Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />
TEURE FEHLER BEI PRAXISEINKÄUFEN IN EU-STAATEN VERMEIDEN<br />
Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie als Arzt Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
(UID-Nr. = ATU-Nr.) benützen<br />
sollten und wann nicht:<br />
Sie kaufen regelmäßig oder auch nur sporadisch Gegenstände<br />
(z. B. <strong>Ärzte</strong>bedarf, medizinisch-technische Geräte, einen PKW<br />
etc.) in anderen EU-Staaten? Um teure Fehler zu vermeiden,<br />
gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:<br />
1) Der Ausnahmefall:<br />
Sie haben<br />
a) neben den umsatzsteuerfreien ärztlichen Honoraren auch<br />
umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt (z. B. <strong>für</strong> Anwendungsbeobachtungen,<br />
Vorträge, gewisse Gutachten etc.) oder<br />
b) im vergangenen Jahr um mehr als 11.000 Euro im EU-<br />
Raum eingekauft oder<br />
c) heuer bereits so viel eingekauft, dass Sie nun mit dem<br />
aktuellen Kauf in Summe die 11.000-Euro-Grenze überschreiten.<br />
Kaufen Sie beispielsweise einen PKW im Wert<br />
von mehr als 11.000 Euro <strong>für</strong> Ihre Ordination, so ist dies<br />
selbstverständlich auch dann der Fall, wenn dies der erste<br />
EU-Einkauf des Jahres ist. Hier wird bereits mit diesem<br />
ersten Einkauf der maßgebliche Grenzwert überschritten.<br />
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128 | econova.at<br />
Folge: In obigen Fällen hat Österreich das Besteuerungsrecht,<br />
d. h. Sie müssen <strong>für</strong> Einkäufe im EU-Ausland Erwerbsteuer an<br />
das österreichische Finanzamt abführen.<br />
TIPP: Damit Sie nicht doppelt zum Handkuss kommen und neben<br />
der österreichischen auch noch die ausländische Umsatzsteuer<br />
tragen müssen, sollten Sie dem EU-Verkäufer unbedingt<br />
Ihre UID-Nummer mitteilen. Wenn Sie das tun, erhalten Sie<br />
nämlich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und bezahlen dem<br />
Lieferanten auch nur den Nettopreis. <strong>Die</strong> Vergabe einer UID-<br />
Nummer kann jederzeit beim Finanzamt beantragt werden.<br />
2) Der Regelfall:<br />
Bei Ihnen ist keine der obigen Voraussetzungen a) – c) erfüllt.<br />
Folge: Sie müssen die ausländische Umsatzsteuer bezahlen<br />
und haben da<strong>für</strong> nichts mit der Erwerbsteuer zu tun.<br />
TIPP: In diesem Fall darf dem Verkäufer die UID-Nummer<br />
nicht bekannt gegeben werden. <strong>Die</strong> Rechnung wird dann mit<br />
ausländischer Umsatzsteuer (Deutschland z. B. 19 %) ausgestellt<br />
und bezahlt. xy<br />
HYPO KRATES