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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />

Für gelassene Gemüter in Zukunft<br />

vielleicht noch mehr drin<br />

Jene, die das Risiko einer Erhöhung der<br />

Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Grunderwerbsteuer<br />

gering schätzen, sollten<br />

jedoch vielleicht trotzdem die Abschaffung<br />

der Schenkungssteuer abwarten.<br />

Genau dieselbe Konstruktion (gemischte<br />

Schenkung wie oben), mit der die Steuerbelastung<br />

auch bisher schon minimiert<br />

werden konnte, könnte in Zukunft mittels<br />

geringer Adaptierungen nämlich doch<br />

noch zu einer Lösung ohne Haken führen.<br />

Und zwar so: Nach der derzeitigen<br />

Gesetzeslage berechnet sich die Grunderwerbsteuer<br />

primär von der Gegenleistung<br />

und erst sekundär in Ermangelung einer<br />

solchen vom dreifachen Einheitswert.<br />

Hier könnte man nun mit einer so geringen<br />

Gegenleistung operieren, dass auch<br />

<strong>für</strong> die weiter bestehende Grunderwerbsteuer<br />

fast nichts mehr übrig bleibt und<br />

so doch noch eine nahezu steuerfreie<br />

Übertragung von Grund und Boden möglich<br />

wird. Ob diese Rechnung aufgeht, ist<br />

allerdings noch ungewiss.<br />

Tipp:<br />

Wie auch immer, eine Übertragung von<br />

Liegenschaften noch zu Lebzeiten<br />

ist aus steuerlicher Sicht zumindest<br />

eine Überlegung wert. Denn eine „gemischte<br />

Erbschaft“ gibt es nicht. Obiges<br />

Steuersparmodell funktioniert nur bei<br />

Schenkung.<br />

Variante Vorbehaltsfruchtgenuss:<br />

Eine Variante der gemischten Schenkung<br />

besteht in der Einräumung eines Vorbehaltsfruchtgenusses.<br />

<strong>Die</strong>nt die Villa aus<br />

obigem Beispiel etwa zur Erzielung von<br />

Mieteinkünften, so besteht die Möglichkeit,<br />

dass die Eltern sich die Mieteinnahmen<br />

zurückbehalten. <strong>Die</strong>s gelingt, indem<br />

ein Fruchtgenussrecht zu Gunsten der<br />

Eltern bestellt wird. Der Wert des Fruchtgenussrechtes<br />

und damit der Gegenleistung<br />

orientiert sich an den zukünftigen<br />

durchschnittlichen Jahreserträgen und<br />

ist nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen zu ermitteln. Ist der jüngere<br />

