Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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betrieb<br />
Warum <strong>Steuerberater</strong> so neugierig sind<br />
Woher kommt das Geld<br />
– wohin geht das Geld?<br />
grund Nummer 1<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie steuerlich<br />
als Ihr Einkommen erklären, überhaupt leben können. Geht<br />
sich diese Rechnung nicht auf, so muss es andere Geldquellen<br />
(Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse, Verkauf von privaten<br />
Wirtschaftsgütern etc.) geben,<br />
aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
bestritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />
nennt man Mittelnachweis (Vermögensrechnung).<br />
Da die Prüfung durch<br />
das Finanzamt meist erst Jahre später<br />
stattfindet, kann es leicht passieren, dass<br />
Sie sich an gewisse Vorkommnisse<br />
nicht mehr<br />
erinnern können bzw.<br />
keine Unterlagen mehr dazu<br />
haben. Daher empfiehlt es sich, <strong>für</strong><br />
jedes abgelaufene Jahr sofort<br />
bei der Jahresabschlusserstellung<br />
einen solchen<br />
Mittelnachweis zu erstellen.Verantwortungsbewusste<br />
<strong>Steuerberater</strong> führen diese<br />
Prophylaxe jährlich durch<br />
und bewahren Sie so davor,<br />
in die Falle zu<br />
tappen. Das Ergebnis<br />
dieser Vorsorgeuntersuchung<br />
sollte in etwa dem<br />
tatsächlichen Aufwand <strong>für</strong><br />
das tägliche Leben (Wohnen,<br />
Essen, Kleidung, Sport, Urlaub<br />
etc.) entsprechen. Bei größeren Abweichungen<br />
besteht Handlungsbedarf:<br />
a) Der errechnete Wert liegt<br />
unter dem Existenzminimum:<br />
In diesem Fall haben Sie entweder<br />
öfter vergessen Einnahmen zu<br />
erfassen, oder es gab doch noch andere<br />
Geldquellen wie Kredite, Schenkungen,<br />
Versilberung privaten Vermögens etc. Können<br />
Sie nicht erklären, wie Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
bestritten haben, so droht Ihnen ein<br />
steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen anlässlich<br />
einer steuerlichen Prüfung gehen von einer<br />
Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />
(3 Jahre) auf 5 bis zu 7 Jahre über Zuschätzungen des steuerlichen<br />
Einkommens bis hin zum Albtraum eines Finanzstrafverfahrens.<br />
b) Der errechnete Wert ist selbst <strong>für</strong> einen üppigen lebensunterhalt<br />
viel zu hoch: So erfreulich dies auch ist, Sie sollten<br />
dringend eine Erklärung <strong>für</strong> den Verbleib des Geldes finden.<br />
Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die vergessen<br />
wurden im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder sonstige größere private<br />
Ausgaben (Hausbau, Jagdpacht etc.), die<br />
vorerst übersehen wurden. Haben Sie keine<br />
Erklärung, so wird die Finanz auf versteckte<br />
(nicht versteuerte) Wertpapierdepots<br />
oder Geld im Ausland tippen.<br />
Auch dies wirkt sich auf den<br />
Verlauf einer Betriebsprüfung<br />
unangenehm aus und kann<br />
ebenso dazu führen, dass der<br />
Prüfungszeitraum unnötigerweise<br />
verlängert und alles viel genauer<br />
unter die Lupe genommen wird.<br />
Um bei einer Betriebsprüfung unangenehme<br />
und teure Überraschungen aus obigen<br />
Ergebnissen einer Mittelnachweisberechnung<br />
zu vermeiden, sollte Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
automatisch <strong>für</strong> Sie zu jedem<br />
Jahresabschluss entsprechende<br />
Berechnungen<br />
vornehmen. Dazu benötigt<br />
er auch die Bankauszüge zu privaten<br />
Guthabens- und Darlehenskonten,<br />
Bauspardarlehensauszüge<br />
und Unterlagen zu Ihren Wertpapierdepots.<br />
Aber dies ist nicht der<br />
einzige Grund, aus dem wir so<br />
neugierig sind:<br />
grund Nummer 2<br />
Anlässlich des Jahresabschlusses werden von<br />
Kanzleien mit Weitblick auch betriebswirtschaftliche<br />
Auswertungen geboten. Wir haben<br />
dazu z.B. spezielle Kennzahlensysteme, unseren<br />
so genannten Praxisbefund, <strong>für</strong> <strong>Ärzte</strong> entwickelt.<br />
Ergebnis ist eine Mappe mit allen<br />
leider wächst geld nicht auf Bäumen. Das<br />
wissen auch die Mitarbeiter der Finanzämter.