25.07.2022 Aufrufe

Krypto Assets FinanzBusiness 2022

Blockchain für Alle? „Wir machen Blockchain für jeden zugänglich und bedienbar“ Korrektur am Kryptomarkt: Welche Trends sollten Anleger jetzt auf dem Schirm haben? Tokenisierung von Vermögenswerten treibt digitale Transformation des Finanzsystems voran Starke Nachfrage nach Fondsvehikeln mit Crypto-Exposure ungebrochen Die Zukunft ist Web3, NFTs und DAOs EU will einheitliche Regeln für digitale Assets Krypto-ETFs in den Startlöchern

Blockchain für Alle? „Wir machen Blockchain für jeden zugänglich und bedienbar“
Korrektur am Kryptomarkt: Welche Trends sollten Anleger jetzt auf dem Schirm haben?
Tokenisierung von Vermögenswerten treibt digitale Transformation des Finanzsystems voran
Starke Nachfrage nach Fondsvehikeln mit Crypto-Exposure ungebrochen
Die Zukunft ist Web3, NFTs und DAOs
EU will einheitliche Regeln für digitale Assets
Krypto-ETFs in den Startlöchern


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RECHT und REGULIERUNG<br />

I <strong>FinanzBusiness</strong>Magazin<br />

sie kommen gar nicht erst zum Einsatz, um<br />

Innovationen voranzubringen. Dabei spielt<br />

die hohe technische Komplexität eine Rolle,<br />

aber möglicherweise auch fehlendes Verständnis<br />

bei Entscheidungsträgern.<br />

Dennoch: Mittelfristig können durchdachte<br />

Regulierungen dem Markt für <strong>Krypto</strong>währungen<br />

helfen und Brücken zwischen dem<br />

traditionellen und digitalen Kapitalmarkt<br />

bauen. Viele Investoren sind an digitalen<br />

<strong>Assets</strong> interessiert, scheuen den Sektor<br />

aber noch, weil es an transparenten rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen mangelt. Hier<br />

können Gesetzgeber mit klaren Vorgaben<br />

für mehr Vertrauen sorgen.<br />

Autor: Sebastian Warnke, Geschäftsführer<br />

der Boerse Stuttgart Digital Exchange<br />

GmbH, www.boerse-stuttgart.de<br />

<strong>Krypto</strong>wertpapier-Registerführung:<br />

BaFin veröffentlicht Merkblatt<br />

Die BaFin hat am 1. Juni <strong>2022</strong> das<br />

Merkblatt „Hinweise zum Erlaubnisantrag<br />

für die <strong>Krypto</strong>wertpapierregisterführung“<br />

veröffentlicht. https://<br />

www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/BA/mb_Hinweise_<br />

Erlaubnisverfahren_<strong>Krypto</strong>wertpapierregisterfuehrung.html?nn=9021442<br />

Es enthält erste Hinweise für Unternehmen,<br />

welche Aspekte in den Erlaubnisverfahren<br />

aus Sicht der BaFin von besonderer Bedeutung<br />

sind. Zielgruppe sind Unternehmen,<br />

die einen Erlaubnisantrag für die <strong>Krypto</strong>wertpapierregisterführung<br />

im Sinne des § 1<br />

Absatz 1a Satz 2 Nr. 8 Kreditwesengesetz<br />

(KWG) stellen wollen.<br />

Hintergrund: Durch das Gesetz zur Einführung<br />

von elektronischen Wertpapieren<br />

(Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 29, S. 1423,<br />

„Einführungsgesetz“) http://www.gesetzeim-internet.de/ewpg/index.html<br />

wurde die<br />

<strong>Krypto</strong>wertpapierregisterführung als neue<br />

Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen.<br />

Unternehmen, die diese Dienstleistung<br />

erbringen wollen, benötigen seit<br />

Inkrafttreten des Gesetzes am 10. Juni<br />

2021 eine Erlaubnis der BaFin. Bei Inanspruchnahme<br />

der Übergangsbestimmung<br />

Quelle: © monsitj - Fotolia.com<br />

nach § 65 KWG gilt die Erlaubnis als vorläufig<br />

erteilt, wenn Unternehmen ihre Tätigkeit<br />

bis spätestens 10. Dezember 2021 aufgenommen<br />

und zwei Monate vor Aufnahme<br />

der Tätigkeit angezeigt hatten, dass sie dies<br />

beabsichtigen. Spätestens sechs Monate<br />

nach Aufnahme der Tätigkeit müssen die<br />

Unternehmen einen vollständigen Erlaubnisantrag<br />

einreichen.<br />

Autor: www.bafin.de<br />

<strong>FinanzBusiness</strong>Magazin <strong>Krypto</strong> <strong>Assets</strong> <strong>2022</strong><br />

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