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Steuerspartipps für Ärzte - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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<strong>Ärzte</strong> mit Gewerbeschein<br />

<strong>für</strong> Vorleistungen. In den meisten Fällen<br />

wird die Umsatzgrenze von € 30.000,-<br />

p.a. jedoch ohnehin überschritten, so<br />

dass diese Regelung wirklich nur in ganz<br />

wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung<br />

kommen wird.<br />

. Krankenversicherung<br />

Wie bei jeder gewerblichen Tätigkeit<br />

kommt es auch bei einer gewerblichen<br />

Tätigkeit eines Arztes zur Versicherungspflicht<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft (SVA). <strong>Die</strong><br />

Krankenversicherung berechnet sich<br />

in Höhe von 7,65 % (zuzüglich 1,53 %<br />

Selbständigenvorsorge, siehe Punkt 6.)<br />

des steuerpflichtigen Gewinnes aus der<br />

gewerblichen Tätigkeit vor Abzug der entrichteten<br />

Sozialversicherungsbeiträge. Der<br />

Höchstbeitrag liegt derzeit bei € 350,76<br />

plus € 70,15 Selbständigenvorsorge,<br />

somit insgesamt bei € 420,91 monatlich.<br />

Demgegenüber können sich Ärztinnen<br />

und <strong>Ärzte</strong> ohne gewerbliche Betätigung<br />

im günstigsten Fall in Tirol über einen<br />

Rahmenvertrag zwischen der <strong>Ärzte</strong>kammer<br />

und der Merkurversicherung bereits<br />

zu einem Monatsbeitrag von derzeit €<br />

132,89 versichern lassen.<br />

TIPP:<br />

Wirft die gewerbliche Nebentätigkeit,<br />

z.B. aus dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln,<br />

hingegen nur niedrige<br />

Gewinne ab, so kann die gewerbliche<br />

Pflichtversicherung dazu führen, dass<br />

eine günstigere Möglichkeit der Krankenversicherung<br />

erreicht wird als <strong>für</strong> einen<br />

Mediziner ohne gewerbliche Tätigkeit.<br />

Im besten Fall kann es gelingen, dass <strong>für</strong><br />

die Krankenversicherung lediglich der<br />

Mindestbeitrag von derzeit monatlich €<br />

47,61 (in den ersten beiden Jahren gar nur<br />

€ 41,14 p.m.) bezahlt werden muss. <strong>Die</strong>s<br />

ist dann gegeben, wenn der Jahresgewinn<br />

aus der gewerblichen Nebentätigkeit<br />

maximal die Mindestbeitragsgrundlage<br />

in Höhe von derzeit € 622,43 monatlich<br />

bzw. € 7.469,16 jährlich beträgt. Sogar<br />

eine kostenlose Mitversicherung von<br />

Ehegatten und Kindern ist zu diesem<br />

„Preis“ möglich.<br />

. Pensionsversicherung<br />

Der Beitragssatz <strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten<br />

zur Pensionsversicherung beträgt<br />

15,75 % (2007: 15,5 %), während <strong>für</strong><br />

ärztliche Tätigkeiten 20 % vom Gewinn<br />

eingehoben werden.<br />

. Generelle Vorteile der Versicherungspflicht<br />

bei gewerblicher<br />

Tätigkeit<br />

Unabhängig von der Gewinnsituation,<br />

bringt die Versicherungspflicht in der SVA<br />

jedenfalls zwei Vorteile:<br />

1) In den ersten beiden Jahren der<br />

gewerblichen Betätigung kommt es<br />

lediglich zur Vorschreibung der Mindestbeiträge<br />

zur Krankenversicherung.<br />

Eine Nachbemessung bei Vorliegen<br />

des endgültigen Gewinnes lt. Steuerbescheid<br />

erfolgt <strong>für</strong> die ersten beiden<br />

Gründungsjahre nicht.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den<br />

