Entscheidung des BFH - Haufe.de
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FACHBEITRÄGE Einkommensteuer<br />
» RA Heinz-Josef Heger, Thomas Weppler , Wiesba<strong>de</strong>n<br />
Steuerliche Fallstricke<br />
in <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung<br />
Fallstricke o<strong>de</strong>r Fallen in <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung <strong>de</strong>uten auf Schwierigkeiten im Umgang mit<br />
<strong>de</strong>n steuerlichen Vorschriften hin. Dass die Umsetzung steuerlicher Vorschriften schwierig, zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t aufwändig<br />
ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung: Letztlich beschäftigt sich damit eine ganze Berufsgruppe.<br />
Nachfolgend geht es um die praktische Umsetzung bestehen<strong>de</strong>r Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung,<br />
nicht um die seit Jahren erhobene politische For<strong>de</strong>rung zur Vereinfachung <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerrechts.<br />
» 1. Einleitung<br />
Zunächst ist feststellen, dass die betriebliche Altersversorgung in<br />
Deutschland eigentlich eine gute Ausgangsposition hat.<br />
Eine betriebliche Altersversorgung ist an sich absolut notwendig,<br />
gera<strong>de</strong> neben einer sich zurückziehen<strong>de</strong>n gesetzlichen Sozialversicherung,<br />
als Vergütungsbestandteil bei einer – wenn auch z.Z. kaum<br />
wahrnehmbaren - längerfristig erwarteten Mangelware „Arbeitnehmer“,<br />
zur Mitarbeiterfindung o<strong>de</strong>r – bindung. Sie ist zu<strong>de</strong>m gesetzlich<br />
privilegiert – <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in hat in § 1 a BetrAVG einen<br />
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn auch im Wege<br />
<strong>de</strong>r Entgeltumwandlung.<br />
In Deutschland sind fünf verschie<strong>de</strong>ne Durchführungsformen gesetzlich<br />
in § 1b BetrAVG festgeschrieben, d.h. es gibt fünf Varianten, wie<br />
man <strong>de</strong>nn eine Altersversorgung umsetzen will – weltweit ziemlich<br />
einzigartig.<br />
Das gesetzliche Regelwerk zur Umsetzung ist umfassend. Die Finanzverwaltung<br />
hat in einem kommentarartigen Schreiben ihre Vorstellungen<br />
zur betrieblichen Altersversorgung klar geäußert. Von daher<br />
eigentlich eine paradiesische Situation, die mit <strong>de</strong>m Titel <strong><strong>de</strong>s</strong> Artikels<br />
kaum zusammenpasst. Woher kommen gera<strong>de</strong> steuerliche Fallstricke?<br />
Warum sind größte Sorgfalt und Detailkenntnisse erfor<strong>de</strong>rlich?<br />
Dass das Regelwerk nicht zur Euphorie führt, muss hier nicht angesprochen<br />
wer<strong>de</strong>n. Es gibt zahlreiche politische For<strong>de</strong>rungen zur<br />
Verbesserung insb. auch <strong>de</strong>r steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
wie bspw. die Erhöhung <strong>de</strong>r steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63<br />
EStG o<strong>de</strong>r die Angleichung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 6a EStG an <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsbilanziellen<br />
Ausweis.<br />
Das än<strong>de</strong>rt aber zunächst nichts am bestehen<strong>de</strong>n Rahmen, <strong>de</strong>r zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t<br />
in sich grds. vollständig ist. Fallstricke betreffen die Anwendung<br />
gelten<strong>de</strong>r Regeln und nicht die For<strong>de</strong>rung nach Verän<strong>de</strong>rungen – die<br />
können allenfalls daraus folgen.<br />
Betriebliche Altersversorgung ist (auch) in Deutschland stark durch<br />
