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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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Informationen<br />

die nutzen!<br />

Sehr geehrte Frau Doktor,<br />

… best for docs!<br />

sehr geehrter Herr Doktor! Innsbruck, im Jänner 2009<br />

Als besonderes Service <strong>für</strong> Sie als unsere KlientInnen gibt es auch heuer<br />

wieder zum Jahresbeginn unseren Pressespiegel, in dem alle unsere<br />

Pressetipps und -infos des vorangegangenen Jahres <strong>für</strong> Sie als kostenloses<br />

Nachlesewerk zusammengetragen wurden.<br />

Schauen Sie einmal ins Inhaltsverzeichnis, sicher ist auch <strong>für</strong> Sie Nützliches<br />

dabei.<br />

Viel Spaß mit der Lektüre wünschen<br />

Dr. Verena Erian<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

Raimund Eller<br />

mit <strong>Team</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

PRESSE UND –INFOS 2008<br />

DER STEUERBERATUNGSKANZLEI HORST JÜNGER<br />

Synergien im Interesse der <strong>Ärzte</strong>schaft ..........................................................<br />

Ausgabe Nr. 1/2008 in der "ÄRZTE KRONE"<br />

Steuern steuern - gewusst wie! ........................................................................<br />

Ausgabe Nr. /2008 in der "KLINIK"<br />

Woher kommt das Geld - wohin geht das Geld? ...........................................<br />

Ausgabe Jänner 2008 in der "PRODENTAL"<br />

Schreckgespenst Betriebsprüfung ...................................................................<br />

Ausgabe Nr. 2 im Feber 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />

Woher kommt das Geld - wohin geht das Geld? ...........................................<br />

Ausgabe Nr. 1/2008 in der "STOMATOLOGIE"<br />

Abschaffung der Erbschafts-/Schenkungssteuer per 31.7.2008" ..................<br />

Ausgabe Nr. 1 im März 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ...................................<br />

Ausgabe Nr. 1 im März 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Gesundheitspolitik stößt an moralische Grenzen ..........................................<br />

Ausgabe Nr. 4/2008 im "CONSILIUM"<br />

Abfertigung neu <strong>für</strong> Unternehmer ....................................................................<br />

Ausgabe April 2008 in der "ECONOVA"<br />

Moralische Grenzen der Gesundheitspolitik ..................................................<br />

Ausgabe Nr. 4/2008 im "HAUSARZT"<br />

<strong>Die</strong> Finanz und Ihr Geld im Ausland ................................................................<br />

Ausgabe Nr. 7 im April 2008 in der "ÄRZTE KRONE"<br />

Nein zu Honorarreduktionen der Kassen ........................................................<br />

Ausgabe Nr. 16 im April 2008 in der "MEDICAL TRIBUNE"<br />

Schreckgespenst Kontrollmitteilung ................................................................<br />

Ausgabe Nr. 11 im Juni 2008 in der "ÄRZTE KRONE"<br />

Steuerfreie Kursgewinne ...................................................................................<br />

Ausgabe Juni 2008 in der "ECONOVA"


Stiefkind Buchhaltung .......................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 4 im Juni 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />

Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses ..........................<br />

Ausgabe Nr. 2 im Juni 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Neben dem Spital in die Niederlassung .........................................................<br />

Ausgabe Nr. 3/2008 in der "KLINIK"<br />

Abfertigung neu <strong>für</strong> den Zahnarzt als Unternehmer .......................................<br />

Ausgabe Nr. 2 im Juli 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Gemeinsam statt einsam .................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 5 im Juli 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />

Fix vom Tisch - Schenkungssteuer/Erbschaftsteuer .......................................<br />

Ausgabe September 2008 in der "ECONOVA"<br />

Der Herbst - Zeit zum "Steuer sparen" ...............................................................<br />

Ausgabe Nr. 6 im September 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />

Verkauf von Mundhygieneartikeln & Co in der Ordination ..........................<br />

Ausgabe Nr. 3 im Oktober 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Steuersparmodell Zuwendungsfruchtgenuss .................................................<br />

Ausgabe Oktober 2008 in der "ECONOVA"<br />

<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein .................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 3 im Oktober 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Absetzbarkeit von Reisespesen und Studienreisen .......................................<br />

Sonderausgabe November 2008 in der "ECONOVA"<br />

Steuertipps kurz vor Weihnachten ....................................................................<br />

Ausgabe Nr. 8 im Dezember 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />

Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008 ................................................<br />

Ausgabe Dezember 2008 in der "ECONOVA"<br />

Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008 ................................................<br />

Ausgabe Nr. 4 im Dezember 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008 .................................................<br />

Ausgabe Nr. 4 im Dezember 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Informationen …<br />

… die nutzen!


wirtschaft&finanzen<br />

44 ÄRZTE KRONE 1/08<br />

Synergien im Interesse<br />

der <strong>Ärzte</strong>schaft<br />

MEDTAX: Fachlicher Transfer statt Konkurrenzdenken zwischendenführendenExpertenermöglichtniedageweseneSynergien<br />

im Sinne der <strong>Ärzte</strong>schaft.<br />

FÜNF etablierte, bereits viele Jahr(zehnt)e auf die Belange<br />

von <strong>Ärzte</strong>n spezialisierte <strong>Steuerberater</strong> haben sich<br />

als eingetragener Verein unter der Marke Medtax formiert,<br />

um gemeinsam bestehende Synergien zu nutzen<br />

und das Klientenservice laufend zu optimieren.<br />

KANZLEIEN MIT LANGER „ÄRZTETRADITION“<br />

<strong>Ärzte</strong> sind besondere Klienten – auf den ersten Blick<br />

einfach zu betreuen, da es sich in aller Regel um Einnahmen-Ausgaben-Rechner<br />

handelt, <strong>für</strong> die eine einfach geführte<br />

Buchhaltung erlaubt ist. Andererseits jedoch gilt<br />

es wie bei keiner anderen Berufsgruppe steuerliche und<br />

wirtschaftliche Details der verschiedenen <strong>Ärzte</strong>berufsgruppen<br />

zu berücksichtigen. In Österreich gibt es nur<br />

einige wenige namhafte Kanzleien mit langer „<strong>Ärzte</strong>tradition“.<br />

Nämlich Kanzleien, die ihre gesamte Kanzleistruktur<br />

auf die spezielle und umfassende Betreuung<br />

der <strong>Ärzte</strong>schaft ausgerichtet haben. Brancheninsider,<br />

die seit vielen Jahren oder sogar seit Jahrzehnten ausschließlich<br />

<strong>Ärzte</strong> betreuen. Mit Weitblick, auch über<br />

das Steuerliche hinaus. Bis 2003 waren diese Kanzleien<br />

strenge Mitbewerber und ein ungeheurer Erfahrungsschatz<br />

auf mehrere Kanzleien verteilt, das gemeinsame<br />

Potenzial der Spezialisten blieb ungenützt. <strong>Die</strong> Vision<br />

„gemeinsam zum Wohl der <strong>Ärzte</strong>schaft“ schien undenkbar.<br />

HOCH SPEZIALISIERTE BERATUNG<br />

Hoch spezialisierte Beratung setzt jedoch regelmäßigen<br />

fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten des<br />

gleichen Standes voraus. <strong>Die</strong>se Tatsache war die Motivation,<br />

ein österreichweites Kompetenznetzwerk der<br />

erfahrensten <strong>Ärzte</strong>steuerberater ins Leben zu rufen.<br />

Dr. Karl Braunschmid ergriff 2003 die Initiative: Er lud<br />

v.l.: Dr. Karl Braunschmid, Mag. Wolfgang Leonhart, Horst <strong>Jünger</strong>, Dr. Gottfried Scholler,<br />

Mag. Manfred Kenda, Raimund Eller, Mag. Hans-Georg Goertz


seine <strong>Steuerberater</strong>kollegen Horst <strong>Jünger</strong><br />

aus Innsbruck und Mag. Wolfgang Leonhart<br />

aus Wien zu einem Treffen in seine<br />

Kanzlei in Linz ein. Das war der eigentliche<br />

Startschuss zur Gründung der Medtax<br />

– mit dem Ziel, gemeinsame Erfahrungen,<br />

Know-how, Ressourcen und Möglichkeiten<br />

zu nutzen, um <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> bestmögliche<br />

Leistungen und Service bieten zu können<br />

und sich darüber hinaus <strong>für</strong> bestmögliche<br />

Bedingungen einzusetzen.<br />

Es folgten viele Besprechungen und Telefonate,<br />

bis der Kreis der Medtax-Partnerkanzleien<br />

formiert war. Nach und<br />

nach wurde aus Skepsis Begeisterung und<br />

Leidenschaft. Der richtige Zeitpunkt, um<br />

eine gemeinsame Philosophie und die Basis<br />

der gemeinsamen Ziele zu formulieren,<br />

war gekommen. Das gesamte ärztliche<br />

Umfeld im Visier, Trends und Entwicklungen<br />

absehbar. <strong>Die</strong> Zusammenarbeit<br />

mit ausgesuchten Experten, die <strong>Ärzte</strong><br />

in weiterführenden betriebswirtschaftlichen<br />

Fragestellungen beraten, ergänzt<br />

das Kompetenznetzwerk und stellt sicher,<br />

dass wichtige Themen schon aufgegriffen<br />

werden können, bevor sie allgemein aktuell<br />

werden.<br />

KOMPETENZNETZWERK FÜR ALLE SPARTEN<br />

Zwei Jahre nach der offiziellen Gründung<br />

versteht sich die Medtax bereits als Kompetenzzentrum<br />

<strong>für</strong> alle Berufsgruppen der<br />

<strong>Ärzte</strong>: fix angestellte Spitalsärzte, Wahlärzte,<br />

Kassenärzte, Fachärzte, Zahnärzte,<br />

Turnusärzte, aber auch Praxisgemeinschaften,<br />

private Krankenanstalten sowie<br />

Berufe im Gesundheitswesen und der<br />

Öffentlichkeit. „Gemeinsam betreuen wir<br />

einen Großteil der österreichischen <strong>Ärzte</strong>schaft,<br />

und das seit Jahrzehnten. Jede<br />

einzelne Kanzlei verfügt über wichtige<br />

Erkenntnisse, etwa aus zahlreichen Betriebsprüfungen.<br />

Gebündelt stellt dieses<br />

Know-how einen unschätzbaren Vorteil<br />

<strong>für</strong> unsere Partnerkanzleien und deren<br />

Klienten dar“, so Horst <strong>Jünger</strong>, derzeitiger<br />

Sprecher der Medtax. „Exzellente Rentabilitätsvergleiche,<br />

speziell im Bereich<br />

neuer Kooperationsformen wie Gruppenpraxen<br />

oder alternative Vergesellschaftungen,<br />

aussagekräftiges Benchmarking<br />

und das Ausarbeiten maßgeblicher Studien<br />

werden durch diesen Zusammenschluss<br />

in Österreich erstmals in dieser Form und<br />

Aussagekraft ermöglicht. Wir haben uns<br />

zum Ziel gesetzt, gehaltvolle Informationen<br />

und Vergleiche zu erarbeiten, die wir<br />

<strong>für</strong> unsere Klienten nutzbar machen. Gemeinsam<br />

ist es uns möglich, Studien mit<br />

wegweisenden Inhalten zu aktuellen Themen<br />

zu verfassen und im Sinne der <strong>Ärzte</strong>schaft<br />

einzusetzen.“<br />

Laufend veranstaltet das Netzwerk in<br />

ganz Österreich Seminare, die über aktuelle<br />

Themen rund um Steuer und Betriebswirtschaft<br />

sowie die Auswirkungen<br />

aller aktuellen Entwicklungen informieren<br />

und die brennendsten Fragestellungen<br />

der <strong>Ärzte</strong> behandeln. <strong>Die</strong>se Veranstaltungen<br />

unterscheiden sich von den üblichen<br />

„<strong>Steuerberater</strong>seminaren“ insofern, als<br />

auf Basis zusammengeführten Knowhows<br />

und gemeinsam erarbeiteter Inhalte<br />

auch Entwicklungen aufgezeigt werden<br />

können, die speziell <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> und das Gesundheitswesen<br />

relevant sind.<br />

LAUFENDE INFORMATION ÜBER<br />

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN<br />

<strong>Die</strong> Homepage www.medtax.at informiert<br />

an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag<br />

über brandaktuelle Entwicklungen. Hier<br />

finden sich auch viele Tipps und Antworten<br />

auf Fragen, die Steuer und Lohnverrechnung<br />

betreffen. Um noch serviceorientierter<br />

zu agieren, wird das bisher<br />

vierteljährlich erschienene Printmagazin<br />

„Medtax-News“ Ende 2007 durch einen<br />

E-Mail-Newsletter und ein Onlinemaga-<br />

wirtschaft&finanzen<br />

zin ersetzt. Das bedeutet Information direkt<br />

an den Arbeitsplatz, alle Onlinemagazine<br />

sind jederzeit auf der Homepage<br />

abrufbar.<br />

<strong>Die</strong> Onlinenews berücksichtigen zusätzlich<br />

zu den steuerlichen auch weiterführende<br />

relevante betriebswirtschaftliche<br />

Aspekte sowie politische Entwicklungen,<br />

die Auswirkungen auf die österreichische<br />

<strong>Ärzte</strong>schaft haben. Alle jene, die dieses<br />

Onlinemagazin regelmäßig beziehen<br />

möchten, tragen sich völlig unverbindlich<br />

mit Ihrer E-Mail-Adresse direkt auf der<br />

Homepage www.medtax.at im Kontaktformular<br />

ein.<br />

DIE MEDTAX-KANZLEIEN<br />

<strong>Ärzte</strong>treuhand<br />

Dr. Karl Braunschmid<br />

4020 Linz<br />

0732/770037<br />

kanzlei@braunschmid.at<br />

<strong>Ärzte</strong>service<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong><br />

6020 Innsbruck<br />

0512/598590<br />

info@juenger.at<br />

<strong>Die</strong> <strong>Steuerberater</strong><br />

Mag. Manfred Kenda<br />

9020 Klagenfurt<br />

0463/511266<br />

office@die-steuerberater.at<br />

Leonhart und Leonhart<br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

1070 Wien<br />

01/5231768<br />

office@leonhart.at<br />

Dr. Scholler & Partner<br />

Wirtschafttreuhand<br />

Dr. Gottfried Scholler<br />

1060 Wien/3100 St. Pölten<br />

01/59922-0<br />

gottfried@scholler.at<br />

PROMOTION<br />

ÄRZTE KRONE 1/08 45


Steuern steuern –<br />

gewusst wie!<br />

<strong>Die</strong> Steuererklärung der Spitalsärztin/des Spitalsarztes.<br />

2007 ist endgültig vorbei! Nun sollten<br />

Sie als angestellter Arzt bzw. angestellte<br />

Ärztin das vergangene Jahr steuerlich<br />

aufarbeiten. Es geht um die so genannte<br />

Arbeitnehmerveranlagung. Sollten Sie<br />

<strong>für</strong> die Vorjahre noch nichts an das Finanzamt<br />

geschickt haben, so ist das kein<br />

Problem. Sie haben 5 Jahre Zeit, sich von<br />

der Finanz den einen oder anderen Euro<br />

zurückzuholen.<br />

Arbeitnehmerveranlagungen<br />

bringen Spitalsärzten bares Geld<br />

Wann müssen/können Sie<br />

eine Arbeitnehmerveranlagung<br />

abgeben?<br />

Sie sind verpflichtet, eine Arbeitnehmer-<br />

Steuererklärung abzugeben, wenn Sie<br />

mindestens zeitweise zwei oder mehr Anstellungsverhältnisse<br />

gehabt haben, wenn<br />

bei der Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetrag<br />

oder der Alleinerzieherabsetzbetrag<br />

berücksichtigt wurde,<br />

Spitalsärzte, die neben ihren unselbständigen Einkünften aus dem <strong>Die</strong>nstverhältnis keine<br />

weiteren Einkünfte beziehen, sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings<br />

besteht die Möglichkeit, dies freiwillig zu tun. Das macht fast immer Sinn, da bei Spitalsärzten<br />

in der Regel beruflich veranlasste Kosten anfallen, die steuerlich abzugsfähig<br />

sind. <strong>Die</strong> im Abzugswege einbehaltene Lohnsteuer ist so naturgemäß höher als die tatsächliche<br />

Steuerschuld. <strong>Die</strong> Folge ist bares Geld vom Finanzamt.<br />

Im Schnitt kommen Klinikärzte bei professionell erstellten Arbeitnehmerveranlagungen pro<br />

Jahr auf Gutschriften zwischen rund 300 und 500 Euro. Mitunter beläuft sich der jährliche<br />

Geldsegen auf mehrere Tausend Euro. Da<strong>für</strong> sind meist teure Fortbildungen mitsamt Reisespesen<br />

(Hotel, Flug, Kilometergelder, Tagesdiäten) und Kosten einer doppelten Haushaltsführung<br />

(Miete, Betriebskosten, Einrichtung etc.) verantwortlich. Solche Ausgaben sind bei<br />

ausschließlicher beruflicher Veranlassung in der Regel voll abzugsfähig. Aber auch Aktenkoffer,<br />

Computer, Handheld und selbstverständlich Fachliteratur, Büromaterial, Visitenkarten<br />

etc. führen bei beruflicher Veranlassung zu Steuergutschriften. Selbst bei Umzugskosten,<br />

die aus beruflichem Anlass anfallen, zahlt die Finanz über die Steuerersparnis mit. Der Katalog<br />

möglicher Abzugsposten ist unerschöpflich. <strong>Die</strong> Faustregel lautet: „Alles, was beruflich<br />

veranlasst ist, mindert die Steuer.“<br />

Zudem gibt es nicht beruflich bedingte Absetzposten. Dazu gehören beispielsweise Kirchenbeiträge<br />

und bestimmte Sonderausgaben wie etwa freiwillige Personenversicherungen<br />

und vieles mehr. Auch so genannte außergewöhnliche Belastungen wie Begräbniskosten<br />

oder Kosten einer Heilbehandlung lassen sich mitunter steuerlich verwerten.<br />

Wir raten daher auch jenen Spitalsärzten, die nicht dazu verpflichtet sind, zu einer professionellen<br />

Steuererklärung. <strong>Die</strong> Rückflüsse aus der Steuergutschrift sind meist um einiges<br />

höher als die <strong>Steuerberater</strong>kosten. Letztere sind zudem im Jahr der Zahlung selbst wiederum<br />

von der Steuer absetzbar.<br />

22 1/08 klinik<br />

die Voraussetzungen da<strong>für</strong> aber nicht<br />

vorlagen oder wenn das Finanzamt Sie<br />

auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.<br />

Freiwillig können Sie immer eine Arbeitnehmerveranlagung<br />

abgeben. Sinnvoll<br />

wird das vor allem bei Zutreffen einer der<br />

folgenden Punkte sein:<br />

• Sie waren nicht während des ganzen<br />

Jahres angestellt<br />

• Sie waren bei verschiedenen Arbeitgebern<br />

angestellt<br />

• Sie möchten Sonderausgaben geltend<br />

machen<br />

• Sie haben erhöhte Werbungskosten<br />

• Sie möchten außergewöhnliche Belastungen<br />

steuerlich absetzten<br />

• Sie haben Alimente <strong>für</strong> Kinder geleistet,<br />

Ihnen steht deshalb der Unterhaltsabsetzbetrag<br />

zu<br />

• Ihnen steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag<br />

oder Alleinerzieherabsetzbetrag<br />

zu, und dieser wurde nicht laufend berücksichtigt<br />

Werbungskosten<br />

Natürlich gilt es, möglichst viele Ausgaben<br />

zu finden, um das zu versteuernde<br />

Einkommen so klein wie möglich zu halten,<br />

besser gesagt, um möglichst viel<br />

Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.<br />

Bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

heißen diese Ausgaben „Werbungskosten“.<br />

<strong>Die</strong> folgende Auflistung erfolgt in<br />

der Reihenfolge, in der die Positionen im<br />

Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung)<br />

genannt sind:<br />

• <strong>Ärzte</strong>kammerbeiträge, sonstige Beiträge<br />

zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen.<br />

• Pendlerpauschale: Je nach Entfernung<br />

zum Arbeitsplatz und der Zumutbarkeit


öffentlicher Verkehrsmittel dürfen Sie<br />

pauschale monatliche Absetzbeträge<br />

geltend machen.<br />

• Arbeitsmittel: Hierher gehören alle größeren<br />

Anschaffungen, die Sie tätigen.<br />

Jene Wirtschaftsgüter, die unter 400<br />

Euro kosten, können Sie sofort als Ausgabe<br />

geltend machen (z. B. Stethoskop,<br />

Arztkoffer, Aktenkoffer).<br />

• Wirtschaftsgüter, die über 400 Euro kosten,<br />

müssen Sie im Wege der Abschreibung<br />

<strong>für</strong> Abnutzung ansetzen. Hier ist<br />

in erster Linie der Computer zu nennen.<br />

Bei einem Computer kann von einer<br />

wirtschaftlichen Nutzungsdauer von<br />

mindestens drei Jahren ausgegangen<br />

werden. Das bedeutet, dass Sie jeweils<br />

1/3 des Anschaffungspreises pro Jahr<br />

über drei Jahre verteilt absetzen dürfen.<br />

Das Finanzamt verlangt jedoch einen<br />

Privatanteil von 40 Prozent, außer Sie<br />

können beweisen, dass Sie den Computer<br />

in einem größeren Ausmaß <strong>für</strong> Ihren<br />

Beruf nutzen.<br />

• Fachliteratur: Alle Fachbücher, Fach-<br />

CD-ROM, Zeitschriften etc.<br />

• Reisekosten: Für betriebliche Fortbildungen<br />

Kilometergelder (0,38 Euro/<br />

km), Taggelder (26,40 Euro/Tag bzw.<br />

2,20 Euro/Stunde im Inland), tatsächliche<br />

Nächtigungsgelder (Hotelkosten)<br />

oder Nächtigungspauschale (15 Euro/<br />

Nacht) angesetzt werden. Zusätzliche<br />

Essensrechnungen werden steuerlich<br />

nicht anerkannt. Für Tag- und Nächtigungsgelder<br />

im Ausland gibt es höhere<br />

pauschale Sätze.<br />

• Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten:<br />

hierher gehören vor allem<br />

die Teilnahmegebühren an Kursen bzw.<br />

Kongressen.<br />

• Kosten <strong>für</strong> doppelte Haushaltsführung<br />

und Familienheimfahrten: Wenn Sie<br />

von Ihrer Familie getrennt sind, können<br />

unter gewissen Voraussetzungen die<br />

Kosten, die dadurch anfallen, steuerlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

• Sonstige Werbungskosten: Hier befindet<br />

sich das Sammelbecken <strong>für</strong> alle anderen<br />

Ausgaben, die nicht aufgegliedert<br />

werden müssen. Zum Beispiel:<br />

• Betriebsratsumlage: <strong>Die</strong>se wird, obwohl<br />

sie bereits am Lohnzettel abgezogen<br />

wird, nicht gleich steuerwirksam,<br />

sondern muss bei der Veranlagung<br />

beantragt werden<br />

• Arbeitskleidung: Typische Arbeitskleidung<br />

kann abgesetzt<br />

werden<br />

• Büromaterial (eventuell auch unter<br />

Arbeitsmittel auszuweisen)<br />

• Mitgliedsbeiträge zu ärztlichen<br />

Berufsverbänden, Interessenvertretungen<br />

• Anteilige Telefonkosten<br />

• Anteilige Internetkosten<br />

• Pendlerpauschale<br />

• Gebühren und Stempelmarken<br />

• Beruflich bedingte Versicherungen<br />

(z.B. Haftpflichtversicherung)<br />

Sonderausgaben<br />

Prämien <strong>für</strong> freiwillige Lebens-,<br />

Unfall- und Krankenversicherungen<br />

sind unter bestimmten Umständen<br />

als Sonderausgaben teilweise<br />

absetzbar. Nachkauf von<br />

Pensionszeiten dürfen unbeschränkt<br />

abgesetzt werden. Beim<br />

Kirchenbeitrag gibt es die Obergrenze<br />

von 100 Euro. <strong>Die</strong> Finanz<br />

hat <strong>für</strong> Spendenbegünstigungen eine Liste<br />

von Institutionen herausgegeben, an<br />

welche man steuerschonend spenden<br />

kann.<br />

Außergewöhnliche Belastungen<br />

Belastungen durch Mehraufwendungen<br />

<strong>für</strong> Körperbehinderungen, Arztkosten<br />

oder <strong>für</strong> die Berufsausbildung von Kindern<br />

außerhalb des Wohnortes können<br />

Sie teilweise steuerlich absetzen. ■<br />

<strong>Die</strong> <strong>Steuerberater</strong>*<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

9020 Klagenfurt<br />

0463/511266<br />

office@die-steuerberater.at<br />

Leonhart und Leonhart*<br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

1070 Wien<br />

01/5231768<br />

office@leonhart.at<br />

<strong>Ärzte</strong>service*<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong><br />

6020 Innsbruck<br />

0512/598590<br />

info@juenger.at<br />

* eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe


1 2 0 0 8<br />

8<br />

betrieb<br />

Warum <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />

Woher kommt das Geld<br />

– wohin geht das Geld?<br />

grund Nummer 1<br />

Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie steuerlich<br />

als Ihr Einkommen erklären, überhaupt leben können. Geht<br />

sich diese Rechnung nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />

(Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />

Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />

aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />

bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />

nennt man Mittelnachweis (Vermögensrechnung).<br />

Da die Prüfung durch<br />

das Finanzamt meist erst Jahre später<br />

stattfindet, kann es leicht passieren, dass<br />

Sie sich an gewisse Vorkommnisse<br />

nicht mehr<br />

erinnern können bzw.<br />

keine Unterlagen mehr dazu<br />

haben. Daher empfiehlt es sich, <strong>für</strong><br />

jedes abgelaufene Jahr sofort<br />

bei der Jahresabschlusserstellung<br />

einen solchen<br />

Mittelnachweis zu erstellen.Verantwortungsbewusste<br />

<strong>Steuerberater</strong> führen diese<br />

Prophylaxe jährlich durch<br />

und bewahren Sie so davor,<br />

in die Falle zu<br />

tappen. Das Ergebnis<br />

dieser Vorsorgeuntersuchung<br />

sollte in etwa dem<br />

tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong><br />

das tägliche Leben (Wohnen,<br />

Essen, Kleidung, Sport, Urlaub<br />

etc.) entsprechen. Bei größeren Abweichungen<br />

besteht Handlungsbedarf:<br />

a) Der errechnete Wert liegt<br />

unter dem Existenzminimum:<br />

In diesem Fall haben Sie entweder<br />

öfter vergessen Einnahmen zu<br />

erfassen, oder es gab doch noch andere<br />

Geldquellen wie Kredite, Schenkungen,<br />

Versilberung privaten Vermögens etc. Können<br />

Sie nicht erklären, wie Sie Ihren Lebensunterhalt<br />

bestritten haben, so droht Ihnen ein<br />

steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen anlässlich<br />

einer steuerlichen Prüfung gehen von einer<br />

Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />

(3 Jahre) auf 5 bis zu 7 Jahre über Zuschätzungen des steuerlichen<br />

Einkommens bis hin zum Albtraum eines Finanzstrafverfahrens.<br />

b) Der errechnete Wert ist selbst <strong>für</strong> einen üppigen lebensunterhalt<br />

viel zu hoch: So erfreulich dies auch ist, Sie sollten<br />

dringend eine Erklärung <strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />

Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die vergessen<br />

wurden im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />

Oder sonstige größere private<br />

Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht etc.), die<br />

vorerst übersehen wurden. Haben Sie keine<br />

Erklärung, so wird die Finanz auf versteckte<br />

(nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />

oder Geld im Ausland tippen.<br />

Auch dies wirkt sich auf den<br />

Verlauf einer Betriebsprüfung<br />

unangenehm aus und kann<br />

ebenso dazu führen, dass der<br />

Prüfungszeitraum unnötigerweise<br />

verlängert und alles viel genauer<br />

unter die Lupe genommen wird.<br />

Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />

und teure Überraschungen aus obigen<br />

Ergebnissen einer Mittelnachweisberechnung<br />

zu vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem<br />

Jahresabschluss entsprechende<br />

Berechnungen<br />

vornehmen. Dazu benötigt<br />

er auch die Bankauszüge zu privaten<br />

Guthabens- und Darlehenskonten,<br />

Bauspardarlehensauszüge<br />

und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />

Aber dies ist nicht der<br />

einzige Grund, aus dem wir so<br />

neugierig sind:<br />

grund Nummer 2<br />

Anlässlich des Jahresabschlusses werden von<br />

Kanzleien mit Weitblick auch betriebswirtschaftliche<br />

Auswertungen geboten. Wir haben<br />

dazu z.B. spezielle Kennzahlensysteme, unseren<br />

so genannten Praxisbefund, <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt.<br />

Ergebnis ist eine Mappe mit allen<br />

leider wächst geld nicht auf Bäumen. Das<br />

wissen auch die Mitarbeiter der Finanzämter.


steuerlich relevanten Daten und sämtlichen<br />

Kennzahlen Ihrer Praxis. <strong>Die</strong>se<br />

Kennzahlen ermöglichen Ihnen eine<br />

schnelle Übersicht darüber, wie es „Ihrer<br />

Praxis geht“ bzw. „welche Krankheit<br />

vorliegt“. Somit auch eine Antwort auf:<br />

„Wie können wir diese Krankheit kurieren?“.<br />

Zur „Anamnese“ und Erstellung<br />

der „Diagnose“ werden jedoch Ihre ge-<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, samten finanziellen Daten, auch die pri-<br />

<strong>Ärzte</strong>service der vaten benötigt. Sonst ist keine ganzheit-<br />

MEDTAX<br />

liche Therapie möglich!<br />

<strong>Die</strong> gleichen Daten, die ohnehin <strong>für</strong> den Mittelnachweis<br />

benötigt werden, können z.B. in Hinblick auf folgende betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen ausgewertet werden:<br />

Woher kommt das Geld und wohin geht es? <strong>Die</strong>s ist vor allem<br />

dann interessant, wenn Sie sich wundern, warum von dem<br />

so hohen Gewinn so wenig Geld <strong>für</strong> Sie übrig geblieben ist.<br />

Wie viel Geld habe ich angespart? (Entwicklung Wertpapiere,<br />

Sparguthaben etc.)<br />

Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt bzw. inwieweit ist<br />

mein Verschuldungsgrad angestiegen? (Entwicklung Kredite/<br />

Darlehen)<br />

Welche Schulden habe ich und welche vertrage ich?<br />

Wie haben sich meine Fremdwährungskredite entwickelt?<br />

(Kursgewinne u. -verluste)<br />

Wie viele Jahre muss ich noch <strong>für</strong> meine Schulden arbeiten?<br />

Wie hoch ist mein Familieneinkommen?<br />

Arbeiten in den Ferien<br />

Gerade in den Ferien wollen Kinder eigene Wege<br />

gehen und auch selbst Geld verdienen. Werden folgende<br />

Grenzen beachtet, dann hat die berufliche Tätigkeit keine<br />

Auswirkung auf den Bezug der Familienbeihilfe:<br />

Für jedes Kind steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

grundsätzlich die Familienbeihilfe zu, egal was<br />

es verdient. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres darf<br />

das eigene Jahreseinkommen des Kindes nicht mehr als<br />

8.725 Euro betragen. <strong>Die</strong>ses Jahreseinkommen bemisst<br />

sich: aus der Summe aller Bruttobezüge, abzüglich 13.<br />

und 14. Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten<br />

(mindestens 132 Euro).<br />

Sinnvoll ist es, den Kindern im Betrieb eine kleine<br />

Aufgabe zu übertragen, deren Entlohnung sich innerhalb<br />

der oben angeführten Grenze bewegt. Handelt es sich<br />

hingegen um ein echtes Arbeitsverhältnis, <strong>für</strong> das auch<br />

Fremde in gleicher Höhe entlohnt würden, steht einer<br />

steuerlichen Absetzbarkeit nichts im Wege. Vorteil: <strong>Die</strong><br />

Kinder lernen, <strong>für</strong> ihr Geld zu arbeiten und die Familienbeihilfe<br />

bleibt erhalten.<br />

Werden Kinder geringfügig mit maximal 341,16 Euro<br />

monatlich beschäftigt, dann kann im Zuge der Selbstversicherung<br />

in der Höhe von 50 Euro pro Monat eine eigene<br />

Kranken- und sogar Pensionsversicherung abgeschlossen<br />

werden. Damit können die jungen Arbeitnehmer<br />

schon früh und günstig Pensionszeiten sammeln.<br />

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Was kann ich mir leisten? Lebe ich über meine Verhältnisse?<br />

R e s ü m e e : Haben Sie einen neugierigen <strong>Steuerberater</strong>?<br />

Gut so! Das bedeutet nämlich, dass Sie sich einer Kanzlei anvertraut<br />

haben, <strong>für</strong> die eine jährliche Mittelnachweisberechnung<br />

selbstverständlich ist. <strong>Die</strong>s ist insbesondere dann von<br />

Vorteil, wenn die Gewinnermittlung - wie bei ÄrztInnen üblich<br />

- durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. So<br />

haben Sie die Kontrolle über Ihre Geldflüsse und sind dem<br />

Finanzamt immer einen Schritt voraus. Darüber hinaus hat<br />

Ihr <strong>Steuerberater</strong> damit bereits wichtige Basisinformationen<br />

<strong>für</strong> eine wertvolle betriebswirtschaftliche Beratung gewonnen.<br />

Ergebnis sind individuelle Kennzahlen, die Ihnen Sicherheit<br />

geben und da<strong>für</strong> sorgen, dass Sie Ihren Betrieb im<br />

Griff haben. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind das<br />

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9


34 STEUER & RECHT<br />

<strong>Die</strong> wichtigste Regel, wenn das Finanzamt kommt: Ruhe bewahren – Nerven sparen!<br />

Zahn Krone 2/08<br />

Schreckgespenst Betriebsprüfung<br />

Eine Betriebsprüfung wird in vielen<br />

Fällen als ernste Bedrohung gesehen<br />

und bereitet so manchem Steuerpflichtigen<br />

schlaflose Nächte. Bei distanzierter<br />

Betrachtung zeigt sich jedoch,<br />

dass eine Prüfung nicht immer<br />

mit hohen Abgabennachzahlungen und<br />

Finanzstrafverfahren gleichzusetzen<br />

ist. Es gibt auch Prüfungen, bei denen<br />

es keine Feststellungen seitens des Finanzamts<br />

gibt oder sogar Sachverhalte<br />

zu Gunsten des Arztes abgeändert werden.<br />

Das Wichtigste ist, an die ganze<br />

Sache mit Ruhe heranzugehen und ein<br />

möglichst emotionsloses Arbeits- und<br />

Gesprächsklima mit dem Prüfer zu<br />

schaffen. Das spart Nerven und Zeit<br />

beider Parteien.<br />

Der Prüfer erscheint auch nicht überraschend<br />

in der Ordination des Arztes<br />

und beginnt mit der Durchführung der<br />

Prüfung, sondern er meldet sich in der<br />

Regel mindestens eine Woche vor Beginn<br />

der Prüfung telefonisch oder in<br />

Ausnahmefällen schriftlich beim Steuerpflichtigen<br />

oder bei dessen steuerlichem<br />

Vertreter an. In einem Gespräch<br />

zwischen Arzt und <strong>Steuerberater</strong> werden<br />

in der Regel vorab die potenziellen<br />

Risiken und die Vorgehensweise bei der<br />

Prüfung besprochen.<br />

Formelle und materielle<br />

Richtigkeit<br />

Ein Betriebsprüfer prüft zunächst die<br />

vorgelegten Bücher und Aufzeichnungen<br />

auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit<br />

und materielle Richtigkeit. Im Zuge<br />

jeder Betriebsprüfung hat auch eine<br />

Besichtigung der Ordination zu erfolgen.<br />

Ob diese zu Beginn der Prüfung<br />

oder erst später stattfindet, liegt im<br />

Ermessen des Prüfers. Bei dieser<br />

Besichtigung sollte der <strong>Steuerberater</strong><br />

immer anwesend sein.<br />

Alles in allem kann man sagen, dass die<br />

allermeisten Prüfer auch nur Menschen<br />

sind und Verständnis <strong>für</strong> ihren sicher<br />

nicht einfachen Job verdienen. Gegenseitiger<br />

Respekt hilft in der Regel beiden<br />

Seiten. Nichtsdestotrotz gibt es im<br />

<strong>Ärzte</strong>bereich Themen, die bei Betriebsprüfungen<br />

immer besonders genau unter<br />

die Lupe genommen werden.<br />

Ehegatten-<strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

Ein bestehendes Ehegatten-<strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

wird nahezu bei jeder Betriebsprüfung<br />

auf Herz und Nieren geprüft,<br />

um festzustellen, ob es auch wirklich<br />

„echt“ ist. Kriterien da<strong>für</strong> sind das Vorliegen<br />

eines (möglichst schriftlichen)<br />

<strong>Die</strong>nstvertrages, Einhaltung des Angestelltengesetzes<br />

und des Kollektivvertrages,<br />

insbesondere fixe und regelmäßige<br />

Arbeitszeiten, angemessenes Gehalt<br />

einschließlich Sonderzahlungen,<br />

Urlaubsanspruch sowie Weisungsgebundenheit<br />

des <strong>Die</strong>nstnehmers und Abführung<br />

der gehaltsabhängigen Steuern<br />

und Abgaben.<br />

Private oder betriebliche<br />

Anschaffung?<br />

Bei der Prüfung der Zinsen will der Prüfer<br />

sichergehen, dass diese nicht <strong>für</strong><br />

privates Vergnügen, sondern ausschließlich<br />

<strong>für</strong> betriebliche Anschaffungen<br />

steuerwirksam in Ansatz gebracht<br />

worden sind. So kommt es nicht selten<br />

vor, dass <strong>für</strong> jeden Kredit gesondert geprüft<br />

wird, ob der Finanzierungsaufwand<br />

der Betriebssphäre zuzurechnen<br />

ist. Mehrkontenmodelle, bei denen die<br />

betrieblichen Einnahmen und Ausgaben<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, Dr. Karl Braunschmid, Dr. Gottfried Scholler<br />

