Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer?<br />
Für gelassene Gemüter in Zukunft<br />
vielleicht noch mehr drin<br />
Jene, die das Risiko einer Erhöhung der<br />
Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Grunderwerbsteuer<br />
gering schätzen, sollten<br />
jedoch vielleicht trotzdem die Abschaffung<br />
der Schenkungssteuer abwarten.<br />
Genau dieselbe Konstruktion (gemischte<br />
Schenkung wie oben), mit der die Steuerbelastung<br />
auch bisher schon minimiert<br />
werden konnte, könnte in Zukunft mittels<br />
geringer Adaptierungen nämlich doch<br />
noch zu einer Lösung ohne Haken führen.<br />
Und zwar so: Nach der derzeitigen<br />
Gesetzeslage berechnet sich die Grunderwerbsteuer<br />
primär von der Gegenleistung<br />
und erst sekundär in Ermangelung einer<br />
solchen vom dreifachen Einheitswert.<br />
Hier könnte man nun mit einer so geringen<br />
Gegenleistung operieren, dass auch<br />
<strong>für</strong> die weiter bestehende Grunderwerbsteuer<br />
fast nichts mehr übrig bleibt und<br />
so doch noch eine nahezu steuerfreie<br />
Übertragung von Grund und Boden möglich<br />
wird. Ob diese Rechnung aufgeht, ist<br />
allerdings noch ungewiss.<br />
Tipp:<br />
Wie auch immer, eine Übertragung von<br />
Liegenschaften noch zu Lebzeiten<br />
ist aus steuerlicher Sicht zumindest<br />
eine Überlegung wert. Denn eine „gemischte<br />
Erbschaft“ gibt es nicht. Obiges<br />
Steuersparmodell funktioniert nur bei<br />
Schenkung.<br />
Variante Vorbehaltsfruchtgenuss:<br />
Eine Variante der gemischten Schenkung<br />
besteht in der Einräumung eines Vorbehaltsfruchtgenusses.<br />
<strong>Die</strong>nt die Villa aus<br />
obigem Beispiel etwa zur Erzielung von<br />
Mieteinkünften, so besteht die Möglichkeit,<br />
dass die Eltern sich die Mieteinnahmen<br />
zurückbehalten. <strong>Die</strong>s gelingt, indem<br />
ein Fruchtgenussrecht zu Gunsten der<br />
Eltern bestellt wird. Der Wert des Fruchtgenussrechtes<br />
und damit der Gegenleistung<br />
orientiert sich an den zukünftigen<br />
durchschnittlichen Jahreserträgen und<br />
ist nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen zu ermitteln. Ist der jüngere<br />
der beiden Elternteile in obigem Beispiel<br />
64 Jahre und belaufen sich die Mieterträge<br />
jährlich z. B. auf € 25.000,- so<br />
wäre die Gegenleistung des lebenslangen<br />
Fruchtgenusses mit € 288.887,22 in<br />
Ansatz zu bringen. Daraus errechnet sich<br />
eine Schenkungssteuer in Höhe von €<br />
222,82 und eine Grunderwerbsteuer von<br />
€ 5.777,74. Insgesamt resultiert daraus<br />
eine Steuerbelastung von € 6.000,56<br />
und eine Steuerersparnis gegenüber der<br />
reinen Schenkung bereits nach bisheriger<br />
Gesetzeslage in Höhe von € 26.801,44.<br />
<strong>Die</strong> Stärke der Fruchtgenusskonstruktion<br />
liegt vor allem darin, dass der Beschenkte<br />
kein Geld in die Hand zu nehmen braucht<br />
und dennoch eine steuerschonende Immobilienübertragung<br />
erreicht werden kann.<br />
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass<br />
der Geschenkgeber wirtschaftlicher Eigentümer<br />
bleiben und so eine zusätzliche<br />
Altersversorgung und Absicherung aus<br />
einer bereits zivilrechtlich aus der Hand<br />
gegebenen Immobilie bei gleichzeitiger<br />
Lukrierung aller Steuervorteile erreichen<br />
kann. Ist diese Vorsorgekomponente <strong>für</strong> Sie<br />
auch unabhängig von etwaigen Steuervorteilen<br />
ein Thema, so bringt ein Zuwarten<br />
