Begründung zum LGVerm - Landesamt für Vermessung und ...
Begründung zum LGVerm - Landesamt für Vermessung und ...
Begründung zum LGVerm - Landesamt für Vermessung und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 25 –<br />
Gleichzeitig dienen die Werte der Schwerebeschleunigung auch der Bestimmung der Erdfigur<br />
<strong>und</strong> des Erdschwerefeldes. Das Erdschwerefeld hat unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf<br />
der Satellitenbahnen. Erst die sichere Vorausberechenbarkeit der Satellitenbahnen des<br />
derzeit verfügbaren Global-Positioning Systems (GPS) ermöglicht die Nutzung zur präzisen<br />
Positionsbestimmung auf der Erde.<br />
Die Einrichtung des vermessungstechnischen Raumbezugs ist im Rahmen dieses Gesetzes<br />
nur allgemein geregelt. Durch Rechtsverordnung des zuständigen Fachministeriums (§ 19<br />
Abs. 1 Nr. 3) sollen Einzelheiten festgelegt werden.<br />
Zu Absatz 2<br />
Der vermessungstechnische Raumbezug liegt geschlossen <strong>für</strong> Rheinland-Pfalz vor <strong>und</strong> ist<br />
aufgr<strong>und</strong> der Festpunkte landesweit nutzbar.<br />
Satellitengestützte Positionierungsverfahren – insbesondere die Nutzung des Global Positioning<br />
Systems - haben in der vermessungstechnischen Praxis ein weites Anwendungsspektrum<br />
erlangt. Darüber hinaus haben diese Verfahren zunehmend Eingang in vielfältige<br />
Navigationssysteme zur Positionsbestimmung unterschiedlicher Genauigkeit gef<strong>und</strong>en. Die<br />
Positionsgenauigkeit der <strong>für</strong> die zivile Anwendung ohne Einschränkung <strong>und</strong> weiteren Aufwand<br />
nutzbaren Satellitensysteme liegt derzeit lediglich bei ca. 100 m. Diese Genauigkeit<br />
reicht allenfalls <strong>für</strong> einfache Navigationszwecke aus. Im amtlichen <strong>Vermessung</strong>swesen, aber<br />
auch <strong>für</strong> Positionsbestimmungen in sonstigen Bereichen (z. B. Rettungsdienst, Polizei) ist<br />
diese Genauigkeit zu gering. Um eine höhere Genauigkeit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit der Positionsbestimmung<br />
zu erreichen, ist eine Verbesserung der von den Satelliten empfangenen<br />
Messwerte über Referenzsignale von stationären regionalen Empfangseinrichtungen erforderlich.<br />
Die <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltungen der Länder der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland haben daher mit dem Satellitenpositionierungsdienst SAPOS � ein abgestuftes<br />
System <strong>für</strong> die Bereitstellung von Referenzsignalen entwickelt <strong>und</strong> vereinbart. Der SAPOS � -<br />
Dienst deckt damit die Anforderungen des amtlichen <strong>Vermessung</strong>swesens, der vermessungstechnischen<br />
Arbeiten anderer Fachdisziplinen <strong>und</strong> der Navigation ab. Absatz 2 schafft<br />
auch <strong>für</strong> die Gewährleistung dieses amtlichen Positionierungsdienstes die notwendigen<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen. Durch das Wort „insbesondere” wird die gesetzliche Regelung auch <strong>für</strong><br />
zukünftige Entwicklungen in den Positionierungsverfahren offen gestaltet.