Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />
<strong>für</strong> Vorleistungen. In den meisten Fällen<br />
wird die Umsatzgrenze von € 30.000,-<br />
p.a. jedoch ohnehin überschritten, so<br />
dass diese Regelung wirklich nur in ganz<br />
wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung<br />
kommen wird.<br />
. Krankenversicherung<br />
Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit<br />
kommt es auch bei einer gewerblichen<br />
Tätigkeit eines Arztes zur Versicherungspflicht<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft (SVA). <strong>Die</strong><br />
Krankenversicherung berechnet sich<br />
in Höhe von 7,65 % (zuzüglich 1,53 %<br />
Selbständigenvorsorge, siehe Punkt 6.)<br />
des steuerpflichtigen Gewinnes aus der<br />
gewerblichen Tätigkeit vor Abzug der entrichteten<br />
Sozialversicherungsbeiträge. Der<br />
Höchstbeitrag liegt derzeit bei € 350,76<br />
plus € 70,15 Selbständigenvorsorge,<br />
somit insgesamt bei € 420,91 monatlich.<br />
Demgegenüber können sich Ärztinnen<br />
und <strong>Ärzte</strong> ohne gewerbliche Betätigung<br />
im günstigsten Fall in Tirol über einen<br />
Rahmenvertrag zwischen der <strong>Ärzte</strong>kammer<br />
und der Merkurversicherung bereits<br />
zu einem Monatsbeitrag von derzeit €<br />
132,89 versichern lassen.<br />
TIPP:<br />
Wirft die gewerbliche Nebentätigkeit,<br />
z.B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln,<br />
hingegen nur niedrige<br />
Gewinne ab, so kann die gewerbliche<br />
Pflichtversicherung dazu führen, dass<br />
eine günstigere Möglichkeit der Krankenversicherung<br />
erreicht wird als <strong>für</strong> einen<br />
Mediziner ohne gewerbliche Tätigkeit.<br />
Im besten Fall kann es gelingen, dass <strong>für</strong><br />
die Krankenversicherung lediglich der<br />
Mindestbeitrag von derzeit monatlich €<br />
47,61 (in den ersten beiden Jahren gar nur<br />
€ 41,14 p.m.) bezahlt werden muss. <strong>Die</strong>s<br />
ist dann gegeben, wenn der Jahresgewinn<br />
aus der gewerblichen Nebentätigkeit<br />
maximal die Mindestbeitragsgrundlage<br />
in Höhe von derzeit € 622,43 monatlich<br />
bzw. € 7.469,16 jährlich beträgt. Sogar<br />
eine kostenlose Mitversicherung von<br />
Ehegatten und Kindern ist zu diesem<br />
„Preis“ möglich.<br />
. Pensionsversicherung<br />
Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />
zur Pensionsversicherung beträgt<br />
15,75 % (2007: 15,5 %), während <strong>für</strong><br />
ärztliche Tätigkeiten 20 % vom Gewinn<br />
eingehoben werden.<br />
. Generelle Vorteile der Versicherungspflicht<br />
bei gewerblicher<br />
Tätigkeit<br />
Unabhängig von der Gewinnsituation,<br />
bringt die Versicherungspflicht in der SVA<br />
jedenfalls zwei Vorteile:<br />
1) In den ersten beiden Jahren der<br />
gewerblichen Betätigung kommt es<br />
lediglich zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />
zur Krankenversicherung.<br />
Eine Nachbemessung bei Vorliegen<br />
des endgültigen Gewinnes lt. Steuerbescheid<br />
erfolgt <strong>für</strong> die ersten beiden<br />
Gründungsjahre nicht.<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />
ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />
Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />
mit dem Mindestbeitrag<br />
von derzeit € 41,14 p.m. abgetan ist.<br />
Damit haben Sie die derzeit günstigste<br />
Möglichkeit einer Krankenversicherung<br />
realisiert.<br />
2) Der Beitragssatz zur Pensionsversicherung<br />
<strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten ist<br />
niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />
Erstere werden mit 15,75 % belastet,<br />
letztere dagegen mit 20 %. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />
beträgt derzeit<br />
€ 55.020,-. Bei darüber liegenden<br />
Gewinnen erfolgt hinsichtlich der Anwendung<br />
der beiden unterschiedlichen<br />
Beitragssätze eine Aliquotierung der<br />
Höchstbemessungsgrundlage auf Basis<br />
der tatsächlichen Gewinne.<br />
Beispiel:<br />
Der Gewinn einer Fachärztin <strong>für</strong> Augenheilkunde<br />
aus Kontaktlinsenverkäufen<br />
beträgt € 20.000,-, der Gewinn aus der<br />
augenärztlichen Tätigkeit € 80.000,-. Damit<br />
entfallen vom Gesamtgewinn 20 % auf<br />
die gewerbliche und 80 % auf die ärztliche<br />
Tätigkeit. In diesem Fall werden 15,75 %<br />
Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08<br />
Arzt und Recht<br />
von € 11.004,- (20 % von 55.020,-) und<br />
weitere 20% von € 44.016,- (80% von €<br />
55.020,-) an Beiträgen zur gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung vorgeschrieben. In<br />
Summe führt dies zu einer monatlichen<br />
Belastung von rd. € 878,- (144,43 +<br />
733,60).<br />
Würde die betreffende Augenärztin keine<br />
Kontaktlinsen verkaufen, dann wären<br />
jährlich 20 % von € 55.020,-, das sind €<br />
917,- pro Monat, <strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />
zu berappen. Auf das<br />
Jahr gerechnet würde dies eine jährliche<br />
Mehrbelastung von rund € 468,- bedeuten,<br />
ohne dass da<strong>für</strong> eine höhere Leistung<br />
aus der Pensionsversicherung erzielt werden<br />
könnte. <strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />
belaufen sich in diesem Beispiel<br />
auf € 127,50 (7,65 % von € 20.000,-)<br />
monatlich. Kinder und Partner könnten<br />
zu diesem Betrag kostenlos mitversichert<br />
werden. In den ersten beiden Jahren der<br />
gewerblichen Tätigkeit reduzieren sich<br />
die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung<br />
auf den Mindestbeitrag von<br />
derzeit € 41,14 (7,65 % von 537,78).<br />
6. Pflicht zur Selbständigenvorsorge<br />
bei der SVA<br />
All jene, die bezüglich der Krankenversicherung<br />
bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />
sind, trifft ab 2008 per Gesetz die<br />
Verpflichtung, dem neuen Vorsorgesystem<br />
beizutreten. <strong>Ärzte</strong> ohne Gewerbeschein<br />
können diesem neuartigen Vorsorgesystem<br />
auf freiwilliger Basis beitreten.<br />
Damit bekommen die Versicherten bei<br />
Beendigung der Berufstätigkeit eine<br />
„Abfertigung“ ausbezahlt. Der Beitrag<br />
in die Selbständigenvorsorge beträgt<br />
1,53 % der Bemessungsgrundlage zur<br />
Krankenversicherung und ist an die SVA<br />
zu zahlen. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an<br />
eine Vorsorgekasse weiter. Für 2008 liegt<br />
die Höchstbemessungsgrundlage bei €<br />
55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />
Einzahlung derzeit € 841,81 jährlich.