Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Informationen<br />
die nutzen!<br />
Sehr geehrte Frau Doktor,<br />
… best for docs!<br />
sehr geehrter Herr Doktor! Innsbruck, im Jänner 2009<br />
Als besonderes Service <strong>für</strong> Sie als unsere KlientInnen gibt es auch heuer<br />
wieder zum Jahresbeginn unseren Pressespiegel, in dem alle unsere<br />
Pressetipps und -infos des vorangegangenen Jahres <strong>für</strong> Sie als kostenloses<br />
Nachlesewerk zusammengetragen wurden.<br />
Schauen Sie einmal ins Inhaltsverzeichnis, sicher ist auch <strong>für</strong> Sie Nützliches<br />
dabei.<br />
Viel Spaß mit der Lektüre wünschen<br />
Dr. Verena Erian<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
Raimund Eller<br />
mit <strong>Team</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
PRESSE UND –INFOS 2008<br />
DER STEUERBERATUNGSKANZLEI HORST JÜNGER<br />
Synergien im Interesse der <strong>Ärzte</strong>schaft ..........................................................<br />
Ausgabe Nr. 1/2008 in der "ÄRZTE KRONE"<br />
Steuern steuern - gewusst wie! ........................................................................<br />
Ausgabe Nr. /2008 in der "KLINIK"<br />
Woher kommt das Geld - wohin geht das Geld? ...........................................<br />
Ausgabe Jänner 2008 in der "PRODENTAL"<br />
Schreckgespenst Betriebsprüfung ...................................................................<br />
Ausgabe Nr. 2 im Feber 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />
Woher kommt das Geld - wohin geht das Geld? ...........................................<br />
Ausgabe Nr. 1/2008 in der "STOMATOLOGIE"<br />
Abschaffung der Erbschafts-/Schenkungssteuer per 31.7.2008" ..................<br />
Ausgabe Nr. 1 im März 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ...................................<br />
Ausgabe Nr. 1 im März 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Gesundheitspolitik stößt an moralische Grenzen ..........................................<br />
Ausgabe Nr. 4/2008 im "CONSILIUM"<br />
Abfertigung neu <strong>für</strong> Unternehmer ....................................................................<br />
Ausgabe April 2008 in der "ECONOVA"<br />
Moralische Grenzen der Gesundheitspolitik ..................................................<br />
Ausgabe Nr. 4/2008 im "HAUSARZT"<br />
<strong>Die</strong> Finanz und Ihr Geld im Ausland ................................................................<br />
Ausgabe Nr. 7 im April 2008 in der "ÄRZTE KRONE"<br />
Nein zu Honorarreduktionen der Kassen ........................................................<br />
Ausgabe Nr. 16 im April 2008 in der "MEDICAL TRIBUNE"<br />
Schreckgespenst Kontrollmitteilung ................................................................<br />
Ausgabe Nr. 11 im Juni 2008 in der "ÄRZTE KRONE"<br />
Steuerfreie Kursgewinne ...................................................................................<br />
Ausgabe Juni 2008 in der "ECONOVA"
Stiefkind Buchhaltung .......................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 4 im Juni 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />
Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses ..........................<br />
Ausgabe Nr. 2 im Juni 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Neben dem Spital in die Niederlassung .........................................................<br />
Ausgabe Nr. 3/2008 in der "KLINIK"<br />
Abfertigung neu <strong>für</strong> den Zahnarzt als Unternehmer .......................................<br />
Ausgabe Nr. 2 im Juli 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Gemeinsam statt einsam .................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 5 im Juli 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />
Fix vom Tisch - Schenkungssteuer/Erbschaftsteuer .......................................<br />
Ausgabe September 2008 in der "ECONOVA"<br />
Der Herbst - Zeit zum "Steuer sparen" ...............................................................<br />
Ausgabe Nr. 6 im September 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />
Verkauf von Mundhygieneartikeln & Co in der Ordination ..........................<br />
Ausgabe Nr. 3 im Oktober 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Steuersparmodell Zuwendungsfruchtgenuss .................................................<br />
Ausgabe Oktober 2008 in der "ECONOVA"<br />
<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein .................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 3 im Oktober 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Absetzbarkeit von Reisespesen und Studienreisen .......................................<br />
Sonderausgabe November 2008 in der "ECONOVA"<br />
Steuertipps kurz vor Weihnachten ....................................................................<br />
Ausgabe Nr. 8 im Dezember 2008 in der "ZAHN KRONE"<br />
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008 ................................................<br />
Ausgabe Dezember 2008 in der "ECONOVA"<br />
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008 ................................................<br />
Ausgabe Nr. 4 im Dezember 2008 im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008 .................................................<br />
Ausgabe Nr. 4 im Dezember 2008 in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Informationen …<br />
… die nutzen!
wirtschaft&finanzen<br />
44 ÄRZTE KRONE 1/08<br />
Synergien im Interesse<br />
der <strong>Ärzte</strong>schaft<br />
MEDTAX: Fachlicher Transfer statt Konkurrenzdenken zwischendenführendenExpertenermöglichtniedageweseneSynergien<br />
im Sinne der <strong>Ärzte</strong>schaft.<br />
FÜNF etablierte, bereits viele Jahr(zehnt)e auf die Belange<br />
von <strong>Ärzte</strong>n spezialisierte <strong>Steuerberater</strong> haben sich<br />
als eingetragener Verein unter der Marke Medtax formiert,<br />
um gemeinsam bestehende Synergien zu nutzen<br />
und das Klientenservice laufend zu optimieren.<br />
KANZLEIEN MIT LANGER „ÄRZTETRADITION“<br />
<strong>Ärzte</strong> sind besondere Klienten – auf den ersten Blick<br />
einfach zu betreuen, da es sich in aller Regel um Einnahmen-Ausgaben-Rechner<br />
handelt, <strong>für</strong> die eine einfach geführte<br />
Buchhaltung erlaubt ist. Andererseits jedoch gilt<br />
es wie bei keiner anderen Berufsgruppe steuerliche und<br />
wirtschaftliche Details der verschiedenen <strong>Ärzte</strong>berufsgruppen<br />
zu berücksichtigen. In Österreich gibt es nur<br />
einige wenige namhafte Kanzleien mit langer „<strong>Ärzte</strong>tradition“.<br />
Nämlich Kanzleien, die ihre gesamte Kanzleistruktur<br />
auf die spezielle und umfassende Betreuung<br />
der <strong>Ärzte</strong>schaft ausgerichtet haben. Brancheninsider,<br />
die seit vielen Jahren oder sogar seit Jahrzehnten ausschließlich<br />
<strong>Ärzte</strong> betreuen. Mit Weitblick, auch über<br />
das Steuerliche hinaus. Bis 2003 waren diese Kanzleien<br />
strenge Mitbewerber und ein ungeheurer Erfahrungsschatz<br />
auf mehrere Kanzleien verteilt, das gemeinsame<br />
Potenzial der Spezialisten blieb ungenützt. <strong>Die</strong> Vision<br />
„gemeinsam zum Wohl der <strong>Ärzte</strong>schaft“ schien undenkbar.<br />
HOCH SPEZIALISIERTE BERATUNG<br />
Hoch spezialisierte Beratung setzt jedoch regelmäßigen<br />
fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten des<br />
gleichen Standes voraus. <strong>Die</strong>se Tatsache war die Motivation,<br />
ein österreichweites Kompetenznetzwerk der<br />
erfahrensten <strong>Ärzte</strong>steuerberater ins Leben zu rufen.<br />
Dr. Karl Braunschmid ergriff 2003 die Initiative: Er lud<br />
v.l.: Dr. Karl Braunschmid, Mag. Wolfgang Leonhart, Horst <strong>Jünger</strong>, Dr. Gottfried Scholler,<br />
Mag. Manfred Kenda, Raimund Eller, Mag. Hans-Georg Goertz
seine <strong>Steuerberater</strong>kollegen Horst <strong>Jünger</strong><br />
aus Innsbruck und Mag. Wolfgang Leonhart<br />
aus Wien zu einem Treffen in seine<br />
Kanzlei in Linz ein. Das war der eigentliche<br />
Startschuss zur Gründung der Medtax<br />
– mit dem Ziel, gemeinsame Erfahrungen,<br />
Know-how, Ressourcen und Möglichkeiten<br />
zu nutzen, um <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> bestmögliche<br />
Leistungen und Service bieten zu können<br />
und sich darüber hinaus <strong>für</strong> bestmögliche<br />
Bedingungen einzusetzen.<br />
Es folgten viele Besprechungen und Telefonate,<br />
bis der Kreis der Medtax-Partnerkanzleien<br />
formiert war. Nach und<br />
nach wurde aus Skepsis Begeisterung und<br />
Leidenschaft. Der richtige Zeitpunkt, um<br />
eine gemeinsame Philosophie und die Basis<br />
der gemeinsamen Ziele zu formulieren,<br />
war gekommen. Das gesamte ärztliche<br />
Umfeld im Visier, Trends und Entwicklungen<br />
absehbar. <strong>Die</strong> Zusammenarbeit<br />
mit ausgesuchten Experten, die <strong>Ärzte</strong><br />
in weiterführenden betriebswirtschaftlichen<br />
Fragestellungen beraten, ergänzt<br />
das Kompetenznetzwerk und stellt sicher,<br />
dass wichtige Themen schon aufgegriffen<br />
werden können, bevor sie allgemein aktuell<br />
werden.<br />
KOMPETENZNETZWERK FÜR ALLE SPARTEN<br />
Zwei Jahre nach der offiziellen Gründung<br />
versteht sich die Medtax bereits als Kompetenzzentrum<br />
<strong>für</strong> alle Berufsgruppen der<br />
<strong>Ärzte</strong>: fix angestellte Spitalsärzte, Wahlärzte,<br />
Kassenärzte, Fachärzte, Zahnärzte,<br />
Turnusärzte, aber auch Praxisgemeinschaften,<br />
private Krankenanstalten sowie<br />
Berufe im Gesundheitswesen und der<br />
Öffentlichkeit. „Gemeinsam betreuen wir<br />
einen Großteil der österreichischen <strong>Ärzte</strong>schaft,<br />
und das seit Jahrzehnten. Jede<br />
einzelne Kanzlei verfügt über wichtige<br />
Erkenntnisse, etwa aus zahlreichen Betriebsprüfungen.<br />
Gebündelt stellt dieses<br />
Know-how einen unschätzbaren Vorteil<br />
<strong>für</strong> unsere Partnerkanzleien und deren<br />
Klienten dar“, so Horst <strong>Jünger</strong>, derzeitiger<br />
Sprecher der Medtax. „Exzellente Rentabilitätsvergleiche,<br />
speziell im Bereich<br />
neuer Kooperationsformen wie Gruppenpraxen<br />
oder alternative Vergesellschaftungen,<br />
aussagekräftiges Benchmarking<br />
und das Ausarbeiten maßgeblicher Studien<br />
werden durch diesen Zusammenschluss<br />
in Österreich erstmals in dieser Form und<br />
Aussagekraft ermöglicht. Wir haben uns<br />
zum Ziel gesetzt, gehaltvolle Informationen<br />
und Vergleiche zu erarbeiten, die wir<br />
<strong>für</strong> unsere Klienten nutzbar machen. Gemeinsam<br />
ist es uns möglich, Studien mit<br />
wegweisenden Inhalten zu aktuellen Themen<br />
zu verfassen und im Sinne der <strong>Ärzte</strong>schaft<br />
einzusetzen.“<br />
Laufend veranstaltet das Netzwerk in<br />
ganz Österreich Seminare, die über aktuelle<br />
Themen rund um Steuer und Betriebswirtschaft<br />
sowie die Auswirkungen<br />
aller aktuellen Entwicklungen informieren<br />
und die brennendsten Fragestellungen<br />
der <strong>Ärzte</strong> behandeln. <strong>Die</strong>se Veranstaltungen<br />
unterscheiden sich von den üblichen<br />
„<strong>Steuerberater</strong>seminaren“ insofern, als<br />
auf Basis zusammengeführten Knowhows<br />
und gemeinsam erarbeiteter Inhalte<br />
auch Entwicklungen aufgezeigt werden<br />
können, die speziell <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> und das Gesundheitswesen<br />
relevant sind.<br />
LAUFENDE INFORMATION ÜBER<br />
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN<br />
<strong>Die</strong> Homepage www.medtax.at informiert<br />
an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag<br />
über brandaktuelle Entwicklungen. Hier<br />
finden sich auch viele Tipps und Antworten<br />
auf Fragen, die Steuer und Lohnverrechnung<br />
betreffen. Um noch serviceorientierter<br />
zu agieren, wird das bisher<br />
vierteljährlich erschienene Printmagazin<br />
„Medtax-News“ Ende 2007 durch einen<br />
E-Mail-Newsletter und ein Onlinemaga-<br />
wirtschaft&finanzen<br />
zin ersetzt. Das bedeutet Information direkt<br />
an den Arbeitsplatz, alle Onlinemagazine<br />
sind jederzeit auf der Homepage<br />
abrufbar.<br />
<strong>Die</strong> Onlinenews berücksichtigen zusätzlich<br />
zu den steuerlichen auch weiterführende<br />
relevante betriebswirtschaftliche<br />
Aspekte sowie politische Entwicklungen,<br />
die Auswirkungen auf die österreichische<br />
<strong>Ärzte</strong>schaft haben. Alle jene, die dieses<br />
Onlinemagazin regelmäßig beziehen<br />
möchten, tragen sich völlig unverbindlich<br />
mit Ihrer E-Mail-Adresse direkt auf der<br />
Homepage www.medtax.at im Kontaktformular<br />
ein.<br />
DIE MEDTAX-KANZLEIEN<br />
<strong>Ärzte</strong>treuhand<br />
Dr. Karl Braunschmid<br />
4020 Linz<br />
0732/770037<br />
kanzlei@braunschmid.at<br />
<strong>Ärzte</strong>service<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong><br />
6020 Innsbruck<br />
0512/598590<br />
info@juenger.at<br />
<strong>Die</strong> <strong>Steuerberater</strong><br />
Mag. Manfred Kenda<br />
9020 Klagenfurt<br />
0463/511266<br />
office@die-steuerberater.at<br />
Leonhart und Leonhart<br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
1070 Wien<br />
01/5231768<br />
office@leonhart.at<br />
Dr. Scholler & Partner<br />
Wirtschafttreuhand<br />
Dr. Gottfried Scholler<br />
1060 Wien/3100 St. Pölten<br />
01/59922-0<br />
gottfried@scholler.at<br />
PROMOTION<br />
ÄRZTE KRONE 1/08 45
Steuern steuern –<br />
gewusst wie!<br />
<strong>Die</strong> Steuererklärung der Spitalsärztin/des Spitalsarztes.<br />
2007 ist endgültig vorbei! Nun sollten<br />
Sie als angestellter Arzt bzw. angestellte<br />
Ärztin das vergangene Jahr steuerlich<br />
aufarbeiten. Es geht um die so genannte<br />
Arbeitnehmerveranlagung. Sollten Sie<br />
<strong>für</strong> die Vorjahre noch nichts an das Finanzamt<br />
geschickt haben, so ist das kein<br />
Problem. Sie haben 5 Jahre Zeit, sich von<br />
der Finanz den einen oder anderen Euro<br />
zurückzuholen.<br />
Arbeitnehmerveranlagungen<br />
bringen Spitalsärzten bares Geld<br />
Wann müssen/können Sie<br />
eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
abgeben?<br />
Sie sind verpflichtet, eine Arbeitnehmer-<br />
Steuererklärung abzugeben, wenn Sie<br />
mindestens zeitweise zwei oder mehr Anstellungsverhältnisse<br />
gehabt haben, wenn<br />
bei der Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetrag<br />
oder der Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
berücksichtigt wurde,<br />
Spitalsärzte, die neben ihren unselbständigen Einkünften aus dem <strong>Die</strong>nstverhältnis keine<br />
weiteren Einkünfte beziehen, sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings<br />
besteht die Möglichkeit, dies freiwillig zu tun. Das macht fast immer Sinn, da bei Spitalsärzten<br />
in der Regel beruflich veranlasste Kosten anfallen, die steuerlich abzugsfähig<br />
sind. <strong>Die</strong> im Abzugswege einbehaltene Lohnsteuer ist so naturgemäß höher als die tatsächliche<br />
Steuerschuld. <strong>Die</strong> Folge ist bares Geld vom Finanzamt.<br />
Im Schnitt kommen Klinikärzte bei professionell erstellten Arbeitnehmerveranlagungen pro<br />
Jahr auf Gutschriften zwischen rund 300 und 500 Euro. Mitunter beläuft sich der jährliche<br />
Geldsegen auf mehrere Tausend Euro. Da<strong>für</strong> sind meist teure Fortbildungen mitsamt Reisespesen<br />
(Hotel, Flug, Kilometergelder, Tagesdiäten) und Kosten einer doppelten Haushaltsführung<br />
(Miete, Betriebskosten, Einrichtung etc.) verantwortlich. Solche Ausgaben sind bei<br />
ausschließlicher beruflicher Veranlassung in der Regel voll abzugsfähig. Aber auch Aktenkoffer,<br />
Computer, Handheld und selbstverständlich Fachliteratur, Büromaterial, Visitenkarten<br />
etc. führen bei beruflicher Veranlassung zu Steuergutschriften. Selbst bei Umzugskosten,<br />
die aus beruflichem Anlass anfallen, zahlt die Finanz über die Steuerersparnis mit. Der Katalog<br />
möglicher Abzugsposten ist unerschöpflich. <strong>Die</strong> Faustregel lautet: „Alles, was beruflich<br />
veranlasst ist, mindert die Steuer.“<br />
Zudem gibt es nicht beruflich bedingte Absetzposten. Dazu gehören beispielsweise Kirchenbeiträge<br />
und bestimmte Sonderausgaben wie etwa freiwillige Personenversicherungen<br />
und vieles mehr. Auch so genannte außergewöhnliche Belastungen wie Begräbniskosten<br />
oder Kosten einer Heilbehandlung lassen sich mitunter steuerlich verwerten.<br />
Wir raten daher auch jenen Spitalsärzten, die nicht dazu verpflichtet sind, zu einer professionellen<br />
Steuererklärung. <strong>Die</strong> Rückflüsse aus der Steuergutschrift sind meist um einiges<br />
höher als die <strong>Steuerberater</strong>kosten. Letztere sind zudem im Jahr der Zahlung selbst wiederum<br />
von der Steuer absetzbar.<br />
22 1/08 klinik<br />
die Voraussetzungen da<strong>für</strong> aber nicht<br />
vorlagen oder wenn das Finanzamt Sie<br />
auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.<br />
Freiwillig können Sie immer eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
abgeben. Sinnvoll<br />
wird das vor allem bei Zutreffen einer der<br />
folgenden Punkte sein:<br />
• Sie waren nicht während des ganzen<br />
Jahres angestellt<br />
• Sie waren bei verschiedenen Arbeitgebern<br />
angestellt<br />
• Sie möchten Sonderausgaben geltend<br />
machen<br />
• Sie haben erhöhte Werbungskosten<br />
• Sie möchten außergewöhnliche Belastungen<br />
steuerlich absetzten<br />
• Sie haben Alimente <strong>für</strong> Kinder geleistet,<br />
Ihnen steht deshalb der Unterhaltsabsetzbetrag<br />
zu<br />
• Ihnen steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag<br />
oder Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
zu, und dieser wurde nicht laufend berücksichtigt<br />
Werbungskosten<br />
Natürlich gilt es, möglichst viele Ausgaben<br />
zu finden, um das zu versteuernde<br />
Einkommen so klein wie möglich zu halten,<br />
besser gesagt, um möglichst viel<br />
Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.<br />
Bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />
heißen diese Ausgaben „Werbungskosten“.<br />
<strong>Die</strong> folgende Auflistung erfolgt in<br />
der Reihenfolge, in der die Positionen im<br />
Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung)<br />
genannt sind:<br />
• <strong>Ärzte</strong>kammerbeiträge, sonstige Beiträge<br />
zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen.<br />
• Pendlerpauschale: Je nach Entfernung<br />
zum Arbeitsplatz und der Zumutbarkeit
öffentlicher Verkehrsmittel dürfen Sie<br />
pauschale monatliche Absetzbeträge<br />
geltend machen.<br />
• Arbeitsmittel: Hierher gehören alle größeren<br />
Anschaffungen, die Sie tätigen.<br />
Jene Wirtschaftsgüter, die unter 400<br />
Euro kosten, können Sie sofort als Ausgabe<br />
geltend machen (z. B. Stethoskop,<br />
Arztkoffer, Aktenkoffer).<br />
• Wirtschaftsgüter, die über 400 Euro kosten,<br />
müssen Sie im Wege der Abschreibung<br />
<strong>für</strong> Abnutzung ansetzen. Hier ist<br />
in erster Linie der Computer zu nennen.<br />
Bei einem Computer kann von einer<br />
wirtschaftlichen Nutzungsdauer von<br />
mindestens drei Jahren ausgegangen<br />
werden. Das bedeutet, dass Sie jeweils<br />
1/3 des Anschaffungspreises pro Jahr<br />
über drei Jahre verteilt absetzen dürfen.<br />
Das Finanzamt verlangt jedoch einen<br />
Privatanteil von 40 Prozent, außer Sie<br />
können beweisen, dass Sie den Computer<br />
in einem größeren Ausmaß <strong>für</strong> Ihren<br />
Beruf nutzen.<br />
• Fachliteratur: Alle Fachbücher, Fach-<br />
CD-ROM, Zeitschriften etc.<br />
• Reisekosten: Für betriebliche Fortbildungen<br />
Kilometergelder (0,38 Euro/<br />
km), Taggelder (26,40 Euro/Tag bzw.<br />
2,20 Euro/Stunde im Inland), tatsächliche<br />
Nächtigungsgelder (Hotelkosten)<br />
oder Nächtigungspauschale (15 Euro/<br />
Nacht) angesetzt werden. Zusätzliche<br />
Essensrechnungen werden steuerlich<br />
nicht anerkannt. Für Tag- und Nächtigungsgelder<br />
im Ausland gibt es höhere<br />
pauschale Sätze.<br />
• Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten:<br />
hierher gehören vor allem<br />
die Teilnahmegebühren an Kursen bzw.<br />
Kongressen.<br />
• Kosten <strong>für</strong> doppelte Haushaltsführung<br />
und Familienheimfahrten: Wenn Sie<br />
von Ihrer Familie getrennt sind, können<br />
unter gewissen Voraussetzungen die<br />
Kosten, die dadurch anfallen, steuerlich<br />
geltend gemacht werden.<br />
• Sonstige Werbungskosten: Hier befindet<br />
sich das Sammelbecken <strong>für</strong> alle anderen<br />
Ausgaben, die nicht aufgegliedert<br />
werden müssen. Zum Beispiel:<br />
• Betriebsratsumlage: <strong>Die</strong>se wird, obwohl<br />
sie bereits am Lohnzettel abgezogen<br />
wird, nicht gleich steuerwirksam,<br />
sondern muss bei der Veranlagung<br />
beantragt werden<br />
• Arbeitskleidung: Typische Arbeitskleidung<br />
kann abgesetzt<br />
werden<br />
• Büromaterial (eventuell auch unter<br />
Arbeitsmittel auszuweisen)<br />
• Mitgliedsbeiträge zu ärztlichen<br />
Berufsverbänden, Interessenvertretungen<br />
• Anteilige Telefonkosten<br />
• Anteilige Internetkosten<br />
• Pendlerpauschale<br />
• Gebühren und Stempelmarken<br />
• Beruflich bedingte Versicherungen<br />
(z.B. Haftpflichtversicherung)<br />
Sonderausgaben<br />
Prämien <strong>für</strong> freiwillige Lebens-,<br />
Unfall- und Krankenversicherungen<br />
sind unter bestimmten Umständen<br />
als Sonderausgaben teilweise<br />
absetzbar. Nachkauf von<br />
Pensionszeiten dürfen unbeschränkt<br />
abgesetzt werden. Beim<br />
Kirchenbeitrag gibt es die Obergrenze<br />
von 100 Euro. <strong>Die</strong> Finanz<br />
hat <strong>für</strong> Spendenbegünstigungen eine Liste<br />
von Institutionen herausgegeben, an<br />
welche man steuerschonend spenden<br />
kann.<br />
Außergewöhnliche Belastungen<br />
Belastungen durch Mehraufwendungen<br />
<strong>für</strong> Körperbehinderungen, Arztkosten<br />
oder <strong>für</strong> die Berufsausbildung von Kindern<br />
außerhalb des Wohnortes können<br />
Sie teilweise steuerlich absetzen. ■<br />
<strong>Die</strong> <strong>Steuerberater</strong>*<br />
Mag. Manfred Kenda<br />
9020 Klagenfurt<br />
0463/511266<br />
office@die-steuerberater.at<br />
Leonhart und Leonhart*<br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
1070 Wien<br />
01/5231768<br />
office@leonhart.at<br />
<strong>Ärzte</strong>service*<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong><br />
6020 Innsbruck<br />
0512/598590<br />
info@juenger.at<br />
* eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe
1 2 0 0 8<br />
8<br />
betrieb<br />
Warum <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />
Woher kommt das Geld<br />
– wohin geht das Geld?<br />
grund Nummer 1<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie steuerlich<br />
als Ihr Einkommen erklären, überhaupt leben können. Geht<br />
sich diese Rechnung nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />
(Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />
Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />
aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />
nennt man Mittelnachweis (Vermögensrechnung).<br />
Da die Prüfung durch<br />
das Finanzamt meist erst Jahre später<br />
stattfindet, kann es leicht passieren, dass<br />
Sie sich an gewisse Vorkommnisse<br />
nicht mehr<br />
erinnern können bzw.<br />
keine Unterlagen mehr dazu<br />
haben. Daher empfiehlt es sich, <strong>für</strong><br />
jedes abgelaufene Jahr sofort<br />
bei der Jahresabschlusserstellung<br />
einen solchen<br />
Mittelnachweis zu erstellen.Verantwortungsbewusste<br />
<strong>Steuerberater</strong> führen diese<br />
Prophylaxe jährlich durch<br />
und bewahren Sie so davor,<br />
in die Falle zu<br />
tappen. Das Ergebnis<br />
dieser Vorsorgeuntersuchung<br />
sollte in etwa dem<br />
tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong><br />
das tägliche Leben (Wohnen,<br />
Essen, Kleidung, Sport, Urlaub<br />
etc.) entsprechen. Bei größeren Abweichungen<br />
besteht Handlungsbedarf:<br />
a) Der errechnete Wert liegt<br />
unter dem Existenzminimum:<br />
In diesem Fall haben Sie entweder<br />
öfter vergessen Einnahmen zu<br />
erfassen, oder es gab doch noch andere<br />
Geldquellen wie Kredite, Schenkungen,<br />
Versilberung privaten Vermögens etc. Können<br />
Sie nicht erklären, wie Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
bestritten haben, so droht Ihnen ein<br />
steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen anlässlich<br />
einer steuerlichen Prüfung gehen von einer<br />
Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />
(3 Jahre) auf 5 bis zu 7 Jahre über Zuschätzungen des steuerlichen<br />
Einkommens bis hin zum Albtraum eines Finanzstrafverfahrens.<br />
b) Der errechnete Wert ist selbst <strong>für</strong> einen üppigen lebensunterhalt<br />
viel zu hoch: So erfreulich dies auch ist, Sie sollten<br />
dringend eine Erklärung <strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />
Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die vergessen<br />
wurden im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder sonstige größere private<br />
Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht etc.), die<br />
vorerst übersehen wurden. Haben Sie keine<br />
Erklärung, so wird die Finanz auf versteckte<br />
(nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />
oder Geld im Ausland tippen.<br />
Auch dies wirkt sich auf den<br />
Verlauf einer Betriebsprüfung<br />
unangenehm aus und kann<br />
ebenso dazu führen, dass der<br />
Prüfungszeitraum unnötigerweise<br />
verlängert und alles viel genauer<br />
unter die Lupe genommen wird.<br />
Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />
und teure Überraschungen aus obigen<br />
Ergebnissen einer Mittelnachweisberechnung<br />
zu vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem<br />
Jahresabschluss entsprechende<br />
Berechnungen<br />
vornehmen. Dazu benötigt<br />
er auch die Bankauszüge zu privaten<br />
Guthabens- und Darlehenskonten,<br />
Bauspardarlehensauszüge<br />
und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />
Aber dies ist nicht der<br />
einzige Grund, aus dem wir so<br />
neugierig sind:<br />
grund Nummer 2<br />
Anlässlich des Jahresabschlusses werden von<br />
Kanzleien mit Weitblick auch betriebswirtschaftliche<br />
Auswertungen geboten. Wir haben<br />
dazu z.B. spezielle Kennzahlensysteme, unseren<br />
so genannten Praxisbefund, <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt.<br />
Ergebnis ist eine Mappe mit allen<br />
leider wächst geld nicht auf Bäumen. Das<br />
wissen auch die Mitarbeiter der Finanzämter.