über separate Bankkonten laufen, das<br />

Einnahmenkonto laufend komplett in<br />

die „Privatkassa“ entleert wird und so<br />

private Investitionen auf Kosten der<br />

Ordination finanziert werden, kommen<br />

seit Jahren nicht mehr ungeschoren<br />

durch die Betriebsprüfung.<br />

Steckenpferd Auto<br />

◗<br />

„Rauf mit dem Privatanteil“ scheint das<br />

erklärte Ziel der Finanz bei jeder Betriebsprüfung<br />

im Zusammenhang mit<br />

dem Auto zu sein. Je besser man seine<br />

betrieblichen Fahrten dokumentiert hat<br />

und damit glaubhaft machen kann, desto<br />

leichter entwaffnet man den Prüfer<br />

bei seinem Beutezug nach Privatanteilen.<br />

Aus den gefahrenen Kilometern<br />

kann mit einer einfachen Schlussrechnung<br />

auf den Treibstoffverbrauch hochgerechnet<br />

werden. Wird mit privaten<br />

Fahrzeugen auf Firmenkosten getankt,


Zahn Krone 2/08 STEUER & RECHT 35<br />

so liegt der in der Buchhaltung erfasste<br />

Treibstoffaufwand deutlich über dem<br />

Ergebnis dieser Hochrechnung. Wenn<br />

man sicher ist, dass ausschließlich betriebliche<br />

Tankrechnungen in der Buchhaltung<br />

sind, dann ist der Fehler im Rechenwerk<br />

des Prüfers zu suchen.<br />

Wenn Patienten Anzahlungen leisten,<br />

so muss es dazu auch irgendwann eine<br />

entsprechende Schlussrechnung geben.<br />

Ist dies nicht der Fall, dann schließt<br />

der Prüfer gerne auf „Schwarzzahlungen“.<br />

Man sollte also da<strong>für</strong> sorgen, dass<br />

in der Praxis ordentlich abgerechnet<br />

wird.<br />

Mittelnachweis ernst nehmen<br />

Wenn Unterlagen und Aufzeichnungen<br />

formal nicht ordnungsgemäß geführt<br />

wurden, so kommt es zur Beweislastumkehr.<br />

Besonderes Augenmerk wird<br />

dabei meist auf die Erfassung der Bareinnahmen<br />

gerichtet. <strong>Die</strong>se sind täglich<br />

in geordneter Weise einzeln zu erfassen.<br />

Vor einem Jahr gab es in diesem<br />

Bereich zudem eine Verschärfung der<br />

Gesetzeslage <strong>für</strong> bestimmte bisher zugelasseneVereinfachungsmöglichkeiten.<br />

Insbesondere gelten Excel-Aufzeichnungen<br />

nunmehr definitiv nicht<br />

mehr als ordnungsgemäß. Aufgrund der<br />

Nichteinhaltung von Formalerfordernissen<br />

kann die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Buchführung von der Finanz in Frage<br />

gestellt werden und eine Beweislastumkehr<br />

eintreten. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass<br />

nicht mehr der Prüfer beweisen muss,<br />

dass etwas falsch ist, sondern der Steuerzahler<br />

nachzuweisen hat, dass sein<br />

Ansatz richtig ist.<br />

Das Finanzamt will auch wissen, ob man<br />

von dem, was man steuerlich als sein<br />

Einkommen deklariert, überhaupt leben<br />

kann. Geht sich diese Rechnung nicht<br />

aus, so muss es andere Geldquellen<br />

(Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse,<br />

Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern<br />

etc.) geben, aus denen man seinen<br />

Lebensunterhalt bestritten hat. Andernfalls<br />

nimmt der Prüfer Schwarzeinnahmen<br />

als Geldquelle an. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />

nennt man Mittelnachweis.<br />

Da die Prüfung durch das Finanzamt<br />

meist erst Jahre später stattfindet,<br />

kann es leicht passieren, dass man sich<br />

an gewisse Vorkommnisse nicht mehr<br />

erinnern kann bzw. keine Unterlagen<br />

mehr dazu hat.<br />

Glaubhaftmachung von<br />

Sachverhalten<br />

Vorbeugen ist jedenfalls besser als heilen.<br />

Man sollte sich daher rechtzeitig<br />

durch penible Dokumentation schützen.<br />

Genaue schriftliche Aufzeichnungen ermöglichen<br />

es, die tatsächlichen Sachverhalte<br />

auch noch Jahre später nachvollziehbar<br />

zu argumentieren. Laut Gesetz<br />

reicht in der Regel eine Glaubhaftmachung<br />

von Sachverhalten aus. Leider<br />

ignorieren das manche Prüfer. Ebenso<br />

verhält es sich mit bestimmten <strong>Die</strong>nstanweisungen.<br />

Danach ist ein Prüfer zum<br />

Beispiel angehalten, in Fällen, die im<br />

Großen und Ganzen in Ordnung sind,<br />

bei kleineren Zweifelsfragen großzügig<br />

zu entscheiden.<br />

Nicht ohne meinen<br />

<strong>Steuerberater</strong>!<br />

Zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens<br />

ist jedenfalls dringend anzuraten,<br />

die Betriebsprüfung ausschließlich über<br />

den <strong>Steuerberater</strong> abwickeln zu lassen.<br />

Sollte man dennoch persönlich ohne<br />

Beisein des <strong>Steuerberater</strong>s befragt werden,<br />

so kann man sich vom Prüfer beruhigt<br />

Anstand und Fairness erbitten.<br />

Wenn es angebracht erscheint, kann<br />

man ihn auch höflich auf das Auslangen<br />

der Glaubhaftmachung und obige<br />

<strong>Die</strong>nstanweisung hinweisen. Man sollte<br />

jedoch sofort den <strong>Steuerberater</strong> informieren<br />

und keine „Ad-hoc-Antworten“<br />

geben. Stattdessen ist es besser, die<br />

Fragen des Prüfers geduldig <strong>für</strong> eine<br />

spätere Beantwortung aufzuschreiben<br />

und alles mit dem <strong>Steuerberater</strong> zu besprechen.<br />

Horst <strong>Jünger</strong>,<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong><br />

in Innsbruck<br />

Dr. Karl Braunschmid,<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong><br />

in Linz und Graz<br />

Dr. Gottfried Scholler,<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong><br />

in Wien und St. Pölten


a<br />

praxisthema<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, Innsbruck<br />

Serie Steuerberatung, Teil 1<br />

Woher kommt das Geld – wohin geht das Geld?<br />

Warum weitsichtige <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />

1. Grund Nr. I<br />

Das Finanzamt will wissen, ob Sie<br />

von dem, was Sie steuerlich als Ihr<br />

Einkommen erklären, überhaupt leben<br />

können. Geht diese Rechnung<br />

nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />

(Erbschaft, Schenkung, Kredit,<br />

Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />

Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />

aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />

bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />

nennt man Mittelnachweis<br />

(Vermögensrechnung). Da die Prüfung<br />

durch das Finanzamt meist<br />

erst Jahre später stattfindet, kann es<br />

leicht passieren, dass Sie sich an gewisse<br />

Vorkommnisse nicht mehr erinnern<br />

können bzw. keine Unterlagen<br />

mehr dazu haben. Daher empfiehlt<br />

es sich, <strong>für</strong> jedes abgelaufene<br />

Jahr sofort bei der Jahresabschlusserstellung<br />

einen solchen Mittelnachweis<br />

zu erstellen. Verantwortungsbewusste<br />

<strong>Steuerberater</strong> führen<br />

diese Prophylaxe jährlich durch<br />

und bewahren Sie so davor, in die<br />

Falle zu tappen. Das Ergebnis dieser<br />

Vorsorgeuntersuchung sollte in etwa<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

Steuerkonsulent der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol;<br />

Steuerkonsulent der Zahnärztekammer <strong>für</strong><br />

Tirol; bereits ab 1978 erfolgte die Spezialisierung<br />

auf die Beratung der <strong>Ärzte</strong>schaft;<br />

seit 1980 laufend Vortragstätigkeit und Verfasser<br />

zahlreicher Fachartikel zu den Themen<br />

Steuer, Buchhaltungsorganisation, betriebswirtschaftliche<br />

Beratung etc., abgestimmt<br />

auf die <strong>Ärzte</strong>schaft.<br />

1/2008<br />

dem tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong> das<br />

tägliche Leben (Wohnen, Essen,<br />

Kleidung, Sport, Urlaub etc.) entsprechen.<br />

Bei größeren Abweichungen<br />

besteht Handlungsbedarf:<br />

a) Der errechnete Wert liegt unter<br />

dem Existenzminimum:<br />

In diesem Fall haben Sie entweder<br />

öfter vergessen, Einnahmen<br />

zu erfassen, oder es gab doch<br />

noch andere Geldquellen wie Kredite,<br />

Schenkungen, Versilberung<br />

privaten Vermögens etc. Können<br />

Sie nicht erklären, wie Sie Ihren<br />

Lebensunterhalt bestritten haben,<br />

so droht Ihnen ein steuerlicher<br />

Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen<br />

anlässlich einer steuerlichen<br />

Prüfung gehen von einer<br />

Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />

(3 Jahre) auf fünf<br />

bis zu sieben Jahre über Zuschätzungen<br />

des steuerlichen Einkommens<br />

bis hin zum Albtraum eines<br />

Finanzstrafverfahrens.<br />

b) Der errechnete Wert ist selbst<br />

<strong>für</strong> einen üppigen Lebensunterhalt<br />

viel zu hoch:<br />

So erfreulich dies auch ist, Sie<br />

sollten dringend eine Erklärung<br />

<strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />

Vielleicht gibt es noch Wertpapiere,<br />

die vergessen wurden<br />

im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />

Oder sonstige größere private<br />

Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht<br />

etc.), die vorerst übersehen<br />

wurden. Haben Sie keine Erklärung,<br />

so wird die Finanz auf ver-<br />

steckte (nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />

oder Geld im Ausland<br />

tippen. Auch dies wirkt sich<br />

auf den Verlauf einer Betriebsprüfung<br />

unangenehm aus und<br />

kann ebenso dazu führen, dass<br />

der Prüfungszeitraum unnötiger<br />

Weise verlängert und alles viel<br />

genauer unter die Lupe genommen<br />

wird.<br />

Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />

und teure Überraschungen<br />

aus obigen Ergebnissen<br />

einer Mittelnachweisberechnung zu<br />

vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem Jahresabschluss<br />

entsprechende Berechnungen<br />

vornehmen. Dazu benötigt<br />

er auch die Bankauszüge zu<br />

privaten Guthabens- und Darlehenskonten,Bauspardarlehensauszüge<br />

und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />

Aber dies ist nicht der<br />

einzige Grund, aus dem wir so neugierig<br />

sind:<br />

2. Grund Nr. II<br />

Anlässlich des Jahresabschlusses<br />

werden von Kanzleien mit Weitblick<br />

auch betriebswirtschaftliche Auswertungen<br />

geboten. Wir haben dazu<br />

z.B. spezielle Kennzahlensysteme,<br />

unseren so genannten Praxisbefund,<br />

<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt. Ergebnis<br />

ist eine Mappe mit allen steuerlich<br />

relevanten Daten und sämtlichen<br />

Kennzahlen Ihrer Praxis. <strong>Die</strong>se<br />

Kennzahlen ermöglichen Ihnen<br />

Stomatologie


eine schnelle Übersicht darüber,<br />

wie es „Ihrer Praxis geht“ bzw. „welche<br />

Krankheit vorliegt“. Somit auch<br />

eine Antwort auf: „Wie können wir<br />

diese Krankheit kurieren?“. Zur<br />

„Anamnese“ und Erstellung der<br />

„Diagnose“ werden jedoch Ihre gesamten<br />

Kompetenz-Netzwerk<br />

finanziellen Daten, auch die<br />

österreichischer <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />

privaten benötigt. Sonst ist keine<br />

ganzheitliche Therapie möglich!<br />

<strong>Die</strong> gleichen Daten, die ohnehin<br />

<strong>für</strong> den Mittelnachweis benötigt<br />

werden, können z.B. in Hinblick auf<br />

folgende betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen ausgewertet werden:<br />

Steuerkonsulent der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol;<br />

• Woher kommt das Geld und wohin<br />

geht es? <strong>Die</strong>s ist vor allem<br />

dann interessant, wenn Sie sich<br />

wundern, warum von dem so<br />

hohen Gewinn so wenig Geld <strong>für</strong><br />

Sie übrig geblieben ist.<br />

• Wie viel Geld habe ich angespart?<br />

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Sparguthaben etc.)<br />

• Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt<br />

bzw. inwieweit ist<br />

mein Verschuldungsgrad angestiegen?<br />

(Entwicklung Kredite/<br />

Darlehen)<br />

• Welche Schulden habe ich und<br />

welche vertrage ich?<br />

• Wie haben sich meine Fremdwährungskredite<br />

entwickelt?<br />

(Kursgewinne und -verluste)<br />

• Wie viele Jahre muss ich noch<br />

<strong>für</strong> meine Schulden arbeiten?<br />

• Wie hoch ist mein Familieneinkommen?<br />

• Was kann ich mir leisten? Lebe<br />

ich über meine Verhältnisse?<br />

Steuerkonsulent der Zahnärztekammer <strong>für</strong> Tirol;<br />

3. Resümee<br />

Haben Sie einen neugierigen <strong>Steuerberater</strong>?<br />

Gut so! Das bedeutet nämlich,<br />

dass Sie sich einer Kanzlei anvertraut<br />

haben, <strong>für</strong> die eine jährliche<br />

bereits ab 1978 erfolgte die Spezialisierung<br />

auf die Beratung der <strong>Ärzte</strong>schaft;<br />

seit 1980 laufend Vortragstätigkeit<br />

und Verfasser zahlreicher Fachartikel<br />

Es gibt etwas, das noch<br />

länger haften bleibt als<br />

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Überempfi ndlichkeit gegen einen Bestandteil des Präparates. Hilfsstoffe: Saccharin-Natrium 2 mg, Glycerol, Xylitol, Sorbitol, Propylenglykol, Pfefferminzöl, Polysorbat<br />

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Steuern<br />

Ende mit .7. 008?<br />

erBsCHafTs-/sCHenkUngssTeUer<br />

■ Was Sie tun können, wenn Sie nicht so lange warten wollen<br />

oder können,<br />

■ warum Immobilien trotzdem nicht steuerfrei übertragen<br />

werden können,<br />

■ wie unentgeltliche Immobilientransaktionen zu guter Letzt<br />

sogar noch teurer werden könnten und<br />

■ wie Sie sich davor jetzt schon schützen können.<br />

8 I ZahnarZt in tirol<br />

<strong>Die</strong> Erbschafts- und auch die Schenkungssteuer<br />

darf es lt. Verfassungsgerichtshof<br />

(VfGH) in der bisherigen Form ab 1.8.2008<br />

nicht mehr geben.<br />

Stein des Anstoßes war die Bemessungsgrundlage.<br />

Der bis dato herangezogene<br />

dreifache Einheitswert, spiegelt lt. VfGH<br />

die Wertentwicklung von Grundstücken<br />

nicht angemessen wider.<br />

Hinsichtlich der Erbschaftssteuer haben<br />

sich auch die Regierungsparteien bereits<br />

auf eine Abschaffung mit 31.7.2008 geeinigt.<br />

Achtung! Bei allen Todesfällen bis einschließlich<br />

31.7.2008 fällt die Erbschaftsteuer<br />

aber noch an.<br />

A n I h r e r S t e u e r s o l l t e n S i e<br />

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TIpp:<br />

<strong>Die</strong> Übertragung von Sparbüchern von<br />

Todes wegen ist schon bisher steuerfrei.<br />

Das gilt auch dann, wenn z.B. eine Immobilie<br />

noch vor dem Todesfall verkauft und<br />

das Geld auf ein Sparbuch gelegt wird.<br />

Bei Schenkungssteuer<br />

bestehen noch Unsicherheiten<br />

Hier fehlt noch ein offizielles Statement<br />

der Regierung. Für die ersatzlose Abschaffung<br />

spricht, dass die Schenkungssteuer,<br />

so wie die Erbschaftsteuer auch, eine Bagatellsteuer<br />

mit sehr geringen Aufkommen<br />

ist. Das Problem liegt ganz woanders: Fällt<br />

die Schenkungssteuer weg, so könnten<br />

zweifelhafte Geldzuflüsse relativ problemlos<br />

als vermeintliche Schenkungen deklariert<br />

werden, so die Angst der Finanz.<br />

Daher dürfte es bei einem Wegfall der<br />

Schenkungssteuer zumindest zu einer<br />

speziellen Meldepflicht kommen.<br />

TIpp:<br />

Zuwarten kann sich also lohnen! Für ganz<br />

Eilige bietet sich eine notarielle Schenkung<br />

mit späterer Übergabe an. Bei Immobilientransaktion<br />

gibt es allerdings einen<br />

Haken.<br />

Immobilien trotzdem<br />

nicht steuerfrei übertragbar<br />

Was in jedem Fall auch nach dem 31.7.2008<br />

weiterhin anfällt, ist die Grunderwerbsteuer.<br />

<strong>Die</strong>se kommt nach der aktuellen Gesetzeslage<br />

mit 3,5% bzw. 2 % <strong>für</strong> Gatten<br />

und Kinder wesentlich günstiger als die<br />

Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Allerdings<br />

war dieses Ergebnis bei entsprechender<br />

Konstruktion auch bereits bisher<br />

erreichbar (gemischte Schenkung).<br />

In einem Worst-Case-Szenario könnte es<br />

aber vielleicht schon bald dazu kommen,<br />

dass die Grunderwerbsteuer nicht mehr,<br />

so wie bisher, vom dreifachen Einheitswert,<br />

sondern vom tatsächlichen Verkehrswert<br />

berechnet wird. Zumal der Einheitswert<br />

ja vom VfGH kritisiert wurde, wäre<br />

eine dahingehende Änderung logische<br />

Konsequenz. Im Ergebnis würde die Bemessungsgrundlage<br />

in den meisten Fällen<br />

drei bis vier mal so hoch sein wie bisher.<br />

TIpp:<br />

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich in<br />

manchen Konstellationen darüber nachzudenken,<br />

ob man nicht doch noch in<br />

sicherer alter Rechtslage am besten fährt.<br />

ReSümee:<br />

Das Auslaufen der Erbschaftsteuer mit<br />

31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />

die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />

ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />

bestimmter Vermögenstransaktionen<br />

nicht bis zum Sommer warten wollen oder<br />

können, so besteht die Möglichkeit jetzt<br />

sofort eine notarielle Schenkung mit Übergabetermin<br />

1.8.2008 vorzunehmen. So<br />

erreichen Sie rasche Rechtssicherheit und<br />

nutzen gleichzeitig die Chance auf Steuerfreiheit.<br />

Bei Immobilientransfers könnte eine Adhoc-Erhöhung<br />

der Grunderwerbsteuer<br />

Steuern<br />

dazu führen, dass die Übertragung von<br />

Grund und Boden in Zukunft allerdings<br />

noch teuerer kommt als bisher. Um dieses<br />

Risiko möglichst gering zu halten, gäbe es<br />

die Möglichkeit, anstehende Übertragungen<br />

bereits jetzt fix fertig ausarbeiten<br />

zu lassen. So sind Sie auf den Ernstfall<br />

vorbereitet und können einer eventuellen<br />

kurzfristigen Gesetzesänderung noch ein<br />

Schnippchen schlagen. Kontaktieren Sie<br />

in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

<strong>Die</strong>ser kann in jedem Fall entsprechend<br />

Ihrer individuellen Situation das<br />

Optimum <strong>für</strong> Sie herausholen. Bei Immobilienschenkungen<br />

gibt es bereits jetzt<br />

schon Varianten, bei denen lediglich die<br />

Grunderwerbsteuer zum Tragen kommt.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SB Raimund Eller<br />

ZahnarZt in tirol I


Arzt und Recht<br />

Was Sie vorher wissen sollten<br />

Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />

Am 1. Juli dieses Jahres soll es so weit sein: <strong>Die</strong> Erbschafts- und<br />

auch die Schenkungssteuer darf es lt. Verfassungsgerichtshof<br />

(VfGH) in der bisherigen Form dann nicht mehr geben. Dazu gibt<br />

es zwei Geschichten, einen Haken und neue Fassetten altbewährter<br />

Steuersparmodelle:<br />

… <strong>Die</strong> Geschichte mit steuerlichem<br />

Happy End …<br />

Begonnen hat alles mit der Frage, ob denn<br />

die Erbschaftssteuer auf Immobilien nicht<br />

verfassungswidrig sei. Als Bemessungsgrundlage<br />

galt hier bis dato der dreifache<br />

Einheitswert, welcher die Wertentwicklung<br />

von Grundstücken nicht angemessen<br />

widerspiegelt. Und so hat auch der Verfassungsgerichtshof<br />

am 7. März 2007 die<br />

derzeitige Erbschaftssteuer mit Wirkung<br />

31.7.2008 als gleichheitswidrig aufgehoben.<br />

Daraufhin folgte eine rege politische<br />

Diskussion über eine eventuelle Neuregelung.<br />

Sehr bald hat sich die Regierung<br />

dann darauf geeinigt, die Erbschaftssteuer<br />

zur Gänze fallen zu lassen. D.h. Happy<br />

End <strong>für</strong> die Erbschaftssteuer mit<br />

31.7.2008. Achtung! Bei allen Todesfällen<br />

bis inklusive dem 31.7.2008 fällt die<br />

Erbschaftssteuer noch an.<br />

Tipp: <strong>Die</strong> Übertragung von Sparbüchern<br />

von Todes wegen ist schon bisher steu-<br />

erfrei. Das gilt auch dann, wenn z. B.<br />

eine Immobilie noch vor dem Todesfall<br />

verkauft und das Geld auf ein Sparbuch<br />

gelegt wird.<br />

… und die Geschichte mit noch<br />

offenem Ausgang<br />

Auch hinsichtlich der Schenkungssteuer<br />

hat der VfGH im Sommer 2007 auf eine<br />

Aufhebung der aktuellen Gesetzeslage<br />

ebenso mit Wirkung 31.7.2008 erkannt.<br />

Allerdings sind hier die Pläne der Regierung<br />

noch nicht offiziell. Für die Abschaffung<br />

spricht, dass die Schenkungssteuer,<br />

so wie die Erbschaftssteuer auch, eine<br />

Bagatellsteuer mit sehr geringem Aufkommen<br />

ist. Das Problem liegt ganz woanders:<br />

Fällt die Schenkungssteuer weg, so<br />

könnten zweifelhafte Geldzuflüsse relativ<br />

problemlos als vermeintliche Schenkungen<br />

deklariert werden, so die Angst der Finanz.<br />

Daher dürfte es bei einem Wegfall der<br />

Schenkungssteuer zumindest zu einer<br />

speziellen Meldepflicht kommen.<br />

Rein theoretisch wäre es auch möglich,<br />

dass die bisherige Regelung in den Verfas-<br />

sungsrang erhoben wird und die Schenkungssteuer<br />

bleibt. Wir halten jedoch die<br />

erste Variante <strong>für</strong> wahrscheinlicher.<br />

Tipp: Zuwarten kann sich also lohnen!<br />

Für ganz Eilige bietet sich eine notarielle<br />

Schenkung mit späterer Übergabe an. Bei<br />

Immobilientransaktion gibt es allerdings<br />

einen Haken.<br />

. . . und der Haken:<br />

Immobilien sind trotzdem nicht<br />

steuerfrei übertragbar<br />

Was in jedem Fall weiterhin anfällt, ist die<br />

Grunderwerbsteuer. <strong>Die</strong>se kommt nach der<br />

aktuellen Gesetzeslage mit 3,5 % bzw. 2 %<br />

<strong>für</strong> Gatten und Kinder wesentlich günstiger<br />

als die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.<br />

Allerdings war dieses Ergebnis bei entsprechender<br />

Konstruktion auch bereits bisher<br />

erreichbar (siehe unten: Steuersparmodell<br />

gemischte Schenkung)<br />

In einem Worst-Case-Szenario könnte es<br />

aber vielleicht schon bald dazu kommen,<br />

dass die Grunderwerbsteuer nicht mehr, so<br />

wie bisher, vom dreifachen Einheitswert,<br />

sondern vom tatsächlichen Verkehrswert<br />

berechnet wird. Zumal der Einheitswert<br />

ja vom VfGH kritisiert wurde, wäre<br />

eine dahingehende Änderung logische<br />

Konsequenz. Im Ergebnis würde die Bemessungsgrundlage<br />

damit in den meisten<br />

Fällen drei bis vier Mal so hoch sein wie<br />

bisher.<br />

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich darüber<br />

nachzudenken, ob nicht doch noch<br />

in sicherer alter Rechtslage von einem der<br />

bisherigen Steuersparmodelle Gebrauch<br />

gemacht werden soll:<br />

Steuersparmodell gemischte<br />

Schenkung:<br />

Hier geht es darumm die Steuerbemessungsgrundlage<br />

<strong>für</strong> die Erhebung der<br />

Schenkungssteuer durch eine Gegenleistung<br />

zu vermindern. Als Bemessungsgrundlage<br />

<strong>für</strong> die Schenkungssteuer wird<br />

der 3-fache Einheitswert der Liegenschaft<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08 4


50<br />

Arzt und Recht<br />

Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />

herangezogen. Wird nun eine Gegenleistung<br />

vereinbart, die diesem Wert in etwa<br />

entspricht, so fällt mangels Bemessungsgrundlage<br />

keine Schenkungssteuer an.<br />

Übrig bleibt nur der in jedem Fall zu zahlende<br />

Grundstückszuschlag in Höhe von 2<br />

bis 3,5 %. Und diese Belastung bleibt auch<br />

nach Abschaffung der Schenkungssteuer<br />

jedenfalls übrig, da die Abschaffung des<br />

Grunderwerbsteuergesetzes ja nicht zur<br />

Debatte steht. In diesem Gesetz ist derzeit<br />

geregelt, dass bei einer unentgeltlichen<br />

Übertragung von Grund und Boden die<br />

Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert<br />

zu bemessen ist.<br />

Der bereits derzeit mögliche Steuerspareffekt<br />

einer gemischten Schenkung sei an<br />

folgendem Beispiel illustriert:<br />

Beispiel:<br />

<strong>Die</strong> Eltern schenken ihrem Spross eine<br />

Villa im Wert von € 1.000.000,-. Der 3fache<br />

Einheitswert sei € 300.000,-. Ohne<br />

weitere Konstruktion würde sich derzeit<br />

noch eine Schenkungssteuer in Höhe von<br />

€ 26.802,- plus Grundstückszuschlag von<br />

€ 6.000,- somit € 32.802,- ergeben. Wird<br />

hingegen vereinbart, dass der Beschenkte<br />

<strong>für</strong> die millionenschwere Villa im Gegenzug<br />

z. B. € 297.800,- in irgendeiner Form<br />

an seine Eltern zu leisten hat, so sieht die<br />

Rechnung gleich viel besser aus:<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08<br />

<strong>Die</strong>se Belastung würde bei einer klassischen<br />

Immobilientransaktion (ohne Konstruktion<br />

einer gemischten Schenkung)<br />

in jedem Fall auch nach einer gänzlichen<br />

Abschaffung der Schenkungssteuer anfallen.<br />

Genau genommen wären sogar noch<br />

um fast € 50,- mehr zu berappen, da die<br />

Rechnung 2 % Grunderwerbsteuer vom<br />

dreifachen Einheitswert (€ 300.000,-)<br />

lautet und somit glatte € 6.000,- ausmachen<br />

würde.<br />

3-facher Einheitswert (= Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Schenkungssteuer) € 300.000,-<br />

Abzüglich vereinbarte Gegenleistung € 297.800,-<br />

Abzüglich Freibetrag bei Schenkungen innerhalb der Steuerklasse I € 2.200,-<br />

Ergibt eine Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Schenkungssteuer € 0,-<br />

Schenkungssteuer damit € 0,-<br />

Zuzüglich Grunderwerbsteuer (2 % von der vereinbarten Gegenleistung) € 5.956,-<br />

Gesamtsteuerbelastung bei gemischter Schenkung € 5.956,-


Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />

Für gelassene Gemüter in Zukunft<br />

vielleicht noch mehr drin<br />

Jene, die das Risiko einer Erhöhung der<br />

Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Grunderwerbsteuer<br />

gering schätzen, sollten<br />

jedoch vielleicht trotzdem die Abschaffung<br />

der Schenkungssteuer abwarten.<br />

Genau dieselbe Konstruktion (gemischte<br />

Schenkung wie oben), mit der die Steuerbelastung<br />

auch bisher schon minimiert<br />

werden konnte, könnte in Zukunft mittels<br />

geringer Adaptierungen nämlich doch<br />

noch zu einer Lösung ohne Haken führen.<br />

Und zwar so: Nach der derzeitigen<br />

Gesetzeslage berechnet sich die Grunderwerbsteuer<br />

primär von der Gegenleistung<br />

und erst sekundär in Ermangelung einer<br />

solchen vom dreifachen Einheitswert.<br />

Hier könnte man nun mit einer so geringen<br />

Gegenleistung operieren, dass auch<br />

<strong>für</strong> die weiter bestehende Grunderwerbsteuer<br />

fast nichts mehr übrig bleibt und<br />

so doch noch eine nahezu steuerfreie<br />

Übertragung von Grund und Boden möglich<br />

wird. Ob diese Rechnung aufgeht, ist<br />

allerdings noch ungewiss.<br />

Tipp:<br />

Wie auch immer, eine Übertragung von<br />

Liegenschaften noch zu Lebzeiten<br />

ist aus steuerlicher Sicht zumindest<br />

eine Überlegung wert. Denn eine „gemischte<br />

Erbschaft“ gibt es nicht. Obiges<br />

Steuersparmodell funktioniert nur bei<br />

Schenkung.<br />

Variante Vorbehaltsfruchtgenuss:<br />

Eine Variante der gemischten Schenkung<br />

besteht in der Einräumung eines Vorbehaltsfruchtgenusses.<br />

<strong>Die</strong>nt die Villa aus<br />

obigem Beispiel etwa zur Erzielung von<br />

Mieteinkünften, so besteht die Möglichkeit,<br />

dass die Eltern sich die Mieteinnahmen<br />

zurückbehalten. <strong>Die</strong>s gelingt, indem<br />

ein Fruchtgenussrecht zu Gunsten der<br />

Eltern bestellt wird. Der Wert des Fruchtgenussrechtes<br />

und damit der Gegenleistung<br />

orientiert sich an den zukünftigen<br />

durchschnittlichen Jahreserträgen und<br />

ist nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen zu ermitteln. Ist der jüngere<br />

der beiden Elternteile in obigem Beispiel<br />

64 Jahre und belaufen sich die Mieterträge<br />

jährlich z. B. auf € 25.000,- so<br />

wäre die Gegenleistung des lebenslangen<br />

Fruchtgenusses mit € 288.887,22 in<br />

Ansatz zu bringen. Daraus errechnet sich<br />

eine Schenkungssteuer in Höhe von €<br />

222,82 und eine Grunderwerbsteuer von<br />

€ 5.777,74. Insgesamt resultiert daraus<br />

eine Steuerbelastung von € 6.000,56<br />

und eine Steuerersparnis gegenüber der<br />

reinen Schenkung bereits nach bisheriger<br />

Gesetzeslage in Höhe von € 26.801,44.<br />

<strong>Die</strong> Stärke der Fruchtgenusskonstruktion<br />

liegt vor allem darin, dass der Beschenkte<br />

kein Geld in die Hand zu nehmen braucht<br />

und dennoch eine steuerschonende Immobilienübertragung<br />

erreicht werden kann.<br />

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass<br />

der Geschenkgeber wirtschaftlicher Eigentümer<br />

bleiben und so eine zusätzliche<br />

Altersversorgung und Absicherung aus<br />

einer bereits zivilrechtlich aus der Hand<br />

gegebenen Immobilie bei gleichzeitiger<br />

Lukrierung aller Steuervorteile erreichen<br />

kann. Ist diese Vorsorgekomponente <strong>für</strong> Sie<br />

auch unabhängig von etwaigen Steuervorteilen<br />

ein Thema, so bringt ein Zuwarten<br />

bis zur Abschaffung der Schenkungssteuer<br />

<strong>für</strong> Sie unter Umständen gar nichts. Was<br />

bleibt, ist dann möglicherweise nur mehr<br />

das Risiko einer etwaigen Verteuerung der<br />

Grunderwerbsteuer.<br />

Resümee:<br />

Das Auslaufen der Erbschaftssteuer mit<br />

31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />

die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />

ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />

bestimmter Vermögenstransaktionen<br />

nicht bis zum Sommer warten wollen<br />

oder können, so besteht die Möglichkeit,<br />

jetzt sofort eine notarielle Schenkung mit<br />

Übergabetermin 1.8.2008 vorzunehmen.<br />

So erreichen Sie rasche Rechtssicherheit<br />

und nutzen gleichzeitig die Chance auf<br />

Steuerfreiheit.<br />

In allen Fällen vorher anstehender Schenkungen<br />

und Erbschaften empfehlen wir<br />

den rechtzeitigen Gang zum <strong>Steuerberater</strong>.<br />

<strong>Die</strong>ser kennt attraktive Steuersparmodelle<br />

und kann entsprechend Ihrer individuellen<br />

Situation das Optimum <strong>für</strong> Sie<br />

herausholen. Obige Beispiele zeigen, dass<br />

es im Bereich der Schenkung bereits nach<br />

Arzt und Recht<br />

der bisherigen Gesetzeslage Gestaltungen<br />

gibt, mit denen man schon immer bis zu<br />

Zigtausende Euros sparen konnte.<br />

Besonders dringend zum <strong>Steuerberater</strong><br />

sollten Sie bei bevorstehenden Immobilientransfers.<br />

Insbesondere bei der<br />

Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />

lassen sich neben der steuerlichen<br />

Optimierung auch zivilrechtliche<br />

Zielsetzungen, wie z. B. die wirtschaftliche<br />

Absicherung des Geschenkgebers<br />

erreichen, ohne dass beim Beschenkten<br />

ein Finanzierungsbedarf entsteht. Gerade<br />

hier ist aber äußerste Vorsicht geboten.<br />

Zum einen bedarf es einer ganz konkreten<br />

Ausgestaltung, damit die gewünschten<br />

steuerlichen Folgen auch eintreten, und<br />

zum anderen sind die zivilrechtlichen<br />

Nebenwirkungen nicht immer erwünscht.<br />

Jede Immobilientransaktion kann die<br />

unterschiedlichsten zivilrechtlichen,<br />

schenkungs-, einkommens-, umsatz- und<br />

grunderwerbssteuerlichen Konsequenzen<br />

nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen<br />

daher, bei geplanten Manövern rechtzeitig<br />

gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt, Notar<br />

und <strong>Steuerberater</strong> die besten Strategien<br />

unter Einbezug aller Aspekte <strong>für</strong> Ihre<br />

individuelle Situation festzulegen.<br />

Zudem könnte eine Ad-hoc-Erhöhung der<br />

Grunderwerbsteuer dazu führen, dass die<br />

Übertragung von Grund und Boden nach<br />

dem 31.7.2008 noch teuerer kommt<br />

als bisher. Um dieses Risiko möglichst<br />

gering zu halten, gäbe es die Möglichkeit,<br />

anstehende Übertragungen bereits<br />

jetzt fix fertig ausarbeiten zu lassen. So<br />

sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet und<br />

können einem eventuellen Steuerinferno<br />

kurzfristiger Gesetzesänderungen noch<br />

rechtzeitig Paroli bieten.<br />

Sobald aus Politikerkreisen Weiteres<br />

bekannt wird, werden wir <strong>für</strong> Sie selbstverständlich<br />

in der nächsten Ausgabe mit<br />

aktuellen Tipps berichten.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SBH Raimund Eller<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08 51


