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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

Zusammenschluss zu Gemeinschaftspraxen: Achtung Steuerfalle<br />

Legen zwei oder mehr <strong>Ärzte</strong> ihre bestehenden Ordinationen<br />

zu einer Gruppenpraxis zusammen, so stellt dies<br />

aus steuerlicher Sicht einen Tausch dar. Jeder der <strong>Ärzte</strong><br />

überträgt seine Praxis auf eine gemeinsame Gesellschaft<br />

und erhält da<strong>für</strong> eine Beteiligung an dieser Gesellschaft. Dabei<br />

kann es zur Aufdeckung steuerpflichtiger stiller Reserven<br />

kommen. Letztere entstehen z. B. dann, wenn der mit<br />

übertragene Patientenstock bereits einen erheblichen Wert<br />

repräsentiert, dem in der Buchhaltung ja kein Wert gegenübersteht,<br />

oder z. B. der aktuelle Verkehrswert medizinischtechnischer<br />

Geräte über den steuerlichen Buchwerten liegt.<br />

<strong>Die</strong>se Unterschiedsbeträge sind in manchen Fächern (z. B.<br />

Radiologie) sehr hoch und können so zu massiven Einkommensteuerbelastungen<br />

führen.<br />

Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, in solchen Fällen<br />

die Voraussetzungen des so genannten Umgründungssteuergesetzes<br />

zu erfüllen. Danach kann die Aufdeckung und<br />

Versteuerung von stillen Reserven verhindert werden, wenn<br />

die Übertragung der Einzelpraxen auf eine neu gegründete<br />

Personengesellschaft im Rahmen eines schriftlichen Zusam-<br />

96 | econova.at<br />

menschlussvertrages erfolgt. Dabei muss sichergestellt werden,<br />

dass nach dem Zusammenschluss jeder Gesellschafter<br />

im Falle seines Ausscheidens oder der Aufgabe der Gesellschaft<br />

weiterhin so viel an stillen Reserven versteuern muss,<br />

wie er vor dem Zusammenschluss bei einer Aufgabe seiner<br />

bis dahin bestehenden Ordination hätte versteuern müssen.<br />

Tipp:<br />

Ein steuerlich missglückter Zusammenschluss kann Sie<br />

bei der Bildung von <strong>Ärzte</strong>-Gruppenpraxen teuer zu stehen<br />

kommen. <strong>Die</strong> korrekte Anwendung des Umgründungssteuergesetzes<br />

kann Sie davor schützen. Dabei gilt es allerdings<br />

bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu erfüllen. Werden<br />

diese nicht penibel eingehalten, so kann es zu hohen<br />

Steuerbelastungen kommen, die bei professioneller und<br />

sorgfältiger Vorgangsweise vermieden werden können.<br />

Konsultieren Sie daher bitte rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>,<br />

damit <strong>für</strong> Ihr Vorhaben eine optimale Gestaltung erfolgen<br />

kann. xy

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