steuerlich relevanten Daten und sämtlichen<br />
Kennzahlen Ihrer Praxis. <strong>Die</strong>se<br />
Kennzahlen ermöglichen Ihnen eine<br />
schnelle Übersicht darüber, wie es „Ihrer<br />
Praxis geht“ bzw. „welche Krankheit<br />
vorliegt“. Somit auch eine Antwort auf:<br />
„Wie können wir diese Krankheit kurieren?“.<br />
Zur „Anamnese“ und Erstellung<br />
der „Diagnose“ werden jedoch Ihre ge-<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, samten finanziellen Daten, auch die pri-<br />
<strong>Ärzte</strong>service der vaten benötigt. Sonst ist keine ganzheit-<br />
MEDTAX<br />
liche Therapie möglich!<br />
<strong>Die</strong> gleichen Daten, die ohnehin <strong>für</strong> den Mittelnachweis<br />
benötigt werden, können z.B. in Hinblick auf folgende betriebswirtschaftlichen<br />
Fragen ausgewertet werden:<br />
Woher kommt das Geld und wohin geht es? <strong>Die</strong>s ist vor allem<br />
dann interessant, wenn Sie sich wundern, warum von dem<br />
so hohen Gewinn so wenig Geld <strong>für</strong> Sie übrig geblieben ist.<br />
Wie viel Geld habe ich angespart? (Entwicklung Wertpapiere,<br />
Sparguthaben etc.)<br />
Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt bzw. inwieweit ist<br />
mein Verschuldungsgrad angestiegen? (Entwicklung Kredite/<br />
Darlehen)<br />
Welche Schulden habe ich und welche vertrage ich?<br />
Wie haben sich meine Fremdwährungskredite entwickelt?<br />
(Kursgewinne u. -verluste)<br />
Wie viele Jahre muss ich noch <strong>für</strong> meine Schulden arbeiten?<br />
Wie hoch ist mein Familieneinkommen?<br />
Arbeiten in den Ferien<br />
Gerade in den Ferien wollen Kinder eigene Wege<br />
gehen und auch selbst Geld verdienen. Werden folgende<br />
Grenzen beachtet, dann hat die berufliche Tätigkeit keine<br />
Auswirkung auf den Bezug der Familienbeihilfe:<br />
Für jedes Kind steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
grundsätzlich die Familienbeihilfe zu, egal was<br />
es verdient. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres darf<br />
das eigene Jahreseinkommen des Kindes nicht mehr als<br />
8.725 Euro betragen. <strong>Die</strong>ses Jahreseinkommen bemisst<br />
sich: aus der Summe aller Bruttobezüge, abzüglich 13.<br />
und 14. Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten<br />
(mindestens 132 Euro).<br />
Sinnvoll ist es, den Kindern im Betrieb eine kleine<br />
Aufgabe zu übertragen, deren Entlohnung sich innerhalb<br />
der oben angeführten Grenze bewegt. Handelt es sich<br />
hingegen um ein echtes Arbeitsverhältnis, <strong>für</strong> das auch<br />
Fremde in gleicher Höhe entlohnt würden, steht einer<br />
steuerlichen Absetzbarkeit nichts im Wege. Vorteil: <strong>Die</strong><br />
Kinder lernen, <strong>für</strong> ihr Geld zu arbeiten und die Familienbeihilfe<br />
bleibt erhalten.<br />
Werden Kinder geringfügig mit maximal 341,16 Euro<br />
monatlich beschäftigt, dann kann im Zuge der Selbstversicherung<br />
in der Höhe von 50 Euro pro Monat eine eigene<br />
Kranken- und sogar Pensionsversicherung abgeschlossen<br />
werden. Damit können die jungen Arbeitnehmer<br />
schon früh und günstig Pensionszeiten sammeln.<br />
www.astoria.at<br />
info<br />
MEDtAX<br />
<strong>Die</strong> <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />
Österreichweites Kompetenz-Netzwerk<br />
ärzteservice:<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, Innsbruck<br />
T + /512/598 590<br />
www.medtax.at<br />
betrieb<br />
Was kann ich mir leisten? Lebe ich über meine Verhältnisse?<br />
R e s ü m e e : Haben Sie einen neugierigen <strong>Steuerberater</strong>?<br />
Gut so! Das bedeutet nämlich, dass Sie sich einer Kanzlei anvertraut<br />
haben, <strong>für</strong> die eine jährliche Mittelnachweisberechnung<br />
selbstverständlich ist. <strong>Die</strong>s ist insbesondere dann von<br />
Vorteil, wenn die Gewinnermittlung - wie bei ÄrztInnen üblich<br />
- durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. So<br />
haben Sie die Kontrolle über Ihre Geldflüsse und sind dem<br />
Finanzamt immer einen Schritt voraus. Darüber hinaus hat<br />
Ihr <strong>Steuerberater</strong> damit bereits wichtige Basisinformationen<br />
<strong>für</strong> eine wertvolle betriebswirtschaftliche Beratung gewonnen.<br />
Ergebnis sind individuelle Kennzahlen, die Ihnen Sicherheit<br />
geben und da<strong>für</strong> sorgen, dass Sie Ihren Betrieb im<br />
Griff haben. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind das<br />
beste Kontrollinstrument <strong>für</strong> die Vergangenheit und bilden<br />
die optimale Entscheidungsbasis <strong>für</strong> eine gesunde, erfolgreiche<br />
Zukunft.<br />
Zahntechnische Produkte<br />
...das komplette Programm<br />
Umfassendes Produktangebot<br />
Überdurchschnittliche Qualität zu fairen Preisen<br />
Ihre Fachberater in Österreich – sind immer <strong>für</strong> Sie da!<br />
Vorarlberg · Tirol · Salzburger Land · Oberösterreich · Kärnten<br />
Martin Hofmann, Tel. 06 62 - 65 19 61<br />
Niederösterreich · Wien · Burgenland · Steiermark<br />
Rudolf Lojda, Tel. 01 - 60 33 555<br />
Turnstraße 31 · 75228 Ispringen · Germany · Telefon + 49 72 31 / 803 - 0<br />
Fax + 49 72 31 / 803 - 295 · www.dentaurum.de · E-Mail: info@dentaurum.de<br />
AT_0802_ZT-allg_88x125.indd 1 12.02.2008 9:24:11 Uhr<br />
2 0 0 8<br />
1<br />
9
34 STEUER & RECHT<br />
<strong>Die</strong> wichtigste Regel, wenn das Finanzamt kommt: Ruhe bewahren – Nerven sparen!<br />
Zahn Krone 2/08<br />
Schreckgespenst Betriebsprüfung<br />
Eine Betriebsprüfung wird in vielen<br />
Fällen als ernste Bedrohung gesehen<br />
und bereitet so manchem Steuerpflichtigen<br />
schlaflose Nächte. Bei distanzierter<br />
Betrachtung zeigt sich jedoch,<br />
dass eine Prüfung nicht immer<br />
mit hohen Abgabennachzahlungen und<br />
Finanzstrafverfahren gleichzusetzen<br />
ist. Es gibt auch Prüfungen, bei denen<br />
es keine Feststellungen seitens des Finanzamts<br />
gibt oder sogar Sachverhalte<br />
zu Gunsten des Arztes abgeändert werden.<br />
Das Wichtigste ist, an die ganze<br />
Sache mit Ruhe heranzugehen und ein<br />
möglichst emotionsloses Arbeits- und<br />
Gesprächsklima mit dem Prüfer zu<br />
schaffen. Das spart Nerven und Zeit<br />
beider Parteien.<br />
Der Prüfer erscheint auch nicht überraschend<br />
in der Ordination des Arztes<br />
und beginnt mit der Durchführung der<br />
Prüfung, sondern er meldet sich in der<br />
Regel mindestens eine Woche vor Beginn<br />
der Prüfung telefonisch oder in<br />
Ausnahmefällen schriftlich beim Steuerpflichtigen<br />
oder bei dessen steuerlichem<br />
Vertreter an. In einem Gespräch<br />
zwischen Arzt und <strong>Steuerberater</strong> werden<br />
in der Regel vorab die potenziellen<br />
Risiken und die Vorgehensweise bei der<br />
Prüfung besprochen.<br />
Formelle und materielle<br />
Richtigkeit<br />
Ein Betriebsprüfer prüft zunächst die<br />
vorgelegten Bücher und Aufzeichnungen<br />
auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit<br />
und materielle Richtigkeit. Im Zuge<br />
jeder Betriebsprüfung hat auch eine<br />
Besichtigung der Ordination zu erfolgen.<br />
Ob diese zu Beginn der Prüfung<br />
oder erst später stattfindet, liegt im<br />
Ermessen des Prüfers. Bei dieser<br />
Besichtigung sollte der <strong>Steuerberater</strong><br />
immer anwesend sein.<br />
Alles in allem kann man sagen, dass die<br />
allermeisten Prüfer auch nur Menschen<br />
sind und Verständnis <strong>für</strong> ihren sicher<br />
nicht einfachen Job verdienen. Gegenseitiger<br />
Respekt hilft in der Regel beiden<br />
Seiten. Nichtsdestotrotz gibt es im<br />
<strong>Ärzte</strong>bereich Themen, die bei Betriebsprüfungen<br />
immer besonders genau unter<br />
die Lupe genommen werden.<br />
Ehegatten-<strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
Ein bestehendes Ehegatten-<strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
wird nahezu bei jeder Betriebsprüfung<br />
auf Herz und Nieren geprüft,<br />
um festzustellen, ob es auch wirklich<br />
„echt“ ist. Kriterien da<strong>für</strong> sind das Vorliegen<br />
eines (möglichst schriftlichen)<br />
<strong>Die</strong>nstvertrages, Einhaltung des Angestelltengesetzes<br />
und des Kollektivvertrages,<br />
insbesondere fixe und regelmäßige<br />
Arbeitszeiten, angemessenes Gehalt<br />
einschließlich Sonderzahlungen,<br />
Urlaubsanspruch sowie Weisungsgebundenheit<br />
des <strong>Die</strong>nstnehmers und Abführung<br />
der gehaltsabhängigen Steuern<br />
und Abgaben.<br />
Private oder betriebliche<br />
Anschaffung?<br />
Bei der Prüfung der Zinsen will der Prüfer<br />
sichergehen, dass diese nicht <strong>für</strong><br />
privates Vergnügen, sondern ausschließlich<br />
<strong>für</strong> betriebliche Anschaffungen<br />
steuerwirksam in Ansatz gebracht<br />
worden sind. So kommt es nicht selten<br />
vor, dass <strong>für</strong> jeden Kredit gesondert geprüft<br />
wird, ob der Finanzierungsaufwand<br />
der Betriebssphäre zuzurechnen<br />
ist. Mehrkontenmodelle, bei denen die<br />
betrieblichen Einnahmen und Ausgaben<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, Dr. Karl Braunschmid, Dr. Gottfried Scholler<br />
über separate Bankkonten laufen, das<br />
Einnahmenkonto laufend komplett in<br />
die „Privatkassa“ entleert wird und so<br />
private Investitionen auf Kosten der<br />
Ordination finanziert werden, kommen<br />
seit Jahren nicht mehr ungeschoren<br />
durch die Betriebsprüfung.<br />
Steckenpferd Auto<br />
◗<br />
„Rauf mit dem Privatanteil“ scheint das<br />
erklärte Ziel der Finanz bei jeder Betriebsprüfung<br />
im Zusammenhang mit<br />
dem Auto zu sein. Je besser man seine<br />
betrieblichen Fahrten dokumentiert hat<br />
und damit glaubhaft machen kann, desto<br />
leichter entwaffnet man den Prüfer<br />
bei seinem Beutezug nach Privatanteilen.<br />
Aus den gefahrenen Kilometern<br />
kann mit einer einfachen Schlussrechnung<br />
auf den Treibstoffverbrauch hochgerechnet<br />
werden. Wird mit privaten<br />
Fahrzeugen auf Firmenkosten getankt,
Zahn Krone 2/08 STEUER & RECHT 35<br />
so liegt der in der Buchhaltung erfasste<br />
Treibstoffaufwand deutlich über dem<br />
Ergebnis dieser Hochrechnung. Wenn<br />
man sicher ist, dass ausschließlich betriebliche<br />
Tankrechnungen in der Buchhaltung<br />
sind, dann ist der Fehler im Rechenwerk<br />
des Prüfers zu suchen.<br />
Wenn Patienten Anzahlungen leisten,<br />
so muss es dazu auch irgendwann eine<br />
entsprechende Schlussrechnung geben.<br />
Ist dies nicht der Fall, dann schließt<br />
der Prüfer gerne auf „Schwarzzahlungen“.<br />
Man sollte also da<strong>für</strong> sorgen, dass<br />
in der Praxis ordentlich abgerechnet<br />
wird.<br />
Mittelnachweis ernst nehmen<br />
Wenn Unterlagen und Aufzeichnungen<br />
formal nicht ordnungsgemäß geführt<br />
wurden, so kommt es zur Beweislastumkehr.<br />
Besonderes Augenmerk wird<br />
dabei meist auf die Erfassung der Bareinnahmen<br />
gerichtet. <strong>Die</strong>se sind täglich<br />
in geordneter Weise einzeln zu erfassen.<br />
Vor einem Jahr gab es in diesem<br />
Bereich zudem eine Verschärfung der<br />
Gesetzeslage <strong>für</strong> bestimmte bisher zugelasseneVereinfachungsmöglichkeiten.<br />
Insbesondere gelten Excel-Aufzeichnungen<br />
nunmehr definitiv nicht<br />
mehr als ordnungsgemäß. Aufgrund der<br />
Nichteinhaltung von Formalerfordernissen<br />
kann die Ordnungsmäßigkeit der<br />
Buchführung von der Finanz in Frage<br />
gestellt werden und eine Beweislastumkehr<br />
eintreten. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass<br />
nicht mehr der Prüfer beweisen muss,<br />
dass etwas falsch ist, sondern der Steuerzahler<br />
nachzuweisen hat, dass sein<br />
Ansatz richtig ist.<br />
Das Finanzamt will auch wissen, ob man<br />
von dem, was man steuerlich als sein<br />
Einkommen deklariert, überhaupt leben<br />
kann. Geht sich diese Rechnung nicht<br />
aus, so muss es andere Geldquellen<br />
(Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse,<br />
Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern<br />
etc.) geben, aus denen man seinen<br />
Lebensunterhalt bestritten hat. Andernfalls<br />
nimmt der Prüfer Schwarzeinnahmen<br />
als Geldquelle an. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />
nennt man Mittelnachweis.<br />
Da die Prüfung durch das Finanzamt<br />
meist erst Jahre später stattfindet,<br />
kann es leicht passieren, dass man sich<br />
an gewisse Vorkommnisse nicht mehr<br />
erinnern kann bzw. keine Unterlagen<br />
mehr dazu hat.<br />
Glaubhaftmachung von<br />
Sachverhalten<br />
Vorbeugen ist jedenfalls besser als heilen.<br />
Man sollte sich daher rechtzeitig<br />
durch penible Dokumentation schützen.<br />
Genaue schriftliche Aufzeichnungen ermöglichen<br />
es, die tatsächlichen Sachverhalte<br />
auch noch Jahre später nachvollziehbar<br />
zu argumentieren. Laut Gesetz<br />
reicht in der Regel eine Glaubhaftmachung<br />
von Sachverhalten aus. Leider<br />
ignorieren das manche Prüfer. Ebenso<br />
verhält es sich mit bestimmten <strong>Die</strong>nstanweisungen.<br />
Danach ist ein Prüfer zum<br />
Beispiel angehalten, in Fällen, die im<br />
Großen und Ganzen in Ordnung sind,<br />
bei kleineren Zweifelsfragen großzügig<br />
zu entscheiden.<br />
Nicht ohne meinen<br />
<strong>Steuerberater</strong>!<br />
Zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens<br />
ist jedenfalls dringend anzuraten,<br />
die Betriebsprüfung ausschließlich über<br />
den <strong>Steuerberater</strong> abwickeln zu lassen.<br />
Sollte man dennoch persönlich ohne<br />
Beisein des <strong>Steuerberater</strong>s befragt werden,<br />
so kann man sich vom Prüfer beruhigt<br />
Anstand und Fairness erbitten.<br />
Wenn es angebracht erscheint, kann<br />
man ihn auch höflich auf das Auslangen<br />
der Glaubhaftmachung und obige<br />
<strong>Die</strong>nstanweisung hinweisen. Man sollte<br />
jedoch sofort den <strong>Steuerberater</strong> informieren<br />
und keine „Ad-hoc-Antworten“<br />
geben. Stattdessen ist es besser, die<br />
Fragen des Prüfers geduldig <strong>für</strong> eine<br />
spätere Beantwortung aufzuschreiben<br />
und alles mit dem <strong>Steuerberater</strong> zu besprechen.<br />
Horst <strong>Jünger</strong>,<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong><br />
in Innsbruck<br />
Dr. Karl Braunschmid,<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong><br />
in Linz und Graz<br />
Dr. Gottfried Scholler,<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong><br />
in Wien und St. Pölten
a<br />
praxisthema<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, Innsbruck<br />
Serie Steuerberatung, Teil 1<br />
Woher kommt das Geld – wohin geht das Geld?<br />
Warum weitsichtige <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />
1. Grund Nr. I<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie<br />
von dem, was Sie steuerlich als Ihr<br />
Einkommen erklären, überhaupt leben<br />
können. Geht diese Rechnung<br />
nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />
(Erbschaft, Schenkung, Kredit,<br />
Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />
Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />
aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />
nennt man Mittelnachweis<br />
(Vermögensrechnung). Da die Prüfung<br />
durch das Finanzamt meist<br />
erst Jahre später stattfindet, kann es<br />
leicht passieren, dass Sie sich an gewisse<br />
Vorkommnisse nicht mehr erinnern<br />
können bzw. keine Unterlagen<br />
mehr dazu haben. Daher empfiehlt<br />
es sich, <strong>für</strong> jedes abgelaufene<br />
Jahr sofort bei der Jahresabschlusserstellung<br />
einen solchen Mittelnachweis<br />
zu erstellen. Verantwortungsbewusste<br />
<strong>Steuerberater</strong> führen<br />
diese Prophylaxe jährlich durch<br />
und bewahren Sie so davor, in die<br />
Falle zu tappen. Das Ergebnis dieser<br />
Vorsorgeuntersuchung sollte in etwa<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
Steuerkonsulent der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol;<br />
Steuerkonsulent der Zahnärztekammer <strong>für</strong><br />
Tirol; bereits ab 1978 erfolgte die Spezialisierung<br />
auf die Beratung der <strong>Ärzte</strong>schaft;<br />
seit 1980 laufend Vortragstätigkeit und Verfasser<br />
zahlreicher Fachartikel zu den Themen<br />
Steuer, Buchhaltungsorganisation, betriebswirtschaftliche<br />
Beratung etc., abgestimmt<br />
auf die <strong>Ärzte</strong>schaft.<br />
1/2008<br />
dem tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong> das<br />
tägliche Leben (Wohnen, Essen,<br />
Kleidung, Sport, Urlaub etc.) entsprechen.<br />
Bei größeren Abweichungen<br />
besteht Handlungsbedarf:<br />
a) Der errechnete Wert liegt unter<br />
dem Existenzminimum:<br />
In diesem Fall haben Sie entweder<br />
öfter vergessen, Einnahmen<br />
zu erfassen, oder es gab doch<br />
noch andere Geldquellen wie Kredite,<br />
Schenkungen, Versilberung<br />
privaten Vermögens etc. Können<br />
Sie nicht erklären, wie Sie Ihren<br />
Lebensunterhalt bestritten haben,<br />
so droht Ihnen ein steuerlicher<br />
Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen<br />
anlässlich einer steuerlichen<br />
Prüfung gehen von einer<br />
Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />
(3 Jahre) auf fünf<br />
bis zu sieben Jahre über Zuschätzungen<br />
des steuerlichen Einkommens<br />
bis hin zum Albtraum eines<br />
Finanzstrafverfahrens.<br />
b) Der errechnete Wert ist selbst<br />
<strong>für</strong> einen üppigen Lebensunterhalt<br />
viel zu hoch:<br />
So erfreulich dies auch ist, Sie<br />
sollten dringend eine Erklärung<br />
<strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />
Vielleicht gibt es noch Wertpapiere,<br />
die vergessen wurden<br />
im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder sonstige größere private<br />
Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht<br />
etc.), die vorerst übersehen<br />
wurden. Haben Sie keine Erklärung,<br />
so wird die Finanz auf ver-<br />
steckte (nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />
oder Geld im Ausland<br />
tippen. Auch dies wirkt sich<br />
auf den Verlauf einer Betriebsprüfung<br />
unangenehm aus und<br />
kann ebenso dazu führen, dass<br />
der Prüfungszeitraum unnötiger<br />
Weise verlängert und alles viel<br />
genauer unter die Lupe genommen<br />
wird.<br />
Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />
und teure Überraschungen<br />
aus obigen Ergebnissen<br />
einer Mittelnachweisberechnung zu<br />
vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem Jahresabschluss<br />
entsprechende Berechnungen<br />
vornehmen. Dazu benötigt<br />
er auch die Bankauszüge zu<br />
privaten Guthabens- und Darlehenskonten,Bauspardarlehensauszüge<br />
und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />
Aber dies ist nicht der<br />
einzige Grund, aus dem wir so neugierig<br />
sind:<br />
2. Grund Nr. II<br />
Anlässlich des Jahresabschlusses<br />
werden von Kanzleien mit Weitblick<br />
auch betriebswirtschaftliche Auswertungen<br />
geboten. Wir haben dazu<br />
z.B. spezielle Kennzahlensysteme,<br />
unseren so genannten Praxisbefund,<br />
<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt. Ergebnis<br />
ist eine Mappe mit allen steuerlich<br />
relevanten Daten und sämtlichen<br />
Kennzahlen Ihrer Praxis. <strong>Die</strong>se<br />
Kennzahlen ermöglichen Ihnen<br />
Stomatologie
eine schnelle Übersicht darüber,<br />
wie es „Ihrer Praxis geht“ bzw. „welche<br />
Krankheit vorliegt“. Somit auch<br />
eine Antwort auf: „Wie können wir<br />
diese Krankheit kurieren?“. Zur<br />
„Anamnese“ und Erstellung der<br />
„Diagnose“ werden jedoch Ihre gesamten<br />
Kompetenz-Netzwerk<br />
finanziellen Daten, auch die<br />
österreichischer <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />
privaten benötigt. Sonst ist keine<br />
ganzheitliche Therapie möglich!<br />
<strong>Die</strong> gleichen Daten, die ohnehin<br />
<strong>für</strong> den Mittelnachweis benötigt<br />
werden, können z.B. in Hinblick auf<br />
folgende betriebswirtschaftlichen<br />
Fragen ausgewertet werden:<br />
Steuerkonsulent der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol;<br />
• Woher kommt das Geld und wohin<br />
geht es? <strong>Die</strong>s ist vor allem<br />
dann interessant, wenn Sie sich<br />
wundern, warum von dem so<br />
hohen Gewinn so wenig Geld <strong>für</strong><br />
Sie übrig geblieben ist.<br />
• Wie viel Geld habe ich angespart?<br />
(Entwicklung Wertpapiere,<br />
Sparguthaben etc.)<br />
• Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt<br />
bzw. inwieweit ist<br />
mein Verschuldungsgrad angestiegen?<br />
(Entwicklung Kredite/<br />
Darlehen)<br />
• Welche Schulden habe ich und<br />
welche vertrage ich?<br />
• Wie haben sich meine Fremdwährungskredite<br />
entwickelt?<br />
(Kursgewinne und -verluste)<br />
• Wie viele Jahre muss ich noch<br />
<strong>für</strong> meine Schulden arbeiten?<br />
• Wie hoch ist mein Familieneinkommen?<br />
• Was kann ich mir leisten? Lebe<br />
ich über meine Verhältnisse?<br />
Steuerkonsulent der Zahnärztekammer <strong>für</strong> Tirol;<br />
3. Resümee<br />
Haben Sie einen neugierigen <strong>Steuerberater</strong>?<br />
Gut so! Das bedeutet nämlich,<br />
dass Sie sich einer Kanzlei anvertraut<br />
haben, <strong>für</strong> die eine jährliche<br />
bereits ab 1978 erfolgte die Spezialisierung<br />
auf die Beratung der <strong>Ärzte</strong>schaft;<br />
seit 1980 laufend Vortragstätigkeit<br />
und Verfasser zahlreicher Fachartikel<br />
Es gibt etwas, das noch<br />
länger haften bleibt als<br />
dieses Salbei-Gel<br />
zu den Themen Steuer, Buchhaltungs-<br />
organisation, betriebswirtschaftliche<br />
Beratung etc., abgestimmt auf die<br />
<strong>Ärzte</strong>schaft.<br />
<strong>Die</strong> Erinnerung an eine wirklich<br />
hilfreiche Empfehlung!<br />
Bei Entzündungen der Mundschleimhaut<br />
hilft der Salbei-Wirkstoff besonders kraftvoll<br />
und entfaltet seine Heilkraft über lange Zeit.<br />
Verblüffende Erfolge – sind das Ergebnis.<br />
Bezeichnung des Arzneimittels: Aperisan ® Gel Mundschleimhauttherapeutikum. Zusammensetzung (arzneilich wirksamer Bestandteil nach Art und Menge):<br />
1 g enthält als Wirkstoff: Salbeifl uidextrakt (EB6) 200 mg. Anwendungsgebiete: Lokale Anwendung: Katarrhe der Mund- und Rachenschleimhaut. Gegenanzeigen:<br />
Überempfi ndlichkeit gegen einen Bestandteil des Präparates. Hilfsstoffe: Saccharin-Natrium 2 mg, Glycerol, Xylitol, Sorbitol, Propylenglykol, Pfefferminzöl, Polysorbat<br />
20, Carbopol, Edetinsäure-Dinatriumsalz 2 H 2 O, Natriumhydroxyd, Ethanol, Gereinigtes Wasser. Packungsgröße: O. P. mit 10 g Gel. Weitere Angaben zu<br />
Dosierung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen sowie zu den besonderen Warnhinweisen zur sicheren Anwendung sind der Austria-Codex-Fachinformation zu<br />
entnehmen. Abgabe: apothekenpfl ichtig.<br />
Hersteller: Dentinox Gesellschaft <strong>für</strong> pharmazeutische Präparate Lenk & Schuppan, D-12277 Berlin<br />
Vertrieb Österreich: Nycomed Pharma GmbH, 1120 Wien<br />
praxisthema<br />
Mittelnachweisberechnung selbstverständlich<br />
ist. <strong>Die</strong>s ist insbesondere<br />
dann von Vorteil, wenn die Gewinnermittlung<br />
– wie bei <strong>Ärzte</strong>n/<br />
Innen üblich – durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
erfolgt.<br />
So haben Sie die Kontrolle über Ihre<br />
Geldflüsse und sind dem Finanzamt<br />
immer einen Schritt voraus. Darüber<br />
hinaus hat Ihr <strong>Steuerberater</strong> damit<br />
bereits wichtige Basisinformationen<br />
<strong>für</strong> eine wertvolle betriebswirtschaftliche<br />
Beratung gewonnen.<br />
Ergebnis sind individuellen Kennzahlen,<br />
die Ihnen Sicherheit geben<br />
und da<strong>für</strong> sorgen, dass Sie Ihren Betrieb<br />
im Griff haben. Betriebswirtschaftliche<br />
Kennzahlen sind das<br />
beste Kontrollinstrument <strong>für</strong> die<br />
Vergangenheit und bilden die optimale<br />
Entscheidungsbasis <strong>für</strong> eine<br />
gesunde, erfolgreiche Zukunft.<br />
Korrespondenz:<br />
<strong>Ärzte</strong>service Horst <strong>Jünger</strong><br />
6020 Innsbruck, Tel. 0512 598590<br />
Ein Mitglied der MEDTAX-Gruppe<br />
Internet: www.medtax.at<br />
Dentinox ®<br />
<strong>Ärzte</strong>musteranforderung<br />
Bitte senden Sie mir gemäß § 58 AMG<br />
zwei unverkäufliche <strong>Ärzte</strong>muster von<br />
Aperisan ® Stempel/Unterschrift<br />
Gel<br />
Mundschleimhauttherapeutikum<br />
Bitte einsenden an:<br />
Nycomed Pharma GmbH<br />
1120 Wien
Steuern<br />
Ende mit .7. 008?<br />
erBsCHafTs-/sCHenkUngssTeUer<br />
■ Was Sie tun können, wenn Sie nicht so lange warten wollen<br />
oder können,<br />
■ warum Immobilien trotzdem nicht steuerfrei übertragen<br />
werden können,<br />
■ wie unentgeltliche Immobilientransaktionen zu guter Letzt<br />
sogar noch teurer werden könnten und<br />
■ wie Sie sich davor jetzt schon schützen können.<br />
8 I ZahnarZt in tirol<br />
<strong>Die</strong> Erbschafts- und auch die Schenkungssteuer<br />
darf es lt. Verfassungsgerichtshof<br />
(VfGH) in der bisherigen Form ab 1.8.2008<br />
nicht mehr geben.<br />
Stein des Anstoßes war die Bemessungsgrundlage.<br />
Der bis dato herangezogene<br />
dreifache Einheitswert, spiegelt lt. VfGH<br />
die Wertentwicklung von Grundstücken<br />
nicht angemessen wider.<br />
Hinsichtlich der Erbschaftssteuer haben<br />
sich auch die Regierungsparteien bereits<br />
auf eine Abschaffung mit 31.7.2008 geeinigt.<br />
Achtung! Bei allen Todesfällen bis einschließlich<br />
31.7.2008 fällt die Erbschaftsteuer<br />
aber noch an.<br />
A n I h r e r S t e u e r s o l l t e n S i e<br />
n i c h t h e r u m d o k t e r n …<br />
… d e n n e s g e h t u m I h r G e l d !<br />
Wir bieten:<br />
� 25 Jahre Spezialisierung auf die<br />
<strong>Ärzte</strong>schaft<br />
� den Enthusiasmus der ersten Stunde<br />
� Weniger Steuern, aber wie?<br />
� Mehr Gewinn, aber wie?<br />
Nutzen Sie unsere kostenlose<br />
Erstberatung!<br />
Ihr Steuerspartelefon:<br />
Unser Service macht den Unterschied!<br />
… best for docs!
TIpp:<br />
<strong>Die</strong> Übertragung von Sparbüchern von<br />
Todes wegen ist schon bisher steuerfrei.<br />
Das gilt auch dann, wenn z.B. eine Immobilie<br />
noch vor dem Todesfall verkauft und<br />
das Geld auf ein Sparbuch gelegt wird.<br />
Bei Schenkungssteuer<br />
bestehen noch Unsicherheiten<br />
Hier fehlt noch ein offizielles Statement<br />
der Regierung. Für die ersatzlose Abschaffung<br />
spricht, dass die Schenkungssteuer,<br />
so wie die Erbschaftsteuer auch, eine Bagatellsteuer<br />
mit sehr geringen Aufkommen<br />
ist. Das Problem liegt ganz woanders: Fällt<br />
die Schenkungssteuer weg, so könnten<br />
zweifelhafte Geldzuflüsse relativ problemlos<br />
als vermeintliche Schenkungen deklariert<br />
werden, so die Angst der Finanz.<br />
Daher dürfte es bei einem Wegfall der<br />
Schenkungssteuer zumindest zu einer<br />
speziellen Meldepflicht kommen.<br />
TIpp:<br />
Zuwarten kann sich also lohnen! Für ganz<br />
Eilige bietet sich eine notarielle Schenkung<br />
mit späterer Übergabe an. Bei Immobilientransaktion<br />
gibt es allerdings einen<br />
Haken.<br />
Immobilien trotzdem<br />
nicht steuerfrei übertragbar<br />
Was in jedem Fall auch nach dem 31.7.2008<br />
weiterhin anfällt, ist die Grunderwerbsteuer.<br />
<strong>Die</strong>se kommt nach der aktuellen Gesetzeslage<br />
mit 3,5% bzw. 2 % <strong>für</strong> Gatten<br />
und Kinder wesentlich günstiger als die<br />
Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Allerdings<br />
war dieses Ergebnis bei entsprechender<br />
Konstruktion auch bereits bisher<br />
erreichbar (gemischte Schenkung).<br />
In einem Worst-Case-Szenario könnte es<br />
aber vielleicht schon bald dazu kommen,<br />
dass die Grunderwerbsteuer nicht mehr,<br />
so wie bisher, vom dreifachen Einheitswert,<br />
sondern vom tatsächlichen Verkehrswert<br />
berechnet wird. Zumal der Einheitswert<br />
ja vom VfGH kritisiert wurde, wäre<br />
eine dahingehende Änderung logische<br />
Konsequenz. Im Ergebnis würde die Bemessungsgrundlage<br />
in den meisten Fällen<br />
drei bis vier mal so hoch sein wie bisher.<br />
TIpp:<br />
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich in<br />
manchen Konstellationen darüber nachzudenken,<br />
ob man nicht doch noch in<br />
sicherer alter Rechtslage am besten fährt.<br />
ReSümee:<br />
Das Auslaufen der Erbschaftsteuer mit<br />
31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />
die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />
ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />
bestimmter Vermögenstransaktionen<br />
nicht bis zum Sommer warten wollen oder<br />
können, so besteht die Möglichkeit jetzt<br />
sofort eine notarielle Schenkung mit Übergabetermin<br />
1.8.2008 vorzunehmen. So<br />
erreichen Sie rasche Rechtssicherheit und<br />
nutzen gleichzeitig die Chance auf Steuerfreiheit.<br />
Bei Immobilientransfers könnte eine Adhoc-Erhöhung<br />
der Grunderwerbsteuer<br />
Steuern<br />
dazu führen, dass die Übertragung von<br />
Grund und Boden in Zukunft allerdings<br />
noch teuerer kommt als bisher. Um dieses<br />
Risiko möglichst gering zu halten, gäbe es<br />
die Möglichkeit, anstehende Übertragungen<br />
bereits jetzt fix fertig ausarbeiten<br />
zu lassen. So sind Sie auf den Ernstfall<br />
vorbereitet und können einer eventuellen<br />
kurzfristigen Gesetzesänderung noch ein<br />
Schnippchen schlagen. Kontaktieren Sie<br />
in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />
<strong>Die</strong>ser kann in jedem Fall entsprechend<br />
Ihrer individuellen Situation das<br />
Optimum <strong>für</strong> Sie herausholen. Bei Immobilienschenkungen<br />
gibt es bereits jetzt<br />
schon Varianten, bei denen lediglich die<br />
Grunderwerbsteuer zum Tragen kommt.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
SB Raimund Eller<br />
ZahnarZt in tirol I
Arzt und Recht<br />
Was Sie vorher wissen sollten<br />
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />
Am 1. Juli dieses Jahres soll es so weit sein: <strong>Die</strong> Erbschafts- und<br />
auch die Schenkungssteuer darf es lt. Verfassungsgerichtshof<br />
(VfGH) in der bisherigen Form dann nicht mehr geben. Dazu gibt<br />
es zwei Geschichten, einen Haken und neue Fassetten altbewährter<br />
Steuersparmodelle:<br />
… <strong>Die</strong> Geschichte mit steuerlichem<br />
Happy End …<br />
Begonnen hat alles mit der Frage, ob denn<br />
die Erbschaftssteuer auf Immobilien nicht<br />
verfassungswidrig sei. Als Bemessungsgrundlage<br />
galt hier bis dato der dreifache<br />
Einheitswert, welcher die Wertentwicklung<br />
von Grundstücken nicht angemessen<br />
widerspiegelt. Und so hat auch der Verfassungsgerichtshof<br />
am 7. März 2007 die<br />
derzeitige Erbschaftssteuer mit Wirkung<br />
31.7.2008 als gleichheitswidrig aufgehoben.<br />
Daraufhin folgte eine rege politische<br />
Diskussion über eine eventuelle Neuregelung.<br />
Sehr bald hat sich die Regierung<br />
dann darauf geeinigt, die Erbschaftssteuer<br />
zur Gänze fallen zu lassen. D.h. Happy<br />
End <strong>für</strong> die Erbschaftssteuer mit<br />
31.7.2008. Achtung! Bei allen Todesfällen<br />
bis inklusive dem 31.7.2008 fällt die<br />
Erbschaftssteuer noch an.<br />
Tipp: <strong>Die</strong> Übertragung von Sparbüchern<br />
von Todes wegen ist schon bisher steu-<br />
erfrei. Das gilt auch dann, wenn z. B.<br />
eine Immobilie noch vor dem Todesfall<br />
verkauft und das Geld auf ein Sparbuch<br />
gelegt wird.<br />
… und die Geschichte mit noch<br />
offenem Ausgang<br />
Auch hinsichtlich der Schenkungssteuer<br />
hat der VfGH im Sommer 2007 auf eine<br />
Aufhebung der aktuellen Gesetzeslage<br />
ebenso mit Wirkung 31.7.2008 erkannt.<br />
Allerdings sind hier die Pläne der Regierung<br />
noch nicht offiziell. Für die Abschaffung<br />
spricht, dass die Schenkungssteuer,<br />
so wie die Erbschaftssteuer auch, eine<br />
Bagatellsteuer mit sehr geringem Aufkommen<br />
ist. Das Problem liegt ganz woanders:<br />
Fällt die Schenkungssteuer weg, so<br />
könnten zweifelhafte Geldzuflüsse relativ<br />
problemlos als vermeintliche Schenkungen<br />
deklariert werden, so die Angst der Finanz.<br />
Daher dürfte es bei einem Wegfall der<br />
Schenkungssteuer zumindest zu einer<br />
speziellen Meldepflicht kommen.<br />
Rein theoretisch wäre es auch möglich,<br />
dass die bisherige Regelung in den Verfas-<br />
sungsrang erhoben wird und die Schenkungssteuer<br />
bleibt. Wir halten jedoch die<br />
erste Variante <strong>für</strong> wahrscheinlicher.<br />
Tipp: Zuwarten kann sich also lohnen!<br />
Für ganz Eilige bietet sich eine notarielle<br />
Schenkung mit späterer Übergabe an. Bei<br />
Immobilientransaktion gibt es allerdings<br />
einen Haken.<br />
. . . und der Haken:<br />
Immobilien sind trotzdem nicht<br />
steuerfrei übertragbar<br />
Was in jedem Fall weiterhin anfällt, ist die<br />
Grunderwerbsteuer. <strong>Die</strong>se kommt nach der<br />
aktuellen Gesetzeslage mit 3,5 % bzw. 2 %<br />
<strong>für</strong> Gatten und Kinder wesentlich günstiger<br />
als die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.<br />
Allerdings war dieses Ergebnis bei entsprechender<br />
Konstruktion auch bereits bisher<br />
erreichbar (siehe unten: Steuersparmodell<br />
gemischte Schenkung)<br />
In einem Worst-Case-Szenario könnte es<br />
aber vielleicht schon bald dazu kommen,<br />
dass die Grunderwerbsteuer nicht mehr, so<br />
wie bisher, vom dreifachen Einheitswert,<br />
sondern vom tatsächlichen Verkehrswert<br />
berechnet wird. Zumal der Einheitswert<br />
ja vom VfGH kritisiert wurde, wäre<br />
eine dahingehende Änderung logische<br />
Konsequenz. Im Ergebnis würde die Bemessungsgrundlage<br />
damit in den meisten<br />
Fällen drei bis vier Mal so hoch sein wie<br />
bisher.<br />
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich darüber<br />
nachzudenken, ob nicht doch noch<br />
in sicherer alter Rechtslage von einem der<br />
bisherigen Steuersparmodelle Gebrauch<br />
gemacht werden soll:<br />
Steuersparmodell gemischte<br />
Schenkung:<br />
Hier geht es darumm die Steuerbemessungsgrundlage<br />
<strong>für</strong> die Erhebung der<br />
Schenkungssteuer durch eine Gegenleistung<br />
zu vermindern. Als Bemessungsgrundlage<br />
<strong>für</strong> die Schenkungssteuer wird<br />
der 3-fache Einheitswert der Liegenschaft<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08 4
50<br />
Arzt und Recht<br />
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />
herangezogen. Wird nun eine Gegenleistung<br />
vereinbart, die diesem Wert in etwa<br />
entspricht, so fällt mangels Bemessungsgrundlage<br />
keine Schenkungssteuer an.<br />
Übrig bleibt nur der in jedem Fall zu zahlende<br />
Grundstückszuschlag in Höhe von 2<br />
bis 3,5 %. Und diese Belastung bleibt auch<br />
nach Abschaffung der Schenkungssteuer<br />
jedenfalls übrig, da die Abschaffung des<br />
Grunderwerbsteuergesetzes ja nicht zur<br />
Debatte steht. In diesem Gesetz ist derzeit<br />
geregelt, dass bei einer unentgeltlichen<br />
Übertragung von Grund und Boden die<br />
Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert<br />
zu bemessen ist.<br />
Der bereits derzeit mögliche Steuerspareffekt<br />
einer gemischten Schenkung sei an<br />
folgendem Beispiel illustriert:<br />
Beispiel:<br />
<strong>Die</strong> Eltern schenken ihrem Spross eine<br />
Villa im Wert von € 1.000.000,-. Der 3fache<br />
Einheitswert sei € 300.000,-. Ohne<br />
weitere Konstruktion würde sich derzeit<br />
noch eine Schenkungssteuer in Höhe von<br />
€ 26.802,- plus Grundstückszuschlag von<br />
€ 6.000,- somit € 32.802,- ergeben. Wird<br />
hingegen vereinbart, dass der Beschenkte<br />
<strong>für</strong> die millionenschwere Villa im Gegenzug<br />
z. B. € 297.800,- in irgendeiner Form<br />
an seine Eltern zu leisten hat, so sieht die<br />
Rechnung gleich viel besser aus:<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08<br />
<strong>Die</strong>se Belastung würde bei einer klassischen<br />
Immobilientransaktion (ohne Konstruktion<br />
einer gemischten Schenkung)<br />
in jedem Fall auch nach einer gänzlichen<br />
Abschaffung der Schenkungssteuer anfallen.<br />
Genau genommen wären sogar noch<br />
um fast € 50,- mehr zu berappen, da die<br />
Rechnung 2 % Grunderwerbsteuer vom<br />
dreifachen Einheitswert (€ 300.000,-)<br />
lautet und somit glatte € 6.000,- ausmachen<br />
würde.<br />
3-facher Einheitswert (= Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Schenkungssteuer) € 300.000,-<br />
Abzüglich vereinbarte Gegenleistung € 297.800,-<br />
Abzüglich Freibetrag bei Schenkungen innerhalb der Steuerklasse I € 2.200,-<br />
Ergibt eine Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Schenkungssteuer € 0,-<br />
Schenkungssteuer damit € 0,-<br />
Zuzüglich Grunderwerbsteuer (2 % von der vereinbarten Gegenleistung) € 5.956,-<br />
Gesamtsteuerbelastung bei gemischter Schenkung € 5.956,-
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />
Für gelassene Gemüter in Zukunft<br />
vielleicht noch mehr drin<br />
Jene, die das Risiko einer Erhöhung der<br />
Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Grunderwerbsteuer<br />
gering schätzen, sollten<br />
jedoch vielleicht trotzdem die Abschaffung<br />
der Schenkungssteuer abwarten.<br />
Genau dieselbe Konstruktion (gemischte<br />
Schenkung wie oben), mit der die Steuerbelastung<br />
auch bisher schon minimiert<br />
werden konnte, könnte in Zukunft mittels<br />
geringer Adaptierungen nämlich doch<br />
noch zu einer Lösung ohne Haken führen.<br />
Und zwar so: Nach der derzeitigen<br />
Gesetzeslage berechnet sich die Grunderwerbsteuer<br />
primär von der Gegenleistung<br />
und erst sekundär in Ermangelung einer<br />
solchen vom dreifachen Einheitswert.<br />
Hier könnte man nun mit einer so geringen<br />
Gegenleistung operieren, dass auch<br />
<strong>für</strong> die weiter bestehende Grunderwerbsteuer<br />
fast nichts mehr übrig bleibt und<br />
so doch noch eine nahezu steuerfreie<br />
Übertragung von Grund und Boden möglich<br />
wird. Ob diese Rechnung aufgeht, ist<br />
allerdings noch ungewiss.<br />
Tipp:<br />
Wie auch immer, eine Übertragung von<br />
Liegenschaften noch zu Lebzeiten<br />
ist aus steuerlicher Sicht zumindest<br />
eine Überlegung wert. Denn eine „gemischte<br />
Erbschaft“ gibt es nicht. Obiges<br />
Steuersparmodell funktioniert nur bei<br />
Schenkung.<br />
Variante Vorbehaltsfruchtgenuss:<br />
Eine Variante der gemischten Schenkung<br />
besteht in der Einräumung eines Vorbehaltsfruchtgenusses.<br />
<strong>Die</strong>nt die Villa aus<br />
obigem Beispiel etwa zur Erzielung von<br />
Mieteinkünften, so besteht die Möglichkeit,<br />
dass die Eltern sich die Mieteinnahmen<br />
zurückbehalten. <strong>Die</strong>s gelingt, indem<br />
ein Fruchtgenussrecht zu Gunsten der<br />
Eltern bestellt wird. Der Wert des Fruchtgenussrechtes<br />
und damit der Gegenleistung<br />
orientiert sich an den zukünftigen<br />
durchschnittlichen Jahreserträgen und<br />
ist nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen zu ermitteln. Ist der jüngere<br />
der beiden Elternteile in obigem Beispiel<br />
64 Jahre und belaufen sich die Mieterträge<br />
jährlich z. B. auf € 25.000,- so<br />
wäre die Gegenleistung des lebenslangen<br />
Fruchtgenusses mit € 288.887,22 in<br />
Ansatz zu bringen. Daraus errechnet sich<br />
eine Schenkungssteuer in Höhe von €<br />
222,82 und eine Grunderwerbsteuer von<br />
€ 5.777,74. Insgesamt resultiert daraus<br />
eine Steuerbelastung von € 6.000,56<br />
und eine Steuerersparnis gegenüber der<br />
reinen Schenkung bereits nach bisheriger<br />
Gesetzeslage in Höhe von € 26.801,44.<br />
<strong>Die</strong> Stärke der Fruchtgenusskonstruktion<br />
liegt vor allem darin, dass der Beschenkte<br />
kein Geld in die Hand zu nehmen braucht<br />
und dennoch eine steuerschonende Immobilienübertragung<br />
erreicht werden kann.<br />
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass<br />
der Geschenkgeber wirtschaftlicher Eigentümer<br />
bleiben und so eine zusätzliche<br />
Altersversorgung und Absicherung aus<br />
einer bereits zivilrechtlich aus der Hand<br />
gegebenen Immobilie bei gleichzeitiger<br />
Lukrierung aller Steuervorteile erreichen<br />
kann. Ist diese Vorsorgekomponente <strong>für</strong> Sie<br />
auch unabhängig von etwaigen Steuervorteilen<br />
ein Thema, so bringt ein Zuwarten<br />
bis zur Abschaffung der Schenkungssteuer<br />
<strong>für</strong> Sie unter Umständen gar nichts. Was<br />
bleibt, ist dann möglicherweise nur mehr<br />
das Risiko einer etwaigen Verteuerung der<br />
Grunderwerbsteuer.<br />
Resümee:<br />
Das Auslaufen der Erbschaftssteuer mit<br />
31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />
die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />
ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />
bestimmter Vermögenstransaktionen<br />
nicht bis zum Sommer warten wollen<br />
oder können, so besteht die Möglichkeit,<br />
jetzt sofort eine notarielle Schenkung mit<br />
Übergabetermin 1.8.2008 vorzunehmen.<br />
So erreichen Sie rasche Rechtssicherheit<br />
und nutzen gleichzeitig die Chance auf<br />
Steuerfreiheit.<br />
In allen Fällen vorher anstehender Schenkungen<br />
und Erbschaften empfehlen wir<br />
den rechtzeitigen Gang zum <strong>Steuerberater</strong>.<br />
<strong>Die</strong>ser kennt attraktive Steuersparmodelle<br />
und kann entsprechend Ihrer individuellen<br />
Situation das Optimum <strong>für</strong> Sie<br />
herausholen. Obige Beispiele zeigen, dass<br />
es im Bereich der Schenkung bereits nach<br />
Arzt und Recht<br />
der bisherigen Gesetzeslage Gestaltungen<br />
gibt, mit denen man schon immer bis zu<br />
Zigtausende Euros sparen konnte.<br />
Besonders dringend zum <strong>Steuerberater</strong><br />
sollten Sie bei bevorstehenden Immobilientransfers.<br />
Insbesondere bei der<br />
Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />
lassen sich neben der steuerlichen<br />
Optimierung auch zivilrechtliche<br />
Zielsetzungen, wie z. B. die wirtschaftliche<br />
Absicherung des Geschenkgebers<br />
erreichen, ohne dass beim Beschenkten<br />
ein Finanzierungsbedarf entsteht. Gerade<br />
hier ist aber äußerste Vorsicht geboten.<br />
Zum einen bedarf es einer ganz konkreten<br />
Ausgestaltung, damit die gewünschten<br />
steuerlichen Folgen auch eintreten, und<br />
zum anderen sind die zivilrechtlichen<br />
Nebenwirkungen nicht immer erwünscht.<br />
Jede Immobilientransaktion kann die<br />
unterschiedlichsten zivilrechtlichen,<br />
schenkungs-, einkommens-, umsatz- und<br />
grunderwerbssteuerlichen Konsequenzen<br />
nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen<br />
daher, bei geplanten Manövern rechtzeitig<br />
gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt, Notar<br />
und <strong>Steuerberater</strong> die besten Strategien<br />
unter Einbezug aller Aspekte <strong>für</strong> Ihre<br />
individuelle Situation festzulegen.<br />
Zudem könnte eine Ad-hoc-Erhöhung der<br />
Grunderwerbsteuer dazu führen, dass die<br />
Übertragung von Grund und Boden nach<br />
dem 31.7.2008 noch teuerer kommt<br />
als bisher. Um dieses Risiko möglichst<br />
gering zu halten, gäbe es die Möglichkeit,<br />
anstehende Übertragungen bereits<br />
jetzt fix fertig ausarbeiten zu lassen. So<br />
sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet und<br />
können einem eventuellen Steuerinferno<br />
kurzfristiger Gesetzesänderungen noch<br />
rechtzeitig Paroli bieten.<br />
Sobald aus Politikerkreisen Weiteres<br />
bekannt wird, werden wir <strong>für</strong> Sie selbstverständlich<br />
in der nächsten Ausgabe mit<br />
aktuellen Tipps berichten.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
SBH Raimund Eller<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08 51
Steuer & Recht<br />
Gesundheitspolitik stößt<br />
an moralische Grenzen<br />
Durch Honorarreduktionen der<br />
Gebietskrankenkassen<br />
könnten tausende Arbeitsplätze<br />
gefährdet sein<br />
„<strong>Die</strong> Diskussion um die Finanzgebarung<br />
der Gebietskrankenkassen<br />
ist bei weitem<br />
noch nicht beendet, sie hat ja<br />
noch nicht einmal richtig begonnen“,<br />
fasst Dr. Karl Braunschmid<br />
das Ergebnis einer<br />
MEDTAX-Diskussion anlässlich<br />
einer Tagung am 29. Februar<br />
2008 zusammen. Innerhalb<br />
dieser <strong>Steuerberater</strong>-Kooperation,<br />
die aus den renommiertestenlang-<br />
jährigen<strong>Ärzte</strong>steuerberatern in Österreich<br />
besteht und die<br />
in Summe zirka<br />
5.000 <strong>Ärzte</strong><br />
vertritt, kennt<br />
man die Entwicklung<br />
der vergangenen Jahre<br />
sehr genau: „<strong>Die</strong> jüngste so<br />
genannte Gesundheitspolitik<br />
ist vor allem durch laufende<br />
direkte oder indirekte Honorarreduktionen<br />
bei den niedergelassenen<br />
Kassenärztinnen<br />
und -ärzten gekennzeichnet.<br />
Der Spielraum nach unten ist<br />
jedoch bereits ausgereizt.“<br />
Außerdem geht auch an der<br />
niedergelassenen Kassenärzteschaft<br />
die allgegenwärtige Inflation<br />
nicht vorbei. Und vom<br />
Honorar der Kassen werden<br />
Betriebskosten, Sozialabgaben<br />
und Steuern bezahlt, nur rund<br />
20 Prozent davon bleibt den<br />
Arztfamilien zum Leben. Bei<br />
den Betriebskosten fallen vor<br />
allem die Personalkosten ins<br />
Gewicht: Zwischen 25.000<br />
und 30.000 überwiegend<br />
weibliche Teilzeitbeschäftigte<br />
dürften in Österreichs Kassenordinationen<br />
angestellt sein.<br />
24 CONSILIUM 04/2008<br />
<strong>Die</strong>se tragen genau wie die<br />
<strong>Ärzte</strong>schaft mit ihrem Einkommen<br />
zur finanziellen Absicherung<br />
von mehr als 100.000<br />
Bürgerinnen und Bürgern bei.<br />
Kein Spielraum mehr bei<br />
Kostenreduktionen vorhanden<br />
Doch diese Arbeitsplätze sind<br />
durch die jüngsten Ansätze des<br />
Kaputtsparens massiv in Gefahr:<br />
Laut MEDTAX-Konferenz<br />
würde bereits eine Honorarreduktion<br />
von zwei Prozent<br />
unter Berücksichtigung der<br />
derzeitigen Inflation von drei<br />
Prozent einen<br />
Umsatzverlust<br />
von fünf Prozent<br />
bedeuten,<br />
der durchgerechnet<br />
einen<br />
Verlust an Nettoeinkommen<br />
von zehn bis 15<br />
Prozent <strong>für</strong> jeden Kassenarzt<br />
bedeuten würde. „Ein Betrag,<br />
bei dem so manchem Ordinationsinhaber<br />
die Lebensgrundlage<br />
entzogen würde", so<br />
Braunschmid. „Daher bleibt<br />
nichts anderes übrig, als radikal<br />
bei den Betriebsausgaben<br />
einzusparen.“<br />
Doch auch dort ist fast kein<br />
Spielraum mehr. Außerdem<br />
lassen sich die meisten Betriebsausgaben<br />
nicht so ohne<br />
weiteres reduzieren. Investitionen<br />
sind auf Jahre oder Jahrzehnte<br />
getätigt und die Kredite<br />
da<strong>für</strong> können nicht weggezaubert<br />
werden. „Der einzige betriebswirtschaftlich<br />
machbare<br />
Ansatz sind die Personalkosten.<br />
Wenn die Honorarreduktionen<br />
noch zusätzlich mit Leistungseinschränkungen<br />
oder<br />
Honorardeckelungen einhergehen,<br />
dürfen wir den <strong>Ärzte</strong>n gar<br />
nichts anderes empfehlen als<br />
Eine Honorarreduktion<br />
bedeutet<br />
eine Gefährdung<br />
von 5000<br />
Arbeitsplätzen<br />
über Beschäftigungs-Reduktionen<br />
nachzudenken.“<br />
<strong>Die</strong>se Größenordnung sollte<br />
Chefsache sein<br />
In Summe sehen die MED-<br />
TAX-Partner bei einer Einbuße<br />
von beispielsweise zwei Prozent<br />
bei den Honoraren der<br />
Gebietskrankenkassen mehr<br />
als 5000 Arbeitsplätze von<br />
überwiegend weiblichen Teilzeitkräften<br />
ganz oder teilweise<br />
akut gefährdet. <strong>Die</strong>s stellt neben<br />
der 2008 neu eingeführten<br />
Verteuerung der Teilzeitkräfte<br />
durch den Mehrarbeitszuschlag<br />
einen weiteren Anschlag<br />
auf diese Arbeitnehmergruppe<br />
dar. „<strong>Die</strong> da<strong>für</strong> verantwortlichen<br />
Sozialpolitiker sollten<br />
sich einmal über diese Auswirkungen<br />
ihrer Vorschläge und<br />
Maßnahmen Gedanken machen.<br />
Immerhin handelt es sich<br />
hierbei um Arbeitsplatz-Größenordnungen,<br />
die sicher dann<br />
zur Chefsache erklärt werden,<br />
wenn sie von Großkonzernen<br />
in den Raum gestellt werden.“<br />
Wer die niedergelassene<br />
<strong>Ärzte</strong>schaft wirklich als unverzichtbares<br />
Element der ambu-<br />
lanten Gesundheitsversorgung<br />
sieht, sollte lieber darüber<br />
nachdenken, wie die<br />
Ressourcen zum Vorteil der<br />
Versicherten eingesetzt werden<br />
könnten. „<strong>Die</strong> Zerstörung des<br />
Lebensgrundlage von zigtausenden<br />
Menschen im Umfeld<br />
der Ordinationsinhaber und<br />
deren Angestellten ist aus unserer<br />
Sicht nicht der richtige<br />
Weg“, fasst Braunschmid den<br />
MEDTAX-Bericht zusammen.<br />
MEDTAX ist das Netzwerk<br />
der führenden <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />
in ganz Österreich. Man<br />
versteht sich als Kompetenzzentrum<br />
<strong>für</strong> alle Berufsgruppen<br />
der <strong>Ärzte</strong>. Zu den Klienten gehören<br />
angestellte Spitalsärzte,<br />
Wahlärzte, Kassenärzte, Fachärzte,<br />
Zahnärzte und Turnusärzte,<br />
aber auch Praxisgemeinschaften,<br />
private Krankenanstalten<br />
sowie andere Berufe im<br />
Gesundheitswesen. Insgesamt<br />
werden von der Gruppe zirka<br />
5.000 <strong>Ärzte</strong> in steuerlichen<br />
und betriebswirtschaftlichen<br />
Angelegenheiten vertreten.<br />
Info: www.medtax.at<br />
Therapie-Tipps<br />
Nr. 59 | April 2008<br />
EINE INFORMATION DER MIT UNTERSTÜTZUNG DER<br />
Änderungen im Erstattungskodex<br />
(EKO) ab März 2008<br />
Informationsstand März 2008<br />
<strong>Die</strong> Therapie-Tipps finden Sie im Internet auf unserer<br />
Homepage www.arztnoe.at unter Mitgliederservice.