der beiden Elternteile in obigem Beispiel<br />

64 Jahre und belaufen sich die Mieterträge<br />

jährlich z. B. auf € 25.000,- so<br />

wäre die Gegenleistung des lebenslangen<br />

Fruchtgenusses mit € 288.887,22 in<br />

Ansatz zu bringen. Daraus errechnet sich<br />

eine Schenkungssteuer in Höhe von €<br />

222,82 und eine Grunderwerbsteuer von<br />

€ 5.777,74. Insgesamt resultiert daraus<br />

eine Steuerbelastung von € 6.000,56<br />

und eine Steuerersparnis gegenüber der<br />

reinen Schenkung bereits nach bisheriger<br />

Gesetzeslage in Höhe von € 26.801,44.<br />

<strong>Die</strong> Stärke der Fruchtgenusskonstruktion<br />

liegt vor allem darin, dass der Beschenkte<br />

kein Geld in die Hand zu nehmen braucht<br />

und dennoch eine steuerschonende Immobilienübertragung<br />

erreicht werden kann.<br />

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass<br />

der Geschenkgeber wirtschaftlicher Eigentümer<br />

bleiben und so eine zusätzliche<br />

Altersversorgung und Absicherung aus<br />

einer bereits zivilrechtlich aus der Hand<br />

gegebenen Immobilie bei gleichzeitiger<br />

Lukrierung aller Steuervorteile erreichen<br />

kann. Ist diese Vorsorgekomponente <strong>für</strong> Sie<br />

auch unabhängig von etwaigen Steuervorteilen<br />

ein Thema, so bringt ein Zuwarten<br />

bis zur Abschaffung der Schenkungssteuer<br />

<strong>für</strong> Sie unter Umständen gar nichts. Was<br />

bleibt, ist dann möglicherweise nur mehr<br />

das Risiko einer etwaigen Verteuerung der<br />

Grunderwerbsteuer.<br />

Resümee:<br />

Das Auslaufen der Erbschaftssteuer mit<br />

31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />

die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />

ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />

bestimmter Vermögenstransaktionen<br />

nicht bis zum Sommer warten wollen<br />

oder können, so besteht die Möglichkeit,<br />

jetzt sofort eine notarielle Schenkung mit<br />

Übergabetermin 1.8.2008 vorzunehmen.<br />

So erreichen Sie rasche Rechtssicherheit<br />

und nutzen gleichzeitig die Chance auf<br />

Steuerfreiheit.<br />

In allen Fällen vorher anstehender Schenkungen<br />

und Erbschaften empfehlen wir<br />

den rechtzeitigen Gang zum <strong>Steuerberater</strong>.<br />

<strong>Die</strong>ser kennt attraktive Steuersparmodelle<br />

und kann entsprechend Ihrer individuellen<br />

Situation das Optimum <strong>für</strong> Sie<br />

herausholen. Obige Beispiele zeigen, dass<br />

es im Bereich der Schenkung bereits nach<br />

Arzt und Recht<br />

der bisherigen Gesetzeslage Gestaltungen<br />

gibt, mit denen man schon immer bis zu<br />

Zigtausende Euros sparen konnte.<br />

Besonders dringend zum <strong>Steuerberater</strong><br />

sollten Sie bei bevorstehenden Immobilientransfers.<br />

Insbesondere bei der<br />

Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />

lassen sich neben der steuerlichen<br />

Optimierung auch zivilrechtliche<br />

Zielsetzungen, wie z. B. die wirtschaftliche<br />

Absicherung des Geschenkgebers<br />

erreichen, ohne dass beim Beschenkten<br />

ein Finanzierungsbedarf entsteht. Gerade<br />

hier ist aber äußerste Vorsicht geboten.<br />

Zum einen bedarf es einer ganz konkreten<br />

Ausgestaltung, damit die gewünschten<br />

steuerlichen Folgen auch eintreten, und<br />

zum anderen sind die zivilrechtlichen<br />

Nebenwirkungen nicht immer erwünscht.<br />

Jede Immobilientransaktion kann die<br />

unterschiedlichsten zivilrechtlichen,<br />

schenkungs-, einkommens-, umsatz- und<br />

grunderwerbssteuerlichen Konsequenzen<br />

nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen<br />

daher, bei geplanten Manövern rechtzeitig<br />

gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt, Notar<br />

und <strong>Steuerberater</strong> die besten Strategien<br />

unter Einbezug aller Aspekte <strong>für</strong> Ihre<br />

individuelle Situation festzulegen.<br />

Zudem könnte eine Ad-hoc-Erhöhung der<br />

Grunderwerbsteuer dazu führen, dass die<br />

Übertragung von Grund und Boden nach<br />

dem 31.7.2008 noch teuerer kommt<br />

als bisher. Um dieses Risiko möglichst<br />

gering zu halten, gäbe es die Möglichkeit,<br />

anstehende Übertragungen bereits<br />

jetzt fix fertig ausarbeiten zu lassen. So<br />

sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet und<br />

können einem eventuellen Steuerinferno<br />

kurzfristiger Gesetzesänderungen noch<br />

rechtzeitig Paroli bieten.<br />

Sobald aus Politikerkreisen Weiteres<br />

bekannt wird, werden wir <strong>für</strong> Sie selbstverständlich<br />

in der nächsten Ausgabe mit<br />

aktuellen Tipps berichten.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SBH Raimund Eller<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08 51

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