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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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5. Letzter Aufruf zum einstieg in das<br />

neue Abfertigungssystem<br />

Wie bereits berichtet, besteht noch bis<br />

Ende des Jahres <strong>für</strong> die meisten von Ihnen<br />

die Möglichkeit, sich freiwillig <strong>für</strong> die neue<br />

Selbständigenvorsorge zu entscheiden.<br />

So wie bisher <strong>Die</strong>nstnehmer bei Pensionsantritt<br />

eine Abfertigung bekommen,<br />

so können Sie damit nun selbst in den<br />

Genuss einer solchen kommen. Steuerlich<br />

wird diese lediglich mit einem fixen<br />

Satz von 6% belastet. Alternativ dazu ist<br />

auch eine Auszahlung als Rente<br />

möglich, welche vollkommen<br />

steuerfrei<br />

bleibt. Demgegenüber<br />

können die<br />

Beitragszahlungen<br />

im Zeitpunkt der<br />

Zahlung zur Gänze von<br />

der Steuer abgesetzt werden. Weitere<br />

Details dazu finden Sie im „Zahnarzt in<br />

Tirol“ 2/2008.<br />

6. Weihnachtsfeiern und -geschenke<br />

Für Betriebsveranstaltungen stehen Ihnen<br />

pro Mitarbeiter jährlich e 365,00<br />

steuerfrei zu. Jedem Mitarbeiter dürfen<br />

Sie pro Jahr Sachen im Wert von e 186,00<br />

steuerfrei schenken. Haben Sie noch keine<br />

Geschenke an Mitarbeiter vergeben, so ist<br />

Weihnachten ein schöner Anlass.<br />

Tipp: Gutscheine sind steuerfrei – Bargeld<br />

ist steuerpflichtig!<br />

7. steuerfreie zukunftssicherung der<br />

mitarbeiter<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien <strong>für</strong> Zukunftssicherung<br />

(Er- und Ablebensversiche-<br />

Steuern<br />

rungen, Pensionskassenbeiträge) sind bis<br />

zu e 300,00 pro Jahr und pro Mitarbeiter<br />

steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es<br />

ist der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten,<br />

d.h. eine entsprechende Zusage kann nur<br />

an alle zusammen oder nach bestimmten<br />

Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen<br />

angeboten werden.<br />

8. Befreien sie sich von unnötigem<br />

Ballast . . .<br />

Nach dem 31.12.2008 können Unterlagen<br />

aus 2001 und Vorjahren entsorgt werden.<br />

Ausnahme: Unterlagen, die <strong>für</strong> anhängige<br />

Berufungsverfahren oder gerichtliche oder<br />

behördliche Verfahren von Bedeutung<br />

sind und Aufzeichnungen und Unterlagen<br />

Grundstücke betreffend. Letztere sind 12<br />

Jahre aufbewahrungspflichtig.<br />

ZahnarZt in tirol I 9

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