Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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5. Letzter Aufruf zum einstieg in das<br />
neue Abfertigungssystem<br />
Wie bereits berichtet, besteht noch bis<br />
Ende des Jahres <strong>für</strong> die meisten von Ihnen<br />
die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue<br />
Selbständigenvorsorge zu entscheiden.<br />
So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Pensionsantritt<br />
eine Abfertigung bekommen,<br />
so können Sie damit nun selbst in den<br />
Genuss einer solchen kommen. Steuerlich<br />
wird diese lediglich mit einem fixen<br />
Satz von 6% belastet. Alternativ dazu ist<br />
auch eine Auszahlung als Rente<br />
möglich, welche vollkommen<br />
steuerfrei<br />
bleibt. Demgegenüber<br />
können die<br />
Beitragszahlungen<br />
im Zeitpunkt der<br />
Zahlung zur Gänze von<br />
der Steuer abgesetzt werden. Weitere<br />
Details dazu finden Sie im „Zahnarzt in<br />
Tirol“ 2/2008.<br />
6. Weihnachtsfeiern und -geschenke<br />
Für Betriebsveranstaltungen stehen Ihnen<br />
pro Mitarbeiter jährlich e 365,00<br />
steuerfrei zu. Jedem Mitarbeiter dürfen<br />
Sie pro Jahr Sachen im Wert von e 186,00<br />
steuerfrei schenken. Haben Sie noch keine<br />
Geschenke an Mitarbeiter vergeben, so ist<br />
Weihnachten ein schöner Anlass.<br />
Tipp: Gutscheine sind steuerfrei – Bargeld<br />
ist steuerpflichtig!<br />
7. steuerfreie zukunftssicherung der<br />
mitarbeiter<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Zukunftssicherung<br />
(Er- und Ablebensversiche-<br />
Steuern<br />
rungen, Pensionskassenbeiträge) sind bis<br />
zu e 300,00 pro Jahr und pro Mitarbeiter<br />
steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es<br />
ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten,<br />
d.h. eine entsprechende Zusage kann nur<br />
an alle zusammen oder nach bestimmten<br />
Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen<br />
angeboten werden.<br />
8. Befreien sie sich von unnötigem<br />
Ballast . . .<br />
Nach dem 31.12.2008 können Unterlagen<br />
aus 2001 und Vorjahren entsorgt werden.<br />
Ausnahme: Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige<br />
Berufungsverfahren oder gerichtliche oder<br />
behördliche Verfahren von Bedeutung<br />
sind und Aufzeichnungen und Unterlagen<br />
Grundstücke betreffend. Letztere sind 12<br />
Jahre aufbewahrungspflichtig.<br />
ZahnarZt in tirol I 9