steuer.berater<br />
Abfertigung neu <strong>für</strong> Unternehmer<br />
Mit der Selbständigenvorsorge <strong>für</strong> Unternehmer gibt es seit 1.1.2008 nun<br />
auch <strong>für</strong> Selbständige eine „Abfertigung“.<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />
Das gilt jedenfalls <strong>für</strong> alle, die bezüglich der Krankenversicherung<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft pflichtversichert sind. <strong>Die</strong>se Gruppe<br />
ist nämlich per Gesetz verpflichtet, dem neuen Vorsorgesystem<br />
beizutreten. Aber auch <strong>für</strong> Freiberufler, wie z. B. <strong>Ärzte</strong>, besteht<br />
die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue Selbständigenvorsorge<br />
zu entscheiden. Dazu haben Sie noch bis Ende 2008 Zeit<br />
zum Überlegen. Für jene, die die Qual der Wahl haben, hier<br />
nun das Wichtigste in Kürze <strong>für</strong> die richtige Entscheidung:<br />
Was ist die Selbständigenvorsorge?<br />
So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Beendigung ihrer Tätigkeit<br />
eine Abfertigung von ihrem Arbeitgeber bzw. von der Mitarbeitervorsorgekasse<br />
ausbezahlt bekommen, so soll es in Zukunft<br />
nun auch <strong>für</strong> Selbständige sein.<br />
Wie funktioniert die Selbständigenvorsorge?<br />
Sie bezahlen ab 2008 Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt<br />
(SVA). <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an eine Vorsorgekasse<br />
weiter.<br />
Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens bei Antritt der<br />
gesetzlichen Pension eine „Abfertigung“ in Abhängigkeit der<br />
bis dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer sofortigen Auszahlung<br />
kann auch eine Rente beansprucht werden.<br />
Was kostet die Selbständigenvorsorge?<br />
<strong>Die</strong> Beiträge machen – wie bei den Mitarbeitern auch – 1,53 %<br />
der Bemessungsgrundlage aus. Für 2008 sind das maximal<br />
Euro 55.020,–. Somit beträgt die maximale Einzahlung derzeit<br />
Euro 841,81 p. a. Ihre Bemessungsgrundlage können Sie<br />
übrigens leicht selbst errechnen: Gewinn laut Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
plus vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Doppelte Vorsorge bei zusätzlichem <strong>Die</strong>nstverhältnis?<br />
All jene, die neben einer selbständigen Tätigkeit auch in<br />
einem <strong>Die</strong>nstverhältnis stehen (z. B. Spitalsärzte), werden sich<br />
fragen, ob sie nun 2 Abfertigungen, 1x aus dem<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnis und 1x aus der Selbständigenvorsorge,<br />
bekommen. <strong>Die</strong> Antwort lautet: Nur<br />
bedingt. <strong>Die</strong> zusätzlichen Beitragszahlungen<br />
aus der Selbständigkeit sind nämlich mit der<br />
126 | econova.at<br />
Differenz auf die Höchstbemessungsgrundlage begrenzt. D.h.<br />
liegen Ihre Angestellteneinkünfte bereits über der Höchstbemessungsgrundlage,<br />
so kommt die Selbstständigenvorsorge<br />
<strong>für</strong> Sie nicht mehr zum Tragen. Sind die Bezüge niedriger, so<br />
können Sie von Ihren selbständigen Einkünften zusätzlich Beiträge<br />
(allerdings maximal von der Differenz bis zur Höchstbemessung)<br />
einzahlen und auch eine entsprechende zusätzliche<br />
Abfertigung lukrieren.<br />
Was sind die Vorteile?<br />
<strong>Die</strong> Vorteile liegen auf der Hand. Zum einen kann die sich<br />
nicht erst seit den letzten Reformen in aller Munde befindliche<br />
Pensionslücke wieder etwas geschlossen werden (2. Säule) und<br />
zum anderen hat das Modell einige Steuervorteile zu bieten:<br />
<strong>Die</strong> Zahlungen sind voll steuerlich absetzbar. Bei einem<br />
Spitzensteuersatz von 50 % zahlt der Finanzminister also die<br />
Hälfte Ihrer Beiträge. Und auch die Früchte werden steuerlich<br />
versüßt. So ist die Auszahlung als Rente vollkommen steuerfrei<br />
und die alternative Einmalauszahlung lediglich mit einem<br />
fixen Steuersatz von 6 % belegt.<br />
Zudem sind die Erträge in der<br />
Vorsorgekasse von der Kapitalertragsteuer<br />
befreit. D. h. auch die<br />
Erträge, die während der Veranlagungsphase<br />
von den Vorsorgekassen<br />
erzielt werden können,<br />
werden nicht durch Steuerabzüge
geschmälert. Im Vergleich dazu werden Kapitalerträge im Allgemeinen<br />
einer 25%igen Abzugssteuer (Kapitalertragsteuer)<br />
unterzogen.<br />
Wo sind die Pferdefüße?<br />
Derer gibt es zwei: Sie heißen ewige Bindung und möglicherweise<br />
dürftige Rendite. Ist man dem System einmal beigetreten,<br />
so ist ein Widerruf der freiwilligen Entscheidung nicht<br />
mehr möglich. Sie zahlen dann bis zur Aufgabe der selbständigen<br />
Tätigkeit bzw. bis zum Pensionsantritt.<br />
Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften und<br />
der gesetzlichen Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />
sehr schwierig, ansehnliche Renditen zu erwirtschaften,<br />
von denen dann auch noch Verwaltungskosten in Abzug<br />
gebracht werden müssen. <strong>Die</strong> Kehrseite dazu ist, dass es sich<br />
um eine sehr sichere „Veranlagung“ handelt.<br />
Welche der derzeit bestehenden neun Vorsorgekassen<br />
kommt <strong>für</strong> Sie in Frage?<br />
Jene, die freiwillig von der Selbständigenvorsorge Gebrauch<br />
machen können, dürfen auch selbst zwischen den Anbietern<br />
auswählen. Damit stellt sich <strong>für</strong> Sie die Frage, welcher der gegenwärtig<br />
bestehenden neun konzessionierten betrieblichen<br />
Vorsorgekassen Sie ihr Geld anvertrauen wollen.<br />
SBH Raimund Eller, STB Dr. Verena Maria Erian und STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
steuer.berater<br />
Tipp: Um Ihnen die Qual der Wahl zu erleichtern, bietet sich<br />
ein Vergleich der aktuellen Performance sowie deren Entwicklung<br />
unter Einbezug der Spesen an. Verlangen Sie dazu vom<br />
jeweiligen Anbieter eine Aufstellung der bisherigen Performanceentwicklung<br />
nach Spesen.<br />
Jene, die zur Selbständigenvorsorge verpflichtet sind (siehe<br />
Einleitung) und die bereits <strong>für</strong> ihre Mitarbeiter Zahlungen<br />
an eine bestimmte Vorsorgekasse zu leisten haben, können<br />
nicht mehr frei wählen. In diesem Fall ist die „Mitarbeiter-<br />
Vorsorgekasse“ auch automatisch <strong>für</strong> Sie selbst<br />
zuständig.<br />
Achtung, unterschiedliche Fallfristen: Bei<br />
Verpflichtung zur Selbständigenvorsorge und<br />
noch offener Auswahlmöglichkeit ist von Letzterer<br />
noch bis zum 30.6.2008 Gebrauch zu machen.<br />
Lassen Sie diese Frist ungenützt verstreichen,<br />
so werden Sie einfach einer bestimmten<br />
Vorsorgekasse zugewiesen.<br />
Jene, die freiwillig zur Selbstständigenvorsorge<br />
optieren wollen, können sich auch mit der Auswahl<br />
des Anbieters noch bis zum 31.12.2008 Zeit lassen.<br />
Was empfehlen wir Ihnen?<br />
Bei guter Gewinnlage machen die Steuervorteile<br />
eventuell magere Renditen wieder wett. Da <strong>für</strong> gewinnstarke<br />
Unternehmen derzeit ein Spitzensteuersatz<br />
von 50 % gilt, kommt die Hälfte der Beitragszahlungen<br />
über die Steuerersparnis wieder<br />
retour und wirkt so positiv auf die Nettorendite<br />
nach Steuer. In dieser Situation zahlt sich die Selbständigenvorsorge<br />
bei Interesse an einer zusätzlichen<br />
Vorsorge sicher aus.<br />
Tipp: Unter http://esv-sva.sozvers.at finden Sie unter<br />
News einen SVA-Vorsorgerechner. Hier können<br />
Sie herausfinden, was <strong>für</strong> Sie bei der Selbständigenvorsorge<br />
herausschauen kann. Liegt Ihre Bemessungsgrundlage<br />
über Euro 55.000,–, so können Sie<br />
im Feld monatliche Beitragsgrundlage, unabhängig<br />
von Ihrer tatsächlichen Gewinnsituation, einfach die<br />
derzeitige Höchstbemessungsgrundlage von Euro<br />
4.585,– eingeben.<br />
Falls Sie mit diesem Tool nicht zu Rande kommen<br />
sollten oder weitere Spezialfragen zur Selbständigenvorsorge<br />
haben, so kontaktieren Sie bitte Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Er wird Ihnen auch in dieser Sache sicher und rasch<br />
helfen. xy<br />
econova.at | 127
<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
TEURE FEHLER BEI PRAXISEINKÄUFEN IN EU-STAATEN VERMEIDEN<br />
Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie als Arzt Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
(UID-Nr. = ATU-Nr.) benützen<br />
sollten und wann nicht:<br />
Sie kaufen regelmäßig oder auch nur sporadisch Gegenstände<br />
(z. B. <strong>Ärzte</strong>bedarf, medizinisch-technische Geräte, einen PKW<br />
etc.) in anderen EU-Staaten? Um teure Fehler zu vermeiden,<br />
gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:<br />
1) Der Ausnahmefall:<br />
Sie haben<br />
a) neben den umsatzsteuerfreien ärztlichen Honoraren auch<br />
umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt (z. B. <strong>für</strong> Anwendungsbeobachtungen,<br />
Vorträge, gewisse Gutachten etc.) oder<br />
b) im vergangenen Jahr um mehr als 11.000 Euro im EU-<br />
Raum eingekauft oder<br />
c) heuer bereits so viel eingekauft, dass Sie nun mit dem<br />
aktuellen Kauf in Summe die 11.000-Euro-Grenze überschreiten.<br />
Kaufen Sie beispielsweise einen PKW im Wert<br />
von mehr als 11.000 Euro <strong>für</strong> Ihre Ordination, so ist dies<br />
selbstverständlich auch dann der Fall, wenn dies der erste<br />
EU-Einkauf des Jahres ist. Hier wird bereits mit diesem<br />
ersten Einkauf der maßgebliche Grenzwert überschritten.<br />
��� ���� ��� �������� �� ��� ������� ���� ��� ���� ���� �������� ��� �����<br />
���������� ������<br />
��� ��� ���� ��� ������������ ��������������������� ������������<br />
�� ����� �� ����� ���� ���������������� ��� �������<br />
128 | econova.at<br />
Folge: In obigen Fällen hat Österreich das Besteuerungsrecht,<br />
d. h. Sie müssen <strong>für</strong> Einkäufe im EU-Ausland Erwerbsteuer an<br />
das österreichische Finanzamt abführen.<br />
TIPP: Damit Sie nicht doppelt zum Handkuss kommen und neben<br />
der österreichischen auch noch die ausländische Umsatzsteuer<br />
tragen müssen, sollten Sie dem EU-Verkäufer unbedingt<br />
Ihre UID-Nummer mitteilen. Wenn Sie das tun, erhalten Sie<br />
nämlich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und bezahlen dem<br />
Lieferanten auch nur den Nettopreis. <strong>Die</strong> Vergabe einer UID-<br />
Nummer kann jederzeit beim Finanzamt beantragt werden.<br />
2) Der Regelfall:<br />
Bei Ihnen ist keine der obigen Voraussetzungen a) – c) erfüllt.<br />
Folge: Sie müssen die ausländische Umsatzsteuer bezahlen<br />
und haben da<strong>für</strong> nichts mit der Erwerbsteuer zu tun.<br />
TIPP: In diesem Fall darf dem Verkäufer die UID-Nummer<br />
nicht bekannt gegeben werden. <strong>Die</strong> Rechnung wird dann mit<br />
ausländischer Umsatzsteuer (Deutschland z. B. 19 %) ausgestellt<br />
und bezahlt. xy<br />
HYPO KRATES
H a u s a r z t & w i r t s c H a f t<br />
Moralische Grenzen der Gesundheitspolitik<br />
Honorarreduktionen der Gebietskrankenkassen gefährden tausende Arbeitsplätze<br />
D<br />
oktor Karl Braunschmid fasst das Ergebnis einer MEDTAX-Diskussion<br />
anlässlich einer Tagung Ende Februar so zusammen: „<strong>Die</strong> Diskussion<br />
um die Finanzgebarung der Gebietskrankenkassen ist bei weitem noch<br />
nicht beendet, sie hat ja noch nicht einmal richtig begonnen“. Innerhalb<br />
dieser <strong>Steuerberater</strong>-Kooperation, die aus den renommiertesten langjährigen <strong>Ärzte</strong>steuerberatern<br />
in Österreich besteht und die in Summe zirka 5.000 <strong>Ärzte</strong> vertritt,<br />
kennt man die Entwicklung der vergangenen Jahre sehr genau: „<strong>Die</strong> jüngste so<br />
genannte Gesundheitspolitik ist vor allem durch laufende direkte oder indirekte<br />
Honorarreduktionen bei den niedergelassenen Kassenärztinnen und -ärzten gekennzeichnet.<br />
Der Spielraum nach unten ist jedoch bereits ausgereizt.“<br />
Außerdem geht auch an der niedergelassenen<br />
Kassenärzteschaft die allgegenwärtige<br />
Inflation nicht vorbei. Und vom Honorar der<br />
Kassen werden Betriebskosten, Sozialabgaben<br />
und Steuern bezahlt, nur rund 20 Prozent<br />
davon bleibt den Arztfamilien zum Leben.<br />
Bei den Betriebskosten fallen vor allem<br />
die Personalkosten ins Gewicht: Zwischen<br />
25.000 und 30.000 überwiegend weibliche<br />
Teilzeitbeschäftigte dürften in Österreichs<br />
Kassenordinationen angestellt sein. <strong>Die</strong>se<br />
tragen genau wie die <strong>Ärzte</strong>schaft mit Ihrem<br />
Einkommen zur finanziellen Absicherung<br />
von mehr als 100.000 Bürgerinnen und<br />
Bürgern bei.<br />
Kein Spielraum mehr bei<br />
Kostenreduktionen vorhanden<br />
Doch diese Arbeitsplätze sind durch die<br />
jüngsten Ansätze des Kaputtsparens massiv<br />
in Gefahr: Laut MEDTAX-Konferenz<br />
würde bereits eine Honorarreduktion von<br />
zwei Prozent unter Berücksichtigung der<br />
derzeitigen Inflation von drei Prozent einen<br />
Umsatzverlust von fünf Prozent bedeuten, der<br />
durchgerechnet einen Verlust an Nettoeinkommen<br />
von zehn bis 15 Prozent <strong>für</strong> jeden<br />
Kassenarzt bedeuten würde.<br />
„Ein Betrag, bei dem so manchem Ordinationsinhaber<br />
die Lebensgrundlage entzogen<br />
würde“, so Braunschmid. „Daher bleibt<br />
nichts anderes übrig, als radikal bei den<br />
Betriebsausgaben einzusparen.“ Doch auch<br />
dort ist fast kein Spielraum mehr. Außerdem<br />
lassen sich die meisten Betriebsausgaben nicht<br />
so ohne weiteres reduzieren. Investitionen<br />
sind auf Jahre oder Jahrzehnte getätigt und<br />
die Kredite da<strong>für</strong> können nicht weggezaubert<br />
werden. „Der einzige betriebswirtschaftlich<br />
machbare Ansatz sind die Personalkosten.<br />
48 Hausarzt 4/2008<br />
Wenn die Honorarreduktionen noch zusätzlich<br />
mit Leistungseinschränkungen oder<br />
Honorardeckelungen einhergehen, dürfen<br />
wir den <strong>Ärzte</strong>n gar nichts anderes empfehlen,<br />
als über Beschäftigungs-Reduktionen<br />
nachzudenken.“<br />
<strong>Die</strong>se Größenordnung<br />
sollte Chefsache sein<br />
In Summe sehen die MEDTAX-Partner<br />
bei einer Einbuße von beispielsweise zwei<br />
Prozent bei den Honoraren der Gebietskrankenkassen<br />
mehr als 5000 Arbeitsplätze<br />
von überwiegend weiblichen Teilzeitkräften<br />
ganz oder teilweise akut gefährdet.<br />
<strong>Die</strong>s stellt neben der 2008 neu eingeführten<br />
Verteuerung der Teilzeitkräfte durch<br />
den Mehrarbeitszuschlag einen weiteren<br />
Anschlag auf diese Arbeitnehmergruppe dar.<br />
„<strong>Die</strong> da<strong>für</strong> verantwortlichen Sozialpolitiker<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder der <strong>Steuerberater</strong>-Kooperation MEDTAX.<br />
sollten sich einmal über diese Auswirkungen<br />
ihrer Vorschläge und Maßnahmen Gedanken<br />
machen. Immerhin handelt es sich hierbei<br />
um Arbeitsplatz-Größenordnungen, die<br />
sicher dann zur Chefsache erklärt werden,<br />
wenn sie von Großkonzernen in den Raum<br />
gestellt werden.“ Wer die niedergelassene<br />
<strong>Ärzte</strong>schaft wirklich als unverzichtbares<br />
Element der ambulanten Gesundheitsversorgung<br />
sieht, sollte lieber darüber nachdenken,<br />
wie die Ressourcen zum Vorteil<br />
der Versicherten eingesetzt werden könnten.<br />
„<strong>Die</strong> Zerstörung der Lebensgrundlage von<br />
zigtausenden Menschen im Umfeld der<br />
Ordinationsinhaber und deren Angestellten<br />
ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg“,<br />
fasst Braunschmid den MEDTAX-Bericht<br />
zusammen.<br />
MEDTAX ist das Netzwerk der führenden<br />
<strong>Ärzte</strong>steuerberater in ganz Österreich. Man<br />
versteht sich als Kompetenzzentrum <strong>für</strong> alle<br />
Berufsgruppen der <strong>Ärzte</strong>. Zu den Klienten<br />
gehören angestellte Spitalsärzte, Wahlärzte,<br />
Kassenärzte, Fachärzte, Zahnärzte und<br />
Turnusärzte, aber auch Praxisgemeinschaften,<br />
private Krankenanstalten sowie andere Berufe<br />
im Gesundheitswesen. Insgesamt werden von<br />
der Gruppe zirka 5.000 <strong>Ärzte</strong> in steuerlichen<br />
und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten<br />
vertreten.<br />
Homepage: www.medtax.at
<strong>Die</strong> Finanz und Ihr Geld<br />
im Ausland<br />
Individuelle Situation sollte mit Bank und <strong>Steuerberater</strong> abgeklärt werden.<br />
SEIT DEM DURCH alle Medien gegangenen<br />
Liechtensteincoup der deutschen<br />
Finanz mehren sich die Anzeichen, dass<br />
der Wind <strong>für</strong> Geldanlagen im Ausland rauer<br />
werden könnte. Aber auch jetzt schon<br />
kann es passieren, dass die Finanz von<br />
Ihrem Geld im Ausland weiß.<br />
Das Kapitel Kapitalanlage im Ausland<br />
musste zuletzt im Juli 2005 neu geschrieben<br />
werden. Denn seit diesem Zeitpunkt<br />
melden ausländische Banken die Zinsen<br />
der österreichischen Finanz. In 22 EU-<br />
Staaten sowie in der Schweiz, Liechtenstein,<br />
Monaco, San Marino und Andorra<br />
traten am 1. Juli 2005 neue Regelungen<br />
über die Behandlung von Zinsen auf Guthaben<br />
von Ausländern in Kraft.<br />
UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN IN<br />
EUROPA<br />
Nichts wird jedoch einheitlich gehandhabt.<br />
In Österreich, Belgien, Luxemburg<br />
und den aufgezählten Nicht-EU-Staaten<br />
wird gestaffelt Quellensteuer auf Ausländersparguthaben<br />
und Festgelder eingehoben.<br />
Von 2005–2007 betrug diese 15%,<br />
danach bis 2010 20% und ab 2011 schließlich<br />
35%. Weiters wird Quellensteuer auf<br />
Anleihen eingehoben, die nach dem 1. März<br />
2001 begeben wurden. Es erfolgt eine<br />
anonyme Abfuhr von 75% dieser Quellensteuer<br />
an die Heimatländer der Sparer.<br />
Für Österreicher änderte sich dadurch<br />
insofern nichts Grundlegendes, als in den<br />
oben erwähnten Staaten die Anonymität<br />
der Sparer bisher gewahrt blieb. Im Zuge<br />
der momentanen „Liechtensteindebatte“<br />
denkt man aber angeblich zumindest in<br />
Belgien bereits über eine Lockerung der<br />
Regelungen nach. Vorsicht ist jedenfalls in<br />
allen anderen EU-Staaten geboten: <strong>Die</strong><br />
dort kontoführenden Banken melden den<br />
österreichischen Finanzämtern seit 1. Juli<br />
2005 die Identität und den Wohnsitz des<br />
Zinsempfängers, Name und Anschrift der<br />
Zahlstelle, Kontonummer oder Wertpapiernummer<br />
sowie die Zinsbeträge.<br />
DEM STEUERBERATER „REINEN WEIN<br />
EINSCHENKEN“<br />
Betroffen von dieser Meldung sind Kontound<br />
Termineinlagen, Sparbucheinlagen,<br />
festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen)<br />
und Fonds ab 40% Anleihequote. Nicht<br />
betroffen hingegen sind Aktien, Fonds mit<br />
weniger als 40% Anleihequote, Immobilienfonds,<br />
Indexzertifikate sowie Lebensversicherungen.<br />
Wir empfehlen allen betroffenen <strong>Ärzte</strong>n,<br />
mit der ausländischen Bank abzuklären,<br />
inwieweit die Guthaben unter die Meldepflicht<br />
fallen. Eine solche bestünde beispielsweise<br />
dann nicht, wenn ein Wohnsitz<br />
im betreffenden Staat besteht. Weiters<br />
kann ein Transfer der Guthaben nach<br />
Österreich und damit die Legalisierung<br />
oder ein Transfer in nicht meldepflichtige<br />
Anlagen in Erwägung gezogen werden.<br />
Wer bisher nichts versteuert hat, sollte<br />
jedenfalls seinem <strong>Steuerberater</strong> „reinen<br />
Wein einschenken“, damit dieser die<br />
Umstände prüfen und gegebenenfalls<br />
rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige<br />
beim Finanzamt einreichen kann.<br />
<strong>Ärzte</strong>service<br />
HORST JÜNGER,<br />
<strong>Steuerberater</strong>,<br />
Innsbruck,<br />
Tel. 0512/59 85 90,<br />
info@juenger.at,<br />
www.medtax.at<br />
© domin23 – iStockphoto.com
20 Praxisführung und Geld<br />
Patientenverfügung: Ja oder Nein?<br />
Auch eine Frage des Vertrauens<br />
GRAZ – Im Rahmen der „Seminare im März“ der <strong>Ärzte</strong>kammer<br />
Steiermark haben Dr. med. Albrecht Warning und Dr. jur. Martin<br />
Piaty ein Seminar zum Thema „Patientenverfügung“ gehalten.<br />
Im Interview sprechen der Internist und der Rechtsanwalt über<br />
die Verfügung, ihre eigene Einstellung dazu und über die Patienten-Selbstbestimmung.<br />
MT: Wie erfährt im Fall des Falles<br />
der Arzt, dass eine Patientenverfügung<br />
vorhanden ist?<br />
Dr. Piaty: Da<strong>für</strong> ist der Patient verantwortlich.<br />
Er muss Sorge tragen,<br />
dass die Patientenverfügung zur Anwendung<br />
gelangt, wenn er eine hat.<br />
Wenn der Arzt z.B. weiß, dass der<br />
Patient eine Patientenverfügung hat<br />
und wo sie sich in etwa befindet,<br />
gibt es eine gewisse eingeschränkte<br />
Nachforschungspflicht. Für den Notfall<br />
ist es empfehlenswert, die Patientenverfügung<br />
immer bei sich zu<br />
tragen, etwa in der Geldbörse, oder<br />
das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort<br />
auf einer Notfallskarte<br />
zu vermerken. Dann kann man sie<br />
gleich dem behandelnden Arzt geben.<br />
Da steht dann drauf, wo sich die<br />
Patientenverfügung befindet.<br />
Dr. Warning: Man sollte auf jeden<br />
Fall seine Umgebung über das Vorhandensein<br />
einer Patientenverfügung<br />
informieren. Am besten, man bewahrt<br />
sie in der Familie auf und gibt<br />
dem Hausarzt eine Kopie. Bei einem<br />
Notfall darf ja auch nicht jede beliebige<br />
Person in die Tasche des Patienten<br />
greifen. Wenn es sich nicht um<br />
einen Polizisten oder einen Notarzt<br />
handelt, dann ist Feuer am Dach.<br />
MT: Gibt es eine zentrale Sammelstelle,<br />
bei der Patientenverfügungen<br />
aufliegen?<br />
Dr. Piaty: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht<br />
gibt es kein zentrales<br />
Verfügungsregister. Das ist<br />
auch das Problem des Patientenverfügungsgesetzes.<br />
Alle Krankenanstalten<br />
haben einen Code zugeteilt<br />
bekommen, mit dem sie Einblick<br />
nehmen können. Aber eine Patientenverfügung<br />
hat der Patient ja freiwillig,<br />
und die meisten davon sind<br />
nicht registriert.<br />
MT: Wieso haben Patienten ein Bedürfnis<br />
nach einer Patientenverfügung?<br />
Dr. Warning: Das liegt an der Entwicklung.<br />
Wie geht man als Patient<br />
in ein Krankenhaus? Mit welchen<br />
Erwartungen an den Arzt, mit<br />
welchem Vertrauensverhältnis? Das<br />
hängt mehr mit der inneren Haltung<br />
der Menschen zusammen, mit<br />
ihrer Lebenseinstellung, ihrer Einstellung<br />
zu <strong>Ärzte</strong>n und zu Krankenhäusern,<br />
dass man sich dann fragt:<br />
Was passiert, wenn ich meinen Willen<br />
nicht mehr selbst äußern kann?<br />
Dr. Piaty: Das gilt auch <strong>für</strong> Karzinompatienten,<br />
die in Zustände<br />
hineintherapiert werden, die dem<br />
Patienten die Autonomie nehmen.<br />
MT: Wem würden Sie zu einer Patientenverfügung<br />
raten?<br />
Dr. Warning: Direkt raten würde<br />
ich nicht dazu. Aber davon abgesehen<br />
ist die Patientenverfügung sicher<br />
eine Möglichkeit <strong>für</strong> alle, die<br />
bewusst und vernunftgeleitet ihr<br />
Leben gestalten wollen; <strong>für</strong> Leute,<br />
die sich intensiv mit ihrem Lebensziel<br />
auseinandersetzen.<br />
Dr. Piaty: <strong>Die</strong> Patientenverfügung<br />
ist eines der möglichen juristischen<br />
Mittel zur Selbstbestimmung.<br />
Es gibt ja auch Alternativen,<br />
die Vorsorgevollmacht z.B. oder das<br />
Sachwalterrecht. Es gibt eine ganze<br />
Palette von Möglichkeiten, die eingeführt<br />
wurden. Denn es gibt heute<br />
Medical Tribune • 40. Jahrgang • Nr. 16 • 16. April 2008<br />
wesentlich mehr Patienten, die bei<br />
der Entscheidung über eine Heilbehandlung<br />
oder deren Unterlassung<br />
einsichts- und urteilsfähig sind.<br />
MT: <strong>Die</strong> Selbstbestimmung des Patienten<br />
wirft neue Fragen auf: Einerseits<br />
muss der Patient viel mehr<br />
Verantwortung über sich selbst<br />
übernehmen, andererseits wird der<br />
Arzt auch in seiner Funktion in Frage<br />
gestellt. Wie weit sollen Patienten<br />
sich informieren?<br />
Dr. Warning: <strong>Die</strong> Frage ist, wie<br />
der Patient den Arzt sieht und wie<br />
weit das Vertrauen und eine Beziehung<br />
aufgebaut werden können.<br />
<strong>Ärzte</strong> sind nicht mehr Götter in<br />
Weiß. Sie müssen auch ihr Selbstbewusstsein<br />
überprüfen. Wie weit<br />
sieht der Arzt den Patienten z.B.<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik stößt an ihre moralischen Grenzen<br />
Nein zu Honorarreduktionen der Kassen<br />
WIEN – Bei der laufenden Debatte<br />
über die Gesundheitsreform<br />
wird auch immer wieder<br />
über eine direkte oder indirekte<br />
Honorarreduktion bei den<br />
niedergelassenen Kassenärztinnen<br />
und -ärzten diskutiert. Der<br />
Spielraum nach unten ist jedoch<br />
ausgereizt, so das Resümee bei<br />
einer Diskussionsveranstaltung<br />
der MEDTAX-Gruppe.<br />
„<strong>Die</strong> Diskussion um die Finanzgebarung<br />
der Gebietskrankenkassen<br />
ist bei weitem noch nicht beendet,<br />
sie hat ja noch nicht einmal richtig<br />
begonnen“, fasst Dr. Karl Braunschmid<br />
das Ergebnis der Diskussionsrunde<br />
zusammen. Innerhalb dieser<br />
<strong>Steuerberater</strong>-Kooperation, die<br />
aus den renommiertesten langjährigen<br />
<strong>Ärzte</strong>steuerberatern in Österreich<br />
besteht und die in Summe zirka<br />
5000 <strong>Ärzte</strong> vertritt, kennt man die<br />
Entwicklung der vergangenen Jahre<br />
sehr genau: <strong>Die</strong> jüngste so genannte<br />
Gesundheitspolitik ist vor allem<br />
durch laufende direkte oder indirekte<br />
Honorarreduktionen bei den niedergelassenen<br />
Kassenärztinnen und -<br />
ärzten gekennzeichnet. Der Spiel-<br />
<strong>Die</strong> versammelten Experten bei der Diskussionsveranstaltung der MEDTAX-Gruppe<br />
waren sich einig: Durch Kaputtsparen werden Arbeitsplätze zerstört.<br />
raum nach unten ist jedoch bereits<br />
ausgereizt. Außerdem geht auch an<br />
der niedergelassenen Kassenärzteschaft<br />
die allgegenwärtige Inflation<br />
nicht vorbei. Und vom Honorar der<br />
Kassen werden Betriebskosten, Sozialabgaben<br />
und Steuern bezahlt, nur<br />
rund 20 Prozent davon bleibt den<br />
Arztfamilien zum Leben.<br />
Bei den Betriebskosten fallen vor<br />
allem die Personalkosten ins Gewicht:<br />
Zwischen 25.000 und 30.000 überwiegend<br />
weibliche Teilzeitbeschäftigte<br />
dürften in Österreichs Kassenordinationen<br />
angestellt sein. <strong>Die</strong>se<br />
tragen genau wie die <strong>Ärzte</strong>schaft mit<br />
ihrem Einkommen zur finanziellen<br />
Absicherung von mehr als 100.000<br />
Fotos: privat<br />
Bürgerinnen und Bürgern bei. Doch<br />
diese Arbeitsplätze sind durch die<br />
jüngsten Ansätze des Kaputtsparens<br />
massiv in Gefahr: Laut MEDTAX-<br />
Konferenz würde bereits eine Honorarreduktion<br />
von zwei Prozent<br />
unter Berücksichtigung der derzeitigen<br />
Inflation von drei Prozent einen<br />
Umsatzverlust von fünf Prozent<br />
bedeuten, der durchgerechnet einen<br />
Verlust an Nettoeinkommen von<br />
zehn bis 15 Prozent <strong>für</strong> jeden Kassenarzt<br />
bedeuten würde. „Ein Betrag,<br />
bei dem so manchem Ordinationsinhaber<br />
die Lebensgrundlage entzogen<br />
würde“, so Dr. Braunschmid.<br />
Daher bleibt nichts anderes übrig,<br />
als radikal bei den Betriebsausgaben<br />
Interview<br />
Dr. jur. Martin Piaty Dr. med. Albrecht Warning<br />
Foto: Medtax<br />
einzusparen. Doch auch dort ist fast<br />
kein Spielraum mehr. Außerdem lassen<br />
sich die meisten Betriebsausgaben<br />
nicht so ohne weiteres reduzieren.<br />
