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Die Benediktinerabtei Laach - Germania Sacra Online

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6 1. Quellen, Literatur, Denkmäler<br />

Totengedächtnisses gab Heinrich von Münstereifel im Entstehungskapitel<br />

des Liber Anweisungen, die durch Tilmann überliefert sind: In calendario,<br />

in quo scribuntur fratres nostri legendi in capitulo notatur solo nomine, ut ibi sit<br />

memoria eius. In isto autem calendario scribitur nomine et iuxta eius elemosina sua,<br />

unde fit caritas fratribus annuatim (Hs 43 S.231). Danach (Hs 43 S.230-<br />

231) folgte im Liber der Bericht über das Initium caritatis zu <strong>Laach</strong> durch<br />

Bertolf von Hochstaden (zu ihm vgl. § 40,2), hierauf die Einträge über<br />

einzelne, durch Tilmann teils im Wortlaut, teils inhaltlich überlieferte<br />

Stiftungen (Hs 43 S. 231 - 238) und als Hauptteil schließlich das kaien darische<br />

Verzeichnis jener Wohltäter, an deren Jahrestag der Konvent eine<br />

Caritas in Form einer Pi tanz zu den üblichen Mahlzeiten bezog, sowie die<br />

hierfür gestifteten Ländereien oder Vermögenswerte. <strong>Die</strong>se Caritas scheint<br />

bis zur zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den liturgischen Tagesablauf<br />

und die Ordnung im Kloster mitbestimmt zu haben (vgl. § 23). Ihr<br />

Sondervermögen wurde spätestens seit dem 14. Jahrhundert durch den im<br />

Rheinland nur für <strong>Laach</strong> bezeugten Karitater verwaltet (v gl. § 12,9).<br />

Nur vereinzelt und relativ spät finden sich unter den Stiftern auch<br />

<strong>Laach</strong>er Mönche, die mit Hilfe ihres Sondervermögens eine solche Caritas<br />

schufen oder denen sie die Äbte aus dem Klostervermögen ausgesetzt<br />

hatten wegen ihrer Verdienste. Tilmanns Absicht war es, durch seine<br />

Auszüge eine Auswahl von Memorien zusammenzustellen, die in dem<br />

neuen Nekrolog Eingang finden sollten. Doch führten sowohl seine Konzeption<br />

überhaupt wie auch einzelne Memorien zu Diskussionen innerhalb<br />

des in seiner Mehrheit offensichtlich extrem reformerischen Konvents, in<br />

die sogar die Visitatoren der Kongregation eingreifen mußten. Schließlich<br />

wurden 1504/05 in den neuen Nekrolog (Hs 57) nur ein Bruchteil von<br />

Tilmanns Vorschlägen übernommen und diese gelegentlich inhaltlich verändert,<br />

so daß nun nicht mehr die Memorie eines Mönchs, sondern von<br />

dessen Eltern begangen wurde. <strong>Die</strong> Edition dieser Auszüge Tilmanns<br />

durch Wegeler (S. 117 -127) unter der frei gewählten und irreführenden<br />

Überschrift Kalendarium defunctorum ist unbrauchbar, da sie ohne erkennbare<br />

Auswahlkriterien nur ein Drittel dieser Memorien berücksichtigt.<br />

Nach den Memorien enthielt der Liber caritatis für den Karitater, der<br />

bis nach 1470 dieses Sondervermögen verwaltete, Urbarialaufzeichnungen<br />

über die zur Caritas gehörenden Güter. Überliefert ist hieraus'ein größeres,<br />

um 1190 erstelltes Verzeichnis der ausgedehnten Besitzungen <strong>Laach</strong>s an<br />

der mittleren Mosel mit dem Zentrum zu Neef (Hs 43 S. 165-168, vgl.<br />

§ 30,1 Neet). Ausdrücklich vermerkte Tilmann am Schluß seiner Abschrift<br />

Notum quod prescripta de vineis in Neuin notata inveni in libro qui dicitur caritatis<br />

post memoriam defunctorum. Desgleichen war ein längeres Register der Caritasgüter<br />

zu Lützing (Hs 43 S. 132) auf dem vorletzten Blatt dieses Liber

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