Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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Steuern steuern –<br />
gewusst wie!<br />
<strong>Die</strong> Steuererklärung der Spitalsärztin/des Spitalsarztes.<br />
2007 ist endgültig vorbei! Nun sollten<br />
Sie als angestellter Arzt bzw. angestellte<br />
Ärztin das vergangene Jahr steuerlich<br />
aufarbeiten. Es geht um die so genannte<br />
Arbeitnehmerveranlagung. Sollten Sie<br />
<strong>für</strong> die Vorjahre noch nichts an das Finanzamt<br />
geschickt haben, so ist das kein<br />
Problem. Sie haben 5 Jahre Zeit, sich von<br />
der Finanz den einen oder anderen Euro<br />
zurückzuholen.<br />
Arbeitnehmerveranlagungen<br />
bringen Spitalsärzten bares Geld<br />
Wann müssen/können Sie<br />
eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
abgeben?<br />
Sie sind verpflichtet, eine Arbeitnehmer-<br />
Steuererklärung abzugeben, wenn Sie<br />
mindestens zeitweise zwei oder mehr Anstellungsverhältnisse<br />
gehabt haben, wenn<br />
bei der Lohnverrechnung der Alleinverdienerabsetzbetrag<br />
oder der Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
berücksichtigt wurde,<br />
Spitalsärzte, die neben ihren unselbständigen Einkünften aus dem <strong>Die</strong>nstverhältnis keine<br />
weiteren Einkünfte beziehen, sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings<br />
besteht die Möglichkeit, dies freiwillig zu tun. Das macht fast immer Sinn, da bei Spitalsärzten<br />
in der Regel beruflich veranlasste Kosten anfallen, die steuerlich abzugsfähig<br />
sind. <strong>Die</strong> im Abzugswege einbehaltene Lohnsteuer ist so naturgemäß höher als die tatsächliche<br />
Steuerschuld. <strong>Die</strong> Folge ist bares Geld vom Finanzamt.<br />
Im Schnitt kommen Klinikärzte bei professionell erstellten Arbeitnehmerveranlagungen pro<br />
Jahr auf Gutschriften zwischen rund 300 und 500 Euro. Mitunter beläuft sich der jährliche<br />
Geldsegen auf mehrere Tausend Euro. Da<strong>für</strong> sind meist teure Fortbildungen mitsamt Reisespesen<br />
(Hotel, Flug, Kilometergelder, Tagesdiäten) und Kosten einer doppelten Haushaltsführung<br />
(Miete, Betriebskosten, Einrichtung etc.) verantwortlich. Solche Ausgaben sind bei<br />
ausschließlicher beruflicher Veranlassung in der Regel voll abzugsfähig. Aber auch Aktenkoffer,<br />
Computer, Handheld und selbstverständlich Fachliteratur, Büromaterial, Visitenkarten<br />
etc. führen bei beruflicher Veranlassung zu Steuergutschriften. Selbst bei Umzugskosten,<br />
die aus beruflichem Anlass anfallen, zahlt die Finanz über die Steuerersparnis mit. Der Katalog<br />
möglicher Abzugsposten ist unerschöpflich. <strong>Die</strong> Faustregel lautet: „Alles, was beruflich<br />
veranlasst ist, mindert die Steuer.“<br />
Zudem gibt es nicht beruflich bedingte Absetzposten. Dazu gehören beispielsweise Kirchenbeiträge<br />
und bestimmte Sonderausgaben wie etwa freiwillige Personenversicherungen<br />
und vieles mehr. Auch so genannte außergewöhnliche Belastungen wie Begräbniskosten<br />
oder Kosten einer Heilbehandlung lassen sich mitunter steuerlich verwerten.<br />
Wir raten daher auch jenen Spitalsärzten, die nicht dazu verpflichtet sind, zu einer professionellen<br />
Steuererklärung. <strong>Die</strong> Rückflüsse aus der Steuergutschrift sind meist um einiges<br />
höher als die <strong>Steuerberater</strong>kosten. Letztere sind zudem im Jahr der Zahlung selbst wiederum<br />
von der Steuer absetzbar.<br />
22 1/08 klinik<br />
die Voraussetzungen da<strong>für</strong> aber nicht<br />
vorlagen oder wenn das Finanzamt Sie<br />
auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.<br />
Freiwillig können Sie immer eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
abgeben. Sinnvoll<br />
wird das vor allem bei Zutreffen einer der<br />
folgenden Punkte sein:<br />
• Sie waren nicht während des ganzen<br />
Jahres angestellt<br />
• Sie waren bei verschiedenen Arbeitgebern<br />
angestellt<br />
• Sie möchten Sonderausgaben geltend<br />
machen<br />
• Sie haben erhöhte Werbungskosten<br />
• Sie möchten außergewöhnliche Belastungen<br />
steuerlich absetzten<br />
• Sie haben Alimente <strong>für</strong> Kinder geleistet,<br />
Ihnen steht deshalb der Unterhaltsabsetzbetrag<br />
zu<br />
• Ihnen steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag<br />
oder Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
zu, und dieser wurde nicht laufend berücksichtigt<br />
Werbungskosten<br />
Natürlich gilt es, möglichst viele Ausgaben<br />
zu finden, um das zu versteuernde<br />
Einkommen so klein wie möglich zu halten,<br />
besser gesagt, um möglichst viel<br />
Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.<br />
Bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />
heißen diese Ausgaben „Werbungskosten“.<br />
<strong>Die</strong> folgende Auflistung erfolgt in<br />
der Reihenfolge, in der die Positionen im<br />
Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung)<br />
genannt sind:<br />
• <strong>Ärzte</strong>kammerbeiträge, sonstige Beiträge<br />
zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen.<br />
• Pendlerpauschale: Je nach Entfernung<br />
zum Arbeitsplatz und der Zumutbarkeit