Investitionen sind auf Jahre oder<br />
Jahrzehnte getätigt, und die Kredite<br />
da<strong>für</strong> können nicht weggezaubert<br />
werden. „Der einzige betriebswirtschaftlich<br />
machbare Ansatz sind<br />
die Personalkosten. Wenn die Honorarreduktionen<br />
noch zusätzlich<br />
mit Leistungseinschränkungen oder<br />
Honorardeckelungen einhergehen,<br />
dürfen wir den <strong>Ärzte</strong>n gar nichts anderes<br />
empfehlen, als über Beschäftigungsreduktionen<br />
nachzudenken“,<br />
so die Steuerexperten.<br />
<strong>Die</strong>se Größenordnung<br />
sollte Chefsache sein<br />
In Summe sehen die MEDTAX-<br />
Partner bei einer Einbuße von beispielsweise<br />
zwei Prozent bei den<br />
Honoraren der Gebietskrankenkassen<br />
mehr als 5000 Arbeitsplätze<br />
von überwiegend weiblichen<br />
Teilzeitkräften ganz oder teilweise<br />
akut gefährdet. <strong>Die</strong>s stellt neben<br />
der 2008 neu eingeführten Verteuerung<br />
der Teilzeitkräfte durch<br />
den Mehrarbeitszuschlag einen<br />
weiteren Anschlag auf diese Ar-<br />
auch als Gesprächspartner, und<br />
nicht nur – grob ausgedrückt – als<br />
instrumentalisierten Krankheitsfall,<br />
an dem er sein Können unter<br />
Beweis stellen kann? <strong>Die</strong> Selbstbestimmung<br />
des Patienten hat ihre<br />
Wurzeln sicher auch darin, dass<br />
der Patient Angst vor dem Arzt<br />
hat. Aber es kommt eben auch darauf<br />
an, wie der Arzt sich selbst erlebt<br />
und überdenkt.<br />
Dr. Piaty: In den USA gibt es z.B.<br />
eine unglaubliche Prozessflut durch<br />
die hohe Patientenunzufriedenheit.<br />
So etwas kann durch eine gute<br />
Arzt-Patienten-Beziehung verhindert<br />
und geregelt werden.<br />
MT: Haben Sie selbst eine Patientenverfügung?<br />
Dr. Warning: Ich würde nur dann<br />
eine machen, wenn ich in eine Situation<br />
käme, in der ich in irgendeiner<br />
Form meine Selbständigkeit<br />
nicht mehr beherrschen könnte.<br />
Dr. Piaty: Ich würde auch nur dann<br />
eine machen, wenn konkret ein<br />
Krankheitsbild in so eine Richtung<br />
weist.<br />
Interview: Mag. Barbara Kluger<br />
beitnehmergruppe dar. Dr. Braunschmid:<br />
„<strong>Die</strong> da<strong>für</strong> verantwortlichen<br />
Sozialpolitiker sollten sich<br />
einmal über diese Auswirkungen<br />
ihrer Vorschläge und Maßnahmen<br />
Gedanken machen. Immerhin handelt<br />
es sich hierbei um Arbeitsplatz-Größenordnungen,<br />
die sicher<br />
dann zur Chefsache erklärt werden,<br />
wenn sie von Großkonzernen<br />
in den Raum gestellt werden.“<br />
Wer die niedergelassene <strong>Ärzte</strong>schaft<br />
wirklich als unverzichtbares<br />
Element der ambulanten Gesundheitsversorgung<br />
sieht, sollte lieber<br />
darüber nachdenken, wie die Ressourcen<br />
zum Vorteil der Versicherten<br />
eingesetzt werden könnten. „<strong>Die</strong><br />
Zerstörung der Lebensgrundlage<br />
von zigtausenden Menschen im<br />
Umfeld der Ordinationsinhaber und<br />
deren Angestellten ist aus unserer<br />
Sicht nicht der richtige Weg“, fasst Dr.<br />
Braunschmid zusammen.<br />
i<br />
MEDTAX ist das Netzwerk<br />
der <strong>Ärzte</strong>steuerberater<br />
in ganz Österreich. Man versteht<br />
sich als Kompetenzzentrum <strong>für</strong> alle<br />
Berufsgruppen der <strong>Ärzte</strong>.<br />
www.medtax.at<br />
Foto: Bilderbox
PRAXIS & WIRTSCHAFT STEUERN<br />
Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />
Wenn fremde Buchhaltungen zum Verhängnis werden.<br />
JEDER GESCHÄFTSFALL zwischen<br />
zwei Unternehmern muss sich spiegelbildlich<br />
in den Büchern des jeweils anderen<br />
wiederfinden. Was bei einem Geschäftspartner<br />
beispielsweise ein Ertrag ist, muss<br />
in den Unterlagen des anderen als Aufwand<br />
aufscheinen und umgekehrt. Jedem<br />
Betriebsprüfer steht es daher frei, Rechnungen<br />
aus den Büchern eines geprüften<br />
Unternehmens herauszupicken und zur<br />
Ausstellung sogenannter Kontrollmitteilungen<br />
<strong>für</strong> ein anderes Unternehmen heranzuziehen.<br />
Das so entstandene Kontrollmaterial<br />
wird sodann an das Finanzamt<br />
des jeweiligen Kontrahenten zur Überprüfung<br />
weitergeleitet. Ein Beispiel betrifft<br />
die Klimaanlage <strong>für</strong> die Privatvilla eines<br />
Facharztes. Bei der Betriebsprüfung eines<br />
Unternehmens, welches Klimaanlagen<br />
repariert und installiert, wurden die getätigten<br />
Umsätze anhand von Arbeits- und<br />
Materialscheinen kontrolliert. Dabei fiel<br />
ein Kunde auf, der sowohl <strong>für</strong> seine Privatvilla<br />
als auch <strong>für</strong> seine zahnärztliche Ordination<br />
Klimageräte bestellt hatte. <strong>Die</strong> zwei<br />
unterschiedlichen Lieferadressen gingen<br />
eindeutig aus den Kostenvoranschlägen,<br />
Stundenaufzeichnungen und Übernahmeprotokollen<br />
hervor. Rechnung gab es allerdings<br />
nur eine, wonach sämtliche Klimageräte<br />
in der Ordination des Arztes installiert<br />
wurden.<br />
VORSICHT, STUDIENREISE!<br />
Als Prüfungspunkt besonders beliebt sind<br />
von einer Pharmafirma bezahlte Urlaubsreisen<br />
außerhalb beruflicher Kongresse.<br />
Werden <strong>Ärzte</strong> von Pharmafirmen auf<br />
berufliche Kongresse eingeladen, so führt<br />
dies dann nicht zur Steuerpflicht, wenn es<br />
sich um eine steuerlich anerkannte berufliche<br />
Reise handelt. Lädt die Industrie<br />
jedoch zu einer sogenannten Studienreise<br />
nach Ägypten ein und besteht die Fortbildung<br />
der betreffenden <strong>Ärzte</strong> dort in der<br />
Besichtigung von Pyramiden, so findet die<br />
Finanz in den Büchern der Pharmafirma<br />
wieder klassisches Kontrollmaterial zur<br />
Überprüfung der korrespondierenden<br />
steuerlichen Erfassung als Einnahme bei<br />
den mitreisenden <strong>Ärzte</strong>n. In den Aufzeichnungen<br />
von Pharmafirmen enthaltene<br />
Zahlungen an <strong>Ärzte</strong> <strong>für</strong> beauftragte Studien<br />
führen in der Praxis auch immer wieder<br />
zu Kontrollmitteilungen.<br />
Heikel wird es bei Rabatten auf <strong>Ärzte</strong>bedarf<br />
in Form von Gutscheinen <strong>für</strong> private<br />
Konsumgüter. Einige Firmen geben zum<br />
Jahresende eine Art Treue- oder Umsatzrabatt<br />
in Form von Gutschriften <strong>für</strong> private<br />
Konsumgüter (beispielsweise zum Einkauf<br />
in bekannten Sportgeschäften) an die <strong>Ärzte</strong>schaft<br />
weiter. Auch diese Ausgaben werden<br />
von den Prüfern gerne zu Kontrollmit-<br />
© DWP – Fotolia.de<br />
teilungen verarbeitet. Von Primarii an<br />
nachgeordnete <strong>Ärzte</strong> bezahlte Poolgelder<br />
sind ebenfalls immer wieder im Visier der<br />
Finanz. Damit die Primarii die weitergegebenen<br />
Gelder aus ihrer eigenen Bemessungsgrundlage<br />
zur Erhebung der Einkommensteuer<br />
ausscheiden können, müssen<br />
sie einen Nachweis erbringen, an welche<br />
Personen sie Poolgelder in welcher<br />
Höhe weitergegeben haben. Auch hier ist<br />
es ein Leichtes <strong>für</strong> die Finanz, an Kontrollmaterial<br />
zu kommen, um die erklärten<br />
Umsätze der nachgeordneten <strong>Ärzte</strong> einer<br />
Prüfung zu unterziehen.<br />
KEINE KLEINIGKEITEN VERGESSEN<br />
Ich empfehle daher, in jedem Fall Ordnung<br />
in den eigenen Unterlagen zu halten. Manche<br />
<strong>Ärzte</strong> lassen sich leichtfertig dazu hinreißen,<br />
gerade solche „Kleinigkeiten“ ab<br />
und an zu vergessen. Doch die Prüfer von<br />
der Finanz sind gerade hier oft besonders<br />
eifrig. Insbesondere bei Geschäften mit<br />
anderen Unternehmern oder Arztkollegen,<br />
die denselben Geschäftsfall spiegelbildlich<br />
in ihren Unterlagen haben, können Fehler<br />
in den eigenen Aufzeichnungen leicht zutage<br />
kommen und eventuell auch schmerzliche<br />
steuerliche Folgen nach sich ziehen.<br />
<strong>Ärzte</strong>service<br />
HORST JÜNGER,<br />
<strong>Steuerberater</strong>,<br />
Innsbruck,<br />
Tel. 0512/59 85 90,<br />
info@juenger.at,<br />
www.medtax.at
steuer.berater<br />
Steuerfreie Kursgewinne<br />
Steuerfreiheit von Konvertierungsgewinnen nun höchstgerichtlich bestätigt,<br />
Tipps und Faustregeln im Umgang mit betrieblichen und privaten Schulden<br />
<strong>Die</strong> Kursentwicklungen von YEN und CHF haben Kreditnehmern<br />
mitunter erfreuliche Kursgewinne beschert.<br />
Je nach Ein- und Ausstiegszeitpunkt konnten in der<br />
Vergangenheit bei einem Switch zwischen verschiedenen<br />
Währungen (Konvertierung) Kursgewinne von 30 % und mehr<br />
lukriert werden. Gewinne aus reinen Konvertierungsvorgängen,<br />
bei denen nicht gleichzeitig eine Tilgung bzw. Teiltilgung<br />
erfolgte, konnten bei Betriebskrediten von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern<br />
vorerst steuerfrei lukriert werden. Bei Betrieben,<br />
die ihre Gewinne mittels Buchführung (Bilanzierer)<br />
ermitteln, führten Konvertierungsgewinne bis dato allerdings<br />
zur sofortigen Steuerpflicht. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes<br />
(VwGH) vom Anfang dieses Jahres erlaubt nun<br />
die Schlussfolgerung, dass sich nunmehr auch Bilanzierer<br />
ohne sofortige steuerliche Nebenwirkungen über Konvertierungsgewinne<br />
freuen dürfen.<br />
Um Kursgewinne auch tatsächlich und unwiderruflich ins<br />
Trockene zu bringen, nutzen einige die Gunst der Stunde auch<br />
immer wieder <strong>für</strong> die gänzliche oder teilweise Rückführung<br />
ihrer Schulden. Achtung! Tatsächliche Tilgungen führen nach<br />
wie vor zur sofortigen Steuerpflicht. Damit Sie Ihre Kursgewinne<br />
möglichst steueroptimal gestalten können, geben wir<br />
Ihnen hier einen aktuellen Überblick mit wertvollen Tipps und<br />
Faustregeln im Umgang mit betrieblichen und privaten Darlehen.<br />
1. Steuerpflicht bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern<br />
erst bei Rückzahlung<br />
a) Darlehenskonvertierung<br />
Darunter versteht man den Wechsel in eine andere Währung.<br />
Dabei ist zwischen dem Switch von einer fremden<br />
in eine andere fremde Währung einerseits und der Rückwechslung<br />
aus einer fremden Währung in den sicheren<br />
194 | econova.at<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller | Fotos: Foto Hofer (Horst <strong>Jünger</strong> + Raimund Eller)<br />
EURO andererseits zu unterscheiden.<br />
aa) Konvertierung zwischen 2 Fremdwährungen<br />
Gewinne aus solchen Transaktionen (z.B. von YEN in CHF)<br />
können vorerst zur Gänze steuerfrei lukriert werden.<br />
ab) Rückwechslung in den EURO<br />
Auch in diesem Fall kommt es vorerst zu keiner Steuerpflicht.<br />
In beiden Fällen der Konvertierung wird die Versteuerung<br />
der Kursgewinne damit bis zur Tilgung aufgeschoben.<br />
b) Tilgung (Rückzahlung)<br />
Wenn große Kursgewinne winken, werden manche vom<br />
Tilgungsfieber gepackt. In der ersten Euphorie wird dabei<br />
oft übersehen, dass die fetten Kursgewinne durch die<br />
Steuerpflicht jedoch ganz schnell um bis zur Hälfte magerer<br />
werden können. <strong>Die</strong> endgültig realisierten Gewinne<br />
sind bei Tilgungen im betrieblichen Bereich immer steuerpflichtig.<br />
<strong>Die</strong>s gilt auch <strong>für</strong> Teiltilgungen.<br />
Der Trost: Der Fiskus holt sich zwar bis zur Hälfte der Gewinne<br />
(bei 50 % Progression), zahlt aber auch bis zur Hälfte<br />
von allfälligen Kursverlusten.<br />
2. Good News <strong>für</strong> Bilanzierer<br />
Bisher wurden Kursgewinne bei Bilanzierern von der Finanz<br />
bereits bei einem Währungswechsel als steuerpflichtig klassifiziert.<br />
<strong>Die</strong>s galt sogar <strong>für</strong> den Umstieg in eine andere wechselkurslabile<br />
Währung.<br />
In einem VwGH-Judikat vom 15. Jänner dieses Jahres<br />
wurde allerdings die Ansicht bestätigt, dass sowohl bei einer<br />
Konvertierung innerhalb fremder Währungen als auch bei<br />
Rückwechslung in Euro im betrieblichen Bereich keine steuerpflichtigen<br />
Gewinne realisiert werden. Anlassfall <strong>für</strong> diese<br />
Entscheidung war zwar ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner,
(1) Dr. Verena Maria Erian<br />
(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />
(3) Raimund Eller<br />
jedoch gibt es im gegenständlichen Erkenntnis keinerlei Hinweise,<br />
dass die Art der Gewinnermittlung <strong>für</strong> diese Beurteilung<br />
relevant war. Damit lässt das Judikat die Schlussfolgerung zu,<br />
dass ein steuerpflichtiger Kursgewinn auch bei Bilanzierung<br />
aus Sicht der Höchstgerichte erst bei einer Tilgung bzw. Teiltilgung,<br />
nicht jedoch bei einem bloßen „Währungswitch“, zu-<br />
stande kommt.<br />
Ob sich die Finanz dieser Interpretation anschließt, ist allerdings<br />
noch nicht sicher. Denkbar wäre auch, dass zur endgültigen<br />
Klärung der Situation <strong>für</strong> Bilanzierer ein erneutes<br />
höchstgerichtliches Verfahren notwendig wird.<br />
3. Privater Bereich – Achtung! Fallen bei privaten Schulden!<br />
a) Was dürfen Sie ohne Steuerprobleme tun?<br />
• Beliebig zwischen fremden Währungen hin und her wechseln<br />
– auch innerhalb eines Jahres.<br />
• In den Euro zurückwechseln, nachdem Sie zumindest 1 Jahr<br />
in Fremdwährung(en) waren.<br />
• Fremdwährungsschulden tilgen, und zwar auch dann, wenn<br />
Sie weniger als 1 Jahr in dieser Währung waren.<br />
b) Wann kriegen Sie Steuerprobleme?<br />
• Bei der Rückwechslung von Fremdwährungsschulden in den<br />
Euro, insoweit Sie weniger als 1 Jahr in Fremdwährung(en)<br />
waren.<br />
Achtung – wichtiger Tipp! Treffen Sie mit der Bank die Vereinbarung,<br />
dass bei Transaktionen zwischen Fremdwährungen<br />
die Konvertierung direkt von einer fremden Währung in eine<br />
andere zu erfolgen hat, ohne dass ein Umweg über den Euro<br />
eingeschlagen wird. Wechselt die Bank nämlich z. B. anlässlich<br />
Ihres Konvertierungswunsches vom YEN in den CHF Ihre<br />
YEN-Schulden technisch zuerst in den Euro und vom Euro<br />
wiederum in CHF um, dann kann’s brenzlig werden. – Und<br />
zwar dann, wenn Sie vorher nicht bereits mindestens 1 Jahr<br />
im YEN waren. Außerdem verursacht ein „Switch auf Umwegen“<br />
zusätzliche Gebühren und Spesen.<br />
<strong>Die</strong> Gemeinheit: Anders als im betrieblichen Bereich werden<br />
im privaten Bereich zwar innerhalb der 1-Jahres-Spekulationsfrist<br />
die Gewinne besteuert, Verluste können allerdings<br />
grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Glücklicher<br />
Ausnahmefall: Werden in ein und demselben Jahr aus<br />
Spekulationsgeschäften Gewinne und Verluste realisiert, so ist<br />
eine Gegenverrechnung zulässig.<br />
4. Tipps und Faustregeln im Umgang mit betrieblichen<br />
und privaten Darlehen<br />
• Konvertierungsgewinne im betrieblichen Bereich steuerfrei<br />
behandeln!<br />
Aufgrund eines aktuellen VwGH-Urteiles können nach herrschender<br />
Rechtsmeinung nun auch Bilanzierer davon ausgehen,<br />
dass ein Währungswechsel zu keiner Realisierung<br />
steuerpflichtiger Kursgewinne führt. Damit kann die Auffassung<br />
vertreten werden, dass im betrieblichen Bereich<br />
steuer.berater<br />
unabhängig von der Art der Gewinnermittlung nur noch ein<br />
tatsächlich durch Tilgung bzw. Teiltilgung realisierter Kursgewinn<br />
zur Steuerpflicht führt.<br />
• Haben Sie das Bedürfnis, vorzeitig Schulden zurückzuzahlen,<br />
und können Sie dabei auch noch kräftige Kursgewinne<br />
einfahren, so empfiehlt es sich, dies zuerst mit privaten<br />
Schulden zu tun.<br />
• Schaffen Sie sich Dispositionsfreiheit über Bares <strong>für</strong> die Zukunft!<br />
Nicht selten kommt es vor, dass man bereits kurze<br />
Zeit nach einer „Tilgungsfleißaufgabe“ wieder Finanzierungsbedarf<br />
hat. Vor allem, wenn in naher Zukunft private<br />
Investitionen anstehen, macht es sich mehrfach bezahlt, die<br />
Kreditlinien im betrieblichen Bereich trotz der möglichen<br />
Realisierung von Kursgewinnn vollständig auszunutzen,<br />
denn:<br />
1. <strong>Die</strong> bei der Tilgung betrieblicher Kredite realisierten Gewinne<br />
müssten sofort versteuert werden. D. h. Sie verlieren<br />
nicht nur Liquidität auf Grund der Rückzahlung,<br />
sondern zudem durch die Steuerpflicht der realisierten<br />
Kursgewinne. Ein Aufschub der Tilgung bedeutet damit<br />
auch einen zusätzlichen Liquiditätsvorteil aus der Steuerersparnis.<br />
2. Zinsen aus betrieblichen Schulden können steuerlich geltend<br />
gemacht werden, während Zinsen <strong>für</strong> Privatkredite<br />
in voller Höhe selbst zu tragen sind.<br />
3. Entsteht nach der Tilgungsfleißaufgabe erneut Finanzierungsbedarf,<br />
so fallen wiederum Geldbeschaffungskosten<br />
(Kreditsteuer, Bereitstellungsentgelt, Bearbeitungsgebühren<br />
etc.) an.<br />
4. Neuerliche Bankgespräche <strong>für</strong> neue Kredite fallen bei der<br />
Nutzung bestehender Kreditlinien weg. Damit sparen Sie<br />
Zeit und Mühe und gewinnen an Flexibilität und Freiheit.<br />
<strong>Die</strong>s kann umso mehr ein Vorteil sein, wenn <strong>für</strong> bestehende<br />
Kreditlinien seinerzeit hervorragende Konditionen<br />
ausgehandelt werden konnten, an die man heute eventuell<br />
gar nicht mehr herankommen würde (Basel II).<br />
5. Resümee<br />
(1) (2) (3)<br />
Kursgewinne aus Konvertierungsvorgängen können in Zukunft<br />
nach herrschender Rechtsmeinung von allen Betrieben,<br />
unabhängig von der Gewinnermittlungsart, vorerst steuerfrei<br />
lukriert werden. Steuerpflichtig bleibt im betrieblichen<br />
Bereich nur mehr die endgültige Realisierung von Kursgewinnen<br />
bei (Teil-)Tilgung. Hier ist vorausschauendes Denken<br />
gefragt. Insbesondere wenn in Zukunft mit neuerlichem<br />
Finanzierungsbedarf zu rechnen ist, kann es sich bezahlt<br />
machen, auf die kurzfristige Realisierung von Kursgewinnen<br />
zu verzichten. <strong>Die</strong>s gilt umso mehr, als Liquiditätsreserven<br />
in den privaten Bereich gelenkt werden sollen und können.<br />
Im Privatbereich führen lediglich Kursgewinne aus der Rückwechslung<br />
von einer Fremdwährung in den sicheren Euro<br />
innerhalb eines Jahres zur Steuerpflicht. Private Darlehenstilgungen<br />
in einer fremden Währung führen nicht zu steuerpflichtigen<br />
Einkünften. xy<br />
econova.at | 195
<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
Nebenkosten beim Kauf von Praxisräumlichkeiten beachten<br />
Neben der optimalen steuerlichen Gestaltung ist die exakte<br />
Ermittlung des Finanzierungsbedarfes einer der<br />
wichtigsten Punkte beim Kauf von Ordinationsräumlichkeiten.<br />
Ungenaue Schätzungen summieren sich und führen<br />
zur Unterfi nanzierung. Deshalb hier ein kurzer Überblick,<br />
welche Belastungen zusätzlich zum Kaufpreis auf den Käufer<br />
zukommen:<br />
1. Grunderwerbssteuer:<br />
<strong>Die</strong>se beträgt 3,5 % vom Kaufpreis (bzw. 2 % bei Erwerb vom<br />
Ehegatten, von den Eltern, Großeltern oder Kindern).<br />
2. Grundbucheintragung:<br />
Da<strong>für</strong> ist eine Gebühr in Höhe von 1 % des Kaufpreises vorgeschrieben.<br />
Wird bei einer Fremdfi nanzierung die Eintragung<br />
eines Pfandrechtes erforderlich, so kostet dies zusätzlich 1,2 %<br />
des einzutragenden Betrages.<br />
3. Vertragserrichtungskosten:<br />
<strong>Die</strong>se Kosten sind in der Tarifordnung der Notare und Rechts-<br />
����������� ��� ������������<br />
��������������� ��� ������ ��� ���<br />
��� ������ �����<br />
■ ���� ���� ��������<br />
■ ���� �������� ���������<br />
■ ���� ������� ������������<br />
����������� ��� ���� ������ ���������� �<br />
�� ������ �� ����� ���� ����� ���� ���������������<br />
196 | econova.at<br />
��� ��� ���� ���� ��� ��� �������� �������� �� �� ��� ��� ������� ������� ���� ����<br />
��� ��� ���� ���� ���� ���� �������� �������� ��� ��� ����� �����<br />
���������� ���������� ������ ������<br />
anwälte geregelt. Sie kommen in der Regel zwischen 2 % und<br />
4 % des Kaufpreises zu liegen. Tipp: Eine individuelle Honorarvereinbarung<br />
vor Auftragserteilung schützt Sie vor Überraschungen.<br />
4. Maklerprovision:<br />
Hat ein Makler bei der Vermittlung des Objektes mitgewirkt,<br />
ist da<strong>für</strong> von Käuferseite in der Regel eine Provision von 3,6<br />
% (inklusive Umsatzsteuer) vom Kaufpreis zu entrichten. Tipp:<br />
Auch die Maklergebühr ist verhandelbar und sollte bereits vor<br />
der Besichtigung des Objektes schriftlich vereinbart werden.<br />
Faustregel <strong>für</strong> die Ermittlung der Gesamtkosten:<br />
7 % – 12 % Nebenkosten sollten zusätzlich zum Kaufpreis einkalkuliert<br />
werden.<br />
Tipp:<br />
Lassen Sie neben den fi nanziellen Folgen vor allem auch die steuerlichen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten und Auswirkungen bereits<br />
vor einer allfälligen Kaufentscheidung abklären! ❘❙<br />
HYPO KRATES
38 STEUER & RECHT<br />
Stiefkind Buchhaltung<br />
Tipps <strong>für</strong> die effiziente Erfassung von Zahlungsvorgängen und Belegen in der Ordination<br />
Belegablage gehört üblicherweise<br />
nicht zu den Steckenpferden von<br />
Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong>n. Für all jene, die<br />
ihre Buchhaltung nicht laufend auf Vordermann<br />
bringen, kommt einmal im<br />
Jahr die Zeit der fieberhaften Suche<br />
nach Belegen. In der Hoffnung, alle<br />
Unterlagen gefunden zu haben, werden<br />
die Belege an den <strong>Steuerberater</strong> weitergeleitet.<br />
Geordnet oder nicht, spielt<br />
keine wesentliche Rolle, ist man doch<br />
der Ansicht, der <strong>Steuerberater</strong> wisse<br />
selbst am besten, wie mit Belegen umzugehen<br />
ist. Doch das kann teuer werden.<br />
Werden vom <strong>Steuerberater</strong> Stundensätze<br />
zur Abrechnung gebracht,<br />
muss der Mehraufwand natürlich verrechnet<br />
werden.<br />
Ordnung mit einfachem System<br />
<strong>Die</strong> konsequente Aufbewahrung von Belegen<br />
nach einem einfachen System verringert<br />
nicht nur die Gefahr, dass Belege<br />
einfach vergessen oder verloren werden,<br />
sie reduziert auch den zeitlichen Aufwand<br />
des <strong>Steuerberater</strong>s und senkt<br />
damit die da<strong>für</strong> eventuell anfallenden<br />
Kosten. <strong>Die</strong> ideale, weil auch einfache<br />
Belegablage ist leicht erklärt: Man unterscheidet<br />
grundsätzlich zwei Belegkreise,<br />
nämlich Barbelege und Bankbelege.<br />
Barbelege <strong>für</strong> Ausgaben werden am<br />
besten nach Datum aufsteigend in einem<br />
eigenen Ordner täglich abgelegt.<br />
Werden Privathonorare gestellt, so sind<br />
diese laufend zu erfassen. Das kann<br />
sehr einfach in einem Schulheft unter<br />
Angabe von Datum, Namen und Honorar<br />
erfolgen. Kopien der Honorarnoten<br />
sind in jedem Fall aufzubewahren. Am<br />
Monatsende werden die Bareinzahlungen<br />
zusammengezählt und in einem<br />
Betrag verbucht.<br />
Sind die Barhonorareinnahmen im verwendeten<br />
Ordinations-EDV-Programm<br />
ersichtlich, müssen diese mit der Buchhaltung<br />
(sprich, mit den Aufzeichnungen<br />
im Schulheft) übereinstimmen. Es<br />
handelt sich dabei um so genannte<br />
◗<br />
Zahn Krone 4/08<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, Mag. Manfred Kenda, Dr. Karl Braunschmid<br />
„Grundaufzeichnungen“, die im Falle<br />
einer Betriebsprüfung auch elektronisch<br />
vorgelegt werden müssen. Das<br />
„Schulheft“ darf hierbei nicht elektronisch<br />
erfasst werden.<br />
Einfaches Mahnwesen durch systematische Ablage<br />
Werden <strong>für</strong> die Bezahlung von Honorarnoten Erlagscheine ausgegeben, so kann<br />
mit einfachen Mitteln ein effizientes Mahnwesen eingerichtet werden. Man benötigt<br />
da<strong>für</strong> lediglich einen Ordner mit den zwei Rubriken „offene Rechnungen“ und<br />
„bezahlte Rechnungen“.<br />
Wird einem Patienten eine Honorarnote ausgehändigt, so kommt die dazugehörige<br />
Honorarnote in die Rubrik „offene Rechnungen“ unter den jeweiligen Buchstaben.<br />
Bei Zahlungseingang am Konto wird die entsprechende Rechnung dem Ordner<br />
entnommen, die Bankauszugsnummer darauf vermerkt und in die Rubrik „bezahlte<br />
Rechnungen“ eingereiht. Mit dieser Methode lässt sich ziemlich schnell<br />
feststellen, welche Rechnungen länger nicht bezahlt wurden. Es bleiben ja nur die<br />
noch nicht bezahlten Rechnungen in der entsprechenden Rubrik „offene Rechnungen“.<br />
Wird ein Betrag längere Zeit nicht bezahlt, spricht nichts gegen eine Zahlungserinnerung.<br />
Foto: Waldhäusl
Zahn Krone 4/08 STEUER & RECHT 39<br />
Bankbelege werden ebenfalls aufsteigend<br />
abgelegt. Bankauszüge sollten<br />
lückenlos aufbewahrt werden. Das ist<br />
die Voraussetzung <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße<br />
Buchführung und die Basis da<strong>für</strong>,<br />
dass es im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />
zu keinen Komplikationen kommt.<br />
<strong>Die</strong> Bedeutung jeder Position auf dem<br />
Bankauszug muss ersichtlich sein. Gibt<br />
es Positionen, <strong>für</strong> die kein Beleg vorhanden<br />
ist, sollten handschriftliche Anmerkungen<br />
den jeweiligen Betrag erklären.<br />
Sind alle Belege auf die vorgeschlagene<br />
Art und Weise geordnet, kann alles<br />
fachgemäß beim <strong>Steuerberater</strong> verbucht<br />
werden. Auch wer selbst bucht,<br />
wird damit keine Schwierigkeiten haben.<br />
Werden auf diese Weise geordnete<br />
Belege dem <strong>Steuerberater</strong> übergeben,<br />
so ist dieser in der Lage, in kürzester<br />
Zeit und ohne Rückfragen über den<br />
letzten Stand der Ordination aus wirtschaftlicher<br />
Sicht zu informieren.<br />
Neu: <strong>Die</strong> Bareinnahmenverordnung<br />
Mit Inkrafttreten der Bareinnahmenverordnung<br />
kommt es auch <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong>, deren<br />
Umsatz über 150.000 Euro pro Jahr liegt,<br />
zu Änderungen: Es müssen Einzelaufzeichnungen<br />
geführt werden. Ausgenommen<br />
sind jene <strong>Ärzte</strong>, deren Umsatz unter<br />
150.000 Euro pro Jahr liegt. Sie können<br />
die Rückverrechnung auch über das Jahr<br />
2007 hinaus anwenden.<br />
Besondere Probleme durch die neue Verordnung<br />
treten bei einem sehr hohen<br />
Anteil an Barbewegungen aus. Möglichkeiten<br />
zur Einzelaufzeichnung sind entweder<br />
die händische Aufzeichnung jeder<br />
einzelnen Bareinnahme in einem Bareinnahmenheft<br />
mit Kugelschreiber oder die<br />
Erfassung mit einer Art „Registrierkassen-Programm“<br />
in der EDV. Voraussetzung<br />
da<strong>für</strong> ist allerdings ein System, bei<br />
dem nachträgliche, nicht nachvollziehbare<br />
Änderungen ausgeschlossen sind. Ei-<br />
Foto: Waldhäusl<br />
nige Anbieter von EDV-Systemen erfüllen<br />
bereits die vom Gesetz vorgeschriebenen<br />
Auflagen. <strong>Ärzte</strong>n, deren EDV-System diese<br />
nicht erfüllt, ist zu empfehlen, <strong>für</strong> alle<br />
Bareinnahmen ein Einnahmenheft zu<br />
führen, in dem jede Einnahme – am besten<br />
chronologisch – einzeln erfasst wird.<br />
Eine Alternative ist die Erfassung mittels<br />
einer echten Registrierkassa – außer bei<br />
hausapothekenführenden <strong>Ärzte</strong>n, die<br />
nun vor einem weiteren Problem stehen.<br />
Denn sie können die Rezeptgebühren<br />
jetzt nicht mehr anhand der Krankenkassenabrechung<br />
ermitteln. Ihnen bleibt<br />
nur die Möglichkeit der EDV-mäßigen<br />
Erfassung mit oben beschriebenem Problem<br />
oder das Führen eines Einnahmenheftes.<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Innsbruck.<br />
Mag. Manfred Kenda<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Klagenfurt.<br />
Dr. Karl Braunschmid<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Linz und Graz.