ersten beiden Jahren der gewerblichen<br />

Tätigkeit der Beitrag zur Krankenversicherung<br />

mit dem Mindestbeitrag<br />

von derzeit € 41,14 p.m. abgetan ist.<br />

Damit haben Sie die derzeit günstigste<br />

Möglichkeit einer Krankenversicherung<br />

realisiert.<br />

2) Der Beitragssatz zur Pensionsversicherung<br />

<strong>für</strong> gewerbliche Tätigkeiten ist<br />

niedriger als <strong>für</strong> die ärztliche Tätigkeit.<br />

Erstere werden mit 15,75 % belastet,<br />

letztere dagegen mit 20 %. <strong>Die</strong> Höchstbemessungsgrundlage<br />

beträgt derzeit<br />

€ 55.020,-. Bei darüber liegenden<br />

Gewinnen erfolgt hinsichtlich der Anwendung<br />

der beiden unterschiedlichen<br />

Beitragssätze eine Aliquotierung der<br />

Höchstbemessungsgrundlage auf Basis<br />

der tatsächlichen Gewinne.<br />

Beispiel:<br />

Der Gewinn einer Fachärztin <strong>für</strong> Augenheilkunde<br />

aus Kontaktlinsenverkäufen<br />

beträgt € 20.000,-, der Gewinn aus der<br />

augenärztlichen Tätigkeit € 80.000,-. Damit<br />

entfallen vom Gesamtgewinn 20 % auf<br />

die gewerbliche und 80 % auf die ärztliche<br />

Tätigkeit. In diesem Fall werden 15,75 %<br />

Mitteilungen der <strong>Ärzte</strong>kammer <strong>für</strong> Tirol Nr. 3/08<br />

Arzt und Recht<br />

von € 11.004,- (20 % von 55.020,-) und<br />

weitere 20% von € 44.016,- (80% von €<br />

55.020,-) an Beiträgen zur gesetzlichen<br />

Pensionsversicherung vorgeschrieben. In<br />

Summe führt dies zu einer monatlichen<br />

Belastung von rd. € 878,- (144,43 +<br />

733,60).<br />

Würde die betreffende Augenärztin keine<br />

Kontaktlinsen verkaufen, dann wären<br />

jährlich 20 % von € 55.020,-, das sind €<br />

917,- pro Monat, <strong>für</strong> die gesetzliche Pensionsversicherung<br />

zu berappen. Auf das<br />

Jahr gerechnet würde dies eine jährliche<br />

Mehrbelastung von rund € 468,- bedeuten,<br />

ohne dass da<strong>für</strong> eine höhere Leistung<br />

aus der Pensionsversicherung erzielt werden<br />

könnte. <strong>Die</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />

belaufen sich in diesem Beispiel<br />

auf € 127,50 (7,65 % von € 20.000,-)<br />

monatlich. Kinder und Partner könnten<br />

zu diesem Betrag kostenlos mitversichert<br />

werden. In den ersten beiden Jahren der<br />

gewerblichen Tätigkeit reduzieren sich<br />

die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung<br />

auf den Mindestbeitrag von<br />

derzeit € 41,14 (7,65 % von 537,78).<br />

6. Pflicht zur Selbständigenvorsorge<br />

bei der SVA<br />

All jene, die bezüglich der Krankenversicherung<br />

bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert<br />

sind, trifft ab 2008 per Gesetz die<br />

Verpflichtung, dem neuen Vorsorgesystem<br />

beizutreten. <strong>Ärzte</strong> ohne Gewerbeschein<br />

können diesem neuartigen Vorsorgesystem<br />

auf freiwilliger Basis beitreten.<br />

Damit bekommen die Versicherten bei<br />

Beendigung der Berufstätigkeit eine<br />

„Abfertigung“ ausbezahlt. Der Beitrag<br />

in die Selbständigenvorsorge beträgt<br />

1,53 % der Bemessungsgrundlage zur<br />

Krankenversicherung und ist an die SVA<br />

zu zahlen. <strong>Die</strong>se leitet das Geld dann an<br />

eine Vorsorgekasse weiter. Für 2008 liegt<br />

die Höchstbemessungsgrundlage bei €<br />

55.020,-. Somit beträgt die maximale<br />

Einzahlung derzeit € 841,81 jährlich.

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