Steuer & Recht<br />

Gesundheitspolitik stößt<br />

an moralische Grenzen<br />

Durch Honorarreduktionen der<br />

Gebietskrankenkassen<br />

könnten tausende Arbeitsplätze<br />

gefährdet sein<br />

„<strong>Die</strong> Diskussion um die Finanzgebarung<br />

der Gebietskrankenkassen<br />

ist bei weitem<br />

noch nicht beendet, sie hat ja<br />

noch nicht einmal richtig begonnen“,<br />

fasst Dr. Karl Braunschmid<br />

das Ergebnis einer<br />

MEDTAX-Diskussion anlässlich<br />

einer Tagung am 29. Februar<br />

2008 zusammen. Innerhalb<br />

dieser <strong>Steuerberater</strong>-Kooperation,<br />

die aus den renommiertestenlang-<br />

jährigen<strong>Ärzte</strong>steuerberatern in Österreich<br />

besteht und die<br />

in Summe zirka<br />

5.000 <strong>Ärzte</strong><br />

vertritt, kennt<br />

man die Entwicklung<br />

der vergangenen Jahre<br />

sehr genau: „<strong>Die</strong> jüngste so<br />

genannte Gesundheitspolitik<br />

ist vor allem durch laufende<br />

direkte oder indirekte Honorarreduktionen<br />

bei den niedergelassenen<br />

Kassenärztinnen<br />

und -ärzten gekennzeichnet.<br />

Der Spielraum nach unten ist<br />

jedoch bereits ausgereizt.“<br />

Außerdem geht auch an der<br />

niedergelassenen Kassenärzteschaft<br />

die allgegenwärtige Inflation<br />

nicht vorbei. Und vom<br />

Honorar der Kassen werden<br />

Betriebskosten, Sozialabgaben<br />

und Steuern bezahlt, nur rund<br />

20 Prozent davon bleibt den<br />

Arztfamilien zum Leben. Bei<br />

den Betriebskosten fallen vor<br />

allem die Personalkosten ins<br />

Gewicht: Zwischen 25.000<br />

und 30.000 überwiegend<br />

weibliche Teilzeitbeschäftigte<br />

dürften in Österreichs Kassenordinationen<br />

angestellt sein.<br />

24 CONSILIUM 04/2008<br />

<strong>Die</strong>se tragen genau wie die<br />

<strong>Ärzte</strong>schaft mit ihrem Einkommen<br />

zur finanziellen Absicherung<br />

von mehr als 100.000<br />

Bürgerinnen und Bürgern bei.<br />

Kein Spielraum mehr bei<br />

Kostenreduktionen vorhanden<br />

Doch diese Arbeitsplätze sind<br />

durch die jüngsten Ansätze des<br />

Kaputtsparens massiv in Gefahr:<br />

Laut MEDTAX-Konferenz<br />

würde bereits eine Honorarreduktion<br />

von zwei Prozent<br />

unter Berücksichtigung der<br />

derzeitigen Inflation von drei<br />

Prozent einen<br />

Umsatzverlust<br />

von fünf Prozent<br />

bedeuten,<br />

der durchgerechnet<br />

einen<br />

Verlust an Nettoeinkommen<br />

von zehn bis 15<br />

Prozent <strong>für</strong> jeden Kassenarzt<br />

bedeuten würde. „Ein Betrag,<br />

bei dem so manchem Ordinationsinhaber<br />

die Lebensgrundlage<br />

entzogen würde", so<br />

Braunschmid. „Daher bleibt<br />

nichts anderes übrig, als radikal<br />

bei den Betriebsausgaben<br />

einzusparen.“<br />

Doch auch dort ist fast kein<br />

Spielraum mehr. Außerdem<br />

lassen sich die meisten Betriebsausgaben<br />

nicht so ohne<br />

weiteres reduzieren. Investitionen<br />

sind auf Jahre oder Jahrzehnte<br />

getätigt und die Kredite<br />

da<strong>für</strong> können nicht weggezaubert<br />

werden. „Der einzige betriebswirtschaftlich<br />

machbare<br />

Ansatz sind die Personalkosten.<br />

Wenn die Honorarreduktionen<br />

noch zusätzlich mit Leistungseinschränkungen<br />

oder<br />

Honorardeckelungen einhergehen,<br />

dürfen wir den <strong>Ärzte</strong>n gar<br />

nichts anderes empfehlen als<br />

Eine Honorarreduktion<br />

bedeutet<br />

eine Gefährdung<br />

von 5000<br />

Arbeitsplätzen<br />

über Beschäftigungs-Reduktionen<br />

nachzudenken.“<br />

<strong>Die</strong>se Größenordnung sollte<br />

Chefsache sein<br />

In Summe sehen die MED-<br />

TAX-Partner bei einer Einbuße<br />

von beispielsweise zwei Prozent<br />

bei den Honoraren der<br />

Gebietskrankenkassen mehr<br />

als 5000 Arbeitsplätze von<br />

überwiegend weiblichen Teilzeitkräften<br />

ganz oder teilweise<br />

akut gefährdet. <strong>Die</strong>s stellt neben<br />

der 2008 neu eingeführten<br />

Verteuerung der Teilzeitkräfte<br />

durch den Mehrarbeitszuschlag<br />

einen weiteren Anschlag<br />

auf diese Arbeitnehmergruppe<br />

dar. „<strong>Die</strong> da<strong>für</strong> verantwortlichen<br />

Sozialpolitiker sollten<br />

sich einmal über diese Auswirkungen<br />

ihrer Vorschläge und<br />

Maßnahmen Gedanken machen.<br />

Immerhin handelt es sich<br />

hierbei um Arbeitsplatz-Größenordnungen,<br />

die sicher dann<br />

zur Chefsache erklärt werden,<br />

wenn sie von Großkonzernen<br />

in den Raum gestellt werden.“<br />

Wer die niedergelassene<br />

<strong>Ärzte</strong>schaft wirklich als unverzichtbares<br />

Element der ambu-<br />

lanten Gesundheitsversorgung<br />

sieht, sollte lieber darüber<br />

nachdenken, wie die<br />

Ressourcen zum Vorteil der<br />

Versicherten eingesetzt werden<br />

könnten. „<strong>Die</strong> Zerstörung des<br />

Lebensgrundlage von zigtausenden<br />

Menschen im Umfeld<br />

der Ordinationsinhaber und<br />

deren Angestellten ist aus unserer<br />

Sicht nicht der richtige<br />

Weg“, fasst Braunschmid den<br />

MEDTAX-Bericht zusammen.<br />

MEDTAX ist das Netzwerk<br />

der führenden <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />

in ganz Österreich. Man<br />

versteht sich als Kompetenzzentrum<br />

<strong>für</strong> alle Berufsgruppen<br />

der <strong>Ärzte</strong>. Zu den Klienten gehören<br />

angestellte Spitalsärzte,<br />

Wahlärzte, Kassenärzte, Fachärzte,<br />

Zahnärzte und Turnusärzte,<br />

aber auch Praxisgemeinschaften,<br />

private Krankenanstalten<br />

sowie andere Berufe im<br />

Gesundheitswesen. Insgesamt<br />

werden von der Gruppe zirka<br />

5.000 <strong>Ärzte</strong> in steuerlichen<br />

und betriebswirtschaftlichen<br />

Angelegenheiten vertreten.<br />

Info: www.medtax.at<br />

Therapie-Tipps<br />

Nr. 59 | April 2008<br />

EINE INFORMATION DER MIT UNTERSTÜTZUNG DER<br />

Änderungen im Erstattungskodex<br />

(EKO) ab März 2008<br />

Informationsstand März 2008<br />

<strong>Die</strong> Therapie-Tipps finden Sie im Internet auf unserer<br />

Homepage www.arztnoe.at unter Mitgliederservice.


steuer.berater<br />

Abfertigung neu <strong>für</strong> Unternehmer<br />

Mit der Selbständigenvorsorge <strong>für</strong> Unternehmer gibt es seit 1.1.2008 nun<br />

auch <strong>für</strong> Selbständige eine „Abfertigung“.<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />

Das gilt jedenfalls <strong>für</strong> alle, die bezüglich der Krankenversicherung<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft pflichtversichert sind. <strong>Die</strong>se Gruppe<br />

ist nämlich per Gesetz verpflichtet, dem neuen Vorsorgesystem<br />

beizutreten. Aber auch <strong>für</strong> Freiberufler, wie z. B. <strong>Ärzte</strong>, besteht<br />

die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue Selbständigenvorsorge<br />

zu entscheiden. Dazu haben Sie noch bis Ende 2008 Zeit<br />

zum Überlegen. Für jene, die die Qual der Wahl haben, hier<br />

nun das Wichtigste in Kürze <strong>für</strong> die richtige Entscheidung:<br />

Was ist die Selbständigenvorsorge?<br />

So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Beendigung ihrer Tätigkeit<br />

eine Abfertigung von ihrem Arbeitgeber bzw. von der Mitarbeitervorsorgekasse<br />

ausbezahlt bekommen, so soll es in Zukunft<br />

nun auch <strong>für</strong> Selbständige sein.<br />

Wie funktioniert die Selbständigenvorsorge?<br />

Sie bezahlen ab 2008 Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt<br />

(SVA). <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an eine Vorsorgekasse<br />

weiter.<br />

Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens bei Antritt der<br />

gesetzlichen Pension eine „Abfertigung“ in Abhängigkeit der<br />

bis dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer sofortigen Auszahlung<br />

kann auch eine Rente beansprucht werden.<br />

Was kostet die Selbständigenvorsorge?<br />

<strong>Die</strong> Beiträge machen – wie bei den Mitarbeitern auch – 1,53 %<br />

der Bemessungsgrundlage aus. Für 2008 sind das maximal<br />

Euro 55.020,–. Somit beträgt die maximale Einzahlung derzeit<br />

Euro 841,81 p. a. Ihre Bemessungsgrundlage können Sie<br />

übrigens leicht selbst errechnen: Gewinn laut Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

plus vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Doppelte Vorsorge bei zusätzlichem <strong>Die</strong>nstverhältnis?<br />

All jene, die neben einer selbständigen Tätigkeit auch in<br />

einem <strong>Die</strong>nstverhältnis stehen (z. B. Spitalsärzte), werden sich<br />

fragen, ob sie nun 2 Abfertigungen, 1x aus dem<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnis und 1x aus der Selbständigenvorsorge,<br />

bekommen. <strong>Die</strong> Antwort lautet: Nur<br />

bedingt. <strong>Die</strong> zusätzlichen Beitragszahlungen<br />

aus der Selbständigkeit sind nämlich mit der<br />

126 | econova.at<br />

Differenz auf die Höchstbemessungsgrundlage begrenzt. D.h.<br />

liegen Ihre Angestellteneinkünfte bereits über der Höchstbemessungsgrundlage,<br />

so kommt die Selbstständigenvorsorge<br />

<strong>für</strong> Sie nicht mehr zum Tragen. Sind die Bezüge niedriger, so<br />

können Sie von Ihren selbständigen Einkünften zusätzlich Beiträge<br />

(allerdings maximal von der Differenz bis zur Höchstbemessung)<br />

einzahlen und auch eine entsprechende zusätzliche<br />

Abfertigung lukrieren.<br />

Was sind die Vorteile?<br />

<strong>Die</strong> Vorteile liegen auf der Hand. Zum einen kann die sich<br />

nicht erst seit den letzten Reformen in aller Munde befindliche<br />

Pensionslücke wieder etwas geschlossen werden (2. Säule) und<br />

zum anderen hat das Modell einige Steuervorteile zu bieten:<br />

<strong>Die</strong> Zahlungen sind voll steuerlich absetzbar. Bei einem<br />

Spitzensteuersatz von 50 % zahlt der Finanzminister also die<br />

Hälfte Ihrer Beiträge. Und auch die Früchte werden steuerlich<br />

versüßt. So ist die Auszahlung als Rente vollkommen steuerfrei<br />

und die alternative Einmalauszahlung lediglich mit einem<br />

fixen Steuersatz von 6 % belegt.<br />

Zudem sind die Erträge in der<br />

Vorsorgekasse von der Kapitalertragsteuer<br />

befreit. D. h. auch die<br />

Erträge, die während der Veranlagungsphase<br />

von den Vorsorgekassen<br />

erzielt werden können,<br />

werden nicht durch Steuerabzüge


geschmälert. Im Vergleich dazu werden Kapitalerträge im Allgemeinen<br />

einer 25%igen Abzugssteuer (Kapitalertragsteuer)<br />

unterzogen.<br />

Wo sind die Pferdefüße?<br />

Derer gibt es zwei: Sie heißen ewige Bindung und möglicherweise<br />

dürftige Rendite. Ist man dem System einmal beigetreten,<br />

so ist ein Widerruf der freiwilligen Entscheidung nicht<br />

mehr möglich. Sie zahlen dann bis zur Aufgabe der selbständigen<br />

Tätigkeit bzw. bis zum Pensionsantritt.<br />

Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften und<br />

der gesetzlichen Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />

sehr schwierig, ansehnliche Renditen zu erwirtschaften,<br />

von denen dann auch noch Verwaltungskosten in Abzug<br />

gebracht werden müssen. <strong>Die</strong> Kehrseite dazu ist, dass es sich<br />

um eine sehr sichere „Veranlagung“ handelt.<br />

Welche der derzeit bestehenden neun Vorsorgekassen<br />

kommt <strong>für</strong> Sie in Frage?<br />

Jene, die freiwillig von der Selbständigenvorsorge Gebrauch<br />

machen können, dürfen auch selbst zwischen den Anbietern<br />

auswählen. Damit stellt sich <strong>für</strong> Sie die Frage, welcher der gegenwärtig<br />

bestehenden neun konzessionierten betrieblichen<br />

Vorsorgekassen Sie ihr Geld anvertrauen wollen.<br />

SBH Raimund Eller, STB Dr. Verena Maria Erian und STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

steuer.berater<br />

Tipp: Um Ihnen die Qual der Wahl zu erleichtern, bietet sich<br />

ein Vergleich der aktuellen Performance sowie deren Entwicklung<br />

unter Einbezug der Spesen an. Verlangen Sie dazu vom<br />

jeweiligen Anbieter eine Aufstellung der bisherigen Performanceentwicklung<br />

nach Spesen.<br />

Jene, die zur Selbständigenvorsorge verpflichtet sind (siehe<br />

Einleitung) und die bereits <strong>für</strong> ihre Mitarbeiter Zahlungen<br />

an eine bestimmte Vorsorgekasse zu leisten haben, können<br />

nicht mehr frei wählen. In diesem Fall ist die „Mitarbeiter-<br />

Vorsorgekasse“ auch automatisch <strong>für</strong> Sie selbst<br />

zuständig.<br />

Achtung, unterschiedliche Fallfristen: Bei<br />

Verpflichtung zur Selbständigenvorsorge und<br />

noch offener Auswahlmöglichkeit ist von Letzterer<br />

noch bis zum 30.6.2008 Gebrauch zu machen.<br />

Lassen Sie diese Frist ungenützt verstreichen,<br />

so werden Sie einfach einer bestimmten<br />

Vorsorgekasse zugewiesen.<br />

Jene, die freiwillig zur Selbstständigenvorsorge<br />

optieren wollen, können sich auch mit der Auswahl<br />

des Anbieters noch bis zum 31.12.2008 Zeit lassen.<br />

Was empfehlen wir Ihnen?<br />

Bei guter Gewinnlage machen die Steuervorteile<br />

eventuell magere Renditen wieder wett. Da <strong>für</strong> gewinnstarke<br />

Unternehmen derzeit ein Spitzensteuersatz<br />

von 50 % gilt, kommt die Hälfte der Beitragszahlungen<br />

über die Steuerersparnis wieder<br />

retour und wirkt so positiv auf die Nettorendite<br />

nach Steuer. In dieser Situation zahlt sich die Selbständigenvorsorge<br />

bei Interesse an einer zusätzlichen<br />

Vorsorge sicher aus.<br />

Tipp: Unter http://esv-sva.sozvers.at finden Sie unter<br />

News einen SVA-Vorsorgerechner. Hier können<br />

Sie herausfinden, was <strong>für</strong> Sie bei der Selbständigenvorsorge<br />

herausschauen kann. Liegt Ihre Bemessungsgrundlage<br />

über Euro 55.000,–, so können Sie<br />

im Feld monatliche Beitragsgrundlage, unabhängig<br />

von Ihrer tatsächlichen Gewinnsituation, einfach die<br />

derzeitige Höchstbemessungsgrundlage von Euro<br />

4.585,– eingeben.<br />

Falls Sie mit diesem Tool nicht zu Rande kommen<br />

sollten oder weitere Spezialfragen zur Selbständigenvorsorge<br />

haben, so kontaktieren Sie bitte Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Er wird Ihnen auch in dieser Sache sicher und rasch<br />

helfen. xy<br />

econova.at | 127


<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

TEURE FEHLER BEI PRAXISEINKÄUFEN IN EU-STAATEN VERMEIDEN<br />

Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie als Arzt Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

(UID-Nr. = ATU-Nr.) benützen<br />

sollten und wann nicht:<br />

Sie kaufen regelmäßig oder auch nur sporadisch Gegenstände<br />

(z. B. <strong>Ärzte</strong>bedarf, medizinisch-technische Geräte, einen PKW<br />

etc.) in anderen EU-Staaten? Um teure Fehler zu vermeiden,<br />

gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:<br />

1) Der Ausnahmefall:<br />

Sie haben<br />

a) neben den umsatzsteuerfreien ärztlichen Honoraren auch<br />

umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt (z. B. <strong>für</strong> Anwendungsbeobachtungen,<br />

Vorträge, gewisse Gutachten etc.) oder<br />

b) im vergangenen Jahr um mehr als 11.000 Euro im EU-<br />

Raum eingekauft oder<br />

c) heuer bereits so viel eingekauft, dass Sie nun mit dem<br />

aktuellen Kauf in Summe die 11.000-Euro-Grenze überschreiten.<br />

Kaufen Sie beispielsweise einen PKW im Wert<br />

von mehr als 11.000 Euro <strong>für</strong> Ihre Ordination, so ist dies<br />

selbstverständlich auch dann der Fall, wenn dies der erste<br />

EU-Einkauf des Jahres ist. Hier wird bereits mit diesem<br />

ersten Einkauf der maßgebliche Grenzwert überschritten.<br />

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128 | econova.at<br />

Folge: In obigen Fällen hat Österreich das Besteuerungsrecht,<br />

d. h. Sie müssen <strong>für</strong> Einkäufe im EU-Ausland Erwerbsteuer an<br />

das österreichische Finanzamt abführen.<br />

TIPP: Damit Sie nicht doppelt zum Handkuss kommen und neben<br />

der österreichischen auch noch die ausländische Umsatzsteuer<br />

tragen müssen, sollten Sie dem EU-Verkäufer unbedingt<br />

Ihre UID-Nummer mitteilen. Wenn Sie das tun, erhalten Sie<br />

nämlich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und bezahlen dem<br />

Lieferanten auch nur den Nettopreis. <strong>Die</strong> Vergabe einer UID-<br />

Nummer kann jederzeit beim Finanzamt beantragt werden.<br />

2) Der Regelfall:<br />

Bei Ihnen ist keine der obigen Voraussetzungen a) – c) erfüllt.<br />

Folge: Sie müssen die ausländische Umsatzsteuer bezahlen<br />

und haben da<strong>für</strong> nichts mit der Erwerbsteuer zu tun.<br />

TIPP: In diesem Fall darf dem Verkäufer die UID-Nummer<br />

nicht bekannt gegeben werden. <strong>Die</strong> Rechnung wird dann mit<br />

ausländischer Umsatzsteuer (Deutschland z. B. 19 %) ausgestellt<br />

und bezahlt. xy<br />

HYPO KRATES


H a u s a r z t & w i r t s c H a f t<br />

Moralische Grenzen der Gesundheitspolitik<br />

Honorarreduktionen der Gebietskrankenkassen gefährden tausende Arbeitsplätze<br />

D<br />

oktor Karl Braunschmid fasst das Ergebnis einer MEDTAX-Diskussion<br />

anlässlich einer Tagung Ende Februar so zusammen: „<strong>Die</strong> Diskussion<br />

um die Finanzgebarung der Gebietskrankenkassen ist bei weitem noch<br />

nicht beendet, sie hat ja noch nicht einmal richtig begonnen“. Innerhalb<br />

dieser <strong>Steuerberater</strong>-Kooperation, die aus den renommiertesten langjährigen <strong>Ärzte</strong>steuerberatern<br />

in Österreich besteht und die in Summe zirka 5.000 <strong>Ärzte</strong> vertritt,<br />

kennt man die Entwicklung der vergangenen Jahre sehr genau: „<strong>Die</strong> jüngste so<br />

genannte Gesundheitspolitik ist vor allem durch laufende direkte oder indirekte<br />

Honorarreduktionen bei den niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzten gekennzeichnet.<br />

Der Spielraum nach unten ist jedoch bereits ausgereizt.“<br />

Außerdem geht auch an der niedergelassenen<br />

Kassenärzteschaft die allgegenwärtige<br />

Inflation nicht vorbei. Und vom Honorar der<br />

Kassen werden Betriebskosten, Sozialabgaben<br />

und Steuern bezahlt, nur rund 20 Prozent<br />

davon bleibt den Arztfamilien zum Leben.<br />

Bei den Betriebskosten fallen vor allem<br />

die Personalkosten ins Gewicht: Zwischen<br />

25.000 und 30.000 überwiegend weibliche<br />

Teilzeitbeschäftigte dürften in Österreichs<br />

Kassenordinationen angestellt sein. <strong>Die</strong>se<br />

tragen genau wie die <strong>Ärzte</strong>schaft mit Ihrem<br />

Einkommen zur finanziellen Absicherung<br />

von mehr als 100.000 Bürgerinnen und<br />

Bürgern bei.<br />

Kein Spielraum mehr bei<br />

Kostenreduktionen vorhanden<br />

Doch diese Arbeitsplätze sind durch die<br />

jüngsten Ansätze des Kaputtsparens massiv<br />

in Gefahr: Laut MEDTAX-Konferenz<br />

würde bereits eine Honorarreduktion von<br />

zwei Prozent unter Berücksichtigung der<br />

derzeitigen Inflation von drei Prozent einen<br />

Umsatzverlust von fünf Prozent bedeuten, der<br />

durchgerechnet einen Verlust an Nettoeinkommen<br />

von zehn bis 15 Prozent <strong>für</strong> jeden<br />

Kassenarzt bedeuten würde.<br />

„Ein Betrag, bei dem so manchem Ordinationsinhaber<br />

die Lebensgrundlage entzogen<br />

würde“, so Braunschmid. „Daher bleibt<br />

nichts anderes übrig, als radikal bei den<br />

Betriebsausgaben einzusparen.“ Doch auch<br />

dort ist fast kein Spielraum mehr. Außerdem<br />

lassen sich die meisten Betriebsausgaben nicht<br />

so ohne weiteres reduzieren. Investitionen<br />

sind auf Jahre oder Jahrzehnte getätigt und<br />

die Kredite da<strong>für</strong> können nicht weggezaubert<br />

werden. „Der einzige betriebswirtschaftlich<br />

machbare Ansatz sind die Personalkosten.<br />

48 Hausarzt 4/2008<br />

Wenn die Honorarreduktionen noch zusätzlich<br />

mit Leistungseinschränkungen oder<br />

Honorardeckelungen einhergehen, dürfen<br />

wir den <strong>Ärzte</strong>n gar nichts anderes empfehlen,<br />

als über Beschäftigungs-Reduktionen<br />

nachzudenken.“<br />

<strong>Die</strong>se Größenordnung<br />

sollte Chefsache sein<br />

In Summe sehen die MEDTAX-Partner<br />

bei einer Einbuße von beispielsweise zwei<br />

Prozent bei den Honoraren der Gebietskrankenkassen<br />

mehr als 5000 Arbeitsplätze<br />

von überwiegend weiblichen Teilzeitkräften<br />

ganz oder teilweise akut gefährdet.<br />

<strong>Die</strong>s stellt neben der 2008 neu eingeführten<br />

Verteuerung der Teilzeitkräfte durch<br />

den Mehrarbeitszuschlag einen weiteren<br />

Anschlag auf diese Arbeitnehmergruppe dar.<br />

„<strong>Die</strong> da<strong>für</strong> verantwortlichen Sozialpolitiker<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder der <strong>Steuerberater</strong>-Kooperation MEDTAX.<br />

sollten sich einmal über diese Auswirkungen<br />

ihrer Vorschläge und Maßnahmen Gedanken<br />

machen. Immerhin handelt es sich hierbei<br />

um Arbeitsplatz-Größenordnungen, die<br />

sicher dann zur Chefsache erklärt werden,<br />

wenn sie von Großkonzernen in den Raum<br />

gestellt werden.“ Wer die niedergelassene<br />

<strong>Ärzte</strong>schaft wirklich als unverzichtbares<br />

Element der ambulanten Gesundheitsversorgung<br />

sieht, sollte lieber darüber nachdenken,<br />

wie die Ressourcen zum Vorteil<br />

der Versicherten eingesetzt werden könnten.<br />

„<strong>Die</strong> Zerstörung der Lebensgrundlage von<br />

zigtausenden Menschen im Umfeld der<br />

Ordinationsinhaber und deren Angestellten<br />

ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg“,<br />

fasst Braunschmid den MEDTAX-Bericht<br />

zusammen.<br />

MEDTAX ist das Netzwerk der führenden<br />

<strong>Ärzte</strong>steuerberater in ganz Österreich. Man<br />

versteht sich als Kompetenzzentrum <strong>für</strong> alle<br />

Berufsgruppen der <strong>Ärzte</strong>. Zu den Klienten<br />

gehören angestellte Spitalsärzte, Wahlärzte,<br />

Kassenärzte, Fachärzte, Zahnärzte und<br />

Turnusärzte, aber auch Praxisgemeinschaften,<br />

private Krankenanstalten sowie andere Berufe<br />

im Gesundheitswesen. Insgesamt werden von<br />

der Gruppe zirka 5.000 <strong>Ärzte</strong> in steuerlichen<br />

und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten<br />

vertreten.<br />

Homepage: www.medtax.at


<strong>Die</strong> Finanz und Ihr Geld<br />

im Ausland<br />

Individuelle Situation sollte mit Bank und <strong>Steuerberater</strong> abgeklärt werden.<br />

SEIT DEM DURCH alle Medien gegangenen<br />

Liechtensteincoup der deutschen<br />

Finanz mehren sich die Anzeichen, dass<br />

der Wind <strong>für</strong> Geldanlagen im Ausland rauer<br />

werden könnte. Aber auch jetzt schon<br />

kann es passieren, dass die Finanz von<br />

Ihrem Geld im Ausland weiß.<br />

Das Kapitel Kapitalanlage im Ausland<br />

musste zuletzt im Juli 2005 neu geschrieben<br />

werden. Denn seit diesem Zeitpunkt<br />

melden ausländische Banken die Zinsen<br />

der österreichischen Finanz. In 22 EU-<br />

Staaten sowie in der Schweiz, Liechtenstein,<br />

Monaco, San Marino und Andorra<br />

traten am 1. Juli 2005 neue Regelungen<br />

über die Behandlung von Zinsen auf Guthaben<br />

von Ausländern in Kraft.<br />

UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN IN<br />

EUROPA<br />

Nichts wird jedoch einheitlich gehandhabt.<br />

In Österreich, Belgien, Luxemburg<br />

und den aufgezählten Nicht-EU-Staaten<br />

wird gestaffelt Quellensteuer auf Ausländersparguthaben<br />

und Festgelder eingehoben.<br />

Von 2005–2007 betrug diese 15%,<br />

danach bis 2010 20% und ab 2011 schließlich<br />

35%. Weiters wird Quellensteuer auf<br />

Anleihen eingehoben, die nach dem 1. März<br />

2001 begeben wurden. Es erfolgt eine<br />

anonyme Abfuhr von 75% dieser Quellensteuer<br />

an die Heimatländer der Sparer.<br />

Für Österreicher änderte sich dadurch<br />

insofern nichts Grundlegendes, als in den<br />

oben erwähnten Staaten die Anonymität<br />

der Sparer bisher gewahrt blieb. Im Zuge<br />

der momentanen „Liechtensteindebatte“<br />

denkt man aber angeblich zumindest in<br />

Belgien bereits über eine Lockerung der<br />

Regelungen nach. Vorsicht ist jedenfalls in<br />

allen anderen EU-Staaten geboten: <strong>Die</strong><br />

dort kontoführenden Banken melden den<br />

österreichischen Finanzämtern seit 1. Juli<br />

2005 die Identität und den Wohnsitz des<br />

Zinsempfängers, Name und Anschrift der<br />

Zahlstelle, Kontonummer oder Wertpapiernummer<br />

sowie die Zinsbeträge.<br />

DEM STEUERBERATER „REINEN WEIN<br />

EINSCHENKEN“<br />

Betroffen von dieser Meldung sind Kontound<br />

Termineinlagen, Sparbucheinlagen,<br />

festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen)<br />

und Fonds ab 40% Anleihequote. Nicht<br />

betroffen hingegen sind Aktien, Fonds mit<br />

weniger als 40% Anleihequote, Immobilienfonds,<br />

Indexzertifikate sowie Lebensversicherungen.<br />

Wir empfehlen allen betroffenen <strong>Ärzte</strong>n,<br />

mit der ausländischen Bank abzuklären,<br />

inwieweit die Guthaben unter die Meldepflicht<br />

fallen. Eine solche bestünde beispielsweise<br />

dann nicht, wenn ein Wohnsitz<br />

im betreffenden Staat besteht. Weiters<br />

kann ein Transfer der Guthaben nach<br />

Österreich und damit die Legalisierung<br />

oder ein Transfer in nicht meldepflichtige<br />

Anlagen in Erwägung gezogen werden.<br />

Wer bisher nichts versteuert hat, sollte<br />

jedenfalls seinem <strong>Steuerberater</strong> „reinen<br />

Wein einschenken“, damit dieser die<br />

Umstände prüfen und gegebenenfalls<br />

rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige<br />

beim Finanzamt einreichen kann.<br />

<strong>Ärzte</strong>service<br />

HORST JÜNGER,<br />

<strong>Steuerberater</strong>,<br />

Innsbruck,<br />

Tel. 0512/59 85 90,<br />

info@juenger.at,<br />

www.medtax.at<br />

© domin23 – iStockphoto.com


20 Praxisführung und Geld<br />

Patientenverfügung: Ja oder Nein?<br />

Auch eine Frage des Vertrauens<br />

GRAZ – Im Rahmen der „Seminare im März“ der <strong>Ärzte</strong>kammer<br />

Steiermark haben Dr. med. Albrecht Warning und Dr. jur. Martin<br />

Piaty ein Seminar zum Thema „Patientenverfügung“ gehalten.<br />

Im Interview sprechen der Internist und der Rechtsanwalt über<br />

die Verfügung, ihre eigene Einstellung dazu und über die Patienten-Selbstbestimmung.<br />

MT: Wie erfährt im Fall des Falles<br />

der Arzt, dass eine Patientenverfügung<br />

vorhanden ist?<br />

Dr. Piaty: Da<strong>für</strong> ist der Patient verantwortlich.<br />

Er muss Sorge tragen,<br />

dass die Patientenverfügung zur Anwendung<br />

gelangt, wenn er eine hat.<br />

Wenn der Arzt z.B. weiß, dass der<br />

Patient eine Patientenverfügung hat<br />

und wo sie sich in etwa befindet,<br />

gibt es eine gewisse eingeschränkte<br />

Nachforschungspflicht. Für den Notfall<br />

ist es empfehlenswert, die Patientenverfügung<br />

immer bei sich zu<br />

tragen, etwa in der Geldbörse, oder<br />

das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort<br />

auf einer Notfallskarte<br />

zu vermerken. Dann kann man sie<br />

gleich dem behandelnden Arzt geben.<br />

Da steht dann drauf, wo sich die<br />

Patientenverfügung befindet.<br />

Dr. Warning: Man sollte auf jeden<br />

Fall seine Umgebung über das Vorhandensein<br />

einer Patientenverfügung<br />

informieren. Am besten, man bewahrt<br />

sie in der Familie auf und gibt<br />

dem Hausarzt eine Kopie. Bei einem<br />

Notfall darf ja auch nicht jede beliebige<br />

Person in die Tasche des Patienten<br />

greifen. Wenn es sich nicht um<br />

einen Polizisten oder einen Notarzt<br />

handelt, dann ist Feuer am Dach.<br />

MT: Gibt es eine zentrale Sammelstelle,<br />

bei der Patientenverfügungen<br />

aufliegen?<br />

Dr. Piaty: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht<br />

gibt es kein zentrales<br />

Verfügungsregister. Das ist<br />

auch das Problem des Patientenverfügungsgesetzes.<br />

Alle Krankenanstalten<br />

haben einen Code zugeteilt<br />

bekommen, mit dem sie Einblick<br />

nehmen können. Aber eine Patientenverfügung<br />

hat der Patient ja freiwillig,<br />

und die meisten davon sind<br />

nicht registriert.<br />

MT: Wieso haben Patienten ein Bedürfnis<br />

nach einer Patientenverfügung?<br />

Dr. Warning: Das liegt an der Entwicklung.<br />

Wie geht man als Patient<br />

in ein Krankenhaus? Mit welchen<br />

Erwartungen an den Arzt, mit<br />

welchem Vertrauensverhältnis? Das<br />

hängt mehr mit der inneren Haltung<br />

der Menschen zusammen, mit<br />

ihrer Lebenseinstellung, ihrer Einstellung<br />

zu <strong>Ärzte</strong>n und zu Krankenhäusern,<br />

dass man sich dann fragt:<br />

Was passiert, wenn ich meinen Willen<br />

nicht mehr selbst äußern kann?<br />

Dr. Piaty: Das gilt auch <strong>für</strong> Karzinompatienten,<br />

die in Zustände<br />

hineintherapiert werden, die dem<br />

Patienten die Autonomie nehmen.<br />

MT: Wem würden Sie zu einer Patientenverfügung<br />

raten?<br />

Dr. Warning: Direkt raten würde<br />

ich nicht dazu. Aber davon abgesehen<br />

ist die Patientenverfügung sicher<br />

eine Möglichkeit <strong>für</strong> alle, die<br />

bewusst und vernunftgeleitet ihr<br />

Leben gestalten wollen; <strong>für</strong> Leute,<br />

die sich intensiv mit ihrem Lebensziel<br />

auseinandersetzen.<br />

Dr. Piaty: <strong>Die</strong> Patientenverfügung<br />

ist eines der möglichen juristischen<br />

Mittel zur Selbstbestimmung.<br />

Es gibt ja auch Alternativen,<br />

die Vorsorgevollmacht z.B. oder das<br />

Sachwalterrecht. Es gibt eine ganze<br />

Palette von Möglichkeiten, die eingeführt<br />

wurden. Denn es gibt heute<br />

Medical Tribune • 40. Jahrgang • Nr. 16 • 16. April 2008<br />

wesentlich mehr Patienten, die bei<br />

der Entscheidung über eine Heilbehandlung<br />

oder deren Unterlassung<br />

einsichts- und urteilsfähig sind.<br />

MT: <strong>Die</strong> Selbstbestimmung des Patienten<br />

wirft neue Fragen auf: Einerseits<br />

muss der Patient viel mehr<br />

Verantwortung über sich selbst<br />

übernehmen, andererseits wird der<br />

Arzt auch in seiner Funktion in Frage<br />

gestellt. Wie weit sollen Patienten<br />

sich informieren?<br />

Dr. Warning: <strong>Die</strong> Frage ist, wie<br />

der Patient den Arzt sieht und wie<br />

weit das Vertrauen und eine Beziehung<br />

aufgebaut werden können.<br />

<strong>Ärzte</strong> sind nicht mehr Götter in<br />

Weiß. Sie müssen auch ihr Selbstbewusstsein<br />

überprüfen. Wie weit<br />

sieht der Arzt den Patienten z.B.<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik stößt an ihre moralischen Grenzen<br />

Nein zu Honorarreduktionen der Kassen<br />

WIEN – Bei der laufenden Debatte<br />

über die Gesundheitsreform<br />

wird auch immer wieder<br />

über eine direkte oder indirekte<br />

Honorarreduktion bei den<br />

niedergelassenen Kassenärztinnen<br />

und -ärzten diskutiert. Der<br />

Spielraum nach unten ist jedoch<br />

ausgereizt, so das Resümee bei<br />

einer Diskussionsveranstaltung<br />

der MEDTAX-Gruppe.<br />

„<strong>Die</strong> Diskussion um die Finanzgebarung<br />

der Gebietskrankenkassen<br />

ist bei weitem noch nicht beendet,<br />

sie hat ja noch nicht einmal richtig<br />

begonnen“, fasst Dr. Karl Braunschmid<br />

das Ergebnis der Diskussionsrunde<br />

zusammen. Innerhalb dieser<br />

<strong>Steuerberater</strong>-Kooperation, die<br />

aus den renommiertesten langjährigen<br />

<strong>Ärzte</strong>steuerberatern in Österreich<br />

besteht und die in Summe zirka<br />

5000 <strong>Ärzte</strong> vertritt, kennt man die<br />

Entwicklung der vergangenen Jahre<br />

sehr genau: <strong>Die</strong> jüngste so genannte<br />

Gesundheitspolitik ist vor allem<br />

durch laufende direkte oder indirekte<br />

Honorarreduktionen bei den niedergelassenen<br />

Kassenärztinnen und -<br />

ärzten gekennzeichnet. Der Spiel-<br />

<strong>Die</strong> versammelten Experten bei der Diskussionsveranstaltung der MEDTAX-Gruppe<br />

