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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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<strong>Steuerspartipps</strong> <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> vom <strong>Ärzte</strong>spezialisten <strong>Jünger</strong><br />

TEURE FEHLER BEI PRAXISEINKÄUFEN IN EU-STAATEN VERMEIDEN<br />

Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie als Arzt Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

(UID-Nr. = ATU-Nr.) benützen<br />

sollten und wann nicht:<br />

Sie kaufen regelmäßig oder auch nur sporadisch Gegenstände<br />

(z. B. <strong>Ärzte</strong>bedarf, medizinisch-technische Geräte, einen PKW<br />

etc.) in anderen EU-Staaten? Um teure Fehler zu vermeiden,<br />

gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:<br />

1) Der Ausnahmefall:<br />

Sie haben<br />

a) neben den umsatzsteuerfreien ärztlichen Honoraren auch<br />

umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt (z. B. <strong>für</strong> Anwendungsbeobachtungen,<br />

Vorträge, gewisse Gutachten etc.) oder<br />

b) im vergangenen Jahr um mehr als 11.000 Euro im EU-<br />

Raum eingekauft oder<br />

c) heuer bereits so viel eingekauft, dass Sie nun mit dem<br />

aktuellen Kauf in Summe die 11.000-Euro-Grenze überschreiten.<br />

Kaufen Sie beispielsweise einen PKW im Wert<br />

von mehr als 11.000 Euro <strong>für</strong> Ihre Ordination, so ist dies<br />

selbstverständlich auch dann der Fall, wenn dies der erste<br />

EU-Einkauf des Jahres ist. Hier wird bereits mit diesem<br />

ersten Einkauf der maßgebliche Grenzwert überschritten.<br />

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128 | econova.at<br />

Folge: In obigen Fällen hat Österreich das Besteuerungsrecht,<br />

d. h. Sie müssen <strong>für</strong> Einkäufe im EU-Ausland Erwerbsteuer an<br />

das österreichische Finanzamt abführen.<br />

TIPP: Damit Sie nicht doppelt zum Handkuss kommen und neben<br />

der österreichischen auch noch die ausländische Umsatzsteuer<br />

tragen müssen, sollten Sie dem EU-Verkäufer unbedingt<br />

Ihre UID-Nummer mitteilen. Wenn Sie das tun, erhalten Sie<br />

nämlich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und bezahlen dem<br />

Lieferanten auch nur den Nettopreis. <strong>Die</strong> Vergabe einer UID-<br />

Nummer kann jederzeit beim Finanzamt beantragt werden.<br />

2) Der Regelfall:<br />

Bei Ihnen ist keine der obigen Voraussetzungen a) – c) erfüllt.<br />

Folge: Sie müssen die ausländische Umsatzsteuer bezahlen<br />

und haben da<strong>für</strong> nichts mit der Erwerbsteuer zu tun.<br />

TIPP: In diesem Fall darf dem Verkäufer die UID-Nummer<br />

nicht bekannt gegeben werden. <strong>Die</strong> Rechnung wird dann mit<br />

ausländischer Umsatzsteuer (Deutschland z. B. 19 %) ausgestellt<br />

und bezahlt. xy<br />

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