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Begründung zum LGVerm - Landesamt für Vermessung und ...

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- 47 –<br />

Betrug, § 267 Urk<strong>und</strong>enfälschung, § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 274<br />

Urk<strong>und</strong>enunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung, § 303 Sachbeschädigung,<br />

§ 303a Datenveränderung) bieten eine ausreichende Strafbewehrung bei Zuwiderhandlungen<br />

gegen dieses Gesetz. Auf Bußgeldvorschriften soll daher im Rahmen<br />

dieses Gesetzentwurfs ganz verzichtet werden.

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