waren sich einig: Durch Kaputtsparen werden Arbeitsplätze zerstört.<br />

raum nach unten ist jedoch bereits<br />

ausgereizt. Außerdem geht auch an<br />

der niedergelassenen Kassenärzteschaft<br />

die allgegenwärtige Inflation<br />

nicht vorbei. Und vom Honorar der<br />

Kassen werden Betriebskosten, Sozialabgaben<br />

und Steuern bezahlt, nur<br />

rund 20 Prozent davon bleibt den<br />

Arztfamilien zum Leben.<br />

Bei den Betriebskosten fallen vor<br />

allem die Personalkosten ins Gewicht:<br />

Zwischen 25.000 und 30.000 überwiegend<br />

weibliche Teilzeitbeschäftigte<br />

dürften in Österreichs Kassenordinationen<br />

angestellt sein. <strong>Die</strong>se<br />

tragen genau wie die <strong>Ärzte</strong>schaft mit<br />

ihrem Einkommen zur finanziellen<br />

Absicherung von mehr als 100.000<br />

Fotos: privat<br />

Bürgerinnen und Bürgern bei. Doch<br />

diese Arbeitsplätze sind durch die<br />

jüngsten Ansätze des Kaputtsparens<br />

massiv in Gefahr: Laut MEDTAX-<br />

Konferenz würde bereits eine Honorarreduktion<br />

von zwei Prozent<br />

unter Berücksichtigung der derzeitigen<br />

Inflation von drei Prozent einen<br />

Umsatzverlust von fünf Prozent<br />

bedeuten, der durchgerechnet einen<br />

Verlust an Nettoeinkommen von<br />

zehn bis 15 Prozent <strong>für</strong> jeden Kassenarzt<br />

bedeuten würde. „Ein Betrag,<br />

bei dem so manchem Ordinationsinhaber<br />

die Lebensgrundlage entzogen<br />

würde“, so Dr. Braunschmid.<br />

Daher bleibt nichts anderes übrig,<br />

als radikal bei den Betriebsausgaben<br />

Interview<br />

Dr. jur. Martin Piaty Dr. med. Albrecht Warning<br />

Foto: Medtax<br />

einzusparen. Doch auch dort ist fast<br />

kein Spielraum mehr. Außerdem lassen<br />

sich die meisten Betriebsausgaben<br />

nicht so ohne weiteres reduzieren.<br />

Investitionen sind auf Jahre oder<br />

Jahrzehnte getätigt, und die Kredite<br />

da<strong>für</strong> können nicht weggezaubert<br />

werden. „Der einzige betriebswirtschaftlich<br />

machbare Ansatz sind<br />

die Personalkosten. Wenn die Honorarreduktionen<br />

noch zusätzlich<br />

mit Leistungseinschränkungen oder<br />

Honorardeckelungen einhergehen,<br />

dürfen wir den <strong>Ärzte</strong>n gar nichts anderes<br />

empfehlen, als über Beschäftigungsreduktionen<br />

nachzudenken“,<br />

so die Steuerexperten.<br />

<strong>Die</strong>se Größenordnung<br />

sollte Chefsache sein<br />

In Summe sehen die MEDTAX-<br />

Partner bei einer Einbuße von beispielsweise<br />

zwei Prozent bei den<br />

Honoraren der Gebietskrankenkassen<br />

mehr als 5000 Arbeitsplätze<br />

von überwiegend weiblichen<br />

Teilzeitkräften ganz oder teilweise<br />

akut gefährdet. <strong>Die</strong>s stellt neben<br />

der 2008 neu eingeführten Verteuerung<br />

der Teilzeitkräfte durch<br />

den Mehrarbeitszuschlag einen<br />

weiteren Anschlag auf diese Ar-<br />

auch als Gesprächspartner, und<br />

nicht nur – grob ausgedrückt – als<br />

instrumentalisierten Krankheitsfall,<br />

an dem er sein Können unter<br />

Beweis stellen kann? <strong>Die</strong> Selbstbestimmung<br />

des Patienten hat ihre<br />

Wurzeln sicher auch darin, dass<br />

der Patient Angst vor dem Arzt<br />

hat. Aber es kommt eben auch darauf<br />

an, wie der Arzt sich selbst erlebt<br />

und überdenkt.<br />

Dr. Piaty: In den USA gibt es z.B.<br />

eine unglaubliche Prozessflut durch<br />

die hohe Patientenunzufriedenheit.<br />

So etwas kann durch eine gute<br />

Arzt-Patienten-Beziehung verhindert<br />

und geregelt werden.<br />

MT: Haben Sie selbst eine Patientenverfügung?<br />

Dr. Warning: Ich würde nur dann<br />

eine machen, wenn ich in eine Situation<br />

käme, in der ich in irgendeiner<br />

Form meine Selbständigkeit<br />

nicht mehr beherrschen könnte.<br />

Dr. Piaty: Ich würde auch nur dann<br />

eine machen, wenn konkret ein<br />

Krankheitsbild in so eine Richtung<br />

weist.<br />

Interview: Mag. Barbara Kluger<br />

beitnehmergruppe dar. Dr. Braunschmid:<br />

„<strong>Die</strong> da<strong>für</strong> verantwortlichen<br />

Sozialpolitiker sollten sich<br />

einmal über diese Auswirkungen<br />

ihrer Vorschläge und Maßnahmen<br />

Gedanken machen. Immerhin handelt<br />

es sich hierbei um Arbeitsplatz-Größenordnungen,<br />

die sicher<br />

dann zur Chefsache erklärt werden,<br />

wenn sie von Großkonzernen<br />

in den Raum gestellt werden.“<br />

Wer die niedergelassene <strong>Ärzte</strong>schaft<br />

wirklich als unverzichtbares<br />

Element der ambulanten Gesundheitsversorgung<br />

sieht, sollte lieber<br />

darüber nachdenken, wie die Ressourcen<br />

zum Vorteil der Versicherten<br />

eingesetzt werden könnten. „<strong>Die</strong><br />

Zerstörung der Lebensgrundlage<br />

von zigtausenden Menschen im<br />

Umfeld der Ordinationsinhaber und<br />

deren Angestellten ist aus unserer<br />

Sicht nicht der richtige Weg“, fasst Dr.<br />

Braunschmid zusammen.<br />

i<br />

MEDTAX ist das Netzwerk<br />

der <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />

in ganz Österreich. Man versteht<br />

sich als Kompetenzzentrum <strong>für</strong> alle<br />

Berufsgruppen der <strong>Ärzte</strong>.<br />

www.medtax.at<br />

Foto: Bilderbox


PRAXIS & WIRTSCHAFT STEUERN<br />

Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />

Wenn fremde Buchhaltungen zum Verhängnis werden.<br />

JEDER GESCHÄFTSFALL zwischen<br />

zwei Unternehmern muss sich spiegelbildlich<br />

in den Büchern des jeweils anderen<br />

wiederfinden. Was bei einem Geschäftspartner<br />

beispielsweise ein Ertrag ist, muss<br />

in den Unterlagen des anderen als Aufwand<br />

aufscheinen und umgekehrt. Jedem<br />

Betriebsprüfer steht es daher frei, Rechnungen<br />

aus den Büchern eines geprüften<br />

Unternehmens herauszupicken und zur<br />

Ausstellung sogenannter Kontrollmitteilungen<br />

<strong>für</strong> ein anderes Unternehmen heranzuziehen.<br />

Das so entstandene Kontrollmaterial<br />

wird sodann an das Finanzamt<br />

des jeweiligen Kontrahenten zur Überprüfung<br />

weitergeleitet. Ein Beispiel betrifft<br />

die Klimaanlage <strong>für</strong> die Privatvilla eines<br />

Facharztes. Bei der Betriebsprüfung eines<br />

Unternehmens, welches Klimaanlagen<br />

repariert und installiert, wurden die getätigten<br />

Umsätze anhand von Arbeits- und<br />

Materialscheinen kontrolliert. Dabei fiel<br />

ein Kunde auf, der sowohl <strong>für</strong> seine Privatvilla<br />

als auch <strong>für</strong> seine zahnärztliche Ordination<br />

Klimageräte bestellt hatte. <strong>Die</strong> zwei<br />

unterschiedlichen Lieferadressen gingen<br />

eindeutig aus den Kostenvoranschlägen,<br />

Stundenaufzeichnungen und Übernahmeprotokollen<br />

hervor. Rechnung gab es allerdings<br />

nur eine, wonach sämtliche Klimageräte<br />

in der Ordination des Arztes installiert<br />

wurden.<br />

VORSICHT, STUDIENREISE!<br />

Als Prüfungspunkt besonders beliebt sind<br />

von einer Pharmafirma bezahlte Urlaubsreisen<br />

außerhalb beruflicher Kongresse.<br />

Werden <strong>Ärzte</strong> von Pharmafirmen auf<br />

berufliche Kongresse eingeladen, so führt<br />

dies dann nicht zur Steuerpflicht, wenn es<br />

sich um eine steuerlich anerkannte berufliche<br />

Reise handelt. Lädt die Industrie<br />

jedoch zu einer sogenannten Studienreise<br />

nach Ägypten ein und besteht die Fortbildung<br />

der betreffenden <strong>Ärzte</strong> dort in der<br />

Besichtigung von Pyramiden, so findet die<br />

Finanz in den Büchern der Pharmafirma<br />

wieder klassisches Kontrollmaterial zur<br />

Überprüfung der korrespondierenden<br />

steuerlichen Erfassung als Einnahme bei<br />

den mitreisenden <strong>Ärzte</strong>n. In den Aufzeichnungen<br />

von Pharmafirmen enthaltene<br />

Zahlungen an <strong>Ärzte</strong> <strong>für</strong> beauftragte Studien<br />

führen in der Praxis auch immer wieder<br />

zu Kontrollmitteilungen.<br />

Heikel wird es bei Rabatten auf <strong>Ärzte</strong>bedarf<br />

in Form von Gutscheinen <strong>für</strong> private<br />

Konsumgüter. Einige Firmen geben zum<br />

Jahresende eine Art Treue- oder Umsatzrabatt<br />

in Form von Gutschriften <strong>für</strong> private<br />

Konsumgüter (beispielsweise zum Einkauf<br />

in bekannten Sportgeschäften) an die <strong>Ärzte</strong>schaft<br />

weiter. Auch diese Ausgaben werden<br />

von den Prüfern gerne zu Kontrollmit-<br />

© DWP – Fotolia.de<br />

teilungen verarbeitet. Von Primarii an<br />

nachgeordnete <strong>Ärzte</strong> bezahlte Poolgelder<br />

sind ebenfalls immer wieder im Visier der<br />

Finanz. Damit die Primarii die weitergegebenen<br />

Gelder aus ihrer eigenen Bemessungsgrundlage<br />

zur Erhebung der Einkommensteuer<br />

ausscheiden können, müssen<br />

sie einen Nachweis erbringen, an welche<br />

Personen sie Poolgelder in welcher<br />

Höhe weitergegeben haben. Auch hier ist<br />

es ein Leichtes <strong>für</strong> die Finanz, an Kontrollmaterial<br />

zu kommen, um die erklärten<br />

Umsätze der nachgeordneten <strong>Ärzte</strong> einer<br />

Prüfung zu unterziehen.<br />

KEINE KLEINIGKEITEN VERGESSEN<br />

Ich empfehle daher, in jedem Fall Ordnung<br />

in den eigenen Unterlagen zu halten. Manche<br />

<strong>Ärzte</strong> lassen sich leichtfertig dazu hinreißen,<br />

gerade solche „Kleinigkeiten“ ab<br />

und an zu vergessen. Doch die Prüfer von<br />

der Finanz sind gerade hier oft besonders<br />

eifrig. Insbesondere bei Geschäften mit<br />

anderen Unternehmern oder Arztkollegen,<br />

die denselben Geschäftsfall spiegelbildlich<br />

in ihren Unterlagen haben, können Fehler<br />

in den eigenen Aufzeichnungen leicht zutage<br />

kommen und eventuell auch schmerzliche<br />

steuerliche Folgen nach sich ziehen.<br />

<strong>Ärzte</strong>service<br />

HORST JÜNGER,<br />

<strong>Steuerberater</strong>,<br />

Innsbruck,<br />

Tel. 0512/59 85 90,<br />

info@juenger.at,<br />

www.medtax.at


steuer.berater<br />

Steuerfreie Kursgewinne<br />

Steuerfreiheit von Konvertierungsgewinnen nun höchstgerichtlich bestätigt,<br />

Tipps und Faustregeln im Umgang mit betrieblichen und privaten Schulden<br />

<strong>Die</strong> Kursentwicklungen von YEN und CHF haben Kreditnehmern<br />

mitunter erfreuliche Kursgewinne beschert.<br />

Je nach Ein- und Ausstiegszeitpunkt konnten in der<br />

Vergangenheit bei einem Switch zwischen verschiedenen<br />

Währungen (Konvertierung) Kursgewinne von 30 % und mehr<br />

lukriert werden. Gewinne aus reinen Konvertierungsvorgängen,<br />

bei denen nicht gleichzeitig eine Tilgung bzw. Teiltilgung<br />

erfolgte, konnten bei Betriebskrediten von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern<br />

vorerst steuerfrei lukriert werden. Bei Betrieben,<br />

die ihre Gewinne mittels Buchführung (Bilanzierer)<br />

ermitteln, führten Konvertierungsgewinne bis dato allerdings<br />

zur sofortigen Steuerpflicht. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes<br />

(VwGH) vom Anfang dieses Jahres erlaubt nun<br />

die Schlussfolgerung, dass sich nunmehr auch Bilanzierer<br />

ohne sofortige steuerliche Nebenwirkungen über Konvertierungsgewinne<br />

freuen dürfen.<br />

Um Kursgewinne auch tatsächlich und unwiderruflich ins<br />

Trockene zu bringen, nutzen einige die Gunst der Stunde auch<br />

immer wieder <strong>für</strong> die gänzliche oder teilweise Rückführung<br />

ihrer Schulden. Achtung! Tatsächliche Tilgungen führen nach<br />

wie vor zur sofortigen Steuerpflicht. Damit Sie Ihre Kursgewinne<br />

möglichst steueroptimal gestalten können, geben wir<br />

Ihnen hier einen aktuellen Überblick mit wertvollen Tipps und<br />

Faustregeln im Umgang mit betrieblichen und privaten Darlehen.<br />

1. Steuerpflicht bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern<br />

erst bei Rückzahlung<br />

a) Darlehenskonvertierung<br />

Darunter versteht man den Wechsel in eine andere Währung.<br />

Dabei ist zwischen dem Switch von einer fremden<br />

in eine andere fremde Währung einerseits und der Rückwechslung<br />

aus einer fremden Währung in den sicheren<br />

194 | econova.at<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller | Fotos: Foto Hofer (Horst <strong>Jünger</strong> + Raimund Eller)<br />

EURO andererseits zu unterscheiden.<br />

aa) Konvertierung zwischen 2 Fremdwährungen<br />

Gewinne aus solchen Transaktionen (z.B. von YEN in CHF)<br />

können vorerst zur Gänze steuerfrei lukriert werden.<br />

ab) Rückwechslung in den EURO<br />

Auch in diesem Fall kommt es vorerst zu keiner Steuerpflicht.<br />

In beiden Fällen der Konvertierung wird die Versteuerung<br />

der Kursgewinne damit bis zur Tilgung aufgeschoben.<br />

b) Tilgung (Rückzahlung)<br />

Wenn große Kursgewinne winken, werden manche vom<br />

Tilgungsfieber gepackt. In der ersten Euphorie wird dabei<br />

oft übersehen, dass die fetten Kursgewinne durch die<br />

Steuerpflicht jedoch ganz schnell um bis zur Hälfte magerer<br />

werden können. <strong>Die</strong> endgültig realisierten Gewinne<br />

sind bei Tilgungen im betrieblichen Bereich immer steuerpflichtig.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch <strong>für</strong> Teiltilgungen.<br />

Der Trost: Der Fiskus holt sich zwar bis zur Hälfte der Gewinne<br />

(bei 50 % Progression), zahlt aber auch bis zur Hälfte<br />

von allfälligen Kursverlusten.<br />

2. Good News <strong>für</strong> Bilanzierer<br />

Bisher wurden Kursgewinne bei Bilanzierern von der Finanz<br />

bereits bei einem Währungswechsel als steuerpflichtig klassifiziert.<br />

<strong>Die</strong>s galt sogar <strong>für</strong> den Umstieg in eine andere wechselkurslabile<br />

Währung.<br />

In einem VwGH-Judikat vom 15. Jänner dieses Jahres<br />

wurde allerdings die Ansicht bestätigt, dass sowohl bei einer<br />

Konvertierung innerhalb fremder Währungen als auch bei<br />

Rückwechslung in Euro im betrieblichen Bereich keine steuerpflichtigen<br />

Gewinne realisiert werden. Anlassfall <strong>für</strong> diese<br />

Entscheidung war zwar ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner,


(1) Dr. Verena Maria Erian<br />

(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />

(3) Raimund Eller<br />

jedoch gibt es im gegenständlichen Erkenntnis keinerlei Hinweise,<br />

dass die Art der Gewinnermittlung <strong>für</strong> diese Beurteilung<br />

relevant war. Damit lässt das Judikat die Schlussfolgerung zu,<br />

dass ein steuerpflichtiger Kursgewinn auch bei Bilanzierung<br />

aus Sicht der Höchstgerichte erst bei einer Tilgung bzw. Teiltilgung,<br />

nicht jedoch bei einem bloßen „Währungswitch“, zu-<br />

stande kommt.<br />

Ob sich die Finanz dieser Interpretation anschließt, ist allerdings<br />

noch nicht sicher. Denkbar wäre auch, dass zur endgültigen<br />

Klärung der Situation <strong>für</strong> Bilanzierer ein erneutes<br />

höchstgerichtliches Verfahren notwendig wird.<br />

3. Privater Bereich – Achtung! Fallen bei privaten Schulden!<br />

a) Was dürfen Sie ohne Steuerprobleme tun?<br />

• Beliebig zwischen fremden Währungen hin und her wechseln<br />

– auch innerhalb eines Jahres.<br />

• In den Euro zurückwechseln, nachdem Sie zumindest 1 Jahr<br />

in Fremdwährung(en) waren.<br />

• Fremdwährungsschulden tilgen, und zwar auch dann, wenn<br />

Sie weniger als 1 Jahr in dieser Währung waren.<br />

b) Wann kriegen Sie Steuerprobleme?<br />

• Bei der Rückwechslung von Fremdwährungsschulden in den<br />

Euro, insoweit Sie weniger als 1 Jahr in Fremdwährung(en)<br />

waren.<br />

Achtung – wichtiger Tipp! Treffen Sie mit der Bank die Vereinbarung,<br />

dass bei Transaktionen zwischen Fremdwährungen<br />

die Konvertierung direkt von einer fremden Währung in eine<br />

andere zu erfolgen hat, ohne dass ein Umweg über den Euro<br />

eingeschlagen wird. Wechselt die Bank nämlich z. B. anlässlich<br />

Ihres Konvertierungswunsches vom YEN in den CHF Ihre<br />

YEN-Schulden technisch zuerst in den Euro und vom Euro<br />

wiederum in CHF um, dann kann’s brenzlig werden. – Und<br />

zwar dann, wenn Sie vorher nicht bereits mindestens 1 Jahr<br />

im YEN waren. Außerdem verursacht ein „Switch auf Umwegen“<br />

zusätzliche Gebühren und Spesen.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinheit: Anders als im betrieblichen Bereich werden<br />

im privaten Bereich zwar innerhalb der 1-Jahres-Spekulationsfrist<br />

die Gewinne besteuert, Verluste können allerdings<br />

grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Glücklicher<br />

Ausnahmefall: Werden in ein und demselben Jahr aus<br />

Spekulationsgeschäften Gewinne und Verluste realisiert, so ist<br />

eine Gegenverrechnung zulässig.<br />

4. Tipps und Faustregeln im Umgang mit betrieblichen<br />

und privaten Darlehen<br />

• Konvertierungsgewinne im betrieblichen Bereich steuerfrei<br />

behandeln!<br />

Aufgrund eines aktuellen VwGH-Urteiles können nach herrschender<br />

Rechtsmeinung nun auch Bilanzierer davon ausgehen,<br />

dass ein Währungswechsel zu keiner Realisierung<br />

steuerpflichtiger Kursgewinne führt. Damit kann die Auffassung<br />

vertreten werden, dass im betrieblichen Bereich<br />

steuer.berater<br />

unabhängig von der Art der Gewinnermittlung nur noch ein<br />

tatsächlich durch Tilgung bzw. Teiltilgung realisierter Kursgewinn<br />

zur Steuerpflicht führt.<br />

• Haben Sie das Bedürfnis, vorzeitig Schulden zurückzuzahlen,<br />

und können Sie dabei auch noch kräftige Kursgewinne<br />

einfahren, so empfiehlt es sich, dies zuerst mit privaten<br />

Schulden zu tun.<br />

• Schaffen Sie sich Dispositionsfreiheit über Bares <strong>für</strong> die Zukunft!<br />

Nicht selten kommt es vor, dass man bereits kurze<br />

Zeit nach einer „Tilgungsfleißaufgabe“ wieder Finanzierungsbedarf<br />

hat. Vor allem, wenn in naher Zukunft private<br />

Investitionen anstehen, macht es sich mehrfach bezahlt, die<br />

Kreditlinien im betrieblichen Bereich trotz der möglichen<br />

Realisierung von Kursgewinnn vollständig auszunutzen,<br />

denn:<br />

1. <strong>Die</strong> bei der Tilgung betrieblicher Kredite realisierten Gewinne<br />

müssten sofort versteuert werden. D. h. Sie verlieren<br />

nicht nur Liquidität auf Grund der Rückzahlung,<br />

sondern zudem durch die Steuerpflicht der realisierten<br />

Kursgewinne. Ein Aufschub der Tilgung bedeutet damit<br />

auch einen zusätzlichen Liquiditätsvorteil aus der Steuerersparnis.<br />

2. Zinsen aus betrieblichen Schulden können steuerlich geltend<br />

gemacht werden, während Zinsen <strong>für</strong> Privatkredite<br />

in voller Höhe selbst zu tragen sind.<br />

3. Entsteht nach der Tilgungsfleißaufgabe erneut Finanzierungsbedarf,<br />

so fallen wiederum Geldbeschaffungskosten<br />

(Kreditsteuer, Bereitstellungsentgelt, Bearbeitungsgebühren<br />

etc.) an.<br />

4. Neuerliche Bankgespräche <strong>für</strong> neue Kredite fallen bei der<br />

Nutzung bestehender Kreditlinien weg. Damit sparen Sie<br />

Zeit und Mühe und gewinnen an Flexibilität und Freiheit.<br />

<strong>Die</strong>s kann umso mehr ein Vorteil sein, wenn <strong>für</strong> bestehende<br />

Kreditlinien seinerzeit hervorragende Konditionen<br />

ausgehandelt werden konnten, an die man heute eventuell<br />

gar nicht mehr herankommen würde (Basel II).<br />

5. Resümee<br />

(1) (2) (3)<br />

Kursgewinne aus Konvertierungsvorgängen können in Zukunft<br />

nach herrschender Rechtsmeinung von allen Betrieben,<br />

unabhängig von der Gewinnermittlungsart, vorerst steuerfrei<br />

lukriert werden. Steuerpflichtig bleibt im betrieblichen<br />

Bereich nur mehr die endgültige Realisierung von Kursgewinnen<br />

bei (Teil-)Tilgung. Hier ist vorausschauendes Denken<br />

gefragt. Insbesondere wenn in Zukunft mit neuerlichem<br />

Finanzierungsbedarf zu rechnen ist, kann es sich bezahlt<br />

machen, auf die kurzfristige Realisierung von Kursgewinnen<br />

zu verzichten. <strong>Die</strong>s gilt umso mehr, als Liquiditätsreserven<br />

in den privaten Bereich gelenkt werden sollen und können.<br />

Im Privatbereich führen lediglich Kursgewinne aus der Rückwechslung<br />

von einer Fremdwährung in den sicheren Euro<br />

innerhalb eines Jahres zur Steuerpflicht. Private Darlehenstilgungen<br />

in einer fremden Währung führen nicht zu steuerpflichtigen<br />

Einkünften. xy<br />

econova.at | 195


<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

Nebenkosten beim Kauf von Praxisräumlichkeiten beachten<br />

Neben der optimalen steuerlichen Gestaltung ist die exakte<br />

Ermittlung des Finanzierungsbedarfes einer der<br />

wichtigsten Punkte beim Kauf von Ordinationsräumlichkeiten.<br />

Ungenaue Schätzungen summieren sich und führen<br />

zur Unterfi nanzierung. Deshalb hier ein kurzer Überblick,<br />

welche Belastungen zusätzlich zum Kaufpreis auf den Käufer<br />

zukommen:<br />

1. Grunderwerbssteuer:<br />

<strong>Die</strong>se beträgt 3,5 % vom Kaufpreis (bzw. 2 % bei Erwerb vom<br />

Ehegatten, von den Eltern, Großeltern oder Kindern).<br />

2. Grundbucheintragung:<br />

Da<strong>für</strong> ist eine Gebühr in Höhe von 1 % des Kaufpreises vorgeschrieben.<br />

Wird bei einer Fremdfi nanzierung die Eintragung<br />

eines Pfandrechtes erforderlich, so kostet dies zusätzlich 1,2 %<br />

des einzutragenden Betrages.<br />

3. Vertragserrichtungskosten:<br />

<strong>Die</strong>se Kosten sind in der Tarifordnung der Notare und Rechts-<br />

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196 | econova.at<br />

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anwälte geregelt. Sie kommen in der Regel zwischen 2 % und<br />

4 % des Kaufpreises zu liegen. Tipp: Eine individuelle Honorarvereinbarung<br />

vor Auftragserteilung schützt Sie vor Überraschungen.<br />

4. Maklerprovision:<br />

Hat ein Makler bei der Vermittlung des Objektes mitgewirkt,<br />

ist da<strong>für</strong> von Käuferseite in der Regel eine Provision von 3,6<br />

% (inklusive Umsatzsteuer) vom Kaufpreis zu entrichten. Tipp:<br />

Auch die Maklergebühr ist verhandelbar und sollte bereits vor<br />

der Besichtigung des Objektes schriftlich vereinbart werden.<br />

Faustregel <strong>für</strong> die Ermittlung der Gesamtkosten:<br />

7 % – 12 % Nebenkosten sollten zusätzlich zum Kaufpreis einkalkuliert<br />

werden.<br />

Tipp:<br />

Lassen Sie neben den fi nanziellen Folgen vor allem auch die steuerlichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten und Auswirkungen bereits<br />

vor einer allfälligen Kaufentscheidung abklären! ❘❙<br />

HYPO KRATES


38 STEUER & RECHT<br />

Stiefkind Buchhaltung<br />

Tipps <strong>für</strong> die effiziente Erfassung von Zahlungsvorgängen und Belegen in der Ordination<br />

Belegablage gehört üblicherweise<br />

nicht zu den Steckenpferden von<br />

Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong>n. Für all jene, die<br />

ihre Buchhaltung nicht laufend auf Vordermann<br />

bringen, kommt einmal im<br />

Jahr die Zeit der fieberhaften Suche<br />

nach Belegen. In der Hoffnung, alle<br />

Unterlagen gefunden zu haben, werden<br />

die Belege an den <strong>Steuerberater</strong> weitergeleitet.<br />

Geordnet oder nicht, spielt<br />

keine wesentliche Rolle, ist man doch<br />

der Ansicht, der <strong>Steuerberater</strong> wisse<br />

selbst am besten, wie mit Belegen umzugehen<br />

ist. Doch das kann teuer werden.<br />

Werden vom <strong>Steuerberater</strong> Stundensätze<br />

zur Abrechnung gebracht,<br />

muss der Mehraufwand natürlich verrechnet<br />

werden.<br />

Ordnung mit einfachem System<br />

<strong>Die</strong> konsequente Aufbewahrung von Belegen<br />

nach einem einfachen System verringert<br />

nicht nur die Gefahr, dass Belege<br />

einfach vergessen oder verloren werden,<br />

sie reduziert auch den zeitlichen Aufwand<br />

des <strong>Steuerberater</strong>s und senkt<br />

damit die da<strong>für</strong> eventuell anfallenden<br />

Kosten. <strong>Die</strong> ideale, weil auch einfache<br />

Belegablage ist leicht erklärt: Man unterscheidet<br />

grundsätzlich zwei Belegkreise,<br />

nämlich Barbelege und Bankbelege.<br />

Barbelege <strong>für</strong> Ausgaben werden am<br />

besten nach Datum aufsteigend in einem<br />

eigenen Ordner täglich abgelegt.<br />

Werden Privathonorare gestellt, so sind<br />

diese laufend zu erfassen. Das kann<br />

sehr einfach in einem Schulheft unter<br />

Angabe von Datum, Namen und Honorar<br />

erfolgen. Kopien der Honorarnoten<br />

sind in jedem Fall aufzubewahren. Am<br />

Monatsende werden die Bareinzahlungen<br />

zusammengezählt und in einem<br />

Betrag verbucht.<br />

Sind die Barhonorareinnahmen im verwendeten<br />

Ordinations-EDV-Programm<br />

ersichtlich, müssen diese mit der Buchhaltung<br />

(sprich, mit den Aufzeichnungen<br />

im Schulheft) übereinstimmen. Es<br />

handelt sich dabei um so genannte<br />

◗<br />

Zahn Krone 4/08<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, Mag. Manfred Kenda, Dr. Karl Braunschmid<br />

„Grundaufzeichnungen“, die im Falle<br />

einer Betriebsprüfung auch elektronisch<br />

vorgelegt werden müssen. Das<br />

„Schulheft“ darf hierbei nicht elektronisch<br />

erfasst werden.<br />

Einfaches Mahnwesen durch systematische Ablage<br />

Werden <strong>für</strong> die Bezahlung von Honorarnoten Erlagscheine ausgegeben, so kann<br />

mit einfachen Mitteln ein effizientes Mahnwesen eingerichtet werden. Man benötigt<br />

da<strong>für</strong> lediglich einen Ordner mit den zwei Rubriken „offene Rechnungen“ und<br />

„bezahlte Rechnungen“.<br />

Wird einem Patienten eine Honorarnote ausgehändigt, so kommt die dazugehörige<br />

Honorarnote in die Rubrik „offene Rechnungen“ unter den jeweiligen Buchstaben.<br />

Bei Zahlungseingang am Konto wird die entsprechende Rechnung dem Ordner<br />

entnommen, die Bankauszugsnummer darauf vermerkt und in die Rubrik „bezahlte<br />

Rechnungen“ eingereiht. Mit dieser Methode lässt sich ziemlich schnell<br />

feststellen, welche Rechnungen länger nicht bezahlt wurden. Es bleiben ja nur die<br />

noch nicht bezahlten Rechnungen in der entsprechenden Rubrik „offene Rechnungen“.<br />

Wird ein Betrag längere Zeit nicht bezahlt, spricht nichts gegen eine Zahlungserinnerung.<br />

Foto: Waldhäusl


Zahn Krone 4/08 STEUER & RECHT 39<br />

Bankbelege werden ebenfalls aufsteigend<br />

abgelegt. Bankauszüge sollten<br />

lückenlos aufbewahrt werden. Das ist<br />

die Voraussetzung <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße<br />

Buchführung und die Basis da<strong>für</strong>,<br />

dass es im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />

zu keinen Komplikationen kommt.<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung jeder Position auf dem<br />

Bankauszug muss ersichtlich sein. Gibt<br />

es Positionen, <strong>für</strong> die kein Beleg vorhanden<br />

ist, sollten handschriftliche Anmerkungen<br />

den jeweiligen Betrag erklären.<br />

Sind alle Belege auf die vorgeschlagene<br />

Art und Weise geordnet, kann alles<br />

fachgemäß beim <strong>Steuerberater</strong> verbucht<br />

werden. Auch wer selbst bucht,<br />

wird damit keine Schwierigkeiten haben.<br />

Werden auf diese Weise geordnete<br />

Belege dem <strong>Steuerberater</strong> übergeben,<br />

so ist dieser in der Lage, in kürzester<br />

Zeit und ohne Rückfragen über den<br />

letzten Stand der Ordination aus wirtschaftlicher<br />

Sicht zu informieren.<br />

Neu: <strong>Die</strong> Bareinnahmenverordnung<br />

Mit Inkrafttreten der Bareinnahmenverordnung<br />

kommt es auch <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong>, deren<br />

Umsatz über 150.000 Euro pro Jahr liegt,<br />

zu Änderungen: Es müssen Einzelaufzeichnungen<br />

geführt werden. Ausgenommen<br />

sind jene <strong>Ärzte</strong>, deren Umsatz unter<br />

150.000 Euro pro Jahr liegt. Sie können<br />

die Rückverrechnung auch über das Jahr<br />

2007 hinaus anwenden.<br />

Besondere Probleme durch die neue Verordnung<br />

treten bei einem sehr hohen<br />

Anteil an Barbewegungen aus. Möglichkeiten<br />

zur Einzelaufzeichnung sind entweder<br />

die händische Aufzeichnung jeder<br />

einzelnen Bareinnahme in einem Bareinnahmenheft<br />

mit Kugelschreiber oder die<br />

Erfassung mit einer Art „Registrierkassen-Programm“<br />

in der EDV. Voraussetzung<br />

da<strong>für</strong> ist allerdings ein System, bei<br />

dem nachträgliche, nicht nachvollziehbare<br />

Änderungen ausgeschlossen sind. Ei-<br />

Foto: Waldhäusl<br />

nige Anbieter von EDV-Systemen erfüllen<br />

bereits die vom Gesetz vorgeschriebenen<br />

Auflagen. <strong>Ärzte</strong>n, deren EDV-System diese<br />

nicht erfüllt, ist zu empfehlen, <strong>für</strong> alle<br />

Bareinnahmen ein Einnahmenheft zu<br />

führen, in dem jede Einnahme – am besten<br />

chronologisch – einzeln erfasst wird.<br />

Eine Alternative ist die Erfassung mittels<br />

einer echten Registrierkassa – außer bei<br />

hausapothekenführenden <strong>Ärzte</strong>n, die<br />

nun vor einem weiteren Problem stehen.<br />

Denn sie können die Rezeptgebühren<br />

jetzt nicht mehr anhand der Krankenkassenabrechung<br />

ermitteln. Ihnen bleibt<br />

nur die Möglichkeit der EDV-mäßigen<br />

Erfassung mit oben beschriebenem Problem<br />

oder das Führen eines Einnahmenheftes.<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Innsbruck.<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Klagenfurt.<br />

Dr. Karl Braunschmid<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Linz und Graz.


Primär ist darauf zu achten, dass hinter dem<br />

Etikett Ferialjob Unterschiedliches zum<br />

Vorschein kommen kann. D. h., Ferialjob ist<br />

nicht gleich Ferialjob. Vielmehr gibt es davon<br />

3 Arten, die völlig unterschiedliche<br />

Rechte und Pflichten <strong>für</strong> Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer mit sich bringen:<br />

1. Der echte Ferialpraktikant: Das sind<br />

Schüler oder Studenten, die ein vorgeschriebenes<br />

oder übliches Praktikum absolvieren.<br />

Für „echte“ Ferialpraktikanten steht der<br />

Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund.<br />

Es besteht keine Arbeitspflicht und<br />

keine Bindung an Arbeitszeiten, Arbeitsort<br />

und Arbeitsanweisungen. Ein „echter“ Ferialpraktikant<br />

ist somit kein Arbeitnehmer im<br />

arbeitsrechtlichen Sinn und unterliegt daher<br />

nicht den arbeitsrechtlichen Gesetzen und<br />

Kollektivverträgen. Es gebührt keine Sonderzahlung<br />

und kein Urlaub. In der Regel<br />

erhält ein „echter“ Ferialpraktikant nur ein<br />

Taschengeld, das frei vereinbart werden<br />

kann und üblicherweise unter dem Lohn<br />

eines normalen Arbeitnehmers liegt.<br />

Liegt das vereinbarte Taschengeld unter<br />

der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze<br />

von derzeit € 349,01, dann ist der „echte“<br />

Ferialpraktikant in der gesetzlichen Sozialversicherung<br />

nur unfallversichert. Ist<br />

das Taschengeld höher, dann besteht Vollversicherung<br />

in der Kranken-, Unfall- und<br />

Pensionsversicherung.<br />

2. Der Ferialarbeitnehmer: Sicherlich<br />

der häufigste und üblichste Fall: Schüler<br />

und Studenten, die in den Ferien arbeiten,<br />

um etwas zu verdienen. Ferialarbeitnehmer<br />

sind immer in einem <strong>Die</strong>nstverhältnis tätig,<br />

da <strong>für</strong> sie die persönliche Abhängigkeit und<br />

Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeits-<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 2/08<br />

Arzt und Recht<br />

Rechtzeitig vor Ferienbeginn:<br />

Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses<br />

So löblich es ist, wenn Ihre Sprösslinge in den wohlverdienten Ferien sich nicht nur ausruhen,<br />

sondern auch ein paar Euro dazu- verdienen wollen, so unangenehm kann es werden, wenn einige<br />

Spielregeln nicht beachtet werden oder nicht bekannt sind. Hier daher rechtzeitig vor dem<br />

kommenden Sommer die wichtigsten Informationen und Tipps zu diesem Thema. Angesprochen<br />

werden im Folgenden insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen, Sozialversicherung, Steuern<br />

und Familienbeihilfe.<br />

zeit, Arbeitsort und arbeitsbezogenes Verhalten<br />

gilt. Es besteht Anspruch auf zumindest<br />

kollektivvertragliche Entlohnung, anteiliges<br />

Weihnachts- und Urlaubsgeld wenn der<br />

maßgebliche Kollektivvertrag das vorsieht,<br />

Urlaub bzw. geldmäßige Abfindung da<strong>für</strong><br />

und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />

Dauert das Ferialarbeitsverhältnis länger als<br />

1 Monat, besteht Anspruch auf Abfertigung<br />

und Ausstellung eines <strong>Die</strong>nstzettels. In der<br />

Sozialversicherung sind Ferialarbeitnehmer<br />

wie alle anderen „normalen“ <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

zu behandeln.<br />

3. Der Volontär: <strong>Die</strong>s sind Personen - nicht<br />

nur Schüler oder Studenten -, die sich ausschließlich<br />

zum Zweck der Erweiterung und<br />

Anwendung von Kenntnissen sowie zum<br />

Erwerb von Fertigkeiten <strong>für</strong> die Praxis ohne<br />

Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch<br />

in Betrieben betätigen. <strong>Die</strong> Tätigkeit eines<br />

Volontärs ist durch Schul- oder Studienbestimmungen<br />

nicht vorgeschrieben und<br />

auch nicht allgemein üblich. Volontäre sind<br />

nur unfallversichert und müssen nicht bei<br />

der Gebietskrankenkasse, sondern bei der<br />

Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />

angemeldet werden.<br />

Wie sieht’s mit der Steuer aus?<br />

Steuerlich werden alle 3 Gruppen als<br />

Arbeitnehmer behandelt. Somit muss<br />

der Beschäftigerbetrieb die Lohnsteuer<br />

einbehalten. <strong>Die</strong>se fällt in der Regel ab<br />

einem Monatsbrutto von € 1.127,- an. Ein<br />

Lohnkonto muss geführt und ein Lohnzettel<br />

ausgestellt werden.<br />

Fortsetzung nächste Seite


6<br />

Arzt und Recht<br />

Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses<br />

Verlust Familienbeihilfe?<br />

Zuerst die gute Nachricht: Bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres kann man unbegrenzt<br />

dazuverdienen – die Familienbeihilfe<br />

wird in jedem Fall weiter ausbezahlt.<br />

Ab 18 Jahren kann es brenzlig werden. Für<br />

den Bezug der Familienbeihilfe darf das zu<br />

versteuernde Gesamteinkommen dann den<br />

Betrag von derzeit € 9.000,- (bis 2007:<br />

€ 8.725,-) pro Jahr nicht überschreiten.<br />

Passiert dies doch, ist die Familienbeihilfe<br />

<strong>für</strong> das gesamte betreffende Kalenderjahr<br />

verloren. Achtung: Es erfolgt im Nachhinein<br />

eine Rückforderung durch das Finanzamt!<br />

<strong>Die</strong> gute Nachricht dazu: Bestimmte Einkünfte<br />

bleiben dabei unschädlich und werden<br />

bei der Ermittlung obiger Einkommensgrenze<br />

nicht mitgerechnet. Dazu gehören z.<br />

B. Entschädigungen aus einem anerkannten<br />

Lehrverhältnis, Waisenpensionen und Wai-<br />

senversorgungsgenüsse, Beihilfen nach dem<br />

Studienförderungs- und dem Schülerbeihilfengesetz,<br />

Arbeitslosengeld, Wochengeld,<br />

Kinderbetreuungsgeld etc.<br />

Problem Studienbeihilfe?<br />

Bis zu einem Höchstbetrag der Jahreseinkünfte<br />

von im Regelfall € 7.195,- hat ein<br />

Zuverdienst keine Auswirkungen auf die<br />

Studienbeihilfe. Wird dieser Höchstbetrag<br />

jedoch überschritten, dann ruht im jeweiligen<br />

Kalenderjahr der Anspruch auf Studienbeihilfe<br />

im Ausmaß der Überschreitung.<br />

Tipps – rechtzeitig vor Beginn der<br />

Hochsaison <strong>für</strong> Ferialjobber:<br />

• Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“<br />

Ihrer Kinder von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen<br />

– und solche kommen öfter<br />

vor, als man glauben möchte – können<br />

DiE ÄRztEBAnK JEtzt AUch in tiRol AUF ERFolGSKURS!<br />

„Es ist das historisch beste Ergebnis, die Bilanz<br />

2007 zeigt ein überaus erfreuliches Bild,“ so<br />

der Vorstandsvorsitzende der <strong>Ärzte</strong>bank, Mag.<br />

Anton Heisinger. <strong>Die</strong> Bilanzsumme ist um 33,5<br />

% auf 649,87 Mio (2006: 486,63 Mio.) geklettert<br />

und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

(EGT) stieg um beachtliche 72 %<br />

auf 2,5 Mio. (2006: 1,5 Mio.) an. Besonders<br />

erfreut zeigt sich der Vorstand der <strong>Ärzte</strong>bank<br />

auch über die rund 1.000 <strong>Ärzte</strong>, die im Vorjahr<br />

als neue Kunden gewonnen werden konnten.<br />

Für anhaltend steigende Kundenzahlen soll<br />

auch die neu eröffnete Geschäftsstelle Tirol in<br />

Innsbruck sorgen. <strong>Die</strong> strategische Ausrichtung<br />

auf das Kundensegment <strong>Ärzte</strong> führt dazu, dass<br />

die <strong>Ärzte</strong>bank zunehmend als echte Standesbank<br />

innerhalb der <strong>Ärzte</strong>schaft anerkannt wird.<br />

<strong>Die</strong> erfolgreiche Entwicklung führt Mag. Heisinger<br />

hauptsächlich auf die intensive, individuelle<br />

Beratung und das Angebot maßgeschneiderter<br />

Anlage-, Spar- Finanzierungs- und Versicherungslösungen<br />

zurück.<br />

„Wir kommen aus der Praxis und kennen die<br />

speziellen Bedürfnisse eines Arztes, der eine<br />

Ordination gründen, ausbauen oder weitergeben<br />

will“, so der Regionalleiter <strong>für</strong> Tirol, Mario<br />

Kometer. Wir wollen den Arzt in allen Lebensphasen<br />

– von der Ordinationsgründung über<br />

den Vermögensaufbau bis hin zur Vermögenssicherung<br />

und Vorsorge betreuen.<br />

Durch unser umfassendes Knowhow und die<br />

lange Erfahrung fühlt sich der Kunde bei uns<br />

gut aufgehoben, ist sich Mario Kometer sicher.<br />

Wir kommen wenn gewünscht direkt zum Arzt<br />

– auch außerhalb der Öffnungszeiten – um sich<br />

vor Ort ein Bild über die individuellen Bedürfnisse<br />

und Finanzpläne des Kunden machen zu<br />

können.<br />

<strong>Die</strong>ses spezielle Service unterscheidet die <strong>Ärzte</strong>bank<br />

maßgeblich von anderen Banken. Neben<br />

unserem umfassenden Finanz-Knowhow, bieten<br />

wir unseren rund 3.800 <strong>Ärzte</strong>n in Tirol auch<br />

ganz spezielle Produkte wie das Gratis-<strong>Ärzte</strong>bank-Girokonto<br />