Primär ist darauf zu achten, dass hinter dem<br />
Etikett Ferialjob Unterschiedliches zum<br />
Vorschein kommen kann. D. h., Ferialjob ist<br />
nicht gleich Ferialjob. Vielmehr gibt es davon<br />
3 Arten, die völlig unterschiedliche<br />
Rechte und Pflichten <strong>für</strong> Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer mit sich bringen:<br />
1. Der echte Ferialpraktikant: Das sind<br />
Schüler oder Studenten, die ein vorgeschriebenes<br />
oder übliches Praktikum absolvieren.<br />
Für „echte“ Ferialpraktikanten steht der<br />
Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund.<br />
Es besteht keine Arbeitspflicht und<br />
keine Bindung an Arbeitszeiten, Arbeitsort<br />
und Arbeitsanweisungen. Ein „echter“ Ferialpraktikant<br />
ist somit kein Arbeitnehmer im<br />
arbeitsrechtlichen Sinn und unterliegt daher<br />
nicht den arbeitsrechtlichen Gesetzen und<br />
Kollektivverträgen. Es gebührt keine Sonderzahlung<br />
und kein Urlaub. In der Regel<br />
erhält ein „echter“ Ferialpraktikant nur ein<br />
Taschengeld, das frei vereinbart werden<br />
kann und üblicherweise unter dem Lohn<br />
eines normalen Arbeitnehmers liegt.<br />
Liegt das vereinbarte Taschengeld unter<br />
der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze<br />
von derzeit € 349,01, dann ist der „echte“<br />
Ferialpraktikant in der gesetzlichen Sozialversicherung<br />
nur unfallversichert. Ist<br />
das Taschengeld höher, dann besteht Vollversicherung<br />
in der Kranken-, Unfall- und<br />
Pensionsversicherung.<br />
2. Der Ferialarbeitnehmer: Sicherlich<br />
der häufigste und üblichste Fall: Schüler<br />
und Studenten, die in den Ferien arbeiten,<br />
um etwas zu verdienen. Ferialarbeitnehmer<br />
sind immer in einem <strong>Die</strong>nstverhältnis tätig,<br />
da <strong>für</strong> sie die persönliche Abhängigkeit und<br />
Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeits-<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 2/08<br />
Arzt und Recht<br />
Rechtzeitig vor Ferienbeginn:<br />
Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses<br />
So löblich es ist, wenn Ihre Sprösslinge in den wohlverdienten Ferien sich nicht nur ausruhen,<br />
sondern auch ein paar Euro dazu- verdienen wollen, so unangenehm kann es werden, wenn einige<br />
Spielregeln nicht beachtet werden oder nicht bekannt sind. Hier daher rechtzeitig vor dem<br />
kommenden Sommer die wichtigsten Informationen und Tipps zu diesem Thema. Angesprochen<br />
werden im Folgenden insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen, Sozialversicherung, Steuern<br />
und Familienbeihilfe.<br />
zeit, Arbeitsort und arbeitsbezogenes Verhalten<br />
gilt. Es besteht Anspruch auf zumindest<br />
kollektivvertragliche Entlohnung, anteiliges<br />
Weihnachts- und Urlaubsgeld wenn der<br />
maßgebliche Kollektivvertrag das vorsieht,<br />
Urlaub bzw. geldmäßige Abfindung da<strong>für</strong><br />
und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />
Dauert das Ferialarbeitsverhältnis länger als<br />
1 Monat, besteht Anspruch auf Abfertigung<br />
und Ausstellung eines <strong>Die</strong>nstzettels. In der<br />
Sozialversicherung sind Ferialarbeitnehmer<br />
wie alle anderen „normalen“ <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
zu behandeln.<br />
3. Der Volontär: <strong>Die</strong>s sind Personen - nicht<br />
nur Schüler oder Studenten -, die sich ausschließlich<br />
zum Zweck der Erweiterung und<br />
Anwendung von Kenntnissen sowie zum<br />
Erwerb von Fertigkeiten <strong>für</strong> die Praxis ohne<br />
Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch<br />
in Betrieben betätigen. <strong>Die</strong> Tätigkeit eines<br />
Volontärs ist durch Schul- oder Studienbestimmungen<br />
nicht vorgeschrieben und<br />
auch nicht allgemein üblich. Volontäre sind<br />
nur unfallversichert und müssen nicht bei<br />
der Gebietskrankenkasse, sondern bei der<br />
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />
angemeldet werden.<br />
Wie sieht’s mit der Steuer aus?<br />
Steuerlich werden alle 3 Gruppen als<br />
Arbeitnehmer behandelt. Somit muss<br />
der Beschäftigerbetrieb die Lohnsteuer<br />
einbehalten. <strong>Die</strong>se fällt in der Regel ab<br />
einem Monatsbrutto von € 1.127,- an. Ein<br />
Lohnkonto muss geführt und ein Lohnzettel<br />
ausgestellt werden.<br />
Fortsetzung nächste Seite
6<br />
Arzt und Recht<br />
Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihres Nachwuchses<br />
Verlust Familienbeihilfe?<br />
Zuerst die gute Nachricht: Bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres kann man unbegrenzt<br />
dazuverdienen – die Familienbeihilfe<br />
wird in jedem Fall weiter ausbezahlt.<br />
Ab 18 Jahren kann es brenzlig werden. Für<br />
den Bezug der Familienbeihilfe darf das zu<br />
versteuernde Gesamteinkommen dann den<br />
Betrag von derzeit € 9.000,- (bis 2007:<br />
€ 8.725,-) pro Jahr nicht überschreiten.<br />
Passiert dies doch, ist die Familienbeihilfe<br />
<strong>für</strong> das gesamte betreffende Kalenderjahr<br />
verloren. Achtung: Es erfolgt im Nachhinein<br />
eine Rückforderung durch das Finanzamt!<br />
<strong>Die</strong> gute Nachricht dazu: Bestimmte Einkünfte<br />
bleiben dabei unschädlich und werden<br />
bei der Ermittlung obiger Einkommensgrenze<br />
nicht mitgerechnet. Dazu gehören z.<br />
B. Entschädigungen aus einem anerkannten<br />
Lehrverhältnis, Waisenpensionen und Wai-<br />
senversorgungsgenüsse, Beihilfen nach dem<br />
Studienförderungs- und dem Schülerbeihilfengesetz,<br />
Arbeitslosengeld, Wochengeld,<br />
Kinderbetreuungsgeld etc.<br />
Problem Studienbeihilfe?<br />
Bis zu einem Höchstbetrag der Jahreseinkünfte<br />
von im Regelfall € 7.195,- hat ein<br />
Zuverdienst keine Auswirkungen auf die<br />
Studienbeihilfe. Wird dieser Höchstbetrag<br />
jedoch überschritten, dann ruht im jeweiligen<br />
Kalenderjahr der Anspruch auf Studienbeihilfe<br />
im Ausmaß der Überschreitung.<br />
Tipps – rechtzeitig vor Beginn der<br />
Hochsaison <strong>für</strong> Ferialjobber:<br />
• Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“<br />
Ihrer Kinder von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen<br />
– und solche kommen öfter<br />
vor, als man glauben möchte – können<br />
DiE ÄRztEBAnK JEtzt AUch in tiRol AUF ERFolGSKURS!<br />
„Es ist das historisch beste Ergebnis, die Bilanz<br />
2007 zeigt ein überaus erfreuliches Bild,“ so<br />
der Vorstandsvorsitzende der <strong>Ärzte</strong>bank, Mag.<br />
Anton Heisinger. <strong>Die</strong> Bilanzsumme ist um 33,5<br />
% auf 649,87 Mio (2006: 486,63 Mio.) geklettert<br />
und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
(EGT) stieg um beachtliche 72 %<br />
auf 2,5 Mio. (2006: 1,5 Mio.) an. Besonders<br />
erfreut zeigt sich der Vorstand der <strong>Ärzte</strong>bank<br />
auch über die rund 1.000 <strong>Ärzte</strong>, die im Vorjahr<br />
als neue Kunden gewonnen werden konnten.<br />
Für anhaltend steigende Kundenzahlen soll<br />
auch die neu eröffnete Geschäftsstelle Tirol in<br />
Innsbruck sorgen. <strong>Die</strong> strategische Ausrichtung<br />
auf das Kundensegment <strong>Ärzte</strong> führt dazu, dass<br />
die <strong>Ärzte</strong>bank zunehmend als echte Standesbank<br />
innerhalb der <strong>Ärzte</strong>schaft anerkannt wird.<br />
<strong>Die</strong> erfolgreiche Entwicklung führt Mag. Heisinger<br />
hauptsächlich auf die intensive, individuelle<br />
Beratung und das Angebot maßgeschneiderter<br />
Anlage-, Spar- Finanzierungs- und Versicherungslösungen<br />
zurück.<br />
„Wir kommen aus der Praxis und kennen die<br />
speziellen Bedürfnisse eines Arztes, der eine<br />
Ordination gründen, ausbauen oder weitergeben<br />
will“, so der Regionalleiter <strong>für</strong> Tirol, Mario<br />
Kometer. Wir wollen den Arzt in allen Lebensphasen<br />
– von der Ordinationsgründung über<br />
den Vermögensaufbau bis hin zur Vermögenssicherung<br />
und Vorsorge betreuen.<br />
Durch unser umfassendes Knowhow und die<br />
lange Erfahrung fühlt sich der Kunde bei uns<br />
gut aufgehoben, ist sich Mario Kometer sicher.<br />
Wir kommen wenn gewünscht direkt zum Arzt<br />
– auch außerhalb der Öffnungszeiten – um sich<br />
vor Ort ein Bild über die individuellen Bedürfnisse<br />
und Finanzpläne des Kunden machen zu<br />
können.<br />
<strong>Die</strong>ses spezielle Service unterscheidet die <strong>Ärzte</strong>bank<br />
maßgeblich von anderen Banken. Neben<br />
unserem umfassenden Finanz-Knowhow, bieten<br />
wir unseren rund 3.800 <strong>Ärzte</strong>n in Tirol auch<br />
ganz spezielle Produkte wie das Gratis-<strong>Ärzte</strong>bank-Girokonto<br />
(inkl. Kreditkarten), attraktive<br />
Spar- und Anlageprodukte sowie maßgeschneiderte<br />
Finanzierungen an.<br />
Vor allem zur Eröffnung wird es ganz spezielle<br />
Produkte mit interessanten Konditionen geben.<br />
<strong>Die</strong> offizielle Eröffnung findet am 1. Juli 2008<br />
um 17:30 Uhr in der Museumstrasse 8 durch<br />
Univ. Prof. Dr. Raimund Margreiter statt.<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 2/08<br />
dann sofort beim jeweiligen <strong>Die</strong>nstgeber<br />
reklamiert werden.<br />
• Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art<br />
des Ferialjobs klarzustellen. Besonders<br />
die Höhe der zustehenden Bezüge ist<br />
bei den 3 Arten sehr unterschiedlich<br />
geregelt.<br />
• Ihr Nachwuchs sollte unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
beim Finanzamt<br />
vornehmen lassen. Auch dies bringt in<br />
den meisten Fällen bares Geld aufgrund<br />
der möglichen Rückerstattung von Lohnsteuer<br />
und Sozialversicherung.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
SB Raimund Eller<br />
Mario Kometer<br />
Regionalleiter<br />
<strong>für</strong> Tirol
Neben dem Spital<br />
in die Niederlassung<br />
Was gilt es zu beachten, wenn man auch außerhalb des Krankenhauses<br />
als Arzt tätig wird?<br />
Sie kennen Ihn besser als wir: den<br />
Wunsch vieler <strong>Ärzte</strong>, neben einer interessanten<br />
Spitalstätigkeit als angestellter<br />
Arzt auch außerhalb des Krankenhauses<br />
selbständig tätig zu werden. Also seine<br />
eigene Ordination zu betreiben. Als Kassenarzt<br />
wird das in der Regel nicht möglich<br />
sein, also kommt ausschließlich die<br />
Niederlassung als Wahlarzt oder Privatarzt<br />
in Frage. Wie geht man das am besten<br />
an?<br />
Gemeinsam oder als Einzelkämpfer?<br />
Zunächst stellt sich die Frage, wo es denn<br />
am günstigsten wäre, sich niederzulassen.<br />
Dazu ist es in einem ersten Schritt<br />
notwendig, sich einen groben Überblick<br />
über die Situation der Mitbewerber vor<br />
Ort zu machen. Es spielt dabei auch eine<br />
Rolle, in welchem Fach man sich niederlassen<br />
will, ob im ländlichen Bereich<br />
oder in der Stadt. Es gibt Fächer, bei denen<br />
ist der Erfolg in manchen Gebieten<br />
nahezu vorprogrammiert, und andere Fächer,<br />
in welchen man sich sehr gut überlegen<br />
muss, welche besonderen Fähigkeiten<br />
man seinen Patienten anbieten<br />
kann, damit diese in die Ordination kommen.<br />
Ist diese Frage geklärt, muss man sich <strong>für</strong><br />
die geeignete Ordinationsform entscheiden.<br />
Betreibt man eine Einzelordination,<br />
oder geht man eine geeignete Kooperationsform<br />
ein, nämlich mit Kollegen, die<br />
bereits eine Ordination haben? Wir befin-<br />
64 3/08 klinik<br />
den uns in einer Zeit, in der die Situation<br />
der <strong>Ärzte</strong> generell von tendenziell stagnierenden<br />
Einnahmen geprägt ist, im Gegenzug<br />
jedoch von steigenden Ausgaben. Es<br />
gibt einige Spielarten von Kooperationen,<br />
die sich auf breiter Front durchgesetzt haben.<br />
Erfolgreiche Ansätze sind im Bereich<br />
der Dauervertretungen anzutreffen. Hierbei<br />
greift ein Arzt aufgrund der zu großen<br />
Arbeitsbelastung auf einen oder mehrere<br />
Vertreter zurück, wobei diese umsatzabhängig<br />
entlohnt werden können. So entsteht<br />
fast automatisch eine schlanke Kostenstruktur<br />
durch die optimale Ausnutzung<br />
von Ressourcen.<br />
Verschiedene Modelle möglich<br />
Ein gängiges Modell, das sich auch im<br />
ländlichen Gebiet immer stärker etabliert,<br />
ist die Untervermietung von Ordinationen.<br />
<strong>Die</strong>se Art macht selbst vor entlegenen<br />
Hausapothekergebieten nicht<br />
halt. Ein Arzt nutzt dabei die Infrastruktur<br />
seiner Ordination alleine dadurch besser<br />
aus, indem er einem Kollegen diese<br />
zur unbenutzten Zeit untervermietet.<br />
Hierbei spielt es keine Rolle, ob mit diesem<br />
Kollegen auch in weiterer Folge zusammengearbeitet<br />
wird. In diesen Konstellationen<br />
sind fachgleiche wie fachübergreifende<br />
Kooperationen möglich.<br />
<strong>Die</strong> Entlohnung erfolgt über eine Stunden-<br />
oder Tagesmiete, auch umsatzabhängige<br />
Modellierungen sind möglich.<br />
Der Wille, mit anderen <strong>Ärzte</strong>n zu kooperieren,<br />
ist im Wachsen. Wer sich mit<br />
mehreren <strong>Ärzte</strong>n Ordinationsräumlichkeiten<br />
teilt, kann also durchaus Vorteile<br />
lukrieren. Nicht nur die Kostenfrage ist<br />
hier von Bedeutung. Wichtig ist auch die<br />
Möglichkeit der Synergieeffekte, die sich<br />
ergeben, wenn eine sinnvolle Kombination<br />
an Fächern in denselben Räumlichkeiten<br />
angeboten wird. Einige <strong>Ärzte</strong>häuser<br />
und Facharztzentren, die sogar unter einem<br />
gemeinsamen Namen nach außen<br />
hin auftreten, zeigen bereits heute, dass<br />
es hier zu sehr befruchtenden gemeinsamen<br />
Aktivitäten kommen kann. Es werden<br />
medizinische Kompetenzzentren gebildet,<br />
in denen dem Patienten neben Versorgung<br />
mit Kassenmedizin und Medikamenten<br />
auch Komplementärmedizin angeboten<br />
wird.<br />
Geldfluss vorausplanen<br />
Sinnvoll sind diese Kooperationen in der<br />
Regel immer dann, wenn sie direkt von<br />
<strong>Ärzte</strong>n betrieben werden. Sollten sich im<br />
eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung<br />
Möglichkeiten zur Einrichtung einer<br />
Ordination ergeben, so ist dies oft eine<br />
ideale Lösung. Generell ist bei Wahlarztpraxen<br />
neben einem Anstellungsverhältnis<br />
zu betonen, dass es in der Regel<br />
wichtig ist, die Fixkosten so gering wie<br />
möglich zu halten, um allfällige finanzielle<br />
Anfangsschwierigkeiten gut durchstehen<br />
zu können.<br />
Man sollte die voraussichtliche Einnahmen-<br />
und Ausgabensituation gewissenhaft<br />
vorplanen. Dazu ist es notwendig,
eine Erfassung der Kostensituation vorzunehmen.<br />
Durch die Eröffnung einer<br />
Wahlarztordination entstehen vor allem<br />
Fixkosten wie Miete, Geräteleasing, Zinsen<br />
<strong>für</strong> die Finanzierung, Strom, Gas,<br />
Versicherungen etc. Es sollte jedem Arzt<br />
bewusst sein, dass er ein kleines Unternehmen<br />
zu führen hat, das auch Gewinn<br />
erwirtschaften sollte. Das muss nicht<br />
gleich zu Beginn der Fall sein, aber nach<br />
einer Anlaufzeit von einigen Jahren wäre<br />
es doch schön, mit der Ordination Geld<br />
zu verdienen und nicht nur von der zurückgezahlten<br />
Lohnsteuer aufgrund der<br />
Steuerklärung zu profitieren. Man wird<br />
nur Freude an der Arbeit als selbständiger<br />
Arzt bekommen, wenn man <strong>für</strong> seine<br />
Mühe auch belohnt wird. Und dieser<br />
Lohn ist neben Anerkennung der Gewinn<br />
aus der Ordination.<br />
Sozialversicherung und<br />
Wohlfahrtsfonds<br />
Eine wesentliche Frage, die man sich vor<br />
der Niederlassung stellen sollte, betrifft<br />
die Sozialversicherung bzw. den Wohlfahrtsfonds.<br />
Hier können je nach Konstellation<br />
enorme zusätzliche Belastungen<br />
entstehen. Oft fallen hier sofort Fixkosten<br />
an, mit denen nicht gerechnet<br />
wird. <strong>Die</strong> Höhe der zusätzlich zu bezahlenden<br />
Pensionsversicherung hängt davon<br />
ab, welches Einkommen man im<br />
Krankenhaus bezieht. Unter Umständen<br />
ist es jedoch auch möglich, sich die Zahlungen<br />
an die SVA ganz oder zumindest<br />
teilweise zu ersparen.<br />
Bei der so genannten Mehrfachversicherung<br />
kann es in zwei Fällen zu einer vollen<br />
Befreiung von den Pensionsversicherungsbeiträgen<br />
in der SVA kommen:<br />
wenn ein öffentlich-rechtliches <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
oder ein dem gleichgestelltes<br />
privatrechtliches <strong>Die</strong>nstverhältnis mit<br />
Anwartschaft auf Ruhe- und Versorgungsgenuss<br />
besteht oder wenn ein privatrechtliches<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnis ohne Anwartschaft<br />
auf Ruhe- und Versorgungsgenuss,<br />
aber mit einem Bruttobezug über<br />
der Höchstbemessungsgrundlage von<br />
3.930 Euro pro Monat vorliegt (Wert<br />
2008). Hier ist zu beachten, dass es trotzdem<br />
zu Vorschreibungen in der<br />
SVA kommen kann, wenn das laufende<br />
Bruttogehalt mit den <strong>Die</strong>n-<br />
sten zwar über der Höchstbemessungsgrundlage<br />
liegt, aber man im<br />
13. und 14. Bezug ohne die <strong>Die</strong>nste<br />
unter die Höchstbemessung „fällt“.<br />
Mit Freude bei der Arbeit<br />
Aber selbst wenn man nicht über der<br />
Höchstbemessungsgrundlage verdient,<br />
ist maximal die Differenz zu<br />
dieser zu bezahlen. Da<strong>für</strong> ist es notwendig,<br />
unter Nachweis der Einkünfte<br />
aus der Anstellung (Bestätigung<br />
des Arbeitgebers) einen Antrag<br />
auf Differenzvorschreibung an die<br />
Sozialversicherung der gewerblichen<br />
Wirtschaft zu schicken. <strong>Die</strong><br />
Beiträge an die Sozialversicherung<br />
der gewerblichen Wirtschaft stellen<br />
jedenfalls im Jahr der Zahlung eine<br />
steuerlich absetzbare Betriebsausgabe<br />
dar. <strong>Die</strong> Belastung aus dem<br />
Wohlfahrtsfonds sollte unbedingt im<br />
Vorfeld abgeklärt werden, denn hier<br />
gibt es auch in Abhängigkeit vom<br />
Bundesland verschieden Optionen.<br />
Das waren einige Anregungen,<br />
worauf man bei der Niederlassung<br />
neben einer Spitalstätigkeit achten sollte.<br />
Das Wichtigste dabei ist aber, dass die innere<br />
Einstellung zur Niederlassung<br />
stimmt. Wenn Sie voller Freude und mit<br />
Enthusiasmus an die Selbständigkeit herangehen,<br />
wird es ein Erfolg werden.<br />
Halbherzigkeit in diesen Dingen zahlt<br />
sich meistens nicht aus und führt zu Frustration.<br />
■<br />
Dr. Scholler & Partner*<br />
Wirtschaftstreuhand<br />
Dr. Gottfried Scholler<br />
1060 Wien/3100 St. Pölten<br />
01/599 22-0<br />
gottfried@scholler.at<br />
Leonhart und Leonhart*<br />
Wirtschaftstreuhand<br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
1070 Wien<br />
01/523 17 68<br />
office@leonhart.at<br />
<strong>Ärzte</strong>service*<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong><br />
6020 Innsbruck<br />
0512/59 85 90<br />
info@juenger.at<br />
* eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe
aBferTIgUng neU <strong>für</strong> den<br />
ZaHnarZT als UnTerneHmer<br />
auch <strong>für</strong> selbständige Zahnärztinnen und Zahnärzte besteht nun die möglichkeit, bei Pensionsantritt zu einer<br />
abfertigung zu kommen. um dies zu erreichen, können Sie bis spätestens 31.12.2008 freiwillig dem neuen Vorsorgemodell<br />
der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVa) beitreten. <strong>für</strong> eine gute entscheidung<br />
bis dahin hier nun das Wichtigste in kürze:<br />
WaS ISt DIe<br />
SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />
So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Beendigung<br />
Ihrer Tätigkeit eine Abfertigung von<br />
Ihrem Arbeitgeber bzw. von der Mitarbeitervorsorgekasse<br />
ausbezahlt bekommen,<br />
so soll es in Zukunft nun auch <strong>für</strong> Selbständige<br />
sein.<br />
WIe funktIonIeRt DIe<br />
SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />
Sie bezahlten ab 2008 Beiträge an die<br />
SVA. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an eine<br />
Vorsorgekasse Ihrer Wahl weiter. Für das<br />
Jahr 2008 werden die Beiträge erstmals im<br />
4. Quartal vorgeschrieben.<br />
Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens<br />
bei Antritt der gesetzlichen Pension eine<br />
„Abfertigung“ in Abhängigkeit der bis<br />
dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer<br />
sofortigen Auszahlung kann auch eine<br />
Rente beansprucht werden.<br />
4 I ZahnarZt in tirol<br />
WaS koStet DIe<br />
SelbStänDIgenVoRSoRge?<br />
<strong>Die</strong> Beiträge machen - wie bei den Mitarbeitern<br />
auch - 1,53% der Bemessungsgrundlage<br />
aus. Bei Zahnärzten wird als<br />
Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage<br />
der Pensionspflichtversicherung<br />
herangezogen. Für 2008 sind das maximal<br />
EUR 55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />
Einzahlung derzeit EUR 841,81 p.a.<br />
WaS SInD DIe VoRteIle?<br />
<strong>Die</strong> Vorteile liegen auf der Hand. Neben<br />
der Auszahlung einer Abfertigung bzw.<br />
einer Zusatzpension hat das Modell einige<br />
Steuervorteile zu bieten.<br />
<strong>Die</strong> Zahlungen sind voll steuerlich absetzbar.<br />
Bei einem Spitzensteuersatz von<br />
50% zahlt der Finanzminister also die<br />
Hälfte Ihrer Beiträge. Und auch die Früchte<br />
werden steuerlich versüßt. So ist die Auszahlung<br />
als Rente vollkommen steuerfrei<br />
und die alternative Einmalauszahlung<br />
lediglich mit einem fixen Steuersatz von<br />
6% belegt.<br />
Wo ISt DeR haken?<br />
Derer gibt es zwei: Sie heißen ewige<br />
Bindung und möglicherweise dürftige<br />
Renditen. Ist man dem System einmal<br />
beigetreten, so ist einer Widerruf der<br />
freiwilligen Entscheidung nicht mehr<br />
möglich. Sie zahlen dann bis zur Aufgabe<br />
der selbständigen Tätigkeit bzw. bis zum<br />
Pensionsantritt.<br />
Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften<br />
und der gesetzlichen<br />
Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />
sehr schwierig, ansehnliche Renditen<br />
zu erwirtschaften, von denen dann<br />
auch noch Verwaltungskosten in Abzug<br />
gebracht werden müssen. <strong>Die</strong> Kehrseite<br />
dazu ist, dass es sich um eine sehr sichere<br />
„Veranlagung“ handelt.
WaS emPfehlen WIR Ihnen?<br />
Bei guter Gewinnlage machen die Steuervorteile<br />
eventuell magere Renditen wieder<br />
wett. Da <strong>für</strong> gewinnstarke Zahnarztpraxen<br />
derzeit ein Spitzensteuersatz von 50% gilt,<br />
kommt die Hälfte der Beitragszahlungen<br />
über die Steuerersparnis wieder retour<br />
und wirkt so positiv auf die Nettorendite<br />
nach Steuer. In dieser Situation zahlt sich<br />
die Selbständigenvorsorge bei Interesse an<br />
einer zusätzlichen Vorsorge sicher aus.<br />
tIPP:<br />
Unter http://esv-sva.sozvers.at finden Sie<br />
unter News einen SVA-Vorsorgerechner.<br />
Hier können Sie herausfinden, was <strong>für</strong><br />
Sie bei der Selbständigenvorsorge heraus-<br />
kleInanZeIgen<br />
gutgehende Zahnarztpraxis in Völs wegen<br />
Erreichung des Pensionsalters ab 1.11.2008<br />
(oder später) abzugeben, dzt. alle Kassen.<br />
Informationen unter 0512/303765 oder<br />
Frau Hanin 050511-6021<br />
Urlaubsvertretung <strong>für</strong> kassenpraxis im<br />
Tiroler Unterland <strong>für</strong> den Zeitraum vom<br />
4. August bis 15. September 2008 gesucht;<br />
Chiffre 100308<br />
Bin 16. J., weibl., gepflegtes,angenehmes<br />
Äußeres, fleißig und genau, suche ab sofort<br />
Stelle zur ausbildung als Zahnarzthelferin<br />
im Raum Tiroler Oberland!<br />
Tel. 0676-9650807<br />
Zahnärztliche assistentin mit abgeschlossener<br />
ausbildung in deutschland sucht ab<br />
01.09.2008 Stelle in Telfs und Umgebung.<br />
Garantiert Freundlichkeit, Zuverlässigkeit,<br />
selbständiges Arbeiten, schnelle Auffassungsgabe,<br />
Flexibilität und Pünktlichkeit.<br />
Chiffre 160508<br />
schauen kann. Liegt Ihre Bemessungsgrundlage<br />
über EUR 55.000,-, so können<br />
Sie im Feld monatliche Beitragsgrundlage,<br />
unabhängig von Ihrer tatsächlichen<br />
Gewinnsituation, einfach die derzeitige<br />
Höchstbemessungsgrundlage von EUR<br />
4.585,- eingeben. Sollten Sie mit diesem<br />
Steuern<br />
Tool nicht zu Rande kommen, so wenden<br />
Sie sich an Ihren <strong>Steuerberater</strong>. Er kann<br />
diese Berechnung sicher und schnell <strong>für</strong><br />
Sie durchführen.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
SB Raimund Eller<br />
ZahnarZt in tirol I 5
46 STEUER & RECHT<br />
Abseits der Gruppenpraxis gibt es zahlreiche interessante Kooperationsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong>.<br />
Zahn Krone 5/08<br />
Gemeinsam statt einsam<br />
Der Wille, mit anderen <strong>Ärzte</strong>n zu kooperieren,<br />
ist im Wachsen – auch,<br />
weil es die Marktsituation erfordert.<br />
Denn es entstehen immer mehr Ordinationen<br />
vor allem von Wahlärzten und<br />
die Umsatz- und Kostensituation sieht<br />
<strong>für</strong> viele nicht sehr rosig aus. Das Gruppenpraxengesetz<br />
war ein erster Versuch,<br />
Kooperationsformen auf eine<br />
rechtliche Basis zu stellen. Einige Bundesländer<br />
haben diese Idee bereits aufgegriffen<br />
und die Gruppenpraxis in<br />
Form einer OEG zur Weitergabe von Praxen<br />
instrumentalisiert. Im Großen und<br />
Ganzen ist eine Gruppenpraxis <strong>für</strong> die<br />
meisten <strong>Ärzte</strong> aber noch keine brauchbare<br />
Alternative zu anderen Möglichkeiten<br />
der Kooperation.<br />
Untervermietung<br />
<strong>Die</strong> einfachste Form der Kooperation von<br />
niedergelassenen <strong>Ärzte</strong>n ist die Untervermietung.<br />
Ein Arzt, der über Räumlichkeiten<br />
verfügt, die entweder im Eigentum<br />
stehen oder gemietet sind, kann damit<br />
Fixkosten wie Miete, Strom, Gas und<br />
Reinigung senken. <strong>Die</strong> Mietkosten können<br />
nach Ermittlung des Fixkostenblocks<br />
in Form von Stundensätzen berechnet<br />
werden, zu denen eine Untervermietung<br />
vorgenommen wird. Eine Alternative<br />
dazu ist eine Umsatzbeteiligung an den<br />
Honoraren des Untermieters.<br />
Kosten- oder<br />
Ertragsgemeinschaft<br />
Wenn <strong>Ärzte</strong> in ähnlichen Konstellationen<br />
arbeiten, kann auch eine Zusammenlegung<br />
der Ordinationen im Sinne<br />
einer Kosten- oder Ertragsgemeinschaft<br />
sinnvoll sein.<br />
Bei einer Kostengemeinschaft erwirtschaftet<br />
jeder Arzt seine eigenen Ein-<br />
nahmen, die auch getrennt erfasst werden.<br />
<strong>Die</strong> Ausgaben werden über ein gemeinsames<br />
Konto bezahlt. Nur die individuellen<br />
Kosten wie SVA, <strong>Ärzte</strong>kammer<br />
und KFZ werden getrennt erfasst. <strong>Die</strong><br />
Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben<br />
erfolgt entweder über den Umsatzschlüssel<br />
oder je zur Hälfte.<br />
Bei einer Ertragsgemeinschaft werden<br />
Einnahmen und Ausgaben gemeinsam<br />
erfasst. Es wird ein Aufteilungsschlüssel<br />
über den gemeinsamen Gewinn vereinbart.<br />
<strong>Die</strong>s kann nach Arbeitszeit,<br />
Einnahmen oder einer anderen plausiblen<br />
Größe erfolgen. Auch eine Aufteilung<br />
je zur Hälfte ist denkbar. <strong>Die</strong> indi-<br />
◗<br />
Mag. Wolfgang Leonhart, Horst <strong>Jünger</strong>, Dr. Gottfried Scholler<br />
viduellen Kosten werden ebenfalls getrennt<br />
abgerechnet.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
klar geregelt<br />
Kooperationsmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> aus<br />
steuerlicher Sicht<br />
Das Finanzministerium hat sich mehrfach<br />
zur steuerlichen Behandlung von<br />
<strong>Ärzte</strong>gemeinschaften geäußert. Damit<br />
besteht weitestgehend Rechtssicherheit<br />
bei der steuerlichen Behandlung<br />
von ärztlichen Kooperationsformen.<br />
<strong>Die</strong> Ertragsbesteuerung von Praxisgemeinschaften<br />
erfolgt, wie bei Einzelpraxen<br />
auch, bei den einzelnen <strong>Ärzte</strong>n.<br />
Darüber, wer die im Rahmen einer Ge-<br />
Gruppenpraxen: derzeit nur selten eine brauchbare Alternative zu anderen Kooperationsformen<br />
Untervermietung: einfachste Form der Kooperation, Senkung der Fixkosten<br />
durch Untervermietung nach Stundensätzen oder Umsatzbeteiligung<br />
Kostengemeinschaft: getrennten Einnahmen, Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben<br />
nach Umsatzschlüssel oder je zur Hälfte<br />
Ertragsgemeinschaft: gemeinsame Erfassung von Einnahmen und Ausgaben,<br />
Vereinbarung eines Aufteilungsschlüssels über den gemeinsamen Gewinn, getrennte<br />
Erfassung der individuellen Kosten<br />
Passende Rechtsform wählen – Achtung: Steuerliche Fallen!<br />
(Teilbetriebsveräußerung, Aufdeckung stiller Reserven); professionelle Planung einer<br />
Umgründung empfohlen<br />
Ertragsbesteuerung erfolgt wie bei Einzelpraxen bei den einzelnen <strong>Ärzte</strong>n; Versteuerung<br />
nach dem Verursacherprinzip oder nach einem Schlüssel<br />
Umsatzsteuerbefreiung gilt auch <strong>für</strong> Kostenverrechnung zwischen den <strong>Ärzte</strong>n innerhalb<br />
einer <strong>Ärzte</strong>gemeinschaft, wenn keine Gewinnkomponente verrechnet wird<br />
Nutzungsüberlassung (inkl. Vereinbarung zu Dauer und Möglichkeiten <strong>für</strong> die<br />
Beendigung) in Form eines Aktenvermerks schriftlich festhalten<br />
Nutzungszeiten gut überlegen!
Zahn Krone 5/08 STEUER & RECHT 47<br />
meinschaft erzielten Einkünfte in welcher<br />
Höhe erhält und auch versteuert,<br />
entscheiden die Beteiligten selbst.<br />
Hierbei bietet sich entweder das Verursacherprinzip<br />
an, nach dem die Einnahmen<br />
einzeln zugerechnet werden. Der<br />
Leistungserbringer erhält auch das da<strong>für</strong><br />
in Rechnung gestellte Honorar.<br />
Ebenso werden die Ausgaben so weit<br />
wie möglich direkt zugeordnet. Es ist<br />
aber ebenso möglich, dass Einnahmen<br />
und Ausgaben in einen und aus einem<br />
Topf fließen und nach einem vereinbarten<br />
Schlüssel geteilt werden. <strong>Die</strong>s ist<br />
eher nur bei Gemeinschaften zwischen<br />
sich nahestehenden Personen üblich.<br />
Passendes rechtliches Kleid<br />
<strong>Die</strong> Zahl der möglichen Fallstricke auf<br />
dem Weg zu einer Kooperation zwischen<br />
<strong>Ärzte</strong>n ist groß. Eine ausführliche Beratung<br />
durch den <strong>Steuerberater</strong> kann hier<br />
viele Unannehmlichkeiten verhindern.<br />
Grundsätzlich sollten vorweg die Motive<br />
und Ziele <strong>für</strong> die Partnerschaft gemeinsam<br />
analysiert werden, um dann das<br />
dazu am besten passende rechtliche<br />
Kleid zu schneidern.<br />
Kommt es im Zuge der Bildung einer<br />
Praxisgemeinschaft zu einer Vergesellschaftung,<br />
so darf nicht übersehen<br />
werden, dass der Eintritt von <strong>Ärzte</strong>n in<br />
eine Gemeinschaft oder der Zusammenschluss<br />
von <strong>Ärzte</strong>n zu einer Gemeinschaft<br />
steuerlich gravierende Folgen<br />
haben kann. Der steuerliche Supergau<br />
ist erreicht, wenn der Fiskus bei diesen<br />
Vorgängen eine Teilbetriebsveräußerung<br />
bei einem bisherigen Praxisalleininhaber<br />
ortet. In einem Worst-Case-<br />
Szenario kann es dazu kommen, dass<br />
stille Reserven aufgedeckt und unnötig<br />
versteuert werden müssen. <strong>Die</strong>se prekäre<br />
Situation kann mit dem so genannten<br />
Umgründungssteuergesetz vermieden<br />
werden. Der Umgang damit erfordert<br />
allerdings größte Sorgfalt und Bedachtsamkeit<br />
und bedarf daher einer<br />
professionellen Planung und Umsetzung.<br />
Nutzungszeiten im Hinblick<br />
auf die Zukunft<br />
Ärztliche Leistungen sind übrigens von<br />
der Umsatzsteuer befreit. <strong>Die</strong>se Steuerbefreiung<br />
gilt auch <strong>für</strong> die Kostenverrechnung<br />
zwischen den beteiligten <strong>Ärzte</strong>n<br />
innerhalb einer <strong>Ärzte</strong>gemeinschaft.<br />
Voraussetzung da<strong>für</strong> ist, dass nur die<br />
Erstattung der anteiligen Kosten erfolgt.<br />
Wird hingegen auch eine Gewinnkomponente<br />
verrechnet, so sind die<br />
weiterverrechneten Beträge nicht mehr<br />
umsatzsteuerfrei, sondern müssen zur<br />
Gänze der Umsatzsteuer unterworfen<br />
werden.<br />
In der Praxis sollte eine Nutzungsüberlassung<br />
dieser Art aber auch in den wesentlichsten<br />
Punkten zumindest in<br />
Form eines Aktenvermerks schriftlich<br />
festgehalten werden, insbesondere im<br />
Hinblick auf Dauer und Möglichkeiten<br />
<strong>für</strong> die Beendigung der Vereinbarung.<br />
Auch die Nutzungszeiten sollten gut<br />
überlegt und mit Blick in die Zukunft<br />
festgehalten werden.<br />
Wenn ein Arzt seine Ordination zeitweise<br />
einem anderen überlässt, geschieht<br />
dies nicht selten, weil er neben einer<br />
Anstellung im Krankenhaus auch als<br />
Wahlarzt tätig sein möchte und aus Kostengründen<br />
keine eigenen Räumlichkeiten<br />
und Ausstattungen anschaffen<br />
will. <strong>Die</strong> Praxis zeigt ganz deutlich, dass<br />
hier das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit<br />
als Wahlarzt manchmal falsch eingeschätzt<br />
wird und eine zu geringe Timesharing-Nutzung<br />
ins Auge gefasst wird,<br />
was bei Ausweitung der Tätigkeit zu<br />
Problemen mit dem Nutzungsüberlasser<br />
führen kann. <strong>Die</strong>s umso eher, wenn<br />
auch dieser nicht bereits langjährig niedergelassen,<br />
sondern selbst erst seit<br />
kurzer Zeit als Wahlarzt tätig und daher<br />
in der Aufbauphase ist. Bei der Festlegung<br />
der Nutzungszeiten sollte auf alle<br />
Fälle auch bedacht werden, dass nicht<br />
die reinen Ordinationszeiten, sondern<br />
auch die Vor- und Nachbereitungszeiten<br />
als Basis festgelegt werden.<br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Wien.<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Innsbruck.<br />
Dr. Gottfried Scholler<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Wien/St. Pölten.
steuer.berater<br />
Fix vom Tisch<br />
146 | econova.at<br />
<strong>Die</strong>se freudige Nachricht ist dem Schenkungsmeldegesetz<br />
nach Parlamentsbeschluss<br />
vom 6.6.2008 zu entnehmen.<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />
<strong>Die</strong> Abschaffung dieser unliebsamen Steuer ist allerdings<br />
nicht ganz ohne unerwünschte steuerliche Nebenwirkungen<br />
geblieben. So sind z. B. Grundstücksübertragen<br />
auch nach dem 31. Juli 2008 nicht vollkommen steuerfrei. Zudem<br />
sind größere Schenkungen bei hoher Strafe meldepflichtig.<br />
Und zu guter Letzt ergeben sich bei der Übertragung von<br />
Vermietungsobjekten mitunter sogar einkommenssteuerliche<br />
Nebenwirkungen – allerdings nicht nur negative! Im folgenden<br />
Beitrag erfahren Sie alles rund um die aktuelle Lage zum Thema<br />
Schenken:<br />
1. <strong>Die</strong> gute Nachricht:<br />
Schenken und Erben ist seit dem 1. August 2008 steuerfrei.<br />
Wie bereits in der Ausgabe Feber/März 08 berichtet, hat der<br />
Verfassungsgerichtshof auf eine Aufhebung der damals bestehenden<br />
Gesetzeslage hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
mit Wirkung 31.7.2008 erkannt. Während wir<br />
damals schon davon berichten konnten, dass der Gesetzgeber<br />
die Erbschaftsteuer ersatzlos streichen wird, bestanden hinsichtlich<br />
der Schenkungssteuer noch Unsicherheiten. Nun ist<br />
es fix! Sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer<br />
sind nicht mehr existent!<br />
2. Steuerfreies Erben und Schenken ist nur die halbe<br />
Wahrheit:<br />
Bei Immobilien fallen auch weiterhin Steuern an.<br />
Was in jedem Fall anfällt, ist die Grunderwerbsteuer. <strong>Die</strong>se<br />
kommt mit 3,5 % vom dreifachen Einheitswert bzw. 2 %<br />
<strong>für</strong> Ehepartner und Kinder zwar wesentlich günstiger als die<br />
Abgaben nach dem früheren Erbschaftssteuergesetz. Bei entsprechender<br />
Gestaltung (gemischte Schenkung) konnte dieses<br />
Ergebnis aber auch schon bisher erreicht werden.<br />
Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht:<br />
• Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen im Zusammenhang<br />
mit Unternehmensübertragungen gibt es weiterhin<br />
einen Freibetrag von Euro 365.000,–.<br />
• Ehepartner können eine gemeinsame Wohnung zur Befriedigung<br />
des dringenden Wohnbedürfnisses durch Schenkung<br />
zu gleichen Teilen auch grunderwerbsteuerfrei aufteilen. Voraussetzung:<br />
<strong>Die</strong> gesamte Nutzfläche beträgt maximal 150 m².<br />
3. Der Haken:<br />
Strenge Meldepflicht ans Finanzamt bei größeren<br />
Schenkungen.<br />
Anstelle der bisherigen Besteuerung tritt eine Meldepflicht<br />
innerhalb von 3 Monaten ab der unentgeltlichen Übertragung.<br />
Verpflichtet sind sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer<br />
sowie Rechtsanwälte und Notare, die bei der<br />
unentgeltlichen Übertragung mitgewirkt haben.<br />
Ausnahmen:<br />
• Erwerbe zwischen Angehörigen, wenn der Wert aller<br />
Schenkungen innerhalb eines Jahres Euro 50.000,– nicht<br />
übersteigt.<br />
• Erwerbe zwischen anderen Personen, wenn der Wert<br />
aller Schenkungen innerhalb von fünf Jahren<br />
Euro 15.000,– nicht übersteigt.<br />
• Übliche Gelegenheitsgeschenke, soweit der Wert jedes<br />
einzelnen Übertragungsobjektes den Wert von<br />
Euro 1.000,– nicht übersteigt.<br />
• Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke.<br />
• Grundstücke, da die Übertragung wegen der oben<br />
erwähnten Grunderwerbsteuerpflicht dem Fiskus ohnehin<br />
bekannt wird.<br />
Tipp: <strong>Die</strong> Grenze ist personenbezogen. Wenn ein Kind z. B.<br />
Schenkungen von Vater und Mutter erhält, können bei entsprechender<br />
Gestaltung somit in Summe bis zu Euro 100.000,–<br />
innerhalb eines Jahres geschenkt werden, ohne dass es zu einer<br />
Meldepflicht kommt.<br />
4. Hohe Strafen:<br />
Verletzung der Meldepflicht kann teuer werden.<br />
Verstöße führen zu einem Finanzstrafverfahren wegen<br />
Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu<br />
10 % des geschenkten und nicht gemeldeten Vermögens. <strong>Die</strong>s<br />
ist ein wesentlich höherer Strafrahmen als bei anderen Finanzordnungswidrigkeiten<br />
(max. Euro 5.000,–).
