Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
Zusammenschluss zu Gemeinschaftspraxen: Achtung Steuerfalle<br />
Legen zwei oder mehr <strong>Ärzte</strong> ihre bestehenden Ordinationen<br />
zu einer Gruppenpraxis zusammen, so stellt dies<br />
aus steuerlicher Sicht einen Tausch dar. Jeder der <strong>Ärzte</strong><br />
überträgt seine Praxis auf eine gemeinsame Gesellschaft<br />
und erhält da<strong>für</strong> eine Beteiligung an dieser Gesellschaft. Dabei<br />
kann es zur Aufdeckung steuerpflichtiger stiller Reserven<br />
kommen. Letztere entstehen z. B. dann, wenn der mit<br />
übertragene Patientenstock bereits einen erheblichen Wert<br />
repräsentiert, dem in der Buchhaltung ja kein Wert gegenübersteht,<br />
oder z. B. der aktuelle Verkehrswert medizinischtechnischer<br />
Geräte über den steuerlichen Buchwerten liegt.<br />
<strong>Die</strong>se Unterschiedsbeträge sind in manchen Fächern (z. B.<br />
Radiologie) sehr hoch und können so zu massiven Einkommensteuerbelastungen<br />
führen.<br />
Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, in solchen Fällen<br />
die Voraussetzungen des so genannten Umgründungssteuergesetzes<br />
zu erfüllen. Danach kann die Aufdeckung und<br />
Versteuerung von stillen Reserven verhindert werden, wenn<br />
die Übertragung der Einzelpraxen auf eine neu gegründete<br />
Personengesellschaft im Rahmen eines schriftlichen Zusam-<br />
96 | econova.at<br />
menschlussvertrages erfolgt. Dabei muss sichergestellt werden,<br />
dass nach dem Zusammenschluss jeder Gesellschafter<br />
im Falle seines Ausscheidens oder der Aufgabe der Gesellschaft<br />
weiterhin so viel an stillen Reserven versteuern muss,<br />
wie er vor dem Zusammenschluss bei einer Aufgabe seiner<br />
bis dahin bestehenden Ordination hätte versteuern müssen.<br />
Tipp:<br />
Ein steuerlich missglückter Zusammenschluss kann Sie<br />
bei der Bildung von <strong>Ärzte</strong>-Gruppenpraxen teuer zu stehen<br />
kommen. <strong>Die</strong> korrekte Anwendung des Umgründungssteuergesetzes<br />
kann Sie davor schützen. Dabei gilt es allerdings<br />
bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu erfüllen. Werden<br />
diese nicht penibel eingehalten, so kann es zu hohen<br />
Steuerbelastungen kommen, die bei professioneller und<br />
sorgfältiger Vorgangsweise vermieden werden können.<br />
Konsultieren Sie daher bitte rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>,<br />
damit <strong>für</strong> Ihr Vorhaben eine optimale Gestaltung erfolgen<br />
kann. xy