bis zur Abschaffung der Schenkungssteuer<br />
<strong>für</strong> Sie unter Umständen gar nichts. Was<br />
bleibt, ist dann möglicherweise nur mehr<br />
das Risiko einer etwaigen Verteuerung der<br />
Grunderwerbsteuer.<br />
Resümee:<br />
Das Auslaufen der Erbschaftssteuer mit<br />
31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />
die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />
ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />
bestimmter Vermögenstransaktionen<br />
nicht bis zum Sommer warten wollen<br />
oder können, so besteht die Möglichkeit,<br />
jetzt sofort eine notarielle Schenkung mit<br />
Übergabetermin 1.8.2008 vorzunehmen.<br />
So erreichen Sie rasche Rechtssicherheit<br />
und nutzen gleichzeitig die Chance auf<br />
Steuerfreiheit.<br />
In allen Fällen vorher anstehender Schenkungen<br />
und Erbschaften empfehlen wir<br />
den rechtzeitigen Gang zum <strong>Steuerberater</strong>.<br />
<strong>Die</strong>ser kennt attraktive Steuersparmodelle<br />
und kann entsprechend Ihrer individuellen<br />
Situation das Optimum <strong>für</strong> Sie<br />
herausholen. Obige Beispiele zeigen, dass<br />
es im Bereich der Schenkung bereits nach<br />
Arzt und Recht<br />
der bisherigen Gesetzeslage Gestaltungen<br />
gibt, mit denen man schon immer bis zu<br />
Zigtausende Euros sparen konnte.<br />
Besonders dringend zum <strong>Steuerberater</strong><br />
sollten Sie bei bevorstehenden Immobilientransfers.<br />
Insbesondere bei der<br />
Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />
lassen sich neben der steuerlichen<br />
Optimierung auch zivilrechtliche<br />
Zielsetzungen, wie z. B. die wirtschaftliche<br />
Absicherung des Geschenkgebers<br />
erreichen, ohne dass beim Beschenkten<br />
ein Finanzierungsbedarf entsteht. Gerade<br />
hier ist aber äußerste Vorsicht geboten.<br />
Zum einen bedarf es einer ganz konkreten<br />
Ausgestaltung, damit die gewünschten<br />
steuerlichen Folgen auch eintreten, und<br />
zum anderen sind die zivilrechtlichen<br />
Nebenwirkungen nicht immer erwünscht.<br />
Jede Immobilientransaktion kann die<br />
unterschiedlichsten zivilrechtlichen,<br />
schenkungs-, einkommens-, umsatz- und<br />
grunderwerbssteuerlichen Konsequenzen<br />
nach sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen<br />
daher, bei geplanten Manövern rechtzeitig<br />
gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt, Notar<br />
und <strong>Steuerberater</strong> die besten Strategien<br />
unter Einbezug aller Aspekte <strong>für</strong> Ihre<br />
individuelle Situation festzulegen.<br />
Zudem könnte eine Ad-hoc-Erhöhung der<br />
Grunderwerbsteuer dazu führen, dass die<br />
Übertragung von Grund und Boden nach<br />
dem 31.7.2008 noch teuerer kommt<br />
als bisher. Um dieses Risiko möglichst<br />
gering zu halten, gäbe es die Möglichkeit,<br />
anstehende Übertragungen bereits<br />
jetzt fix fertig ausarbeiten zu lassen. So<br />
sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet und<br />
können einem eventuellen Steuerinferno<br />
kurzfristiger Gesetzesänderungen noch<br />
rechtzeitig Paroli bieten.<br />
Sobald aus Politikerkreisen Weiteres<br />
bekannt wird, werden wir <strong>für</strong> Sie selbstverständlich<br />
in der nächsten Ausgabe mit<br />
aktuellen Tipps berichten.<br />
STB Horst <strong>Jünger</strong><br />
STB Dr. Verena Maria Erian<br />
SBH Raimund Eller<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 1/08 51