(1) Dr. Verena Maria Erian<br />
(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />
(3) Raimund Eller<br />
5. Scharfes Reglement:<br />
Strafbefreiende Wirkung einer späteren Selbstanzeige nur<br />
beschränkt gegeben.<br />
Durch rechtzeitige Selbstanzeige (z. B. bei Beginn einer Betriebsprüfung)<br />
ist es möglich, einer Strafe <strong>für</strong> Steuerdelikte zu<br />
entgehen, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch keine<br />
Verfolgungshandlungen gesetzt waren und eine eventuelle<br />
Entdeckung der Tat dem Anzeiger zum Zeitpunkt der Selbstanzeige<br />
noch nicht bekannt war.<br />
Da die Anzeigenverpflichtung von Schenkungen nur dann<br />
zur gewünschten Kontrollwirkung führt, wurde die Möglichkeit<br />
einer strafbefreienden Selbstanzeige hier sehr stark eingeschränkt.<br />
Eine strafbefreiende Wirkung tritt nur dann ein,<br />
wenn die Selbstanzeige spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Anzeigefrist<br />
(3 Monate) erfolgt.<br />
Tipp: Hat man die 3-monatige Meldefrist nach dem Erwerb<br />
versäumt, ist danach noch ein Jahr Zeit, um dieses Versäumnis<br />
ungestraft zu sanieren.<br />
6. Unerwünschte Nebenwirkungen auf die<br />
Einkommensteuer:<br />
Verschlechterung bei Mietobjekten.<br />
Wurde ein Miethaus noch vor dem 1. August 2008 unentgeltlich<br />
übertragen, so konnte der Erwerber die jährliche steuerlich<br />
absetzbare Gebäudeabschreibung auf Antrag von den<br />
so genannten fiktiven Anschaffungskosten, d. h. vom aktuellen<br />
Gebäudewert vornehmen. <strong>Die</strong>se Möglichkeit existiert nun <strong>für</strong><br />
alle nach dem 31. Juli 2008 unentgeltlich erworbenen Immobilien<br />
nicht mehr. Neuerdings muss die Gebäudeabschreibung<br />
vom historischen Anschaffungswert des Rechtsvorgängers vorgenommen<br />
werden. <strong>Die</strong>ser Wert liegt meist deutlich unter dem<br />
aktuellen Verkehrswert und kann so Jahr <strong>für</strong> Jahr zu einer<br />
höheren Einkommensteuerbelastung führen als bisher.<br />
7. Und zum Schluss noch eine gute Nachricht:<br />
Verbesserung <strong>für</strong> Mietobjekte mit besonderen Abschreibungssätzen.<br />
Im Gegenzug <strong>für</strong> den Entfall des Wahlrechtes der Abschreibung<br />
von den fiktiven Anschaffungskosten (siehe Punkt 6.)<br />
waren in logischer Konsequenz folgende steuerrechtlichen<br />
Verbesserungen vorzunehmen:<br />
• Offene Instandhaltungs- und Instandsetzungszehntel<br />
ge hen auf Erwerber über<br />
Instandsetzungsaufwendungen können nicht zur Gänze<br />
im Jahr der Entstehung von der Steuer abgesetzt werden,<br />
sondern müssen auf 10 Jahre verteilt werden. Bestimmte<br />
Instandhaltungsaufwendungen können über Antrag ebenso<br />
auf 10 Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Für<br />
diese Zehntelabsetzungen galt bei Übertragung des betreffenden<br />
Gebäudes bisher, dass restliche Zehntel ab dem der<br />
Übertragung folgenden Kalenderjahr nicht mehr abgezogen<br />
werden konnten. Nur bei Erwerb von Todes wegen konnte<br />
der Rechtsnachfolger die restlichen Zehntel nutzen, wenn er<br />
steuer.berater<br />
(1) (2) (3)<br />
die Gebäudeabschreibung vom Einheitswert vornahm. Bei<br />
Übertragungen ab dem 1.8.2008 sind bei jeder Form der unentgeltlichen<br />
Übertragung die Zehntelabsetzungen fortführbar,<br />
sodass offene Zehntel nun auch bei Schenkungen nicht<br />
mehr verloren gehen.<br />
• Auch Reste einer beschleunigten Abschreibung<br />
gehen nicht mehr verloren:<br />
Von Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung dienen, können im Normalfall jährlich<br />
1,5 % des Anschaffungswertes bzw. der Herstellungskosten<br />
als steuerlich absetzbare Gebäudeabschreibung angesetzt<br />
werden. Für bestimmte Herstellungsaufwendungen gibt es<br />
Begünstigungen, die zu wesentlich höheren Abschreibungen<br />
führen. So kann z.B. <strong>für</strong> Investitionen in denkmalgeschützte<br />
Gebäude jährlich 1 / 15 der betreffenden Investition steuermindernd<br />
geltend gemacht werden. Wurde das Gebäude auf<br />
eine andere Person übertragen, so waren die restlichen Teilbeträge<br />
verloren (Ausnahme: Erwerb von Todes wegen). Ab<br />
1.8.2008 können auch diese Teilbeträge bei jeder Form des<br />
unentgeltlichen Erwerbes vom Rechtsnachfolger steuerlich<br />
verwertet werden.<br />
• Keine Nachversteuerung <strong>für</strong> beschleunigte Absetzungen<br />
mehr:<br />
Bei einer Übertragung des Gebäudes mussten in den letzten<br />
15 Jahren beschleunigt vorgenommene Abschreibungen<br />
zudem vom Übergeber nachversteuert werden. Zu einer<br />
solchen Nachversteuerung kommt es bei unentgeltlichen<br />
Übertragungen von Liegenschaften nach dem 31.7.2008 nun<br />
nicht mehr.<br />
8. Resümee<br />
Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden mit Wirkung<br />
1. August 2008 nun definitiv abgeschafft. <strong>Die</strong> große Angst der<br />
Finanz, dass bei einem Wegfall der Schenkungssteuer zweifelhafte<br />
Geldzuflüsse relativ problemlos als vermeintliche Schenkungen<br />
deklariert werden könnten, hat zu einer speziellen<br />
Meldepflicht <strong>für</strong> größere Schenkungen mit hohen Strafen im<br />
Falle von Meldeverstößen geführt. Durch die personenbezogene<br />
Festlegung der Meldegrenzen gibt es allerdings trotzdem<br />
Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen auch bei anstehenden<br />
größeren Schenkungen die Meldepflicht vermieden werden<br />
kann. Sprechen Sie bei entsprechenden Vorhaben in jedem<br />
Fall rechtzeitig mit Ihrem <strong>Steuerberater</strong> und legen Sie gemeinsam<br />
die optimale Vorgangsweise fest. xy<br />
econova.at | 147
<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
Das steueroptimale Privathaus <strong>für</strong> Ihre Ordination<br />
Bei Wohnung und Ordination unter einem Dach gilt ein<br />
entsprechender Anteil des Hauses als betrieblich. Sämtliche<br />
Baukosten und auch die laufenden Instandhaltungs<br />
und Betriebskosten können anteilig von der Steuer abgesetzt<br />
werden. <strong>Die</strong>ser Anteil wird in der Regel über einen<br />
Quadratmeterschlüssel ermittelt. Achten Sie bereits bei der<br />
Planung darauf, dass der als Ordination genutzte Bereich genau<br />
definiert wird. Besonders Wichtig ist ein eigener Eingang.<br />
<strong>Die</strong> Räume sollten auf den Plänen bereits Bezeichnungen wie<br />
Empfang, Warteraum, Arztzimmer, Untersuchungszimmer,<br />
EKG, Röntgen, Therapieraum, Labor, Blutabnahme, PatientenWC,<br />
Sozialraum, Lager etc. tragen.<br />
Optimierung durch Ehegattenmodell<br />
Wird die Ordination vom Ehepartner errichtet und an den<br />
Arzt vermietet, so bieten sich zahlreiche zusätzlich steuerliche<br />
Vorteile:<br />
• <strong>Die</strong> auf den Ordinationsteil entfallenden Vorsteuern<br />
der Baukosten können vom Finanzamt zurückgefordert<br />
werden und so zu einem wesentlichen Finanzierungsvorteil<br />
bei der Errichtung führen.<br />
• Durch die Miete kann Einkommen vom besser verdienenden<br />
Ehepartner umgeleitet und so einem günstigeren<br />
Steuersatz zugeführt werden (Ehegattensplitting).<br />
148 | econova.at<br />
• Investitionen, die der Arzt als Mieter selbst trägt (Mieterinvestitionen),<br />
können auf eine kürzere Zeit abgeschrieben<br />
werden.<br />
• Im Gegenzug <strong>für</strong> die lukrierten Vorsteuern aus den<br />
Baukosten muss von der Ordinationsmiete in den ersten<br />
zehn Jahren 20 % Umsatzsteuer abgeführt werden.<br />
<strong>Die</strong> gewonnene Vorsteuer kompensiert diesen Nachteil<br />
jedoch in den meisten Fällen um ein Mehrfaches.<br />
• Bei einer eventuellen Veräußerung nach der zehnjährigen<br />
Spekulationsfrist bleiben Wertsteigerungen der<br />
gesamten Immobilie steuerfrei.<br />
Tipp´s:<br />
• Halten Sie rechtzeitig Rücksprache mit Ihrem <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Im Nachhinein ist die Richtige Gestaltung und<br />
Formelle Abwicklung nicht mehr möglich.<br />
• Treffen Sie beim Ehegattenmodell vertraglich Vorsorge<br />
<strong>für</strong> den Fall einer Ehescheidung.<br />
• Lassen Sie sich den Vorsteuervorteil sowie auch die Vorteilhaftigkeit<br />
aus Sicht der Einkommensteuer im Zuge<br />
eines Günstigkeitsvergleiches von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
ermitteln. xy<br />
��� ���� ��� �������� �� ��� ������� ���� ��� ���� ���� �������� ��� �����<br />
HYPOKRATES ��� ���<br />
��� ����� ��� ������������ ��������������������� ������������<br />
HYPOKRATES Konto<br />
■ ��� ���������� ������ ��� �������������������������������<br />
HYPOKRATES Gründer- und Niederleger-Service<br />
■ �������������� ��������������� ��� ���� �������������<br />
HYPOKRATES PerLe<br />
■ ����������������� ������������������� �������� ��� ���� ���������������<br />
HYPOKRATES Akademie<br />
■ ��������������� ��� ����������� ����� ���� ����������������<br />
��������������� ��� ����������<br />
������������ ������������� �������� ��� �� ����� ��������������� ��� ���� ����� �����<br />
HYPO KRATES
33 STEUER & RECHT Zahn Krone 6/08<br />
Der Herbst – Zeit zum „Steuer sparen“<br />
Im Herbst ist die Zeit, in der aktives Handeln durchaus noch zu der einen oder anderen<br />
Steueroptimierung führen kann.<br />
Es stellt sich im Herbst immer wieder<br />
die Frage, ob es nicht noch die<br />
eine oder andere sinnvolle Ausgabe<br />
gibt, um die Steuerbelastung <strong>für</strong> das<br />
laufende Jahr etwas zu reduzieren.<br />
Dazu ist als erster Schritt unbedingt<br />
erforderlich, dass man überhaupt abschätzen<br />
kann, wie hoch das zu versteuernde<br />
Einkommen in diesem Jahr<br />
sein wird und wie sich dementsprechend<br />
eine betriebliche Ausgabe gegen<br />
Jahresende steuerlich auswirkt. <strong>Die</strong><br />
Basis <strong>für</strong> eine aussagekräftige Prognose<br />
kann nur eine Hochrechnung anhand<br />
der laufenden Buchhaltung liefern.<br />
Aber wie wirken sich welche Ausgaben<br />
steuerlich überhaupt aus? Fälschlicherweise<br />
wird oft angenommen,<br />
dass eine größere Investition am Jahresende<br />
zur Gänze als Betriebsausgabe<br />
abzugsfähig ist. Leider ist dies meist<br />
nicht der Fall, da die Anschaffung von<br />
Wirtschaftsgütern über ? 400,- auf die<br />
Nutzungsdauer zu verteilen ist und bei<br />
Investitionen in der zweiten Jahreshälfte<br />
überhaupt nur eine Halbjahresabschreibung<br />
zusteht. Der niedergelassene<br />
Arzt, der also kurz vor Jahresende<br />
noch schnell ein neues medizinisches<br />
Gerät <strong>für</strong> € 5.000,- kauft, hat<br />
dieses zumindest auf fünf Jahre abzuschreiben,<br />
d.h. die Jahresabschreibung<br />
von € 1.000,- hat nur eine Halbjahresabschreibung<br />
von € 500,- zur Folge.<br />
Im besten Fall wirkt sich diese Halbjahresabschreibung<br />
in der 50%-Steuerprogression<br />
aus. Somit beträgt die maximale<br />
Steuerersparnis in diesem Jahr<br />
€ 250,-.<br />
Wenn einem bewusst ist, dass die<br />
Investition von € 5.000,- in diesem<br />
Jahr maximal € 250,- Steuerersparnis<br />
bringt und die Investition wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist, dann kann natürlich<br />
auch noch gegen Jahresende investiert<br />
werden, da die „fehlende“ Halbjahresabschreibung<br />
am Ende der Laufzeit<br />
selbstverständlich absetzbar ist und<br />
nicht verloren geht.<br />
Im Sinne einer Steueroptimierung zum<br />
Jahresende gibt es einige Faktoren, die<br />
es zu prüfen gilt:<br />
Laufende Ausgaben<br />
<strong>für</strong> Instandhaltung<br />
Bei laufenden Ausgaben ist keine Verteilung<br />
über die Nutzungsdauer notwendig.<br />
Laufende Reparaturen in der<br />
Ordination wie Malerarbeiten oder<br />
Ausbesserungsarbeiten sind daher<br />
zum Zeitpunkt der Zahlung sofort in<br />
voller Höhe absetzbar.<br />
Wiederum auf Jahre zu verteilen wären<br />
hingegen Ausgaben wie das Verlegen<br />
eines komplett neuen Bodens oder<br />
der Austausch von Fenstern. Hier gilt<br />
es im individuellen Fall mit dem <strong>Steuerberater</strong><br />
die sofortige Absetzbarkeit<br />
zu überprüfen.<br />
Vorauszahlungen<br />
Durch den Vorzieheffekt von geleisteten<br />
Vorauszahlungen (nur Zahlungen<br />
<strong>für</strong> das laufende und das folgende Jahr<br />
bzw. Vorauszahlungen <strong>für</strong> Wareneinkäufe,<br />
Medikamente, Zahngold max. 1<br />
Jahresbedarf) kann das steuerliche Ergebnis<br />
<strong>für</strong> das aktuelle Jahr gesenkt<br />
werden. Es muss einem aber bewusst<br />
sein, dass ein steuerlicher Effekt nur<br />
Dr. Gottfried Scholler, Horst <strong>Jünger</strong>, Mag. Manfred Kenda<br />
einmal, nämlich im ersten Jahr des<br />
Vorziehens, besteht; danach sollte die<br />
Vorauszahlung am Ende jeden Jahres<br />
durchgeführt werden, aber es ergibt<br />
sich kein zusätzlicher steuerlicher Effekt<br />
mehr.<br />
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:<br />
Im Jahr 2008 wird die Ordinationsmiete<br />
<strong>für</strong> 12 Monate des Jahres 2008<br />
und <strong>für</strong> 12 Monate des Jahres 2009<br />
(Vorauszahlung) geleistet. Daher kann<br />
man im Jahr 2008 24 Monate als Betriebsausgabe<br />
absetzen. Ohne eine<br />
weitere Vorauszahlung im Jahr 2009<br />
hätte man 0 Monate als Betriebsausgabe;<br />
erst wenn man im Jahr 2009 12<br />
Monate <strong>für</strong> 2010 vorauszahlt, hätte<br />
man wieder zumindest 12 Monate als<br />
Betriebsausgabe. Endergebnis: Im ersten<br />
Jahr der Vorauszahlung hat man<br />
24 Monate, dann jedes Jahr 12 Monate<br />
und im letzten Jahr der Ordination 0<br />
Monate als Betriebsausgabe angesetzt.<br />
Sprich, man zieht die Betriebsausgabe<br />
des letzten Jahres der Ordination in<br />
das aktuelle Jahr vor. De facto ergibt<br />
sich dadurch eine Steuerstundung vom<br />
aktuellen Jahr bis zum letzten Jahr der<br />
Ordination und damit ein Zinseffekt.<br />
Welche Ausgaben kann man nun aber<br />
<strong>für</strong> das Vorauszahlen in Erwägung ziehen?<br />
Neben den Mietzahlungen <strong>für</strong> die<br />
Ordinationsräumlichkeiten, den Leasingraten<br />
<strong>für</strong> medizinische Geräte oder<br />
EDV und den Mietzahlungen beim<br />
Operating Leasing eines Kraftfahrzeugs<br />
(nicht beim klassischen Leasing)<br />
kommen beim Zahnarzt auch das<br />
Zahngold sowie Technikerrechnungen<br />
in Betracht. Für alle Vorauszahlungen<br />
gilt aber, dass sie beim Einkauf maximal<br />
einen Jahresbedarf bzw. bei regelmäßigen<br />
Zahlungen höchstens die
Zahn Krone 6/08 STEUER & RECHT 34<br />
Ausgaben <strong>für</strong> das laufende und das<br />
nächste Jahr betreffen dürfen.<br />
Es muss einem jedoch bewusst sein,<br />
dass man am Ende jedes Jahres die<br />
Vorauszahlungen tätigen und vor allem<br />
auch finanzieren muss. Hier muss<br />
überlegt werden, ob eine zu teure und<br />
vor allem zu lange Form der Finanzierung<br />
der Vorauszahlung vielleicht den<br />
Effekt unvorteilhaft werden lässt. Daher<br />
ist von Fall zu Fall zu untersuchen,<br />
ob ein Vorziehen von Betriebsausgaben<br />
Sinn macht oder es vielleicht günstiger<br />
ist, die etwas höhere Einkommensteuerzahlung<br />
in Kauf zu nehmen.<br />
Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds<br />
Zu überlegen wäre auch, ob nicht bereits<br />
fällige Zahlungen in den jeweiligen<br />
Wohlfahrtsfonds statt im Jänner<br />
oder Februar noch im Dezember getätigt<br />
werden sollten, damit der steuerliche<br />
Effekt ein Jahr früher eintritt. In<br />
dem einen oder anderen Wohlfahrtsfonds<br />
könnte auch eine Zahlung in die<br />
Zusatzpension Sinn machen, da diese<br />
Zahlungen im Gegensatz zu „privaten“<br />
Pensionsvorsorgen in der Regel zum<br />
Zeitpunkt der Zahlung steuerlich voll<br />
als Betriebsausgabe absetzbar sind. Es<br />
ist aber individuell zu überlegen, welche<br />
Auswirkungen diese Zahlungen<br />
nicht nur steuerlich, sondern auch <strong>für</strong><br />
die zukünftige Pension haben.<br />
Nachkauf von Versicherungszeiten<br />
Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten<br />
könnte bei dem einen oder<br />
anderen Sinn machen, da diese Zahlungen<br />
als Sonderausgaben zur Gänze<br />
abgesetzt werden können. Eine rechtzeitige<br />
Kontaktaufnahme mit der Pensionsversicherungsanstalt<br />
ist aber unumgänglich,<br />
damit auch hier die exakten<br />
Auswirkungen auf die Pension ersichtlich<br />
werden.<br />
Mitarbeitergeschenke und Weihnachtsfeiern<br />
Erinnert sei auch daran, dass Geschenke<br />
an Arbeitnehmer bis zu einem jährlichen<br />
Betrag von € 186,- pro Mitarbeiter<br />
als Betriebsausgabe absetzbar<br />
sind und beim Arbeitnehmer keine<br />
Lohnsteuer auslösen. Nicht absetzbar<br />
sind Geldzuwendungen. Also entweder<br />
Sachgeschenke oder auch Goldmünzen<br />
als Weihnachtsgeschenk geben.<br />
Für Betriebsfeiern mit den Ordinationshilfen<br />
und den anderen Mitarbeitern<br />
ist sogar ein Betrag von bis zu<br />
€ 365,- pro Mitarbeiter/Jahr absetzbar.<br />
<strong>Die</strong>ser Betrag muss aber nicht ausschließlich<br />
in Weihnachtsfeiern investiert<br />
werden, sondern kann auch Betriebsausflüge<br />
während des Jahres betreffen.<br />
Fortbildung der Mitarbeiter<br />
Für die Fortbildung von Mitarbeitern<br />
gibt es entweder einen Bildungsfreibetrag<br />
in Höhe von 20% oder eine Bildungsprämie<br />
in Höhe von 6%. Eine<br />
Schulung zum Jahresende kann daher<br />
nicht nur durch die tatsächliche Zahlung<br />
die Steuerbelastung reduzieren, sondern<br />
auch durch Freibetrag oder Prämie.<br />
Abschließend sei noch davor gewarnt,<br />
nur aus steuerlichen Gründen Investitionen<br />
zu tätigen, die vielleicht gar<br />
nicht notwendig sind. Man sollte daher<br />
nicht nach der Devise handeln,<br />
€ 1.000,- zu zerreißen, um sich<br />
€ 500,- über das Finanzamt an Steuern<br />
zu ersparen. Vielmehr geht es darum,<br />
notwendige Ausgaben im richtigen<br />
Moment und mit dem genauen<br />
Wissen über den steuerlichen Effekt<br />
durchzuführen. ■<br />
Dr. Gottfried Scholler<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Wien/St. Pölten.<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Innsbruck.<br />
Mag. Manfred Kenda<br />
ist MEDTAX-<strong>Steuerberater</strong> in<br />
Klagenfurt.
VerkaUf Von mUndHygIenearTIkeln<br />
& Co In der ordInaTIon<br />
- Kostenvorteile bei Kranken- u. Pensionsversicherung möglich -<br />
Verkaufen Sie in Ihrer Praxis z.B. Zahnpflegeartikel,<br />
spezielle zahnmedizinische<br />
Kaugummis, kieferorthopädische Schnuller<br />
oder sonstige Produkte, so liegt diesbezüglich<br />
ein Gewerbebetrieb vor.<br />
<strong>Die</strong> abgabenrechtlichen Konsequenzen<br />
aus dem Vorliegen eines Gewerbebetriebes<br />
sind weit reichend. Neben den harmlosen<br />
einkommenssteuerlichen und den mitunter<br />
lästigen umsatzsteuerlichen Aspekten<br />
sind vor allem die sozialversicherungsrechtlichen<br />
Auswirkungen interessant.<br />
Hier gibt es Konstellationen, die zu lukrativen<br />
Kostenvorteilen führen.<br />
1. Krankenversicherung<br />
Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit<br />
kommt es auch bei der gewerblichen<br />
Tätigkeit eines Arztes zur Versicherungspflicht<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft (SVA). <strong>Die</strong><br />
Krankenversicherung beträgt 7,65%<br />
4 I ZahnarZt in tirol<br />
des steuerpflichtigen Gewinnes aus der<br />
gewerblichen Tätigkeit vor Abzug der<br />
entrichteten Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Dazu kommen seit 2008 noch 1,53% Selbständigenvorsorge<br />
(Siehe Steuerbeitrag der<br />
vorangegangenen Ausgabe). Der monatliche<br />
Krankenversicherungshöchstbeitrag<br />
an die SVA liegt derzeit bei € 350,76 plus<br />
€ 70,15 Selbständigenvorsorge somit<br />
insgesamt bei € 420,91. Demgegenüber<br />
können sich Zahnärzte ohne gewerbliche<br />
Betätigung im günstigsten Fall in Tirol<br />
über einen Rahmenvertrag ihrer Kammer<br />
mit der Merkurversicherung bereits zu<br />
einem Monatsbeitrag von derzeit € 132,89<br />
krankenversichern lassen.<br />
tIPP: In den allermeisten Fällen wirft die<br />
gewerbliche Nebentätigkeit nur niedrige<br />
Gewinne ab. <strong>Die</strong>sfalls kann die gewerbliche<br />
Pflichtversicherung zu einer sehr<br />
günstigen Krankenversicherung führen.<br />
Im besten Fall kann es gelingen, dass <strong>für</strong><br />
die Krankenversicherung lediglich der<br />
Mindestbeitrag von derzeit monatlich €<br />
47,61 (in den ersten beiden Jahren gar<br />
nur € 41,14 p.m.) bezahlt werden muss.<br />
Und zwar dann, wenn der Jahresgewinn<br />
aus der gewerblichen Nebentätigkeit<br />
maximal die Mindestbeitragsgrundlage<br />
in Höhe von derzeit € 622,43 monatlich<br />
bzw. € 7.469,16 jährlich beträgt. Sogar<br />
eine kostenlose Mitversicherung von Ehegatten<br />
und Kindern ist zu diesem „Preis“<br />
möglich.<br />
2. Pensionsversicherung<br />
Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />
zur Pensionsversicherung beträgt<br />
15,75% (2007: 15,5%), während <strong>für</strong> zahnärztliche<br />
Tätigkeiten 20% vom Gewinn<br />
eingehoben werden.<br />
3. Generelle Vorteile der Versicherungspflicht<br />
bei gewerblicher tätigkeit<br />
Unabhängig von der Gewinnsituation,
ingt die Versicherungspflicht in der SVA<br />
jedenfalls zwei Vorteile:<br />
1) In den ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Betätigung kommt es lediglich<br />
zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />
zur Krankenversicherung. Eine Nachbemessung<br />
bei Vorliegen des endgültigen<br />
Gewinnes lt. Steuerbescheid erfolgt <strong>für</strong> die<br />
ersten beiden Gründungsjahre nicht.<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />
ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />
mit dem Mindestbeitrag von derzeit<br />
€ 41,14 p.m. abgetan ist. Damit haben Sie<br />
die derzeit günstigste Möglichkeit einer<br />
Krankenversicherung realisiert.<br />
2) Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />
zur Pensionsversicherung ist<br />
niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />
Erstere werden mit 15,75% belastet, letztere<br />
dagegen mit 20%. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />
beträgt derzeit € 55.020,-.<br />
Bei darüber liegenden Gewinnen erfolgt<br />
hinsichtlich der Anwendung der beiden<br />
unterschiedlichen Beitragssätze eine<br />
Aliquotierung der Höchstbemessungsgrundlage<br />
auf Basis der tatsächlichen<br />
Gewinne.<br />
Beispiel: Der Gewinn eines Zahnarztes<br />
aus Produktverkäufen beträgt € 10.000,-<br />
und der Gewinn aus der zahnärztlichen<br />
Tätigkeit € 90.000,-. Damit entfallen vom<br />
Gesamtgewinn 10% auf die gewerbliche<br />
und 90% auf die ärztliche Tätigkeit. In<br />
diesem Fall werden 15,75% von € 5.502,-<br />
(10% von 55.020,-) und weitere 20%<br />
von v 49.518,- (90% von € 55.020,-) an<br />
Beiträgen zur gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
vorgeschrieben. In Summe führt<br />
dies zu einer monatlichen Belastung von<br />
rd. € 897,50. (72,21 + 825,30).<br />
Würde der betreffende Zahnarzt keine Produkte<br />
verkaufen, dann wären jährlich 20%<br />
von € 55.020,-, das sind € 917,- pro Monat,<br />
<strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />
zu berappen. Auf das Jahr gerechnet<br />
würde dies eine jährliche Mehrbelastung<br />
von rund € 234,- bedeuten, ohne dass<br />
da<strong>für</strong> eine höhere Leistung aus der Pensionsversicherung<br />
erzielt werden könnte.<br />
<strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge belaufen<br />
sich in diesem Beispiel auf € 63,75<br />
(7,65% von € 10.000,-) monatlich. Kinder<br />
und Partner könnten zu diesem Betrag<br />
kostenlos mitversichert werden. In den<br />
ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Tätigkeit reduzieren sich die monatlichen<br />
Beiträge zur Krankenversicherung auf den<br />
Mindestbeitrag von derzeit € 41,14 (7,65%<br />
von 537,78).<br />
Steuern<br />
4. resümee<br />
<strong>Die</strong> auf den ersten Blick unangenehm<br />
erscheinenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
Konsequenzen der Ausübung eines<br />
Gewerbes entpuppen sich bei genauem<br />
Hinsehen mitunter als Vorteil. Wie obige<br />
Beispielrechnung zeigt, kann ein Gewerbe<br />
in der Ordination zu einer lukrativen<br />
Senkung der Kosten <strong>für</strong> die Kranken- und<br />
Pensionsversicherung führen.<br />
ZahnarZt in tirol I
steuer.berater<br />
Steuersparmodell<br />
Zuwendungsfruchtgenuss<br />
Für all jene, deren Einkommen bereits in die höchste Steuerklasse hineinreicht<br />
(ab Euro 51.000,–) und dort mit dem derzeitigen Höchststeuersatz von<br />
50 % besteuert wird, lohnt es sich darüber nachzudenken, inwieweit nicht<br />
Einkommensteile auf andere Familienmitglieder mit einem moderateren<br />
Grenzsteuersatz umgelenkt werden können. <strong>Die</strong>ser Vorgang wird als<br />
Einkommenssplitting oder auch Ehegattensplitting bezeichnet.<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann<br />
damit erreicht werden, dass Mieteinkünfte künftig<br />
beim Fruchtnießer versteuert werden, ohne dass zivilrechtliches<br />
Eigentum an der betreffenden Liegenschaft übertragen<br />
werden muss. Der Haken dabei war bisher, dass dieser<br />
Vorgang Schenkungssteuer auslöste. Mit Abschaffung derselbigen<br />
ist es damit nun vorbei, sodass die Einräumung eines<br />
Zuwendungsfruchtgenusses nach dem 31. Juli 2008 nun zu<br />
keinen unliebsamen „Nebensteuern“ mehr führt. Stattdessen<br />
besteht nach dem neuen Schenkungsmeldegesetz nur mehr<br />
die Verpflichtung, das Fruchtgenussrecht beim Finanzamt<br />
zu melden. Aus diesem Anlass geben wir<br />
Ihnen mit folgendem Beitrag einen Überblick,<br />
wie eine steuerlich wirksame Einräumung<br />
eines Fruchtgenusses gelingen<br />
kann und zur gewünschten Steuerersparnis<br />
führt. Dazu wird im Folgenden die Variante<br />
des Netto-Zuwendungsfruchtgenusses<br />
mit Veräußerungs- und Belastungsverbot<br />
erläutert. Zur steuerlichen Anerkennung<br />
müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
werden:<br />
1. Außenwirkung und Übergang des<br />
wirtschaftlichen Eigentums<br />
Insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen<br />
untersucht die Finanz, ob die <strong>für</strong> die<br />
steuerrechtliche Anerkennung erforderliche Außenwirkung<br />
auch tatsächlich gegeben ist. <strong>Die</strong> Bestellung<br />
eines Fruchtgenusses wird gegenüber Dritten<br />
nur wirksam, wenn eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt.<br />
Andernfalls wird die Finanz ein missbräuchliches<br />
„Einkommenssplitting“ erblicken.<br />
Zudem verlangt die Finanz, dass der Fruchtnießer wirt-<br />
94 | econova.at<br />
schaftlicher Eigentümer an der Liegenschaft wird. Der Fruchtnießer<br />
wird von der Finanz unter folgenden<br />
Voraussetzungen als wirtschaftlicher<br />
Eigentümer gesehen.
• Wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten<br />
des Fruchtnießers eingeräumt wird. <strong>Die</strong>se Einschränkungen<br />
des zivilrechtlichen Eigentümers sind im Grundbuch<br />
einzuverleiben.<br />
Achtung! Damit kann der zivilrechtliche Eigentümer über<br />
das Objekt faktisch nicht mehr verfügen.<br />
• <strong>Die</strong> in den §§ 512 und 513 ABGB angeführten Pflichten<br />
müssen auf den Fruchtnießer übertragen werden. Nach<br />
§ 513 ABGB ist der Fruchtnießer verpflichtet, das Mietobjekt<br />
als ein guter Haushalter in dem Stand, in welchem<br />
er es übernommen hat, zu erhalten und aus dem Ertrag<br />
die Ausbesserungen, Ergänzungen und Herstellungen zu<br />
besorgen. <strong>Die</strong> Einschränkung dieser Verpflichtung spricht<br />
nach der Rechtsprechung gegen wirtschaftliches Eigentum<br />
des Fruchtnießers.<br />
• Der Vertrag muss längerfristig (unsere Empfehlung: 10<br />
Jahre) abgeschlossen werden und muss sämtliche angeführten<br />
Kriterien beinhalten. Ebenso muss dieser Vertrag<br />
vom Notar beglaubigt werden.<br />
• Nach dem neu eingeführten Schenkungsmeldegesetz ist<br />
die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes meldepflichtig<br />
(bei Ehegatten ab einem Wert von Euro 50.000,–). Wird<br />
die Meldung übersehen, so kommt es zu finanzstrafrechtlichen<br />
Konsequenzen.<br />
<strong>Die</strong>se angeführten Voraussetzungen müssen zu Beginn zwischen<br />
den Beteiligten abgeschlossen und abgehandelt werden.<br />
Damit sind noch nicht sämtliche Voraussetzungen <strong>für</strong> die Zurechnung<br />
der Einkünfte beim Fruchtnießer erfüllt. Damit die<br />
Finanz die Zurechnung der Einkünfte beim Fruchtnießer auch<br />
akzeptiert, muss Letzterer auf die Einkunftserzielung wesentlichen<br />
Einfluss nehmen können. Bei der Vermietung eines Gebäudes<br />
müssen dazu folgende Kriterien erfüllt sein:<br />
2. Wesentliche Einflussnahme des Fruchtnießers auf<br />
die Einkunftserzielung<br />
• Der Fruchtnießer muss den Mietern gegenüber als Vermieter<br />
auftreten. Das heißt, neue Mietverträge sind vom<br />
Fruchtnießer selbst abzuschließen. Bei bestehenden<br />
Verträgen muss den Mietern die Übernahme der Verträge<br />
angezeigt werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />
muss der Fruchtnießer in den Werbemitteln<br />
(Prospekte, Häuserkatalog, Internetauftritt) sowie in der<br />
gesamten Korrespondenz (Anfragenbeantwortungen, Reservierungsbestätigungen,<br />
Rechnungen etc.) als Vermieter<br />
auftreten.<br />
• Der Fruchtnießer muss Ansprechpartner <strong>für</strong> die Rechte<br />
und Pflichten (z. B. Hauptmietzinsabrechnungen, Durchführung<br />
notwendiger Erhaltungsarbeiten etc.) aus den<br />
Mietverträgen sein. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />
bestehen Verpflichtungen vor allem gegenüber<br />
dem Tourismusverband (Meldepflicht der Übernachtungen,<br />
Abführung der Kurtaxe etc.) und dem Amt der Tiroler<br />
Landesregierung. Auch gegenüber diesen Stellen hat<br />
der Fruchtnießer als Verantwortlicher aufzutreten.<br />
SBH Raimund Eller, STB Dr. Verena Maria Erian und STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
steuer.berater<br />
• <strong>Die</strong> Mieten müssen auf das Konto des Fruchtnießers überwiesen<br />
werden bzw. von einem von ihm Beauftragten<br />
eingehoben werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />
ist darauf zu achten, dass der Fruchtnießer auch<br />
auf den Rechnungen gegenüber den Feriengästen als Vermieter<br />
auftritt.<br />
• Der Fruchtnießer muss den Hausverwalter bestellen.<br />
Können schlussendlich sämtliche Bedingungen bzw. Voraussetzungen<br />
erfüllt werden, dann ist der steuerwirksame Ansatz<br />
der Abschreibung <strong>für</strong> das Gebäude noch nicht zur Gänze erfüllt.<br />
Denn die Absetzbarkeit der Abschreibung vom Gebäude<br />
beim Fruchtnießer kann nur dann bewirkt werden, wenn der<br />
Fruchtgenussbesteller ein laufendes Entgelt in Höhe der Abschreibung<br />
vom Fruchtnießer erhält.<br />
3. Resümee<br />
Aus steuerlicher Sicht bringt die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />
bei einem entsprechenden „Steuergefälle“<br />
zwischen Fruchtgenussbesteller und Fruchtnießer einen<br />
Steuervorteil, wenn sämtliche Bedingungen und Voraussetzungen<br />
eingehalten werden können. Dank Abschaffung der<br />
Schenkungssteuer kann mit solchen Transaktionen seit 1.<br />
August 2008 ein vorteilhaftes Einkommenssplitting ohne steuerliche<br />
Nebenwirkungen auf Grund eines Schenkungssteuertatbestandes<br />
erreicht werden. Obwohl das neue Schenkungsmeldegesetz<br />
bei Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes zu<br />
beachten ist.<br />
Ob sich eine Fruchtgenusskonstruktion tatsächlich lohnt<br />
und welcher Art von Fruchtgenuss schlussendlich der Vorzug<br />
gegeben werden soll, hängt weiterhin vom konkreten Fall<br />
ab. Bevor Sie zur Tat schreiten, empfehlen wir Ihnen jedenfalls,<br />
von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> eine Rentabilitätsberechnung<br />
mit Günstigkeitsvergleich und Handlungsempfehlung aus<br />
steuerrechtlicher Sicht durchführen zu lassen. Je nach Fallkonstellation<br />
können verschiedenste umsatzsteuerliche und<br />
einkommenssteuerliche Aspekte <strong>für</strong> die eine oder die andere<br />
Variante sprechen. <strong>Die</strong> steuerlichen Vorteile gilt es sodann<br />
gegenüber zivilrechtlichen Bedenken und Zielvorgaben abzuwägen.<br />
xy<br />
econova.at | 95
<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
Zusammenschluss zu Gemeinschaftspraxen: Achtung Steuerfalle<br />
Legen zwei oder mehr <strong>Ärzte</strong> ihre bestehenden Ordinationen<br />
zu einer Gruppenpraxis zusammen, so stellt dies<br />
aus steuerlicher Sicht einen Tausch dar. Jeder der <strong>Ärzte</strong><br />
überträgt seine Praxis auf eine gemeinsame Gesellschaft<br />
und erhält da<strong>für</strong> eine Beteiligung an dieser Gesellschaft. Dabei<br />
kann es zur Aufdeckung steuerpflichtiger stiller Reserven<br />
kommen. Letztere entstehen z. B. dann, wenn der mit<br />
übertragene Patientenstock bereits einen erheblichen Wert<br />
repräsentiert, dem in der Buchhaltung ja kein Wert gegenübersteht,<br />
oder z. B. der aktuelle Verkehrswert medizinischtechnischer<br />
Geräte über den steuerlichen Buchwerten liegt.<br />
<strong>Die</strong>se Unterschiedsbeträge sind in manchen Fächern (z. B.<br />
Radiologie) sehr hoch und können so zu massiven Einkommensteuerbelastungen<br />
führen.<br />
Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, in solchen Fällen<br />
die Voraussetzungen des so genannten Umgründungssteuergesetzes<br />
zu erfüllen. Danach kann die Aufdeckung und<br />
Versteuerung von stillen Reserven verhindert werden, wenn<br />
die Übertragung der Einzelpraxen auf eine neu gegründete<br />
Personengesellschaft im Rahmen eines schriftlichen Zusam-<br />
96 | econova.at<br />
menschlussvertrages erfolgt. Dabei muss sichergestellt werden,<br />
dass nach dem Zusammenschluss jeder Gesellschafter<br />
im Falle seines Ausscheidens oder der Aufgabe der Gesellschaft<br />
weiterhin so viel an stillen Reserven versteuern muss,<br />
wie er vor dem Zusammenschluss bei einer Aufgabe seiner<br />
bis dahin bestehenden Ordination hätte versteuern müssen.<br />
Tipp:<br />
Ein steuerlich missglückter Zusammenschluss kann Sie<br />
bei der Bildung von <strong>Ärzte</strong>-Gruppenpraxen teuer zu stehen<br />
kommen. <strong>Die</strong> korrekte Anwendung des Umgründungssteuergesetzes<br />
kann Sie davor schützen. Dabei gilt es allerdings<br />
bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu erfüllen. Werden<br />
diese nicht penibel eingehalten, so kann es zu hohen<br />
Steuerbelastungen kommen, die bei professioneller und<br />
sorgfältiger Vorgangsweise vermieden werden können.<br />
Konsultieren Sie daher bitte rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>,<br />
damit <strong>für</strong> Ihr Vorhaben eine optimale Gestaltung erfolgen<br />
kann. xy
Arzt und Recht<br />
<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />
Steuerliche Konsequenzen und mögliche Kostenvorteile bei Kranken-<br />
und Pensionsversicherung<br />
Der Handel mit Waren in der Arztpraxis ist in der Regel gewerbescheinpflichtig. Eine Ausnahme<br />
stellt der Betrieb einer Hausapotheke dar. Hier liegt kein Gewerbebetrieb vor. Zu einem Gewerbebetrieb<br />
in der Ordination kommt es jedoch z.B. beim Verkauf von Kontaktlinsen, Zahnpflegeartikeln,<br />
Nahrungsergänzungsmitteln, Cremen und dergleichen.<br />
<strong>Die</strong> abgabenrechtlichen Konsequenzen<br />
aus dem Vorliegen eines Gewerbebetriebes<br />
sind weit reichend. Neben den<br />
harmlosen einkommenssteuerlichen und<br />
den mitunter lästigen umsatzsteuerlichen<br />
Aspekten sind vor allem die sozialversicherungsrechtlichen<br />
Auswirkungen<br />
interessant. Hier gibt es Konstellationen,<br />
die zu lukrativen Kostenvorteilen führen.<br />
Im Folgenden lüften wir <strong>für</strong> Sie das<br />
abgabenrechtliche Dickicht hinter dem<br />
Gewerbeschein in Ihrer Ordination.<br />
1. Einkommensteuer<br />
Hier ergeben sich <strong>für</strong> Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />
mit Gewerbeschein keine inhaltlichen Besonderheiten.<br />
Einziger Unterschied ist die<br />
Stelle, an der der entsprechende Gewinn<br />
auf dem Steuerformular einzutragen ist.<br />
Streng genommen ist eine exakte Trennung<br />
zwischen den gewerblichen und<br />
den Einkünften aus der rein ärztlichen<br />
Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger<br />
Tätigkeit vorzunehmen sowie je ein<br />
zusätzliches Formular als Beilage zur<br />
Einkommensteuererklärung auszufüllen.<br />
Auf die Höhe der Steuerbelastung haben<br />
diese lästigen Formalerfordernisse jedoch<br />
keinerlei Auswirkungen.<br />
2. Umsatzsteuer<br />
Hand in Hand mit der Pflicht zum Gewerbeschein<br />
geht beim Handel mit Waren<br />
meist auch die Umsatzsteuerpflicht. So<br />
sind z.B. Diätprodukte, Nahrungsergänzungsmittel,<br />
Kontaktlinsen, Hautcremen<br />
und dergleichen mit Umsatzsteuer belegt.<br />
Als Faustregel gilt, alles was Sie einkaufen,<br />
um es an Patienten weiterzuverkaufen,<br />
löst in der Regel Umsatzsteuerpflicht<br />
aus.<br />
Auch der Verkauf von Cremen in der Arztpraxis ist gewerbescheinpflichtig.<br />
TIPPS zur Umsatzsteuer:<br />
• In der Buchhaltung sind die umsatzsteuerpflichtigen<br />
Leistungen auf<br />
separaten Konten zu erfassen und in die<br />
monatliche Umsatzsteuervoranmeldung<br />
aufzunehmen. Dazu empfehlen sich getrennte<br />
Aufzeichnungen <strong>für</strong> steuerfreie<br />
und steuerpflichtige Bareinnahmen und<br />
auf den Bankbelegen die Markierung der<br />
betreffenden Einnahmen als umsatzsteuerpflichtig.<br />
• Vorsteuern auf Vorleistungen (Einkauf<br />
der betreffenden Waren, Literatur,<br />
Fortbildungskosten, Investitionen wie<br />
Geräte, EDV, Einrichtung und sonstige<br />
Ausstattung etc.) im Zusammenhang<br />
mit steuerpflichtigen Umsätzen können<br />
von der geschuldeten Umsatzsteuer<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08<br />
in Abzug gebracht werden. Wenn ein<br />
Zusammenhang nur zum Teil (z.B.<br />
EDV-Ausstattung) gegeben ist, steht ein<br />
anteilsmäßiger Vorsteuerabzug zu.<br />
• Wenn die Umsätze aus allen (umsatzsteuerfreien<br />
+ umsatzsteuerpflichtigen)<br />
Tätigkeiten in einem Jahr € 30.000,-<br />
nicht überschreiten, kann die Umsatzsteuer<br />
vermieden werden. In diesem<br />
Fall kann (muss aber nicht) von der so<br />
genannten Kleinunternehmer-Regelung<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Auf der Honorarnote darf in diesem Fall<br />
keine Umsatzsteuer (Achtung! auch<br />
nicht der Vermerk „inkl. USt“) angeführt<br />
werden. Allerdings gibt es <strong>für</strong> Kleinunternehmer<br />
auch keinen Vorsteuerabzug
<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />
<strong>für</strong> Vorleistungen. In den meisten Fällen<br />
wird die Umsatzgrenze von € 30.000,-<br />
p.a. jedoch ohnehin überschritten, so<br />
dass diese Regelung wirklich nur in ganz<br />
wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung<br />
kommen wird.<br />
. Krankenversicherung<br />
Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit<br />
kommt es auch bei einer gewerblichen<br />
Tätigkeit eines Arztes zur Versicherungspflicht<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft (SVA). <strong>Die</strong><br />
Krankenversicherung berechnet sich<br />
in Höhe von 7,65 % (zuzüglich 1,53 %<br />
Selbständigenvorsorge, siehe Punkt 6.)<br />
des steuerpflichtigen Gewinnes aus der<br />
gewerblichen Tätigkeit vor Abzug der entrichteten<br />
Sozialversicherungsbeiträge. Der<br />
Höchstbeitrag liegt derzeit bei € 350,76<br />
plus € 70,15 Selbständigenvorsorge,<br />
somit insgesamt bei € 420,91 monatlich.<br />
Demgegenüber können sich Ärztinnen<br />
und <strong>Ärzte</strong> ohne gewerbliche Betätigung<br />
im günstigsten Fall in Tirol über einen<br />
Rahmenvertrag zwischen der <strong>Ärzte</strong>kammer<br />
und der Merkurversicherung bereits<br />
zu einem Monatsbeitrag von derzeit €<br />
132,89 versichern lassen.<br />
TIPP:<br />
Wirft die gewerbliche Nebentätigkeit,<br />
z.B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln,<br />
hingegen nur niedrige<br />
Gewinne ab, so kann die gewerbliche<br />
Pflichtversicherung dazu führen, dass<br />
eine günstigere Möglichkeit der Krankenversicherung<br />
erreicht wird als <strong>für</strong> einen<br />
Mediziner ohne gewerbliche Tätigkeit.<br />
Im besten Fall kann es gelingen, dass <strong>für</strong><br />
die Krankenversicherung lediglich der<br />
Mindestbeitrag von derzeit monatlich €<br />
47,61 (in den ersten beiden Jahren gar nur<br />
€ 41,14 p.m.) bezahlt werden muss. <strong>Die</strong>s<br />
ist dann gegeben, wenn der Jahresgewinn<br />
aus der gewerblichen Nebentätigkeit<br />
maximal die Mindestbeitragsgrundlage<br />
in Höhe von derzeit € 622,43 monatlich<br />
bzw. € 7.469,16 jährlich beträgt. Sogar<br />
eine kostenlose Mitversicherung von<br />
Ehegatten und Kindern ist zu diesem<br />
„Preis“ möglich.<br />
. Pensionsversicherung<br />
Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />
zur Pensionsversicherung beträgt<br />
15,75 % (2007: 15,5 %), während <strong>für</strong><br />
ärztliche Tätigkeiten 20 % vom Gewinn<br />
eingehoben werden.<br />
. Generelle Vorteile der Versicherungspflicht<br />
bei gewerblicher<br />
Tätigkeit<br />
Unabhängig von der Gewinnsituation,<br />
bringt die Versicherungspflicht in der SVA<br />
jedenfalls zwei Vorteile:<br />
1) In den ersten beiden Jahren der<br />
gewerblichen Betätigung kommt es<br />
lediglich zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />
zur Krankenversicherung.<br />
Eine Nachbemessung bei Vorliegen<br />
des endgültigen Gewinnes lt. Steuerbescheid<br />
erfolgt <strong>für</strong> die ersten beiden<br />
Gründungsjahre nicht.<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />
ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />
mit dem Mindestbeitrag<br />
von derzeit € 41,14 p.m. abgetan ist.<br />
Damit haben Sie die derzeit günstigste<br />
Möglichkeit einer Krankenversicherung<br />
realisiert.<br />
2) Der Beitragssatz zur Pensionsversicherung<br />
<strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten ist<br />
niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />
Erstere werden mit 15,75 % belastet,<br />
letztere dagegen mit 20 %. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />
beträgt derzeit<br />
€ 55.020,-. Bei darüber liegenden<br />
Gewinnen erfolgt hinsichtlich der Anwendung<br />
der beiden unterschiedlichen<br />
Beitragssätze eine Aliquotierung der<br />
Höchstbemessungsgrundlage auf Basis<br />
der tatsächlichen Gewinne.<br />
Beispiel:<br />
Der Gewinn einer Fachärztin <strong>für</strong> Augenheilkunde<br />
aus Kontaktlinsenverkäufen<br />
beträgt € 20.000,-, der Gewinn aus der<br />
augenärztlichen Tätigkeit € 80.000,-. Damit<br />
entfallen vom Gesamtgewinn 20 % auf<br />
die gewerbliche und 80 % auf die ärztliche<br />
Tätigkeit. In diesem Fall werden 15,75 %<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08<br />
Arzt und Recht<br />
von € 11.004,- (20 % von 55.020,-) und<br />
weitere 20% von € 44.016,- (80% von €<br />
55.020,-) an Beiträgen zur gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung vorgeschrieben. In<br />
Summe führt dies zu einer monatlichen<br />
Belastung von rd. € 878,- (144,43 +<br />
733,60).<br />
Würde die betreffende Augenärztin keine<br />
Kontaktlinsen verkaufen, dann wären<br />
jährlich 20 % von € 55.020,-, das sind €<br />
917,- pro Monat, <strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />
zu berappen. Auf das<br />
Jahr gerechnet würde dies eine jährliche<br />
Mehrbelastung von rund € 468,- bedeuten,<br />
ohne dass da<strong>für</strong> eine höhere Leistung<br />
aus der Pensionsversicherung erzielt werden<br />
könnte. <strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />
belaufen sich in diesem Beispiel<br />
auf € 127,50 (7,65 % von € 20.000,-)<br />
monatlich. Kinder und Partner könnten<br />
zu diesem Betrag kostenlos mitversichert<br />
werden. In den ersten beiden Jahren der<br />
gewerblichen Tätigkeit reduzieren sich<br />
die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung<br />
auf den Mindestbeitrag von<br />
derzeit € 41,14 (7,65 % von 537,78).<br />
6. Pflicht zur Selbständigenvorsorge<br />
bei der SVA<br />
All jene, die bezüglich der Krankenversicherung<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />
sind, trifft ab 2008 per Gesetz die<br />
Verpflichtung, dem neuen Vorsorgesystem<br />
beizutreten. <strong>Ärzte</strong> ohne Gewerbeschein<br />
können diesem neuartigen Vorsorgesystem<br />
auf freiwilliger Basis beitreten.<br />
Damit bekommen die Versicherten bei<br />
Beendigung der Berufstätigkeit eine<br />
„Abfertigung“ ausbezahlt. Der Beitrag<br />
in die Selbständigenvorsorge beträgt<br />
1,53 % der Bemessungsgrundlage zur<br />
Krankenversicherung und ist an die SVA<br />
zu zahlen. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an<br />
eine Vorsorgekasse weiter. Für 2008 liegt<br />
die Höchstbemessungsgrundlage bei €<br />
55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />
Einzahlung derzeit € 841,81 jährlich.
