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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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a<br />

praxisthema<br />

Horst <strong>Jünger</strong>, Innsbruck<br />

Serie Steuerberatung, Teil 1<br />

Woher kommt das Geld – wohin geht das Geld?<br />

Warum weitsichtige <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />

1. Grund Nr. I<br />

Das Finanzamt will wissen, ob Sie<br />

von dem, was Sie steuerlich als Ihr<br />

Einkommen erklären, überhaupt leben<br />

können. Geht diese Rechnung<br />

nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />

(Erbschaft, Schenkung, Kredit,<br />

Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />

Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />

aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />

bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />

nennt man Mittelnachweis<br />

(Vermögensrechnung). Da die Prüfung<br />

durch das Finanzamt meist<br />

erst Jahre später stattfindet, kann es<br />

leicht passieren, dass Sie sich an gewisse<br />

Vorkommnisse nicht mehr erinnern<br />

können bzw. keine Unterlagen<br />

mehr dazu haben. Daher empfiehlt<br />

es sich, <strong>für</strong> jedes abgelaufene<br />

Jahr sofort bei der Jahresabschlusserstellung<br />

einen solchen Mittelnachweis<br />

zu erstellen. Verantwortungsbewusste<br />

<strong>Steuerberater</strong> führen<br />

diese Prophylaxe jährlich durch<br />

und bewahren Sie so davor, in die<br />

Falle zu tappen. Das Ergebnis dieser<br />

Vorsorgeuntersuchung sollte in etwa<br />

Horst <strong>Jünger</strong><br />

Steuerkonsulent der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol;<br />

Steuerkonsulent der Zahnärztekammer <strong>für</strong><br />

Tirol; bereits ab 1978 erfolgte die Spezialisierung<br />

auf die Beratung der <strong>Ärzte</strong>schaft;<br />

seit 1980 laufend Vortragstätigkeit und Verfasser<br />

zahlreicher Fachartikel zu den Themen<br />

Steuer, Buchhaltungsorganisation, betriebswirtschaftliche<br />

Beratung etc., abgestimmt<br />

auf die <strong>Ärzte</strong>schaft.<br />

1/2008<br />

dem tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong> das<br />

tägliche Leben (Wohnen, Essen,<br />

Kleidung, Sport, Urlaub etc.) entsprechen.<br />

Bei größeren Abweichungen<br />

besteht Handlungsbedarf:<br />

a) Der errechnete Wert liegt unter<br />

dem Existenzminimum:<br />

In diesem Fall haben Sie entweder<br />

öfter vergessen, Einnahmen<br />

zu erfassen, oder es gab doch<br />

noch andere Geldquellen wie Kredite,<br />

Schenkungen, Versilberung<br />

privaten Vermögens etc. Können<br />

Sie nicht erklären, wie Sie Ihren<br />

Lebensunterhalt bestritten haben,<br />

so droht Ihnen ein steuerlicher<br />

Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen<br />

anlässlich einer steuerlichen<br />

Prüfung gehen von einer<br />

Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />

(3 Jahre) auf fünf<br />

bis zu sieben Jahre über Zuschätzungen<br />

des steuerlichen Einkommens<br />

bis hin zum Albtraum eines<br />

Finanzstrafverfahrens.<br />

b) Der errechnete Wert ist selbst<br />

<strong>für</strong> einen üppigen Lebensunterhalt<br />

viel zu hoch:<br />

So erfreulich dies auch ist, Sie<br />

sollten dringend eine Erklärung<br />

<strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />

Vielleicht gibt es noch Wertpapiere,<br />

die vergessen wurden<br />

im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />

Oder sonstige größere private<br />

Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht<br />

etc.), die vorerst übersehen<br />

wurden. Haben Sie keine Erklärung,<br />

so wird die Finanz auf ver-<br />

steckte (nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />

oder Geld im Ausland<br />

tippen. Auch dies wirkt sich<br />

auf den Verlauf einer Betriebsprüfung<br />

unangenehm aus und<br />

kann ebenso dazu führen, dass<br />

der Prüfungszeitraum unnötiger<br />

Weise verlängert und alles viel<br />

genauer unter die Lupe genommen<br />

wird.<br />

Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />

und teure Überraschungen<br />

aus obigen Ergebnissen<br />

einer Mittelnachweisberechnung zu<br />

vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem Jahresabschluss<br />

entsprechende Berechnungen<br />

vornehmen. Dazu benötigt<br />

er auch die Bankauszüge zu<br />

privaten Guthabens- und Darlehenskonten,Bauspardarlehensauszüge<br />

und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />

Aber dies ist nicht der<br />

einzige Grund, aus dem wir so neugierig<br />

sind:<br />

2. Grund Nr. II<br />

Anlässlich des Jahresabschlusses<br />

werden von Kanzleien mit Weitblick<br />

auch betriebswirtschaftliche Auswertungen<br />

geboten. Wir haben dazu<br />

z.B. spezielle Kennzahlensysteme,<br />

unseren so genannten Praxisbefund,<br />

<strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt. Ergebnis<br />

ist eine Mappe mit allen steuerlich<br />

relevanten Daten und sämtlichen<br />

Kennzahlen Ihrer Praxis. <strong>Die</strong>se<br />

Kennzahlen ermöglichen Ihnen<br />

Stomatologie

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