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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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TIpp:<br />

<strong>Die</strong> Übertragung von Sparbüchern von<br />

Todes wegen ist schon bisher steuerfrei.<br />

Das gilt auch dann, wenn z.B. eine Immobilie<br />

noch vor dem Todesfall verkauft und<br />

das Geld auf ein Sparbuch gelegt wird.<br />

Bei Schenkungssteuer<br />

bestehen noch Unsicherheiten<br />

Hier fehlt noch ein offizielles Statement<br />

der Regierung. Für die ersatzlose Abschaffung<br />

spricht, dass die Schenkungssteuer,<br />

so wie die Erbschaftsteuer auch, eine Bagatellsteuer<br />

mit sehr geringen Aufkommen<br />

ist. Das Problem liegt ganz woanders: Fällt<br />

die Schenkungssteuer weg, so könnten<br />

zweifelhafte Geldzuflüsse relativ problemlos<br />

als vermeintliche Schenkungen deklariert<br />

werden, so die Angst der Finanz.<br />

Daher dürfte es bei einem Wegfall der<br />

Schenkungssteuer zumindest zu einer<br />

speziellen Meldepflicht kommen.<br />

TIpp:<br />

Zuwarten kann sich also lohnen! Für ganz<br />

Eilige bietet sich eine notarielle Schenkung<br />

mit späterer Übergabe an. Bei Immobilientransaktion<br />

gibt es allerdings einen<br />

Haken.<br />

Immobilien trotzdem<br />

nicht steuerfrei übertragbar<br />

Was in jedem Fall auch nach dem 31.7.2008<br />

weiterhin anfällt, ist die Grunderwerbsteuer.<br />

<strong>Die</strong>se kommt nach der aktuellen Gesetzeslage<br />

mit 3,5% bzw. 2 % <strong>für</strong> Gatten<br />

und Kinder wesentlich günstiger als die<br />

Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Allerdings<br />

war dieses Ergebnis bei entsprechender<br />

Konstruktion auch bereits bisher<br />

erreichbar (gemischte Schenkung).<br />

In einem Worst-Case-Szenario könnte es<br />

aber vielleicht schon bald dazu kommen,<br />

dass die Grunderwerbsteuer nicht mehr,<br />

so wie bisher, vom dreifachen Einheitswert,<br />

sondern vom tatsächlichen Verkehrswert<br />

berechnet wird. Zumal der Einheitswert<br />

ja vom VfGH kritisiert wurde, wäre<br />

eine dahingehende Änderung logische<br />

Konsequenz. Im Ergebnis würde die Bemessungsgrundlage<br />

in den meisten Fällen<br />

drei bis vier mal so hoch sein wie bisher.<br />

TIpp:<br />

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich in<br />

manchen Konstellationen darüber nachzudenken,<br />

ob man nicht doch noch in<br />

sicherer alter Rechtslage am besten fährt.<br />

ReSümee:<br />

Das Auslaufen der Erbschaftsteuer mit<br />

31.7.2008 ist so gut wie sicher und auch<br />

die Schenkungssteuer ist wahrscheinlich<br />

ab August Geschichte. Sollten Sie hinsichtlich<br />

bestimmter Vermögenstransaktionen<br />

nicht bis zum Sommer warten wollen oder<br />

können, so besteht die Möglichkeit jetzt<br />

sofort eine notarielle Schenkung mit Übergabetermin<br />

1.8.2008 vorzunehmen. So<br />

erreichen Sie rasche Rechtssicherheit und<br />

nutzen gleichzeitig die Chance auf Steuerfreiheit.<br />

Bei Immobilientransfers könnte eine Adhoc-Erhöhung<br />

der Grunderwerbsteuer<br />

Steuern<br />

dazu führen, dass die Übertragung von<br />

Grund und Boden in Zukunft allerdings<br />

noch teuerer kommt als bisher. Um dieses<br />

Risiko möglichst gering zu halten, gäbe es<br />

die Möglichkeit, anstehende Übertragungen<br />

bereits jetzt fix fertig ausarbeiten<br />

zu lassen. So sind Sie auf den Ernstfall<br />

vorbereitet und können einer eventuellen<br />

kurzfristigen Gesetzesänderung noch ein<br />

Schnippchen schlagen. Kontaktieren Sie<br />

in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

<strong>Die</strong>ser kann in jedem Fall entsprechend<br />

Ihrer individuellen Situation das<br />

Optimum <strong>für</strong> Sie herausholen. Bei Immobilienschenkungen<br />

gibt es bereits jetzt<br />

schon Varianten, bei denen lediglich die<br />

Grunderwerbsteuer zum Tragen kommt.<br />

STB Horst <strong>Jünger</strong><br />

STB Dr. Verena Maria Erian<br />

SB Raimund Eller<br />

ZahnarZt in tirol I

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