(inkl. Kreditkarten), attraktive<br />

Spar- und Anlageprodukte sowie maßgeschneiderte<br />

Finanzierungen an.<br />

Vor allem zur Eröffnung wird es ganz spezielle<br />

Produkte mit interessanten Konditionen geben.<br />

<strong>Die</strong> offizielle Eröffnung findet am 1. Juli 2008<br />

um 17:30 Uhr in der Museumstrasse 8 durch<br />

Univ. Prof. Dr. Raimund Margreiter statt.<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 2/08<br />

dann sofort beim jeweiligen <strong>Die</strong>nstgeber<br />

reklamiert werden.<br />

• Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art<br />

des Ferialjobs klarzustellen. Besonders<br />

die Höhe der zustehenden Bezüge ist<br />

bei den 3 Arten sehr unterschiedlich<br />

geregelt.<br />

• Ihr Nachwuchs sollte unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung<br />

beim Finanzamt<br />

vornehmen lassen. Auch dies bringt in<br />

den meisten Fällen bares Geld aufgrund<br />

der möglichen Rückerstattung von Lohnsteuer<br />

und Sozialversicherung.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SB Raimund Eller<br />

Mario Kometer<br />

Regionalleiter<br />

<strong>für</strong> Tirol


Neben dem Spital<br />

in die Niederlassung<br />

Was gilt es zu beachten, wenn man auch außerhalb des Krankenhauses<br />

als Arzt tätig wird?<br />

Sie kennen Ihn besser als wir: den<br />

Wunsch vieler <strong>Ärzte</strong>, neben einer interessanten<br />

Spitalstätigkeit als angestellter<br />

Arzt auch außerhalb des Krankenhauses<br />

selbständig tätig zu werden. Also seine<br />

eigene Ordination zu betreiben. Als Kassenarzt<br />

wird das in der Regel nicht möglich<br />

sein, also kommt ausschließlich die<br />

Niederlassung als Wahlarzt oder Privatarzt<br />

in Frage. Wie geht man das am besten<br />

an?<br />

Gemeinsam oder als Einzelkämpfer?<br />

Zunächst stellt sich die Frage, wo es denn<br />

am günstigsten wäre, sich niederzulassen.<br />

Dazu ist es in einem ersten Schritt<br />

notwendig, sich einen groben Überblick<br />

über die Situation der Mitbewerber vor<br />

Ort zu machen. Es spielt dabei auch eine<br />

Rolle, in welchem Fach man sich niederlassen<br />

will, ob im ländlichen Bereich<br />

oder in der Stadt. Es gibt Fächer, bei denen<br />

ist der Erfolg in manchen Gebieten<br />

nahezu vorprogrammiert, und andere Fächer,<br />

in welchen man sich sehr gut überlegen<br />

muss, welche besonderen Fähigkeiten<br />

man seinen Patienten anbieten<br />

kann, damit diese in die Ordination kommen.<br />

Ist diese Frage geklärt, muss man sich <strong>für</strong><br />

die geeignete Ordinationsform entscheiden.<br />

Betreibt man eine Einzelordination,<br />

oder geht man eine geeignete Kooperationsform<br />

ein, nämlich mit Kollegen, die<br />

bereits eine Ordination haben? Wir befin-<br />

64 3/08 klinik<br />

den uns in einer Zeit, in der die Situation<br />

der <strong>Ärzte</strong> generell von tendenziell stagnierenden<br />

Einnahmen geprägt ist, im Gegenzug<br />

jedoch von steigenden Ausgaben. Es<br />

gibt einige Spielarten von Kooperationen,<br />

die sich auf breiter Front durchgesetzt haben.<br />

Erfolgreiche Ansätze sind im Bereich<br />

der Dauervertretungen anzutreffen. Hierbei<br />

greift ein Arzt aufgrund der zu großen<br />

Arbeitsbelastung auf einen oder mehrere<br />

Vertreter zurück, wobei diese umsatzabhängig<br />

entlohnt werden können. So entsteht<br />

fast automatisch eine schlanke Kostenstruktur<br />

durch die optimale Ausnutzung<br />

von Ressourcen.<br />

Verschiedene Modelle möglich<br />

Ein gängiges Modell, das sich auch im<br />

ländlichen Gebiet immer stärker etabliert,<br />

ist die Untervermietung von Ordinationen.<br />

<strong>Die</strong>se Art macht selbst vor entlegenen<br />

Hausapothekergebieten nicht<br />

halt. Ein Arzt nutzt dabei die Infrastruktur<br />

seiner Ordination alleine dadurch besser<br />

aus, indem er einem Kollegen diese<br />

zur unbenutzten Zeit untervermietet.<br />

Hierbei spielt es keine Rolle, ob mit diesem<br />

Kollegen auch in weiterer Folge zusammengearbeitet<br />

wird. In diesen Konstellationen<br />

sind fachgleiche wie fachübergreifende<br />

Kooperationen möglich.<br />

<strong>Die</strong> Entlohnung erfolgt über eine Stunden-<br />

oder Tagesmiete, auch umsatzabhängige<br />

Modellierungen sind möglich.<br />

Der Wille, mit anderen <strong>Ärzte</strong>n zu kooperieren,<br />

ist im Wachsen. Wer sich mit<br />

mehreren <strong>Ärzte</strong>n Ordinationsräumlichkeiten<br />

teilt, kann also durchaus Vorteile<br />

lukrieren. Nicht nur die Kostenfrage ist<br />

hier von Bedeutung. Wichtig ist auch die<br />

Möglichkeit der Synergieeffekte, die sich<br />

ergeben, wenn eine sinnvolle Kombination<br />

an Fächern in denselben Räumlichkeiten<br />

angeboten wird. Einige <strong>Ärzte</strong>häuser<br />

und Facharztzentren, die sogar unter einem<br />

gemeinsamen Namen nach außen<br />

hin auftreten, zeigen bereits heute, dass<br />

es hier zu sehr befruchtenden gemeinsamen<br />

Aktivitäten kommen kann. Es werden<br />

medizinische Kompetenzzentren gebildet,<br />

in denen dem Patienten neben Versorgung<br />

mit Kassenmedizin und Medikamenten<br />

auch Komplementärmedizin angeboten<br />

wird.<br />

Geldfluss vorausplanen<br />

Sinnvoll sind diese Kooperationen in der<br />

Regel immer dann, wenn sie direkt von<br />

<strong>Ärzte</strong>n betrieben werden. Sollten sich im<br />

eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung<br />

Möglichkeiten zur Einrichtung einer<br />

Ordination ergeben, so ist dies oft eine<br />

ideale Lösung. Generell ist bei Wahlarztpraxen<br />

neben einem Anstellungsverhältnis<br />

zu betonen, dass es in der Regel<br />

wichtig ist, die Fixkosten so gering wie<br />

möglich zu halten, um allfällige finanzielle<br />

Anfangsschwierigkeiten gut durchstehen<br />

zu können.<br />

Man sollte die voraussichtliche Einnahmen-<br />

und Ausgabensituation gewissenhaft<br />

vorplanen. Dazu ist es notwendig,


eine Erfassung der Kostensituation vorzunehmen.<br />

Durch die Eröffnung einer<br />

Wahlarztordination entstehen vor allem<br />

Fixkosten wie Miete, Geräteleasing, Zinsen<br />

<strong>für</strong> die Finanzierung, Strom, Gas,<br />

Versicherungen etc. Es sollte jedem Arzt<br />

bewusst sein, dass er ein kleines Unternehmen<br />

zu führen hat, das auch Gewinn<br />

erwirtschaften sollte. Das muss nicht<br />

gleich zu Beginn der Fall sein, aber nach<br />

einer Anlaufzeit von einigen Jahren wäre<br />

es doch schön, mit der Ordination Geld<br />

zu verdienen und nicht nur von der zurückgezahlten<br />

Lohnsteuer aufgrund der<br />

Steuerklärung zu profitieren. Man wird<br />

nur Freude an der Arbeit als selbständiger<br />

Arzt bekommen, wenn man <strong>für</strong> seine<br />

Mühe auch belohnt wird. Und dieser<br />

Lohn ist neben Anerkennung der Gewinn<br />

aus der Ordination.<br />

Sozialversicherung und<br />

Wohlfahrtsfonds<br />

Eine wesentliche Frage, die man sich vor<br />

der Niederlassung stellen sollte, betrifft<br />

die Sozialversicherung bzw. den Wohlfahrtsfonds.<br />

Hier können je nach Konstellation<br />

enorme zusätzliche Belastungen<br />

entstehen. Oft fallen hier sofort Fixkosten<br />

an, mit denen nicht gerechnet<br />

wird. <strong>Die</strong> Höhe der zusätzlich zu bezahlenden<br />

Pensionsversicherung hängt davon<br />

ab, welches Einkommen man im<br />

Krankenhaus bezieht. Unter Umständen<br />

ist es jedoch auch möglich, sich die Zahlungen<br />

an die SVA ganz oder zumindest<br />

teilweise zu ersparen.<br />

Bei der so genannten Mehrfachversicherung<br />

kann es in zwei Fällen zu einer vollen<br />

Befreiung von den Pensionsversicherungsbeiträgen<br />

in der SVA kommen:<br />

wenn ein öffentlich-rechtliches <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

oder ein dem gleichgestelltes<br />

privatrechtliches <strong>Die</strong>nstverhältnis mit<br />

Anwartschaft auf Ruhe- und Versorgungsgenuss<br />

besteht oder wenn ein privatrechtliches<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnis ohne Anwartschaft<br />

auf Ruhe- und Versorgungsgenuss,<br />

aber mit einem Bruttobezug über<br />

der Höchstbemessungsgrundlage von<br />

3.930 Euro pro Monat vorliegt (Wert<br />

2008). Hier ist zu beachten, dass es trotzdem<br />

zu Vorschreibungen in der<br />

SVA kommen kann, wenn das laufende<br />

Bruttogehalt mit den <strong>Die</strong>n-<br />

sten zwar über der Höchstbemessungsgrundlage<br />

liegt, aber man im<br />

13. und 14. Bezug ohne die <strong>Die</strong>nste<br />

unter die Höchstbemessung „fällt“.<br />

Mit Freude bei der Arbeit<br />

Aber selbst wenn man nicht über der<br />

Höchstbemessungsgrundlage verdient,<br />

ist maximal die Differenz zu<br />

dieser zu bezahlen. Da<strong>für</strong> ist es notwendig,<br />

unter Nachweis der Einkünfte<br />

aus der Anstellung (Bestätigung<br />

des Arbeitgebers) einen Antrag<br />

auf Differenzvorschreibung an die<br />

Sozialversicherung der gewerblichen<br />

Wirtschaft zu schicken. <strong>Die</strong><br />

Beiträge an die Sozialversicherung<br />

der gewerblichen Wirtschaft stellen<br />

jedenfalls im Jahr der Zahlung eine<br />

steuerlich absetzbare Betriebsausgabe<br />

dar. <strong>Die</strong> Belastung aus dem<br />

Wohlfahrtsfonds sollte unbedingt im<br />

Vorfeld abgeklärt werden, denn hier<br />

gibt es auch in Abhängigkeit vom<br />

Bundesland verschieden Optionen.<br />

Das waren einige Anregungen,<br />

worauf man bei der Niederlassung<br />

neben einer Spitalstätigkeit achten sollte.<br />

Das Wichtigste dabei ist aber, dass die innere<br />

Einstellung zur Niederlassung<br />

stimmt. Wenn Sie voller Freude und mit<br />

Enthusiasmus an die Selbständigkeit herangehen,<br />

wird es ein Erfolg werden.<br />

Halbherzigkeit in diesen Dingen zahlt<br />

sich meistens nicht aus und führt zu Frustration.<br />

■<br />

Dr. Scholler & Partner*<br />

Wirtschaftstreuhand<br />

Dr. Gottfried Scholler<br />

1060 Wien/3100 St. Pölten<br />

01/599 22-0<br />

gottfried@scholler.at<br />

Leonhart und Leonhart*<br />

Wirtschaftstreuhand<br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

1070 Wien<br />

01/523 17 68<br />

office@leonhart.at<br />

<strong>Ärzte</strong>service*<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong><br />

6020 Innsbruck<br />

0512/59 85 90<br />

info@juenger.at<br />

* eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe


aBferTIgUng neU <strong>für</strong> den<br />

ZaHnarZT als UnTerneHmer<br />

auch <strong>für</strong> selbständige Zahnärztinnen und Zahnärzte besteht nun die möglichkeit, bei Pensionsantritt zu einer<br />

abfertigung zu kommen. um dies zu erreichen, können Sie bis spätestens 31.12.2008 freiwillig dem neuen Vorsorgemodell<br />

der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVa) beitreten. <strong>für</strong> eine gute entscheidung<br />

bis dahin hier nun das Wichtigste in kürze:<br />

WaS ISt DIe<br />

SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />

So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Beendigung<br />

Ihrer Tätigkeit eine Abfertigung von<br />

Ihrem Arbeitgeber bzw. von der Mitarbeitervorsorgekasse<br />

ausbezahlt bekommen,<br />

so soll es in Zukunft nun auch <strong>für</strong> Selbständige<br />

sein.<br />

WIe funktIonIeRt DIe<br />

SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />

Sie bezahlten ab 2008 Beiträge an die<br />

SVA. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an eine<br />

Vorsorgekasse Ihrer Wahl weiter. Für das<br />

Jahr 2008 werden die Beiträge erstmals im<br />

4. Quartal vorgeschrieben.<br />

Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens<br />

bei Antritt der gesetzlichen Pension eine<br />

„Abfertigung“ in Abhängigkeit der bis<br />

dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer<br />

sofortigen Auszahlung kann auch eine<br />

Rente beansprucht werden.<br />

4 I ZahnarZt in tirol<br />

WaS koStet DIe<br />

SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />

<strong>Die</strong> Beiträge machen - wie bei den Mitarbeitern<br />

auch - 1,53% der Bemessungsgrundlage<br />

aus. Bei Zahnärzten wird als<br />

Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage<br />

der Pensionspflichtversicherung<br />

herangezogen. Für 2008 sind das maximal<br />

EUR 55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />

Einzahlung derzeit EUR 841,81 p.a.<br />

WaS SInD DIe VoRteIle?<br />

<strong>Die</strong> Vorteile liegen auf der Hand. Neben<br />

der Auszahlung einer Abfertigung bzw.<br />

einer Zusatzpension hat das Modell einige<br />

Steuervorteile zu bieten.<br />

<strong>Die</strong> Zahlungen sind voll steuerlich absetzbar.<br />

Bei einem Spitzensteuersatz von<br />

50% zahlt der Finanzminister also die<br />

Hälfte Ihrer Beiträge. Und auch die Früchte<br />

werden steuerlich versüßt. So ist die Auszahlung<br />

als Rente vollkommen steuerfrei<br />

und die alternative Einmalauszahlung<br />

lediglich mit einem fixen Steuersatz von<br />

6% belegt.<br />

Wo ISt DeR haken?<br />

Derer gibt es zwei: Sie heißen ewige<br />

Bindung und möglicherweise dürftige<br />

Renditen. Ist man dem System einmal<br />

beigetreten, so ist einer Widerruf der<br />

freiwilligen Entscheidung nicht mehr<br />

möglich. Sie zahlen dann bis zur Aufgabe<br />

der selbständigen Tätigkeit bzw. bis zum<br />

Pensionsantritt.<br />

Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften<br />

und der gesetzlichen<br />

Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />

sehr schwierig, ansehnliche Renditen<br />

zu erwirtschaften, von denen dann<br />

auch noch Verwaltungskosten in Abzug<br />

gebracht werden müssen. <strong>Die</strong> Kehrseite<br />

dazu ist, dass es sich um eine sehr sichere<br />

„Veranlagung“ handelt.


WaS emPfehlen WIR Ihnen?<br />

Bei guter Gewinnlage machen die Steuervorteile<br />

eventuell magere Renditen wieder<br />

wett. Da <strong>für</strong> gewinnstarke Zahnarztpraxen<br />

derzeit ein Spitzensteuersatz von 50% gilt,<br />

kommt die Hälfte der Beitragszahlungen<br />

über die Steuerersparnis wieder retour<br />

und wirkt so positiv auf die Nettorendite<br />

nach Steuer. In dieser Situation zahlt sich<br />

die Selbständigenvorsorge bei Interesse an<br />

einer zusätzlichen Vorsorge sicher aus.<br />

tIPP:<br />

Unter http://esv-sva.sozvers.at finden Sie<br />

unter News einen SVA-Vorsorgerechner.<br />

Hier können Sie herausfinden, was <strong>für</strong><br />

Sie bei der Selbständigenvorsorge heraus-<br />

kleInanZeIgen<br />

gutgehende Zahnarztpraxis in Völs wegen<br />

Erreichung des Pensionsalters ab 1.11.2008<br />

(oder später) abzugeben, dzt. alle Kassen.<br />

Informationen unter 0512/303765 oder<br />

Frau Hanin 050511-6021<br />

Urlaubsvertretung <strong>für</strong> kassenpraxis im<br />

Tiroler Unterland <strong>für</strong> den Zeitraum vom<br />

4. August bis 15. September 2008 gesucht;<br />

Chiffre 100308<br />

Bin 16. J., weibl., gepflegtes,angenehmes<br />

Äußeres, fleißig und genau, suche ab sofort<br />

Stelle zur ausbildung als Zahnarzthelferin<br />

im Raum Tiroler Oberland!<br />

Tel. 0676-9650807<br />

Zahnärztliche assistentin mit abgeschlossener<br />

ausbildung in deutschland sucht ab<br />

01.09.2008 Stelle in Telfs und Umgebung.<br />

Garantiert Freundlichkeit, Zuverlässigkeit,<br />

selbständiges Arbeiten, schnelle Auffassungsgabe,<br />

Flexibilität und Pünktlichkeit.<br />

Chiffre 160508<br />

schauen kann. Liegt Ihre Bemessungsgrundlage<br />

über EUR 55.000,-, so können<br />

Sie im Feld monatliche Beitragsgrundlage,<br />

unabhängig von Ihrer tatsächlichen<br />

Gewinnsituation, einfach die derzeitige<br />

Höchstbemessungsgrundlage von EUR<br />

4.585,- eingeben. Sollten Sie mit diesem<br />

Steuern<br />

Tool nicht zu Rande kommen, so wenden<br />

Sie sich an Ihren <strong>Steuerberater</strong>. Er kann<br />

diese Berechnung sicher und schnell <strong>für</strong><br />

Sie durchführen.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SB Raimund Eller<br />

ZahnarZt in tirol I 5


46 STEUER & RECHT<br />

Abseits der Gruppenpraxis gibt es zahlreiche interessante Kooperationsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong>.<br />

Zahn Krone 5/08<br />

Gemeinsam statt einsam<br />

Der Wille, mit anderen <strong>Ärzte</strong>n zu kooperieren,<br />

ist im Wachsen – auch,<br />

weil es die Marktsituation erfordert.<br />

Denn es entstehen immer mehr Ordinationen<br />

vor allem von Wahlärzten und<br />

die Umsatz- und Kostensituation sieht<br />

<strong>für</strong> viele nicht sehr rosig aus. Das Gruppenpraxengesetz<br />

war ein erster Versuch,<br />

Kooperationsformen auf eine<br />

rechtliche Basis zu stellen. Einige Bundesländer<br />

haben diese Idee bereits aufgegriffen<br />

und die Gruppenpraxis in<br />

Form einer OEG zur Weitergabe von Praxen<br />

instrumentalisiert. Im Großen und<br />

Ganzen ist eine Gruppenpraxis <strong>für</strong> die<br />

meisten <strong>Ärzte</strong> aber noch keine brauchbare<br />

Alternative zu anderen Möglichkeiten<br />

der Kooperation.<br />

Untervermietung<br />

<strong>Die</strong> einfachste Form der Kooperation von<br />

niedergelassenen <strong>Ärzte</strong>n ist die Untervermietung.<br />

Ein Arzt, der über Räumlichkeiten<br />

verfügt, die entweder im Eigentum<br />

stehen oder gemietet sind, kann damit<br />

Fixkosten wie Miete, Strom, Gas und<br />

Reinigung senken. <strong>Die</strong> Mietkosten können<br />

nach Ermittlung des Fixkostenblocks<br />

in Form von Stundensätzen berechnet<br />

werden, zu denen eine Untervermietung<br />

vorgenommen wird. Eine Alternative<br />

dazu ist eine Umsatzbeteiligung an den<br />

Honoraren des Untermieters.<br />

Kosten- oder<br />

Ertragsgemeinschaft<br />

Wenn <strong>Ärzte</strong> in ähnlichen Konstellationen<br />

arbeiten, kann auch eine Zusammenlegung<br />

der Ordinationen im Sinne<br />

einer Kosten- oder Ertragsgemeinschaft<br />

sinnvoll sein.<br />

Bei einer Kostengemeinschaft erwirtschaftet<br />

jeder Arzt seine eigenen Ein-<br />

nahmen, die auch getrennt erfasst werden.<br />

<strong>Die</strong> Ausgaben werden über ein gemeinsames<br />

Konto bezahlt. Nur die individuellen<br />

Kosten wie SVA, <strong>Ärzte</strong>kammer<br />

und KFZ werden getrennt erfasst. <strong>Die</strong><br />

Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben<br />

erfolgt entweder über den Umsatzschlüssel<br />

oder je zur Hälfte.<br />

Bei einer Ertragsgemeinschaft werden<br />

Einnahmen und Ausgaben gemeinsam<br />

erfasst. Es wird ein Aufteilungsschlüssel<br />

über den gemeinsamen Gewinn vereinbart.<br />

<strong>Die</strong>s kann nach Arbeitszeit,<br />

Einnahmen oder einer anderen plausiblen<br />

Größe erfolgen. Auch eine Aufteilung<br />

je zur Hälfte ist denkbar. <strong>Die</strong> indi-<br />

◗<br />

Mag. Wolfgang Leonhart, Horst <strong>Jünger</strong>, Dr. Gottfried Scholler<br />

viduellen Kosten werden ebenfalls getrennt<br />

abgerechnet.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

klar geregelt<br />

Kooperationsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> aus<br />

steuerlicher Sicht<br />

Das Finanzministerium hat sich mehrfach<br />

zur steuerlichen Behandlung von<br />

<strong>Ärzte</strong>gemeinschaften geäußert. Damit<br />

besteht weitestgehend Rechtssicherheit<br />

bei der steuerlichen Behandlung<br />

von ärztlichen Kooperationsformen.<br />

<strong>Die</strong> Ertragsbesteuerung von Praxisgemeinschaften<br />

erfolgt, wie bei Einzelpraxen<br />

auch, bei den einzelnen <strong>Ärzte</strong>n.<br />

Darüber, wer die im Rahmen einer Ge-<br />

Gruppenpraxen: derzeit nur selten eine brauchbare Alternative zu anderen Kooperationsformen<br />

Untervermietung: einfachste Form der Kooperation, Senkung der Fixkosten<br />

durch Untervermietung nach Stundensätzen oder Umsatzbeteiligung<br />

Kostengemeinschaft: getrennten Einnahmen, Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben<br />

nach Umsatzschlüssel oder je zur Hälfte<br />

Ertragsgemeinschaft: gemeinsame Erfassung von Einnahmen und Ausgaben,<br />

Vereinbarung eines Aufteilungsschlüssels über den gemeinsamen Gewinn, getrennte<br />

Erfassung der individuellen Kosten<br />

Passende Rechtsform wählen – Achtung: Steuerliche Fallen!<br />

(Teilbetriebsveräußerung, Aufdeckung stiller Reserven); professionelle Planung einer<br />

Umgründung empfohlen<br />

Ertragsbesteuerung erfolgt wie bei Einzelpraxen bei den einzelnen <strong>Ärzte</strong>n; Versteuerung<br />

nach dem Verursacherprinzip oder nach einem Schlüssel<br />

Umsatzsteuerbefreiung gilt auch <strong>für</strong> Kostenverrechnung zwischen den <strong>Ärzte</strong>n innerhalb<br />

einer <strong>Ärzte</strong>gemeinschaft, wenn keine Gewinnkomponente verrechnet wird<br />

Nutzungsüberlassung (inkl. Vereinbarung zu Dauer und Möglichkeiten <strong>für</strong> die<br />

Beendigung) in Form eines Aktenvermerks schriftlich festhalten<br />

Nutzungszeiten gut überlegen!


Zahn Krone 5/08 STEUER & RECHT 47<br />

meinschaft erzielten Einkünfte in welcher<br />

Höhe erhält und auch versteuert,<br />

entscheiden die Beteiligten selbst.<br />

Hierbei bietet sich entweder das Verursacherprinzip<br />

an, nach dem die Einnahmen<br />

einzeln zugerechnet werden. Der<br />

Leistungserbringer erhält auch das da<strong>für</strong><br />

in Rechnung gestellte Honorar.<br />

Ebenso werden die Ausgaben so weit<br />

wie möglich direkt zugeordnet. Es ist<br />

aber ebenso möglich, dass Einnahmen<br />

und Ausgaben in einen und aus einem<br />

Topf fließen und nach einem vereinbarten<br />

Schlüssel geteilt werden. <strong>Die</strong>s ist<br />

eher nur bei Gemeinschaften zwischen<br />

sich nahestehenden Personen üblich.<br />

Passendes rechtliches Kleid<br />

<strong>Die</strong> Zahl der möglichen Fallstricke auf<br />

dem Weg zu einer Kooperation zwischen<br />

<strong>Ärzte</strong>n ist groß. Eine ausführliche Beratung<br />

durch den <strong>Steuerberater</strong> kann hier<br />

viele Unannehmlichkeiten verhindern.<br />

Grundsätzlich sollten vorweg die Motive<br />

und Ziele <strong>für</strong> die Partnerschaft gemeinsam<br />

analysiert werden, um dann das<br />

dazu am besten passende rechtliche<br />

Kleid zu schneidern.<br />

Kommt es im Zuge der Bildung einer<br />

Praxisgemeinschaft zu einer Vergesellschaftung,<br />

so darf nicht übersehen<br />

werden, dass der Eintritt von <strong>Ärzte</strong>n in<br />

eine Gemeinschaft oder der Zusammenschluss<br />

von <strong>Ärzte</strong>n zu einer Gemeinschaft<br />

steuerlich gravierende Folgen<br />

haben kann. Der steuerliche Supergau<br />

ist erreicht, wenn der Fiskus bei diesen<br />

Vorgängen eine Teilbetriebsveräußerung<br />

bei einem bisherigen Praxisalleininhaber<br />

ortet. In einem Worst-Case-<br />

Szenario kann es dazu kommen, dass<br />

stille Reserven aufgedeckt und unnötig<br />

versteuert werden müssen. <strong>Die</strong>se prekäre<br />

Situation kann mit dem so genannten<br />

Umgründungssteuergesetz vermieden<br />

werden. Der Umgang damit erfordert<br />

allerdings größte Sorgfalt und Bedachtsamkeit<br />

und bedarf daher einer<br />

professionellen Planung und Umsetzung.<br />

Nutzungszeiten im Hinblick<br />

auf die Zukunft<br />

Ärztliche Leistungen sind übrigens von<br />

der Umsatzsteuer befreit. <strong>Die</strong>se Steuerbefreiung<br />

gilt auch <strong>für</strong> die Kostenverrechnung<br />

zwischen den beteiligten <strong>Ärzte</strong>n<br />

innerhalb einer <strong>Ärzte</strong>gemeinschaft.<br />

Voraussetzung da<strong>für</strong> ist, dass nur die<br />

Erstattung der anteiligen Kosten erfolgt.<br />

Wird hingegen auch eine Gewinnkomponente<br />

verrechnet, so sind die<br />

weiterverrechneten Beträge nicht mehr<br />

umsatzsteuerfrei, sondern müssen zur<br />

Gänze der Umsatzsteuer unterworfen<br />

werden.<br />

In der Praxis sollte eine Nutzungsüberlassung<br />

dieser Art aber auch in den wesentlichsten<br />

Punkten zumindest in<br />

Form eines Aktenvermerks schriftlich<br />

festgehalten werden, insbesondere im<br />

Hinblick auf Dauer und Möglichkeiten<br />

<strong>für</strong> die Beendigung der Vereinbarung.<br />

Auch die Nutzungszeiten sollten gut<br />

überlegt und mit Blick in die Zukunft<br />

festgehalten werden.<br />

Wenn ein Arzt seine Ordination zeitweise<br />

einem anderen überlässt, geschieht<br />

dies nicht selten, weil er neben einer<br />

Anstellung im Krankenhaus auch als<br />

Wahlarzt tätig sein möchte und aus Kostengründen<br />

keine eigenen Räumlichkeiten<br />

und Ausstattungen anschaffen<br />

will. <strong>Die</strong> Praxis zeigt ganz deutlich, dass<br />

hier das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit<br />

als Wahlarzt manchmal falsch eingeschätzt<br />

wird und eine zu geringe Timesharing-Nutzung<br />

ins Auge gefasst wird,<br />

was bei Ausweitung der Tätigkeit zu<br />

Problemen mit dem Nutzungsüberlasser<br />

führen kann. <strong>Die</strong>s umso eher, wenn<br />

auch dieser nicht bereits langjährig niedergelassen,<br />

sondern selbst erst seit<br />

kurzer Zeit als Wahlarzt tätig und daher<br />

in der Aufbauphase ist. Bei der Festlegung<br />

der Nutzungszeiten sollte auf alle<br />

Fälle auch bedacht werden, dass nicht<br />

die reinen Ordinationszeiten, sondern<br />

auch die Vor- und Nachbereitungszeiten<br />

als Basis festgelegt werden.<br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Wien.<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Innsbruck.<br />

Dr. Gottfried Scholler<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Wien/St. Pölten.


steuer.berater<br />

Fix vom Tisch<br />

146 | econova.at<br />

<strong>Die</strong>se freudige Nachricht ist dem Schenkungsmeldegesetz<br />

nach Parlamentsbeschluss<br />

vom 6.6.2008 zu entnehmen.<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />

<strong>Die</strong> Abschaffung dieser unliebsamen Steuer ist allerdings<br />

nicht ganz ohne unerwünschte steuerliche Nebenwirkungen<br />

geblieben. So sind z. B. Grundstücksübertragen<br />

auch nach dem 31. Juli 2008 nicht vollkommen steuerfrei. Zudem<br />

sind größere Schenkungen bei hoher Strafe meldepflichtig.<br />

Und zu guter Letzt ergeben sich bei der Übertragung von<br />

Vermietungsobjekten mitunter sogar einkommenssteuerliche<br />

Nebenwirkungen – allerdings nicht nur negative! Im folgenden<br />

Beitrag erfahren Sie alles rund um die aktuelle Lage zum Thema<br />

Schenken:<br />

1. <strong>Die</strong> gute Nachricht:<br />

Schenken und Erben ist seit dem 1. August 2008 steuerfrei.<br />

Wie bereits in der Ausgabe Feber/März 08 berichtet, hat der<br />

Verfassungsgerichtshof auf eine Aufhebung der damals bestehenden<br />

Gesetzeslage hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

mit Wirkung 31.7.2008 erkannt. Während wir<br />

damals schon davon berichten konnten, dass der Gesetzgeber<br />

die Erbschaftsteuer ersatzlos streichen wird, bestanden hinsichtlich<br />

der Schenkungssteuer noch Unsicherheiten. Nun ist<br />

es fix! Sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer<br />

sind nicht mehr existent!<br />

2. Steuerfreies Erben und Schenken ist nur die halbe<br />

Wahrheit:<br />

Bei Immobilien fallen auch weiterhin Steuern an.<br />

Was in jedem Fall anfällt, ist die Grunderwerbsteuer. <strong>Die</strong>se<br />

kommt mit 3,5 % vom dreifachen Einheitswert bzw. 2 %<br />

<strong>für</strong> Ehepartner und Kinder zwar wesentlich günstiger als die<br />

Abgaben nach dem früheren Erbschaftssteuergesetz. Bei entsprechender<br />

Gestaltung (gemischte Schenkung) konnte dieses<br />

Ergebnis aber auch schon bisher erreicht werden.<br />

Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht:<br />

• Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen im Zusammenhang<br />

mit Unternehmensübertragungen gibt es weiterhin<br />

einen Freibetrag von Euro 365.000,–.<br />

• Ehepartner können eine gemeinsame Wohnung zur Befriedigung<br />

des dringenden Wohnbedürfnisses durch Schenkung<br />

zu gleichen Teilen auch grunderwerbsteuerfrei aufteilen. Voraussetzung:<br />

<strong>Die</strong> gesamte Nutzfläche beträgt maximal 150 m².<br />

3. Der Haken:<br />

Strenge Meldepflicht ans Finanzamt bei größeren<br />

Schenkungen.<br />

Anstelle der bisherigen Besteuerung tritt eine Meldepflicht<br />

innerhalb von 3 Monaten ab der unentgeltlichen Übertragung.<br />

Verpflichtet sind sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer<br />

sowie Rechtsanwälte und Notare, die bei der<br />

unentgeltlichen Übertragung mitgewirkt haben.<br />

Ausnahmen:<br />

• Erwerbe zwischen Angehörigen, wenn der Wert aller<br />

Schenkungen innerhalb eines Jahres Euro 50.000,– nicht<br />

übersteigt.<br />

• Erwerbe zwischen anderen Personen, wenn der Wert<br />

aller Schenkungen innerhalb von fünf Jahren<br />

Euro 15.000,– nicht übersteigt.<br />

• Übliche Gelegenheitsgeschenke, soweit der Wert jedes<br />

einzelnen Übertragungsobjektes den Wert von<br />

Euro 1.000,– nicht übersteigt.<br />

• Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke.<br />

• Grundstücke, da die Übertragung wegen der oben<br />

erwähnten Grunderwerbsteuerpflicht dem Fiskus ohnehin<br />

bekannt wird.<br />

Tipp: <strong>Die</strong> Grenze ist personenbezogen. Wenn ein Kind z. B.<br />

Schenkungen von Vater und Mutter erhält, können bei entsprechender<br />

Gestaltung somit in Summe bis zu Euro 100.000,–<br />

innerhalb eines Jahres geschenkt werden, ohne dass es zu einer<br />

Meldepflicht kommt.<br />

4. Hohe Strafen:<br />

Verletzung der Meldepflicht kann teuer werden.<br />

Verstöße führen zu einem Finanzstrafverfahren wegen<br />

Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu<br />

10 % des geschenkten und nicht gemeldeten Vermögens. <strong>Die</strong>s<br />

ist ein wesentlich höherer Strafrahmen als bei anderen Finanzordnungswidrigkeiten<br />

(max. Euro 5.000,–).


