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TITELTHEMA<br />

Parteiprogramme<br />

aus arbeitsrechtlicher Sicht<br />

Anfang 2010 entscheidet der Europäische Gerichtshof, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen<br />

benachteiligend sind. Konkret angegriffen wird die Bestimmung des<br />

§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr<br />

nicht bei der Berechnung der jeweiligen Kündigungsfrist berücksichtigt werden.<br />

Die Regelung findet sich auch nicht irgendwo, sondern im Herzstück der deutschen<br />

Rechtsordnung: dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Trotz der eindeutigen Altersdiskriminierung<br />

dauert es noch bis zum Anfang 2019 und damit über zwei Legislaturperioden,<br />

bis der Gesetzgeber die ganz offensichtlich rechtswidrige Regelung ersatzlos<br />

streicht. Arbeitsrechtliche Änderungen müssen wohlüberlegt sein, scheint es.<br />

Gerade bei den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD<br />

ist ein Blick in die Parteiprogramme zur Bundestagswahl<br />

2017 interessant. Auffällig ist, dass die längst überfällige<br />

Neuordnung des Arbeitszeitrechts vollständig ausgeblieben<br />

ist. Ein Gesetz, was im Wesentlichen auf der<br />

Arbeitszeitverordnung von 1938 beruht, führt zu ständigen<br />

Konflikten in der modernen Arbeitswelt. Moderne<br />

Kommunikationsformen, die Mail nach Feierabend,<br />

aber auch die von allen Seiten geforderte Flexibilität und<br />

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Homeoffice<br />

lassen sich mit dem gesetzlichen Anachronismus<br />

nicht mehr in Einklang bringen. Das führt dazu, dass<br />

die Schutzfunktion des Gesetzes nicht mehr greift und<br />

wieder hergestellt werden muss. Experten vermuten,<br />

dass gegen das Arbeitszeitgesetz häufiger verstoßen<br />

wird als gegen die Straßenverkehrsordnung.<br />

ARBEITSZEIT<br />

CDU/CSU und FDP wollen statt der starren Tagesbetrachtung<br />

eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen.<br />

Dabei soll – wenn es nach der CDU/CSU geht –<br />

Missbrauch verhindert werden, die FDP will dies mit<br />

notwendigen Ruhezeiten sichern. Die Grünen können<br />

sich Arbeitszeitkorridore unter Beteiligung der Sozialpartner<br />

vorstellen. Die SPD hingegen will die starren Regelungen<br />

beibehalten und schließt eine Verlängerung<br />

der täglichen Arbeitszeit aus. Die Linken wollen generell<br />

die 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich. Eine<br />

dringend notwendige echte Reform der Arbeitszeit –<br />

auch im Interesse der Beschäftigten – zeichnet sich<br />

nicht ab.

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