Arzt und Recht<br />
<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />
Im Gegenzug erhalten Sie da<strong>für</strong> spätestens<br />
bei Antritt der gesetzlichen Pension eine<br />
„Abfertigung“ in Abhängigkeit der bis<br />
dahin eingezahlten Beiträge. Neben einer<br />
sofortigen Auszahlung kann auch eine<br />
Rente beansprucht werden.<br />
<strong>Die</strong> Beitragsleistungen sind voll aufwandswirksam<br />
und damit steuerlich absetzbar.<br />
Bei einem Spitzensteuersatz von 50% zahlt<br />
der Finanzminister also die Hälfte Ihrer<br />
Beiträge. <strong>Die</strong> Erträge in der Vorsorgekasse<br />
sind zudem von der Kapitalertragsteuer<br />
befreit. Und auch die Früchte werden<br />
steuerlich versüßt. So ist die Auszahlung<br />
als Rente vollkommen steuerfrei und die<br />
alternative Einmalauszahlung lediglich mit<br />
einem fixen Steuersatz von 6 % belegt.<br />
TIPP: Liegen Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
unter der Höchstbemessungsgrundlage<br />
und wollen Sie dennoch<br />
im höchstmöglichen Ausmaß von der<br />
„Abfertigung neu“ profitieren, können<br />
Sie sich auch als Arzt mit Gewerbeschein<br />
zusätzlich freiwillig mit Ihren Einkünften<br />
aus der ärztlichen Tätigkeit zur Selbständigenvorsorge<br />
entscheiden und so<br />
in Summe die Höchstbeitragsgrundlage<br />
ausschöpfen.<br />
7. Resümee<br />
<strong>Die</strong> auf den ersten Blick lästig erscheinenden<br />
sozialversicherungsrechtlichen<br />
Konsequenzen der Ausübung eines<br />
Gewerbes entpuppen sich bei genauem<br />
Hinsehen mitunter als Vorteil. Wie obige<br />
6 Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08 2/08<br />
Beispielrechnung (siehe Punkt 5.) zeigt,<br />
kann ein Gewerbe in der Ordination sogar<br />
zu einer Senkung der Kosten <strong>für</strong> die Kranken-<br />
und Pensionsversicherung führen.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
SBH Raimund Eller
Absetzbarkeit von Reisespesen<br />
und Studienreisen<br />
<strong>Die</strong> zu diesem Thema ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofes<br />
geben nämlich einen sehr strengen<br />
Maßstab vor. <strong>Die</strong> Kernaussage all dieser Urteile ist, dass<br />
nur dann Betriebsausgaben vorliegen, wenn die Reise nahezu<br />
ausschließlich betrieblich veranlasst ist. <strong>Die</strong>s ist der Fall, wenn<br />
folgende Punkte kumulativ erfüllt sind:<br />
• Planung und Durchführung der Reise erfolgt im Rahmen<br />
einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise,<br />
die weitaus überwiegende betriebliche Bedingtheit erkennen<br />
lässt.<br />
• <strong>Die</strong> Reise bietet die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben,<br />
die eine einigermaßen konkrete berufliche bzw. betriebliche<br />
Verwertung zulassen.<br />
• Reiseprogramm und Durchführung müssen nahezu ausschließlich<br />
auf interessierte Teilnehmer im Tätigkeitsbereich<br />
des Steuerpflichtigen abgestellt sein, sodass sie auf<br />
andere Teilnehmer keine Anziehungskraft ausüben.<br />
• Allgemein interessierende Programmpunkte (Privatzeit)<br />
dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während<br />
einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit<br />
verwendet wird. Dabei ist von einer Normalarbeitszeit von<br />
8 Stunden täglich auszugehen. <strong>Die</strong> 8 Stunden gelten auch<br />
dann, wenn Ihre Arbeitszeit zuhause davon abweichen<br />
würde. Privatzeiten an den Wochenenden bleiben außer<br />
Ansatz, da diese auch während der Berufsausübung zuhause<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Der Steuerpflichtige hat dies anhand des Reiseprogramms<br />
52 | econova.at<br />
Für den Arztberuf ist eine ständige Fort- und Weiterbildung sehr wichtig.<br />
Damit sind in der Regel hohe Kosten verbunden. Im folgenden Beitrag<br />
geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie beachten sollten, damit diese<br />
Kosten steuerlich absetzbar sind.<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />
nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Pauschalangaben<br />
sind nicht ausreichend. Ein Ausgleich von Minderzeiten<br />
einzelner Tage kann durch Mehrzeiten anderer Tage<br />
kompensiert werden. So ist eine zweiwöchige Reise z. B. dann<br />
absetzbar, wenn nach dem Reiseprogramm eine Arbeitszeit<br />
von 80 Stunden zustande kommt.<br />
Tipp: Manchmal sind die in Kongressprogrammen aufscheinenden<br />
„Arbeitszeiten“ weniger als 8 Stunden. Mit handschriftlichen<br />
Vermerken im Programm über stattgefundene<br />
Arbeitssitzungen, Tischvorführungen, Demonstrationen etc.<br />
außerhalb des offiziellen Programms kann so mancher Prüfer<br />
doch noch versöhnlich gestimmt werden.<br />
Stolperstein Mischprogramm<br />
Treten allgemeine Programmpunkte gegenüber den ausschließlich<br />
betrieblich veranlassten Tätigkeiten gemessen am<br />
zeitlichen Ausmaß nicht in den Hintergrund, so liegt ein Mischprogramm<br />
vor. <strong>Die</strong>s führt dazu, dass die gesamte Reise der<br />
Privatsphäre zugeordnet wird. In diesem Fall sind nicht einmal<br />
jene Reisekosten absetzbar, die anteilig auf einen ausschließlich<br />
beruflich gewidmeten Reiseabschnitt entfallen. Wird ein<br />
privater Urlaub vorangestellt oder angehängt, so wird die<br />
gesamte Reise in den privaten Lebensbereich verwiesen. Lediglich<br />
ein vernachlässigbarer Freizeittag ist <strong>für</strong> die Qualifikation<br />
als betriebliche Reise unschädlich. Teilnahmegebühren<br />
an Berufsveranstaltungen (Kongresse, Seminare etc.) bleiben<br />
selbstverständlich auch bei Vorliegen eines Mischprogramms<br />
als Betriebsausgabe bestehen.
(1) Dr. Verena Maria Erian<br />
(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />
(3) Raimund Eller<br />
Tipp: Weisen Sie Kongressveranstalter zurecht, die Ihnen<br />
Programme in die Hand drücken, aus denen deutliche Hinweise<br />
auf Mischprogramme erkennbar sind. Vielleicht sind die<br />
Veranstalter ja lernfähig.<br />
Stolperstein mitreisende Familienangehörige<br />
Auslandsreisen in Begleitung der Familie sieht die Finanz als<br />
Indiz <strong>für</strong> Privatreisen. Stattfindende Geschäftsbesprechungen<br />
ändern daran nichts. <strong>Die</strong>s gilt auch <strong>für</strong> lehrgangsmäßig organisierte<br />
Studienreisen. <strong>Die</strong> betriebliche Veranlassung der Mitreise<br />
eines nahen Angehörigen wird nur dann bejaht, wenn<br />
der Steuerpflichtige unter den gleichen Bedingungen und mit<br />
demselben Aufwand auch einen familienfremden Arbeitnehmer<br />
auf die Reise mitgenommen hätte.<br />
Tipp: Wenn Sie eine „einwandfreie“ Fortbildung besuchen<br />
und Familienangehörige das mit einer Privatreise verbinden,<br />
können getrennte Rechnungen hilfreich sein. Nur der tatsächlich<br />
durch Sie verursachte betriebliche Aufwand findet Eingang<br />
in die Buchhaltung und hat so gute Chancen auf Anerkennung<br />
durch die Finanz.<br />
��������������������������������������<br />
��������������������������<br />
Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
ermöglicht jedem fortschrittlich denkenden<br />
Unternehmen, Gesundheit zu<br />
stärken, Krankheiten vorzubeugen und<br />
das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit<br />
am Arbeitsplatz zu fördern.<br />
Um eine effiziente Leistungssteigerung<br />
im Betrieb zu erreichen, ist es notwendig,<br />
einen Mitarbeiter mit der Aufgabe<br />
des betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />
zu betrauen und ihm dazu geeignetes<br />
Handwerkszeug zu geben. Das<br />
BFI Tirol hat da<strong>für</strong> den neuen Ausbildungslehrgang<br />
„Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
(BGM) – Projektleiter“<br />
konzipiert. <strong>Die</strong>ser Lehrgang ermöglicht<br />
es Personen aus der Geschäftsführung,<br />
Personalverantwortlichen, Betriebsrä-<br />
steuer.berater<br />
(1) (2) (3)<br />
Absetzbarkeit von Sprachkursen<br />
<strong>Die</strong> reinen Kurskosten sind jedenfalls dann abzugsfähig, wenn<br />
berufsbezogene Kenntnisse vermittelt werden. Weiters ist die<br />
Vermittlung allgemeiner Sprachkenntnisse absetzbar, wenn<br />
diese <strong>für</strong> den Beruf notwendig sind. Letzteres könnte nach unserer<br />
Fachmeinung bei einem Arzt in einer stark von ausländischen<br />
Touristen frequentierten Region der Fall sein. Wenn<br />
die Finanz in diesem Punkt auch anderer Meinung ist, sind wir<br />
der Ansicht, dass hier teilweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
verstoßen wird. Wie auch immer, Sie sollten auch in<br />
diesem Punkt alles unternehmen, um Ihre steuerlichen Rechte<br />
durchzusetzen.<br />
Resümee<br />
Nützen Sie dieses Wissen! Wer weiß, was der Fiskus will, kann<br />
sich ja wohl auch zu seinem Vorteil danach richten. Es hängt<br />
sehr viel von der Programmgestaltung und den Seminarinhalten<br />
ab. Bewahren Sie auf jeden Fall das genaue Programm<br />
auf. Insbesondere bei teuren Reisen werden diese Unterlagen<br />
häufig von der Finanz verlangt. xy<br />
ten, Sicherheitsfachkräften und anderen<br />
Mitarbeitern, betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
im Unternehmen professionell<br />
einzuführen bzw. auszubauen.<br />
Ziel der Ausbildung ist es, den angehenden<br />
BGM-Projektleitern konkretes<br />
Know-how hinsichtlich der Umsetzung<br />
von betrieblichem Gesundheitsmanagement<br />
im eigenen Unternehmen anzubieten.<br />
Den Teilnehmern werden die<br />
Grundlagen des Projektmanagements<br />
ebenso nähergebracht wie bewährte<br />
Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.<br />
Beispiele und konkrete<br />
Umsetzungsmöglichkeiten sowie<br />
Methoden zur Analyse der Ist-Situation<br />
im Unternehmen sind ebenfalls Inhalte<br />
der Ausbildung. Der erste Ausbildungslehrgang<br />
findet Mitte November statt.<br />
BGM-Projektleiter/-in<br />
���������������������������������<br />
�����������������<br />
�������������������������������������<br />
��������������������������������<br />
���������������������<br />
�������������������������������<br />
����������������������<br />
���������������������������<br />
���������������
30 STEUER & RECHT Zahn Krone 8/08<br />
Alle Jahre wieder:<br />
Steuertipps kurz vor Weihnachten<br />
Auch im Jahr 2008 werden <strong>Ärzte</strong> und andere Besserverdiener vom lieben Finanzamt<br />
wieder kräftig zur Kasse gebeten. Da stellt sich unseren Klienten am Ende jedes Jahres<br />
die Frage, wie man dieser Verpflichtung bestmöglich entgehen kann.<br />
<strong>Die</strong> Steuergesetzgebung sieht einige<br />
„Standardmechanismen“ vor, die<br />
Investitionen etwa durch Halbjahresabschreibung<br />
noch kurz vor Jahresende<br />
möglicherweise interessant machen.<br />
Als Grundregel sollte jedoch immer<br />
beachtet werden, dass Investitionen<br />
nur dann sinnvoll sind, wenn sie<br />
auch betriebswirtschaftlich notwendig<br />
sind.<br />
Investitionen und sonstige Ausgaben<br />
Sollte man erwägen, noch heuer eine<br />
Investition zu tätigen, so steht die halbe<br />
Jahresabschreibung zu. Alle Wirtschaftsgüter,<br />
die unter 400 Euro kosten,<br />
können sofort als Ausgaben geltend<br />
gemacht werden und mindern den<br />
Gewinn. Besonders interessant ist<br />
auch heuer wieder der Freibetrag <strong>für</strong><br />
investierte Gewinne. Es können bis zu<br />
10% des Gewinnes sofort abgesetzt<br />
werden, wenn körperliche Wirtschaftsgüter<br />
oder Wertpapiere bis zur Höhe<br />
von 10% des voraussichtlichen Gewinnes<br />
angeschafft werden. Dazu ist<br />
der Gewinn des Jahres 2008 zu schätzen,<br />
damit die ungefähre Höhe des<br />
voraussichtlichen Freibetrages errechnet<br />
werden kann.<br />
Durch Vorziehen von Betriebsausgaben<br />
wie Mieten, Medikamente oder<br />
Zahngold betreffend das Jahr 2009 in<br />
das Jahr 2008 kann das steuerliche Ergebnis<br />
<strong>für</strong> 2008 gesenkt werden. Es<br />
dürfen jedoch nur Ausgaben geltend<br />
gemacht werden, die tatsächlich das<br />
Jahr 2009 betreffen, nicht auch das<br />
Mag. Manfred Kenda , Horst <strong>Jünger</strong> , Mag. Wolfgang Leonhart<br />
Jahr 2010. Nachteil: Wer diese Vorauszahlung<br />
im Folgejahr unterlässt, muss<br />
dann die „erwirtschaftete“ Steuer wieder<br />
zurückzahlen. Sollte man bereits<br />
vergangenes Jahr vorausgezahlt haben,<br />
ist es im Regelfall sinnvoll, dies auch<br />
heuer wieder zu tun.<br />
„Abfertigung neu“<br />
<strong>für</strong> Selbstständige<br />
Im Jahr 2003 wurde das Modell „Abfertigung<br />
neu“ <strong>für</strong> alle neu eingestellten<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer geschaffen. Der<br />
<strong>Die</strong>nstgeber zahlt einen Betrag von<br />
1,53% des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse<br />
ein. Selbstständige<br />
<strong>Ärzte</strong> haben bis 31. 12. 2008 eine<br />
„Opting-in“-Möglichkeit – sie haben<br />
also die Wahl, diesem Modell freiwillig<br />
beizutreten. Dazu müssen sich die<br />
<strong>Ärzte</strong> mit einer der neun Mitarbeitervorsorgekassen<br />
in Verbindung setzen.<br />
<strong>Die</strong> „Opting-in“-Möglichkeit gilt nicht<br />
<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong>, die von der Pflichtversicherung<br />
nach dem Freiberufler Sozialversicherungsgesetz<br />
(FSVG) befreit sind,<br />
da sie bereits einen Pensionsanspruch<br />
gegenüber einer öffentlich-rechtlichen<br />
Körperschaft haben – wie beispielsweise<br />
Gemeindeärzte. <strong>Die</strong> Option gilt<br />
also <strong>für</strong> alle <strong>Ärzte</strong>, die Pensionsbeiträge<br />
an die Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft überweisen.<br />
<strong>Die</strong> Option ist nur einmalig möglich<br />
und nicht abänderbar. Ein Optingout<br />
oder ein Aussetzen oder Einschränken<br />
der Beitragsgrundlage ist<br />
nicht möglich.<br />
Freibeträge sind Jahreswerte<br />
Der Beitrag beträgt 1,53% der Beitragsgrundlage,<br />
die auch <strong>für</strong> die Berechnung<br />
der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge<br />
herangezogen<br />
wird. Maximal können 1,53% der<br />
Höchstbeitragsgrundlage (2008:<br />
55.020 Euro), das sind 70,15 Euro monatlich<br />
bzw. 841,81 Euro jährlich, eingezahlt<br />
werden. Der Beitrag wird gemeinsam<br />
mit den Sozialversicherungsbeiträgen<br />
an die Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft<br />
abgeführt. <strong>Die</strong> Sozialversicherungsanstalt<br />
leitet die Beträge automatisch an<br />
die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse<br />
weiter.<br />
Der Abschluss von Lebens-, Krankenoder<br />
Unfallversicherungen <strong>für</strong> alle Arbeitnehmer<br />
oder bestimmte Gruppen<br />
ist bis zu 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer<br />
steuerfrei. Man kann auch<br />
<strong>für</strong> alle Arbeitnehmer oder nur <strong>für</strong> bestimmte<br />
Gruppen einen Pensionskassenvertrag<br />
abschließen. Normalerweise<br />
wird hierbei das beitragsorientierte<br />
Modell gewählt, bei dem maximal<br />
10% des Jahresbruttoeinkommens in<br />
die Pensionskasse einbezahlt werden<br />
können. Es fallen hierbei keine Lohnnebenkosten<br />
an, die spätere Auszahlung<br />
ist jedoch der Lohnsteuer unterworfen.<br />
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer<br />
als Weihnachtsgeschenk sind innerhalb<br />
eines Freibetrages von 186 Euro<br />
<strong>für</strong> den Arbeitnehmer steuerfrei. <strong>Die</strong>s<br />
gilt auch <strong>für</strong> Gutscheine oder Goldmünzen<br />
sowie selbstverständlich auch
Zahn Krone 8/08 STEUER & RECHT 31<br />
<strong>für</strong> Geburtstagsgeschenke. Alle Geschenke<br />
während des Jahres werden<br />
unter Berücksichtigung des Freibetrages<br />
zusammengezählt.<br />
Fortbildung wird belohnt<br />
<strong>Die</strong> Vorweihnachtszeit ist <strong>für</strong> viele Firmen<br />
Anlass <strong>für</strong> Betriebsfeiern. Kosten<br />
von Betriebsveranstaltungen wie<br />
Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug<br />
sind pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu<br />
365 Euro erlaubt, ohne dass eine Steuer-<br />
und Sozialversicherungspflicht<br />
beim Arbeitnehmer entsteht.<br />
Nach wie vor ein Thema ist der Bildungsfreibetrag:<br />
Fortbildungen <strong>für</strong><br />
Mitarbeiter werden mit einem Bildungsfreibetrag<br />
in Höhe von 20% belohnt.<br />
Alternativ dazu können Unternehmen,<br />
die aufgrund ihrer steuerlichen<br />
Verluste durch den Rost fallen<br />
würden, eine Bildungsprämie in Höhe<br />
von 6% geltend machen.<br />
Zum Jahresende läuft die siebenjährige<br />
Aufbewahrungspflicht <strong>für</strong> Aufzeichnungen<br />
des Jahres 2001 aus. <strong>Die</strong>se<br />
können daher ab 1. 1. 2009 vernichtet<br />
werden. Belege, die mit anhängigen<br />
Berufungsverfahren oder mit Grundstücken<br />
in Verbindung stehen, sind jedoch<br />
weiterhin aufbewahrungspflichtig.<br />
Selbstverständlich gilt dies auch<br />
<strong>für</strong> Verträge, die noch gültig sind.<br />
„Kleinigkeiten“ auch <strong>für</strong><br />
angestellte <strong>Ärzte</strong><br />
Auch <strong>für</strong> angestellte <strong>Ärzte</strong> gibt es<br />
Möglichkeiten, Steuer zu sparen: So<br />
sieht das Steuerrecht einige Begünstigungen<br />
vor, die <strong>für</strong> alle Steuerpflichtigen<br />
gelten. Prämien <strong>für</strong> freiwillige Lebens-,<br />
Unfall- oder Krankenversicherungen<br />
sind nach wie vor bis zu einem<br />
jährlichen Höchsteinkommen von<br />
36.400 Euro zu einem Viertel von<br />
2.920 Euro absetzbar. Zwischen<br />
36.401 Euro und 50.900 Euro gibt es<br />
eine Einschleifregelung, darüber hinaus<br />
können diese nicht mehr abgesetzt<br />
werden. Bei Alleinverdienern und Alleinerziehern<br />
verdoppelt sich der<br />
Höchstbetrag auf 5.840 Euro.<br />
In der Praxis ist diese Sonderausgabenregelung<br />
<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> allerdings ohne<br />
Bedeutung: Wer sich Sonderausgaben<br />
leisten kann, kann sie nicht absetzen –<br />
und umgekehrt. Der Nachkauf von<br />
Pensionszeiten darf übrigens unbeschränkt<br />
abgesetzt werden.<br />
Außergewöhnliche Belastungen<br />
Ausgaben beispielsweise <strong>für</strong> Arztbesuche,<br />
Medikamente, Spitalsaufenthalte,<br />
Zahnbehandlungen oder medizinisch<br />
notwendige Kuraufenthalte können im<br />
Jahr der Bezahlung unter dem Titel<br />
„außergewöhnliche Belastungen“ geltend<br />
gemacht werden. Steuerwirksam<br />
werden diese jedoch erst, wenn der<br />
vom Einkommen abhängige Selbstbehalt<br />
in Höhe von 6–12% in Abhängigkeit<br />
vom Einkommen überschritten<br />
wird. Für andere Belastungen wie<br />
etwa Unterhaltszahlungen, Behinderungen<br />
oder auswärtige Berufsausbildungen<br />
gibt es unabhängig von der tatsächlichen<br />
Höhe der geleisteten Zahlungen<br />
fixe Absetzbeträge. Beim Kir-<br />
chenbeitrag gilt eine Obergrenze von<br />
100 Euro pro Jahr.<br />
<strong>Die</strong> Vorweihnachtszeit ist traditionell<br />
auch die stärkste Spendenzeit. <strong>Die</strong>se<br />
sind aber leider nur dann abzugsfähig,<br />
wenn die begünstigten Institutionen in<br />
der Liste des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />
Finanzen (BMF) angeführt sind. <strong>Die</strong>se<br />
Liste enthält Forschungseinrichtungen,<br />
Universitäten, diverse Fonds, Museen<br />
oder etwa das Bundesdenkmalamt.<br />
Auch Spenden an Katastrophenopfer<br />
sind <strong>für</strong> selbstständige <strong>Ärzte</strong> unter bestimmten<br />
Bedingungen steuerlich absetzbar.<br />
■<br />
Kenda & Lebersorger OG<br />
Mag. Manfred Kenda<br />
9020 Klagenfurt<br />
0463/511 26 6-0<br />
office@die-steuerberater.at<br />
<strong>Ärzte</strong>service<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
6020 Innsbruck<br />
0512/598 59-0<br />
info@juenger.at<br />
Leonhart und Leonhart*<br />
Steuerberatung <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong><br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
1070 Wien<br />
01/523 17 68<br />
office@leonhart.at<br />
* eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe
steuer.berater<br />
STEUERSPAR-CHECKLISTE<br />
zum Jahresende 2008<br />
– Mit Gewinnplanung Ihre Steuern steuern –<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und STB Raimund Eller<br />
Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuercheck 2008<br />
und lesen Sie, wie Sie mit einer aktiven Gewinnplanung<br />
jetzt noch Ihre Steuern steuern können:<br />
1. Investitionen so planen, dass 10 % vom Gewinn<br />
steuerfrei bleiben<br />
Wie bereits 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch<br />
heuer wieder bis zu 10 % der Gewinne steuerfrei lukrieren,<br />
wenn sie da<strong>für</strong> bestimmte begünstigte Investitionen tätigen<br />
(Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne, kurz: FBIG). <strong>Die</strong> wichtigsten<br />
Voraussetzungen und Details dazu finden Sie auch in der<br />
„econova“ 9/06 und 9/07.<br />
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> so schnell wie<br />
möglich eine Gewinnprognose <strong>für</strong> das Jahr 2008 erstellen und<br />
den daraus resultierenden Investitionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung des Freibetrages ermitteln.<br />
2. Gewinne verschieben<br />
Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben vor und Verschieben<br />
von Einnahmen hinter den 31.12.2008 oder umgekehrt<br />
können Sie Ihre Steuern steuern. <strong>Die</strong>se Verschiebetechnik ist<br />
vor allem <strong>für</strong> Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein Klassiker mit<br />
großer Wirkung.<br />
Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver können dazu führen,<br />
dass Sie Opfer so genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“<br />
Ihres Finanzamtes werden. Weisen Ihre Steuererklärungen<br />
Abweichungen in größerem Umfang auf, so kann<br />
dies eine Betriebsprüfung auslösen. <strong>Die</strong> Verschiebetechnik<br />
sollte daher auch heuer wieder mit Maß und Ziel angewendet<br />
werden.<br />
3. Gewinnplanung mit Verlusten<br />
Eine weitere mögliche Maßnahme zur Gewinnplanung bei<br />
hoher Gewinnaussicht ist die Zeichnung von Verlustbeteiligungen.<br />
Darunter versteht man den Erwerb einer Beteiligung<br />
an einem vorerst verlustbringenden Unternehmen (gewerbliches<br />
Modell) oder einer Liegenschaft zur Vermietung<br />
(Bauherrenmodell, Vorsorgewohnung). <strong>Die</strong> erzielten Verluste<br />
können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden<br />
und kürzen so die Steuerbemessungsgrundlage des laufenden<br />
Jahres. Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher<br />
Vorteile im Vordergrund, so werden die erzielten Verluste<br />
steuerlich nicht anerkannt. Nach wie vor akzeptiert werden<br />
Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen, wenn dargelegt<br />
wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss<br />
aus der Vermietung des betreffenden Projektes erzielt<br />
werden kann.<br />
Tipp: Lassen Sie entsprechende Angebote vor Unterfertigung<br />
von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit<br />
prüfen.<br />
92 | econova.at<br />
4. Gewinnplanung bei Spekulationsgeschäften<br />
Vermeiden Sie steuerpflichtige Spekulationsgewinne!<br />
Solche entstehen, wenn Sie Wertpapiere innerhalb<br />
eines Jahres nach Erwerb mit Gewinn veräußern<br />
oder private Fremdwährungskredite innerhalb von einem<br />
Jahr gewinnbringend in den Euro rückwechseln. Dasselbe gilt<br />
<strong>für</strong> private Immobilien, die innerhalb von 10 Jahren ab Anschaffung<br />
mit Gewinn veräußert werden. Bis zu einem Spekulationsgewinn<br />
von Euro 440,- pro Jahr wird keine Steuer<br />
eingehoben.<br />
Tipps:<br />
• Vor gewinnbringenden Transaktionen wenn möglich einfach<br />
noch bis zum Ende der Spekulationsfrist zuwarten!<br />
• Fremdwährungskredite nicht innerhalb von einem Jahr<br />
nach Einstieg in die fremde Währung in den Euro wechseln!<br />
• Bei bereits realisierten Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten<br />
gegensteuern! So könnten Sie z. B. Wertpapiere,<br />
die in den letzten 12 Monaten erworben wurden und<br />
schlecht gelaufen sind, verkaufen. Spekulationsverluste und<br />
-gewinne können sodann saldiert werden, sodass abzüglich<br />
des Freibetrages <strong>für</strong> die Steuer im Idealfall nichts mehr übrig<br />
bleibt.<br />
5. Letzter Aufruf zum Einstieg in das neue<br />
Abfertigungssystem<br />
Mit der Selbständigenvorsorge <strong>für</strong> Unternehmer gibt es seit<br />
1.1.2008 nun auch <strong>für</strong> Selbständige eine „Abfertigung“. Alle,<br />
die bezüglich der Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />
sind, müssen dem neuen Vorsorgesystem per Gesetz beitreten.