(1) Dr. Verena Maria Erian<br />

(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />

(3) Raimund Eller<br />

5. Scharfes Reglement:<br />

Strafbefreiende Wirkung einer späteren Selbstanzeige nur<br />

beschränkt gegeben.<br />

Durch rechtzeitige Selbstanzeige (z. B. bei Beginn einer Betriebsprüfung)<br />

ist es möglich, einer Strafe <strong>für</strong> Steuerdelikte zu<br />

entgehen, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch keine<br />

Verfolgungshandlungen gesetzt waren und eine eventuelle<br />

Entdeckung der Tat dem Anzeiger zum Zeitpunkt der Selbstanzeige<br />

noch nicht bekannt war.<br />

Da die Anzeigenverpflichtung von Schenkungen nur dann<br />

zur gewünschten Kontrollwirkung führt, wurde die Möglichkeit<br />

einer strafbefreienden Selbstanzeige hier sehr stark eingeschränkt.<br />

Eine strafbefreiende Wirkung tritt nur dann ein,<br />

wenn die Selbstanzeige spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Anzeigefrist<br />

(3 Monate) erfolgt.<br />

Tipp: Hat man die 3-monatige Meldefrist nach dem Erwerb<br />

versäumt, ist danach noch ein Jahr Zeit, um dieses Versäumnis<br />

ungestraft zu sanieren.<br />

6. Unerwünschte Nebenwirkungen auf die<br />

Einkommensteuer:<br />

Verschlechterung bei Mietobjekten.<br />

Wurde ein Miethaus noch vor dem 1. August 2008 unentgeltlich<br />

übertragen, so konnte der Erwerber die jährliche steuerlich<br />

absetzbare Gebäudeabschreibung auf Antrag von den<br />

so genannten fiktiven Anschaffungskosten, d. h. vom aktuellen<br />

Gebäudewert vornehmen. <strong>Die</strong>se Möglichkeit existiert nun <strong>für</strong><br />

alle nach dem 31. Juli 2008 unentgeltlich erworbenen Immobilien<br />

nicht mehr. Neuerdings muss die Gebäudeabschreibung<br />

vom historischen Anschaffungswert des Rechtsvorgängers vorgenommen<br />

werden. <strong>Die</strong>ser Wert liegt meist deutlich unter dem<br />

aktuellen Verkehrswert und kann so Jahr <strong>für</strong> Jahr zu einer<br />

höheren Einkommensteuerbelastung führen als bisher.<br />

7. Und zum Schluss noch eine gute Nachricht:<br />

Verbesserung <strong>für</strong> Mietobjekte mit besonderen Abschreibungssätzen.<br />

Im Gegenzug <strong>für</strong> den Entfall des Wahlrechtes der Abschreibung<br />

von den fiktiven Anschaffungskosten (siehe Punkt 6.)<br />

waren in logischer Konsequenz folgende steuerrechtlichen<br />

Verbesserungen vorzunehmen:<br />

• Offene Instandhaltungs- und Instandsetzungszehntel<br />

ge hen auf Erwerber über<br />

Instandsetzungsaufwendungen können nicht zur Gänze<br />

im Jahr der Entstehung von der Steuer abgesetzt werden,<br />

sondern müssen auf 10 Jahre verteilt werden. Bestimmte<br />

Instandhaltungsaufwendungen können über Antrag ebenso<br />

auf 10 Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Für<br />

diese Zehntelabsetzungen galt bei Übertragung des betreffenden<br />

Gebäudes bisher, dass restliche Zehntel ab dem der<br />

Übertragung folgenden Kalenderjahr nicht mehr abgezogen<br />

werden konnten. Nur bei Erwerb von Todes wegen konnte<br />

der Rechtsnachfolger die restlichen Zehntel nutzen, wenn er<br />

steuer.berater<br />

(1) (2) (3)<br />

die Gebäudeabschreibung vom Einheitswert vornahm. Bei<br />

Übertragungen ab dem 1.8.2008 sind bei jeder Form der unentgeltlichen<br />

Übertragung die Zehntelabsetzungen fortführbar,<br />

sodass offene Zehntel nun auch bei Schenkungen nicht<br />

mehr verloren gehen.<br />

• Auch Reste einer beschleunigten Abschreibung<br />

gehen nicht mehr verloren:<br />

Von Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung dienen, können im Normalfall jährlich<br />

1,5 % des Anschaffungswertes bzw. der Herstellungskosten<br />

als steuerlich absetzbare Gebäudeabschreibung angesetzt<br />

werden. Für bestimmte Herstellungsaufwendungen gibt es<br />

Begünstigungen, die zu wesentlich höheren Abschreibungen<br />

führen. So kann z.B. <strong>für</strong> Investitionen in denkmalgeschützte<br />

Gebäude jährlich 1 / 15 der betreffenden Investition steuermindernd<br />

geltend gemacht werden. Wurde das Gebäude auf<br />

eine andere Person übertragen, so waren die restlichen Teilbeträge<br />

verloren (Ausnahme: Erwerb von Todes wegen). Ab<br />

1.8.2008 können auch diese Teilbeträge bei jeder Form des<br />

unentgeltlichen Erwerbes vom Rechtsnachfolger steuerlich<br />

verwertet werden.<br />

• Keine Nachversteuerung <strong>für</strong> beschleunigte Absetzungen<br />

mehr:<br />

Bei einer Übertragung des Gebäudes mussten in den letzten<br />

15 Jahren beschleunigt vorgenommene Abschreibungen<br />

zudem vom Übergeber nachversteuert werden. Zu einer<br />

solchen Nachversteuerung kommt es bei unentgeltlichen<br />

Übertragungen von Liegenschaften nach dem 31.7.2008 nun<br />

nicht mehr.<br />

8. Resümee<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden mit Wirkung<br />

1. August 2008 nun definitiv abgeschafft. <strong>Die</strong> große Angst der<br />

Finanz, dass bei einem Wegfall der Schenkungssteuer zweifelhafte<br />

Geldzuflüsse relativ problemlos als vermeintliche Schenkungen<br />

deklariert werden könnten, hat zu einer speziellen<br />

Meldepflicht <strong>für</strong> größere Schenkungen mit hohen Strafen im<br />

Falle von Meldeverstößen geführt. Durch die personenbezogene<br />

Festlegung der Meldegrenzen gibt es allerdings trotzdem<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen auch bei anstehenden<br />

größeren Schenkungen die Meldepflicht vermieden werden<br />

kann. Sprechen Sie bei entsprechenden Vorhaben in jedem<br />

Fall rechtzeitig mit Ihrem <strong>Steuerberater</strong> und legen Sie gemeinsam<br />

die optimale Vorgangsweise fest. xy<br />

econova.at | 147


<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

Das steueroptimale Privathaus <strong>für</strong> Ihre Ordination<br />

Bei Wohnung und Ordination unter einem Dach gilt ein<br />

entsprechender Anteil des Hauses als betrieblich. Sämtliche<br />

Baukosten und auch die laufenden Instandhaltungs­<br />

und Betriebskosten können anteilig von der Steuer abgesetzt<br />

werden. <strong>Die</strong>ser Anteil wird in der Regel über einen<br />

Quadratmeterschlüssel ermittelt. Achten Sie bereits bei der<br />

Planung darauf, dass der als Ordination genutzte Bereich genau<br />

definiert wird. Besonders Wichtig ist ein eigener Eingang.<br />

<strong>Die</strong> Räume sollten auf den Plänen bereits Bezeichnungen wie<br />

Empfang, Warteraum, Arztzimmer, Untersuchungszimmer,<br />

EKG, Röntgen, Therapieraum, Labor, Blutabnahme, Patienten­WC,<br />

Sozialraum, Lager etc. tragen.<br />

Optimierung durch Ehegattenmodell<br />

Wird die Ordination vom Ehepartner errichtet und an den<br />

Arzt vermietet, so bieten sich zahlreiche zusätzlich steuerliche<br />

Vorteile:<br />

• <strong>Die</strong> auf den Ordinationsteil entfallenden Vorsteuern<br />

der Baukosten können vom Finanzamt zurückgefordert<br />

werden und so zu einem wesentlichen Finanzierungsvorteil<br />

bei der Errichtung führen.<br />

• Durch die Miete kann Einkommen vom besser verdienenden<br />

Ehepartner umgeleitet und so einem günstigeren<br />

Steuersatz zugeführt werden (Ehegattensplitting).<br />

148 | econova.at<br />

• Investitionen, die der Arzt als Mieter selbst trägt (Mieterinvestitionen),<br />

können auf eine kürzere Zeit abgeschrieben<br />

werden.<br />

• Im Gegenzug <strong>für</strong> die lukrierten Vorsteuern aus den<br />

Baukosten muss von der Ordinationsmiete in den ersten<br />

zehn Jahren 20 % Umsatzsteuer abgeführt werden.<br />

<strong>Die</strong> gewonnene Vorsteuer kompensiert diesen Nachteil<br />

jedoch in den meisten Fällen um ein Mehrfaches.<br />

• Bei einer eventuellen Veräußerung nach der zehnjährigen<br />

Spekulationsfrist bleiben Wertsteigerungen der<br />

gesamten Immobilie steuerfrei.<br />

Tipp´s:<br />

• Halten Sie rechtzeitig Rücksprache mit Ihrem <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Im Nachhinein ist die Richtige Gestaltung und<br />

Formelle Abwicklung nicht mehr möglich.<br />

• Treffen Sie beim Ehegattenmodell vertraglich Vorsorge<br />

<strong>für</strong> den Fall einer Ehescheidung.<br />

• Lassen Sie sich den Vorsteuervorteil sowie auch die Vorteilhaftigkeit<br />

aus Sicht der Einkommensteuer im Zuge<br />

eines Günstigkeitsvergleiches von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

ermitteln. xy<br />

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33 STEUER & RECHT Zahn Krone 6/08<br />

Der Herbst – Zeit zum „Steuer sparen“<br />

Im Herbst ist die Zeit, in der aktives Handeln durchaus noch zu der einen oder anderen<br />

Steueroptimierung führen kann.<br />

Es stellt sich im Herbst immer wieder<br />

die Frage, ob es nicht noch die<br />

eine oder andere sinnvolle Ausgabe<br />

gibt, um die Steuerbelastung <strong>für</strong> das<br />

laufende Jahr etwas zu reduzieren.<br />

Dazu ist als erster Schritt unbedingt<br />

erforderlich, dass man überhaupt abschätzen<br />

kann, wie hoch das zu versteuernde<br />

Einkommen in diesem Jahr<br />

sein wird und wie sich dementsprechend<br />

eine betriebliche Ausgabe gegen<br />

Jahresende steuerlich auswirkt. <strong>Die</strong><br />

Basis <strong>für</strong> eine aussagekräftige Prognose<br />

kann nur eine Hochrechnung anhand<br />

der laufenden Buchhaltung liefern.<br />

Aber wie wirken sich welche Ausgaben<br />

steuerlich überhaupt aus? Fälschlicherweise<br />

wird oft angenommen,<br />

dass eine größere Investition am Jahresende<br />

zur Gänze als Betriebsausgabe<br />

abzugsfähig ist. Leider ist dies meist<br />

nicht der Fall, da die Anschaffung von<br />

Wirtschaftsgütern über ? 400,- auf die<br />

Nutzungsdauer zu verteilen ist und bei<br />

Investitionen in der zweiten Jahreshälfte<br />

überhaupt nur eine Halbjahresabschreibung<br />

zusteht. Der niedergelassene<br />

Arzt, der also kurz vor Jahresende<br />

noch schnell ein neues medizinisches<br />

Gerät <strong>für</strong> € 5.000,- kauft, hat<br />

dieses zumindest auf fünf Jahre abzuschreiben,<br />

d.h. die Jahresabschreibung<br />

von € 1.000,- hat nur eine Halbjahresabschreibung<br />

von € 500,- zur Folge.<br />

Im besten Fall wirkt sich diese Halbjahresabschreibung<br />

in der 50%-Steuerprogression<br />

aus. Somit beträgt die maximale<br />

Steuerersparnis in diesem Jahr<br />

€ 250,-.<br />

Wenn einem bewusst ist, dass die<br />

Investition von € 5.000,- in diesem<br />

Jahr maximal € 250,- Steuerersparnis<br />

bringt und die Investition wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist, dann kann natürlich<br />

auch noch gegen Jahresende investiert<br />

werden, da die „fehlende“ Halbjahresabschreibung<br />

am Ende der Laufzeit<br />

selbstverständlich absetzbar ist und<br />

nicht verloren geht.<br />

Im Sinne einer Steueroptimierung zum<br />

Jahresende gibt es einige Faktoren, die<br />

es zu prüfen gilt:<br />

Laufende Ausgaben<br />

<strong>für</strong> Instandhaltung<br />

Bei laufenden Ausgaben ist keine Verteilung<br />

über die Nutzungsdauer notwendig.<br />

Laufende Reparaturen in der<br />

Ordination wie Malerarbeiten oder<br />

Ausbesserungsarbeiten sind daher<br />

zum Zeitpunkt der Zahlung sofort in<br />

voller Höhe absetzbar.<br />

Wiederum auf Jahre zu verteilen wären<br />

hingegen Ausgaben wie das Verlegen<br />

eines komplett neuen Bodens oder<br />

der Austausch von Fenstern. Hier gilt<br />

es im individuellen Fall mit dem <strong>Steuerberater</strong><br />

die sofortige Absetzbarkeit<br />

zu überprüfen.<br />

Vorauszahlungen<br />

Durch den Vorzieheffekt von geleisteten<br />

Vorauszahlungen (nur Zahlungen<br />

<strong>für</strong> das laufende und das folgende Jahr<br />

bzw. Vorauszahlungen <strong>für</strong> Wareneinkäufe,<br />

Medikamente, Zahngold max. 1<br />

Jahresbedarf) kann das steuerliche Ergebnis<br />

<strong>für</strong> das aktuelle Jahr gesenkt<br />

werden. Es muss einem aber bewusst<br />

sein, dass ein steuerlicher Effekt nur<br />

Dr. Gottfried Scholler, Horst <strong>Jünger</strong>, Mag. Manfred Kenda<br />

einmal, nämlich im ersten Jahr des<br />

Vorziehens, besteht; danach sollte die<br />

Vorauszahlung am Ende jeden Jahres<br />

durchgeführt werden, aber es ergibt<br />

sich kein zusätzlicher steuerlicher Effekt<br />

mehr.<br />

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:<br />

Im Jahr 2008 wird die Ordinationsmiete<br />

<strong>für</strong> 12 Monate des Jahres 2008<br />

und <strong>für</strong> 12 Monate des Jahres 2009<br />

(Vorauszahlung) geleistet. Daher kann<br />

man im Jahr 2008 24 Monate als Betriebsausgabe<br />

absetzen. Ohne eine<br />

weitere Vorauszahlung im Jahr 2009<br />

hätte man 0 Monate als Betriebsausgabe;<br />

erst wenn man im Jahr 2009 12<br />

Monate <strong>für</strong> 2010 vorauszahlt, hätte<br />

man wieder zumindest 12 Monate als<br />

Betriebsausgabe. Endergebnis: Im ersten<br />

Jahr der Vorauszahlung hat man<br />

24 Monate, dann jedes Jahr 12 Monate<br />

und im letzten Jahr der Ordination 0<br />

Monate als Betriebsausgabe angesetzt.<br />

Sprich, man zieht die Betriebsausgabe<br />

des letzten Jahres der Ordination in<br />

das aktuelle Jahr vor. De facto ergibt<br />

sich dadurch eine Steuerstundung vom<br />

aktuellen Jahr bis zum letzten Jahr der<br />

Ordination und damit ein Zinseffekt.<br />

Welche Ausgaben kann man nun aber<br />

<strong>für</strong> das Vorauszahlen in Erwägung ziehen?<br />

Neben den Mietzahlungen <strong>für</strong> die<br />

Ordinationsräumlichkeiten, den Leasingraten<br />

<strong>für</strong> medizinische Geräte oder<br />

EDV und den Mietzahlungen beim<br />

Operating Leasing eines Kraftfahrzeugs<br />

(nicht beim klassischen Leasing)<br />

kommen beim Zahnarzt auch das<br />

Zahngold sowie Technikerrechnungen<br />

in Betracht. Für alle Vorauszahlungen<br />

gilt aber, dass sie beim Einkauf maximal<br />

einen Jahresbedarf bzw. bei regelmäßigen<br />

Zahlungen höchstens die


Zahn Krone 6/08 STEUER & RECHT 34<br />

Ausgaben <strong>für</strong> das laufende und das<br />

nächste Jahr betreffen dürfen.<br />

Es muss einem jedoch bewusst sein,<br />

dass man am Ende jedes Jahres die<br />

Vorauszahlungen tätigen und vor allem<br />

auch finanzieren muss. Hier muss<br />

überlegt werden, ob eine zu teure und<br />

vor allem zu lange Form der Finanzierung<br />

der Vorauszahlung vielleicht den<br />

Effekt unvorteilhaft werden lässt. Daher<br />

ist von Fall zu Fall zu untersuchen,<br />

ob ein Vorziehen von Betriebsausgaben<br />

Sinn macht oder es vielleicht günstiger<br />

ist, die etwas höhere Einkommensteuerzahlung<br />

in Kauf zu nehmen.<br />

Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds<br />

Zu überlegen wäre auch, ob nicht bereits<br />

fällige Zahlungen in den jeweiligen<br />

Wohlfahrtsfonds statt im Jänner<br />

oder Februar noch im Dezember getätigt<br />

werden sollten, damit der steuerliche<br />

Effekt ein Jahr früher eintritt. In<br />

dem einen oder anderen Wohlfahrtsfonds<br />

könnte auch eine Zahlung in die<br />

Zusatzpension Sinn machen, da diese<br />

Zahlungen im Gegensatz zu „privaten“<br />

Pensionsvorsorgen in der Regel zum<br />

Zeitpunkt der Zahlung steuerlich voll<br />

als Betriebsausgabe absetzbar sind. Es<br />

ist aber individuell zu überlegen, welche<br />

Auswirkungen diese Zahlungen<br />

nicht nur steuerlich, sondern auch <strong>für</strong><br />

die zukünftige Pension haben.<br />

Nachkauf von Versicherungszeiten<br />

Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten<br />

könnte bei dem einen oder<br />

anderen Sinn machen, da diese Zahlungen<br />

als Sonderausgaben zur Gänze<br />

abgesetzt werden können. Eine rechtzeitige<br />

Kontaktaufnahme mit der Pensionsversicherungsanstalt<br />

ist aber unumgänglich,<br />

damit auch hier die exakten<br />

Auswirkungen auf die Pension ersichtlich<br />

werden.<br />

Mitarbeitergeschenke und Weihnachtsfeiern<br />

Erinnert sei auch daran, dass Geschenke<br />

an Arbeitnehmer bis zu einem jährlichen<br />

Betrag von € 186,- pro Mitarbeiter<br />

als Betriebsausgabe absetzbar<br />

sind und beim Arbeitnehmer keine<br />

Lohnsteuer auslösen. Nicht absetzbar<br />

sind Geldzuwendungen. Also entweder<br />

Sachgeschenke oder auch Goldmünzen<br />

als Weihnachtsgeschenk geben.<br />

Für Betriebsfeiern mit den Ordinationshilfen<br />

und den anderen Mitarbeitern<br />

ist sogar ein Betrag von bis zu<br />

€ 365,- pro Mitarbeiter/Jahr absetzbar.<br />

<strong>Die</strong>ser Betrag muss aber nicht ausschließlich<br />

in Weihnachtsfeiern investiert<br />

werden, sondern kann auch Betriebsausflüge<br />

während des Jahres betreffen.<br />

Fortbildung der Mitarbeiter<br />

Für die Fortbildung von Mitarbeitern<br />

gibt es entweder einen Bildungsfreibetrag<br />

in Höhe von 20% oder eine Bildungsprämie<br />

in Höhe von 6%. Eine<br />

Schulung zum Jahresende kann daher<br />

nicht nur durch die tatsächliche Zahlung<br />

die Steuerbelastung reduzieren, sondern<br />

auch durch Freibetrag oder Prämie.<br />

Abschließend sei noch davor gewarnt,<br />

nur aus steuerlichen Gründen Investitionen<br />

zu tätigen, die vielleicht gar<br />

nicht notwendig sind. Man sollte daher<br />

nicht nach der Devise handeln,<br />

€ 1.000,- zu zerreißen, um sich<br />

€ 500,- über das Finanzamt an Steuern<br />

zu ersparen. Vielmehr geht es darum,<br />

notwendige Ausgaben im richtigen<br />

Moment und mit dem genauen<br />

Wissen über den steuerlichen Effekt<br />

durchzuführen. ■<br />

Dr. Gottfried Scholler<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Wien/St. Pölten.<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Innsbruck.<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />

Klagenfurt.


VerkaUf Von mUndHygIenearTIkeln<br />

& Co In der ordInaTIon<br />

- Kostenvorteile bei Kranken- u. Pensionsversicherung möglich -<br />

Verkaufen Sie in Ihrer Praxis z.B. Zahnpflegeartikel,<br />

spezielle zahnmedizinische<br />

Kaugummis, kieferorthopädische Schnuller<br />

oder sonstige Produkte, so liegt diesbezüglich<br />

ein Gewerbebetrieb vor.<br />

<strong>Die</strong> abgabenrechtlichen Konsequenzen<br />

aus dem Vorliegen eines Gewerbebetriebes<br />

sind weit reichend. Neben den harmlosen<br />

einkommenssteuerlichen und den mitunter<br />

lästigen umsatzsteuerlichen Aspekten<br />

sind vor allem die sozialversicherungsrechtlichen<br />

Auswirkungen interessant.<br />

Hier gibt es Konstellationen, die zu lukrativen<br />

Kostenvorteilen führen.<br />

1. Krankenversicherung<br />

Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit<br />

kommt es auch bei der gewerblichen<br />

Tätigkeit eines Arztes zur Versicherungspflicht<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft (SVA). <strong>Die</strong><br />

Krankenversicherung beträgt 7,65%<br />

4 I ZahnarZt in tirol<br />

des steuerpflichtigen Gewinnes aus der<br />

gewerblichen Tätigkeit vor Abzug der<br />

entrichteten Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Dazu kommen seit 2008 noch 1,53% Selbständigenvorsorge<br />

(Siehe Steuerbeitrag der<br />

vorangegangenen Ausgabe). Der monatliche<br />

Krankenversicherungshöchstbeitrag<br />

an die SVA liegt derzeit bei € 350,76 plus<br />

€ 70,15 Selbständigenvorsorge somit<br />

insgesamt bei € 420,91. Demgegenüber<br />

können sich Zahnärzte ohne gewerbliche<br />

Betätigung im günstigsten Fall in Tirol<br />

über einen Rahmenvertrag ihrer Kammer<br />

mit der Merkurversicherung bereits zu<br />

einem Monatsbeitrag von derzeit € 132,89<br />

krankenversichern lassen.<br />

tIPP: In den allermeisten Fällen wirft die<br />

gewerbliche Nebentätigkeit nur niedrige<br />

Gewinne ab. <strong>Die</strong>sfalls kann die gewerbliche<br />

Pflichtversicherung zu einer sehr<br />

günstigen Krankenversicherung führen.<br />

Im besten Fall kann es gelingen, dass <strong>für</strong><br />

die Krankenversicherung lediglich der<br />

Mindestbeitrag von derzeit monatlich €<br />

47,61 (in den ersten beiden Jahren gar<br />

nur € 41,14 p.m.) bezahlt werden muss.<br />

Und zwar dann, wenn der Jahresgewinn<br />

aus der gewerblichen Nebentätigkeit<br />

maximal die Mindestbeitragsgrundlage<br />

in Höhe von derzeit € 622,43 monatlich<br />

bzw. € 7.469,16 jährlich beträgt. Sogar<br />

eine kostenlose Mitversicherung von Ehegatten<br />

und Kindern ist zu diesem „Preis“<br />

möglich.<br />

2. Pensionsversicherung<br />

Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />

zur Pensionsversicherung beträgt<br />

15,75% (2007: 15,5%), während <strong>für</strong> zahnärztliche<br />

Tätigkeiten 20% vom Gewinn<br />

eingehoben werden.<br />

3. Generelle Vorteile der Versicherungspflicht<br />

bei gewerblicher tätigkeit<br />

Unabhängig von der Gewinnsituation,


ingt die Versicherungspflicht in der SVA<br />

jedenfalls zwei Vorteile:<br />

1) In den ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Betätigung kommt es lediglich<br />

zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />

zur Krankenversicherung. Eine Nachbemessung<br />

bei Vorliegen des endgültigen<br />

Gewinnes lt. Steuerbescheid erfolgt <strong>für</strong> die<br />

ersten beiden Gründungsjahre nicht.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />

ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />

mit dem Mindestbeitrag von derzeit<br />

€ 41,14 p.m. abgetan ist. Damit haben Sie<br />

die derzeit günstigste Möglichkeit einer<br />

Krankenversicherung realisiert.<br />

2) Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />

zur Pensionsversicherung ist<br />

niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />

Erstere werden mit 15,75% belastet, letztere<br />

dagegen mit 20%. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />

beträgt derzeit € 55.020,-.<br />

Bei darüber liegenden Gewinnen erfolgt<br />

hinsichtlich der Anwendung der beiden<br />

unterschiedlichen Beitragssätze eine<br />

Aliquotierung der Höchstbemessungsgrundlage<br />

auf Basis der tatsächlichen<br />

Gewinne.<br />

Beispiel: Der Gewinn eines Zahnarztes<br />

aus Produktverkäufen beträgt € 10.000,-<br />

und der Gewinn aus der zahnärztlichen<br />

Tätigkeit € 90.000,-. Damit entfallen vom<br />

Gesamtgewinn 10% auf die gewerbliche<br />

und 90% auf die ärztliche Tätigkeit. In<br />

diesem Fall werden 15,75% von € 5.502,-<br />

(10% von 55.020,-) und weitere 20%<br />

von v 49.518,- (90% von € 55.020,-) an<br />

Beiträgen zur gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

vorgeschrieben. In Summe führt<br />

dies zu einer monatlichen Belastung von<br />

rd. € 897,50. (72,21 + 825,30).<br />

Würde der betreffende Zahnarzt keine Produkte<br />

verkaufen, dann wären jährlich 20%<br />

von € 55.020,-, das sind € 917,- pro Monat,<br />

<strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />

zu berappen. Auf das Jahr gerechnet<br />

würde dies eine jährliche Mehrbelastung<br />

von rund € 234,- bedeuten, ohne dass<br />

da<strong>für</strong> eine höhere Leistung aus der Pensionsversicherung<br />

erzielt werden könnte.<br />

<strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge belaufen<br />

sich in diesem Beispiel auf € 63,75<br />

(7,65% von € 10.000,-) monatlich. Kinder<br />

und Partner könnten zu diesem Betrag<br />

kostenlos mitversichert werden. In den<br />

ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Tätigkeit reduzieren sich die monatlichen<br />

Beiträge zur Krankenversicherung auf den<br />

Mindestbeitrag von derzeit € 41,14 (7,65%<br />

von 537,78).<br />

Steuern<br />

4. resümee<br />

<strong>Die</strong> auf den ersten Blick unangenehm<br />

erscheinenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

Konsequenzen der Ausübung eines<br />

Gewerbes entpuppen sich bei genauem<br />

Hinsehen mitunter als Vorteil. Wie obige<br />

Beispielrechnung zeigt, kann ein Gewerbe<br />

in der Ordination zu einer lukrativen<br />

Senkung der Kosten <strong>für</strong> die Kranken- und<br />

Pensionsversicherung führen.<br />

ZahnarZt in tirol I


steuer.berater<br />

Steuersparmodell<br />

Zuwendungsfruchtgenuss<br />

Für all jene, deren Einkommen bereits in die höchste Steuerklasse hineinreicht<br />

(ab Euro 51.000,–) und dort mit dem derzeitigen Höchststeuersatz von<br />

50 % besteuert wird, lohnt es sich darüber nachzudenken, inwieweit nicht<br />

Einkommensteile auf andere Familienmitglieder mit einem moderateren<br />

Grenzsteuersatz umgelenkt werden können. <strong>Die</strong>ser Vorgang wird als<br />

Einkommenssplitting oder auch Ehegattensplitting bezeichnet.<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />

Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann<br />

damit erreicht werden, dass Mieteinkünfte künftig<br />

beim Fruchtnießer versteuert werden, ohne dass zivilrechtliches<br />

Eigentum an der betreffenden Liegenschaft übertragen<br />

werden muss. Der Haken dabei war bisher, dass dieser<br />

Vorgang Schenkungssteuer auslöste. Mit Abschaffung derselbigen<br />

ist es damit nun vorbei, sodass die Einräumung eines<br />

Zuwendungsfruchtgenusses nach dem 31. Juli 2008 nun zu<br />

keinen unliebsamen „Nebensteuern“ mehr führt. Stattdessen<br />

besteht nach dem neuen Schenkungsmeldegesetz nur mehr<br />

die Verpflichtung, das Fruchtgenussrecht beim Finanzamt<br />

zu melden. Aus diesem Anlass geben wir<br />

Ihnen mit folgendem Beitrag einen Überblick,<br />

wie eine steuerlich wirksame Einräumung<br />

eines Fruchtgenusses gelingen<br />

kann und zur gewünschten Steuerersparnis<br />

führt. Dazu wird im Folgenden die Variante<br />

des Netto-Zuwendungsfruchtgenusses<br />

mit Veräußerungs- und Belastungsverbot<br />

erläutert. Zur steuerlichen Anerkennung<br />

müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

werden:<br />

1. Außenwirkung und Übergang des<br />

wirtschaftlichen Eigentums<br />

Insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen<br />

untersucht die Finanz, ob die <strong>für</strong> die<br />

steuerrechtliche Anerkennung erforderliche Außenwirkung<br />

auch tatsächlich gegeben ist. <strong>Die</strong> Bestellung<br />

eines Fruchtgenusses wird gegenüber Dritten<br />

nur wirksam, wenn eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt.<br />

Andernfalls wird die Finanz ein missbräuchliches<br />

„Einkommenssplitting“ erblicken.<br />

Zudem verlangt die Finanz, dass der Fruchtnießer wirt-<br />

94 | econova.at<br />

schaftlicher Eigentümer an der Liegenschaft wird. Der Fruchtnießer<br />

wird von der Finanz unter folgenden<br />

Voraussetzungen als wirtschaftlicher<br />

Eigentümer gesehen.


• Wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten<br />

des Fruchtnießers eingeräumt wird. <strong>Die</strong>se Einschränkungen<br />

des zivilrechtlichen Eigentümers sind im Grundbuch<br />

einzuverleiben.<br />

Achtung! Damit kann der zivilrechtliche Eigentümer über<br />

das Objekt faktisch nicht mehr verfügen.<br />

• <strong>Die</strong> in den §§ 512 und 513 ABGB angeführten Pflichten<br />

müssen auf den Fruchtnießer übertragen werden. Nach<br />

§ 513 ABGB ist der Fruchtnießer verpflichtet, das Mietobjekt<br />

als ein guter Haushalter in dem Stand, in welchem<br />

er es übernommen hat, zu erhalten und aus dem Ertrag<br />

die Ausbesserungen, Ergänzungen und Herstellungen zu<br />

besorgen. <strong>Die</strong> Einschränkung dieser Verpflichtung spricht<br />

nach der Rechtsprechung gegen wirtschaftliches Eigentum<br />

des Fruchtnießers.<br />

• Der Vertrag muss längerfristig (unsere Empfehlung: 10<br />

Jahre) abgeschlossen werden und muss sämtliche angeführten<br />

Kriterien beinhalten. Ebenso muss dieser Vertrag<br />

vom Notar beglaubigt werden.<br />

• Nach dem neu eingeführten Schenkungsmeldegesetz ist<br />

die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes meldepflichtig<br />

(bei Ehegatten ab einem Wert von Euro 50.000,–). Wird<br />

die Meldung übersehen, so kommt es zu finanzstrafrechtlichen<br />

Konsequenzen.<br />

<strong>Die</strong>se angeführten Voraussetzungen müssen zu Beginn zwischen<br />

den Beteiligten abgeschlossen und abgehandelt werden.<br />

Damit sind noch nicht sämtliche Voraussetzungen <strong>für</strong> die Zurechnung<br />

der Einkünfte beim Fruchtnießer erfüllt. Damit die<br />

Finanz die Zurechnung der Einkünfte beim Fruchtnießer auch<br />

akzeptiert, muss Letzterer auf die Einkunftserzielung wesentlichen<br />

Einfluss nehmen können. Bei der Vermietung eines Gebäudes<br />

müssen dazu folgende Kriterien erfüllt sein:<br />

2. Wesentliche Einflussnahme des Fruchtnießers auf<br />

die Einkunftserzielung<br />

• Der Fruchtnießer muss den Mietern gegenüber als Vermieter<br />

auftreten. Das heißt, neue Mietverträge sind vom<br />

Fruchtnießer selbst abzuschließen. Bei bestehenden<br />

Verträgen muss den Mietern die Übernahme der Verträge<br />

angezeigt werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />

muss der Fruchtnießer in den Werbemitteln<br />

(Prospekte, Häuserkatalog, Internetauftritt) sowie in der<br />

gesamten Korrespondenz (Anfragenbeantwortungen, Reservierungsbestätigungen,<br />

Rechnungen etc.) als Vermieter<br />

auftreten.<br />

• Der Fruchtnießer muss Ansprechpartner <strong>für</strong> die Rechte<br />

und Pflichten (z. B. Hauptmietzinsabrechnungen, Durchführung<br />

notwendiger Erhaltungsarbeiten etc.) aus den<br />

Mietverträgen sein. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />

bestehen Verpflichtungen vor allem gegenüber<br />

dem Tourismusverband (Meldepflicht der Übernachtungen,<br />

Abführung der Kurtaxe etc.) und dem Amt der Tiroler<br />

Landesregierung. Auch gegenüber diesen Stellen hat<br />

der Fruchtnießer als Verantwortlicher aufzutreten.<br />

SBH Raimund Eller, STB Dr. Verena Maria Erian und STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

steuer.berater<br />

• <strong>Die</strong> Mieten müssen auf das Konto des Fruchtnießers überwiesen<br />

werden bzw. von einem von ihm Beauftragten<br />

eingehoben werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />

ist darauf zu achten, dass der Fruchtnießer auch<br />

auf den Rechnungen gegenüber den Feriengästen als Vermieter<br />

auftritt.<br />

• Der Fruchtnießer muss den Hausverwalter bestellen.<br />

Können schlussendlich sämtliche Bedingungen bzw. Voraussetzungen<br />

erfüllt werden, dann ist der steuerwirksame Ansatz<br />

der Abschreibung <strong>für</strong> das Gebäude noch nicht zur Gänze erfüllt.<br />

Denn die Absetzbarkeit der Abschreibung vom Gebäude<br />

beim Fruchtnießer kann nur dann bewirkt werden, wenn der<br />

Fruchtgenussbesteller ein laufendes Entgelt in Höhe der Abschreibung<br />

vom Fruchtnießer erhält.<br />

3. Resümee<br />

Aus steuerlicher Sicht bringt die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />

bei einem entsprechenden „Steuergefälle“<br />

zwischen Fruchtgenussbesteller und Fruchtnießer einen<br />

Steuervorteil, wenn sämtliche Bedingungen und Voraussetzungen<br />

eingehalten werden können. Dank Abschaffung der<br />

Schenkungssteuer kann mit solchen Transaktionen seit 1.<br />

August 2008 ein vorteilhaftes Einkommenssplitting ohne steuerliche<br />

Nebenwirkungen auf Grund eines Schenkungssteuertatbestandes<br />

erreicht werden. Obwohl das neue Schenkungsmeldegesetz<br />

bei Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes zu<br />

beachten ist.<br />

Ob sich eine Fruchtgenusskonstruktion tatsächlich lohnt<br />

und welcher Art von Fruchtgenuss schlussendlich der Vorzug<br />

gegeben werden soll, hängt weiterhin vom konkreten Fall<br />

ab. Bevor Sie zur Tat schreiten, empfehlen wir Ihnen jedenfalls,<br />

von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> eine Rentabilitätsberechnung<br />

mit Günstigkeitsvergleich und Handlungsempfehlung aus<br />

steuerrechtlicher Sicht durchführen zu lassen. Je nach Fallkonstellation<br />

können verschiedenste umsatzsteuerliche und<br />

einkommenssteuerliche Aspekte <strong>für</strong> die eine oder die andere<br />

Variante sprechen. <strong>Die</strong> steuerlichen Vorteile gilt es sodann<br />

gegenüber zivilrechtlichen Bedenken und Zielvorgaben abzuwägen.<br />

xy<br />

econova.at | 95


<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

Zusammenschluss zu Gemeinschaftspraxen: Achtung Steuerfalle<br />

Legen zwei oder mehr <strong>Ärzte</strong> ihre bestehenden Ordinationen<br />

zu einer Gruppenpraxis zusammen, so stellt dies<br />

aus steuerlicher Sicht einen Tausch dar. Jeder der <strong>Ärzte</strong><br />

überträgt seine Praxis auf eine gemeinsame Gesellschaft<br />

und erhält da<strong>für</strong> eine Beteiligung an dieser Gesellschaft. Dabei<br />

kann es zur Aufdeckung steuerpflichtiger stiller Reserven<br />

kommen. Letztere entstehen z. B. dann, wenn der mit<br />

übertragene Patientenstock bereits einen erheblichen Wert<br />

repräsentiert, dem in der Buchhaltung ja kein Wert gegenübersteht,<br />

oder z. B. der aktuelle Verkehrswert medizinischtechnischer<br />

Geräte über den steuerlichen Buchwerten liegt.<br />

<strong>Die</strong>se Unterschiedsbeträge sind in manchen Fächern (z. B.<br />

Radiologie) sehr hoch und können so zu massiven Einkommensteuerbelastungen<br />

führen.<br />

Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, in solchen Fällen<br />

die Voraussetzungen des so genannten Umgründungssteuergesetzes<br />

zu erfüllen. Danach kann die Aufdeckung und<br />

Versteuerung von stillen Reserven verhindert werden, wenn<br />

die Übertragung der Einzelpraxen auf eine neu gegründete<br />

Personengesellschaft im Rahmen eines schriftlichen Zusam-<br />

96 | econova.at<br />

menschlussvertrages erfolgt. Dabei muss sichergestellt werden,<br />

dass nach dem Zusammenschluss jeder Gesellschafter<br />

im Falle seines Ausscheidens oder der Aufgabe der Gesellschaft<br />

weiterhin so viel an stillen Reserven versteuern muss,<br />

wie er vor dem Zusammenschluss bei einer Aufgabe seiner<br />

bis dahin bestehenden Ordination hätte versteuern müssen.<br />

Tipp:<br />

Ein steuerlich missglückter Zusammenschluss kann Sie<br />

bei der Bildung von <strong>Ärzte</strong>-Gruppenpraxen teuer zu stehen<br />

kommen. <strong>Die</strong> korrekte Anwendung des Umgründungssteuergesetzes<br />

kann Sie davor schützen. Dabei gilt es allerdings<br />

bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu erfüllen. Werden<br />

diese nicht penibel eingehalten, so kann es zu hohen<br />

Steuerbelastungen kommen, die bei professioneller und<br />

sorgfältiger Vorgangsweise vermieden werden können.<br />

Konsultieren Sie daher bitte rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>,<br />

damit <strong>für</strong> Ihr Vorhaben eine optimale Gestaltung erfolgen<br />

kann. xy


Arzt und Recht<br />

<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />

Steuerliche Konsequenzen und mögliche Kostenvorteile bei Kranken-<br />

und Pensionsversicherung<br />

Der Handel mit Waren in der Arztpraxis ist in der Regel gewerbescheinpflichtig. Eine Ausnahme<br />

stellt der Betrieb einer Hausapotheke dar. Hier liegt kein Gewerbebetrieb vor. Zu einem Gewerbebetrieb<br />

in der Ordination kommt es jedoch z.B. beim Verkauf von Kontaktlinsen, Zahnpflegeartikeln,<br />

