Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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praxisthema<br />
Horst <strong>Jünger</strong>, Innsbruck<br />
Serie Steuerberatung, Teil 1<br />
Woher kommt das Geld – wohin geht das Geld?<br />
Warum weitsichtige <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />
1. Grund Nr. I<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie<br />
von dem, was Sie steuerlich als Ihr<br />
Einkommen erklären, überhaupt leben<br />
können. Geht diese Rechnung<br />
nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />
(Erbschaft, Schenkung, Kredit,<br />
Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />
Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />
aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />
nennt man Mittelnachweis<br />
(Vermögensrechnung). Da die Prüfung<br />
durch das Finanzamt meist<br />
erst Jahre später stattfindet, kann es<br />
leicht passieren, dass Sie sich an gewisse<br />
Vorkommnisse nicht mehr erinnern<br />
können bzw. keine Unterlagen<br />
mehr dazu haben. Daher empfiehlt<br />
es sich, <strong>für</strong> jedes abgelaufene<br />
Jahr sofort bei der Jahresabschlusserstellung<br />
einen solchen Mittelnachweis<br />
zu erstellen. Verantwortungsbewusste<br />
<strong>Steuerberater</strong> führen<br />
diese Prophylaxe jährlich durch<br />
und bewahren Sie so davor, in die<br />
Falle zu tappen. Das Ergebnis dieser<br />
Vorsorgeuntersuchung sollte in etwa<br />
Horst <strong>Jünger</strong><br />
Steuerkonsulent der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol;<br />
Steuerkonsulent der Zahnärztekammer <strong>für</strong><br />
Tirol; bereits ab 1978 erfolgte die Spezialisierung<br />
auf die Beratung der <strong>Ärzte</strong>schaft;<br />
seit 1980 laufend Vortragstätigkeit und Verfasser<br />
zahlreicher Fachartikel zu den Themen<br />
Steuer, Buchhaltungsorganisation, betriebswirtschaftliche<br />
Beratung etc., abgestimmt<br />
auf die <strong>Ärzte</strong>schaft.<br />
1/2008<br />
dem tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong> das<br />
tägliche Leben (Wohnen, Essen,<br />
Kleidung, Sport, Urlaub etc.) entsprechen.<br />
Bei größeren Abweichungen<br />
besteht Handlungsbedarf:<br />
a) Der errechnete Wert liegt unter<br />
dem Existenzminimum:<br />
In diesem Fall haben Sie entweder<br />
öfter vergessen, Einnahmen<br />
zu erfassen, oder es gab doch<br />
noch andere Geldquellen wie Kredite,<br />
Schenkungen, Versilberung<br />
privaten Vermögens etc. Können<br />
Sie nicht erklären, wie Sie Ihren<br />
Lebensunterhalt bestritten haben,<br />
so droht Ihnen ein steuerlicher<br />
Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen<br />
anlässlich einer steuerlichen<br />
Prüfung gehen von einer<br />
Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />
(3 Jahre) auf fünf<br />
bis zu sieben Jahre über Zuschätzungen<br />
des steuerlichen Einkommens<br />
bis hin zum Albtraum eines<br />
Finanzstrafverfahrens.<br />
b) Der errechnete Wert ist selbst<br />
<strong>für</strong> einen üppigen Lebensunterhalt<br />
viel zu hoch:<br />
So erfreulich dies auch ist, Sie<br />
sollten dringend eine Erklärung<br />
<strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />
Vielleicht gibt es noch Wertpapiere,<br />
die vergessen wurden<br />
im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder sonstige größere private<br />
Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht<br />
etc.), die vorerst übersehen<br />
wurden. Haben Sie keine Erklärung,<br />
so wird die Finanz auf ver-<br />
steckte (nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />
oder Geld im Ausland<br />
tippen. Auch dies wirkt sich<br />
auf den Verlauf einer Betriebsprüfung<br />
unangenehm aus und<br />
kann ebenso dazu führen, dass<br />
der Prüfungszeitraum unnötiger<br />
Weise verlängert und alles viel<br />
genauer unter die Lupe genommen<br />
wird.<br />
Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />
und teure Überraschungen<br />
aus obigen Ergebnissen<br />
einer Mittelnachweisberechnung zu<br />
vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem Jahresabschluss<br />
entsprechende Berechnungen<br />
vornehmen. Dazu benötigt<br />
er auch die Bankauszüge zu<br />
privaten Guthabens- und Darlehenskonten,Bauspardarlehensauszüge<br />
und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />
Aber dies ist nicht der<br />
einzige Grund, aus dem wir so neugierig<br />
sind:<br />
2. Grund Nr. II<br />
Anlässlich des Jahresabschlusses<br />
werden von Kanzleien mit Weitblick<br />
auch betriebswirtschaftliche Auswertungen<br />
geboten. Wir haben dazu<br />
z.B. spezielle Kennzahlensysteme,<br />
unseren so genannten Praxisbefund,<br />
<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt. Ergebnis<br />
ist eine Mappe mit allen steuerlich<br />
relevanten Daten und sämtlichen<br />
Kennzahlen Ihrer Praxis. <strong>Die</strong>se<br />
Kennzahlen ermöglichen Ihnen<br />
Stomatologie