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Begründung zum LGVerm - Landesamt für Vermessung und ...

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Gleichzeitig dienen die Werte der Schwerebeschleunigung auch der Bestimmung der Erdfigur<br />

<strong>und</strong> des Erdschwerefeldes. Das Erdschwerefeld hat unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf<br />

der Satellitenbahnen. Erst die sichere Vorausberechenbarkeit der Satellitenbahnen des<br />

derzeit verfügbaren Global-Positioning Systems (GPS) ermöglicht die Nutzung zur präzisen<br />

Positionsbestimmung auf der Erde.<br />

Die Einrichtung des vermessungstechnischen Raumbezugs ist im Rahmen dieses Gesetzes<br />

nur allgemein geregelt. Durch Rechtsverordnung des zuständigen Fachministeriums (§ 19<br />

Abs. 1 Nr. 3) sollen Einzelheiten festgelegt werden.<br />

Zu Absatz 2<br />

Der vermessungstechnische Raumbezug liegt geschlossen <strong>für</strong> Rheinland-Pfalz vor <strong>und</strong> ist<br />

aufgr<strong>und</strong> der Festpunkte landesweit nutzbar.<br />

Satellitengestützte Positionierungsverfahren – insbesondere die Nutzung des Global Positioning<br />

Systems - haben in der vermessungstechnischen Praxis ein weites Anwendungsspektrum<br />

erlangt. Darüber hinaus haben diese Verfahren zunehmend Eingang in vielfältige<br />

Navigationssysteme zur Positionsbestimmung unterschiedlicher Genauigkeit gef<strong>und</strong>en. Die<br />

Positionsgenauigkeit der <strong>für</strong> die zivile Anwendung ohne Einschränkung <strong>und</strong> weiteren Aufwand<br />

nutzbaren Satellitensysteme liegt derzeit lediglich bei ca. 100 m. Diese Genauigkeit<br />

reicht allenfalls <strong>für</strong> einfache Navigationszwecke aus. Im amtlichen <strong>Vermessung</strong>swesen, aber<br />

auch <strong>für</strong> Positionsbestimmungen in sonstigen Bereichen (z. B. Rettungsdienst, Polizei) ist<br />

diese Genauigkeit zu gering. Um eine höhere Genauigkeit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit der Positionsbestimmung<br />

zu erreichen, ist eine Verbesserung der von den Satelliten empfangenen<br />

Messwerte über Referenzsignale von stationären regionalen Empfangseinrichtungen erforderlich.<br />

Die <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltungen der Länder der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland haben daher mit dem Satellitenpositionierungsdienst SAPOS � ein abgestuftes<br />

System <strong>für</strong> die Bereitstellung von Referenzsignalen entwickelt <strong>und</strong> vereinbart. Der SAPOS � -<br />

Dienst deckt damit die Anforderungen des amtlichen <strong>Vermessung</strong>swesens, der vermessungstechnischen<br />

Arbeiten anderer Fachdisziplinen <strong>und</strong> der Navigation ab. Absatz 2 schafft<br />

auch <strong>für</strong> die Gewährleistung dieses amtlichen Positionierungsdienstes die notwendigen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen. Durch das Wort „insbesondere” wird die gesetzliche Regelung auch <strong>für</strong><br />

zukünftige Entwicklungen in den Positionierungsverfahren offen gestaltet.

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