Nahrungsergänzungsmitteln, Cremen und dergleichen.<br />

<strong>Die</strong> abgabenrechtlichen Konsequenzen<br />

aus dem Vorliegen eines Gewerbebetriebes<br />

sind weit reichend. Neben den<br />

harmlosen einkommenssteuerlichen und<br />

den mitunter lästigen umsatzsteuerlichen<br />

Aspekten sind vor allem die sozialversicherungsrechtlichen<br />

Auswirkungen<br />

interessant. Hier gibt es Konstellationen,<br />

die zu lukrativen Kostenvorteilen führen.<br />

Im Folgenden lüften wir <strong>für</strong> Sie das<br />

abgabenrechtliche Dickicht hinter dem<br />

Gewerbeschein in Ihrer Ordination.<br />

1. Einkommensteuer<br />

Hier ergeben sich <strong>für</strong> Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />

mit Gewerbeschein keine inhaltlichen Besonderheiten.<br />

Einziger Unterschied ist die<br />

Stelle, an der der entsprechende Gewinn<br />

auf dem Steuerformular einzutragen ist.<br />

Streng genommen ist eine exakte Trennung<br />

zwischen den gewerblichen und<br />

den Einkünften aus der rein ärztlichen<br />

Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger<br />

Tätigkeit vorzunehmen sowie je ein<br />

zusätzliches Formular als Beilage zur<br />

Einkommensteuererklärung auszufüllen.<br />

Auf die Höhe der Steuerbelastung haben<br />

diese lästigen Formalerfordernisse jedoch<br />

keinerlei Auswirkungen.<br />

2. Umsatzsteuer<br />

Hand in Hand mit der Pflicht zum Gewerbeschein<br />

geht beim Handel mit Waren<br />

meist auch die Umsatzsteuerpflicht. So<br />

sind z.B. Diätprodukte, Nahrungsergänzungsmittel,<br />

Kontaktlinsen, Hautcremen<br />

und dergleichen mit Umsatzsteuer belegt.<br />

Als Faustregel gilt, alles was Sie einkaufen,<br />

um es an Patienten weiterzuverkaufen,<br />

löst in der Regel Umsatzsteuerpflicht<br />

aus.<br />

Auch der Verkauf von Cremen in der Arztpraxis ist gewerbescheinpflichtig.<br />

TIPPS zur Umsatzsteuer:<br />

• In der Buchhaltung sind die umsatzsteuerpflichtigen<br />

Leistungen auf<br />

separaten Konten zu erfassen und in die<br />

monatliche Umsatzsteuervoranmeldung<br />

aufzunehmen. Dazu empfehlen sich getrennte<br />

Aufzeichnungen <strong>für</strong> steuerfreie<br />

und steuerpflichtige Bareinnahmen und<br />

auf den Bankbelegen die Markierung der<br />

betreffenden Einnahmen als umsatzsteuerpflichtig.<br />

• Vorsteuern auf Vorleistungen (Einkauf<br />

der betreffenden Waren, Literatur,<br />

Fortbildungskosten, Investitionen wie<br />

Geräte, EDV, Einrichtung und sonstige<br />

Ausstattung etc.) im Zusammenhang<br />

mit steuerpflichtigen Umsätzen können<br />

von der geschuldeten Umsatzsteuer<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08<br />

in Abzug gebracht werden. Wenn ein<br />

Zusammenhang nur zum Teil (z.B.<br />

EDV-Ausstattung) gegeben ist, steht ein<br />

anteilsmäßiger Vorsteuerabzug zu.<br />

• Wenn die Umsätze aus allen (umsatzsteuerfreien<br />

+ umsatzsteuerpflichtigen)<br />

Tätigkeiten in einem Jahr € 30.000,-<br />

nicht überschreiten, kann die Umsatzsteuer<br />

vermieden werden. In diesem<br />

Fall kann (muss aber nicht) von der so<br />

genannten Kleinunternehmer-Regelung<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Auf der Honorarnote darf in diesem Fall<br />

keine Umsatzsteuer (Achtung! auch<br />

nicht der Vermerk „inkl. USt“) angeführt<br />

werden. Allerdings gibt es <strong>für</strong> Kleinunternehmer<br />

auch keinen Vorsteuerabzug


<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />

<strong>für</strong> Vorleistungen. In den meisten Fällen<br />

wird die Umsatzgrenze von € 30.000,-<br />

p.a. jedoch ohnehin überschritten, so<br />

dass diese Regelung wirklich nur in ganz<br />

wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung<br />

kommen wird.<br />

. Krankenversicherung<br />

Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit<br />

kommt es auch bei einer gewerblichen<br />

Tätigkeit eines Arztes zur Versicherungspflicht<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft (SVA). <strong>Die</strong><br />

Krankenversicherung berechnet sich<br />

in Höhe von 7,65 % (zuzüglich 1,53 %<br />

Selbständigenvorsorge, siehe Punkt 6.)<br />

des steuerpflichtigen Gewinnes aus der<br />

gewerblichen Tätigkeit vor Abzug der entrichteten<br />

Sozialversicherungsbeiträge. Der<br />

Höchstbeitrag liegt derzeit bei € 350,76<br />

plus € 70,15 Selbständigenvorsorge,<br />

somit insgesamt bei € 420,91 monatlich.<br />

Demgegenüber können sich Ärztinnen<br />

und <strong>Ärzte</strong> ohne gewerbliche Betätigung<br />

im günstigsten Fall in Tirol über einen<br />

Rahmenvertrag zwischen der <strong>Ärzte</strong>kammer<br />

und der Merkurversicherung bereits<br />

zu einem Monatsbeitrag von derzeit €<br />

132,89 versichern lassen.<br />

TIPP:<br />

Wirft die gewerbliche Nebentätigkeit,<br />

z.B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln,<br />

hingegen nur niedrige<br />

Gewinne ab, so kann die gewerbliche<br />

Pflichtversicherung dazu führen, dass<br />

eine günstigere Möglichkeit der Krankenversicherung<br />

erreicht wird als <strong>für</strong> einen<br />

Mediziner ohne gewerbliche Tätigkeit.<br />

Im besten Fall kann es gelingen, dass <strong>für</strong><br />

die Krankenversicherung lediglich der<br />

Mindestbeitrag von derzeit monatlich €<br />

47,61 (in den ersten beiden Jahren gar nur<br />

€ 41,14 p.m.) bezahlt werden muss. <strong>Die</strong>s<br />

ist dann gegeben, wenn der Jahresgewinn<br />

aus der gewerblichen Nebentätigkeit<br />

maximal die Mindestbeitragsgrundlage<br />

in Höhe von derzeit € 622,43 monatlich<br />

bzw. € 7.469,16 jährlich beträgt. Sogar<br />

eine kostenlose Mitversicherung von<br />

Ehegatten und Kindern ist zu diesem<br />

„Preis“ möglich.<br />

. Pensionsversicherung<br />

Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />

zur Pensionsversicherung beträgt<br />

15,75 % (2007: 15,5 %), während <strong>für</strong><br />

ärztliche Tätigkeiten 20 % vom Gewinn<br />

eingehoben werden.<br />

. Generelle Vorteile der Versicherungspflicht<br />

bei gewerblicher<br />

Tätigkeit<br />

Unabhängig von der Gewinnsituation,<br />

bringt die Versicherungspflicht in der SVA<br />

jedenfalls zwei Vorteile:<br />

1) In den ersten beiden Jahren der<br />

gewerblichen Betätigung kommt es<br />

lediglich zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />

zur Krankenversicherung.<br />

Eine Nachbemessung bei Vorliegen<br />

des endgültigen Gewinnes lt. Steuerbescheid<br />

erfolgt <strong>für</strong> die ersten beiden<br />

Gründungsjahre nicht.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />

ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />

mit dem Mindestbeitrag<br />

von derzeit € 41,14 p.m. abgetan ist.<br />

Damit haben Sie die derzeit günstigste<br />

Möglichkeit einer Krankenversicherung<br />

realisiert.<br />

2) Der Beitragssatz zur Pensionsversicherung<br />

<strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten ist<br />

niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />

Erstere werden mit 15,75 % belastet,<br />

letztere dagegen mit 20 %. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />

beträgt derzeit<br />

€ 55.020,-. Bei darüber liegenden<br />

Gewinnen erfolgt hinsichtlich der Anwendung<br />

der beiden unterschiedlichen<br />

Beitragssätze eine Aliquotierung der<br />

Höchstbemessungsgrundlage auf Basis<br />

der tatsächlichen Gewinne.<br />

Beispiel:<br />

Der Gewinn einer Fachärztin <strong>für</strong> Augenheilkunde<br />

aus Kontaktlinsenverkäufen<br />

beträgt € 20.000,-, der Gewinn aus der<br />

augenärztlichen Tätigkeit € 80.000,-. Damit<br />

entfallen vom Gesamtgewinn 20 % auf<br />

die gewerbliche und 80 % auf die ärztliche<br />

Tätigkeit. In diesem Fall werden 15,75 %<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08<br />

Arzt und Recht<br />

von € 11.004,- (20 % von 55.020,-) und<br />

weitere 20% von € 44.016,- (80% von €<br />

55.020,-) an Beiträgen zur gesetzlichen<br />

Pensionsversicherung vorgeschrieben. In<br />

Summe führt dies zu einer monatlichen<br />

Belastung von rd. € 878,- (144,43 +<br />

733,60).<br />

Würde die betreffende Augenärztin keine<br />

Kontaktlinsen verkaufen, dann wären<br />

jährlich 20 % von € 55.020,-, das sind €<br />

917,- pro Monat, <strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />

zu berappen. Auf das<br />

Jahr gerechnet würde dies eine jährliche<br />

Mehrbelastung von rund € 468,- bedeuten,<br />

ohne dass da<strong>für</strong> eine höhere Leistung<br />

aus der Pensionsversicherung erzielt werden<br />

könnte. <strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />

belaufen sich in diesem Beispiel<br />

auf € 127,50 (7,65 % von € 20.000,-)<br />

monatlich. Kinder und Partner könnten<br />

zu diesem Betrag kostenlos mitversichert<br />

werden. In den ersten beiden Jahren der<br />

gewerblichen Tätigkeit reduzieren sich<br />

die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung<br />

auf den Mindestbeitrag von<br />

derzeit € 41,14 (7,65 % von 537,78).<br />

6. Pflicht zur Selbständigenvorsorge<br />

bei der SVA<br />

All jene, die bezüglich der Krankenversicherung<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />

sind, trifft ab 2008 per Gesetz die<br />

Verpflichtung, dem neuen Vorsorgesystem<br />

beizutreten. <strong>Ärzte</strong> ohne Gewerbeschein<br />

können diesem neuartigen Vorsorgesystem<br />

auf freiwilliger Basis beitreten.<br />

Damit bekommen die Versicherten bei<br />

Beendigung der Berufstätigkeit eine<br />

„Abfertigung“ ausbezahlt. Der Beitrag<br />

in die Selbständigenvorsorge beträgt<br />

1,53 % der Bemessungsgrundlage zur<br />

Krankenversicherung und ist an die SVA<br />

zu zahlen. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an<br />

eine Vorsorgekasse weiter. Für 2008 liegt<br />

die Höchstbemessungsgrundlage bei €<br />

55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />

Einzahlung derzeit € 841,81 jährlich.


Arzt und Recht<br />

<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />

Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens<br />

bei Antritt der gesetzlichen Pension eine<br />

„Abfertigung“ in Abhängigkeit der bis<br />

dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer<br />

sofortigen Auszahlung kann auch eine<br />

Rente beansprucht werden.<br />

<strong>Die</strong> Beitragsleistungen sind voll aufwandswirksam<br />

und damit steuerlich absetzbar.<br />

Bei einem Spitzensteuersatz von 50% zahlt<br />

der Finanzminister also die Hälfte Ihrer<br />

Beiträge. <strong>Die</strong> Erträge in der Vorsorgekasse<br />

sind zudem von der Kapitalertragsteuer<br />

befreit. Und auch die Früchte werden<br />

steuerlich versüßt. So ist die Auszahlung<br />

als Rente vollkommen steuerfrei und die<br />

alternative Einmalauszahlung lediglich mit<br />

einem fixen Steuersatz von 6 % belegt.<br />

TIPP: Liegen Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

unter der Höchstbemessungsgrundlage<br />

und wollen Sie dennoch<br />

im höchstmöglichen Ausmaß von der<br />

„Abfertigung neu“ profitieren, können<br />

Sie sich auch als Arzt mit Gewerbeschein<br />

zusätzlich freiwillig mit Ihren Einkünften<br />

aus der ärztlichen Tätigkeit zur Selbständigenvorsorge<br />

entscheiden und so<br />

in Summe die Höchstbeitragsgrundlage<br />

ausschöpfen.<br />

7. Resümee<br />

<strong>Die</strong> auf den ersten Blick lästig erscheinenden<br />

sozialversicherungsrechtlichen<br />

Konsequenzen der Ausübung eines<br />

Gewerbes entpuppen sich bei genauem<br />

Hinsehen mitunter als Vorteil. Wie obige<br />

6 Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08 2/08<br />

Beispielrechnung (siehe Punkt 5.) zeigt,<br />

kann ein Gewerbe in der Ordination sogar<br />

zu einer Senkung der Kosten <strong>für</strong> die Kranken-<br />

und Pensionsversicherung führen.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SBH Raimund Eller


Absetzbarkeit von Reisespesen<br />

und Studienreisen<br />

<strong>Die</strong> zu diesem Thema ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofes<br />

geben nämlich einen sehr strengen<br />

Maßstab vor. <strong>Die</strong> Kernaussage all dieser Urteile ist, dass<br />

nur dann Betriebsausgaben vorliegen, wenn die Reise nahezu<br />

ausschließlich betrieblich veranlasst ist. <strong>Die</strong>s ist der Fall, wenn<br />

folgende Punkte kumulativ erfüllt sind:<br />

• Planung und Durchführung der Reise erfolgt im Rahmen<br />

einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise,<br />

die weitaus überwiegende betriebliche Bedingtheit erkennen<br />

lässt.<br />

• <strong>Die</strong> Reise bietet die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben,<br />

die eine einigermaßen konkrete berufliche bzw. betriebliche<br />

Verwertung zulassen.<br />

• Reiseprogramm und Durchführung müssen nahezu ausschließlich<br />

auf interessierte Teilnehmer im Tätigkeitsbereich<br />

des Steuerpflichtigen abgestellt sein, sodass sie auf<br />

andere Teilnehmer keine Anziehungskraft ausüben.<br />

• Allgemein interessierende Programmpunkte (Privatzeit)<br />

dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während<br />

einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit<br />

verwendet wird. Dabei ist von einer Normalarbeitszeit von<br />

8 Stunden täglich auszugehen. <strong>Die</strong> 8 Stunden gelten auch<br />

dann, wenn Ihre Arbeitszeit zuhause davon abweichen<br />

würde. Privatzeiten an den Wochenenden bleiben außer<br />

Ansatz, da diese auch während der Berufsausübung zuhause<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Der Steuerpflichtige hat dies anhand des Reiseprogramms<br />

52 | econova.at<br />

Für den Arztberuf ist eine ständige Fort- und Weiterbildung sehr wichtig.<br />

Damit sind in der Regel hohe Kosten verbunden. Im folgenden Beitrag<br />

geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie beachten sollten, damit diese<br />

Kosten steuerlich absetzbar sind.<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />

nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Pauschalangaben<br />

sind nicht ausreichend. Ein Ausgleich von Minderzeiten<br />

einzelner Tage kann durch Mehrzeiten anderer Tage<br />

kompensiert werden. So ist eine zweiwöchige Reise z. B. dann<br />

absetzbar, wenn nach dem Reiseprogramm eine Arbeitszeit<br />

von 80 Stunden zustande kommt.<br />

Tipp: Manchmal sind die in Kongressprogrammen aufscheinenden<br />

„Arbeitszeiten“ weniger als 8 Stunden. Mit handschriftlichen<br />

Vermerken im Programm über stattgefundene<br />

Arbeitssitzungen, Tischvorführungen, Demonstrationen etc.<br />

außerhalb des offiziellen Programms kann so mancher Prüfer<br />

doch noch versöhnlich gestimmt werden.<br />

Stolperstein Mischprogramm<br />

Treten allgemeine Programmpunkte gegenüber den ausschließlich<br />

betrieblich veranlassten Tätigkeiten gemessen am<br />

zeitlichen Ausmaß nicht in den Hintergrund, so liegt ein Mischprogramm<br />

vor. <strong>Die</strong>s führt dazu, dass die gesamte Reise der<br />

Privatsphäre zugeordnet wird. In diesem Fall sind nicht einmal<br />

jene Reisekosten absetzbar, die anteilig auf einen ausschließlich<br />

beruflich gewidmeten Reiseabschnitt entfallen. Wird ein<br />

privater Urlaub vorangestellt oder angehängt, so wird die<br />

gesamte Reise in den privaten Lebensbereich verwiesen. Lediglich<br />

ein vernachlässigbarer Freizeittag ist <strong>für</strong> die Qualifikation<br />

als betriebliche Reise unschädlich. Teilnahmegebühren<br />

an Berufsveranstaltungen (Kongresse, Seminare etc.) bleiben<br />

selbstverständlich auch bei Vorliegen eines Mischprogramms<br />

als Betriebsausgabe bestehen.


(1) Dr. Verena Maria Erian<br />

(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />

(3) Raimund Eller<br />

Tipp: Weisen Sie Kongressveranstalter zurecht, die Ihnen<br />

Programme in die Hand drücken, aus denen deutliche Hinweise<br />

auf Mischprogramme erkennbar sind. Vielleicht sind die<br />

Veranstalter ja lernfähig.<br />

Stolperstein mitreisende Familienangehörige<br />

Auslandsreisen in Begleitung der Familie sieht die Finanz als<br />

Indiz <strong>für</strong> Privatreisen. Stattfindende Geschäftsbesprechungen<br />

ändern daran nichts. <strong>Die</strong>s gilt auch <strong>für</strong> lehrgangsmäßig organisierte<br />

Studienreisen. <strong>Die</strong> betriebliche Veranlassung der Mitreise<br />

eines nahen Angehörigen wird nur dann bejaht, wenn<br />

der Steuerpflichtige unter den gleichen Bedingungen und mit<br />

demselben Aufwand auch einen familienfremden Arbeitnehmer<br />

auf die Reise mitgenommen hätte.<br />

Tipp: Wenn Sie eine „einwandfreie“ Fortbildung besuchen<br />

und Familienangehörige das mit einer Privatreise verbinden,<br />

können getrennte Rechnungen hilfreich sein. Nur der tatsächlich<br />

durch Sie verursachte betriebliche Aufwand findet Eingang<br />

in die Buchhaltung und hat so gute Chancen auf Anerkennung<br />

durch die Finanz.<br />

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Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

ermöglicht jedem fortschrittlich denkenden<br />

Unternehmen, Gesundheit zu<br />

stärken, Krankheiten vorzubeugen und<br />

das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit<br />

am Arbeitsplatz zu fördern.<br />

Um eine effiziente Leistungssteigerung<br />

im Betrieb zu erreichen, ist es notwendig,<br />

einen Mitarbeiter mit der Aufgabe<br />

des betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />

zu betrauen und ihm dazu geeignetes<br />

Handwerkszeug zu geben. Das<br />

BFI Tirol hat da<strong>für</strong> den neuen Ausbildungslehrgang<br />

„Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

(BGM) – Projektleiter“<br />

konzipiert. <strong>Die</strong>ser Lehrgang ermöglicht<br />

es Personen aus der Geschäftsführung,<br />

Personalverantwortlichen, Betriebsrä-<br />

steuer.berater<br />

(1) (2) (3)<br />

Absetzbarkeit von Sprachkursen<br />

<strong>Die</strong> reinen Kurskosten sind jedenfalls dann abzugsfähig, wenn<br />

berufsbezogene Kenntnisse vermittelt werden. Weiters ist die<br />

Vermittlung allgemeiner Sprachkenntnisse absetzbar, wenn<br />

diese <strong>für</strong> den Beruf notwendig sind. Letzteres könnte nach unserer<br />

Fachmeinung bei einem Arzt in einer stark von ausländischen<br />

Touristen frequentierten Region der Fall sein. Wenn<br />

die Finanz in diesem Punkt auch anderer Meinung ist, sind wir<br />

der Ansicht, dass hier teilweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

verstoßen wird. Wie auch immer, Sie sollten auch in<br />

diesem Punkt alles unternehmen, um Ihre steuerlichen Rechte<br />

durchzusetzen.<br />

Resümee<br />

Nützen Sie dieses Wissen! Wer weiß, was der Fiskus will, kann<br />

sich ja wohl auch zu seinem Vorteil danach richten. Es hängt<br />

sehr viel von der Programmgestaltung und den Seminarinhalten<br />

ab. Bewahren Sie auf jeden Fall das genaue Programm<br />

auf. Insbesondere bei teuren Reisen werden diese Unterlagen<br />

häufig von der Finanz verlangt. xy<br />

ten, Sicherheitsfachkräften und anderen<br />

Mitarbeitern, betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

im Unternehmen professionell<br />

einzuführen bzw. auszubauen.<br />

Ziel der Ausbildung ist es, den angehenden<br />

BGM-Projektleitern konkretes<br />

Know-how hinsichtlich der Umsetzung<br />

von betrieblichem Gesundheitsmanagement<br />

im eigenen Unternehmen anzubieten.<br />

Den Teilnehmern werden die<br />

Grundlagen des Projektmanagements<br />

ebenso nähergebracht wie bewährte<br />

Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.<br />

Beispiele und konkrete<br />

Umsetzungsmöglichkeiten sowie<br />

Methoden zur Analyse der Ist-Situation<br />

im Unternehmen sind ebenfalls Inhalte<br />

der Ausbildung. Der erste Ausbildungslehrgang<br />

findet Mitte November statt.<br />

BGM-Projektleiter/-in<br />

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30 STEUER & RECHT Zahn Krone 8/08<br />

Alle Jahre wieder:<br />

Steuertipps kurz vor Weihnachten<br />

Auch im Jahr 2008 werden <strong>Ärzte</strong> und andere Besserverdiener vom lieben Finanzamt<br />

wieder kräftig zur Kasse gebeten. Da stellt sich unseren Klienten am Ende jedes Jahres<br />

die Frage, wie man dieser Verpflichtung bestmöglich entgehen kann.<br />

<strong>Die</strong> Steuergesetzgebung sieht einige<br />

„Standardmechanismen“ vor, die<br />

Investitionen etwa durch Halbjahresabschreibung<br />

noch kurz vor Jahresende<br />

möglicherweise interessant machen.<br />

Als Grundregel sollte jedoch immer<br />

beachtet werden, dass Investitionen<br />

nur dann sinnvoll sind, wenn sie<br />

auch betriebswirtschaftlich notwendig<br />

sind.<br />

Investitionen und sonstige Ausgaben<br />

Sollte man erwägen, noch heuer eine<br />

Investition zu tätigen, so steht die halbe<br />

Jahresabschreibung zu. Alle Wirtschaftsgüter,<br />

die unter 400 Euro kosten,<br />

können sofort als Ausgaben geltend<br />

gemacht werden und mindern den<br />

Gewinn. Besonders interessant ist<br />

auch heuer wieder der Freibetrag <strong>für</strong><br />

investierte Gewinne. Es können bis zu<br />

10% des Gewinnes sofort abgesetzt<br />

werden, wenn körperliche Wirtschaftsgüter<br />

oder Wertpapiere bis zur Höhe<br />

von 10% des voraussichtlichen Gewinnes<br />

angeschafft werden. Dazu ist<br />

der Gewinn des Jahres 2008 zu schätzen,<br />

damit die ungefähre Höhe des<br />

voraussichtlichen Freibetrages errechnet<br />

werden kann.<br />

Durch Vorziehen von Betriebsausgaben<br />

wie Mieten, Medikamente oder<br />

Zahngold betreffend das Jahr 2009 in<br />

das Jahr 2008 kann das steuerliche Ergebnis<br />

<strong>für</strong> 2008 gesenkt werden. Es<br />

dürfen jedoch nur Ausgaben geltend<br />

gemacht werden, die tatsächlich das<br />

Jahr 2009 betreffen, nicht auch das<br />

Mag. Manfred Kenda , Horst <strong>Jünger</strong> , Mag. Wolfgang Leonhart<br />

Jahr 2010. Nachteil: Wer diese Vorauszahlung<br />

im Folgejahr unterlässt, muss<br />

dann die „erwirtschaftete“ Steuer wieder<br />

zurückzahlen. Sollte man bereits<br />

vergangenes Jahr vorausgezahlt haben,<br />

ist es im Regelfall sinnvoll, dies auch<br />

heuer wieder zu tun.<br />

„Abfertigung neu“<br />

<strong>für</strong> Selbstständige<br />

Im Jahr 2003 wurde das Modell „Abfertigung<br />

neu“ <strong>für</strong> alle neu eingestellten<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer geschaffen. Der<br />

<strong>Die</strong>nstgeber zahlt einen Betrag von<br />

1,53% des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse<br />

ein. Selbstständige<br />

<strong>Ärzte</strong> haben bis 31. 12. 2008 eine<br />

„Opting-in“-Möglichkeit – sie haben<br />

also die Wahl, diesem Modell freiwillig<br />

beizutreten. Dazu müssen sich die<br />

<strong>Ärzte</strong> mit einer der neun Mitarbeitervorsorgekassen<br />

in Verbindung setzen.<br />

<strong>Die</strong> „Opting-in“-Möglichkeit gilt nicht<br />

<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong>, die von der Pflichtversicherung<br />

nach dem Freiberufler Sozialversicherungsgesetz<br />

(FSVG) befreit sind,<br />

da sie bereits einen Pensionsanspruch<br />

gegenüber einer öffentlich-rechtlichen<br />

Körperschaft haben – wie beispielsweise<br />

Gemeindeärzte. <strong>Die</strong> Option gilt<br />

also <strong>für</strong> alle <strong>Ärzte</strong>, die Pensionsbeiträge<br />

an die Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft überweisen.<br />

<strong>Die</strong> Option ist nur einmalig möglich<br />

und nicht abänderbar. Ein Optingout<br />

oder ein Aussetzen oder Einschränken<br />

der Beitragsgrundlage ist<br />

nicht möglich.<br />

Freibeträge sind Jahreswerte<br />

Der Beitrag beträgt 1,53% der Beitragsgrundlage,<br />

die auch <strong>für</strong> die Berechnung<br />

der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge<br />

herangezogen<br />

wird. Maximal können 1,53% der<br />

Höchstbeitragsgrundlage (2008:<br />

55.020 Euro), das sind 70,15 Euro monatlich<br />

bzw. 841,81 Euro jährlich, eingezahlt<br />

werden. Der Beitrag wird gemeinsam<br />

mit den Sozialversicherungsbeiträgen<br />

an die Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft<br />

abgeführt. <strong>Die</strong> Sozialversicherungsanstalt<br />

leitet die Beträge automatisch an<br />

die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse<br />

weiter.<br />

Der Abschluss von Lebens-, Krankenoder<br />

Unfallversicherungen <strong>für</strong> alle Arbeitnehmer<br />

oder bestimmte Gruppen<br />

ist bis zu 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer<br />

steuerfrei. Man kann auch<br />

<strong>für</strong> alle Arbeitnehmer oder nur <strong>für</strong> bestimmte<br />

Gruppen einen Pensionskassenvertrag<br />

abschließen. Normalerweise<br />

wird hierbei das beitragsorientierte<br />

Modell gewählt, bei dem maximal<br />

10% des Jahresbruttoeinkommens in<br />

die Pensionskasse einbezahlt werden<br />

können. Es fallen hierbei keine Lohnnebenkosten<br />

an, die spätere Auszahlung<br />

ist jedoch der Lohnsteuer unterworfen.<br />

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer<br />

als Weihnachtsgeschenk sind innerhalb<br />

eines Freibetrages von 186 Euro<br />

<strong>für</strong> den Arbeitnehmer steuerfrei. <strong>Die</strong>s<br />

gilt auch <strong>für</strong> Gutscheine oder Goldmünzen<br />

sowie selbstverständlich auch


Zahn Krone 8/08 STEUER & RECHT 31<br />

<strong>für</strong> Geburtstagsgeschenke. Alle Geschenke<br />

während des Jahres werden<br />

unter Berücksichtigung des Freibetrages<br />

zusammengezählt.<br />

Fortbildung wird belohnt<br />

<strong>Die</strong> Vorweihnachtszeit ist <strong>für</strong> viele Firmen<br />

Anlass <strong>für</strong> Betriebsfeiern. Kosten<br />

von Betriebsveranstaltungen wie<br />

Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug<br />

sind pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu<br />

365 Euro erlaubt, ohne dass eine Steuer-<br />

und Sozialversicherungspflicht<br />

beim Arbeitnehmer entsteht.<br />

Nach wie vor ein Thema ist der Bildungsfreibetrag:<br />

Fortbildungen <strong>für</strong><br />

Mitarbeiter werden mit einem Bildungsfreibetrag<br />

in Höhe von 20% belohnt.<br />

Alternativ dazu können Unternehmen,<br />

die aufgrund ihrer steuerlichen<br />

Verluste durch den Rost fallen<br />

würden, eine Bildungsprämie in Höhe<br />

von 6% geltend machen.<br />

Zum Jahresende läuft die siebenjährige<br />

Aufbewahrungspflicht <strong>für</strong> Aufzeichnungen<br />

des Jahres 2001 aus. <strong>Die</strong>se<br />

können daher ab 1. 1. 2009 vernichtet<br />

werden. Belege, die mit anhängigen<br />

Berufungsverfahren oder mit Grundstücken<br />

in Verbindung stehen, sind jedoch<br />

weiterhin aufbewahrungspflichtig.<br />

Selbstverständlich gilt dies auch<br />

<strong>für</strong> Verträge, die noch gültig sind.<br />

„Kleinigkeiten“ auch <strong>für</strong><br />

angestellte <strong>Ärzte</strong><br />

Auch <strong>für</strong> angestellte <strong>Ärzte</strong> gibt es<br />

Möglichkeiten, Steuer zu sparen: So<br />

sieht das Steuerrecht einige Begünstigungen<br />

vor, die <strong>für</strong> alle Steuerpflichtigen<br />

gelten. Prämien <strong>für</strong> freiwillige Lebens-,<br />

Unfall- oder Krankenversicherungen<br />

sind nach wie vor bis zu einem<br />

jährlichen Höchsteinkommen von<br />

36.400 Euro zu einem Viertel von<br />

2.920 Euro absetzbar. Zwischen<br />

36.401 Euro und 50.900 Euro gibt es<br />

eine Einschleifregelung, darüber hinaus<br />

können diese nicht mehr abgesetzt<br />

werden. Bei Alleinverdienern und Alleinerziehern<br />

verdoppelt sich der<br />

Höchstbetrag auf 5.840 Euro.<br />

In der Praxis ist diese Sonderausgabenregelung<br />

<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> allerdings ohne<br />

Bedeutung: Wer sich Sonderausgaben<br />

leisten kann, kann sie nicht absetzen –<br />

und umgekehrt. Der Nachkauf von<br />

Pensionszeiten darf übrigens unbeschränkt<br />

abgesetzt werden.<br />

Außergewöhnliche Belastungen<br />

Ausgaben beispielsweise <strong>für</strong> Arztbesuche,<br />

Medikamente, Spitalsaufenthalte,<br />

Zahnbehandlungen oder medizinisch<br />

notwendige Kuraufenthalte können im<br />

Jahr der Bezahlung unter dem Titel<br />

„außergewöhnliche Belastungen“ geltend<br />

gemacht werden. Steuerwirksam<br />

werden diese jedoch erst, wenn der<br />

vom Einkommen abhängige Selbstbehalt<br />

in Höhe von 6–12% in Abhängigkeit<br />

vom Einkommen überschritten<br />

wird. Für andere Belastungen wie<br />

etwa Unterhaltszahlungen, Behinderungen<br />

oder auswärtige Berufsausbildungen<br />

gibt es unabhängig von der tatsächlichen<br />

Höhe der geleisteten Zahlungen<br />

fixe Absetzbeträge. Beim Kir-<br />

chenbeitrag gilt eine Obergrenze von<br />

100 Euro pro Jahr.<br />

<strong>Die</strong> Vorweihnachtszeit ist traditionell<br />

auch die stärkste Spendenzeit. <strong>Die</strong>se<br />

sind aber leider nur dann abzugsfähig,<br />

wenn die begünstigten Institutionen in<br />

der Liste des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />

Finanzen (BMF) angeführt sind. <strong>Die</strong>se<br />

Liste enthält Forschungseinrichtungen,<br />

Universitäten, diverse Fonds, Museen<br />

oder etwa das Bundesdenkmalamt.<br />

Auch Spenden an Katastrophenopfer<br />

sind <strong>für</strong> selbstständige <strong>Ärzte</strong> unter bestimmten<br />

Bedingungen steuerlich absetzbar.<br />

■<br />

Kenda & Lebersorger OG<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

9020 Klagenfurt<br />

0463/511 26 6-0<br />

office@die-steuerberater.at<br />

<strong>Ärzte</strong>service<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

6020 Innsbruck<br />

0512/598 59-0<br />

info@juenger.at<br />

Leonhart und Leonhart*<br />

Steuerberatung <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong><br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

1070 Wien<br />

01/523 17 68<br />

office@leonhart.at<br />

* eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe


steuer.berater<br />

STEUERSPAR-CHECKLISTE<br />

zum Jahresende 2008<br />

– Mit Gewinnplanung Ihre Steuern steuern –<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und STB Raimund Eller<br />

Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuercheck 2008<br />

und lesen Sie, wie Sie mit einer aktiven Gewinnplanung<br />

jetzt noch Ihre Steuern steuern können:<br />

1. Investitionen so planen, dass 10 % vom Gewinn<br />

steuerfrei bleiben<br />

Wie bereits 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch<br />

heuer wieder bis zu 10 % der Gewinne steuerfrei lukrieren,<br />

wenn sie da<strong>für</strong> bestimmte begünstigte Investitionen tätigen<br />

(Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne, kurz: FBIG). <strong>Die</strong> wichtigsten<br />

Voraussetzungen und Details dazu finden Sie auch in der<br />

„econova“ 9/06 und 9/07.<br />

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> so schnell wie<br />

möglich eine Gewinnprognose <strong>für</strong> das Jahr 2008 erstellen und<br />

den daraus resultierenden Investitionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung des Freibetrages ermitteln.<br />

2. Gewinne verschieben<br />

Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben vor und Verschieben<br />

von Einnahmen hinter den 31.12.2008 oder umgekehrt<br />

können Sie Ihre Steuern steuern. <strong>Die</strong>se Verschiebetechnik ist<br />

vor allem <strong>für</strong> Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein Klassiker mit<br />

großer Wirkung.<br />

Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver können dazu führen,<br />

dass Sie Opfer so genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“<br />

Ihres Finanzamtes werden. Weisen Ihre Steuererklärungen<br />

Abweichungen in größerem Umfang auf, so kann<br />

dies eine Betriebsprüfung auslösen. <strong>Die</strong> Verschiebetechnik<br />

sollte daher auch heuer wieder mit Maß und Ziel angewendet<br />

werden.<br />

3. Gewinnplanung mit Verlusten<br />

Eine weitere mögliche Maßnahme zur Gewinnplanung bei<br />

hoher Gewinnaussicht ist die Zeichnung von Verlustbeteiligungen.<br />

Darunter versteht man den Erwerb einer Beteiligung<br />

an einem vorerst verlustbringenden Unternehmen (gewerbliches<br />

Modell) oder einer Liegenschaft zur Vermietung<br />

(Bauherrenmodell, Vorsorgewohnung). <strong>Die</strong> erzielten Verluste<br />

können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden<br />

und kürzen so die Steuerbemessungsgrundlage des laufenden<br />

Jahres. Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher<br />

Vorteile im Vordergrund, so werden die erzielten Verluste<br />

steuerlich nicht anerkannt. Nach wie vor akzeptiert werden<br />

Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen, wenn dargelegt<br />

wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss<br />

aus der Vermietung des betreffenden Projektes erzielt<br />

werden kann.<br />

Tipp: Lassen Sie entsprechende Angebote vor Unterfertigung<br />

von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit<br />

prüfen.<br />

92 | econova.at<br />

4. Gewinnplanung bei Spekulationsgeschäften<br />

Vermeiden Sie steuerpflichtige Spekulationsgewinne!<br />

Solche entstehen, wenn Sie Wertpapiere innerhalb<br />

eines Jahres nach Erwerb mit Gewinn veräußern<br />

oder private Fremdwährungskredite innerhalb von einem<br />

Jahr gewinnbringend in den Euro rückwechseln. Dasselbe gilt<br />

<strong>für</strong> private Immobilien, die innerhalb von 10 Jahren ab Anschaffung<br />

mit Gewinn veräußert werden. Bis zu einem Spekulationsgewinn<br />

von Euro 440,- pro Jahr wird keine Steuer<br />

eingehoben.<br />

Tipps:<br />

• Vor gewinnbringenden Transaktionen wenn möglich einfach<br />

noch bis zum Ende der Spekulationsfrist zuwarten!<br />

• Fremdwährungskredite nicht innerhalb von einem Jahr<br />

nach Einstieg in die fremde Währung in den Euro wechseln!<br />

• Bei bereits realisierten Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten<br />

gegensteuern! So könnten Sie z. B. Wertpapiere,<br />

die in den letzten 12 Monaten erworben wurden und<br />

schlecht gelaufen sind, verkaufen. Spekulationsverluste und<br />

-gewinne können sodann saldiert werden, sodass abzüglich<br />

des Freibetrages <strong>für</strong> die Steuer im Idealfall nichts mehr übrig<br />

bleibt.<br />

5. Letzter Aufruf zum Einstieg in das neue<br />

Abfertigungssystem<br />

Mit der Selbständigenvorsorge <strong>für</strong> Unternehmer gibt es seit<br />

1.1.2008 nun auch <strong>für</strong> Selbständige eine „Abfertigung“. Alle,<br />

die bezüglich der Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />

sind, müssen dem neuen Vorsorgesystem per Gesetz beitreten.