die Steuer geprägt. Entwe<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Betriebsausgabenabzug <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Arbeitgebers begrenzt o<strong>de</strong>r Beiträge sind lohnsteuerlich relevant.<br />
Deswegen mangelt es nicht an Versuchen, eine Art Optimierung –<br />
voller Abzug, keine Lohnsteuer - zu erzielen. Gestalterische Aktionen<br />
arbeiten häufig in Grenzbereichen und schaffen in gewisser Weise<br />
eigene Fallstricke.<br />
Daneben gibt es gesetzestechnische Anfor<strong>de</strong>rungen, die die Anwendung<br />
erschweren. So misst bspw. die Vorschrift für <strong>de</strong>n Betriebsausgabenabzug<br />
von Beiträgen zur Direktversicherung 10 Zeilen (+/-, je<br />
nach Druck); die Vorschrift für Zuwendungen an Unterstützungskassen<br />
umfasst in <strong>de</strong>r gleichen Ausgabe 4,5 Seiten, die Vorschrift für<br />
Pensionsrückstellungen gut 2 Seiten.<br />
Parallel hierzu gibt es systematische Fragen. So befin<strong>de</strong>t sich die<br />
betriebliche Altersversorgung in einer Art I<strong>de</strong>ntifikationskrise.<br />
Die private Vorsorge wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung nach §§ 10 a, 79 ff EStG<br />
neu ent<strong>de</strong>ckt und wur<strong>de</strong> gleichzeitig mit <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung<br />
verknüpft, mit bspw. <strong>de</strong>r mittelbaren Folge, dass eine neue<br />
Zahlungsart, <strong>de</strong>r Auszahlungsplan mit (o<strong>de</strong>r ohne) Restkapitalverrentung,<br />
vorgesehen wer<strong>de</strong>n kann. Es führte aber auch dazu, dass die<br />
Waisenrente nur noch bis zum 25. Lebensjahr erbracht wer<strong>de</strong>n darf (§<br />
52 Abs. 40 EStG). Bislang stan<strong>de</strong>n betriebliche Altersversorgung und<br />
private Vorsorge, hier primär die private Vermögensbildung, selbstständig<br />
ohne Berührungspunkte nebeneinan<strong>de</strong>r. Mit <strong>de</strong>m Recht auf<br />
Entgeltumwandlung ist <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in zugleich die Option<br />
<strong>de</strong>r steuerlichen För<strong>de</strong>rung nach § 10a EStG, die er/sie gleichermaßen<br />
auch privat durchführen kann, eröffnet wor<strong>de</strong>n, was zugleich eine<br />
Art Konkurrenzsituation hervorruft.<br />
Das führt dazu, dass die betriebliche Altersversorgung ihren Son<strong>de</strong>rstatus<br />
verloren hat. Betriebliche Altersversorgung wird damit verstärkt<br />
auch Vertriebsgegenstand unterschiedlichster Anbieter und<br />
wird Gegenstand <strong>de</strong>r „Konkurrenz“ <strong>de</strong>r unterschiedlichen Systeme.<br />
Auch Systemunterschie<strong>de</strong> können steuerliche Fallstricke beinhalten.<br />
» 2. Theoretische Fallstricke<br />
Betriebliche Altersversorgung lässt sich zwar plakativ, einfach<br />
umschreiben als Erhaltung / Aufbesserung <strong><strong>de</strong>s</strong> Lebensstandards im<br />
Anschluss an das Berufsleben durch eine Zusatzleistung zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung.<br />
fünf mögliche Durchführungswege mit interner o<strong>de</strong>r externer, gebun<strong>de</strong>ner<br />
o<strong>de</strong>r flexibler Finanzierung, aufgebaut aus Entgeltumwandlung<br />
und/o<strong>de</strong>r zusätzlich arbeitgeberfinanziert – das ist schon das erste<br />
Problem – die Vielfalt <strong>de</strong>r Möglichkeiten erschwert die Suche nach<br />
<strong>de</strong>r richtigen, insbeson<strong>de</strong>re aber auch <strong>de</strong>r einfachen Lösung. Hinzu<br />
18 SteuerConsultant 6 _ 09 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>