersversorgung ist an sich absolut notwendig,<br />

gera<strong>de</strong> neben einer sich zurückziehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Sozialversicherung,<br />

als Vergütungsbestandteil bei einer – wenn auch z.Z. kaum<br />

wahrnehmbaren - längerfristig erwarteten Mangelware „Arbeitnehmer“,<br />

zur Mitarbeiterfindung o<strong>de</strong>r – bindung. Sie ist zu<strong>de</strong>m gesetzlich<br />

privilegiert – <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in hat in § 1 a BetrAVG einen<br />

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn auch im Wege<br />

<strong>de</strong>r Entgeltumwandlung.<br />

In Deutschland sind fünf verschie<strong>de</strong>ne Durchführungsformen gesetzlich<br />

in § 1b BetrAVG festgeschrieben, d.h. es gibt fünf Varianten, wie<br />

man <strong>de</strong>nn eine Altersversorgung umsetzen will – weltweit ziemlich<br />

einzigartig.<br />

Das gesetzliche Regelwerk zur Umsetzung ist umfassend. Die Finanzverwaltung<br />

hat in einem kommentarartigen Schreiben ihre Vorstellungen<br />

zur betrieblichen Altersversorgung klar geäußert. Von daher<br />

eigentlich eine paradiesische Situation, die mit <strong>de</strong>m Titel <strong><strong>de</strong>s</strong> Artikels<br />

kaum zusammenpasst. Woher kommen gera<strong>de</strong> steuerliche Fallstricke?<br />

Warum sind größte Sorgfalt und Detailkenntnisse erfor<strong>de</strong>rlich?<br />

Dass das Regelwerk nicht zur Euphorie führt, muss hier nicht angesprochen<br />

wer<strong>de</strong>n. Es gibt zahlreiche politische For<strong>de</strong>rungen zur<br />

Verbesserung insb. auch <strong>de</strong>r steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

wie bspw. die Erhöhung <strong>de</strong>r steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63<br />

EStG o<strong>de</strong>r die Angleichung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 6a EStG an <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsbilanziellen<br />

Ausweis.<br />

Das än<strong>de</strong>rt aber zunächst nichts am bestehen<strong>de</strong>n Rahmen, <strong>de</strong>r zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t<br />

in sich grds. vollständig ist. Fallstricke betreffen die Anwendung<br />

gelten<strong>de</strong>r Regeln und nicht die For<strong>de</strong>rung nach Verän<strong>de</strong>rungen – die<br />

können allenfalls daraus folgen.<br />

Betriebliche Altersversorgung ist (auch) in Deutschland stark durch<br />

die Steuer geprägt. Entwe<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Betriebsausgabenabzug <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Arbeitgebers begrenzt o<strong>de</strong>r Beiträge sind lohnsteuerlich relevant.<br />

Deswegen mangelt es nicht an Versuchen, eine Art Optimierung –<br />

voller Abzug, keine Lohnsteuer - zu erzielen. Gestalterische Aktionen<br />

arbeiten häufig in Grenzbereichen und schaffen in gewisser Weise<br />

eigene Fallstricke.<br />

Daneben gibt es gesetzestechnische Anfor<strong>de</strong>rungen, die die Anwendung<br />

erschweren. So misst bspw. die Vorschrift für <strong>de</strong>n Betriebsausgabenabzug<br />

von Beiträgen zur Direktversicherung 10 Zeilen (+/-, je<br />

nach Druck); die Vorschrift für Zuwendungen an Unterstützungskassen<br />

umfasst in <strong>de</strong>r gleichen Ausgabe 4,5 Seiten, die Vorschrift für<br />

Pensionsrückstellungen gut 2 Seiten.<br />

Parallel hierzu gibt es systematische Fragen. So befin<strong>de</strong>t sich die<br />

betriebliche Altersversorgung in einer Art I<strong>de</strong>ntifikationskrise.<br />

Die private Vorsorge wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung nach §§ 10 a, 79 ff EStG<br />

neu ent<strong>de</strong>ckt und wur<strong>de</strong> gleichzeitig mit <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung<br />

verknüpft, mit bspw. <strong>de</strong>r mittelbaren Folge, dass eine neue<br />

Zahlungsart, <strong>de</strong>r Auszahlungsplan mit (o<strong>de</strong>r ohne) Restkapitalverrentung,<br />

vorgesehen wer<strong>de</strong>n kann. Es führte aber auch dazu, dass die<br />

Waisenrente nur noch bis zum 25. Lebensjahr erbracht wer<strong>de</strong>n darf (§<br />

52 Abs. 40 EStG). Bislang stan<strong>de</strong>n betriebliche Altersversorgung und<br />

private Vorsorge, hier primär die private Vermögensbildung, selbstständig<br />

ohne Berührungspunkte nebeneinan<strong>de</strong>r. Mit <strong>de</strong>m Recht auf<br />

Entgeltumwandlung ist <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in zugleich die Option<br />

<strong>de</strong>r steuerlichen För<strong>de</strong>rung nach § 10a EStG, die er/sie gleichermaßen<br />

auch privat durchführen kann, eröffnet wor<strong>de</strong>n, was zugleich eine<br />

Art Konkurrenzsituation hervorruft.<br />

Das führt dazu, dass die betriebliche Altersversorgung ihren Son<strong>de</strong>rstatus<br />

verloren hat. Betriebliche Altersversorgung wird damit verstärkt<br />

auch Vertriebsgegenstand unterschiedlichster Anbieter und<br />

wird Gegenstand <strong>de</strong>r „Konkurrenz“ <strong>de</strong>r unterschiedlichen Systeme.<br />

Auch Systemunterschie<strong>de</strong> können steuerliche Fallstricke beinhalten.<br />

» 2. Theoretische Fallstricke<br />

Betriebliche Altersversorgung lässt sich zwar plakativ, einfach<br />

umschreiben als Erhaltung / Aufbesserung <strong><strong>de</strong>s</strong> Lebensstandards im<br />

Anschluss an das Berufsleben durch eine Zusatzleistung zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung.<br />

fünf mögliche Durchführungswege mit interner o<strong>de</strong>r externer, gebun<strong>de</strong>ner<br />

o<strong>de</strong>r flexibler Finanzierung, aufgebaut aus Entgeltumwandlung<br />

und/o<strong>de</strong>r zusätzlich arbeitgeberfinanziert – das ist schon das erste<br />

Problem – die Vielfalt <strong>de</strong>r Möglichkeiten erschwert die Suche nach<br />

<strong>de</strong>r richtigen, insbeson<strong>de</strong>re aber auch <strong>de</strong>r einfachen Lösung. Hinzu<br />

18 SteuerConsultant 6 _ 09 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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