(1) Dr. Verena Maria Erian<br />

(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />

(3) Raimund Eller<br />

Freiberufler, wie z. B. <strong>Ärzte</strong>, können sich auf freiwilliger Basis<br />

da<strong>für</strong> entscheiden. Dazu haben Sie nur noch bis 31.12.2008<br />

Zeit. Daher hier nochmals ein Überblick über die wichtigsten<br />

Eckpunkte:<br />

• Auszahlung bei Pensionierung als Einmalzahlung oder als-<br />

Rente.<br />

• <strong>Die</strong> Zahlungen sind steuerlich absetzbar. Bei einem Spitzensteuersatz<br />

von 50 % zahlt der Finanzminister somit die<br />

Hälfte Ihrer Beiträge.<br />

• Und auch die Früchte werden steuerlich versüßt. So ist die<br />

Auszahlung als Rente vollkommen steuerfrei und die alternative<br />

Einmalauszahlung lediglich mit einem Steuersatz von<br />

6 % belegt.<br />

• Zudem sind die Erträge der Vorsorgekassen von der Kapitalertragsteuer<br />

befreit. D. h. auch die Gewinne, die<br />

während der Veranlagungsphase von den Vorsorgekassen<br />

erzielt werden, sind steuerfrei.<br />

• Kein Widerruf möglich.<br />

• Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften und<br />

der gesetzlichen Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />

sehr schwierig, ansehnliche Renditen zu erwirtschaften,<br />

von denen dann auch noch Verwaltungskosten in<br />

Abzug zu bringen sind.<br />

Bei guter Gewinnlage kommt die Hälfte der Beitragszahlungen<br />

jedoch über die Steuerersparnis wieder retour und wirkt so<br />

positiv auf die Nettorendite nach Steuer. In dieser Situation<br />

zahlt sich die Selbständigenvorsorge bei Interesse an einer zusätzlichen<br />

Vorsorge sicher aus.<br />

Weitere Details können Sie der econova 2/2008 entnehmen.<br />

6. Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier!<br />

Für Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier) stehen pro Mitarbeiter<br />

jährlich Euro 365,00 steuerfrei zu. Zudem dürfen Sie<br />

jedem Mitarbeiter pro Jahr Sachen im Wert von Euro 186,00<br />

steuerfrei schenken.<br />

Tipp: Gutscheine sind steuerfrei – Bargeld ist steuerpflichtig.<br />

7. Weihnachtsfreude mit steuerfreier<br />

Zukunftssicherung!<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen<br />

ist bis zu Euro 300,- pro Jahr und Nase steuerfrei<br />

und voll betrieblich absetzbar. Wichtig dabei ist, dass der<br />

Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird. D. h. eine entsprechende<br />

Zusage kann nicht willkürlich an einzelne Mitarbeiter<br />

gemacht werden, sondern nur an alle zusammen bzw. an nach<br />

bestimmten Kriterien festgelegte Mitarbeitergruppen.<br />

steuer.berater<br />

(1) (2) (3)<br />

8. GratisKredit vom Fiskus<br />

Für Nachzahlungen aus der Veranlagung 2007 gibt es eine<br />

zinsfreie Phase bis 1. Oktober 2008. Ab diesem Datum beginnt<br />

die Finanz, Nachzahlungen mit einem Jahreszinssatz von 5,13 %<br />

bzw. ab 12.11.2008 mit 4,63 % zu verzinsen. <strong>Die</strong>se so genannten<br />

Anspruchszinsen sind steuerlich nicht absetzbar, sodass<br />

sie zur Gänze aus Ihrer privaten Tasche aus bereits versteuertem<br />

Geld zu berappen sind.<br />

Tipp: <strong>Die</strong> Anspruchszinsen können Sie vermeiden, indem<br />

rechtzeitig eine freiwillige Anzahlung mit dem Verwendungszweck<br />

„E 01–12/2007“ geleistet wird. Für Kleinbeträge gibt es<br />

eine Bagatellgrenze. Zinsen, die nicht mehr als Euro 50,- ausmachen,<br />

werden nicht festgesetzt. Sorgfältige Rechner können<br />

daher anhand der zu erwartenden Nachforderung ermitteln, wie<br />

viele zinsfreie Tage nach dem 1. Oktober noch hinzukommen. So<br />

kann der optimale Akontierungszeitpunkt ermittelt werden.<br />

9. Achtung Kleinunternehmer!<br />

Ausnahmeanträge von der Pflichtversicherung<br />

noch vor Jahresende stellen!<br />

Für Gewerbetreibende und niedergelassene <strong>Ärzte</strong> ist eine Ausnahme<br />

von der Sozialversicherungspflicht <strong>für</strong> das Jahr 2008<br />

möglich, wenn<br />

a) die Einkommensgrenze von Euro 4.188,12 und<br />

b) die Umsatzgrenze von Euro 30.000 pro Jahr<br />

nicht überschritten wird. Als weitere Voraussetzung darf in<br />

den letzten 60 Kalendermonaten nicht länger als 12 Kalendermonate<br />

Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bestanden haben.<br />

Tipp: Stellen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Ausnahmeantrag.<br />

Zur Ausnahme von der Pflichtversicherung kann<br />

es nur dann kommen, wenn dies noch vor Ablauf des betreffenden<br />

Jahres beantragt wird und noch keine Versicherungsleistungen<br />

aus der Pflichtversicherung bezogen wurden. Beachten<br />

Sie aber bitte auch die Kehrseite der Medaille: Billigere<br />

Pensionsversicherungsmonate als zum Mindestbeitrag der Anfangsjahre<br />

bekommen Sie nie wieder!<br />

10. Aufbewahrungspflicht von Unterlagen<br />

Wenn Sie sich von unnötigem Ballast befreien wollen, so<br />

können Sie damit gleich nach Silvester mit den Büchern und<br />

Aufzeichnungen aus 2001 und Vorjahren beginnen. Ausnahme:<br />

Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige Berufungsverfahren oder<br />

gerichtliche oder behördliche Verfahren von Bedeutung sind,<br />

und Aufzeichnungen und Unterlagen betreffend Grundstücke.<br />

Letztere sind 12 Jahre aufbewahrungspflichtig. xy<br />

econova.at | 93


<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

Halbierung der Umsatzsteuer auf Medikamente ab 1.1.2009<br />

Achtung: Handlungsbedarf <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> mit Hausapotheke<br />

Der Nationalrat hat noch unter der „alten Regierung“<br />

mit Wirkung 1.1.2009 eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes<br />

auf Arzneiwaren von derzeit 20 auf<br />

künftig 10 Prozent beschlossen.<br />

Wir empfehlen daher allen <strong>Ärzte</strong>n, die Medikamente abgeben,<br />

sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen.<br />

Betroffen sind vor allem <strong>Ärzte</strong> <strong>für</strong> Allgemeinmedizin mit<br />

Hausapotheken.<br />

Hier sollten mit Beginn des neuen Jahres jedenfalls geänderte<br />

Preislisten <strong>für</strong> die abgegebenen Medikamente bereitliegen<br />

und in der betreffenden EDV-Software gespeichert<br />

sein. Ebenso sind in der Buchhaltung entsprechende<br />

Vorkehrungen zu treffen, damit die Umsätze und auch die<br />

Vorsteuern aus den Wareneinkäufen in den monatlichen<br />

94 | econova.at<br />

Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt ausgewiesen werden<br />

und die Umsatzsteuerzahllast richtig ermittelt werden<br />

kann.<br />

Erfolgen von Patienten nach dem Jahreswechsel noch<br />

Zahlungen <strong>für</strong> bereits 2008 abgegebene Medikamente, so<br />

gilt noch der alte Preis. Der Arzt muss da<strong>für</strong> auch die noch<br />

die „alte“ Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % an das Finanzamt<br />

abführen.<br />

Tipp: Sprechen Sie zur Sicherheit Ihren <strong>Steuerberater</strong> oder<br />

Ihren Buchhaltungssachbearbeiter explizit auf geänderte Situation<br />

an. Wird eine entsprechende Umstellung der automatisierten<br />

Abläufe in Ihrer EDV-Buchhaltung nämlich übersehen,<br />

so kann es dazu kommen, dass Sie künftig zu viel Umsatzsteuer<br />

bezahlen. xy


sTeUersPar-CHeCklIsTe<br />

ZUm JaHresende 2008<br />

Wertvolle Steuertipps <strong>für</strong> Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />

mit einer aktiven gewinnplanung können<br />

sie auch heuer noch einiges tun, um die<br />

steuerbelastung des laufenden Jahres noch<br />

deutlich zu reduzieren. Dazu finden sie hier<br />

die wirkungsvollsten strategien <strong>für</strong> Ihren<br />

persönlichen steuer-check 2008.<br />

1. steuerliche gewinnplanung mit<br />

Investitionen - fBIg:<br />

Wie bereits erstmals 2007 können Sie<br />

auch heuer wieder bis zu 10% der Gewinne<br />

steuerfrei lukrieren, wenn Sie da<strong>für</strong><br />

bestimmte Investitionen tätigen und so<br />

den Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne<br />

(kurz: FBIG) voll ausschöpfen. Details zu<br />

diesem Steuer-Highlight finden Sie auch<br />

im „Zahnarzt in Tirol“ 3/2006, 4/2006<br />

und 3/2007. Hier dazu nun nochmals die<br />

wichtigsten Tipps:<br />

FBIG - Tipp 1:<br />

Steuervorteil voll ausschöpfen<br />

Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

eine Gewinnvorschaurechnung erstellen<br />

und den daraus resultierenden Investitionsbedarf<br />

zur optimalen Ausschöpfung<br />

des Freibetrages ermitteln.<br />

FBIG - Tipp 2:<br />

Am 32. Dezember ist es zu spät …<br />

Ganz wichtig, um überhaupt in den Genuss<br />

der Begünstigung zu kommen, ist es, dass<br />

die Anschaffung der begünstigungsfähigen<br />

Investitionsgüter und/oder Wertpapiere<br />

noch 2008 erfolgt. Dabei kommt es nicht<br />

auf den Zeitpunkt der Zahlung, sondern<br />

auf die Verschaffung der Verfügungsmacht<br />

(Lieferdatum, Depotanlage) an.<br />

SB Raimund Eller, STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

FBIG - Tipp 3:<br />

Wertpapiere, die sich lohnen …<br />

Begünstigt ist auch die Anschaffung von<br />

bestimmten Wertpapieren. Beauftragen Sie<br />

Ihren Bankbetreuer damit, Ihnen begünstigungsfähige<br />

Wertpapiere herauszusuchen.<br />

Bei der Kaufentscheidung sollte auch die<br />

aktuelle Finanzmarktkrise mit bedacht<br />

werden. Lassen Sie sich diesbezüglich<br />

ausführlich von Ihrer Bank aufklären und<br />

beraten.<br />

FBIG - Tipp 4:<br />

Eigenes Depot<br />

Eröffnen Sie ein eigenes Depot, welches auf<br />

Ihre Ordination lautet. So gelingt es zweifellos,<br />

die Widmung <strong>für</strong> die Ordination<br />

und die Behaltedauer nachzuweisen.<br />

Steuern<br />

FBIG - Tipp 5:<br />

Liquiditätspolster <strong>für</strong> künftige<br />

Investitionen<br />

Für den FBIG angeschaffte Wertpapiere<br />

können auch innerhalb der 4jährigen<br />

Behaltefrist steuerunschädlich veräußert<br />

werden, wenn Sie durch begünstigungsfähige<br />

Investitionen ersetzt werden.<br />

Beispiel: Im Jahr 2007 und 2008 wird vor<br />

Ausnutzung des FBIG jeweils ein Gewinn<br />

von e 100.000,- erzielt. Damit kann ein<br />

FBIG in Höhe von jeweils e 10.000,-<br />

geltend gemacht werden, wenn entsprechende<br />

Investitionen getätigt werden.<br />

Ë<br />

ZahnarZt in tirol I 7


Steuern<br />

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Im Jahr 2007 gab es keinen Investitionsbedarf, so dass im Dezember<br />

2007 um e 10.000,- Wertpapiere angeschafft wurden. Heuer soll noch<br />

ein Zahnarztstuhl im Wert von ca. e 25.000,- angeschafft werden.<br />

Zur vollen Ausschöpfung des FBIG wäre jedoch auch 2008 nur eine<br />

Investition in Höhe von e 10.000,- notwendig. Der Überhang kann<br />

als Ersatzbeschaffung <strong>für</strong> die im Vorjahr erworbenen Wertpapiere verwendet<br />

werden. D.h. die im Vorjahr angeschafften Wertpapiere können<br />

verkauft werden und der Erlös zur Finanzierung der Investition 2008<br />

herangezogen werden.<br />

2. Verschiebetechnik zur gewinnplanung:<br />

Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben (Vorauszahlungen,<br />

Vorratseindeckung mit Laborbedarf, Zahngold etc.) vor und/oder<br />

Verschieben von Einnahmen hinter den 31.12.2008 (Honorarnoten so<br />

verschicken, dass das Geld erst 1/09 eintrifft) können Sie Ihre Steuern<br />

erheblich senken.<br />

Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver können dazu führen, dass<br />

Sie Opfer so genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“ Ihres<br />

Finanzamtes werden. Zeigen solche Prüfungen bei Einreichung der<br />

Steuererklärungen Abweichungen in größerem Umfang an, so kann dies<br />

möglicherweise eine Betriebsprüfung auslösen. <strong>Die</strong> Verschiebetechnik<br />

sollte daher auch heuer mit Maß und Ziel angewendet werden.<br />

3. Verlustbeteiligungen zur gewinnplanung<br />

Verluste aus Beteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

von Ihren Gewinnen aus zahnärztlicher Tätigkeit in Abzug gebrach<br />

werden. So werden von der Finanz z.B. Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen<br />

akzeptiert, wenn dargestellt wird, dass innerhalb einer<br />

bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss erzielt werden kann.<br />

Tipp: Lassen Sie jedes angebotene Projekt vor Unterfertigung unbedingt<br />

von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.<br />

4. spekulationsgeschäfte und gewinnplanung<br />

Steuerpflichtige Verkäufe von Wertpapieren innerhalb eines Jahres oder<br />

Verkäufe von privaten Immobilien innerhalb von 10 Jahren können<br />

oftmals durch einfaches Zuwarten leicht vermieden werden. Dasselbe<br />

gilt <strong>für</strong> private Fremdwährungskredite, die innerhalb von einem Jahr<br />

gewinnbringend in den Euro rückwechselt werden.<br />

Tipp: Sollte ein Spekulationsgewinn z.B. vor dem Börsensturz eingetreten<br />

sein, so können Sie noch mit einem Spekulationsverlust gegensteuern.<br />

So könnten Sie z.B. Wertpapiere, die in den letzten 12 Monaten<br />

erworben wurden und schlecht gelaufen sind, verkaufen. <strong>Die</strong>s dürfte ja<br />

heuer angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise nicht allzu schwierig<br />

sein. Spekulationsverluste und -gewinne können sodann saldiert werden,<br />

sodass abzüglich des Freibetrages von e 440,- p.a. <strong>für</strong> die Steuer<br />

im Idealfall nichts mehr übrig bleibt.


5. Letzter Aufruf zum einstieg in das<br />

neue Abfertigungssystem<br />

Wie bereits berichtet, besteht noch bis<br />

Ende des Jahres <strong>für</strong> die meisten von Ihnen<br />

die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue<br />

Selbständigenvorsorge zu entscheiden.<br />

So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Pensionsantritt<br />

eine Abfertigung bekommen,<br />

so können Sie damit nun selbst in den<br />

Genuss einer solchen kommen. Steuerlich<br />

wird diese lediglich mit einem fixen<br />

Satz von 6% belastet. Alternativ dazu ist<br />

auch eine Auszahlung als Rente<br />

möglich, welche vollkommen<br />

steuerfrei<br />

bleibt. Demgegenüber<br />

können die<br />

Beitragszahlungen<br />

im Zeitpunkt der<br />

Zahlung zur Gänze von<br />

der Steuer abgesetzt werden. Weitere<br />

Details dazu finden Sie im „Zahnarzt in<br />

Tirol“ 2/2008.<br />

6. Weihnachtsfeiern und -geschenke<br />

Für Betriebsveranstaltungen stehen Ihnen<br />

pro Mitarbeiter jährlich e 365,00<br />

steuerfrei zu. Jedem Mitarbeiter dürfen<br />

Sie pro Jahr Sachen im Wert von e 186,00<br />

steuerfrei schenken. Haben Sie noch keine<br />

Geschenke an Mitarbeiter vergeben, so ist<br />

Weihnachten ein schöner Anlass.<br />

Tipp: Gutscheine sind steuerfrei – Bargeld<br />

ist steuerpflichtig!<br />

7. steuerfreie zukunftssicherung der<br />

mitarbeiter<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Zukunftssicherung<br />

(Er- und Ablebensversiche-<br />

Steuern<br />

rungen, Pensionskassenbeiträge) sind bis<br />

zu e 300,00 pro Jahr und pro Mitarbeiter<br />

steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es<br />

ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten,<br />

d.h. eine entsprechende Zusage kann nur<br />

an alle zusammen oder nach bestimmten<br />

Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen<br />

angeboten werden.<br />

8. Befreien sie sich von unnötigem<br />

Ballast . . .<br />

Nach dem 31.12.2008 können Unterlagen<br />

aus 2001 und Vorjahren entsorgt werden.<br />

Ausnahme: Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige<br />

Berufungsverfahren oder gerichtliche oder<br />

behördliche Verfahren von Bedeutung<br />

sind und Aufzeichnungen und Unterlagen<br />

Grundstücke betreffend. Letztere sind 12<br />

Jahre aufbewahrungspflichtig.<br />

ZahnarZt in tirol I 9


0<br />

Arzt und Recht<br />

Ärztliche Schweigepflicht und Sachwalterschaft<br />

Wenn eine psychisch kranke oder geistig behinderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre<br />

Angelegenheiten ohne Nachteil <strong>für</strong> sich wahrzunehmen, kann vom Gericht ein Sachwalterverfahren<br />

eingeleitet und ein Sachwalter bestellt werden. <strong>Die</strong>ser übernimmt dann die gesetzliche<br />

Vertretung der betroffenen Person.<br />

Eine Sachwalterbestellung kann sowohl<br />

die Vornahme von Rechtsgeschäften als<br />

auch die ärztliche oder soziale Betreuung<br />

(Personensorge) betreffen. Sachwalter<br />

oder Sachwalterinnen übernehmen die<br />

Besorgung aller oder einzelner Angelegenheiten<br />

der betroffenen Person, die<br />

diese nicht ohne Gefahr eines Nachteils<br />

<strong>für</strong> sich selbst besorgen kann. <strong>Die</strong> Geschäftsfähigkeit<br />

wird immer nur so weit<br />

eingeschränkt, als es unbedingt notwendig<br />

ist. Damit soll der Betroffene bzw. die<br />

Betroffene ausreichend vor Nachteilen<br />

geschützt werden.<br />

Bei der ärztlichen Betreuung von besachwalterten<br />

Patienten stellt sich häufig<br />

die Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein<br />

Sachwalter beim behandelnden Arzt<br />

Auskunft über den Gesundheitszustand<br />

Alle Jahre wieder stellt sich am Jahresende<br />

die Frage, ob auch wirklich alle<br />

Möglichkeiten, Steuern zu sparen, voll<br />

ausgeschöpft wurden, ob man wohl ja<br />

nichts übersehen hat und was man jetzt<br />

in letzter Minute vor dem Jahreswechsel<br />

noch tun sollte. Im Folgenden finden Sie<br />

die wichtigsten Punkte <strong>für</strong> Ihren heurigen<br />

„Steuer-Check“:<br />

1. FbIG – Auch heuer wieder 10%<br />

der Gewinne steuerfrei lukrieren:<br />

Wie erstmals im Vorjahr möglich, können<br />

Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch<br />

heuer wieder bis zu 10% der Gewinne<br />

seines Klienten anfordert. Grundsätzlich<br />

dürfen <strong>Ärzte</strong> nach § 51 Abs 1 <strong>Ärzte</strong>gesetz<br />

gesetzlichen Vertretern – das sind auch<br />

Sachwalter – Auskunft über den Gesundheitszustand<br />

einer Person erteilen. Voraussetzung<br />

ist allerdings, dass der Sachwalter<br />

<strong>für</strong> den Wirkungsbereich „medizinische<br />

Angelegenheiten“ zuständig ist. Der Wirkungsbereich<br />

des Sachwalters ergibt sich<br />

aus dem Beschluss, der vom zuständigen<br />

Gericht anlässlich der Sachwalterbestellung<br />

gefasst wurde. Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />

Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht<br />

nach dem <strong>Ärzte</strong>gesetz gegenüber<br />

einem bestellten Sachwalter ist, dass dieser<br />

<strong>für</strong> „medizinische Angelegenheiten“ oder<br />

überhaupt <strong>für</strong> „alle Angelegenheiten“ des<br />

Betroffenen vom Gericht bestellt wurde.<br />

Darüber hinaus können auch Informationen<br />

an den Sachwalter weitergegeben<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08<br />

werden, die dieser zur Sicherstellung des<br />

Behandlungserfolges zu treffen hat (z.B:<br />

der Sachwalter muss die Hauskrankenpflege<br />

organisieren).<br />

Unser Tipp:<br />

Sollte ein Sachwalter Auskunft über<br />

den Gesundheitszustand eines seiner<br />

Klienten verlangen (z.B. Abschriften<br />

der ärztlichen Dokumentation), sollte<br />

man sich den Bestellungsbeschluss<br />

vorlegen lassen, damit man beurteilen<br />

kann, ob eine Weitergabe der medizinischen<br />

Daten an den Sachwalter<br />

rechtmäßig erfolgen kann.<br />

Dr. Günter Atzl<br />

Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />

Alle Jahre wieder: Wertvolle Steuertipps <strong>für</strong> Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />

steuerfrei lukrieren, wenn sie da<strong>für</strong><br />

bestimmte begünstigte Investitionen tätigen.<br />

<strong>Die</strong> Möglichkeit, <strong>für</strong> die betreffenden<br />

Investitionen die normale Abschreibung<br />

(Afa) geltend zu machen, bleibt davon<br />

unberührt. Das bedeutet im Klartext, dass<br />

Ihnen der Fiskus bei einem Spitzensteuersatz<br />

von 50% tatsächlich 100%<br />

der getätigten Investitionen bezahlt.<br />

Nämlich 50% Steuervergütung über den<br />

oben beschriebenen neuen Freibetrag<br />

und 50% über die herkömmliche Jahresabschreibung.<br />

Begünstigt ist die Neuanschaffung abnutzbarer,<br />

körperlicher Anlagegüter und<br />

bestimmter Wertpapiere. Also sind z.B.<br />

Kunstschätze (nicht abnutzbar) und Software<br />

(nicht körperlich) ausgenommen.<br />

Weiters ausgenommen von der Begünstigung<br />

sind Gebäude, Pkws, Luftfahrzeuge<br />

und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />

Voraussetzung ist, dass die angeschafften<br />

Wirtschaftsgüter über eine Nutzungsdauer<br />

von mindestens 4 Jahren zum Betriebsvermögen<br />

gehören.<br />

Zur praktischen Umsetzung und maximalen<br />

Ausnutzung dieser Begünstigung<br />

finden Sie an dieser Stelle auch heuer<br />

wieder die wichtigsten Tipps:<br />

Ë


Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />

FBIG - Tipp 1: Steuervorteil voll ausschöpfen<br />

Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

eine Gewinnvorschaurechnung erstellen<br />

und den daraus resultierenden Investitionsbedarf<br />

zur optimalen Ausschöpfung<br />

des Freibetrages ermitteln.<br />

FBIG - Tipp 2: Am 32. Dezember ist<br />

es zu spät …<br />

Ganz wichtig, um überhaupt in den<br />

Genuss der Begünstigung zu kommen,<br />

ist es, dass die Anschaffung der begünstigungsfähigen<br />

Investitionsgüter und/oder<br />

Wertpapiere noch 2008 erfolgt. Dabei<br />

kommt es nicht auf den Zeitpunkt der<br />

Zahlung, sondern auf die Verschaffung<br />

der Verfügungsmacht (Lieferdatum,<br />

Depotanlage) an.<br />

FBIG - Tipp 3: Wertpapiere, die sich<br />

lohnen …<br />

Begünstigt ist auch die Anschaffung von<br />

bestimmten Wertpapieren. Beauftragen<br />

Sie Ihren Bankbetreuer damit, Ihnen<br />

begünstigungsfähige Wertpapiere herauszusuchen.<br />

Bei der Kaufentscheidung<br />

sollte auch die aktuelle Finanzmarktkrise<br />

mit bedacht werden. Lassen Sie sich<br />

diesbezüglich ausführlich von Ihrer Bank<br />

aufklären und beraten.<br />

FBIG - Tipp 4: Eigenes Depot<br />

Eröffnen Sie ein eigenes Depot, welches<br />

auf Ihre Ordination lautet. So gelingt es<br />

zweifellos, die Widmung <strong>für</strong> die Ordination<br />

und die Behaltedauer nachzuweisen.<br />

FBIG - Tipp 5: Liquiditätspolster <strong>für</strong><br />

künftige Investitionen<br />

Für den FBIG angeschaffte Wertpapiere<br />

können auch innerhalb der 4jährigen<br />

Behaltefrist steuerunschädlich veräußert<br />

werden, wenn sie durch begünstigungsfähige<br />

Investitionen ersetzt werden.<br />

Beispiel: Im Jahr 2007 und 2008 wird vor<br />

Ausnutzung des FBIG jeweils ein Gewinn<br />

von € 100.000,- erzielt. Damit kann ein<br />

FBIG in Höhe von jeweils € 10.000,-<br />

geltend gemacht werden, wenn entsprechende<br />

Investitionen getätigt werden. Im<br />

Jahr 2007 gab es keinen Investitionsbedarf,<br />

so dass im Dezember 2007 um € 10.000,-<br />

Wertpapiere angeschafft wurden. Heuer<br />

soll noch ein EKG im Wert von ca. €<br />

20.000,- angeschafft werden. Zur vollen<br />

Ausschöpfung des FBIG wäre jedoch auch<br />

2008 nur eine Investition in Höhe von €<br />

10.000,- notwendig. Der Überhang kann<br />

als Ersatzbeschaffung <strong>für</strong> die im Vorjahr<br />

erworbenen Wertpapiere verwendet<br />

werden. D.h. die im Vorjahr angeschafften<br />

Wertpapiere können verkauft werden und<br />

der Erlös zur Finanzierung der Investition<br />

2008 herangezogen werden.<br />

2. Letzter Aufruf zum Einstieg in<br />

das neue Abfertigungssystem <strong>für</strong><br />

selbständige Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />

Wie bereits berichtet, besteht noch bis<br />

Ende des Jahres <strong>für</strong> die meisten von Ihnen<br />

die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue<br />

Selbständigenvorsorge zu entscheiden und<br />

so bei Pensionsantritt eine Abfertigung zu<br />

kassieren und Steuervorteile zu lukrieren.<br />

Da <strong>für</strong> diese Entscheidung nun nicht mehr<br />

viel Zeit bleibt, finden Sie im Folgenden<br />

nochmals einen Kurzüberblick über die<br />

wichtigsten Eckpunkte der Selbständigenvorsorge:<br />

Arzt und Recht<br />

• Maximale Einzahlung <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> ca. €<br />

840,- p.a.<br />

• Auszahlung bei Pensionierung als Einmalzahlung<br />

oder als Rente.<br />

• <strong>Die</strong> Zahlungen sind steuerlich absetzbar.<br />

Bei einem Spitzensteuersatz von 50%<br />

zahlt der Finanzminister somit die<br />

Hälfte Ihrer Beiträge.<br />

• Und auch die Früchte werden steuerlich<br />

versüßt. So ist die Auszahlung als Rente<br />

vollkommen steuerfrei und die alternative<br />

Einmalauszahlung lediglich mit<br />

einem Steuersatz von 6% belegt.<br />

• Zudem sind die Erträge der Vorsorgekassen<br />

von der Kapitalertragsteuer<br />

befreit. D.h. auch die Gewinne, die<br />

während der Veranlagungsphase von<br />

den Vorsorgekassen erzielt werden,<br />

sind steuerfrei.<br />

. . . Und die Pferdefüße:<br />

• Ist man dem System einmal beigetreten,<br />

so ist ein Widerruf nicht mehr möglich.<br />

Sie zahlen dann bis zur Aufgabe der<br />

selbständigen Tätigkeit bzw. bis zum<br />

Pensionsantritt.<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08 1<br />

Ë


2<br />

Arzt und Recht<br />

Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />

• Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften<br />

und der gesetzlichen<br />

Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />

sehr schwierig, ansehnliche<br />

Renditen zu erwirtschaften, von denen<br />

dann auch noch Verwaltungskosten in<br />

Abzug zu bringen sind.<br />

Bei guter Gewinnlage kommt die Hälfte<br />

der Beitragszahlungen jedoch über die<br />

Steuerersparnis wieder retour und wirkt<br />

so positiv auf die Nettorendite nach Steuer.<br />

In dieser Situation zahlt sich die Selbständigenvorsorge<br />

bei Interesse an einer<br />

zusätzlichen Vorsorge sicher aus.<br />

3. Gewinnplanung mit<br />

Verschiebestrategien<br />

Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben<br />

(Vorauszahlungen, Vorratseindeckung<br />

mit <strong>Ärzte</strong>- u. Laborbedarf, Medikamenten,<br />

Zahngold etc.) vor und/oder Verschieben<br />

von Einnahmen hinter den 31.12.2008<br />

(Honorarnoten so verschicken, dass das<br />

Geld erst 1/09 eintrifft) können Sie Ihre<br />

Steuerbelastung 2008 noch ganz<br />

schön reduzieren. <strong>Die</strong>se Verschiebetechnik<br />

ist ein Klassiker mit großer Wirkung<br />

und funktioniert bei allen, die Ihre<br />

Einkünfte mittels Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung ermitteln.<br />

Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver<br />

können dazu führen, dass Sie Opfer so<br />

genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“<br />

Ihres Finanzamtes werden.<br />

Zeigen solche Prüfungen bei Einreichung<br />

der Steuererklärungen Abweichungen in<br />

größerem Umfang an, so kann dies möglicherweise<br />

eine Betriebsprüfung auslösen.<br />

<strong>Die</strong> Verschiebetechnik sollte daher auch<br />

heuer mit Maß und Ziel angewendet<br />

werden.<br />

. Gewinnplanung mit<br />

Verlustbeteiligungen<br />

Eine weitere mögliche Maßnahme zur<br />

Gewinnplanung ist die Zeichnung von Verlustbeteiligungen.<br />

Darunter versteht man<br />

den Erwerb einer Beteiligung an einem<br />

vorerst verlustbringenden Unternehmen<br />

(gewerbliches Modell) oder einer Liegenschaft<br />

zur Vermietung (Bauherrenmodell,<br />

Vorsorgewohnung). <strong>Die</strong> erzielten Verluste<br />

können Sie mit Ihren Einkünften aus ärztlicher<br />

Tätigkeit verrechnen und kürzen so<br />

insgesamt die Steuerbemessungsgrundlage<br />

2008.<br />

Achtung! Steht bei einer Verlustbeteiligung<br />

die Erzielung steuerlicher Vorteile im<br />

Vordergrund, so werden die erzielten Verluste<br />

steuerlich nicht anerkannt. Nach wie<br />

vor akzeptiert werden Bauherrenmodelle<br />

und Vorsorgewohnungen, wenn dargelegt<br />

wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit<br />

ein Gesamtüberschuss aus der Vermietung<br />

des betreffenden Projektes erzielt werden<br />

kann.<br />

Tipp: Lassen Sie jedes angebotene Projekt<br />

vor Unterfertigung unbedingt von Ihrem<br />

<strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit<br />

prüfen.<br />

5. Gewinnplanung mit<br />

Spekulationsgeschäften<br />

Vermeiden Sie steuerpflichtige Spekulationsgewinne!<br />

Solche entstehen, wenn Sie<br />

Wertpapiere innerhalb eines Jahres<br />

nach Erwerb mit Gewinn veräußern oder<br />

private Fremdwährungskredite innerhalb<br />

von einem Jahr gewinnbringend in<br />

den Euro rückwechseln. Dasselbe gilt <strong>für</strong><br />

private Immobilien, die innerhalb von<br />

10 Jahren ab Anschaffung mit Gewinn<br />

veräußert werden.<br />

Tipp 1: Private Fremdwährungskredite<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach Einstieg<br />

in die fremde Währung in den Euro<br />

wechseln!<br />

Tipp 2: Sollte ein Spekulationsgewinn z.B.<br />

vor dem Börsensturz eingetreten sein, so<br />

können Sie noch mit einem realisierten<br />

Spekulationsverlust gegensteuern. So<br />

könnten Sie z.B. Wertpapiere, die in den<br />

letzten 12 Monaten erworben wurden und<br />

schlecht gelaufen sind, verkaufen. <strong>Die</strong>s<br />

dürfte ja heuer angesichts der aktuellen<br />

Finanzmarktkrise nicht allzu schwierig<br />

sein. Spekulationsverluste und –gewinne<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08<br />

können sodann saldiert werden, sodass<br />

abzüglich des Freibetrages <strong>für</strong> die Steuer<br />

im Idealfall nichts mehr übrig bleibt.<br />

. Weihnachtsgeschenke <strong>für</strong><br />

Mitarbeiter<br />

Jedem Mitarbeiter dürfen Sie pro Jahr<br />

Sachgeschenke im Wert von € 186<br />

lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei<br />

machen. Haben Sie dieses Potenzial noch<br />

nicht ausgeschöpft, so ist Weihnachten ein<br />

schöner Anlass, um dieses Steuerzuckerl<br />

noch rechtzeitig voll auszunutzen. Achtung!<br />

Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!<br />

Gutscheine werden akzeptiert.<br />

7. Steuerfreie Zukunftssicherung<br />

<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Lebens-,<br />

Kranken- und Unfallversicherungen sind<br />

bis zu € 300 pro Jahr und Nase steuerfrei<br />

und voll betrieblich absetzbar. Wichtig dabei<br />

ist, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht<br />

verletzt wird. D.h. eine entsprechende<br />

Zusage kann nicht willkürlich an einzelne<br />

Mitarbeiter (z.B. Ehepartner) gemacht<br />

werden, sondern nur an alle zusammen<br />

bzw. an nach bestimmten Kriterien festgelegte<br />

Mitarbeitergruppen.<br />

8. Für Aus- und Fortbildung Freibeträge,<br />

Prämien und Förderungen<br />

kassieren!<br />

Neben der vollen Absetzbarkeit der<br />

Ausgaben, können Sie unter bestimmten<br />

Voraussetzungen einen zusätzlichen<br />

Bildungsfreibetrag von 20% der Kosten<br />

geltend machen, der genauso wie beim<br />

Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne Ihre<br />

Steuerbemessungsgrundlage schmälert!<br />

Alternativ dazu ist <strong>für</strong> Verlustbetriebe<br />

die Inanspruchnahme einer 6%igen Bildungsprämie<br />

möglich. Daneben gibt es<br />

interessante Förderungen vom Land Tirol<br />

und vom AMS.<br />

Ë


Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />

. Steuerabsetzposten<br />

Weihnachtsfeier<br />

Für Betriebsveranstaltungen können Sie<br />

pro Mitarbeiter jährlich € 365 steuerfrei<br />

geltend machen. Denken Sie bei der<br />

Weihnachtsfeier daran, dass alle Betriebsveranstaltungen<br />

des ganzen Jahres<br />

zusammengerechnet werden. Ein eventueller<br />

Mehrbetrag ist steuerpflichtiger<br />

Arbeitslohn. Nur bei ganz bestimmten<br />

Fallkonstellationen (z.B. Jubiläumsreisen)<br />

darf diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ausnahmsweise überschritten<br />

werden.<br />

10. Steuerabsetzposten Spenden<br />

Besonders um die Weihnachtszeit sind<br />

Spenden alle Jahre wieder ein aktuelles<br />

Thema. Dabei ist es gut zu wissen, dass<br />

z.B. Spenden an wissenschaftliche und<br />

kulturelle Institutionen wie die Österreichische<br />

Nationalbibliothek, das Bundesdenkmalamt,<br />

Museen, Einrichtungen,<br />

die auf dem Gebiet der Forschung und<br />

Erwachsenenbildung tätig sind, und<br />

Dachverbände, die sich der Förderung des<br />

Behindertensports verschrieben haben,<br />

steuerlich absetzbar sind. Auch Spenden<br />

an Katastrophenopfer können unter<br />

bestimmten Voraussetzungen steuermindernd<br />

geltend gemacht werden. Abzugsfähig<br />

sind dabei Ausgaben in Höhe von bis<br />

zu 10% des Vorjahresgewinnes.<br />

Tipp: Auf der Homepage des Finanzministeriums<br />

(www.bmf.gv.at) finden Sie<br />

eine Liste über die „steuertauglichen“<br />

Spendenempfänger.<br />

11. Der optimale Zahlungstermin<br />

<strong>für</strong> Nachzahlungen aus der Steuererklärung<br />

2007<br />

Für Einkommensteuernachzahlungen aus<br />

der Veranlagung 2007 gibt es eine zinsfreie<br />

Phase bis 1. Oktober 2008. Ab diesem<br />

Datum beginnt die Finanz Nachzahlungen<br />

mit einem Jahreszinssatz von 5,13% bzw.<br />

ab 12.11.2008 mit 4,63% zu verzinsen.<br />

Tipp: Auch wenn der Einkommensteu-<br />

erbescheid vom Finanzamt noch auf sich<br />

warten lässt, können Sie die Anspruchszinsen<br />

vermeiden, indem eine freiwillige<br />

Anzahlung mit dem Verwendungszweck<br />

„E 01–12/2007“ geleistet wird. Für<br />

Kleinbeträge gibt es eine Bagatellgrenze.<br />

Zinsen, die nicht mehr als € 50 ausmachen,<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

12. Achtung Praxisgründer:<br />

Ausnahmeanträge von der Pflichtversicherung<br />

noch vor Jahresende<br />

stellen!<br />

Für niedergelassene <strong>Ärzte</strong> ist eine Ausnahme<br />

von der Versicherungspflicht bei<br />

der gewerblichen Sozialversicherung <strong>für</strong><br />

das Jahr 2008 möglich, wenn<br />

a) die Einkommensgrenze von € 4.188,12<br />

und<br />

b)die Umsatzgrenze von nunmehr<br />

€ 30.000 pro Jahr<br />

nicht überschritten werden. Als weitere<br />

Voraussetzung darf in den letzten 60<br />

Kalendermonaten nicht länger als 12<br />

Kalendermonate Pflichtversicherung bei<br />

der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft (SVA) bestanden<br />

haben.<br />

Tipp: Stellen Sie rechtzeitig einen entsprechenden<br />

Ausnahmeantrag. Zur Ausnahme<br />

von der Pflichtversicherung kann es nur<br />

dann kommen, wenn dies noch vor Ablauf<br />

des betreffenden Jahres beantragt wird<br />

und noch keine Versicherungsleistungen<br />

aus der Pflichtversicherung angefallen<br />

sind. Beachten Sie aber bitte auch die<br />

Kehrseite der Medaille: Billigere Pensionsversicherungsmonate<br />

als zum Mindestbeitrag<br />

der Anfangsjahre bekommen<br />

Sie nie wieder!<br />

13. Steuerliche Verwertbarkeit<br />

privater Ausgaben<br />

Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen,<br />

Wohnraumschaffung und -sanierung,<br />

junge Aktien und Genussscheine<br />

können als so genannte Sonderausgaben,<br />

wenn auch sehr eingeschränkt, steuerlich<br />

Arzt und Recht<br />

verwertet werden. Ab einem Einkommen<br />

von € 36.400,00 vermindert sich der<br />

absetzbare Betrag kontinuierlich, bis bei<br />

€ 50.900,00 davon nichts mehr übrig<br />

bleibt.<br />

Tipp: Sonderausgaben soll jener Partner<br />

tragen, der das geringere Einkommen<br />

erzielt!<br />

1 . befreien Sie sich von unnötigem<br />

ballast<br />

Wer sich <strong>für</strong> das neue Jahr vorgenommen<br />

hat, wieder einmal richtig Ordnung in die<br />

Bude zu bringen, der kann gleich nach<br />

Silvester mit den Belegen und Aufzeichnungen<br />

aus 2001 und Vorjahren beginnen.<br />

Ausnahme: Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige<br />

Berufungsverfahren oder gerichtliche oder<br />

behördliche Verfahren von Bedeutung<br />

sind und Aufzeichnungen und Unterlagen<br />

Grundstücke betreffend. Letztere sind 12<br />

Jahre aufbewahrungspflichtig.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

STB Raimund Eller<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08 3

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