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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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steuer.berater<br />

Steuersparmodell<br />

Zuwendungsfruchtgenuss<br />

Für all jene, deren Einkommen bereits in die höchste Steuerklasse hineinreicht<br />

(ab Euro 51.000,–) und dort mit dem derzeitigen Höchststeuersatz von<br />

50 % besteuert wird, lohnt es sich darüber nachzudenken, inwieweit nicht<br />

Einkommensteile auf andere Familienmitglieder mit einem moderateren<br />

Grenzsteuersatz umgelenkt werden können. <strong>Die</strong>ser Vorgang wird als<br />

Einkommenssplitting oder auch Ehegattensplitting bezeichnet.<br />

Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Horst <strong>Jünger</strong> und SBH Raimund Eller<br />

Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann<br />

damit erreicht werden, dass Mieteinkünfte künftig<br />

beim Fruchtnießer versteuert werden, ohne dass zivilrechtliches<br />

Eigentum an der betreffenden Liegenschaft übertragen<br />

werden muss. Der Haken dabei war bisher, dass dieser<br />

Vorgang Schenkungssteuer auslöste. Mit Abschaffung derselbigen<br />

ist es damit nun vorbei, sodass die Einräumung eines<br />

Zuwendungsfruchtgenusses nach dem 31. Juli 2008 nun zu<br />

keinen unliebsamen „Nebensteuern“ mehr führt. Stattdessen<br />

besteht nach dem neuen Schenkungsmeldegesetz nur mehr<br />

die Verpflichtung, das Fruchtgenussrecht beim Finanzamt<br />

zu melden. Aus diesem Anlass geben wir<br />

Ihnen mit folgendem Beitrag einen Überblick,<br />

wie eine steuerlich wirksame Einräumung<br />

eines Fruchtgenusses gelingen<br />

kann und zur gewünschten Steuerersparnis<br />

führt. Dazu wird im Folgenden die Variante<br />

des Netto-Zuwendungsfruchtgenusses<br />

mit Veräußerungs- und Belastungsverbot<br />

erläutert. Zur steuerlichen Anerkennung<br />

müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt<br />

werden:<br />

1. Außenwirkung und Übergang des<br />

wirtschaftlichen Eigentums<br />

Insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen<br />

untersucht die Finanz, ob die <strong>für</strong> die<br />

steuerrechtliche Anerkennung erforderliche Außenwirkung<br />

auch tatsächlich gegeben ist. <strong>Die</strong> Bestellung<br />

eines Fruchtgenusses wird gegenüber Dritten<br />

nur wirksam, wenn eine Eintragung ins Grundbuch erfolgt.<br />

Andernfalls wird die Finanz ein missbräuchliches<br />

„Einkommenssplitting“ erblicken.<br />

Zudem verlangt die Finanz, dass der Fruchtnießer wirt-<br />

94 | econova.at<br />

schaftlicher Eigentümer an der Liegenschaft wird. Der Fruchtnießer<br />

wird von der Finanz unter folgenden<br />

Voraussetzungen als wirtschaftlicher<br />

Eigentümer gesehen.

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