Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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steuer.berater<br />
Steuersparmodell<br />
Zuwendungsfruchtgenuss<br />
Für all jene, deren Einkommen bereits in die höchste Steuerklasse hineinreicht<br />
(ab Euro 51.000,–) und dort mit dem derzeitigen Höchststeuersatz von<br />
50 % besteuert wird, lohnt es sich darüber nachzudenken, inwieweit nicht<br />
Einkommensteile auf andere Familienmitglieder mit einem moderateren<br />
Grenzsteuersatz umgelenkt werden können. <strong>Die</strong>ser Vorgang wird als<br />
Einkommenssplitting oder auch Ehegattensplitting bezeichnet.<br />
Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann<br />
damit erreicht werden, dass Mieteinkünfte künftig<br />
beim Fruchtnießer versteuert werden, ohne dass zivilrechtliches<br />
Eigentum an der betreffenden Liegenschaft übertragen<br />
werden muss. Der Haken dabei war bisher, dass dieser<br />
Vorgang Schenkungssteuer auslöste. Mit Abschaffung derselbigen<br />
ist es damit nun vorbei, sodass die Einräumung eines<br />
Zuwendungsfruchtgenusses nach dem 31. Juli 2008 nun zu<br />
keinen unliebsamen „Nebensteuern“ mehr führt. Stattdessen<br />
besteht nach dem neuen Schenkungsmeldegesetz nur mehr<br />
die Verpflichtung, das Fruchtgenussrecht beim Finanzamt<br />
zu melden. Aus diesem Anlass geben wir<br />
Ihnen mit folgendem Beitrag einen Überblick,<br />
wie eine steuerlich wirksame Einräumung<br />
eines Fruchtgenusses gelingen<br />
kann und zur gewünschten Steuerersparnis<br />
führt. Dazu wird im Folgenden die Variante<br />
des Netto-Zuwendungsfruchtgenusses<br />
mit Veräußerungs- und Belastungsverbot<br />
erläutert. Zur steuerlichen Anerkennung<br />
müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt<br />
werden:<br />
1. Außenwirkung und Übergang des<br />
wirtschaftlichen Eigentums<br />
Insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen<br />
untersucht die Finanz, ob die <strong>für</strong> die<br />
steuerrechtliche Anerkennung erforderliche Außenwirkung<br />
auch tatsächlich gegeben ist. <strong>Die</strong> Bestellung<br />
eines Fruchtgenusses wird gegenüber Dritten<br />
nur wirksam, wenn eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt.<br />
Andernfalls wird die Finanz ein missbräuchliches<br />
„Einkommenssplitting“ erblicken.<br />
Zudem verlangt die Finanz, dass der Fruchtnießer wirt-<br />
94 | econova.at<br />
schaftlicher Eigentümer an der Liegenschaft wird. Der Fruchtnießer<br />
wird von der Finanz unter folgenden<br />
Voraussetzungen als wirtschaftlicher<br />
Eigentümer gesehen.