Krypto Assets FinanzBusiness 2022
Blockchain für Alle? „Wir machen Blockchain für jeden zugänglich und bedienbar“ Korrektur am Kryptomarkt: Welche Trends sollten Anleger jetzt auf dem Schirm haben? Tokenisierung von Vermögenswerten treibt digitale Transformation des Finanzsystems voran Starke Nachfrage nach Fondsvehikeln mit Crypto-Exposure ungebrochen Die Zukunft ist Web3, NFTs und DAOs EU will einheitliche Regeln für digitale Assets Krypto-ETFs in den Startlöchern
Blockchain für Alle? „Wir machen Blockchain für jeden zugänglich und bedienbar“
Korrektur am Kryptomarkt: Welche Trends sollten Anleger jetzt auf dem Schirm haben?
Tokenisierung von Vermögenswerten treibt digitale Transformation des Finanzsystems voran
Starke Nachfrage nach Fondsvehikeln mit Crypto-Exposure ungebrochen
Die Zukunft ist Web3, NFTs und DAOs
EU will einheitliche Regeln für digitale Assets
Krypto-ETFs in den Startlöchern
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RECHT und REGULIERUNG<br />
I <strong>FinanzBusiness</strong>Magazin<br />
sie kommen gar nicht erst zum Einsatz, um<br />
Innovationen voranzubringen. Dabei spielt<br />
die hohe technische Komplexität eine Rolle,<br />
aber möglicherweise auch fehlendes Verständnis<br />
bei Entscheidungsträgern.<br />
Dennoch: Mittelfristig können durchdachte<br />
Regulierungen dem Markt für <strong>Krypto</strong>währungen<br />
helfen und Brücken zwischen dem<br />
traditionellen und digitalen Kapitalmarkt<br />
bauen. Viele Investoren sind an digitalen<br />
<strong>Assets</strong> interessiert, scheuen den Sektor<br />
aber noch, weil es an transparenten rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen mangelt. Hier<br />
können Gesetzgeber mit klaren Vorgaben<br />
für mehr Vertrauen sorgen.<br />
Autor: Sebastian Warnke, Geschäftsführer<br />
der Boerse Stuttgart Digital Exchange<br />
GmbH, www.boerse-stuttgart.de<br />
<strong>Krypto</strong>wertpapier-Registerführung:<br />
BaFin veröffentlicht Merkblatt<br />
Die BaFin hat am 1. Juni <strong>2022</strong> das<br />
Merkblatt „Hinweise zum Erlaubnisantrag<br />
für die <strong>Krypto</strong>wertpapierregisterführung“<br />
veröffentlicht. https://<br />
www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/BA/mb_Hinweise_<br />
Erlaubnisverfahren_<strong>Krypto</strong>wertpapierregisterfuehrung.html?nn=9021442<br />
Es enthält erste Hinweise für Unternehmen,<br />
welche Aspekte in den Erlaubnisverfahren<br />
aus Sicht der BaFin von besonderer Bedeutung<br />
sind. Zielgruppe sind Unternehmen,<br />
die einen Erlaubnisantrag für die <strong>Krypto</strong>wertpapierregisterführung<br />
im Sinne des § 1<br />
Absatz 1a Satz 2 Nr. 8 Kreditwesengesetz<br />
(KWG) stellen wollen.<br />
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Einführung<br />
von elektronischen Wertpapieren<br />
(Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 29, S. 1423,<br />
„Einführungsgesetz“) http://www.gesetzeim-internet.de/ewpg/index.html<br />
wurde die<br />
<strong>Krypto</strong>wertpapierregisterführung als neue<br />
Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen.<br />
Unternehmen, die diese Dienstleistung<br />
erbringen wollen, benötigen seit<br />
Inkrafttreten des Gesetzes am 10. Juni<br />
2021 eine Erlaubnis der BaFin. Bei Inanspruchnahme<br />
der Übergangsbestimmung<br />
Quelle: © monsitj - Fotolia.com<br />
nach § 65 KWG gilt die Erlaubnis als vorläufig<br />
erteilt, wenn Unternehmen ihre Tätigkeit<br />
bis spätestens 10. Dezember 2021 aufgenommen<br />
und zwei Monate vor Aufnahme<br />
der Tätigkeit angezeigt hatten, dass sie dies<br />
beabsichtigen. Spätestens sechs Monate<br />
nach Aufnahme der Tätigkeit müssen die<br />
Unternehmen einen vollständigen Erlaubnisantrag<br />
einreichen.<br />
Autor: www.bafin.de<br />
<strong>FinanzBusiness</strong>Magazin <strong>Krypto</strong> <strong>Assets</strong> <strong>2022</strong><br />
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