(1) Dr. Verena Maria Erian<br />
(2) Horst <strong>Jünger</strong><br />
(3) Raimund Eller<br />
Freiberufler, wie z. B. <strong>Ärzte</strong>, können sich auf freiwilliger Basis<br />
da<strong>für</strong> entscheiden. Dazu haben Sie nur noch bis 31.12.2008<br />
Zeit. Daher hier nochmals ein Überblick über die wichtigsten<br />
Eckpunkte:<br />
• Auszahlung bei Pensionierung als Einmalzahlung oder als-<br />
Rente.<br />
• <strong>Die</strong> Zahlungen sind steuerlich absetzbar. Bei einem Spitzensteuersatz<br />
von 50 % zahlt der Finanzminister somit die<br />
Hälfte Ihrer Beiträge.<br />
• Und auch die Früchte werden steuerlich versüßt. So ist die<br />
Auszahlung als Rente vollkommen steuerfrei und die alternative<br />
Einmalauszahlung lediglich mit einem Steuersatz von<br />
6 % belegt.<br />
• Zudem sind die Erträge der Vorsorgekassen von der Kapitalertragsteuer<br />
befreit. D. h. auch die Gewinne, die<br />
während der Veranlagungsphase von den Vorsorgekassen<br />
erzielt werden, sind steuerfrei.<br />
• Kein Widerruf möglich.<br />
• Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften und<br />
der gesetzlichen Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />
sehr schwierig, ansehnliche Renditen zu erwirtschaften,<br />
von denen dann auch noch Verwaltungskosten in<br />
Abzug zu bringen sind.<br />
Bei guter Gewinnlage kommt die Hälfte der Beitragszahlungen<br />
jedoch über die Steuerersparnis wieder retour und wirkt so<br />
positiv auf die Nettorendite nach Steuer. In dieser Situation<br />
zahlt sich die Selbständigenvorsorge bei Interesse an einer zusätzlichen<br />
Vorsorge sicher aus.<br />
Weitere Details können Sie der econova 2/2008 entnehmen.<br />
6. Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeier!<br />
Für Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier) stehen pro Mitarbeiter<br />
jährlich Euro 365,00 steuerfrei zu. Zudem dürfen Sie<br />
jedem Mitarbeiter pro Jahr Sachen im Wert von Euro 186,00<br />
steuerfrei schenken.<br />
Tipp: Gutscheine sind steuerfrei – Bargeld ist steuerpflichtig.<br />
7. Weihnachtsfreude mit steuerfreier<br />
Zukunftssicherung!<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen<br />
ist bis zu Euro 300,- pro Jahr und Nase steuerfrei<br />
und voll betrieblich absetzbar. Wichtig dabei ist, dass der<br />
Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird. D. h. eine entsprechende<br />
Zusage kann nicht willkürlich an einzelne Mitarbeiter<br />
gemacht werden, sondern nur an alle zusammen bzw. an nach<br />
bestimmten Kriterien festgelegte Mitarbeitergruppen.<br />
steuer.berater<br />
(1) (2) (3)<br />
8. GratisKredit vom Fiskus<br />
Für Nachzahlungen aus der Veranlagung 2007 gibt es eine<br />
zinsfreie Phase bis 1. Oktober 2008. Ab diesem Datum beginnt<br />
die Finanz, Nachzahlungen mit einem Jahreszinssatz von 5,13 %<br />
bzw. ab 12.11.2008 mit 4,63 % zu verzinsen. <strong>Die</strong>se so genannten<br />
Anspruchszinsen sind steuerlich nicht absetzbar, sodass<br />
sie zur Gänze aus Ihrer privaten Tasche aus bereits versteuertem<br />
Geld zu berappen sind.<br />
Tipp: <strong>Die</strong> Anspruchszinsen können Sie vermeiden, indem<br />
rechtzeitig eine freiwillige Anzahlung mit dem Verwendungszweck<br />
„E 01–12/2007“ geleistet wird. Für Kleinbeträge gibt es<br />
eine Bagatellgrenze. Zinsen, die nicht mehr als Euro 50,- ausmachen,<br />
werden nicht festgesetzt. Sorgfältige Rechner können<br />
daher anhand der zu erwartenden Nachforderung ermitteln, wie<br />
viele zinsfreie Tage nach dem 1. Oktober noch hinzukommen. So<br />
kann der optimale Akontierungszeitpunkt ermittelt werden.<br />
9. Achtung Kleinunternehmer!<br />
Ausnahmeanträge von der Pflichtversicherung<br />
noch vor Jahresende stellen!<br />
Für Gewerbetreibende und niedergelassene <strong>Ärzte</strong> ist eine Ausnahme<br />
von der Sozialversicherungspflicht <strong>für</strong> das Jahr 2008<br />
möglich, wenn<br />
a) die Einkommensgrenze von Euro 4.188,12 und<br />
b) die Umsatzgrenze von Euro 30.000 pro Jahr<br />
nicht überschritten wird. Als weitere Voraussetzung darf in<br />
den letzten 60 Kalendermonaten nicht länger als 12 Kalendermonate<br />
Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bestanden haben.<br />
Tipp: Stellen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Ausnahmeantrag.<br />
Zur Ausnahme von der Pflichtversicherung kann<br />
es nur dann kommen, wenn dies noch vor Ablauf des betreffenden<br />
Jahres beantragt wird und noch keine Versicherungsleistungen<br />
aus der Pflichtversicherung bezogen wurden. Beachten<br />
Sie aber bitte auch die Kehrseite der Medaille: Billigere<br />
Pensionsversicherungsmonate als zum Mindestbeitrag der Anfangsjahre<br />
bekommen Sie nie wieder!<br />
10. Aufbewahrungspflicht von Unterlagen<br />
Wenn Sie sich von unnötigem Ballast befreien wollen, so<br />
können Sie damit gleich nach Silvester mit den Büchern und<br />
Aufzeichnungen aus 2001 und Vorjahren beginnen. Ausnahme:<br />
Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige Berufungsverfahren oder<br />
gerichtliche oder behördliche Verfahren von Bedeutung sind,<br />
und Aufzeichnungen und Unterlagen betreffend Grundstücke.<br />
Letztere sind 12 Jahre aufbewahrungspflichtig. xy<br />
econova.at | 93
<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
Halbierung der Umsatzsteuer auf Medikamente ab 1.1.2009<br />
Achtung: Handlungsbedarf <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> mit Hausapotheke<br />
Der Nationalrat hat noch unter der „alten Regierung“<br />
mit Wirkung 1.1.2009 eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes<br />
auf Arzneiwaren von derzeit 20 auf<br />
künftig 10 Prozent beschlossen.<br />
Wir empfehlen daher allen <strong>Ärzte</strong>n, die Medikamente abgeben,<br />
sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen.<br />
Betroffen sind vor allem <strong>Ärzte</strong> <strong>für</strong> Allgemeinmedizin mit<br />
Hausapotheken.<br />
Hier sollten mit Beginn des neuen Jahres jedenfalls geänderte<br />
Preislisten <strong>für</strong> die abgegebenen Medikamente bereitliegen<br />
und in der betreffenden EDV-Software gespeichert<br />
sein. Ebenso sind in der Buchhaltung entsprechende<br />
Vorkehrungen zu treffen, damit die Umsätze und auch die<br />
Vorsteuern aus den Wareneinkäufen in den monatlichen<br />
94 | econova.at<br />
Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt ausgewiesen werden<br />
und die Umsatzsteuerzahllast richtig ermittelt werden<br />
kann.<br />
Erfolgen von Patienten nach dem Jahreswechsel noch<br />
Zahlungen <strong>für</strong> bereits 2008 abgegebene Medikamente, so<br />
gilt noch der alte Preis. Der Arzt muss da<strong>für</strong> auch die noch<br />
die „alte“ Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % an das Finanzamt<br />
abführen.<br />
Tipp: Sprechen Sie zur Sicherheit Ihren <strong>Steuerberater</strong> oder<br />
Ihren Buchhaltungssachbearbeiter explizit auf geänderte Situation<br />
an. Wird eine entsprechende Umstellung der automatisierten<br />
Abläufe in Ihrer EDV-Buchhaltung nämlich übersehen,<br />
so kann es dazu kommen, dass Sie künftig zu viel Umsatzsteuer<br />
bezahlen. xy
sTeUersPar-CHeCklIsTe<br />
ZUm JaHresende 2008<br />
Wertvolle Steuertipps <strong>für</strong> Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />
mit einer aktiven gewinnplanung können<br />
sie auch heuer noch einiges tun, um die<br />
steuerbelastung des laufenden Jahres noch<br />
deutlich zu reduzieren. Dazu finden sie hier<br />
die wirkungsvollsten strategien <strong>für</strong> Ihren<br />
persönlichen steuer-check 2008.<br />
1. steuerliche gewinnplanung mit<br />
Investitionen - fBIg:<br />
Wie bereits erstmals 2007 können Sie<br />
auch heuer wieder bis zu 10% der Gewinne<br />
steuerfrei lukrieren, wenn Sie da<strong>für</strong><br />
bestimmte Investitionen tätigen und so<br />
den Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne<br />
(kurz: FBIG) voll ausschöpfen. Details zu<br />
diesem Steuer-Highlight finden Sie auch<br />
im „Zahnarzt in Tirol“ 3/2006, 4/2006<br />
und 3/2007. Hier dazu nun nochmals die<br />
wichtigsten Tipps:<br />
FBIG - Tipp 1:<br />
Steuervorteil voll ausschöpfen<br />
Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
eine Gewinnvorschaurechnung erstellen<br />
und den daraus resultierenden Investitionsbedarf<br />
zur optimalen Ausschöpfung<br />
des Freibetrages ermitteln.<br />
FBIG - Tipp 2:<br />
Am 32. Dezember ist es zu spät …<br />
Ganz wichtig, um überhaupt in den Genuss<br />
der Begünstigung zu kommen, ist es, dass<br />
die Anschaffung der begünstigungsfähigen<br />
Investitionsgüter und/oder Wertpapiere<br />
noch 2008 erfolgt. Dabei kommt es nicht<br />
auf den Zeitpunkt der Zahlung, sondern<br />
auf die Verschaffung der Verfügungsmacht<br />
(Lieferdatum, Depotanlage) an.<br />
SB Raimund Eller, STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
FBIG - Tipp 3:<br />
Wertpapiere, die sich lohnen …<br />
Begünstigt ist auch die Anschaffung von<br />
bestimmten Wertpapieren. Beauftragen Sie<br />
Ihren Bankbetreuer damit, Ihnen begünstigungsfähige<br />
Wertpapiere herauszusuchen.<br />
Bei der Kaufentscheidung sollte auch die<br />
aktuelle Finanzmarktkrise mit bedacht<br />
werden. Lassen Sie sich diesbezüglich<br />
ausführlich von Ihrer Bank aufklären und<br />
beraten.<br />
FBIG - Tipp 4:<br />
Eigenes Depot<br />
Eröffnen Sie ein eigenes Depot, welches auf<br />
Ihre Ordination lautet. So gelingt es zweifellos,<br />
die Widmung <strong>für</strong> die Ordination<br />
und die Behaltedauer nachzuweisen.<br />
Steuern<br />
FBIG - Tipp 5:<br />
Liquiditätspolster <strong>für</strong> künftige<br />
Investitionen<br />
Für den FBIG angeschaffte Wertpapiere<br />
können auch innerhalb der 4jährigen<br />
Behaltefrist steuerunschädlich veräußert<br />
werden, wenn Sie durch begünstigungsfähige<br />
Investitionen ersetzt werden.<br />
Beispiel: Im Jahr 2007 und 2008 wird vor<br />
Ausnutzung des FBIG jeweils ein Gewinn<br />
von e 100.000,- erzielt. Damit kann ein<br />
FBIG in Höhe von jeweils e 10.000,-<br />
geltend gemacht werden, wenn entsprechende<br />
Investitionen getätigt werden.<br />
Ë<br />
ZahnarZt in tirol I 7
Steuern<br />
Beißen Sie sich<br />
an der Steuer doch nicht<br />
Unser Service macht den Unterschied!<br />
------------------------------------------------<br />
Steueroptimierung/Gewinnoptimierung ...<br />
8 I ZahnarZt in tirol<br />
die Zähne aus ...<br />
... vertrauen Sie lieber dem<br />
<strong>Ärzte</strong>spezialisten<br />
Was <strong>für</strong> uns spricht ...<br />
25 Jahre Know-how als <strong>Ärzte</strong>spezialisten<br />
186 ZahnärztInnen als Klienten<br />
den Enthusiasmus der ersten Stunde<br />
... <strong>für</strong> eine<br />
... spricht auch <strong>für</strong> Sie!<br />
... Wir zeigen Ihnen wie es geht!<br />
Gutschein<br />
… best for docs!<br />
kostenlose und unverbindliche<br />
Erstberatung mit Kennzahlenanalyse!<br />
Erfahrung zählt ... ... und zahlt sich aus!<br />
Tel. (0512) 59859-0 � FAX: (0512) 59859-25 oder 34 � E-Mail: info@juenger.at � www.juenger.at<br />
Eine Kanzlei der - Gruppe … www.medtax.at<br />
Im Jahr 2007 gab es keinen Investitionsbedarf, so dass im Dezember<br />
2007 um e 10.000,- Wertpapiere angeschafft wurden. Heuer soll noch<br />
ein Zahnarztstuhl im Wert von ca. e 25.000,- angeschafft werden.<br />
Zur vollen Ausschöpfung des FBIG wäre jedoch auch 2008 nur eine<br />
Investition in Höhe von e 10.000,- notwendig. Der Überhang kann<br />
als Ersatzbeschaffung <strong>für</strong> die im Vorjahr erworbenen Wertpapiere verwendet<br />
werden. D.h. die im Vorjahr angeschafften Wertpapiere können<br />
verkauft werden und der Erlös zur Finanzierung der Investition 2008<br />
herangezogen werden.<br />
2. Verschiebetechnik zur gewinnplanung:<br />
Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben (Vorauszahlungen,<br />
Vorratseindeckung mit Laborbedarf, Zahngold etc.) vor und/oder<br />
Verschieben von Einnahmen hinter den 31.12.2008 (Honorarnoten so<br />
verschicken, dass das Geld erst 1/09 eintrifft) können Sie Ihre Steuern<br />
erheblich senken.<br />
Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver können dazu führen, dass<br />
Sie Opfer so genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“ Ihres<br />
Finanzamtes werden. Zeigen solche Prüfungen bei Einreichung der<br />
Steuererklärungen Abweichungen in größerem Umfang an, so kann dies<br />
möglicherweise eine Betriebsprüfung auslösen. <strong>Die</strong> Verschiebetechnik<br />
sollte daher auch heuer mit Maß und Ziel angewendet werden.<br />
3. Verlustbeteiligungen zur gewinnplanung<br />
Verluste aus Beteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen<br />
von Ihren Gewinnen aus zahnärztlicher Tätigkeit in Abzug gebrach<br />
werden. So werden von der Finanz z.B. Bauherrenmodelle und Vorsorgewohnungen<br />
akzeptiert, wenn dargestellt wird, dass innerhalb einer<br />
bestimmten Zeit ein Gesamtüberschuss erzielt werden kann.<br />
Tipp: Lassen Sie jedes angebotene Projekt vor Unterfertigung unbedingt<br />
von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.<br />
4. spekulationsgeschäfte und gewinnplanung<br />
Steuerpflichtige Verkäufe von Wertpapieren innerhalb eines Jahres oder<br />
Verkäufe von privaten Immobilien innerhalb von 10 Jahren können<br />
oftmals durch einfaches Zuwarten leicht vermieden werden. Dasselbe<br />
gilt <strong>für</strong> private Fremdwährungskredite, die innerhalb von einem Jahr<br />
gewinnbringend in den Euro rückwechselt werden.<br />
Tipp: Sollte ein Spekulationsgewinn z.B. vor dem Börsensturz eingetreten<br />
sein, so können Sie noch mit einem Spekulationsverlust gegensteuern.<br />
So könnten Sie z.B. Wertpapiere, die in den letzten 12 Monaten<br />
erworben wurden und schlecht gelaufen sind, verkaufen. <strong>Die</strong>s dürfte ja<br />
heuer angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise nicht allzu schwierig<br />
sein. Spekulationsverluste und -gewinne können sodann saldiert werden,<br />
sodass abzüglich des Freibetrages von e 440,- p.a. <strong>für</strong> die Steuer<br />
im Idealfall nichts mehr übrig bleibt.
5. Letzter Aufruf zum einstieg in das<br />
neue Abfertigungssystem<br />
Wie bereits berichtet, besteht noch bis<br />
Ende des Jahres <strong>für</strong> die meisten von Ihnen<br />
die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue<br />
Selbständigenvorsorge zu entscheiden.<br />
So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Pensionsantritt<br />
eine Abfertigung bekommen,<br />
so können Sie damit nun selbst in den<br />
Genuss einer solchen kommen. Steuerlich<br />
wird diese lediglich mit einem fixen<br />
Satz von 6% belastet. Alternativ dazu ist<br />
auch eine Auszahlung als Rente<br />
möglich, welche vollkommen<br />
steuerfrei<br />
bleibt. Demgegenüber<br />
können die<br />
Beitragszahlungen<br />
im Zeitpunkt der<br />
Zahlung zur Gänze von<br />
der Steuer abgesetzt werden. Weitere<br />
Details dazu finden Sie im „Zahnarzt in<br />
Tirol“ 2/2008.<br />
6. Weihnachtsfeiern und -geschenke<br />
Für Betriebsveranstaltungen stehen Ihnen<br />
pro Mitarbeiter jährlich e 365,00<br />
steuerfrei zu. Jedem Mitarbeiter dürfen<br />
Sie pro Jahr Sachen im Wert von e 186,00<br />
steuerfrei schenken. Haben Sie noch keine<br />
Geschenke an Mitarbeiter vergeben, so ist<br />
Weihnachten ein schöner Anlass.<br />
Tipp: Gutscheine sind steuerfrei – Bargeld<br />
ist steuerpflichtig!<br />
7. steuerfreie zukunftssicherung der<br />
mitarbeiter<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Zukunftssicherung<br />
(Er- und Ablebensversiche-<br />
Steuern<br />
rungen, Pensionskassenbeiträge) sind bis<br />
zu e 300,00 pro Jahr und pro Mitarbeiter<br />
steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es<br />
ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten,<br />
d.h. eine entsprechende Zusage kann nur<br />
an alle zusammen oder nach bestimmten<br />
Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen<br />
angeboten werden.<br />
8. Befreien sie sich von unnötigem<br />
Ballast . . .<br />
Nach dem 31.12.2008 können Unterlagen<br />
aus 2001 und Vorjahren entsorgt werden.<br />
Ausnahme: Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige<br />
Berufungsverfahren oder gerichtliche oder<br />
behördliche Verfahren von Bedeutung<br />
sind und Aufzeichnungen und Unterlagen<br />
Grundstücke betreffend. Letztere sind 12<br />
Jahre aufbewahrungspflichtig.<br />
ZahnarZt in tirol I 9
0<br />
Arzt und Recht<br />
Ärztliche Schweigepflicht und Sachwalterschaft<br />
Wenn eine psychisch kranke oder geistig behinderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre<br />
Angelegenheiten ohne Nachteil <strong>für</strong> sich wahrzunehmen, kann vom Gericht ein Sachwalterverfahren<br />
eingeleitet und ein Sachwalter bestellt werden. <strong>Die</strong>ser übernimmt dann die gesetzliche<br />
Vertretung der betroffenen Person.<br />
Eine Sachwalterbestellung kann sowohl<br />
die Vornahme von Rechtsgeschäften als<br />
auch die ärztliche oder soziale Betreuung<br />
(Personensorge) betreffen. Sachwalter<br />
oder Sachwalterinnen übernehmen die<br />
Besorgung aller oder einzelner Angelegenheiten<br />
der betroffenen Person, die<br />
diese nicht ohne Gefahr eines Nachteils<br />
<strong>für</strong> sich selbst besorgen kann. <strong>Die</strong> Geschäftsfähigkeit<br />
wird immer nur so weit<br />
eingeschränkt, als es unbedingt notwendig<br />
ist. Damit soll der Betroffene bzw. die<br />
Betroffene ausreichend vor Nachteilen<br />
geschützt werden.<br />
Bei der ärztlichen Betreuung von besachwalterten<br />
Patienten stellt sich häufig<br />
die Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein<br />
Sachwalter beim behandelnden Arzt<br />
Auskunft über den Gesundheitszustand<br />
Alle Jahre wieder stellt sich am Jahresende<br />
die Frage, ob auch wirklich alle<br />
Möglichkeiten, Steuern zu sparen, voll<br />
ausgeschöpft wurden, ob man wohl ja<br />
nichts übersehen hat und was man jetzt<br />
in letzter Minute vor dem Jahreswechsel<br />
noch tun sollte. Im Folgenden finden Sie<br />
die wichtigsten Punkte <strong>für</strong> Ihren heurigen<br />
„Steuer-Check“:<br />
1. FbIG – Auch heuer wieder 10%<br />
der Gewinne steuerfrei lukrieren:<br />
Wie erstmals im Vorjahr möglich, können<br />
Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch<br />
heuer wieder bis zu 10% der Gewinne<br />
seines Klienten anfordert. Grundsätzlich<br />
dürfen <strong>Ärzte</strong> nach § 51 Abs 1 <strong>Ärzte</strong>gesetz<br />
gesetzlichen Vertretern – das sind auch<br />
Sachwalter – Auskunft über den Gesundheitszustand<br />
einer Person erteilen. Voraussetzung<br />
ist allerdings, dass der Sachwalter<br />
<strong>für</strong> den Wirkungsbereich „medizinische<br />
Angelegenheiten“ zuständig ist. Der Wirkungsbereich<br />
des Sachwalters ergibt sich<br />
aus dem Beschluss, der vom zuständigen<br />
Gericht anlässlich der Sachwalterbestellung<br />
gefasst wurde. Voraussetzung <strong>für</strong> die<br />
Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht<br />
nach dem <strong>Ärzte</strong>gesetz gegenüber<br />
einem bestellten Sachwalter ist, dass dieser<br />
<strong>für</strong> „medizinische Angelegenheiten“ oder<br />
überhaupt <strong>für</strong> „alle Angelegenheiten“ des<br />
Betroffenen vom Gericht bestellt wurde.<br />
Darüber hinaus können auch Informationen<br />
an den Sachwalter weitergegeben<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08<br />
werden, die dieser zur Sicherstellung des<br />
Behandlungserfolges zu treffen hat (z.B:<br />
der Sachwalter muss die Hauskrankenpflege<br />
organisieren).<br />
Unser Tipp:<br />
Sollte ein Sachwalter Auskunft über<br />
den Gesundheitszustand eines seiner<br />
Klienten verlangen (z.B. Abschriften<br />
der ärztlichen Dokumentation), sollte<br />
man sich den Bestellungsbeschluss<br />
vorlegen lassen, damit man beurteilen<br />
kann, ob eine Weitergabe der medizinischen<br />
Daten an den Sachwalter<br />
rechtmäßig erfolgen kann.<br />
Dr. Günter Atzl<br />
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />
Alle Jahre wieder: Wertvolle Steuertipps <strong>für</strong> Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />
steuerfrei lukrieren, wenn sie da<strong>für</strong><br />
bestimmte begünstigte Investitionen tätigen.<br />
<strong>Die</strong> Möglichkeit, <strong>für</strong> die betreffenden<br />
Investitionen die normale Abschreibung<br />
(Afa) geltend zu machen, bleibt davon<br />
unberührt. Das bedeutet im Klartext, dass<br />
Ihnen der Fiskus bei einem Spitzensteuersatz<br />
von 50% tatsächlich 100%<br />
der getätigten Investitionen bezahlt.<br />
Nämlich 50% Steuervergütung über den<br />
oben beschriebenen neuen Freibetrag<br />
und 50% über die herkömmliche Jahresabschreibung.<br />
Begünstigt ist die Neuanschaffung abnutzbarer,<br />
körperlicher Anlagegüter und<br />
bestimmter Wertpapiere. Also sind z.B.<br />
Kunstschätze (nicht abnutzbar) und Software<br />
(nicht körperlich) ausgenommen.<br />
Weiters ausgenommen von der Begünstigung<br />
sind Gebäude, Pkws, Luftfahrzeuge<br />
und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />
Voraussetzung ist, dass die angeschafften<br />
Wirtschaftsgüter über eine Nutzungsdauer<br />
von mindestens 4 Jahren zum Betriebsvermögen<br />
gehören.<br />
Zur praktischen Umsetzung und maximalen<br />
Ausnutzung dieser Begünstigung<br />
finden Sie an dieser Stelle auch heuer<br />
wieder die wichtigsten Tipps:<br />
Ë
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />
FBIG - Tipp 1: Steuervorteil voll ausschöpfen<br />
Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
eine Gewinnvorschaurechnung erstellen<br />
und den daraus resultierenden Investitionsbedarf<br />
zur optimalen Ausschöpfung<br />
des Freibetrages ermitteln.<br />
FBIG - Tipp 2: Am 32. Dezember ist<br />
es zu spät …<br />
Ganz wichtig, um überhaupt in den<br />
Genuss der Begünstigung zu kommen,<br />
ist es, dass die Anschaffung der begünstigungsfähigen<br />
Investitionsgüter und/oder<br />
Wertpapiere noch 2008 erfolgt. Dabei<br />
kommt es nicht auf den Zeitpunkt der<br />
Zahlung, sondern auf die Verschaffung<br />
der Verfügungsmacht (Lieferdatum,<br />
Depotanlage) an.<br />
FBIG - Tipp 3: Wertpapiere, die sich<br />
lohnen …<br />
Begünstigt ist auch die Anschaffung von<br />
bestimmten Wertpapieren. Beauftragen<br />
Sie Ihren Bankbetreuer damit, Ihnen<br />
begünstigungsfähige Wertpapiere herauszusuchen.<br />
Bei der Kaufentscheidung<br />
sollte auch die aktuelle Finanzmarktkrise<br />
mit bedacht werden. Lassen Sie sich<br />
diesbezüglich ausführlich von Ihrer Bank<br />
aufklären und beraten.<br />
FBIG - Tipp 4: Eigenes Depot<br />
Eröffnen Sie ein eigenes Depot, welches<br />
auf Ihre Ordination lautet. So gelingt es<br />
zweifellos, die Widmung <strong>für</strong> die Ordination<br />
und die Behaltedauer nachzuweisen.<br />
FBIG - Tipp 5: Liquiditätspolster <strong>für</strong><br />
künftige Investitionen<br />
Für den FBIG angeschaffte Wertpapiere<br />
können auch innerhalb der 4jährigen<br />
Behaltefrist steuerunschädlich veräußert<br />
werden, wenn sie durch begünstigungsfähige<br />
Investitionen ersetzt werden.<br />
Beispiel: Im Jahr 2007 und 2008 wird vor<br />
Ausnutzung des FBIG jeweils ein Gewinn<br />
von € 100.000,- erzielt. Damit kann ein<br />
FBIG in Höhe von jeweils € 10.000,-<br />
geltend gemacht werden, wenn entsprechende<br />
Investitionen getätigt werden. Im<br />
Jahr 2007 gab es keinen Investitionsbedarf,<br />
so dass im Dezember 2007 um € 10.000,-<br />
Wertpapiere angeschafft wurden. Heuer<br />
soll noch ein EKG im Wert von ca. €<br />
20.000,- angeschafft werden. Zur vollen<br />
Ausschöpfung des FBIG wäre jedoch auch<br />
2008 nur eine Investition in Höhe von €<br />
10.000,- notwendig. Der Überhang kann<br />
als Ersatzbeschaffung <strong>für</strong> die im Vorjahr<br />
erworbenen Wertpapiere verwendet<br />
werden. D.h. die im Vorjahr angeschafften<br />
Wertpapiere können verkauft werden und<br />
der Erlös zur Finanzierung der Investition<br />
2008 herangezogen werden.<br />
2. Letzter Aufruf zum Einstieg in<br />
das neue Abfertigungssystem <strong>für</strong><br />
selbständige Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong><br />
Wie bereits berichtet, besteht noch bis<br />
Ende des Jahres <strong>für</strong> die meisten von Ihnen<br />
die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue<br />
Selbständigenvorsorge zu entscheiden und<br />
so bei Pensionsantritt eine Abfertigung zu<br />
kassieren und Steuervorteile zu lukrieren.<br />
Da <strong>für</strong> diese Entscheidung nun nicht mehr<br />
viel Zeit bleibt, finden Sie im Folgenden<br />
nochmals einen Kurzüberblick über die<br />
wichtigsten Eckpunkte der Selbständigenvorsorge:<br />
Arzt und Recht<br />
• Maximale Einzahlung <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> ca. €<br />
840,- p.a.<br />
• Auszahlung bei Pensionierung als Einmalzahlung<br />
oder als Rente.<br />
• <strong>Die</strong> Zahlungen sind steuerlich absetzbar.<br />
Bei einem Spitzensteuersatz von 50%<br />
zahlt der Finanzminister somit die<br />
Hälfte Ihrer Beiträge.<br />
• Und auch die Früchte werden steuerlich<br />
versüßt. So ist die Auszahlung als Rente<br />
vollkommen steuerfrei und die alternative<br />
Einmalauszahlung lediglich mit<br />
einem Steuersatz von 6% belegt.<br />
• Zudem sind die Erträge der Vorsorgekassen<br />
von der Kapitalertragsteuer<br />
befreit. D.h. auch die Gewinne, die<br />
während der Veranlagungsphase von<br />
den Vorsorgekassen erzielt werden,<br />
sind steuerfrei.<br />
. . . Und die Pferdefüße:<br />
• Ist man dem System einmal beigetreten,<br />
so ist ein Widerruf nicht mehr möglich.<br />
Sie zahlen dann bis zur Aufgabe der<br />
selbständigen Tätigkeit bzw. bis zum<br />
Pensionsantritt.<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08 1<br />
Ë
2<br />
Arzt und Recht<br />
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />
• Auf Grund der restriktiven Veranlagungsvorschriften<br />
und der gesetzlichen<br />
Bruttokapitalgarantie ist es <strong>für</strong> die Vorsorgekassen<br />
sehr schwierig, ansehnliche<br />
Renditen zu erwirtschaften, von denen<br />
dann auch noch Verwaltungskosten in<br />
Abzug zu bringen sind.<br />
Bei guter Gewinnlage kommt die Hälfte<br />
der Beitragszahlungen jedoch über die<br />
Steuerersparnis wieder retour und wirkt<br />
so positiv auf die Nettorendite nach Steuer.<br />
In dieser Situation zahlt sich die Selbständigenvorsorge<br />
bei Interesse an einer<br />
zusätzlichen Vorsorge sicher aus.<br />
3. Gewinnplanung mit<br />
Verschiebestrategien<br />
Durch planmäßiges Vorziehen von Ausgaben<br />
(Vorauszahlungen, Vorratseindeckung<br />
mit <strong>Ärzte</strong>- u. Laborbedarf, Medikamenten,<br />
Zahngold etc.) vor und/oder Verschieben<br />
von Einnahmen hinter den 31.12.2008<br />
(Honorarnoten so verschicken, dass das<br />
Geld erst 1/09 eintrifft) können Sie Ihre<br />
Steuerbelastung 2008 noch ganz<br />
schön reduzieren. <strong>Die</strong>se Verschiebetechnik<br />
ist ein Klassiker mit großer Wirkung<br />
und funktioniert bei allen, die Ihre<br />
Einkünfte mittels Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung ermitteln.<br />
Tipp: Allzu extreme Verschiebemanöver<br />
können dazu führen, dass Sie Opfer so<br />
genannter automatischer „Auffälligkeitsprüfungen“<br />
Ihres Finanzamtes werden.<br />
Zeigen solche Prüfungen bei Einreichung<br />
der Steuererklärungen Abweichungen in<br />
größerem Umfang an, so kann dies möglicherweise<br />
eine Betriebsprüfung auslösen.<br />
<strong>Die</strong> Verschiebetechnik sollte daher auch<br />
heuer mit Maß und Ziel angewendet<br />
werden.<br />
. Gewinnplanung mit<br />
Verlustbeteiligungen<br />
Eine weitere mögliche Maßnahme zur<br />
Gewinnplanung ist die Zeichnung von Verlustbeteiligungen.<br />
Darunter versteht man<br />
den Erwerb einer Beteiligung an einem<br />
vorerst verlustbringenden Unternehmen<br />
(gewerbliches Modell) oder einer Liegenschaft<br />
zur Vermietung (Bauherrenmodell,<br />
Vorsorgewohnung). <strong>Die</strong> erzielten Verluste<br />
können Sie mit Ihren Einkünften aus ärztlicher<br />
Tätigkeit verrechnen und kürzen so<br />
insgesamt die Steuerbemessungsgrundlage<br />
2008.<br />
Achtung! Steht bei einer Verlustbeteiligung<br />
die Erzielung steuerlicher Vorteile im<br />
Vordergrund, so werden die erzielten Verluste<br />
steuerlich nicht anerkannt. Nach wie<br />
vor akzeptiert werden Bauherrenmodelle<br />
und Vorsorgewohnungen, wenn dargelegt<br />
wird, dass innerhalb einer bestimmten Zeit<br />
ein Gesamtüberschuss aus der Vermietung<br />
des betreffenden Projektes erzielt werden<br />
kann.<br />
Tipp: Lassen Sie jedes angebotene Projekt<br />
vor Unterfertigung unbedingt von Ihrem<br />
<strong>Steuerberater</strong> auf steuerliche Verwertbarkeit<br />
prüfen.<br />
5. Gewinnplanung mit<br />
Spekulationsgeschäften<br />
Vermeiden Sie steuerpflichtige Spekulationsgewinne!<br />
Solche entstehen, wenn Sie<br />
Wertpapiere innerhalb eines Jahres<br />
nach Erwerb mit Gewinn veräußern oder<br />
private Fremdwährungskredite innerhalb<br />
von einem Jahr gewinnbringend in<br />
den Euro rückwechseln. Dasselbe gilt <strong>für</strong><br />
private Immobilien, die innerhalb von<br />
10 Jahren ab Anschaffung mit Gewinn<br />
veräußert werden.<br />
Tipp 1: Private Fremdwährungskredite<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach Einstieg<br />
in die fremde Währung in den Euro<br />
wechseln!<br />
Tipp 2: Sollte ein Spekulationsgewinn z.B.<br />
vor dem Börsensturz eingetreten sein, so<br />
können Sie noch mit einem realisierten<br />
Spekulationsverlust gegensteuern. So<br />
könnten Sie z.B. Wertpapiere, die in den<br />
letzten 12 Monaten erworben wurden und<br />
schlecht gelaufen sind, verkaufen. <strong>Die</strong>s<br />
dürfte ja heuer angesichts der aktuellen<br />
Finanzmarktkrise nicht allzu schwierig<br />
sein. Spekulationsverluste und –gewinne<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08<br />
können sodann saldiert werden, sodass<br />
abzüglich des Freibetrages <strong>für</strong> die Steuer<br />
im Idealfall nichts mehr übrig bleibt.<br />
. Weihnachtsgeschenke <strong>für</strong><br />
Mitarbeiter<br />
Jedem Mitarbeiter dürfen Sie pro Jahr<br />
Sachgeschenke im Wert von € 186<br />
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei<br />
machen. Haben Sie dieses Potenzial noch<br />
nicht ausgeschöpft, so ist Weihnachten ein<br />
schöner Anlass, um dieses Steuerzuckerl<br />
noch rechtzeitig voll auszunutzen. Achtung!<br />
Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!<br />
Gutscheine werden akzeptiert.<br />
7. Steuerfreie Zukunftssicherung<br />
<strong>für</strong> Mitarbeiter<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Lebens-,<br />
Kranken- und Unfallversicherungen sind<br />
bis zu € 300 pro Jahr und Nase steuerfrei<br />
und voll betrieblich absetzbar. Wichtig dabei<br />
ist, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht<br />
verletzt wird. D.h. eine entsprechende<br />
Zusage kann nicht willkürlich an einzelne<br />
Mitarbeiter (z.B. Ehepartner) gemacht<br />
werden, sondern nur an alle zusammen<br />
bzw. an nach bestimmten Kriterien festgelegte<br />
Mitarbeitergruppen.<br />
8. Für Aus- und Fortbildung Freibeträge,<br />
Prämien und Förderungen<br />
kassieren!<br />
Neben der vollen Absetzbarkeit der<br />
Ausgaben, können Sie unter bestimmten<br />
Voraussetzungen einen zusätzlichen<br />
Bildungsfreibetrag von 20% der Kosten<br />
geltend machen, der genauso wie beim<br />
Freibetrag <strong>für</strong> investierte Gewinne Ihre<br />
Steuerbemessungsgrundlage schmälert!<br />
Alternativ dazu ist <strong>für</strong> Verlustbetriebe<br />
die Inanspruchnahme einer 6%igen Bildungsprämie<br />
möglich. Daneben gibt es<br />
interessante Förderungen vom Land Tirol<br />
und vom AMS.<br />
Ë
Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2008<br />
. Steuerabsetzposten<br />
Weihnachtsfeier<br />
Für Betriebsveranstaltungen können Sie<br />
pro Mitarbeiter jährlich € 365 steuerfrei<br />
geltend machen. Denken Sie bei der<br />
Weihnachtsfeier daran, dass alle Betriebsveranstaltungen<br />
des ganzen Jahres<br />
zusammengerechnet werden. Ein eventueller<br />
Mehrbetrag ist steuerpflichtiger<br />
Arbeitslohn. Nur bei ganz bestimmten<br />
Fallkonstellationen (z.B. Jubiläumsreisen)<br />
darf diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ausnahmsweise überschritten<br />
werden.<br />
10. Steuerabsetzposten Spenden<br />
Besonders um die Weihnachtszeit sind<br />
Spenden alle Jahre wieder ein aktuelles<br />
Thema. Dabei ist es gut zu wissen, dass<br />
z.B. Spenden an wissenschaftliche und<br />
kulturelle Institutionen wie die Österreichische<br />
Nationalbibliothek, das Bundesdenkmalamt,<br />
Museen, Einrichtungen,<br />
die auf dem Gebiet der Forschung und<br />
Erwachsenenbildung tätig sind, und<br />
Dachverbände, die sich der Förderung des<br />
Behindertensports verschrieben haben,<br />
steuerlich absetzbar sind. Auch Spenden<br />
an Katastrophenopfer können unter<br />
bestimmten Voraussetzungen steuermindernd<br />
geltend gemacht werden. Abzugsfähig<br />
sind dabei Ausgaben in Höhe von bis<br />
zu 10% des Vorjahresgewinnes.<br />
Tipp: Auf der Homepage des Finanzministeriums<br />
(www.bmf.gv.at) finden Sie<br />
eine Liste über die „steuertauglichen“<br />
Spendenempfänger.<br />
11. Der optimale Zahlungstermin<br />
<strong>für</strong> Nachzahlungen aus der Steuererklärung<br />
2007<br />
Für Einkommensteuernachzahlungen aus<br />
der Veranlagung 2007 gibt es eine zinsfreie<br />
Phase bis 1. Oktober 2008. Ab diesem<br />
Datum beginnt die Finanz Nachzahlungen<br />
mit einem Jahreszinssatz von 5,13% bzw.<br />
ab 12.11.2008 mit 4,63% zu verzinsen.<br />
Tipp: Auch wenn der Einkommensteu-<br />
erbescheid vom Finanzamt noch auf sich<br />
warten lässt, können Sie die Anspruchszinsen<br />
vermeiden, indem eine freiwillige<br />
Anzahlung mit dem Verwendungszweck<br />
„E 01–12/2007“ geleistet wird. Für<br />
Kleinbeträge gibt es eine Bagatellgrenze.<br />
Zinsen, die nicht mehr als € 50 ausmachen,<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
12. Achtung Praxisgründer:<br />
Ausnahmeanträge von der Pflichtversicherung<br />
noch vor Jahresende<br />
stellen!<br />
Für niedergelassene <strong>Ärzte</strong> ist eine Ausnahme<br />
von der Versicherungspflicht bei<br />
der gewerblichen Sozialversicherung <strong>für</strong><br />
das Jahr 2008 möglich, wenn<br />
a) die Einkommensgrenze von € 4.188,12<br />
und<br />
b)die Umsatzgrenze von nunmehr<br />
€ 30.000 pro Jahr<br />
nicht überschritten werden. Als weitere<br />
Voraussetzung darf in den letzten 60<br />
Kalendermonaten nicht länger als 12<br />
Kalendermonate Pflichtversicherung bei<br />
der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft (SVA) bestanden<br />
haben.<br />
Tipp: Stellen Sie rechtzeitig einen entsprechenden<br />
Ausnahmeantrag. Zur Ausnahme<br />
von der Pflichtversicherung kann es nur<br />
dann kommen, wenn dies noch vor Ablauf<br />
des betreffenden Jahres beantragt wird<br />
und noch keine Versicherungsleistungen<br />
aus der Pflichtversicherung angefallen<br />
sind. Beachten Sie aber bitte auch die<br />
Kehrseite der Medaille: Billigere Pensionsversicherungsmonate<br />
als zum Mindestbeitrag<br />
der Anfangsjahre bekommen<br />
Sie nie wieder!<br />
13. Steuerliche Verwertbarkeit<br />
privater Ausgaben<br />
Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen,<br />
Wohnraumschaffung und -sanierung,<br />
junge Aktien und Genussscheine<br />
können als so genannte Sonderausgaben,<br />
wenn auch sehr eingeschränkt, steuerlich<br />
Arzt und Recht<br />
verwertet werden. Ab einem Einkommen<br />
von € 36.400,00 vermindert sich der<br />
absetzbare Betrag kontinuierlich, bis bei<br />
€ 50.900,00 davon nichts mehr übrig<br />
bleibt.<br />
Tipp: Sonderausgaben soll jener Partner<br />
tragen, der das geringere Einkommen<br />
erzielt!<br />
1 . befreien Sie sich von unnötigem<br />
ballast<br />
Wer sich <strong>für</strong> das neue Jahr vorgenommen<br />
hat, wieder einmal richtig Ordnung in die<br />
Bude zu bringen, der kann gleich nach<br />
Silvester mit den Belegen und Aufzeichnungen<br />
aus 2001 und Vorjahren beginnen.<br />
Ausnahme: Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige<br />
Berufungsverfahren oder gerichtliche oder<br />
behördliche Verfahren von Bedeutung<br />
sind und Aufzeichnungen und Unterlagen<br />
Grundstücke betreffend. Letztere sind 12<br />
Jahre aufbewahrungspflichtig.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
STB Raimund Eller<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 4/08 3